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Anlage 1 - Geschaeftsbericht.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 1 - Geschaeftsbericht.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
02.10.15, 02:07
Aktualisiert
24.01.18, 04:39

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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Amt für Kinder, Jugend und Familie Geschäftsbericht 2014 Abteilungen „Pädagogische und Soziale Dienste“ und „Bezirksjugendämter“ des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Geschäftsbericht 2014 der Abteilungen „Pädagogische und Soziale Dienste“ und „Bezirksjugendämter“ des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Kontakt / Impressum Amt für Kinder, Jugend und Familie Ottmar-Pohl-Platz 1 (Kalk-Karree) 51103 Köln Michael Kalthoff +49 221 221-25011 michael.kalthoff@stadt-koeln.de Der Oberbürgermeister Amt für Kinder, Jugend und Familie Satz & Gestaltung: Harald Richter, Movie Crew Cologne - Verein für Jugendmedienbildung und Integration e.V. Titelfoto: Michael Kalthoff Druck: Hundt-Druck, Köln Seite 3 Seite 4 Inhalt Vorwort Seite 5 Bericht 511 (Abteilung Pädagogische und Soziale Dienste) Seite 6 Bericht 515 (Bezirksjugendämter) Seite 12 Blitzlichter aus den Bezirksjugendämtern Seite 18 Bezirk 1 - Innenstadt Seite 18 Bezirk 2 - Rodenkirchen Seite 20 Bezirk 3 - Lindenthal Seite 22 Bezirk 4 - Ehrenfeld Seite 24 Bezirk 5 - Nippes Seite 25 Bezirk 6 - Chorweiler Seite 26 Bezirk 7 - Porz Seite 28 Bezirk 8 - Kalk Seite 29 Bezirk 9 - Mülheim Seite 20 Zahlen, Daten, Fakten Seite 31 Schwerpunktthemen der Abteilungen Seite 32 Frühe Hilfen Seite 32 Amtsvormundschaft Seite 37 Gefährdungsmeldungssofortdienst (GSD) Seite 40 Interkultureller Dienst (IKD) Seite 44 Traineeprogramm ASD Seite 48 Seite 5 Vorwort Die gegebenen gesellschaftlichen Veränderungen erfordern immer wieder ein flexibles Handeln, so dass gerade in den letzten Jahren viele organisatorische und fachliche Neuerungen in den beiden Abteilungen eingeführt werden konnten, um schnell, unkompliziert und effektiv zu helfen. Liebe Leserinnen und Leser, in Ihren Händen halten Sie den Jahresbericht 2014 der beiden Fachabteilungen „Pädagogische und Soziale Dienste“ und „Bezirksjugendämter“, des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln. Wir laden Sie herzlich ein, sich in den verschiedensten Berichten über die vielfältigen Angebote und Aufgaben zu informieren. Die intensive pädagogische Beratung und finanzielle Unterstützung der Kölner Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien steht jeden Tag im Mittelpunkt der Arbeit von 644 Kolleginnen und Kollegen an 12 Standorten in Köln. Neben den vorgenannten Aufgaben seien an dieser Stelle exemplarisch die Sicherstellung des Minderjährigenschutzes, die Vermittlung von erzieherischen Hilfen und die Maßnahmen der Eingliederungshilfe als Schwerpunkte der Arbeit genannt. Insgesamt ist es unser Anliegen in jedem Fall individuell auf die verschiedensten Problemlagen der Menschen einzugehen und gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu finden, die ihnen nachhaltig weiterhelfen. Carolin Krause Jugendamtsleiterin Im ersten Teil des Jahresberichtes stellen wir Ihnen die beiden Fachabteilungen mit ihren vielfältigen Aufgaben vor, um dann im zweiten Teil pro Bezirksjugendamt einen Einblick aus der Arbeit des Jahres 2014 zu geben. Abschließend werden im dritten Teil des Jahresberichtes fünf Schwerpunktthemen behandelt, denen im Jahr 2014 eine besondere Aufmerksamkeit gebührte. Die erfolgreiche Arbeit der beiden Abteilungen ist nur durch den persönlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich gewesen. Insofern möchten wir uns bei allen Kolleginnen und Kollegen herzlich für die engagierte Arbeit bedanken. Die tatsächliche Umsetzung eines großen Teils der Hilfen für Familien erfolgt zudem durch anerkannte Träger der Jugendhilfe. Für die gute Arbeit, Kooperation und Zusammenarbeit aller Fachkräfte der beiden Abteilungen, als auch der Träger, bedanken wir uns hiermit auch an dieser Stelle recht herzlich. Klaus-Peter Völlmecke Abteilung Pädagogische und Soziale Dienste Klaus Röttgen Abteilung Bezirksjugendämter Seite 6 Bericht 511 Foto: Glanluca1996- CC(by-nc-nd) Abteilung Pädagogische und Soziale Dienste Die Abteilung ‘Pädagogische und Soziale Dienste’ hat als eine Abteilung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln die Aufgabenstellung für die Umsetzung der in § 2 Abs. 2 Nr. 2, 4, 5, 6 und Abs. 3 SGB VIII genannte Aufgaben der Jugendhilfe im Stadtgebiet Köln Sorge zu tragen. l Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfest- stellungen und Unterhaltszahlungen l Beistandschaft und Amtsvormundschaft Die Abteilung erfüllt dabei im Wesentlichen strategische Aufgabenstellungen, während die einzelfallbezogene Umsetzung in der Regel in der Abteilung Bezirksjugendämter dezentral erfolgt. Hierzu zählen unter anderem: l Angebote zur Förderung der Erziehung in Die pädagogischen Jugendamtsdienste, die nicht der Familie dezentral organisiert werden, sind ebenfalls der l Hilfen zur Erziehung und ergänzenden Leistungen zentralen Abteilung zugeordnet. l Hilfe für seelische behinderte Kinder und Jugendliche Die Aufgabenstellung und personelle Ausstattung l Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung der Sachgebiete ergibt sich aus dem folgenden l Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Organigramm: l Beratung in Verfahren zur Annahme als Kind l Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht Abteilungsleitung l Mitwirkung in Verfahren nach dem Herr Völlmecke Jugendgerichtsgesetz 511/1 Frau Schäfer-Sikora Stellv. Abtl.-Leit. Grundsatzangelegenheiten ASD/ PKD/IKD/ EB u. WJH, Fach- und Finanzcontrolling 511/2 Herr Stein Päd. u. wirtsch. Grundsatzangelegenheiten für Träger von HzE, KiWi, U-Untersuchungen 511/3 Frau Schick Päd. u. wirtsch. Grundsatzangelegenheiten von Jugenhilfemaßnahmen, Legasth./Dyskalk., Grundsatz Roma, unbegleitete minderj. Flüchtlinge 511/5 Herr Schüle Koordination und Durchführung Jugendgerichtshilfe gem. Jugendgerichtsgesetz 511/6 Herr Thomas Amtsvormundschaft, Prozessvertretung, Grundsatzangelegenheiten Beistandschaft, Adoptionsvermittlung Seite 7 Zentrale Planung und Steuerung Die Grundsatzsachgebiete der Abteilung Pädagogische und Soziale Dienste erfüllen den nach § 79 SGB VIII an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gerichteten Auftrag: „Die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen“. Dabei übernimmt das Sachgebiet 511/1 pädagogische und soziale Dienste die Gesamtplanungs- und Grundsatzverantwortung für alle pädagogischen und sozialen Dienste innerhalb des Jugendamtes. Im Einzelnen sind dies für das Jugendamt der Allgemeine Soziale Dienst, der GefährdungsmeldungssofortDienst, der Pflegekinderdienst, der Interkulturelle Dienst, die Wirtschaftliche Jugendhilfe sowie die Erziehungsbeistandschaft. Schwerpunkte der Arbeit in 2014 waren: Im Jahr 2014 standen die Mitarbeiter/-innen des Sachgebietes, wie auch in den Jahren zuvor, durchgängig zur Beratung der Kollegen/-innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der Wirtschaftliche Jugendhilfe zu unterschiedlichen Themenstellungen zur Verfügung. Neben den regulären Tätigkeiten, wie z.B. der Prozessvertretung und der Bearbeitung von Beschwerden, wurden im Sachgebiet zudem diverse Arbeitshilfen und Richtlinien für die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes und seiner Spezialdienste, sowie der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, erarbeitet oder überarbeitet. Hier sind im Wesentlichen zu nennen die Richtlinie zum § 36 SGB VIII, die Richtlinie Aktenführung, die Richtlinie JuZeDa, die fachliche Weisung in Fällen Häuslicher Gewalt, sowie die Richtlinie zum Verfahren IBIS. Darüber hinaus erfolgte die Erstellung und Realisierung verschiedener Konzepte z.B. zur Bewältigung von Krisensituationen in Pflegefamilien, zur Vermittlung von schwierigen Jugendlichen in geeignete Jugendhilfemaßnahmen (Fallkonsultationen) und zur Durchführung einer Innenrevision im Allgemeinen Sozialen Dienst und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Die Entwicklung und Einführung des Fallmanagers wurde und wird von Mitarbeiter/-innen des Sachgebietes begleitet. Foto: kallejipp / photocase.de wurden auf verschiedenen Ebenen geregelt und festgelegt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes wirkten maßgeblich an der Planung und Initiierung von Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen eines Qualitätsentwicklungsprozesses für die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes und seiner Spezialdienste, sowie des Pflegekinderdienstes mit. Das Sachgebiet 511/2 hat Gesamtsteuerungsverantwortung für die konzeptionelle Ausrichtung, Personal- und Finanzausstattung für alle ambulanten und stationären Leistungsangebote von Trägern im Bereich der „Hilfen zur Erziehung“. Darüber hinaus ist dem Sachgebiet der Aufbau und die Steuerung des Arbeitsbereiches „Frühe Hilfen“ zugeordnet. Einen Überblick über den Ausbau des Netzwerkes „Frühe Hilfen“ leistet der Bericht ab Seite 32. Schwerpunkte der Arbeit in 2014 waren: Die Kooperationsvereinbarung mit den Kinderkliniken wurde überarbeitet, die Kooperationen des ASD und GSD mit den Aufnahmeeinrichtungen, dem Ausländeramt, dem Gesundheitsamt und dem Jobcenter Ausbau und Verfestigung der Leistungen im Rahmen des Modellprojekts der Schulbegleitung: Inklusive Bildung in Schule. Dazu intensive Kooperation mit Seite 8 dem Amt für Soziales und Senioren, sowie Vereinbarungen mit den Schulen und Trägern. Konzeptionieren, sondieren und akquirieren neuer Angebote bzw. Kapazitäten: l für unbegleitet geflüchtete Minderjährige l sozialraumorientierte, individuelle Betreuungen von Jugendlichen in trägereigenen Wohnungen l Hilfen für Kinder und Jugendliche in Gastfamilien Leistungs-, Entgelt und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen: l Festlegung von Eckpunkten für die Entgeltverein- barungen (ohne Vorgaben der Rahmenverträge) l Vereinbarungen mit großen und kleinen Trägern zu ihren Einrichtungen und Angeboten auf dieser Grundlage l Vertreten der Grundsätze gegenüber der Schiedsstelle l Anstoßen von bedarfsgerechten und individualisierten stationären Hilfen in Modellform (ohne Einengungen des Rahmenvertrages) Unterstützung der Sozialraumarbeit in den Bezirken: l Festlegung einer neuen Arbeitsstruktur und Zuständigkeiten bei 511/2 l Konkrete Unterstützung der Konzeptionierung sozialraumorientierter Leistungen in den Bezirken, z.B. Ehrenfeld und Innenstadt l Vereinfachung des Verfahrens bei der Inanspruchnahme von Leistungen außerhalb der Stammliste. l Aktualisierung der Kindesschutzvereinbarungen mit allen Leistungserbringern einschließlich der Familienberatungsstellen Leistungen im Bereich des Jugendwohnens nach § 13 Abs. 3 SGB VIII: l Einführung einer AG nach § 78 SGB VIII für diesen Bereich unter Einbeziehung der Jugendförderung und der ArGe l Formulierung von Möglichkeiten und Anforderungen zur Qualifizierung der Leistungen in diesem Bereich Das Sachgebiet 511/6 umfasst die Grundsatzangelegenheiten für den Bereich der Vormundschaften, die Leitung der Amtsvormundschaften, sowie die Fachberatung der Beistandschaft und damit einhergehend die zentrale Steuerung der Aufgaben nach §§ 18 und 52 a ff SGB VIII. Schwerpunkte der Arbeit in 2014: Als Schwerpunkt in 2014 ist die Stärkung der Instrumente Beratung und Unterstützung zu nennen. Damit sollen die Eltern entsprechend dem Willen des Gesetzgebers in die Lage versetzt werden, Probleme im Abstammungs- und Unterhaltsbereich zukünftig ohne Begleitung des Jugendamtes als Beistand des Kindes zu lösen. Die vorrangige Beratung und Unterstützung als Mittel für die betroffenen Eltern unterhaltsberechtigter Kinder, vor der Einrichtung einer Beistandschaft, wurde in die betroffenen Sachgebiete der Bezirke vermittelt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erarbeitung der Grundlagen für die Einführung einer neuen Software, die in 2015 zur Anwendung kommen soll. Die Zahl der Sorgeerklärungen und somit der zu erteilenden Bescheinigungen ist in 2014 gegenüber dem Vorjahr stark angestiegen. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels hin zur gemeinsamen Verantwortung von Eltern, auch ohne verheiratet zu sein, ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Während im Jahr 2013 noch 2682 Erklärungen der gemeinsamen elterlichen Sorge in das Sorgeregister aufgenommen worden sind waren es im Jahr 2014 bereits 3209 Zugänge. Foto: Trudy Obscure / photocase.de Durch die gesetzlichen Änderungen nach Einführung des FamFG, wonach familienrechtliche Verfahren bei Gericht als Antragsverfahren geführt werden und in diesen Verfahren ein Anwaltszwang besteht, sind im Sachgebiet Prozeßvertretungen im Bereich der Unterhaltsfestsetzungen mit höherem Aufwand zu bearbeiten. Gegenüber der Beistandschaft in den Seite 9 Bezirksjugendämtern besteht in diesem Zusammenhang ein deutlich erhöhter Beratungsaufwand. im Jahr stattfindende Plenumssitzung dem gesamtstädtischen Austausch zum Thema. Zentrale Koordinations- und Netzwerkarbeit Zentrale Dienste bei 511 Die Größe der Stadt Köln verlangt zur Umsetzung der Aufgabenstellungen im SGB VIII abgestimmte Vorgehensweisen mit den Leistungserbringern und Kooperationspartnern. Neben der Leitung und Beteiligung an diversen temporären Arbeitsgruppen liegt die Geschäftsführung und Leitung folgender dauerhafter Arbeitsgemeinschaften in der Verantwortung der Abteilung Pädagogische und Soziale Dienste: Arbeitskreis § 80 Hilfen zur Erziehung Zu drei Treffen wurde der bestehende Arbeitskreis von festgelegter Trägervertretern ins Jugendamt eingeladen, um aktuelle Fragen und Entwicklungen der erzieherischen Jugendhilfe auf planerischer Ebene zu besprechen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Ortsfremdenbetreuung Im Kalenderjahr 2014 war das Sachgebiet für insgesamt 593 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) zuständig. Dies bedeutet eine Fallsteigerung von 125% im Vergleich zum Vorjahr. 450 UMF kamen in 2014 neu in Köln an. Der überwiegende Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wurde durch die Polizei an das Jugendamt übergeben, weil sie sich zuvor dort meldeten und um Asyl gebeten hatten. Insgesamt kamen die Jugendlichen aus 36 verschiedenen Herkunftsländern. Die Hauptherkunftsländer waren: Arbeitsgemeinschaft AG § 78 Hilfen zur Erziehung Ebenfalls dreimal wurden alle Anbieter der ambulanten und stationären Erziehungshilfe eingeladen, um sich über die bestehenden Entwicklungen auszutauschen und um geplante Maßnahmen abzustimmen. Netzwerk frühe Hilfen „Köln für Kinder“ Das Netzwerk frühe Hilfen besteht aus den 9 bezirklichen Einzelnetzwerken mit Vertretern der örtlichen Gesundheits– und Jugendhilfe. In der zentralen Steuerungsgruppe verständigten sich die Vertreter der Arbeitsbereiche auf stadtweit einheitliche Standards, die Öffentlichkeitsarbeit in 2014, Informationsaustausch und Verteilung der Bundesmittel „Frühe Hilfen“. Netzwerk gegen häusliche Gewalt In jedem Quartal 2014 trafen sich die Akteure des „Netzwerkes gegen häusliche Gewalt“. Teilnehmende sind VertreterInnen der Polizeibehörde Köln, des Familiengerichtes, der Staatsanwaltschaft, der Familien- und Frauenberatungsstellen, der beiden Interventionsstellen für Opfer bei häuslicher Gewalt und der Beratungsstelle für Täter. Netzwerk Erziehung in Schule Die zweimal im Jahr stattfindende Lenkungsgruppe unterstützt Anliegen der bezirklichen Netzwerke, zu denen die Bezirksjugendamtsleitungen einladen. Ergänzend diente – wie in den Vorjahren – die einmal Land Jungen Mädchen Algerien 48 0 Afghanistan 50 Eritrea 110 Libyen 6 1 14 11 10 Marokko 104 1 Indien 6 Syrien 8 3 5 0 Guinea Nigeria Irak Tunesien Ukraine 0 4 2 6 5 6 0 0 Seite 10 24 (23 m/1w) mutmaßlichen Jugendlichen wurden aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes und/oder anderweitiger Informationen über Aliaspersonalien in anderen Ländern oder in Deutschland, die Inobhutnahme verweigert. 92 Personen (89m/23w), bei denen starke Zweifel an der Minderjährigkeit und die damit angegebenen Geburtsdaten bestanden, wurden vorläufig in einer Schutzmaßnahme in Obhut genommen. Nach Einzelfallprüfung wurde die Inobhutnahme beendet oder eine Rückführung in die zuständige Kommune oder eine Überleitung in den Erwachsenenbereich vorgenommen. 334 UMF wurden im Rahmen der Inobhutnahme in eine Schutzstelle oder unmittelbar in eine Clearingeinrichtung untergebracht. Aufgrund der erheblichen Fallsteigerungen mussten seit Anfang 2014 zunehmend Einrichtungen außerhalb von Köln belegt werden. Über 60 % der neueingereisten Jugendlichen wurden in anderen Kommunen, die über ausreichende Kapazitäten verfügten oder kurzfristig Kapazitäten schaffen konnten, untergebracht. Die Unterbringungen waren überwiegend in NordrheinWestfalen und Rheinland Pfalz. Bei extremen Engpässen wurden auch Unterbringungen in Brandenburg vorgenommen. Eingliederungshilfen im Bereich Legasthenie/Dyskalkulie andererseits erzieherische Hilfen und Hilfe bei der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft leistet. Kooperationspartner der Jugendgerichtshilfe sind die Arbeiterwohlfahrt, sowie die Träger der Brücke e.V. und Waage e.V. mit Angeboten der nachgehenden JGH, wie soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich und Durchführung von gerichtlich angeordneten Betreuungsanweisungen. Die Jugendgerichtshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Kölner Haus des Jugendrechts. Die Kooperationspartner sind die Polizei Köln und die Staatsanwaltschaft Köln. Die gemeinsame Schnittmenge sind Jugendliche und junge Volljährige, die von der Polizei als „Intensivtäter“ und vom Jugendamt als „mehrfach tatverdächtige Jugendliche und Heranwachsende mit besonderen sozialen Problemlagen“ bezeichnet werden. Die Aktivitäten des Haus des Jugendrechts werden jährlich in einem eigenständigen Geschäftsbericht zusammengefasst. Mit dem Arbeitskreis „Kölner Qualitätszirkel Jugendstrafrecht“ hat sich in den letzten beiden Jahren ein qualitativer guter fachlicher Austausch zwischen Jugendrichtern, Staatsanwälten, Bewährungshilfe und Jugendgerichtshilfe entwickelt und etabliert. Prozessvertretung Beistandschaften Das Fallaufkommen im Arbeitsbereich ist in den letzten Jahren angestiegen. Insgesamt wurden in 2014 996 (Vorjahr: 776) Anträge bearbeitet. 53 % aller Fälle beziehen sich auf das Störungsbild Legasthenie. In 91 Fällen (9 %) wurden beide Störungsbilder benannt. Durch die gesetzlichen Änderungen nach Einführung des FamFG, wonach familienrechtliche Verfahren bei Gericht als Antragsverfahren geführt werden und in diesen Verfahren ein Anwaltszwang besteht, sind Verfahren im Bereich der Unterhaltsfestsetzungen mit höherem Aufwand zu bearbeiten und gegenüber der Beistandschaft in den Bezirksjugendämtern besteht ein deutlich erhöhter Beratungsaufwand. Jugendgerichtshilfe der Stadt Köln Führung von Amtsvormundschaften Das Jugendamt der Stadt Köln entspricht dem gesetzlichen Auftrag gem. § 38 JGG mit einer spezialisierten Jugendgerichtshilfe. Schwerpunkt im Bereich der Amtsvormundschaften war die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Belastung eines in Vollzeit tätigen Vormundes mit in der Regel nicht mehr als 50 Fällen nach § 55 SGB VIII. Die Jugendgerichtshilfe hat frühzeitig zu prüfen, ob für den Jugendlichen oder jungen Volljährigen (Heranwachsenden) Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und diese gegebenenfalls dazu führen können, dass das Strafverfahren nicht weiterverfolgt oder eingestellt wird (§ 52 SGB VIII). Es ist gelungen eine entsprechende personelle Ausstattung für diese Vorgabe mit derzeit 830 Fällen zu erwirken, wobei die Einarbeitung der neuen Kolleginnen und Kollegen Schwerpunkt in diesem Bereich ist. Die Jugendgerichtshilfe ist einerseits Gerichtshilfe, indem sie die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte in das Gerichtsverfahren einbringt und Durch die Einbindung der Vereine zur Führung von Vormundschaften mit insgesamt 366 Fällen (SKF, Diakonie und Auf Achse - Treberhilfe) besteht eine Seite 11 Fallverteilungsquote von rund 70% beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln und rund 30% bei den freien Trägern. Darüber hinaus ist in 2014 ein Projekt für die Werbung ehrenamtlicher Vormünder, speziell für den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, gestartet worden. Dieses Projekt wird unter anderem aus Mitteln der EU unterstützt. Adoptionsvermittlung In 2014 befanden sich 52 Kinder (Vorjahr: 51 Kinder) in Adoptionspflege. Mit 41 abgeschlossenen Adoptionen hat es, gegenüber dem Vorjahr mit 33 abgeschlossenen Adoptionen, eine Steigerung gegeben. In 69 Fällen wurden Stiefkind-Adoptionen durchgeführt. Dem gegenüber standen 338 Adoptionsbewerber (Vorjahr: 277). In 62 Fällen wurden durch Adoptionsfamilien eine Nachbetreuung angefragt. Ein Schwerpunkt im Bereich der Adoptionsvermittlung war die Umsetzung der geänderten gesetzlichen Vorgaben zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren (sukzessiv Adoption). Hierzu sind zum Beispiel der StadtAG Lesben, Schwule und Transgender die Umsetzung die rechtlichen Neuerungen vorgestellt worden. Insgesamt sind bei den 69 ausgesprochenen Adoptionen im Bereich von Stiefkind Adoptionen 23 bei gleichgeschlechtlichen Paaren ausgesprochen worden. Foto: Michael Kalthoff Neben den Informationsveranstaltungen für Adoptionsbewerber, die vierteljährlich angeboten werden, sind die Herkunftsklärungen Schwerpunkte der Leistungen in 2014 gewesen (insgesamt 205 Fälle). Seite 12 Berichte 515 Foto: Liv Stephan/www.jugendfotos.de, CC(by-nc-nd) Bezirksjugendämter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Nach organisatorischer Neuausrichtung des Jugendamtes wurde im Jahr 2010 die Abteilung 515/Bezirksjugendämter gegründet. Ursächlich hierfür war die Erkenntnis, dass der unmittelbare Kontakt der über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Kölner Familien das Herzstück des Jugendamtes ist, insofern einer genauen inhaltlichen und organisatorischen Steuerung bedarf. Für das Jugendamt ist es selbstverständlich, dass jede Familie die für sie notwendigen Unterstützungsangebote in allen Bezirksjugendämtern gleichermaßen in der bestmöglichen Qualität erhält. Während die Abteilung 511 für Grundsatzentscheidungen und die Richtlinienkompetenz verantwortlich zeichnet, ist die Abteilung 515 die ausführende Stelle, die, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, das operative Geschäft der Jugendhilfe in den 9 Bezirksjugendämtern umsetzt. Um den Kontakt zu den Kölner Kindern, Jugendlichen und deren Familien optimal zu gestalten, sind die verschiedenen Bereiche von 515 dezentral in den jeweiligen Bezirksämtern organisiert. In den 9 Bezirksjugendämtern des Amtes für Kinder, Jugend und Familie gibt es jeweils folgende Sachgebiete: l Allgemeiner Sozialer Dienst l Gefährdungsmeldungssofortdienst l Interkultureller Dienst l Erziehungsbeistandschaft l Beistandschaft l Wirtschaftliche Jugendhilfe Abweichend von dieser Regelung ist nur der Pflegekinderdienst der Stadt Köln zentral in der Rheingasse organisiert. Abteilungsleitung Herr Röttgen 515/0 515/1 515/2 515/3 515/4 515/5 515/6 515/7 515/8 515/9 Pflegekinder -dienst Sachgebietsleitung Leitung Frau Süßmuth Bezirksjugendamt Innenstadt Bezirksjugendamt Rodenkirchen Bezirksjugendamt Lindenthal Bezirksjugendamt Ehrenfeld Bezirksjugendamt Nippes Bezirksjugendamt Chorweiler Bezirksjugendamt Porz Bezirksjugendamt Kalk Bezirksjugendamt Mülheim Leitung Herr Röttgen Leitung Frau Hartmann Leitung Frau Schmitt Leitung Frau Vossen Leitung Frau Gerhold Leitung Herr Havekost Leitung Frau Overhage Leitung Herr Vesen Leitung Herr Müller Seite 13 Allgemeiner Soziale Dienst l die fallbezogene Kooperation mit ambulanten Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle für alle Familien, die in den neun Kölner Stadtbezirken leben. Gefährdungsmeldungssofortdienst Der Arbeitsalltag im ASD ist vor allem durch regelmäßige Kontakte zu Kindern, Jugendlichen und ihren Familien geprägt. Gemeinsam mit den oft stark belasteten Hilfesuchenden werden im Rahmen eines Beratungsprozesses passgenaue Lösungen für ihre individuelle Situation gefunden. Die Mitarbeitenden des ASD in den Bezirksjugendämtern haben folgende Aufgaben: l Förderung und Unterstützung von jungen Menschen und deren Familien: z.B. durch die Gewährung von erzieherischen Hilfen gemäß §§ 27 ff SGB VIII l Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl (§ 42 SGB VIII) Trägern der Jugendhilfe, Schule und Kindertages stätten optimiert Zu den Aufgaben des Gefährdungsmeldungssofortdienstes (GSD) gehört: l die Aufnahme von Gefährdungsmeldungen, die Abschätzung des Gefährdungsrisikos, ggf. die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen l die Sicherstellung der Erreichbarkeit eines Bereit- schaftsdienstes innerhalb und außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes l die Wahrnehmung der Funktion der Fachkraft gemäß § 8a SGB VIII für Schulen und Kindertagesstätten Mehr Informationen zum Thema finden Sie ab Seite 40 des Geschäftsberichtes. l Mitwirkung bei familiengerichtlichen Verfahren zur Der ASD ist nach der Methode der Sozialraumorientierung (nach ISSAB) in sogenannten Sozialraumteams organisiert. Diese bestehen neben Mitarbeitenden des ASD auch aus Fachkräften der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie Vertreter/-innen eines freien Jugendhilfeträgers. Jedem Team ist ein bestimmter Schwerpunktträger zugeordnet. Im Rahmen der Sozialraumteamsitzungen werden einzelfall - wie auch sozialraumbezogene Fragestellungen mit dem Ziel thematisiert, frühzeitig auf verschiedene Problemlagen zu reagieren und flexible bzw. bedarfsgerechte Lösungen und Angebote zu entwickeln. Ziel des sozialräumlichen Arbeitsansatzes ist unter anderem, förderliche Lebensbedingungen für Familien zu schaffen, bzw. mitzugestalten und die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, werden: l individuelle, von Kindern, Jugendlichen und Familien nutzbare Ressourcen erschlossen l die Infrastruktur und dadurch die Lebensqualität im Sozialraum verbessert Interkultureller Dienst Der Interkulturelle Dienst (IKD) ist ein Spezialdienst des ASD. Er ist innerhalb des Bezirksjugendamtes zuständig für Familien mit Migrationshintergrund. Des Weiteren initiiert, organisiert und koordiniert der IKD interkulturelle Projekte und Maßnahmen, die der Förderung der Integration dienen. Mehr Informationen zum Thema finden Sie ab Seite 44 des Geschäftsberichtes. Foto: Elisabeth Woldt / www.jugendfotos.de, CC(by-nc) Sorgerechtsregelung und zum Umgangsrecht (§ 50 SGB VIII) Seite 14 Erziehungsbeistandschaft Die Erziehungsbeistandschaft (EB) ist im § 30 SGB VIII verankert. Als eigenständiger Spezialdienst der Bezirksjugendämter in Köln ist die Erziehungsbeistandschaft organisatorisch dem ASD zugeordnet. Foto: ines89 / photocase.de Diese Hilfeform ist eine ambulante, einzelfallbezogene Hilfe zur Erziehung, die zum Ziel hat, Kindern und Jugendlichen bei der Aufarbeitung ihrer Entwicklungsbeeinträchtigungen zu helfen. Ferner werden Eltern und andere Erziehungspersonen durch ein Beratungsangebot bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen unterstützt. Gruppenarbeit in der EB dient der Entwicklung des Einzelnen. Mehr Informationen zum Thema Erziehungsbeistandschaft finden Sie auf der Seite 28 des Geschäftsberichtes. Beistandschaft Wirtschaftliche Jugendhilfe Die wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) bearbeitet alle laufenden und einmaligen finanziellen Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe. Sie ist in diesem Rahmen u.a. für die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Hilfen, die Abwicklung des Verwaltungs- und Auszahlungsverfahrens sowie die Prüfung der Erstattungsansprüche und Ersatzansprüche gegenüber Dritten oder anderer Sozialleistungsträger zuständig. Dazu gehört unter anderem die Erstellung rechtsmittelfähiger Bescheide, bezogen auf die eingesetzten Hilfen und die Prüfung der Abhilfe bei Widerspruchsfällen. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die Abwicklung aller regelmäßig anfallenden Kosten und darüber hinaus für einzelfallabhängige Beihilfen. Genauso fallen folgende Tätigkeiten in das Aufgabengebiet der WJH: l die regelmäßige Prüfung der örtlichen Zuständig- keit und Feststellung der Kostenträgerschaft, ggfls. die Fertigung von Kostenrechnungen l die Prüfung der Leistungsfähigkeit von Eltern und Jugendhilfeempfängern, ggfls. die Einziehung von Kostenbeiträgen Weitere, wesentliche Tätigkeitsbereiche der WJH sind die Analyse und Dokumentation der Kosten- und Fallentwicklung sowie die Teilnahme an den Sitzungen der Sozialraumteams. Beratung – Unterstützung - Beistandschaft Die Beistandschaften der neun Bezirksjugendämter bieten Beratung und Unterstützung bei der Klärung der Abstammung eines Kindes an. Sofern die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, besteht die Vaterschaft rechtlich erst, wenn sie wirksam anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt ist. Beraten wird in diesem Zusammenhang auch zum Umgangs- und Sorgerecht. Nach Feststellung der Vaterschaft ergibt sich ein Unterhaltsanspruch des Kindes. Der Beistand errechnet die Höhe des Unterhalts und versucht eine Einigung zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Dieses Angebot können auch getrennt lebende oder geschiedene Eltern in Anspruch nehmen. Die freiwillig erklärte Anerkennung der Vaterschaft, die Verpflichtung zum Unterhalt sowie die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge können in der Beistandschaft beurkundet werden. Der Vorrang der Beratung/Unterstützung, vor der Einrichtung der Beistandschaft, dient der Stärkung der Elternautonomie. Sollte zwischen den Eltern kein Konsens herbeigeführt werden, ist in einem zweiten Schritt auf die Möglichkeit der Vertretung des Kindes im Rahmen der Beistandschaft hinzuweisen. Hierbei wird der Beistand, neben dem antragstellenden Elternteil, gesetzlicher Vertreter des Kindes innerhalb seines Aufgabenbereiches (Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen) und kann außergerichtlich und vor Gericht tätig werden. Junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche. Ebenso der Elternteil, der Seite 15 das Kind betreut und deshalb nicht erwerbstätig ist. Bis zu drei Jahre nach Geburt des Kindes besteht in der Regel ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Die Aufgaben der Beistandschaft werden immer komplexer und erfordern ein zunehmend hohes Maß an fachlicher und persönlicher Kompetenz des Beistands. Er ist häufig erster Ansprechpartner der Eltern beim Jugendamt und hat eine „Türöffnerfunktion“ für andere Angebote und Hilfsmöglichkeiten des Jugendamtes. Er steht im engen Austausch mit Sozialen Diensten, anderen Ämtern und Sozialleistungsträgern. Pflegekinderdienst piert. 2015 können erstmals 12 Kölner Pflegekinder auf einen Reiterhof fahren und werden dort, unter Berücksichtigung ihrer Lebenssituation, intensiv pädagogisch betreut. Besonders wertgeschätzt wurde die Arbeit des PKD durch den Besuch der Dezernentin Frau Dr. Klein, die sich in der Rheingasse im Sommer 2014 über die Arbeit des PKD, die Situation der Pflegekinder und der Pflegefamilien informierte. Zwei ehemalige Pflegekinder und ein Pflegevater konnten dabei Frau Dr. Klein ihre Sicht der Dinge vermitteln und Einblicke ermöglichen. Zum Schluss des Jahres wurde dann die Arbeit des PKD den Mitarbeitern der Stadt Köln durch einen sehr gelungenen Artikel in Stadt Intern näher gebracht. Seit 2012 sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes in einer Dienststelle zusammengefasst, um folgende Aufgaben zu erledigen: l Betreuung der in Kölner Pflegefamilien lebenden Kinder l Akquise und Prüfung von geeigneten Pflegeeltern l Unterstützung der Pflegeeltern in Konflikt- und Krisensituationen l Konzeptionierung und Durchführung von beson- Die Neuorganisation des Pflegekinderdienstes (PKD) aus den Bezirksjugendämtern in die Rheingasse 11 ist zwischenzeitlich mit vielen organisatorischen und planerischen Erweiterungen auf den Weg gebracht worden. In 2014 stand der Ausbau der Angebote für Pflegekinder und Pflegeeltern im Mittelpunkt. Als Pilotprojekt wurde mit dem Jugendhilfeträger LOGO eine Konzeption für die Unterstützung und Sicherung von Pflegeverhältnissen in Krisensituationen entwickelt. Erste positive Erfahrungen aus 2014 liegen vor. Neue Pflegeeltern erhalten ab Februar 2015 die Möglichkeit zum zwanglosen Austausch im Bürgerhaus Kalk. Das Konzept hierzu wurde 2014, gemeinsam mit der Abteilung 511/12– Grundsatzangelegenheiten PKD, erarbeitet. Eine Ferienfreizeit, speziell für Pflegekinder, wurde mit dem Kooperationspartner „Wir für Pänz“ konzi- Foto: StadtIntern deren Angeboten (Wochenendfahrten, Pflegeelternfesten, Schulungen von Pflegeeltern, Gruppenangebote für Pflegekinder, etc.) Das Team des Pflegekinderdienstes Netzwerkarbeit der Bezirksjugendämter Neben den vorgenannten vielfältigen Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kontakt mit den Kölner Familien, organisierten die Bezirksjugendämter auch im Jahr 2014 verschiedene bezirkliche Netzwerktreffen. Je früher das Jugendamt von einem individuellen Unterstützungsbedarf in Erziehungsfragen erfährt, um so effektiver kann der betroffen Familien geholfen werden. Entsprechend dieser Erkenntnis sind in den vergangenen Jahren konsequent bezirkliche Netzwerktreffen mit handelnden Akteuren, wie den Schulen, den Kitas, den im Gesundheitsdienst Tätigen und den freien Jugendhilfeträgern aufgebaut worden. Seite 16 Netzwerk Erziehung in Schule (NEIS) Alle Schulen im Stadtbezirk werden zweimal jährlich durch die jeweilige Bezirksjugendamtsleitung eingeladen. Das Netzwerk besteht aus Schulleitungen und Schulsozialarbeiter/-innen des Bezirkes, die Bezirksjugendamtsleitungen, Mitarbeitende des jeweiligen IKD, ASD und GSD und des Ordnungsamtes, die Bezirksjugendpflege, Kollegen/-innen der Polizei und bei Bedarf Fachkräfte eines freien Trägers und andere soziale Einrichtungen. Das Netzwerk hat folgende Ziele: l Schaffung eines Klimas des Vertrauens zwischen Polizei, Schule, Schülern/Schülerinnen, Eltern und Jugendamt l Fortführung der bestehenden Vernetzungen, um auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit „kurze Wege“ nutzen zu können l Entwicklung gemeinsamer Handlungskonzepte zu verschiedenen Themenstellungen l Verbesserung des Sicherheitsgefühls an den Schulen und im Schulumfeld l Initiierung von Projekten zur Gewaltprävention, Schulverweigerung, u.a. Köln für Kinder - Bezirkliche Netzwerke für Schwangere und Familien Auf Einladung der jeweiligen Bezirksjugendamtsleitung trifft sich das bezirkliche Netzwerk mindestens zweimal jährlich mit allen Akteuren der Gesundheitshilfe, den Beteiligten der freien- und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie den unterschiedlichen familienbezogenen Diensten des Gesundheitssystems. Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf Seite 32 des Geschäftsberichtes. Weitere Entwicklungen 2014 Bezirkliche Qualitätsdialoge mit den sozialräumlich zugeordneten Schwerpunktträgern Durch die partnerschaftliche Kooperation mit den Trägern der freien Jugendhilfe ist es auch 2014 gelungen, dass die vielen tausend Familien eine adäquate Hilfe zur Erziehung erhalten haben. Einmal jährlich wird sehr konkret die gemeinsame Kooperation unter Federführung der Bezirksjugendamtsleitung im Rahmen eines bezirklichen Qualitätsdialoges kritisch reflektiert. Hierdurch gelingt es die gemeinsame Kooperation stetig weiterzuentwickeln, um so die Hilfen noch passgenauer für die Familien zu konzipieren. GAIKOS – Gute Arbeit im Sozial- und Erziehungsdienst der Stadt Köln Aufgrund der Initiative des Örtlichen Personalrates Dez. IV ist es gelungen, dass das vorgenannte Projekt mit entsprechender finanzieller Unterstützung nach Köln geholt werden konnte. Neben vielen Mitarbeiterbefragungen und zahlreichen Veranstaltungen konnten so im Jahr 2014 wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden, wie die Arbeitsbedingungen noch weiter optimiert werden können. Die Grundlage für eine gute Arbeit mit den Familien in den Bezirksjugendämtern sind gut ausgebildete Kolleginnen und Kollegen, die nur durch optimale Arbeitsbedingungen in der Lage sind, den hohen Erwartungen und den hohen psychischen Belastungen Stand zu halten. Projekt Gute Arbeit im Kölner Sozial- und Erziehungsdienst Zwischenzeitlich ist das GAIKOS Projekt beendet worden. Erste Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau von Supervisionsangeboten, konnten bereits in Angriff genommen werden. Weitere Maßnahmen werden in 2015 folgen. Seite 17 Die weiterhin hohe Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung in der Kölner Bevölkerung macht nicht zuletzt deutlich, dass es notwendig ist, permanent die praktische Fallbearbeitung einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Handlungsweisend ist es dabei für die Abteilung 515, den Familien eine passgenaue Unterstützung zukommen zu lassen, die für die jeweilige Problemlage benötigt wird. Im Rahmen eines Qualitätsentwicklungsprozesses, unter Beteiligung alle Hierarchieebenen, ist ein Konzept erstellt worden, wie die Fallsteuerung und das Kostenbewusstsein im ASD noch weiter optimiert werden kann. Im Vordergrund stehen hier folgende Maßnahmen, die mit der Fortbildungsabteilung des Jugendamtes nun Schritt für Schritt umgesetzt werden: l Leitungsfortbildungen l Ausbau von Supervisionsangeboten l Fortbildungen zum Fallverstehen l Ausbau des Traineeprogramms für den ASD Das im Jahr 2011 entwickelte Traineeprogramm für Nachwuchskräfte im ASD wurde im Jahr 2014 weiter professionalisiert und ausgebaut. Mehr Informationen dazu finden Sie ab Seite 48 des Geschäftsberichtes. Foto: Michael Kalthoff Qualitätsentwicklung in der Steuerung der Hilfen zur Erziehung (QE) Seite 18 Spotlights 515 Foto: Mr. Nico / photocase.de Blitzlichter aus den Bezirksjugendämtern Bezirk 1 Innenstadt Wirtschaftliche Jugendhilfe im Bezirk Innenstadt An stürmischen und regnerischen Tagen in Köln pfeift der Wind über die Domplatte und treibt die Nässe mal hierhin mal dorthin. Wenn auch an solchen Tagen der schier unaufhörliche Strom der Touristen zu Europas Sehenswürdigkeit Nr.1, dem Kölner Dom, nachlässt, ist das sicher kein bequemer Aufenthaltsort für Obdachlose, auch wenn die sagen, dass sie „Platte machen“. Vielleicht resultieren daraus Missverständnisse, die der Wirtschaftlichen Jugendhilfe der Innenstadt immer wieder Schreiben auswärtiger Jugendämter bescheren, dass eine alleinsorgeberechtigte Kindesmutter - oder seltener ein alleinsorgeberechtigter Kindesvater - dort auf der Domplatte ihren bzw. seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ genommen hat. Natürlich wissen wir, dass damit auch die Gegend in und um den Kölner Hauptbahnhof gemeint ist. Die Kinder obdachloser Eltern leben oftmals in Jugendhilfeeinrichtungen, wenn es keine anderen Familienmitglieder gibt, die die Betreuung der Kinder übernehmen. Da diesen Schreiben auch die Bitte beigefügt ist, das Jugendamt Köln solle nun die Heimkosten für die Kinder der Besagten übernehmen und sich das schnell mal auf 100.000 € und mehr summieren kann, bedeutet Zeit jetzt Geld. Wir greifen zum Telefon und sprechen mit den Notschlafstellen, den RESO-Diensten der Stadt und dem Jobcenter. Denn an einer dieser Stellen werden Obdachlose vorstellig, nehmen sich eine Postanschrift, beantragen Sozialleistungen und für diesen Fall gilt es dann, die Menschen sachlich aber feinfühlig zur Vorsprache einzuladen, denn in Heimen lebende Kinder sind selten ein Anlass zum Stolz von Eltern. Viel öfter aber erhalten wir Auskunft, dass die Menschen gar nicht in Erscheinung getreten sind, von einer möglichen Meldeadresse ganz zu schweigen. Möglicherweise haben die Menschen auf der Durchreise die Domplatte besichtigt, wenn nicht an den eingangs erwähnten ungemütlichen Tagen vielleicht abgeschreckt durch das bunte und lebendige Gewimmel von Menschen aller möglichen Nationen. Unsere Antwort an die anderen Jugendämter lautet dann jedenfalls, dass die sorgeberechtigten Eltern oder Elternteile sich nicht hier aufhalten und daher auch keine Kosten übernommen werden. Wir wissen nicht genau, wie viel Geld die Stadt Köln dadurch spart, aber abseits davon hoffen wir jedes Mal, dass die Geschichte für Kinder wie Eltern ein gutes Ende finden möge. Seite 19 Mobiler Sozialer Hilfsdienst im Bezirksjugendamt Innenstadt Im Jahr 1980 wurde der Mobile Soziale Hilfsdienst nach einem Ratsbeschluss dem Bezirksjugendamt Innenstadt angegliedert. Die praktische Arbeit der vielfältigen Aufgaben dieses Dienstes wird von Bundesfreiwilligendienstlern geleistet. Beim Bundesfreiwilligendienst handelt es sich um den Nachfolgedienst des Zivildienstes. Im Unterschied zu diesem können auch Frauen daran teilnehmen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, darüber hinaus gibt es keine Altersbegrenzung. Die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein. Der Bundesfreiwilligendienst ist in der Regel auf ein Jahr begrenzt. Hilfestellung für Senioren Die Bundesfreiwilligen werden je nach Auftragsanfragen, persönlichen Ressourcen und Interessen eingesetzt, beispielsweise bei der Begleitung und Betreuung von hilfsbedürftigen Bürgern, zur Erledigung haushaltsnaher Dienste, Begleitung zu Ärzten, Therapien und Behörden sowie Hilfen beim Schriftverkehr. Hilfestellung für Familien In Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Jugendamt können niedrigschwellige Hilfen in Notsituationen angeboten werden, in der Regel für Alleinerziehende und Pflegefamilien. So besteht die Möglichkeit, Kinder stundenweise zu beaufsichtigen, sich spielerisch mit ihnen zu beschäftigen und bei den Hausaufgaben zu unterstützen. Es können Bring- und / oder Abholdienste für Kinder zu Sportvereinen, Kindertagesstätten, Schulen und Therapiestunden organisiert werden. Praxisbeispiel Eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern absolviert eine ganztägige Umschulung für ein Jahr. Um der Mutter dies zu ermöglichen, ist sie auf Unterstützung angewiesen. Ein Bundesfreiwilliger holt die siebenjährigen Drillinge täglich von der Schule ab und geht mit ihnen nach Hause. Die Kinder werden beaufsichtigt und erhalten Hilfestellung bei der Erledigung der Hausaufgaben. Des Weiteren wird aktuell täglich eine Spielgruppe in einem Flüchtlingsheim angeboten. Den Kindern werden Bastel-, Mal- und Spielangebote gemacht. Der Bundesfreiwilligendienst ist kein Ersatz für Sozialpädagogische Familienhilfen und pädagogische Einzelfallhilfen. Er dient dazu, Betreuungsnotstände zu überbrücken und niedrigschwellige Hilfen anzubieten, für die es ansonsten kurzfristig keine professionellen Hilfen gibt. Damit schließt der Bundesfreiwilligendienst eine wichtige Lücke in der Versorgungs-und Betreuungsstruktur. Foto: ein Bundesfreiwilliger betreut Kinder nach der Unterrichtszeit Seite 20 Bezirk 2 Rodenkirchen Inklusive Bildung im Stadtbezirk Rodenkirchen (IBiS Rodenkirchen) Kinder und Jugendliche mit Behinderung in den Regelunterricht an Grund- und weiterführenden Schulen zu integrieren, ist eine Herausforderung, der sich einige Rodenkirchener Schulen bereits seit längerer Zeit annehmen. Das ist vielleicht der Grund dafür, weswegen Eingliederungshilfen in Form von Schulbegleitung besonders häufig in unserem Stadtbezirk beim Jugendamt beantragt und auch gewährt werden. Integrationshelfer/Schulbegleiter sind individuelle Assistenzkräfte für Kinder mit Handicap, die die Schüler/innen ggf. den kompletten Schultag begleiten und die Bewältigung des Unterrichts erst ermöglichen. So entlastend diese personelle Ressource für Lehrerinnen und Lehrer im Alltag auch sein mag, die Vorstellung, dass 4-5 Erwachsene neben einzelnen Kindern in der Klasse sitzen, ist auch befremdlich und wirkt im Ergebnis vielleicht auch stigmatisierend. Eine alternative Konzeptentwicklung war daher der Wunsch der Akteure aus Jugendamt und Schule, insbesondere da in den letzten beiden Jahren der Bedarf an Schulbegleitung durch den angekündigten Rechtsanspruch auf inklusive Bildung quantitativ enorm gewachsen ist. Im Diskurs mit (u.a.) der Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule in der Mainstrasse und der Offenen Schule Köln (weiterführende Schule; An der Wachsfabrik) mit der Zentrale des Jugendamtes und dem Sozialamt wurde ein neuer Ansatz erdacht, der die Schulen mit einem Gesamtbudget für Assistenzkräfte ausstattet und ihnen selbst die Hoheit gibt, den Einsatz der Kräfte vor Ort zu organisieren. Der aktuelle Bedarf an Unterstützung eines einzelnen Kindes in der Schule steht damit im Fokus und kann unbürokratisch und ganz zeitnah „bedient“ werden. Die Schulen selbst sind nicht Träger des Angebotes, sondern die jeweiligen OGTS-Vereine, mit denen die Schulen ohnehin aufs engste zusammenarbeiten. Was sich so einfach anhört ist in der praktischen Umsetzung mit vielen bürokratischen Hürden verbunden gewesen. Alleine die Tatsache, dass die Eingliederungshilfe beim Jugendamt (zuständig für seelisch Behinderte) auf dem SGB VIII basiert und im Sozialamt (zuständig für geistig und körperlich Behinderte) auf dem SGB XII, lässt erahnen, dass es kompliziert war, Regelungen zu finden, die rechtssicher waren. Wenn derart viele Akteure zwecks Planung eines Pilotprojekts am Tisch sitzen, gibt es natürlich außerdem die unterschiedlichsten Interessen. Nicht zuletzt war zu beachten, dass dieses Konzept nicht teurer sein durfte, als das bisherige Verfahren. Der Entwicklungsprozess dauerte dann auch ca. ein Jahr. Seit 1.4. 2014 (Offene Schule), bzw. 1.8.2014 Das Team der Schulbegleiter/-innen von Perspektive Bildung e.V./ EMA Grundschule Von inks: Silke Funke, Anka Blankenhagen, Inga Schiebener, Sylvia Toma, Isabelle Schäfer, Susanne Wengen, Andre Santos, Fatime Pal, Nathalie Ecke, Ines Connemann, Laura Löwe, Susanne Ploch, Jara Mülders, Marion Weber, Dominik Drotleff Seite 21 (EMA Grundschule) sind die beiden Schulen mit Ihren Trägern (Mittendrin e.V. und Perspektive Bildung e.V.) und insgesamt ca. 60 Inklusionskindern am Start. Foto: suschaa / photocase.de Die KollegInnen der Eingliederungshilfe in Rodenkirchen sind über die ersten sehr positiven Praxiserfahrungen im Projekt ebenso erfreut, wie Träger und Schulen. Nach Auswertung des IBiS-Projekts wird Mitte 2015 entschieden, ob das Konzept weitergeführt wird. Wir sind da guter Dinge! Seite 22 Bezirk 3 Lindenthal Familienladen Sülz Die Sozialraumarbeit im ASD des Bezirksjugendamtes Lindenthal stand 2014 im Zeichen der Projektarbeit. Seit 2008 ist man hier in der Sozialraumarbeit tätig; bisher haben die beiden Sozialraumteams (SRT) eher kleine Projekte mit den Schwerpunktträgern initiiert. Im SRT 2 überlegten sich die Fachkräfte des ASD und des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), wie man die Familien in Sülz - dem kinderreichsten Stadtteil Deutschlands - durch Sozialraumarbeit sinnvoll unterstützen kann. Für Stephanie Koll ist es hierbei unerlässlich, dass… „die Fachkräfte im Veedel als Freund und Helfer verstanden und in Anspruch genommen werden. Dies gelingt jedoch nur, wenn man im direkten und kontinuierlichen Kontakt mit der Bevölkerung steht und quasi von innen heraus die Sorgen und Nöte erkennt und konkrete Hilfestellung geleistet werden kann.“ Gemeinsam mit dem DRK entstand die Projektidee: Familienladen Sülz. Eine passende Immobilie wurde gefunden und so konnte am 05.09.2014 der Familienladen Sülz in der Berrenrather Str. 181 durch die Bezirksbürgermeisterin Frau Blömer-Frerker, Dr. Leidel (2. Vorsitzender des DRK) und dem Bezirksjugendamt Lindenthal eröffnet werden. Ziel des Familienladens ist es, die Eltern früh zu erreichen bevor sich problematische Entwicklungen manifestieren. Ruth Faßbender erhofft sich, dass „so Berührungsängste mit dem professionellen Helfersystems“ abgebaut werden können, wenn „die Gesichter vor Ort“ bekannt sind. Die Beratung der Eltern bei allen Fragen zur Erziehung, Förderung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen teilen sich die Fachkräfte des DRK und des ASD. Die Projektverantwortliche Stefanie Mai ist zur festen Sprechzeit an einem Vormittag im Familienladen. Aus der Praxis weiß sie „…dass vielen Eltern gar nicht klar ist, dass KollegInnen vom SRT 2 man auch zum Jugendamt gehen kann „nur“ um sich beraten zu lassen“. Ihr Kollege Claudio D’Orsaneo ist an einem Nachmittag für die berufstätigen Eltern im Familienladen. Für ihn ist „die Präsenz vor Ort sinnvoll und nützlich. Die Ressourcen können so einfacher gebündelt und an die Bürger/-innen weitergegeben werden“. Ein weiterer Aspekt für den niederschwelligen Zugang für Familien sind Bildungsangebote. Das Familienbildungswerk des DRK bietet zahlreiche Kurse an wie z.B. Geburtsvorbereitung, Stillcafé, PEKiP, Spielgruppen und Musikgarten. Das Angebot im Familienladen Sülz wird für junge Familien komplettiert durch eine Vernetzung zu den Frühen Hilfen. Bei besonderen Belastungen bis zum 3. Lebensjahr des Kindes werden ehrenamtliche Helferinnen vermittelt zur Unterstützung im lebenspraktischen Bereich. Das Projekt zur Entwicklung von Ehrenamtsstrukturen und zur nachbarschaftlichen Unterstützung von Familien initiierte das Netzwerk Frühe Hilfen Lindenthal in Kooperation mit dem DRK. Einweihung des Familienladens am 05.09.2014 auf der Berrenrather Straße in Köln-Sülz Auf dem Foto (von links): Bürgeramtsleiter Herr Stocker, Bezirksbürgermeisterin Frau Blömer-Frerker, Dr. Leidel und Frau Isselhorst von DRK Seite 23 Es wird gefördert aus den Mitteln der Bundesinitiative Frühe Hilfen. Die Angebote im Familienladen Sülz werden gerne von den Familien angenommen. Die Kurse sind gut besucht. Im Familienladen fließen Beratung, Bildung und nachbarschaftliche Unterstützung zusammen, für ein gutes Aufwachsen von Kindern in ihren Familien. Die Helferinnen und Helfer sind vor Ort, um die Familien dabei zu unterstützen, dass die Belastungen des Familienalltages mit Ressourcen aus dem Sozialraum behoben werden können. Foto (von links): Frau Bosbach (DRK-Mitarbeiterin), Frau Schmitt (Bezirksjugendamtsleiterin) und Herr Stocker (Bürgeramtsleiter) Werbeflyer Familienladen Foto: unikation / photocase.de Aufsteiger: Köln-Sülz ist der geburtenreichste Stadtteil Deutschlands Seite 24 Bezirk 4 Ehrenfeld Nur durch eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Kooperationspartnern werden Erfolge gewährleistet und eine Verbesserung der Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien erzielt. Kooperation Die Aufgaben und Arbeitsfelder des Bezirksjugendamtes Ehrenfeld sind sehr vielfältig. Die Kooperation mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ist maßgeblich, um dem gesetzlichen Auftrag gemäß dem SGB VIII nachkommen zu können. Einen Überblick über die Vielzahl der Kooperationspartner bietet die folgende grafische Darstellung: Darüber hinaus sind die Mitarbeitenden des Bezirksjugendamtes auf eine enge, gute Vernetzung mit Institutionen innerhalb und außerhalb des Sozialraums angewiesen. Kooperation und Vernetzung im Bezirksjugendamt Ehrenfeld freie Träger der Jugendhilfe Hilfeberechtigte städtische Institutionen Bundesverwaltungsamt + Wirtsch. Jugendhilfe Bevölkerung des Stadtteils - Knappschaft Beratungsstellen externe Jugendämter Finanzamt Bezirksjugendamt Ehrenfeld LVR Rechtsanwälte Arbeitgeber städtische Institutionen JVA Schulen Netzwerke - ASD / GSD (IKD + EB) LVR Beistandschaft + Polizei - städtische Institutionen Gericht Konsulat + Auslandsvertr. medizinische Dienste freie Träger Polizei + - + Gericht Staatsanwaltschaft + + Krankenkasse Bundesagentur für Arbeit + + + Rententräger freie Träger der Jugendhilfe Kinder, Jugl. und Familien + + Eltern Schwerpunktträger stationäre Träger ambulante Träger gesetzliche Betreuer Vormünder Familiengericht OLG Verwaltungsgericht Gutachter Verfahrensbeistände Familienberatung Schulpsychologischer Dienst Pflegekinderdienst Kitas Jugendgerichtshilfe Bezirksjugendämter Frühförderung Amtsvormundschaft Adoptionsvermittlung Prozessvertretung KIWI Schulamt Schulentwicklungsamt Integrationsrat Gesundheitsamt Ordnungsamt Sozialamt Ausländeramt Wohnungsamt KIDS Grundschulen Förderschulen Realschulen Gymnasien Privatschulen Schulsozialarbeit OGTS NEIS Frühe Hilfen Bezirkliche Steuerungsgruppe Interkulturelle Konferenz Kriminalpräventive Konferenz KJP Kinder- und Jugendpsychiater Allgemeinmediziner Pädiater Psychiatrie suchttherapeutische Einrichtungen Geburtskliniken Kinderkliniken Krankenhäuser Rechtsmedizin ... Senat für Familie u. Jugend in Berlin Deutsches Institut für Jugend und Familie + + + Seite 25 Beistandschaft Nippes Die Beistandschaft in Nippes: Wir helfen Ihnen weiter! Montag, 10.00 Uhr: Frau A. betritt das Büro des Beistands, an der Hand ein Kind, 6 Jahre alt. Ein weiteres Kind liegt im Kinderwagen, es ist erst wenige Wochen alt. Frau A. wirkt sehr aufgelöst. Sie erzählt, dass sie sich am Wochenende mit ihrem Lebensgefährten gestritten hat wegen des Babys; er glaubt, er sei nicht der Vater des Kindes. Unterhalt will er für das Baby auch nicht zahlen. Sie weiß nicht mehr weiter und benötigt dringend Hilfe. So oder ähnlich sehen die Fälle aus, mit denen es die Beistandschaft in Köln-Nippes regelmäßig zu tun hat. Wir bieten an, die Probleme gemeinsam mit den Eltern im Gespräch zu klären und die Rechtslage zu erörtern. Im oben genannten Fall würden wir Frau A. beispielsweise zwecks Klärung der Vaterschaft beraten. Zudem könnte eine Berechnung der Unterhaltsansprüche des Kindes, aber auch ggf. der Ansprüche der Kindesmutter erfolgen. Darüber hinaus führen wir die Einleitung gerichtlicher Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche durch, sofern dies erforderlich ist. Die Beistandschaft in Nippes hilft weiter bei allen Fragen rund um die Anerkennung der Vaterschaft, der Unterhaltsberechnung oder auch der gemeinsamen Sorge beider Eltern. Sofern dies gewünscht ist, können wir auch die entsprechenden Beurkundungen vornehmen. In jedem Fall versuchen wir zum Wohle des Kindes eine Annäherung beider Eltern zu erreichen mit dem Ziel, dass die Eltern wieder eigenverantwortlich gemeinsame Entscheidungen für ihr Kind treffen und im Idealfall keine Hilfe des Jugendamtes mehr benötigen. Zudem ist die Beistandschaft oft erster Ansprechpartner und so Türöffner für das Kölner Hilfesystem und kann, sofern erforderlich, weitere Ansprechpartner benennen, die die Eltern unterstützen. Wir sind ein jahrelang gewachsenes Team. Die meisten Beistände haben bereits langjährige Erfahrungen mit den Sorgen und Nöten von Eltern. Wir beraten aber auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Sprechen Sie uns an. Wir beraten und unterstützen Sie! Foto: Only one / photocase.de Bezirk 5 Nippes Seite 26 Bezirk 6 Chorweiler Kinderschutz Ein exemplarischer Kinderschutzfall und sein Fallverlauf Es wird berichtet über den Verlauf eines tatsächlich stattgefundenen Kinderschutzfalls im Zuständigkeitsbereich, der so in allen Bezirksjugendämtern vorkommen kann. Über diesen Fall zu berichten, soll aufzeigen, wie komplex die Problemlage im Einzelfall sein kann und welche Verantwortung und welches Risiko die Sozialarbeit im Jugendamt mit sich bringt und wie erfolgreich sie auch sein kann. Klinischer Befund: Schwere Körperverletzung S06.4 traumatische epidurale Blutung S06.5 traumatische subdurale Blutung H35.6 Netzhautblutung S02.9 Schädelfraktur T74.1 Schütteltrauma Man vermutet, so die ärztliche Diagnose, noch „ältere Hämatome“ und sieht den eindeutigen Hinweis, dass das Kind Verletzungen eines sog. „Shaken Babys“ vorweist, was von der Rechtsmedizin bestätigt wird. Entsprechend der Erkenntnis aus wissenschaftlichen Langzeituntersuchungen von Shaken Babys bestehe - sollte das Kind wieder in den Haushalt der Eltern zurückkehren - die erhebliche Gefahr, dass Mark erneut körperlich misshandelt wird. Von der Kinderklinik wird zudem die Frage aufgeworfen, ob nicht zwingend Seitens des Jugendamtes eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung erfolgen muss. Die fallzuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes veranlasst die sofortige Inobhutnahme des Säuglings. Dem Jugendamt war die Familie vorher nicht bekannt. Im Gespräch mit den Eltern erklärt der Vater zum Vorfall: „Ich habe Mark auf der Schulter getragen und bei einer unglücklichen Bewegung und im übermüdeten Zustand ist mir mein Sohn zuerst auf den Wickeltisch und dann auf dem Fußboden gefallen. Ich befürchtete Mark sei tot und habe ihn, in der darauffolgenden entstandenen Panik, versucht wachzurütteln bzw. geschüttelt.“ Foto: m|ias / photocase.de Mark (Name geändert), 2 Monate alt, wohnhaft bei den Eltern, infolge schwerster Verletzungen erfolgt Aufnahme zur stationären Behandlung im Kinderkrankenhaus. Das zuständige Bezirksjugendamt Chorweiler wird benachrichtigt. Die Mutter hält die Erklärung ihres Mannes für nachvollziehbar und versucht beruhigend auf ihn einzuwirken. Die Eltern, beide als Angestellte berufstätig, gehören nach eigener Einschätzung nicht zu dem „typischen Klientel“, welches üblicherweise mit dem Jugendamt in Verbindung steht. Den ersten Eindrücken nach sind bei den Eltern keine sozialen Auffälligkeiten (Aggressivität, Drogenmissbrauch, Partnerschaftskonflikte, psychische Erkrankungen etc.) zu erkennen, die eine augenscheinliche Erklärung für die massive Verletzung des Kindes anbietet. Für die Eltern, die Mutter ist 44 Jahre, der Vater 42, ist Mark ein lang erhofftes Wunschkind. Sie sind grundsätzlich bereit, wenn auch zugegebenermaßen nicht besonders motiviert, zur Kooperation mit dem Jugendamt, um ihr Kind wieder im eigenen Haushalt aufnehmen zu können. Obwohl sich die Eltern nach den Beobachtungen im Kinderkrankenhaus sehr liebevoll um ihr Kind kümmern, hat der Soziale Dienst des Krankenhauses aufgrund der dort gemachten Erfahrungen in vergleichbaren Fällen große Bedenken gegen die Rückgabe des Säuglings an seine Eltern. Es wurde eine interdisziplinäre Fallbesprechung im Kinderkrankenhaus einberufen, an der auch die Leitung des Bezirksjugendamtes teilnimmt. Seite 27 Nach dieser Konferenz und vielen weiteren Gesprächen mit den Eltern (der Vater war inzwischen bereit zur Selbstanzeige) wurde entschieden, trotz aller nachvollziehbarer Bedenken, das Kind mit Auflagen wieder in die Obhut der Eltern zu geben. Bei einer Kontrolluntersuchung des Kindes ca. drei Monate später wurde von einem Radiologen der Verdacht geäußert, dass Mark erneut fortgesetzten Misshandlungen ausgesetzt sei. Andere ebenfalls an der Untersuchung beteiligte Fachärzte (u.a. das Rechtsmedizinische Institut) konnten diese Vermutung aufgrund eigener Untersuchungen aber nicht bestätigen, bzw. kamen sogar zum gegenteiligen Ergebnis. Ein halbes Jahr später wird der Vater vom Vorwurf der schweren Körperverletzung vom Amtsgericht freigesprochen. Ein Unfall, hieß es in der Begründung des Richters. 1 ½ Jahre später stellten die Ärzte fest, dass Mark gute Entwicklungsfortschritte macht und keine Entwicklungsverzögerungen mehr festzustellen sind. So hat sich nach einiger Zeit bestätigt hat, dass das Jugendamt die richtige Entscheidung für das Kind und die Familie getroffen zu hat. Auch wenn die Eltern heute nicht mehr zusammenleben, war das Vertrauen, welches ihnen gegenüber aufgebracht wurde, in Nachhinein gesehen, gerechtfertigt. Fazit: Viele werden zu Recht sagen, dass die Mitarbeitenden des ASD und die Leitungskräfte mit ihrer Entscheidung ein großes Wagnis eingegangen sind. Aber arbeiten im Kinderschutz heißt immer auch arbeiten im Risikobereich. Sich am Wohle des Kindes zu orientieren und die sich daraus ableitende Arbeitspraxis im ASD bedeutet umfangreiche Informationen einzuholen, zusätzliche Expertenmeinungen heranzuziehen und sich im ständigen Dialog mit allen Beteiligten zu befinden. Die grundsätzliche Bereitschaft und Notwendigkeit zum Risiko und der gleichzeitige Versuch immer eine möglichst „sichere“ Entscheidung zu treffen, spiegeln die Spannweite der Arbeit im ASD wieder. Andererseits agiert der Kinderschutzverantwortliche im permanenten Bewusstsein, dass bei allen notwendigen Abwägungen immer ein Restrisiko bleibt. Trotz aller notwendigen Verfahrensstandards in Kinderschutzfällen bildet die subjektive Wahrnehmung, eigene individuelle, professionelle Erfahrungen/Wissen die wesentliche Grundlage für das eigene Vorgehen. Seite 28 Bezirk 7 Porz Foto: Mr. Nico / photocase.de Erziehungsbeistandschaft des Bezirksjugendamtes in Köln- Porz Die Erziehungsbeistandschaft (EB) nach § 30 SGB VIII ist eine ambulante einzelfallbezogenen Hilfe zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII) und in die Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII) eingebunden. Als eigenständiger Spezialdienst der BJA`s in Köln, ist die EB organisatorisch dem ASD zugeordnet. Sie steht Vorort in regelmäßigem, zeitnahen Austausch mit dem ASD und den am Hilfeplanverfahren beteiligten Institutionen. Entsprechend der jeweiligen Erfordernisse in einem Fall wird die Betreuungsintensität inhaltlich, wie zeitlich angeglichen. Die EB verfügt über eine finanzielle Ausstattung für Sachmittel. Auf der Grundlage der städtischen Konzeption koordiniert in Porz die EB - ebenso wie die EB´s in den anderen Bezirksjugendämtern - Hilfen innerhalb aller Sozialräume eines Bezirks. Die aufsuchenden Einzel-/ Familien-/ Fachgespräche, die Angebote der Gruppenarbeit und der Projekte der EB (z.B. wie das Bauernhofprojekt und die Garten-AG in Porz), als auch die Anbindung an den Sozialraum finden in der unmittelbaren, örtlichen Nähe zu der Familie statt. Nachfolgend ein Arbeitsausschnitt am Fallbeispiel Samira: Die 11 jährige Samira lebt mit ihren Eltern und zwei Geschwistern in einer kleinen Wohnung. Sie besucht die 3. Grundschulklasse. Die Geschwister besuchen eine Förderschule. Die Eltern sprechen kaum Deutsch. Der zusätzlich sprachbehinderte Vater verdient als Obsthändler Geld zur Leistung dazu. Die Mutter leidet an Depressionen und Angststörungen, was ihre Teilhabe im familiären und am gesellschaftlichen Leben erheblich beeinträchtigt. Kontakt zur Außenwelt hält die Familie über das TV. Samira hat selber keine Spielsachen zu Hause. Nach der Schule darf sie draußen nicht mit den Nachbarskindern spielen, sie hat keine Freundin. In der Schule verhält sie sich zurückgezogen und spricht nicht. Mit der EB fanden zunächst Einzel-/ Familien-/Fachgespräche mit der Schule und der KJP statt. Bei Samira wurde ein selektiver Mutismus und eine Lernschwäche diagnostiziert. Sie und die Eltern wurden zeitnah bei einer türkisch sprechenden Psychologin der Erziehungsberatungsstelle angebunden. EB und Erziehungsberatungsstelle vernetzten einander ihre methodischen Interventionen zu Samira. Dann wurde die Teilnahme an der OGTS für Samira initiiert, sowie die Anbindung der Eltern an die Schulsozialarbeiterin. Neben der reinen Einzelfallarbeit gelang es, Samira in der Mädchengruppe der EB mit sozial- und kunstpädagogischer Arbeitsweise aufzunehmen. Neben den Kontakten durch die OGTS, konnte sie hier Freundinnen und Selbstvertrauen gewinnen. Über dieses Angebot motiviert, nahm sie während der Ferien an dem mit der EB begleiteten theaterpädagogischem Projekt bei „TheaterImPuls“ teil. Bei der abschließenden Vorführung übernahm Samira eine sprechende Rolle vor dem Publikum. Bei „Chance Tanz“, einem Projekt im Rahmen von „Kultur macht stark“ und der gemeinsamen pädagogischen Zusammenarbeit zwischen den Tanzpädagogen und der EB konnte Samira zusätzlich kreative und soziale Potentiale entwickeln. Heute nimmt Samira häufig mit ihren Freundinnen an den Angeboten des Jugendzentrums „Glashütte“ teil. Konzept der Erziehungsbeistandschaft Seite 29 „Rückenwind“ Ein Schulverweigerungsprojekt Mit Rückenwind gegen den Schulfrust, damit Schule wieder Spaß macht! Das Schulverweigerungsprojekt „Rückenwind“ wird im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem ASD Kalk, der Internationaler Bund IB West gGmbH und den beiden Hauptschulen GHS Nürnberger Str. und KHS Adolph Kolping durchgeführt. Schulverweigerung ist ein ernsthaftes Problem, aus welchem große Bildungs- und Kompetenzdefizite der Betroffenen resultieren. Deren gesellschaftliche Teilhabe wird dadurch massiv gefährdet und aufgrund der möglichen Folgeprobleme wie Arbeitslosigkeit und Delinquenz werden auch die sozialen Systeme finanziell belastet. Durch das komplexe Zusammenspiel aus verschiedenen Problemlagen ergibt sich die Notwendigkeit, bereits frühzeitig zu intervenieren und gegen eine Chronifizierung vorzugehen, um die Reintegration der Jugendlichen in den normalen schulischen und gesellschaftlichen Bildungs- und Erziehungsprozess zu erreichen. Das Projekt richtet sich an Schüler/-innen ab der 5. Klasse, die ihren Schulabschluss belegbar durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden. Das erklärte Ziel des Projektes ist die Integration der Schüler/-innen in das Regelschulsystem. Dadurch soll die Zahl der Jugendlichen, die ohne Schulabschluss die Schule verlassen, gesenkt und ihre Chance auf dem Ausbildungsmarkt erhöht werden. An den beiden Kooperationsschulen stehen jeweils 10 Plätze für die Teilnehmer/-innen zur Verfügung. Für jeweils 4 Teilnehmer/-innen wird für die Finanzierung der Kostenanteile eine Hilfe gem. § 27 SGB VIII im Umfang von 7 FLS/Woche eingerichtet. Die dafür infrage kommenden Schüler/-innen werden durch die Kooperationspartner benannt und der Zugang zum Projekt erfolgt in enger Abstimmung mit den Beteiligten. Beim Bezirksjugendamt Kalk gibt es im ASD einen festen Ansprechpartner, der für alle Regelungen zuständig ist, die in der Zusammenarbeit zwischen dem Projekt und dem Jugendamt relevant sind. Ebenso sind von den beiden Kooperationsschulen Kontaktlehrer/-innen benannt, die für alle Belange ansprechbar sind, welche in der Kooperation zwischen dem Programm des Projektes und der Schule von Bedeutung sind. Die Mitarbeiter/-innen der IB West gGmbH sind fest angestellte Sozialpädagogen/innen mit Zusatzqualifikationen, wie Systemische Familientherapie und interkultureller Pädagogik. Das Projekt „Rückenwind“, früher „ 2. Chance“, besteht seit September 2006. Von den bisherigen Teilnehmer/-innen konnten ca. 55 % in das Regelschulsystem integriert werden. Von daher kann das Projekt durchaus als effektiv und gewinnbringend charakterisiert werden. Die Finanzierung des Projektes ist vorerst bis 31.07.2016 sichergestellt. Foto: tobi.tobsen / photocase.de Bezirk 8 Kalk Seite 30 Bezirk 9 Mülheim den Arbeit wie auch über die Kontakte im Netzwerk zu den verschiedenen Institutionen/Trägern. MÜLHEIM 2020, Stadtteilmütter Durch den Ratsbeschluss vom 30.09.2014 konnte eine Verstetigung von einzelnen Projekten des Programms MÜLHEIM 2020 erreicht werden. Es wurde u.a. die Weiterfinanzierung von sechs Stadtteilmüttern in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zunächst bis zum 31.12.2016 beschlossen. In den letzten Jahren war, neben den üblichen Aufgabenfeldern, das Programm MÜLHEIM 2020 ein wichtiger Schwerpunkt für das Bezirksjugendamt Mülheim. Das Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 mit einem Finanzvolumen von rund 40 Millionen Euro sollte positive Entwicklungen in den Stadtteilen Mülheim, Buchheim und Buchforst unterstützen. Mit rund 40 Projekten sollte die Bildung gefördert, die Arbeitslosigkeit verringert, die Wirtschaftskraft verbessert und die gesundheitliche Situation der Bewohnerinnen und Bewohner gebessert werden. Darüber hinaus wurden durch bauliche Maßnahmen Straßen, Plätze und Grünanlagen umgestaltet und aufgewertet. Das Vorhaben wurde gefördert durch die Europäische Union/Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW und die Stadt Köln. Der Einsatz der Stadtteilmütter wurde auf den gesamten Stadtbezirk Mülheim ausgeweitet. Die Stadtteilmütter übernehmen hier Lotsenfunktionen, in dem sie Familien begleiten und Gruppenaktivitäten von Institutionen/Träger unterstützen. Zur Qualitätssicherung und Verstetigung wurde ein Beirat gegründet, der sich aus Akteuren der sozialkulturellen Arbeit und Vertreter/-innen der lokalen Ökonomie, aus der lokalen Verwaltung und Politik und aus Vertreter/-innen der Stadtteile des Stadtbezirkes Mülheim zusammensetzt. Ziel ist es über 2016 hinaus, Stadtteilmütter als ein ständiges Leistungsangebot in der Kommune zu etablieren. Das Projekt Stadtteilmütter hatte in diesem Rahmen zwei wesentliche Aufgabenstellungen zur Umsetzung des Leitkonzeptes. Die unterstützende Begleitung des prekären Migranten Milieus in Hinblick auf die persönliche, schulische und berufliche Entwicklung der Kinder und die begleitete Qualifizierung und anschließende Beschäftigung benachteiligter Frauen aus dem ambitionierten Migranten-Milieu. Um im Rahmen dieses Projektes die Chancen der Familien auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken, wurden mit den Stadtteilmüttern Kommunikationsstrukturen geschaffen, die die Familien erreichten. Die Aufgabe der Stadtteilmütter, Familien aus dem Migrantenmilieu in Hinblick auf die persönliche, schulische und berufliche Entwicklung der Kinder zu unterstützen, hat im bestehenden Rahmen positiv gegriffen. Die Evaluation ergab einen hohen Wirkungsgrad bezogen auf die erreichten Familien, sei es über die Einzelkontakte im Rahmen der aufsuchen- Foto: sorkin, flickr.com/CC(by) Finanzielle Unterstützung gibt es außerdem durch die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter. Die Koordination des Gesamtprogramms MÜLHEIM 2020 lag beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Kooperation mit den einzelnen Fachämtern. Die Förderphase endete zum 30.09.2014. Einige Stadtteilmütter Logo des Strukturförderprogrammes Seite 31 Zahlen, Daten, Fakten Kostenpflichtige Einzelfälle SGB VIII Ausgaben in Mio. Euro Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 2013 2014 Gesamtzahl 7029 6972 159,65 162,81 Minderjährige in Pflegefamilien 610 623 9,7 10,0 ... in Heimerziehung 1196 1155 67,7 62,2 ... in ambulanten Familienhilfen 1916 1627 17,29 15,95 ... in Eingliederungshilfen 1013 1177 9,81 10,65 ... davon Schulbegleitung 217 274 5,81 6,87 Hilfen für junge Volljährige 833 820 10,4 11,52 Fallzahlen Stichtag 31.12.2013 Personaleinsatz 31.12.2014 Abteilung Pädagogische und Soziale Dienste Inobhutnahmen 2412 2922 Bearbeitete Meldungen „Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“ 11780 9545 Beratungsfälle ASD außerhalb von Hilfen zur Erziehung 4628 4487 Trennungs- und Scheidungsberatung ASD 3197 3068 Abgeschl. Fälle Familienberatung Stadt Köln und freie Träger 4579 5321 Vollzeitstellen (gesamt) 101 Amtsvormünder 24,5 Adoptionsvermittlg. 6 UmF + Ortsfremde 13 Legasthenie/ Dyskalk. 7,5 Abteilung Bezirksjugendämter Erziehungsbeistandschaften Vormundschaften 1270 1196 ... davon Amtsvormundschaften 870 830 Vollzeitstellen (gesamt) 511,25 im ASD 238,75 im GSD 50 im PKD 18 in der Beistandschaft 92 in der WJH 83,25 Seite 32 Im Blick Foto: adina80xx / photocase.de Schwerpunktthemen der Abteilungen FRÜHE HILFEN „Köln für Kinder - Das Netzwerk für Schwangere und Familien“ Rahmenbedingungen Alle Jugendämter sind seit Einführung des am 1. Januar 2012 in Kraft getreten Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) dazu aufgefordert, verbindliche Netzwerkstrukturen im Tätigkeitsfeld der Frühen Hilfen aufzubauen. Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) als wesentlicher Bestandteil des BKiSchG regelt die Vernetzung von Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialwesen im § 3 Abs. 4, um das gesunde Aufwachsen von Kindern zu optimieren. Die Stadt Köln hat sich bereits 2011 im Rahmen des sozialen Frühwarnsystems in Kooperation mit dem Gesundheitsamt auf den Weg gemacht und die konzeptionellen Grundlagen dafür geschaffen. 2012 formierte sich daraus das Netzwerk „Köln für Kinder – Das Netzwerk für Schwangere und Familien“. Das Engagement der Bundesländer, Städte, Gemeinden und Landkreise für die Frühen Hilfen wird von der Bundesinitiative Frühe Hilfen unterstützt. Aus den Bundesmittel standen Köln € 652.955 zur Verfügung, um den Aus- und Aufbau der regionalen Netzwerke Frühe Hilfen zu stärken, den Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich sowie ehrenamtliches Engagement zu fördern. Ziel ist es, dass jede Familie die Chance hat, von diesen Angeboten zu profitieren. Was sind Frühe Hilfen? Frühe Hilfen sind „möglichst frühzeitige, koordinierte und multiprofessionelle Angebote im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern, vor allem in den ersten Lebensjahren, für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter. Seite 33 Frühe Hilfen sind Angebote, die Eltern schon ab der Schwangerschaft und in der frühen Kindheit durch niederschwelligen Zugang dabei unterstützen sollen, ihrem Kind eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. Sie liegen im Bereich zwischen Kinder- und Jugendhilfe sowie Gesundheits- und Sozialwesen und können von allgemeiner Information über Entlastungs- und Gesprächsangebote bis hin zu individuellen Hilfen in spezifischen Lebenssituationen reichen. Leitgedanke ist die Prävention und frühzeitige Unterstützung von Familien mit dem Ziel, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft nachhaltig zu verbessern und dadurch den Kindesschutz zu sichern. Kölner Struktur Die Stadt Köln erfüllt den gesetzlichen Auftrag in den Förderbereichen mit dem Auf- und Ausbau des Netzwerkes Frühe Hilfen, dem Einsatz von Familienhbammen und dem Aufbau von Ehrenamtsstrukturen. Das Netzwerk „Köln für Kinder“ besteht aus einer übergeordneten zentralen Steuerungsgruppe, der zentralen Steuerung mit dem Sachgebiet „Pädagogische und Wirtschaftliche Grundsatzangelegenheiten“ sowie den bezirklich organisierten Netzwerken, die durch die jeweilige Bezirksjugendamtsleitung geleitet und von Mitarbeitern koordinierend unterstützt werden. In der zentralen Steuerungsgruppe „Köln für Kinder“ sind alle für die Frühen Hilfen relevanten Bereiche vertreten. Hier finden die grundsätzlichen Abstimmungen für die bezirklich organisierte Netzwerkarbeit der Frühen Hilfen statt. Die Geschäftsführung liegt in der Abteilung „pädagogische und wirtschaftliche Grundsatzangelegenheiten“. Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit auf Bundes- und Landesebene findet über das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) statt, welches vom Bundesfamilienministerium neben den Landeskoordinierungsstellen der Bundesinitiative zur Evaluation und wissenschaftlichen Begleitung eingerichtet wurde. Die Öffentlichkeitsarbeit in den Kommunen wird zentral über die jeweiligen Jugendämter reguliert. Zur Gestaltung der stadtweiten Öffentlichkeitsarbeit hat sich in Köln unter Federführung der Jugendverwaltung ein Arbeitskreis gebildet. Es werden dort gemeinsam Ideen gesammelt und Vorschläge erarbeitet, die seitens der zentralen Steuerung mit dem Amt für Öffentlichkeitsarbeit abgestimmt und von dort aus umgesetzt werden. So wurde im ersten Schritt neben den von der Bundesinitiative vorgegebenen Logos zur gemeinsamen Identifikation ein Kölner Logo eingeführt. Des Weiteren wurden vom Arbeitskreis diverse Informationsmedien (Flyer, Plakate, Pressemitteilungen) erstellt, die sich speziell an Familien bzw. an Fachkräfte und Fachöffentlichkeit richten. In Kooperation mit dem Amt für Öffentlichkeitsarbeit findet zusätzlich Pressearbeit in Form von Pressemitteilungen und Pressekonferenzen statt. Seite 34 Als öffentlichkeitswirksame Veranstaltung fand nach Anregung der Steuerungsgruppe in Kooperation mit Fachkräften aus dem Gesundheitswesen am 01.10.14 ein stadtweiter von über 200 Personen besuchter Fachtag zum Thema „Gelungene Schwangerschaft – gesunde Familie“ in der Trinitatiskirche statt. Qualitätsentwicklung Durch den § 79 a SGB VIII wurden neue Regelungen für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung festgelegt, um fachliches Handeln in der Kinder- und Jugendhilfe in quantitativen und qualitativen Strukturen zu gewährleisten. Diese Regelungen sollen ebenfalls für die Frühen Hilfen umgesetzt werden. Zur Weiterentwicklung der bestehenden Ansätze in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachkräften und Einrichtungen finden in Köln Maßnahmen zur Qualitätssicherung statt. Mit den Jugendhilfeträgern wurden auf der Grundlage zentral entwickelter Konzepte und Standards die jeweiligen Vereinbarungen zur verbindlichen Zusammenarbeit vertraglich festgelegt. Diese werden in Konferenzen und Qualitätsentwicklungsdialogen sowie statistischen Erhebungen überprüft. Für die Arbeit der Familienhebammen wurde durch die Initiative „Anschwung für frühe Chancen“ eine Prozessbegleitung für einen übergreifenden Fachaustausch eingeleitet. Des Weiteren befindet sich ein Qualitätszirkel zur Weiterentwicklung der Standards im Aufbau. Evaluation Um die Netzwerkarbeit auf ihre Zielsetzung hin unabhängig zu betrachten und die Wünsche der Akteure einzubinden, wurde von Seiten der Stadt Köln das Institut für Bewegungs- und Neurowissenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln dazu beauftragt, eine Evaluation durchzuführen, da es über vielfältige Erfahrungen in diesem Bereich verfügt. Die Evaluation des Netzwerkes „Köln für Kinder“ erfolgt mit allen Netzwerkakteuren der Frühen Hilfen in den neun Stadtbezirken. Die erste anonyme Erhebung mittels eines Fragebogens erfolgte im September 2014, die zweite war für Februar 2015 geplant. Weitere zwei Erhebungen sind bis Ende 2016 vorgesehen. „Wiki Köln für Kinder“ - Informations- und Kommunikationsplattform für Fachkräfte Die Abteilung 511/2 der Stadt Köln hat im letzten Jahr zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages auf der Ebene Kooperation und Information das „Wiki Köln für Kinder“ gestartet. Hierbei handelt es sich es sich um ein webbasiertes Content-Management-System, welches den Fachkräften Jugendhilfe, Gesundheitsund Sozialwesen als eine zeitgemäße Plattform zur Wissensvermittlung die Zusammenarbeit erleichtern soll. Durch das Einstellen aller wichtigen Informationen im Bereich der Frühen Hilfen wird Transparenz geschaffen und gleichzeitig bietet das System den Mitgliedern die Möglichkeit zur Diskussion und Austausch. Förderbereich I - Netzwerkarbeit Ziel der Netzwerkarbeit ist eine Stärkung der Frühen Hilfen insbesondere dahingehend, dass die Übergänge von Familien zwischen den verschiedenen Systemen erleichtert und Schwellenängste zur Inanspruchnahme von Hilfen überwunden werden. Damit Familien einfacher mit ihnen entsprechenden Angeboten erreicht werden können, müssen die Akteure miteinander kooperieren. Die Netzwerkarbeit dient dazu, die jeweiligen oft bereits vorhandenen Ressourcen besser kennenzulernen und daraus gemeinsame Ziele und Maßnahmen abzuleiten. Über den systemübergreifenden Austausch zwischen den Fachkräften können die Zuständigkeiten transparenter gemacht und die Zusammenarbeit erleichtert werden. In Köln hat sich das Netzwerk „Köln für Kinder - das Netzwerk für Schwangere und Familien“ aus Fachkräften der öffentlichen und freien Kinder– und Jugendhilfe, des Gesundheitssystems sowie unterschiedlicher familienbezogener Dienste erfolgreich in allen neun Stadtbezirken etabliert und ist auch im landesweiten Vergleich gut aufgestellt. Lokale Akteure der Frühen Hilfen verknüpfen sich und ihre Angebote in jedem Stadtbezirk. Die Familienhebammen und Koordinatoren der Kinder-Willkommen-Besuche sind fester Bestandteil der Netzwerke. Seite 35 Vorhandene Ressourcen in den Bezirken wurden und werden bezirklich erfasst und in Beziehung zueinander gesetzt. Es haben sich weitergehende Arbeitskooperationen entwickelt und über Multiplikatoren besteht der Austausch zu anderen Arbeitskreisen. Die Netzwerksitzungen werden von der jeweiligen Bezirksjugendamtsleitung geleitet und finden in der Regel 2-4 Mal im Jahr statt. Mit allen Akteurinnen und Akteuren werden Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen, um eine größere Verbindlichkeit herzustellen. Im Vordergrund stehen bislang das gegenseitige Kennenlernen, der Austausch und die Auseinandersetzung mit verschiedenen Themen. Die Bezirksjugendämter haben hierzu in Kooperation mit Kliniken und Netzwerkteilnehmern diverse Fachveranstaltungen, Präsentationen und Fortbildungen zu unterschiedlichen Themen auf die Beine gestellt. Die Veranstaltungen zu den Schwerpunkten wie Bindung, Umgang mit Familien mit Säuglingen aus belasteten Situationen, psychische Erkrankungen, postpartale Depression, Datenschutz, Gewaltauswirkung auf Schwangere, EU-Zuwanderung und Flüchtlinge erfreuten sich einer regen Teilnahme. Einige Stadtbezirke zeigten des Weiteren ihre Präsenz auf Stadtteiloder Nachbarschaftsfesten. Im Netzwerk Porz stellten sich alle Akteure/-innen mit ihren Angeboten im Rahmen eines „Marktes der Möglichkeiten“ vor. Familienhebammen - ein Fallbeispiel Frau S. hat sich als junge schwangere Frau über eine Schwangerenberatungsstelle in Köln, bei der Familienhebamme gemeldet. Frau S. ist 20 Jahre alt, hat einen Migrationshintergrund und keine Verwandten in Deutschland. Sie erwartete das erste Kind und konnte in ihre erste Wohnung einziehen. Durch diese Situation und auch der späteren Trennung von ihrem Partner, erfüllten sich in jeder Hinsicht alle Voraussetzungen für die Angebote- bzw. Begleitung einer Familienhebamme. Sie bekam im Juli 2014 einen gesunden Sohn. Auf dem Weg in ein neues Leben als kleine Familie, konnte ihr die Familienhebamme durch Gespräche, Begleitung, Unterstützung bei Ämtergängen und die Lotsenfunktion zu weiteren Einrichtungen hilfreich zur Seite stehen. Ihr Sohn ist hervorragend herangewachsen und Frau S. hat mittlerweile schon persönliche Wünsche für ihre berufliche Zukunft ins Auge gefasst. Im Netzwerk Nippes stand das Thema „Zugang zu EU-Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien“ sowie „Flüchtlinge im Stadtbezirk“ im Fokus der Frühen Hilfen. Im November führte das Netzwerk Ehrenfeld eine zweitätige Fachtagung zum Thema „Schwierige Eltern-Kind-Interaktion“ durch. Referentinnen wie Prof. Dr. Ziegenhain, Frau Derksen und Prof. Dr. Trost sicherten den theoretischen als auch praxisbezogenen Input. Diese erfolgreiche Fachtagung wurde von 180 Fachkräften besucht. Im Dezember fand eine Veranstaltung des Netzwerkes Mülheim mit Prof. Weiß (Kinderklinik Köln) und Prof. Lenz zum Thema „Kinder psychisch kranker Eltern und präventive Unterstützungsmaßnahmen“ statt. Im Rahmen der Netzwerkarbeit entstanden im vergangenen Jahr zwei Projekte: l Ein Projekt widmet sich der „Entwicklung von Ehrenamtsstrukturen im Bereich der Frühen Hilfen im Bezirk Lindenthal“ im Rahmen des Familienladens Sülz, in enger Kooperation mit dem JH-Träger DRK. l Ein weiteres Projekt zielt auf die „Förderung der Bindungsentwicklung durch Einbindung von Familien ins Netzwerk Frühe Hilfen“. Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt der Bezirke Ehrenfeld und Lindenthal mit der Uniklinik, der Clearingstelle des Gesundheitsamtes und niedergelassenen Pädiatern. Über ein Screening zur Feststellung von postpartalen Depressionen bei Müttern soll dem Risiko einer gestörten Bindungsentwicklung der Kinder begegnet werden. Das gesunde Aufwachsen der Kinder soll durch individualisierte Vermittlung von entsprechenden Angeboten im Sozialraum gesichert werden. Förderbereich II – Familienhebammen Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen und Mitarbeiterinnen aus vergleichbaren Berufsgruppen mit einer Zusatzqualifikation. Sie arbeiten interdisziplinär vernetzt und als Lotsen zur Vermittlung an die bestehenden Angebote Früher Hilfen. Ihre Tätigkeit ist daher als Querschnittsaufgabe im Gesundheitsbereich und der Kinder- und Jugendhilfe zu verorten. In Köln hat sich der der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen auf der Basis des Kompetenzprofils des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen etabliert. Über die Mittel der Bundesinitiative wurden insgesamt fünf Stellen besetzt. Seite 36 Alle werdenden Eltern und Elternteile mit einem Kind bis zu einem Jahr in belastenden Lebenssituationen können sich u.a. über Kliniken, Hebammen, Ärzte, Gesundheitsamt oder Beratungsstellen über das Angebot informieren. Förderbereich III – Ehrenamt in den KinderWillkommenBesuchen (KiWi) Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachkräften aus den unterschiedlichen Disziplinen erreicht werden. Ausnahmen sind... l wenn die Leistung in den Bereich des SGB V fällt und von der Krankenkasse finanziert wird Familien sollen so früh wie möglich die Erfahrung machen, dass sie in der Stadt Köln Partner haben, die sie wertschätzend bei der Versorgung, Erziehung und Bildung Ihres Kindes unterstützen. Daher erhalten alle frisch gebackenen Eltern bereits seit 2008 das Angebot eines Kinder-Willkommen-Besuches (KiWi) von einem Ehrenamtlichen. Das Projekt wurde von der Abteilung 511/2 unter Mitwirkung interessierter Jugendhilfeträger initiiert und wird von dort aus fachlich gesteuert und koordiniert. Die Verantwortung für die Durchführung der Willkommensbesuche liegt bei sieben ausgewählten Trägern der Jugendhilfe. Ziel des Hausbesuches ist die Vermittlung von Informationen und Adressen über bestehende Angebote im jeweiligen Stadtteil und niederschwellige Beratung bei Bedarf. Neben allgemeinen Tipps und Hinweisen erhalten die Eltern eine Tasche mit einem Informationsordner über die Angebote der frühen Hilfen sowie Präsenten der Kooperationspartner Kölner Zoo, RheinEnergie, Kölner Philharmonie und den DEVK Versicherungen. Auch der 1. FC Köln als ehemaliger KiWi-Partner beteiligte sich sich ebenfalls wieder mit einem Geschenk. Das Angebot wurde im Kontext der Frühen Hilfen dahingehend erweitert, dass die Koordinationskräfte als Schnittstelle zwischen bezirklichem Netzwerk und Familien fungieren. Durch sie erfolgt eine kontinuierliche Bestandsaufnahme der Frühen Hilfen im Bezirk und sie sind feste Netzwerkpartner. Ihnen wurde nun die Funktion als Ansprechpartner für Familien im Kontext der Frühen Hilfen zugeordnet. Sie sollen die über KiWi erfassten Problemlage und Bedarfe in die Bezirke vermitteln. Aussicht Die weitere Entwicklung des Netzwerkes läuft prozesshaft unter Einbeziehung der Wünsche und Bedarfe der beteiligten Akteure. Ziel ist die weitere Vernetzung aller Angebote der Frühen Hilfen innerhalb einer klar definierten und für Familien verständlichen Struktur im gesamtstädtischen Konzept. Dies kann durch eine transparente und verbindliche l wenn eine Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII vorliegt oder vermutet wird l wenn eine Hilfe zur Erziehung (HzE) gemäß § 27 SGB VIII besteht oder die Bedarfe diesen Leistungen entsprechen l bei fehlendem Mitwirkungswille und Kooperationsbereitschaft Seite 37 Der Arbeitsbereich Vormundschaften und Pflegschaften Der Bereich der Vormundschaften, und hier insbesondere der Amtsvormundschaften, hat in den letzten Jahren gravierende Veränderungen erfahren. Ein wesentlicher Grund für die erforderliche neue Gestaltung des Bereichs waren zunächst die gesetzlich geänderten Grundlagen. Der Gesetzgeber hat mit dem Vormundschaftsrechtsänderungsgesetz festgelegt, dass ein in Vollzeit beschäftigter Vormund in der Regel nicht mehr als 50 Fälle bearbeiten soll. Darüber hinaus soll ein Vormund, wenn er 50 Fälle führt, zusätzlich keine anderen Funktionen wahrnehmen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln hat auch wegen dieser Voraussetzungen eine grundlegende strukturelle Änderung des Bereichs umgesetzt. Nach diesem ersten Schritt war eine angemessene personelle Ausstattung unter Berücksichtigung der gegebenen Fallzahlen erforderlich. Neue Wirkungsstätte der Amtsvormundschaft seit 2013 860 Fällen eine Belastung von derzeit 40 Fällen je Vormund (Vollzeitstelle) bedeutet. Im September 2013 folgte dieser organisatorischen Veränderung auch die tatsächliche personelle Zentralisierung in der Christian-Sünner Straße 3, 51103 Köln. Die Amtsvormünder/Amtspfleger wurden im Laufe des Jahres 2009 zunächst organisatorisch aus der Struktur der Bezirksjugendämter herausgelöst und zentral in das neue gestaltete Sachgebiet in der Zentrale des Amtes für Kinder, Jugend und Familie angebunden. Gleichzeitig wurden die Amtsvormünder/-pfleger von der Funktion der Gruppenleitung für die weiterhin bezirklich organisierten Bereiche Beistandschaft entbunden. Bei den vielen neuen KollegInnen, die als Amtsvormünder eingesetzt werden, bedarf es noch der Einarbeitung, um die Qualität zu erreichen, die als Anforderung an die Aufgabe des Amtsvormundes gestellt wird. Zur Einarbeitung der neuen Kolleginnen und Kollegen stehen bereits länger als Amtsvormünder eingesetzte Personen als Mentoren zur Verfügung. Darüber hinaus werden Einführungslehrgänge für alle Neuanfänger durchgeführt. Die genannte geänderte gesetzliche Grundlage birgt allerdings ein Problem, da bei einer tatsächlichen Auslastung mit „nur“ 50 Fällen die seitens des Gesetzgebers vorgesehene Kontaktdichte nicht eingehalten werden kann, auch wenn nicht in allen Fällen der rechtlichen Vertretung eine regelmäßige monatliche Kontaktaufnahme angezeigt ist. Deshalb mussten nach der organisatorischen Umsetzung seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zunächst Standardreduzierungen eingeführt und gegenüber dem Familiengericht vertreten werden, da das Familiengericht die Einzelfallaufsicht über die Amtsvormünder innehat. Die Qualifizierung der MitarbeiterInnen, auch über extern angebotene Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote, ist eine weiterhin bestehende Aufgabe und Angesichts der zuvor erläuterten Verantwortung unverzichtbar. Bei den hinzu gewonnen Kollegen und Kolleginnen sind mittlerweile auch solche, die ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit haben. Dies ist zur Erweiterung des Spektrums eine sinnvolle Ergänzung zur Bewältigung der Aufgabe „Vormund“. Mit Beschluss des Stadtvorstandes am 10.12.2013 wurden im Bereich der Amtsvormundschaft 6,5 Stellen zugesetzt und somit eine Gesamtzahl von 21,5 Stellen eingerichtet. Es ist dem Amt für Kinder, Jugend und Familie gelungen eine personelle Ausstattung zu erreichen, die bei Das Aufgabenspektrum eines Amtsvormundes umfasst verschiedene Bereiche, die bei Übertragung vereinzelter Teilbereiche der elterlichen Sorge als Pflegschaften, auch Ergänzungspflegschaften, bezeichnet werden. So werden nicht selten Aufgabenbereiche, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, Antragstellung auf Leistungsgewährung nach SGB VIII oder anderen bestehenden rechtlichen Seite 38 Vorgaben (SGB II, XII oder nach dem OEG, Rentenantragstellung, Krankenversicherungsfragen) als Pflegschaft übertragen. Auch zur Klärung erbrechtlicher Ansprüche erfolgt die Übertragung der Aufgabe in Form einer Pflegschaft. Auch die mögliche Unterbringung nach einer Inobhutnahme stellt nicht selten einen umfangreichen Aufwand dar, zumal die betroffenen Kinder und Jugendlichen mit der für sie gewählten Unterbringung nicht immer einverstanden sind. Im Rahmen von Strafverfahren werden Pflegschaften bestellt, um festzustellen, ob Minderjährige von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen oder ob sie als Zeuge in einem Strafverfahren aussagen können und möchten. Eine Steigerung der Fallzahlen ist unter anderem wegen der zu erwartenden Zugänge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen absehbar. In diesem Rahmen hat der Pfleger den Willen seines Pfleglings zu ermitteln, aber auch über die rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen seiner Entscheidung aufzuklären und mit den Institutionen (in der Regel der Staatsanwaltschaft) abzugleichen. Speziell für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist das Spektrum der ausländerrechtlichen Gesetzgebung, der Regelungen zum Aufenthaltsstatus bis hin zur Antragstellung auf Asyl, seitens des Vormundes oder Pflegers mit seinem Mündel oder Pflegling abzuklären und mit den Behörden (Ausländeramt) zu klären. Durch die Einbindung der Vereine zur Führung von Vormundschaften mit insgesamt 366 Fällen (SKF, Diakonie und Auf Achse - Treberhilfe) haben wir eine Fallverteilungsquote von rd. 70 % beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln und rd. 30 % bei den freien Trägern. Darüber hinaus ist in 2014 ein Projekt für die Werbung ehrenamtlicher Vormünder, speziell für den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gestartet worden. Dieses Projekt wird unter anderem aus Mitteln der EU unterstützt. Funktionen der Amtsvormünder Vormundschaft und Pflegschaft Die wesentlichen Funktionen des Amtsvormundes/pflegers sind: Die Vormundschaft dient dem Schutz des minderjährigen Kindes und wird durch das Familiengericht angeordnet, wenn Eltern aus rechtlichen Gründen (z.B. wenn die Kindesmutter selbst minderjährig ist) oder aus tatsächlichen Gründen (z. B. familiengerichtlich angeordneter Entzug der elterlichen Sorge) an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert sind. l Der Amtsvormund/-pfleger übt die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche aus und nimmt deren Interessen wahr Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt die Vormundschaft für ein minderjähriges Kind dann, wenn andere geeignete Personen, die eine Vormundschaft ehrenamtlich übernehmen könnten (z.B. Verwandte oder Rechtsanwälte), nicht zur Verfügung stehen. l Der Amtsvormund/-pfleger hat die Pflege und Erziehung persönlich zu fördern und zu gewährleisten (§ 1800, Satz 2 BGB) l Der Amtsvormund/-pfleger pflegt regelmäßig persönlichen Kontakt mit dem Mündel (§ 1793 Abs. 1a BGB) l Der Amtsvormund/-pfleger entscheidet über den Lebensort seines Mündels und wählt die Schule oder die Ausbildungsstätte aus Somit tritt die Vormundschaft an die Stelle der elterlichen Sorge und beinhaltet alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Vertretung eines Minderjährigen. l Der Amtsvormund/-pfleger wählt die notwendigen erzieherischen Hilfen aus und beantragt diese beim zuständigen Jugendamt Eine Pflegschaft wird durch das Familiengericht dann angeordnet, wenn Eltern nur in bestimmten Angelegenheiten in der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert sind. l Der Amtsvormund/-pfleger regelt die Belange, die die Gesundheit seines Mündels betreffen Zum 31.12.2014 wurden beim Amt für Kinder, Jugend und Familie 81 gesetzliche Amtsvormundschaften, 578 bestellte Amtsvormundschaften und 221 Amtspflegschaften geführt. l Der Amtsvormund/-pfleger ist Ansprechpartner für sein Mündel, Gerichte, Vereine, Schulen, soziale Dienste sowie andere Institutionen und Personen, die mit dem Minderjährigen in Kontakt stehen Seite 39 Netzwerk Ehrenamtliche Einzelvormundschaft Der Einsatz ehrenamtlich tätiger Vormünder ist eine Möglichkeit einzelnen Kindern einen rechtlichen Vertreter zu vermitteln, der sich umfassend Zeit für sein Mündel nehmen kann. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der vorrangige Einsatz eines ehrenamtlichen Vormundes festgeschrieben. Die EU führt derzeit ein Projekt im Rahmen der EU SOLID Fonds durch (do-it), um für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ehrenamtliche Vormünder einzusetzen. Die Förderung im Rahmen der nationalen Jahresprogramme erfolgt ausschließlich durch Projektmaßnahmen. Die Koordination des Do-It-Projektes erfolgt über die Diakonie Wuppertal. Voraussetzung für die Umsetzung einer solchen Aufgabe ist es, Interessenten zu finden, aus den Bewerbern geeignete Personen zur Wahrnehmung einer Vormundschaft auszuwählen und diese zu schulen. Die Umsetzung der Schritte Werbung, Auswahl und Schulung der Interessenten ist mit den auch für die Führung von Vormundschaften und dem Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen befassten freien Trägern, dem SKF und der Diakonie, gestartet worden. Zur Umsetzung der Aufgabe ist ein Team mit Beteiligten des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, der Diakonie und dem SKF gebildet worden, mit der Bezeichnung: „Netzwerk Ehrenamtliche Einzelvormundschaft Köln“. Die Beteiligung an der ersten Informationsveranstaltung für Personen, die an der Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft interessiert sind, war deutlich besser als erwartet. Insgesamt waren 63 Interessenten anwesend; davon haben 53 ihre EMail-Adresse hinterlegt. Das Team vom Netzwerk (von links nach rechts): Felix Hartmann (Diakonie), Hildegard Stapper (SKF), Jutta Arens (SKF), Erwin Thomas, Gerd Breuer und Ulrike Spitzlay (Stadt Köln). Seite 40 Gefährundungsmeldungssofortdienst Sechs Jahre Gefährdungsmeldungssofortdienst und Sicherstellung des Minderjährigenschutzes gemäß Kinderschutzgesetz Mit Ratsbeschluss (03/2008) wurde der Einrichtung eines neuen Spezialdienstes im Jugendamt, dem Gefährdungsmeldungssofortdienst (GSD), zugestimmt. Infolge dessen wurde die Krisenintervention von der längerfristigen pädagogischen Fallarbeit getrennt. Die personelle Ressource der Bezirksjugendämter wurde erweitert. Der Dienst wurde mit 45 überwiegend neu eingestellten Fachkräften (Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen) ausgestattet, die über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen mussten. Gleichzeitig wurden fünf Leitungsstellen zugesetzt. In vier Bezirksjugendämtern startete das „Pilotprojekt GSD“ am 1. Februar 2009. Ein Jahr später wurde der Dienst stadtweit in allen neun Bezirksjugendämtern eingerichtet. Die Mitarbeitenden des GSD werden zu allen relevanten Themen kontinuierlich fortgebildet. Sie werden zum Beispiel zum Thema Minderjährigenschutz geschult. Bezirksübergreifend finden regelmäßig Dienstbesprechungen statt, die zum einen dem kollegialen und thematischen Austausch dienen. Ferner werden Arbeitsstandards gemeinsam (weiter-)entwickelt. Neben den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII, des BGB und des Grundgesetzes nutzen die Mitarbeitenden des GSD die interne Richtlinie „Minderjährigenschutz“ und das Handbuch GSD als fachliche Arbeitsgrundlagen im Bereich des Minderjährigenschutzes. Kernaufgaben des GSD 1. Durch die Mitarbeitenden wird der telefonische und elektronische Tagesdienst (Bedarfsklärung und Kurzberatung) in den Bezirksjugendämtern übernommen. Durch die umfassende Erreichbarkeit der Mitarbeitenden des GSD ist gewährleistet, dass jeder mitgeteilte Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kurzfristig überprüft und erforderliche Schutzmaßnahmen für die betroffenen Minderjährigen eingeleitet werden. Jedes Jahr werden auf diese Weise mehr als 10.000 Verdachtsmeldungen für das gesamte Stadtgebiet bearbeitet. Der GSD steht zur Verfügung, wenn beispielsweise nachts unbegleitete Minderjäh- rige von der Polizei aufgegriffen und nicht ihren sorgeberechtigten Eltern übergeben werden können. Er ist Ansprechpartner und reagiert in allen Situationen, zum Beispiel wenn sich besorgte Nachbarn melden, die in der Nebenwohnung häufiges Weinen oder Schreien von Kindern hören. Auch Minderjährige, deren Wohl im Haushalt der Eltern nicht sichergestellt ist, haben die Möglichkeit, sich ohne Begleitung der Eltern beraten zu lassen. Auf ihren Wunsch hin und zu ihrem Schutz, können sie durch den GSD bis zur Klärung der häuslichen Situation in Obhut genommen werden. Erst wenn eine akute Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen ist und sichergestellt wurde, dass die betroffenen Minderjährigen im Haushalt ihrer Eltern (ggf. mit Unterstützung von weitergehenden Jugendhilfemaßnahmen) oder in einer Einrichtung der Jugendhilfe sicher versorgt werden, endet die Arbeit des GSD. 2. Die Sicherstellung von Bereitschaftsdienst bzw. Rufbereitschaft außerhalb der allgemeinen Dienstzeit gehört zu den weiteren Aufgaben der Mitarbeitenden. Diese wird in der Regel durch jeweils zwei Fachkräfte sichergestellt. Im Rahmen des Bereitschaftsdienstes bzw. der Rufbereitschaft sichert der GSD die telefonische Erreichbarkeit, steht für eine Klärung akuter Krisensituationen (ggf. auch vor Ort) bereit, leitet erforderliche Sofortmaßnahmen (z.B. Inobhutnahmen) ein und dokumentiert alle Tätigkeiten in einem Bereitschaftsbuch. 3. Die Mitarbeitenden des GSD übernehmen die gesetzlich geforderten Aufgabenstellungen als Kinderschutzfachkräfte gem. § 8a SGB VIII. Sie sind Ansprechpartner für alle Schulen und Kitas in Köln und bieten (ggf. auch anonyme) Beratung für die dort tätigen Fachkräfte bzgl. potentieller Gefährdungsfälle an. Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern Eine enge Vernetzung mit den Kooperationspartnern im Stadtteil erfolgt, indem eine gezielte Zuordnung jeder/jedes GSD-Mitarbeitenden zu den jeweiligen Institutionen besteht. Einrichtungen, Institutionen und Behörden kennen somit ihre Ansprechpartner/im Jugendamt. Infolge dessen ist die Hemmschwelle für eine Kontaktaufnahme in den letzten Jahren gesunken. Der kontinuierliche Austausch zwischen GSD und den Schulen im Sozialraum erhöht die fachliche Qualität der Kooperation und die Möglichkeit, die potentielle Gefährdung von Minderjährigen durch frühzeitige Fachberatung schnellstmöglich zu erkennen und gemeinsame Schritte zum Schutz des Seite 41 Foto: Concord/photocase.de Kindes, bzw. Jugendlichen zu erarbeiten. Die Zusammenarbeit der Institutionen ist durch Kooperationsvereinbarungen verbindlich geregelt. Die ständige Erreichbarkeit und sofortige Handlungsbereitschaft und Handlungsmöglichkeit des GSD haben eine weitere positive Außenwirkung. Durch die persönliche Präsenz im Sozialraum ist eine gute Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger gegeben. Die genaue Kenntnis der Gegebenheiten in den einzelnen Sozialräumen und die hohe Flexibilität der Mitarbeitenden in Bezug auf unterschiedliche Ausgestaltungen und Regelungen ermöglicht ein passgenaues Arbeiten für den jeweiligen Bezirk. Zusammenarbeit zwischen GSD und ASD Die Zusammenarbeit zwischen GSD und ASD hat sich gut eingespielt. Klare und einheitliche Strukturen helfen bei der Aufgabenteilung zwischen den Diensten. Die Mitarbeitenden des ASD ziehen den GSD zur kollegialen Beratung in Kinderschutzfällen hinzu. Erfolgt eine Gefährdungsmitteilung in einem laufenden Jugendhilfefall führen ASD und GSD gemeinsame Hausbesuche zur Klärung des Sachverhaltes durch. Die Mitarbeitenden des GSD nehmen bei Bedarf auch an der kollegialen Beratungen im Sozialraumteam teil. Die Fallübergabe vom GSD an den ASD nach Abklärung einer akuten Gefährdung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Fachgespräches, in dem auch eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen ausgesprochen wird. Die gute Kommunikation und Kooperation der Dienste sind unerlässlich im Sinne der gemeinsamen Fallverantwortung. Aktuelles Die Themen „Häusliche Gewalt“ und „Flüchtlingsproblematik“ sind für den GSD Schwerpunktbereiche seiner Arbeit. Der Begriff „Häusliche Gewalt“ umfasst alle Formen der physischen, sexuellen, psychischen, sozialen und emotionalen Gewalt, die zwischen meist erwachsenen Menschen stattfindet, die in nahen Beziehungen zueinander stehen oder gestanden haben. Dies sind in erster Linie Erwachsene in ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, aber auch in anderen Verwandtschaftsbeziehungen. Auch fast erwachsene Jugendliche, die Gewalt innerhalb der Familie ausüben und Gewalt unter Geschwistern fallen mit hierunter. Das Miterleben von häuslicher Gewalt hat vielfältige und unterschiedliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. Nie bleibt es ohne Auswirkungen. Das Miterleben dieser Situation ist für Minderjährige immer schädigend. Der GSD bearbeitet in allen Stadtbezirken täglich eine hohe Zahl von Meldungen in diesem Bereich. Bei akuter Gefährdung wird das Kind/der Jugendliche von Mitarbeitenden des GSD/ASD in Obhut genommen. Die Unterbringung erfolgt unter Berücksichtigung familiärer und sozialräumlicher Ressourcen. Im Rahmen des Klärungsprozesses stellt sich heraus, inwiefern die beteiligten Familien ein Problembewusstsein hinsichtlich der Auswirkung der häuslichen Seite 42 Gewalt auf Minderjährige haben und bereit sind, ihre Situation zu verändern. Hilfsangebote des Jugendamtes, der Interventionsstellen und anderen Beratungsstellen werden den Familien „an die Hand“ gegeben. Diese Prozesse sind häufig langwierig und schwierig und das Veränderungspotenzial jeder einzelnen Familie sehr unterschiedlich. Die extreme Zunahme an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die in Köln in den letzten Monaten um Unterstützung gebeten haben, wird auch im GSD wahrgenommen - insbesondere in den Zeiten außerhalb der normalen Öffnungszeiten der Dienststellen am Abend, in der Nacht und am Wochenende. Die Zuständigkeit für Inobhutnahmen für diesen Personenkreis liegt beim Jugendamt Köln (tagsüber ASD/GSD und 511/3 und in der Nacht beim GSD). Die Suche und Auswahl geeigneter Unterbringungsplätze stellt auf Grund der steigenden Zahl an Flüchtlingen für den GSD eine große Herausforderung dar. Die Aufnahmeverpflichtung für die jungen Flüchtlinge liegt in Köln bei den bekannten Aufnahmeeinrichtungen, deren Kapazitäten begrenzt sind. Alle Beteiligten arbeiten an gemeinsamen Lösungsstrategien, um den gestiegenen Anforderungen fachlich versiert entsprechen zu können. Fazit Betrachtet man die Entwicklung der letzten sechs Jahre, hat sich die Einführung des Spezialdienstes GSD als ein wesentlicher Baustein zur Optimierung des Kinderschutzes in Köln als fachlich richtiger und unverzichtbarer Schritt erwiesen. Der GSD ist in allen Stadtbezirken Kölns ein etablierter und fachlich anerkannter Ansprechpartner in Fragen des Kinderschutzes. Die Verbindlichkeit, jeden mitgeteilten Verdacht einer Kindeswohlgefährdung zeitnah und umfassend zu prüfen, führt zu einer erhöhten Organisationssicherheit. Angesichts der Vielzahl an Anfragen und Mitteilungen, insbesondere vor dem Hintergrund des breiten Aufgabenspektrums und der hohen fachlichen Verantwortung der Mitarbeitenden im GSD, ist die bestehende Organisationsform ein genauso fachlich sehr versierter wie effizienter und effektiver Dienst. Ein Beispiel aus der Praxis spiegelt den Arbeitsalltag des GSD wieder 22:46 Uhr: Anruf der Polizeiwache Chorweiler. Es meldet sich der Polizeibeamte POM B. Er berichtet, dass er sich derzeit mit zwei weiteren Kollegen (PM S. und PK K.) bei der Familie Z. im Einsatz befindet. Zwischen der Kindesmutter Frau Z. (0157 ...) und ihrer Tochter L. Z. (0177 ...), geb. 21.11.2000 (Geburtsdatum geändert), beide wohnhaft: G... str. 82, 50... Köln, sei es vor ca. einer Stunde zunächst zu einem heftigen verbalen Streit gekommen – dann sei die Situation eskaliert und die zuvor Genannten seien „kurz davor gewesen, sich Schlimmeres anzutun“, so habe ihm die Kindesmutter berichtet, worauf die Tochter schließlich vor ca. 25 Minuten die Polizei verständigt hätte. Der nicht sorgeberechtigte Kindesvater sei derzeit inhaftiert und auch hierüber seien Kindesmutter und Tochter „mal wieder heftig“ aneinander geraten. L. habe nun geäußert, dass sie „auf keinen Fall“ mehr bei ihrer Mutter bleiben und stattdessen in Obhut genommen werden wolle. Die Kindesmutter habe bereits erklärt, dass sie „mit ihren Kräften am Ende…“ und auch aus diesem Grund mit der Unterbringung erstmal einverstanden sei. 22:52 Uhr: Im Telefonat mit der Kindesmutter schildert diese sehr eindrücklich mit der Erziehung ihrer Tochter „zurzeit total überfordert“ und insbesondere heute Abend „an ihre Grenzen“ gekommen zu sein. Außerdem sehe sie sich nicht in der Lage, ihre Tochter in eine Einrichtung zu begleiten, dazu „fehlten ihr die Nerven“. L. halte sich seit einiger Zeit an keine Regeln mehr und wenn die Kindesmutter versuche ihr Grenzen zu setzten, verhalte sie sich ihr gegenüber sehr herablassend, werde schnell beleidigend und „ignoriere einfach alles“. Auch über den wegen verschiedener Delikte derzeit inhaftierten Kindesvater gerate man immer wieder in heftigsten Streit. Wenn L. jetzt wolle könne sie „sehr gerne gehen“. Sie werde dann ja schon sehen, „was sie davon habe“. 23:04 Uhr: Telefonat mit L. Sie erklärt, dass sie zu Hause nicht mehr zu „ihrem Recht“ komme. Sie fühle sich nicht verstanden und ihre Mutter würde nur noch mit ihr „motzen“. Sie wolle auf keinen Fall mehr zu Hause bleiben und bestehe weiterhin darauf „in einem Heim“ untergebracht zu werden. 23:09 Uhr: Erneutes Gespräch mit POM B. Der Polizeibeamte erklärt zwischenzeitlich nun in einem weiteren Notfall „ausrücken zu müssen“. Der Kollege PM S. könne aber vor Ort bis zum Eintreffen des BD und der Kollegin der RB warten. Seite 43 23:14 Uhr: Austausch mit der Kollegin im RB-Dienst. Es wird ein Hausbesuch vor Ort beschlossen. 01:03 Uhr: Ankunft im RPH und Gespräch mit der dort diensthabenden Kollegin. 00:24 Uhr: Eintreffen des BD und der Kollegin der RB an der oben genannte Adresse und Gespräch mit Mutter und Tochter. Beide bestehen weiterhin auf einer Inobhutnahme von L. Eine andere familiäre Ressource gäbe es nicht. 01:34 Uhr: Rückfahrt von BD und RB. 02:45 Uhr: Ende des Außeneinsatzes und EMail an das zuständige BJA Chorweiler. Foto: adina80xx / photocase.de 00:38 Uhr: Telefonische Ankündigung im RPH. Von dort wird der Aufnahme von L. zugestimmt. Seite 44 In Köln leben mehr als 33% Menschen mit Migrationshintergrund. Der Interkulturelle Dienst in den Bezirksjugendämtern ist mit dem Ziel eingesetzt worden, in den jeweiligen Stadtbezirken Angebote zu installieren, die der Integration dienen und ein friedliches Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen im Stadtteil ermöglichen. In seinem regulären Arbeitsauftrag greift der IKD aktuelle Bedarfe auf, berät den ASD und den GSD in Einzelfällen, entwickelt Angebote und Projekte für Migranten/-innen in Kooperation mit den bezirklichen Netzwerken und wirkt als Multiplikator hinsichtlich aller Fragen der Integration im Stadtbezirk. Quartiersentwicklungs - und Nachbarschaftsarbeit am Beispiel Kalk Der IKD in Köln-Kalk entwickelt zahlreiche Angebote im Rahmen der Integrationsarbeit und setzt diese in Verbindung mit Quartiersentwicklung und Nachbarschaftsarbeit um. Die Ergebnisse werden in den Runden Tisch Quartiersentwicklung eingebracht. Die Zielsetzung der Angebote beinhaltet die Förderung der Integration, die Verbesserung der Erziehungskompetenz, die Erweiterung der persönlichen Kompetenz sowie die interkulturelle Öffnung und die Förderung von Bildung und Arbeitsaufnahme. In Kalk lebt eine Vielzahl von Menschen mit Migrationshintergrund, deren Anzahl durch den Zuzug von Flüchtlingen und Neuzuwanderern aus Bulgarien und Rumänien stetig wächst. In den sozialen Brennpunkten lebt zudem eine große Anzahl an Transferleistungsempfängern und Arbeitslosen. Die Menschen haben unzureichenden Wohnraum, es mangelt an KITA-, OGS- und Schulplätzen, sowie bedarfsgerechten Bildungsmöglichkeiten. Soziale Konflikte fördern zudem die Perspektivlosigkeit der Menschen. Sie bewirken Erziehungsprobleme und ziehen Vorfälle häuslicher Gewalt nach sich. Durch die Veränderungen haben viele in Kalk verwurzelte Deutsche und Arbeitsmigranten Überfremdungsgefühle. Auf der einen Seite werden Konflikte ethnisiert, auf der anderen Seite wächst die Sorge um politisch motivierte Abgrenzung und Anfeindungen. Der Nachbarschaftstreff des IKD gilt als niederschwelliger Treffpunkt für arabische, türkische, syrische, irakische, iranische, deutsche und bulgarische Anwohner/-innen verschiedener Generationen. Zu den unterschiedlichen Gruppierungen konnten Zugänge durch Feste, Kurse und Verschönerungsangebote geschaffen und gefestigt werden. Der Nachbarschaftstreff ist mit vielen Akteuren im Stadtteil vernetzt und gut angenommen. Er dient der Befriedung der Situation im Stadtteil. Projekt ‚Stadtteilmütter/Stadtteileltern‘ – in Chorweiler, Mülheim, Rodenkirchen, Kalk „Ich sage: Ich gebe dir keinen Fisch, aber ich zeige dir wie man Fische angelt. Gebe ich dir Fisch, kommst du morgen wieder und brauchst Fisch“ (Zitat einer Chorweiler Stadtteilmutter aus Marokko über die Arbeitsweise im Projekt). Das Konzept wurde 2006 vom IKD Mülheim gemeinsam mit einer Steuerungsgruppe von Berlin nach Köln geholt. Es beinhaltet die Schulung von Müttern oder Vätern mit Migrationshintergrund. Sie werden in die Lage versetzt, in Gesprächen auf Augenhöhe interessierten Familien ihrer Communities eine breite Palette an Informationen weiterzugeben. Jede interessierte Familie wird maximal zehnmal besucht. Sie erhält umfangreiche Informationen und Foto: strassenstriche / flickr.com - CC(by-nc) Der Interkulturelle Dienst (IKD) Seite 45 Jede/r Stadtteilmutter/vater erhält für ihre /seine Arbeit 10 € pro Stunde. Die Angebote sind für die Teilnehmer/-innen kostenlos und setzen an den Ressourcen und Stärken der Eltern an. In den Bezirken Mülheim, Chorweiler, Rodenkirchen und Kalk wurde das Konzept unter der Federführung des IKD’s und teilweise durch die Sozialraumkoordination aufgegriffen. Fortwährend mussten neue Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden (Sozialraummittel, Spenden, Stiftungsgelder, Jugendamtsmittel). Durch den IKD Chorweiler wurde die Finanzierung einer zusätzlichen Koordinierungsstelle (bei der „Lernenden Region Mülheim“) angebahnt, die das Projekt auch langfristig auf eine sichere Basis stellen wird. In Mülheim werden aufgrund der positiven Erfahrungen durch das „Projekt 2020“ bereits sechs Stadtteilmütter über die Stadt Köln finanziert. Interkultureller und Interreligiöser Dialog Der IKD ist je nach Ausgangslage auf verschiedene Art und Weise in den Stadtbezirken aktiv an der Gestaltung interkultureller und/oder interreligiöser Dialoge beteiligt. Angesprochen werden insbesondere Migrantenselbstorganisationen, Moscheenverbände und andere Religionsgemeinschaften, Vereine und Initiativen sowie soziale Träger, Verbände und Institutionen des Stadtbezirks. Im Dialog werden aktuelle Themen aufgegriffen, wie z. B. religiöse Unterschiede, Werteorientierung, Rassismus, Diskriminierung, Inhalte migrantischer Elternarbeit, Jugendarbeit, Mehrsprachigkeit und Zuzug von Flüchtlingen. Ziele des interkulturellen Dialoges sind der Austausch über verschiedene kulturelle und religiöse Besonderheiten, das Kennenlernen der unterschiedlichsten Angebote, die Einbeziehung der Migrantenselbstor- Foto: icecairo / fikr.com - CC (by) Materialien zu den Themen wie Erziehung, Bildung, Arbeitswelt und Gesundheit. Infolge dessen wird eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Erziehungsverhalten angeregt. Ferner werden konkrete Hilfestellungen gegeben. Soweit dann weiterer Hilfebedarf besteht, verweisen Stadtteileltern Familien auf Fachdienste vor Ort, bzw. begleiten sie ggf. dorthin. ganisationen in die bezirkliche Angebotsstruktur und die Vernetzung im Stadtbezirk. Neue Zielgruppen Aktuell ist in Köln ein ständiger Zuwachs von Flüchtlingen ebenso wie der Zuzug von EU Neu-Bürgerinnen und Neu-Bürgern - insbesondere aus Rumänien und Bulgarien - zu verzeichnen. Das Aufgabengebiet des IKD hat sich dementsprechend deutlich ausgeweitet. Flüchtlingsfamilien Nach Angaben des Amtes für öffentliche Ordnung wurden zum Jahresbeginn 2014 in Köln insgesamt 3072 Flüchtlingen erfasst - im November 2014 sind es bereits insgesamt ca. 4500 Flüchtlinge – davon sind ca. 1/3 Kinder und Jugendliche. Die Köln zugewiesenen Familien stammen aus Länder des ehemaligen Jugoslawien, Syrien, Afghanistan, Iran, Irak sowie weiteren Ländern des Nahen Osten und verschiedenen afrikanischen Ländern. Die neu eingereisten Flüchtlinge sind i.d.R. durch traumatisierende Erlebnisse in ihrem Heimatland geprägt, bzw. beeinträchtigt. Infolge ihrer Flucht sind sie gesundheitlich und/oder psychisch sehr stark belastet. Die vordringlichsten Themenfelder bei der Zuweisung nach Köln sind: l Unterbringung in Wohnheimen durch das Amt für Wohnungswesen l Klärung einer möglichen aufenthaltsrechtlichen Perspektive Seite 46 l Beantragung von Transferleistungen zur Sicherung Foto: Giulio Piscitelli / www.jugendfotos.de, CC(by-nc) des Lebensunterhaltes und Krankenversicherungsschutz l Vermittlung der Kinder/Jugendlichen in Kinderta- gesstätten und Schulen Die Bewältigung all dieser Themenstellungen erfordert von den Familien ein hohes Maß an Eigenengagement. Zumeist sind die Flüchtlinge mit den Ämterangelegenheiten sprachlich überfordert. Sie benötigen eine ergänzende Hilfestellung. Begleitende Angebote des Interkulturellen Dienstes in Flüchtlingsunterkünften Aufgabe des IKD ist diesbezüglich das Zusammentragen aktueller Bedarfslagen der Flüchtlinge sowie die Organisation und Bereitstellung ergänzender Angebote in den Wohnheimen. Die enge Kooperation mit dem Wohnungsamt, den örtlich zuständigen Trägern der Wohnheime und den Zusammenschlüssen von Ehrenamtlern ist an dieser Stelle ein maßgeblicher Faktor für eine erfolgreiche Arbeit. Der IKD versteht sich als Brücke zu den im Stadtbezirk vorhandenen Netzwerkstrukturen. Er unterstützt Träger in ihrer Aufgabenstellung und erleichtert den Flüchtlingen die Integration in den Stadtteil durch das oben beschriebene Angebot. Themenfelder für Ergänzungsangebote sind z. B. Sprachförderung, Gesundheit, Ernährung, Vorschulförderung, Erziehung, schulische und berufliche Bildung, Teilhabe an sozialen und Kulturellen Angeboten, Einbindung in Nachbarschaftsaktivitäten, etc... Flüchtlingsarbeit am Beispiel des Wohnheimes Hansaring Im Flüchtlingswohnheim am Hansaring leben 59 Personen, davon sind 18 minderjährig. Dieses Wohnheim hat keine externe Trägerschaft, sondern wird von den Wohnversorgungsbetrieben der Stadt Köln verwaltet. Die Familien werden durch Sozialarbeiter/-innen in Bezug auf Behördengänge, Gesundheitsfragen, Regelangebote, Erziehungsfragen und Aufenthaltsfragen unterstützt und begleitet. Für die Kinder und Jugendlichen aus dem Wohnheim Hansaring wurde in 2009 ein festes Angebot (Soziale Gruppenarbeit) eingerichtet, welches am Wochenende stattfindet. mes statt, z.B. im Quäker Nachbarschaftsheim. Der IKD übernimmt die Aufgabe, Netzwerkstrukturen im Bezirk in Bezug auf Räume, Finanzierung, Trägerschaft zu nutzen. Fundierte Kenntnisse über sozialräumliche Ressourcen und Entwicklungen im Sozialraum sind dringend erforderlich. Bei den Angeboten stehen Themen wie die Integration der Familien und die soziale und emotionale Förderung der Kinder im Vordergrund. Neu-Zuwanderer – EU-Bürger/-innen aus Bulgarien und Rumänien Ende September 2014 wurden in Köln insgesamt 11248 gemeldete EU Bürgern/-innen aus Rumänien und Bulgarien gezählt, davon 2537 Minderjährige. Besonderen Unterstützungsbedarf zeigen die Familien, die als Armutsflüchtlinge einreisen und wenig an Bildung und Ausbildung mitbringen. Diese Gruppe zeigt folgende Merkmale: l Im Rahmen des EU Freizügigkeitsrechts besteht kein Anspruch auf Transferleistungen zum Zwecke der Arbeitssuche. Ohne Ausbildung und Deutschkenntnisse gestaltet sich die Integration in den Arbeitsmarkt äußerst schwierig l Der Zugang zu Integrationskursen ist erschwert, weil eine Kostenbefreiung erst möglich ist, wenn nachweisbare Transferleistungen bezogen werden l Ohne nachweisbares/geringes Einkommen oder Transferleistungen besteht kein Anspruch auf öffentliche Wohnversorgung l In Folge besteht i.d.R. kein Krankenversicherungs- schutz Aus der Zielgruppe der 6 -14 Jährigen nehmen zehn Kinder teil. Im Wohnheim stehen keine Räume für die Soziale Gruppenarbeit oder andere Angebote zur Verfügung. Sie finden alle außerhalb des Wohnhei- l Die Schulanbindung der Kinder in Seiteneinsteiger- klassen ist nicht immer zeit- und ortsnah umzusetzen Seite 47 2014 hat der IKD zu dieser Thematik ein Hand-Out für Kollegen/-innen entwickelt, das einen Überblick über relevante Themenstellungen und Ansprechpartner für die Beratung der Neuzuwanderer aus Bulgarien und Rumänien bietet. Ermöglicht durch eine Landesförderung im Rahmen des gesamtstädtischen Konzeptes zur Zuwanderung aus Südosteuropa konnten in drei Bezirken zusätzliche Angebote für Kinder unter sechs Jahren und ihren Familien installiert werden. „Integration von Familien aus den neuen EU-Ländern mit Kindern unter sechs Jahren“ am Beispiel Porz Das Projekt startete im Mai 2014 und besteht aus vier Modulen: l Muttersprachliche Beratung Erstkontakt mit den Familien, Beziehungsanbahnung, Kita-Anmeldung, Vermittlung in Spielgruppe und/ oder an Integrationslotsen, allgemeine Orientierung im Stadtteil u.a. ; wöchentlich kommen 10 bis 15 Familien in die Beratung - insgesamt wurden bisher ca. 60 Familien erreicht. 90 % der Kinder wurden in einer Kindertagesstätte angemeldet – viele warten noch auf einen Platz l Eltern-Kind-Spiel-Gruppe für Kinder, die auf einen Kita-Platz warten. Die Spielgruppe wird von durchschnittlich 12 bis 15 Kindern und sechs Elternteilen besucht l Integrationslotsen für Familien mit besonderem Orientierungsbedarf (z. B. Begleitung zur Malteser-Migranten-Medizin, Krankenkassen, Frauen- und Kinderarzt, Vermieter) l Sprachmittler Vermittlung an Einrichtungen wie EsperanzaSchwangerenberatung, Frauenklinik Porz, Familien hebamme, Kindertagesstätten u.a. Seite 48 Das Traineeprogramm der Stadt Köln Das Traineeprogramm ist eine Personalentwicklungsmaßnahme, die speziell zu der fachlichen und praxisbezogenen Qualifikation für die Tätigkeit im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) entwickelt wurde. Die Idee zu diesem Programm entstand im Jahr 2010 und wurde in Zusammenarbeit von Frau SchmidtHoller, Herrn Staschik (510/1), Frau Vossen (511/1) und Herrn Röttgen (515) entwickelt. Die ersten Trainees wurden 2011 erfolgreich eingestellt. Seither wird Berufseinsteigern/-innen zweimal pro Jahr die Gelegenheit geboten, sich für das Traineeprogramm zu qualifizieren. Dies ist nur durch das hohe Engagement der Mitarbeitenden des ASD möglich, die sich gern als Mentorinnen und Mentoren für die Trainees zur Verfügung stellen. Das Programm bildet den Übergang zwischen der wissenschaftlichen Ausbildung an der Fachhochschule oder Universität und der ersten selbstverantwortlichen beruflichen Tätigkeit. Bei diesem Übergang wird dem Trainee eine erfahrene Fachkraft (Mentor) begleitend zur Seite gestellt. Es sichert neben der aktiven Fachkräftegewinnung auch die Identitätsbildung mit dem modernen Dienstleistungsunternehmen Stadt Köln und dem Arbeitsfeld des ASD. Folgenden Schlüsselkompetenzen werden dabei vermittelt: l Aufbau und Struktur der Stadtverwaltung und des Jugendamtes l gutacht(er)liche Stellungnahme im Bereich der elterliche Sorge l sicheres und selbstbewusstes Auftreten in Konfliktsituationen l Gesprächsführung für neue Fachkräfte im ASD l strafrechtliche Verantwortung in der sozialen Arbeit l Gewalt gegen Kinder – Kindesvernachlässigung erkennen, beurteilen und handeln l die Beratung im Trennungs- und Scheidungsrecht l Sozialraumorientierung in der Arbeit des ASD l Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VII) und die Entschei- dungsabläufe l rechtliche Grundlagen des § 8a und § 42 SGB VIII l Dokumentation, Aktenführung, Berichtswesen Darüber hinaus durchlaufen die Trainees ein Hospitationsprogramm zur Erkundung der mit dem ASD kooperierenden Jugendhilfeeinrichtungen. Was sagen eigentlich… die, die es geschafft haben? Auszug aus einem aktuellen Interview mit drei Traineeabsolventen des Jahres 2014: Wie haben Sie die Rolle als Trainee empfunden? Frau Hillebrand: „Ich fand die Rolle als Trainee spannend und fühlte mich nicht in der Praktikantenrolle, sondern als vollwertiges Teammitglied angenommen. In Gesprächen mit Klienten ist es meiner Meinung nach wichtig, eine klare Rolle zugeschrieben zu bekommen.“ Herr Bottermann:„Auch ich habe mich im Team als vollwertiger Kollege gefühlt. Im Kontakt mit den Klienten ist mir aufgefallen, dass der Begriff „Trainee“ diesen oft nicht bekannt ist. Nach meiner Einschätzung hat es ein anderes Standing, wenn man als Kollege in der Einarbeitung vorgestellt wird.“ Frau Schrewe:„Mein Mentor hat mir viel Vertrauen entgegen gebracht. Daher habe ich mich als vollwertige Kollegin im Team angesehen gefühlt. Ich habe auf der anderen Seite auch erlebt, dass der Begriff des Trainees zu Irritationen führen kann, da dieser mit dem Begriff des Praktikanten gleichgestellt wird.“ Wie haben Sie die drei Phasen (Einführungs- Differenzierungs- und Konsolidierungsphase) des Traineeprogramms erlebt? Seite 49 lernen, damit ich meine eigene entwickeln konnte. Das fand ich super.“ Herr Bottermann: „Auch ich konnte mich neben meiner Mentorin an andere Kollegen wenden. Dies sollte man meiner Meinung nach auch tun, nach dem Motto Best Practise.“ Frau Schrewe: „Ich bin überwiegend mit meinem Anleiter mitgelaufen, außer im Urlaub mit seiner Vertretung.“ Fühlen Sie sich gut gewappnet für den Arbeitsalltag im ASD? Herr Bottermann: „Wichtig war mir das wöchentliche Reflexionsgespräch mit meiner Mentorin. Das DreiPhasen-Modell haben wir hintergründig als Orientierungshilfe genutzt.“ Frau Hillebrand: „Meine Mentorin hat wenig damit gearbeitet. Sie hat meine persönliche Entwicklung beobachtet und das Modell individuell gehandhabt. Dies hat mir gut gefallen.“ Frau Schrewe:„Man konnte sich an den Phasen sehr gut orientieren. Ich durfte in der Phase schon einen Kurzbrief rausschicken, obwohl dies nicht vorgesehen war. Mein Mentor hat mir das zugetraut.“ Wie haben Sie die Hospitationen erlebt? Herr Bottermann: „Ich finde gut, dass man die Örtlichkeiten kennenlernen und sich ein Bild von der Arbeit der Kooperationspartner des ASD´s machen konnte.“ Frau Schrewe:„Ich war anfangs kein großer Freund der Hospitationen, da ich den Eindruck hatte, mir würde dadurch Arbeitszeit verloren gehen. Infos hätte ich mir auch aus dem Internet holen können. Im Nachhinein finde ich es nicht schlecht z.B. schon mal im Gesundheitsamt gewesen zu sein.“ Frau Hillebrand: „Ich habe die Gruppenhospitation allgemein als angenehm erlebt. Die Vernetzung von uns Trainees wurde durch diese sieben Treffen gestärkt.“ Wie haben Sie sich im Rahmen des Programms eingebettet gefühlt? Frau Hillebrand:„Als ich mich für das Trainee-Programm entschieden habe, war mein Umfeld zunächst sehr skeptisch. Nachdem ich nun fertig bin, würde ich das Programm jedem empfehlen. Ich habe sehr viel gelernt, vor allem in diesem Schutzraum. Alles lernen kann man gewiss nicht in 6 Monaten. Sicher fühle ich mich noch nicht, aber ich fühle mich wohl und gewappnet. Ich bin froh, dass ich das Traineeprogramm gemacht habe.“ Frau Schrewe:„Ohne das Traineeprogramm wäre es viel schwieriger in den ASD einzusteigen. Schön, dass die Stadt Köln sich diesen Luxus erlaubt.“ Herr Bottermann: „Besonders schön fand ich auch den Austausch zwischen den Trainees. Wir hatten es einfacher als andere Berufseinsteiger. Im ASD-Alltag kommen viele Detailfragen auf und es ist super, diese mit der Mentorin besprechen zu können. Als Trainee hatte ich den Raum dazu, ganz viel fragen zu dürfen. Ich habe auch erlebt, dass ältere Kollegen noch viele Fragen haben. Das bringt der Beruf im ASD mit sich.“ Frau Schrewe: „Ich habe an der FH in Köln studiert und dort an dem Seminar ‘Fit für den ASD’ teilgenommen. Dadurch fühlte ich mich gut gewappnet.“ Was es bedeutet, ein Mentor zu sein... Ohne den großen Einsatz der Mentorinnen und Mentoren wäre es nicht möglich, das Traineeprogramm so erfolgreich durchzuführen. Folgende Grundhaltungen bringen unsere Mentoren mit: l Interesse und Freude am Entwicklungsprozess anderer Menschen Frau Hillebrand: „Ich habe mich sehr wohl an der Seite der Mentorin gefühlt. Auch konnte ich mich an andere Teammitglieder wenden. Meine Mentorin hat mir geraten, verschiedene Arbeitsweisen kennenzu- l Offenheit für das Dazulernen l Geduld und Toleranz Seite 50 l Fähigkeit zur Selbstreflexion l positive Grundeinstellung l Loyalität dem Unternehmen gegenüber das Bündel an Fähigkeiten, das mit sozialer Kompetenz bezeichnet wird. Damit die Arbeit Spaß macht: Kreativität und Humor sind nützliche Begleiter! Gute kommunikative Fähigkeiten sind ebenso Voraussetzungen für einen gelungen Mentoring-Prozess wie Sie haben Einiges an Erwartungen mitgebracht: unsere Trainees 2015! Foto: emanoo / photocase.de Seite 51