Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss).pdf
Größe
245 kB
Erstellt
02.10.15, 01:56
Aktualisiert
24.01.18, 04:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlagen-Nummer 14.09.205
2692/2015
Dezernat, Dienststelle
IV/40/404
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium
Ausschuss Schule und Weiterbildung
Datum
28.09.2015
Beantwortung der Anfrage AN/1225/2015: Potenzialanalyse im Rahmen des KAoA- Programms
Vorbemerkung:
Die Umsetzung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf
NRW“ geht auf den Beschluss des Ausbildungskonsens NRW vom 10.Februar 2011 zurück. Die relevanten Ministerien setzen die für die Umsetzung notwendigen Rahmenbedingungen. Die Kommune
koordiniert die Prozesse vor Ort und bildet somit die Schaltstelle zwischen den beteiligten Akteuren.
Dies ist durch eine „Absichtserklärung“, die vom Oberbürgermeister und dem Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales unterschrieben wurde, ausgeführt. Die Kommune hat dafür eine „Kommunale Koordinierungsstelle“ eingerichtet.
Die Potenzialanalysen sind im Rahmen des neuen Übergangssystems „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf NRW“ ein Standardelement der Berufsorientierung. In Köln beteiligen sich seit dem Schuljahr 2013 / 2014 Jahr für Jahr mehr allgemeinbildende Schulen an der Umsetzung. Hat die Schule sich dazu entschieden (u.a. ist dafür ein Beschluss der Schulkonferenz notwendig), so ist die Potenzialanalyse eine verpflichtende schulische Veranstaltung im Sinne des § 43
SchulG. Vorgesehen ist, dass ab dem Schuljahr 2016 /2017 alle allgemeinbildenden Schulen in NRW
das neue Übergangssystem umsetzen.
Zu Frage 1. Die Leistungsbeschreibung zur Umsetzung von Potenzialanalysen für Schülerinnen und Schüler der achten Klasse im Schuljahr 2014 / 2015 und 2015 / 2016, die der kommunalen Ausschreibung der Stadt Köln zugrunde liegt, weicht von der Leistungsbeschreibung
der Landes- Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) ab. Wie
kam es zu den Abweichungen?
Die Potenzialanalysen für Schülerinnen und Schüler der 8.Klassen werden mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert und müssen seit dem Schuljahr 2014 / 2015 öffentlich ausgeschrieben
werden. Zwei Varianten sind möglich: Variante 1: die Kommune schreibt selbst aus; Variante 2: zentrale Ausschreibung der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks
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e.V. LGH. Die Stadt Köln hat sich für die Variante 1 entschieden um die vorgegebenen Rahmenbedingungen um wichtige Aspekte zu ergänzen. Beispielsweise: Hinweis auf Gender-, Integrations- und
Inklusionsaspekte der Konzepte; Voraussetzungen des eingesetzten Personals; Benutzung einer
„Checkliste“ zur Planung mit der Schule; Angaben zur Selbstevaluation des Auftragnehmers.
Zu 2. Wie sehen die schulformbezogenen Durchführungskonzepte aus, die für die Durchführung der Potenzialanalyse an Kölner Schulen in den oben genannten Zeiträumen gelten?
Die öffentliche Ausschreibung erfolgte in Form von 8 Losen, die schulform- und stadtbezirksbezogen
aufgeteilt waren. Die einzelnen Konzepte umfassen jeweils 25 Seiten des Angebotes und zusätzliche
Anlagen. Darin variieren je nach Schulform der Ablauf, die eingesetzten Verfahren oder einzelne
Elemente aus Verfahren und die Form der Ergebnisdokumentationen bei der Durchführung der Potenzialanalysen. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen, beschrieben im Leistungsverzeichnis,
sind identisch. Die jeweiligen Konzepte werden von den Auftragnehmern den –Eltern, den Schülerinnen und Schülern auf den Informationsveranstaltungen erläutert und /oder sind auf den homepages
der Auftragnehmer veröffentlicht. Ebenfalls eingesetzt (ganz oder in Teilen) wird eine von der Kommunalen Koordinierung vorbereitete Präsentation zu KAoA.
Siehe auch:
Präsentation der Kommunalen Koordinierungsstelle: (Anlage)
Bietergemeinschaft Jugendhilfe e.V. und TALENTBRÜCKE GmbH & Co KG
Beispiel Präsentation der TALENTBRÜCKE (Anlage)
Weitere Informationen: http://talentbruecke.de/potenzialanalyse/koeln/
Ansprechpartner: Thomas Beck, 0221-29233312; t.beck@talentbruecke.de)
Kolping – Bildungswerk
Weitere Informationen: www.ausbildungsservicekoeln.de.
Ansprechpartnerin: Regina Bieger , 0221 6161067, regina.bieger@kbw-koeln.de
Rebekka Wangler, 0221 99 87 888 0, rebecca.wangler@kbw- koeln.de
Bietergemeinschaft Jugendwerk Köln u.a.
Ansprechpartnerin: Annette Nowinski, a.nowinski@jwk-koeln.de
Zu 3. Wie wurde die Auswahl der vorgestellten Berufsfelder (diese bitte nennen) getroffen und
inwieweit bezog sich diese auf regionale und schulspezifische Bezüge und externen Expertisen?
In den Erläuterungen des Landes zur Durchführung von Potenzialanalysen heißt es u.a.:
„Die Potenzialanalyse greift vor allem auf handlungsorientierte Aufgaben zu beruflichen Tätigkeiten
und praktischen Fertigkeiten zurück. Daher bilden Arbeitsproben den Schwerpunkt der eintägigen
Durchführung im Umfang von mind. sechs Stunden an einem außerschulischen Lernort (Bildungsträger, überbetriebliche Bildungsstätte) mit Bezug zu mindestens zehn verschiedenen Berufsfeldern.“
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Daher hat die Verwaltung in der öffentlichen Ausschreibung formuliert:
Auszug aus dem Leistungsverzeichnis:
B 5.3 Bezug zu Berufsfeldern
Die handlungsorientierten Aufgaben orientieren sich an beruflichen Tätigkeiten und praktischen Fertigkeiten aus mindestens 10 verschiedenen Berufsfeldern und gewährleisten damit einen Lebensweltund Arbeitsbezug. Beispiele für Berufsfelder sind: Landwirtschaft und Ernährung; Metall / Maschinenbau; Fahrzeuge; Elektronik; Sanitär/ Heizung/ Klima; Bautechnik; Holz; Farbe/ Raumgestaltung, Naturwissenschaften; Textil/ Leder/ Bekleidung; Hauswirtschaft; Lager/ Logistik, Verkauf; IT und Medien;
Wirtschaft und Verwaltung; Gesundheit, Erziehung und Soziales; Kosmetik und Körperpflege; Hotelund Gaststätten; Dienstleistung; Gartengestaltung / Floristik.
Die aufgeführten Berufsfelder sind beispielhaft aufgeführt und orientieren sich an den Berufsfeldern,
die das Berufsorientierungsprogramm des BMBF vorsieht. Die Auftragnehmer haben entweder diese
beispielhaften Berufsfelder in ihr Konzept aufgenommen oder diese in eine andere Systematik integriert. Im Verfahren der Bietergemeinschaft Jugendhilfe Köln e.V. und TALENTBRÜCKE GmbH & Co.
KG werden beispielsweise lediglich die sechs Berufsbereiche nach dem hexagonalen Berufswahlmodell von Dr. John L. Holland betrachtet. Diese sind der „Handwerklich-Technische Bereich“, der „Untersuchende-Forschende Bereich“, der „Künstlerisch-Kreative Bereich“, der „Soziale Bereich“, der
„Führend-Verkaufende Bereich“ und der „Ordnend-Verwaltende Bereich“. Im Ergebnisbericht werden
diesen sechs Bereichen zur weiteren Recherchemöglichkeit die Arbeitsfelder der Agentur für Arbeit
zugeordnet. Die sechs Berufsbereiche nach Holland werden in Form eines standardisierten und validierten Fragebogens erhoben und stellen die gegenwärtige Interessenverteilung der Schülerinnen
und Schüler dar. Die Interessensverteilung ist, wie auch die gesamte Potenzialanalyse, eine Momentaufnahme und wird sich bei den meisten Schülerinnen und Schüler im Verlauf ihrer Berufs- und
Studienorientierung noch verändern.
Zu 4. Die Messung von kognitiven Leistungen gilt landläufig nicht als Methode, individuelle
Potenziale junger Menschen herauszuarbeiten. Insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass
die Entwicklung der Intelligenz erst durchschnittlich im Alter von 16 Jahren abgeschlossen ist
und sich vorher rasant entwickelt. Aus diesem Grund haben Testungen von Schülerinnen und
Schüler im Altern von 14 Jahren einen sehr zweifelhaften Wert und sind für eine zukunftsorientierte Beratung schon daher nutzlos. Mit dem gerade beendeten Schuljahr wurde die Potenzialanalyse allerdings um einen kognitiven Test erweitert. Mit welcher Begründung wurde diese Erweiterung der Potenzialanalyse zu diesem „Massenintelligenztest“ eingeführt und in welchen Verfahren wurde dies eingesetzt?
Im Rahmen der Potenzialanalyse findet keine Intelligenzdiagnostik statt und es wird kein Intelligenzquotient (IQ) gemessen. Die Bietergemeinschaft Jugendhilfe Köln e.V. und TALENTBRÜCKE
GmbH & Co. KG setzt in ihrem Konzept zwar ein standardisiertes, validiertes und universitär entwickeltes Verfahren (IBF-L) aus diesem Bereich ein, welches auch in der Schul- und Eignungsdiagnostik genutzt wird. Dieser Test wurde von der Bietergemeinschaft ausgewählt, weil damit objektiv und
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valide einige der in den Anforderungen der Ausschreibungen geforderten Potenziale (methodische
und kognitive) und darüber hinaus weitere berufsrelevante Bereiche (z.B. sprachliches und mathematisches Grundverständnis) beleuchtet werden können. Im Einsatz dieses Verfahrens werden lediglich
bestimmte Dimensionen betrachtet, die eine objektive Aussage zu berufsbezogenen Stärken und
Kompetenzen darstellen können. Dabei wird sich in diesem Verfahren auf die Stärken der Schülerinnen und Schüler konzentriert und es wird nicht als Instrument zur Intelligenzbestimmung genutzt. Das
Verfahren, welches von der Bietergemeinschaft Jugendhilfe Köln e.V. und TALENTBRÜCKE GmbH &
Co. KG eingesetzt wird, wurde auch bereits im vergangenen Schuljahr zum Einsatz gebracht und wird
auch in anderen Kommunen seit mehreren Jahren als bewährtes Verfahren im Rahmen der Potenzialanalyse genutzt. Das Verfahren der Bietergemeinschaft Jugendhilfe Köln e.V. und TALENTBRÜCKE GmbH & Co. KG wurde für dieses Schuljahr durch eine organisatorische Änderung um eine weitere Gruppenübung ergänzt.
Zu 5. Inwieweit gelten hierbei besondere Regeln, so dass es hierfür einer besonderen Einwilligung und zur Weitergabe der Daten einer Entbindung der Schweigepflicht bedarf?
Es gelten keine besonderen Regeln, so dass keine besondere Einwilligung notwendig ist. Es werden
keine Ergebnisdaten weitergegeben.
Gez. Dr. Klein