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Beantwortung einer Anfrage (BV).pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beantwortung einer Anfrage (BV).pdf
Größe
29 kB
Erstellt
02.10.15, 02:05
Aktualisiert
24.01.18, 04:38

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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlagen-Nummer 1302/2015 Dezernat, Dienststelle VII/48/2 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Bezirksvertretung 8 (Kalk) Datum 11.06.2015 Standort des preußischen Meilensteins in Köln-Ostheim Anfrage des Bezirksvertreters Hooghoughi (FDP) vom 08.04.2015 Eines der ältesten historischen Zeugnisse, die im geschichtsträchtigen Bezirk Kalk den zweiten Weltkrieg überdauert haben, ist der im Jahre 1818 in Köln-Ostheim an der Ecke Bensheimer Str. / Frankfurter Str. installierte Preußische Meilenstein aus Trachyt. Von diesem Meilenstein betrug die Entfernung nach Köln zu jener Zeit eine preußische Meile (7532,48 m). Der Meilenstein steht heute völlig ungeschützt unmittelbar an dem viel- und schnell befahrenen Teil der Frankfurter Straße. Auch die historische Beschriftung ‚Cöln 1 Meil‘ sowie der darüber stehende preußische Adler sind zur Straße gerichtet, so dass weder Fußgänger noch vorbeifahrende Autofahrer sie würdigen können. Die FDP stellt daher folgende Anfragen: 1. Ist der aktuelle Standort des Preußischen Grenzsteinobelisken ein historischer Originalstandort? 2. Wie beurteilt die Verwaltung eine Verlegung des Meilensteines-Obelisken an einen vom Straßenverkehr geschützteren und populäreren Standort? 3. Welche anderen Sicherheitsmaßnahmen könnten am aktuellen Standort realisiert werden? Stellungnahme des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege: zu 1.: Es ist davon auszugehen, dass es sich um den historischen Standort des preußischen Meilensteines handelt, da der Meilenstein immer noch auf der Ecke Bensheimer Str. /Frankfurter Str. steht. zu 2.: Eine Verlegung des preußischen Meilensteines an einen anderen Standort wird von der zuständigen Verwaltung als kritisch gesehen. zu 3.: Aus denkmalpflegerischer Sicht könnte man den preußischen Meilenstein sicherlich mit Licht oder durch Abpöllern sichern. Mit Abpöllern ist in erster Linie im Straßenverkehr eine Sicherung mit Pollern oder Pfosten aus Metall oder Beton gemeint, die das Be-/Auffahren und Beparken von Grünflächen, Gehwegen, Rad- und Fußwegen verhindert. Welche Pöller in welchem Abstand aufgestellt werden können ist eine planerische Maßnahme, die nicht von unserem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege entschieden werden kann.