Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 1 - Geschaeftsbericht.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
02.10.15, 02:07
Aktualisiert
24.01.18, 04:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Geschäftsbericht 2014
Abteilungen „Pädagogische und Soziale Dienste“ und „Bezirksjugendämter“
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
Geschäftsbericht 2014 der Abteilungen „Pädagogische und Soziale Dienste“
und „Bezirksjugendämter“ des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
Kontakt / Impressum
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Ottmar-Pohl-Platz 1 (Kalk-Karree)
51103 Köln
Michael Kalthoff
+49 221 221-25011
michael.kalthoff@stadt-koeln.de
Der Oberbürgermeister
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Satz & Gestaltung:
Harald Richter, Movie Crew Cologne - Verein für Jugendmedienbildung und Integration e.V.
Titelfoto:
Michael Kalthoff
Druck:
Hundt-Druck, Köln
Seite 3
Seite 4
Inhalt
Vorwort
Seite 5
Bericht 511 (Abteilung Pädagogische und Soziale Dienste)
Seite 6
Bericht 515 (Bezirksjugendämter)
Seite 12
Blitzlichter aus den Bezirksjugendämtern
Seite 18
Bezirk 1 - Innenstadt
Seite 18
Bezirk 2 - Rodenkirchen
Seite 20
Bezirk 3 - Lindenthal
Seite 22
Bezirk 4 - Ehrenfeld
Seite 24
Bezirk 5 - Nippes
Seite 25
Bezirk 6 - Chorweiler
Seite 26
Bezirk 7 - Porz
Seite 28
Bezirk 8 - Kalk
Seite 29
Bezirk 9 - Mülheim
Seite 20
Zahlen, Daten, Fakten
Seite 31
Schwerpunktthemen der Abteilungen
Seite 32
Frühe Hilfen
Seite 32
Amtsvormundschaft
Seite 37
Gefährdungsmeldungssofortdienst (GSD)
Seite 40
Interkultureller Dienst (IKD)
Seite 44
Traineeprogramm ASD
Seite 48
Seite 5
Vorwort
Die gegebenen gesellschaftlichen Veränderungen
erfordern immer wieder ein flexibles Handeln, so dass
gerade in den letzten Jahren viele organisatorische
und fachliche Neuerungen in den beiden Abteilungen eingeführt werden konnten, um schnell, unkompliziert und effektiv zu helfen.
Liebe Leserinnen und Leser,
in Ihren Händen halten Sie den Jahresbericht 2014
der beiden Fachabteilungen „Pädagogische und
Soziale Dienste“ und „Bezirksjugendämter“, des Amtes
für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln.
Wir laden Sie herzlich ein, sich in den verschiedensten
Berichten über die vielfältigen Angebote und
Aufgaben zu informieren.
Die intensive pädagogische Beratung und finanzielle
Unterstützung der Kölner Kinder, Jugendlichen
und ihrer Familien steht jeden Tag im Mittelpunkt der
Arbeit von 644 Kolleginnen und Kollegen an
12 Standorten in Köln. Neben den vorgenannten
Aufgaben seien an dieser Stelle exemplarisch die
Sicherstellung des Minderjährigenschutzes, die Vermittlung von erzieherischen Hilfen und die Maßnahmen der Eingliederungshilfe als Schwerpunkte der
Arbeit genannt.
Insgesamt ist es unser Anliegen in jedem Fall individuell auf die verschiedensten Problemlagen der
Menschen einzugehen und gemeinsam mit den
Betroffenen Lösungen zu finden, die ihnen nachhaltig
weiterhelfen.
Carolin Krause
Jugendamtsleiterin
Im ersten Teil des Jahresberichtes stellen wir Ihnen
die beiden Fachabteilungen mit ihren vielfältigen
Aufgaben vor, um dann im zweiten Teil pro Bezirksjugendamt einen Einblick aus der Arbeit des Jahres
2014 zu geben.
Abschließend werden im dritten Teil des Jahresberichtes fünf Schwerpunktthemen behandelt, denen
im Jahr 2014 eine besondere Aufmerksamkeit
gebührte.
Die erfolgreiche Arbeit der beiden Abteilungen ist
nur durch den persönlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich gewesen. Insofern
möchten wir uns bei allen Kolleginnen und Kollegen
herzlich für die engagierte Arbeit bedanken.
Die tatsächliche Umsetzung eines großen Teils der
Hilfen für Familien erfolgt zudem durch anerkannte
Träger der Jugendhilfe. Für die gute Arbeit, Kooperation und Zusammenarbeit aller Fachkräfte der beiden
Abteilungen, als auch der Träger, bedanken wir uns
hiermit auch an dieser Stelle recht herzlich.
Klaus-Peter Völlmecke
Abteilung Pädagogische
und Soziale Dienste
Klaus Röttgen
Abteilung
Bezirksjugendämter
Seite 6
Bericht 511
Foto: Glanluca1996- CC(by-nc-nd)
Abteilung Pädagogische
und Soziale Dienste
Die Abteilung ‘Pädagogische und Soziale Dienste’ hat
als eine Abteilung des Amtes für Kinder, Jugend und
Familie der Stadt Köln die Aufgabenstellung für die
Umsetzung der in § 2 Abs. 2 Nr. 2, 4, 5, 6 und
Abs. 3 SGB VIII genannte Aufgaben der Jugendhilfe
im Stadtgebiet Köln Sorge zu tragen.
l Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfest-
stellungen und Unterhaltszahlungen
l Beistandschaft und Amtsvormundschaft
Die Abteilung erfüllt dabei im Wesentlichen strategische Aufgabenstellungen, während die einzelfallbezogene Umsetzung in der Regel in der Abteilung
Bezirksjugendämter dezentral erfolgt.
Hierzu zählen unter anderem:
l Angebote zur Förderung der Erziehung in
Die pädagogischen Jugendamtsdienste, die nicht
der Familie
dezentral organisiert werden, sind ebenfalls der
l Hilfen zur Erziehung und ergänzenden Leistungen
zentralen Abteilung zugeordnet.
l Hilfe für seelische behinderte Kinder und
Jugendliche
Die Aufgabenstellung und personelle Ausstattung
l Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung
der Sachgebiete ergibt sich aus dem folgenden
l Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Organigramm:
l Beratung in Verfahren zur Annahme als Kind
l Mitwirkung im Verfahren vor dem
Familiengericht
Abteilungsleitung
l Mitwirkung in Verfahren nach dem
Herr Völlmecke
Jugendgerichtsgesetz
511/1
Frau Schäfer-Sikora
Stellv. Abtl.-Leit.
Grundsatzangelegenheiten ASD/ PKD/IKD/
EB u. WJH, Fach- und
Finanzcontrolling
511/2
Herr Stein
Päd. u. wirtsch. Grundsatzangelegenheiten für
Träger von HzE, KiWi,
U-Untersuchungen
511/3
Frau Schick
Päd. u. wirtsch. Grundsatzangelegenheiten von
Jugenhilfemaßnahmen,
Legasth./Dyskalk., Grundsatz Roma, unbegleitete
minderj. Flüchtlinge
511/5
Herr Schüle
Koordination und
Durchführung Jugendgerichtshilfe gem.
Jugendgerichtsgesetz
511/6
Herr Thomas
Amtsvormundschaft,
Prozessvertretung,
Grundsatzangelegenheiten Beistandschaft,
Adoptionsvermittlung
Seite 7
Zentrale Planung und Steuerung
Die Grundsatzsachgebiete der Abteilung Pädagogische und Soziale Dienste erfüllen den nach
§ 79 SGB VIII an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gerichteten Auftrag: „Die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen
rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen“.
Dabei übernimmt das Sachgebiet 511/1 pädagogische und soziale Dienste die Gesamtplanungs- und
Grundsatzverantwortung für alle pädagogischen und
sozialen Dienste innerhalb des Jugendamtes. Im Einzelnen sind dies für das Jugendamt der Allgemeine
Soziale Dienst, der GefährdungsmeldungssofortDienst, der Pflegekinderdienst, der Interkulturelle
Dienst, die Wirtschaftliche Jugendhilfe sowie die
Erziehungsbeistandschaft.
Schwerpunkte der Arbeit in 2014 waren:
Im Jahr 2014 standen die Mitarbeiter/-innen des
Sachgebietes, wie auch in den Jahren zuvor, durchgängig zur Beratung der Kollegen/-innen des
Allgemeinen Sozialen Dienstes und der Wirtschaftliche Jugendhilfe zu unterschiedlichen Themenstellungen zur Verfügung.
Neben den regulären Tätigkeiten, wie z.B. der
Prozessvertretung und der Bearbeitung von
Beschwerden, wurden im Sachgebiet zudem diverse
Arbeitshilfen und Richtlinien für die Mitarbeitenden
des Allgemeinen Sozialen Dienstes und seiner
Spezialdienste, sowie der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, erarbeitet oder überarbeitet. Hier sind im
Wesentlichen zu nennen die Richtlinie zum § 36 SGB
VIII, die Richtlinie Aktenführung, die Richtlinie
JuZeDa, die fachliche Weisung in Fällen Häuslicher
Gewalt, sowie die Richtlinie zum Verfahren IBIS.
Darüber hinaus erfolgte die Erstellung und Realisierung verschiedener Konzepte z.B. zur Bewältigung
von Krisensituationen in Pflegefamilien, zur Vermittlung von schwierigen Jugendlichen in geeignete
Jugendhilfemaßnahmen (Fallkonsultationen) und zur
Durchführung einer Innenrevision im Allgemeinen
Sozialen Dienst und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Die Entwicklung und Einführung des Fallmanagers
wurde und wird von Mitarbeiter/-innen des Sachgebietes begleitet.
Foto: kallejipp / photocase.de
wurden auf verschiedenen Ebenen geregelt und
festgelegt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes wirkten maßgeblich an der Planung und
Initiierung von Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen
eines Qualitätsentwicklungsprozesses für die
Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes
und seiner Spezialdienste, sowie des Pflegekinderdienstes mit.
Das Sachgebiet 511/2 hat Gesamtsteuerungsverantwortung für die konzeptionelle Ausrichtung,
Personal- und Finanzausstattung für alle ambulanten
und stationären Leistungsangebote von Trägern im
Bereich der „Hilfen zur Erziehung“. Darüber hinaus ist
dem Sachgebiet der Aufbau und die Steuerung des
Arbeitsbereiches „Frühe Hilfen“ zugeordnet. Einen
Überblick über den Ausbau des Netzwerkes „Frühe
Hilfen“ leistet der Bericht ab Seite 32.
Schwerpunkte der Arbeit in 2014 waren:
Die Kooperationsvereinbarung mit den Kinderkliniken wurde überarbeitet, die Kooperationen des ASD
und GSD mit den Aufnahmeeinrichtungen, dem Ausländeramt, dem Gesundheitsamt und dem Jobcenter
Ausbau und Verfestigung der Leistungen im Rahmen
des Modellprojekts der Schulbegleitung: Inklusive
Bildung in Schule. Dazu intensive Kooperation mit
Seite 8
dem Amt für Soziales und Senioren, sowie Vereinbarungen mit den Schulen und Trägern.
Konzeptionieren, sondieren und akquirieren neuer
Angebote bzw. Kapazitäten:
l für unbegleitet geflüchtete Minderjährige
l sozialraumorientierte, individuelle Betreuungen
von Jugendlichen in trägereigenen Wohnungen
l Hilfen für Kinder und Jugendliche in Gastfamilien
Leistungs-, Entgelt und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen:
l Festlegung von Eckpunkten für die Entgeltverein-
barungen (ohne Vorgaben der Rahmenverträge)
l Vereinbarungen mit großen und kleinen Trägern zu
ihren Einrichtungen und Angeboten auf dieser
Grundlage
l Vertreten der Grundsätze gegenüber der
Schiedsstelle
l Anstoßen von bedarfsgerechten und individualisierten stationären Hilfen in Modellform (ohne Einengungen des Rahmenvertrages)
Unterstützung der Sozialraumarbeit in den Bezirken:
l Festlegung einer neuen Arbeitsstruktur und
Zuständigkeiten bei 511/2
l Konkrete Unterstützung der Konzeptionierung
sozialraumorientierter Leistungen in den Bezirken,
z.B. Ehrenfeld und Innenstadt
l Vereinfachung des Verfahrens bei der Inanspruchnahme von Leistungen außerhalb der Stammliste.
l Aktualisierung der Kindesschutzvereinbarungen
mit allen Leistungserbringern einschließlich der
Familienberatungsstellen
Leistungen im Bereich des Jugendwohnens nach
§ 13 Abs. 3 SGB VIII:
l Einführung einer AG nach § 78 SGB VIII für diesen
Bereich unter Einbeziehung der Jugendförderung
und der ArGe
l Formulierung von Möglichkeiten und Anforderungen zur Qualifizierung der Leistungen in diesem
Bereich
Das Sachgebiet 511/6 umfasst die Grundsatzangelegenheiten für den Bereich der Vormundschaften,
die Leitung der Amtsvormundschaften, sowie die
Fachberatung der Beistandschaft und damit
einhergehend die zentrale Steuerung der Aufgaben
nach §§ 18 und 52 a ff SGB VIII.
Schwerpunkte der Arbeit in 2014:
Als Schwerpunkt in 2014 ist die Stärkung der Instrumente Beratung und Unterstützung zu nennen.
Damit sollen die Eltern entsprechend dem Willen des
Gesetzgebers in die Lage versetzt werden, Probleme
im Abstammungs- und Unterhaltsbereich zukünftig
ohne Begleitung des Jugendamtes als Beistand des
Kindes zu lösen.
Die vorrangige Beratung und Unterstützung als Mittel
für die betroffenen Eltern unterhaltsberechtigter
Kinder, vor der Einrichtung einer Beistandschaft,
wurde in die betroffenen Sachgebiete der Bezirke
vermittelt.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erarbeitung der
Grundlagen für die Einführung einer neuen Software,
die in 2015 zur Anwendung kommen soll.
Die Zahl der Sorgeerklärungen und somit der zu
erteilenden Bescheinigungen ist in 2014 gegenüber
dem Vorjahr stark angestiegen. Aufgrund des
gesellschaftlichen Wandels hin zur gemeinsamen
Verantwortung von Eltern, auch ohne verheiratet zu
sein, ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.
Während im Jahr 2013 noch 2682 Erklärungen der
gemeinsamen elterlichen Sorge in das Sorgeregister
aufgenommen worden sind waren es im Jahr 2014
bereits 3209 Zugänge.
Foto: Trudy Obscure / photocase.de
Durch die gesetzlichen Änderungen nach Einführung
des FamFG, wonach familienrechtliche Verfahren bei
Gericht als Antragsverfahren geführt werden und in
diesen Verfahren ein Anwaltszwang besteht, sind im
Sachgebiet Prozeßvertretungen im Bereich der Unterhaltsfestsetzungen mit höherem Aufwand zu bearbeiten. Gegenüber der Beistandschaft in den
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Bezirksjugendämtern besteht in diesem Zusammenhang ein deutlich erhöhter Beratungsaufwand.
im Jahr stattfindende Plenumssitzung dem gesamtstädtischen Austausch zum Thema.
Zentrale Koordinations- und
Netzwerkarbeit
Zentrale Dienste bei 511
Die Größe der Stadt Köln verlangt zur Umsetzung der
Aufgabenstellungen im SGB VIII abgestimmte Vorgehensweisen mit den Leistungserbringern und
Kooperationspartnern.
Neben der Leitung und Beteiligung an diversen
temporären Arbeitsgruppen liegt die Geschäftsführung und Leitung folgender dauerhafter Arbeitsgemeinschaften in der Verantwortung der Abteilung
Pädagogische und Soziale Dienste:
Arbeitskreis § 80 Hilfen zur Erziehung
Zu drei Treffen wurde der bestehende Arbeitskreis
von festgelegter Trägervertretern ins Jugendamt
eingeladen, um aktuelle Fragen und Entwicklungen
der erzieherischen Jugendhilfe auf planerischer
Ebene zu besprechen.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
und Ortsfremdenbetreuung
Im Kalenderjahr 2014 war das Sachgebiet für insgesamt 593 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
(UMF) zuständig. Dies bedeutet eine Fallsteigerung
von 125% im Vergleich zum Vorjahr.
450 UMF kamen in 2014 neu in Köln an. Der überwiegende Teil der unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge wurde durch die Polizei an das Jugendamt übergeben, weil sie sich zuvor dort meldeten
und um Asyl gebeten hatten.
Insgesamt kamen die Jugendlichen aus 36
verschiedenen Herkunftsländern.
Die Hauptherkunftsländer waren:
Arbeitsgemeinschaft AG § 78 Hilfen zur Erziehung
Ebenfalls dreimal wurden alle Anbieter der ambulanten und stationären Erziehungshilfe eingeladen,
um sich über die bestehenden Entwicklungen
auszutauschen und um geplante Maßnahmen
abzustimmen.
Netzwerk frühe Hilfen „Köln für Kinder“
Das Netzwerk frühe Hilfen besteht aus den 9 bezirklichen Einzelnetzwerken mit Vertretern der örtlichen
Gesundheits– und Jugendhilfe. In der zentralen
Steuerungsgruppe verständigten sich die Vertreter
der Arbeitsbereiche auf stadtweit einheitliche Standards, die Öffentlichkeitsarbeit in 2014, Informationsaustausch und Verteilung der Bundesmittel „Frühe
Hilfen“.
Netzwerk gegen häusliche Gewalt
In jedem Quartal 2014 trafen sich die Akteure des
„Netzwerkes gegen häusliche Gewalt“. Teilnehmende
sind VertreterInnen der Polizeibehörde Köln, des
Familiengerichtes, der Staatsanwaltschaft, der
Familien- und Frauenberatungsstellen, der beiden
Interventionsstellen für Opfer bei häuslicher Gewalt
und der Beratungsstelle für Täter.
Netzwerk Erziehung in Schule
Die zweimal im Jahr stattfindende Lenkungsgruppe
unterstützt Anliegen der bezirklichen Netzwerke, zu
denen die Bezirksjugendamtsleitungen einladen.
Ergänzend diente – wie in den Vorjahren – die einmal
Land
Jungen
Mädchen
Algerien
48
0
Afghanistan
50
Eritrea
110
Libyen
6
1
14
11
10
Marokko
104
1
Indien
6
Syrien
8
3
5
0
Guinea
Nigeria
Irak
Tunesien
Ukraine
0
4
2
6
5
6
0
0
Seite 10
24 (23 m/1w) mutmaßlichen Jugendlichen wurden
aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes und/oder
anderweitiger Informationen über Aliaspersonalien in
anderen Ländern oder in Deutschland, die Inobhutnahme verweigert.
92 Personen (89m/23w), bei denen starke Zweifel an
der Minderjährigkeit und die damit angegebenen
Geburtsdaten bestanden, wurden vorläufig in einer
Schutzmaßnahme in Obhut genommen. Nach Einzelfallprüfung wurde die Inobhutnahme beendet oder
eine Rückführung in die zuständige Kommune oder
eine Überleitung in den Erwachsenenbereich vorgenommen.
334 UMF wurden im Rahmen der Inobhutnahme in
eine Schutzstelle oder unmittelbar in eine Clearingeinrichtung untergebracht. Aufgrund der erheblichen
Fallsteigerungen mussten seit Anfang 2014 zunehmend Einrichtungen außerhalb von Köln belegt
werden. Über 60 % der neueingereisten Jugendlichen
wurden in anderen Kommunen, die über ausreichende Kapazitäten verfügten oder kurzfristig
Kapazitäten schaffen konnten, untergebracht. Die Unterbringungen waren überwiegend in NordrheinWestfalen und Rheinland Pfalz. Bei extremen
Engpässen wurden auch Unterbringungen in Brandenburg vorgenommen.
Eingliederungshilfen im Bereich
Legasthenie/Dyskalkulie
andererseits erzieherische Hilfen und Hilfe bei der
Wiedereingliederung in die Gemeinschaft leistet.
Kooperationspartner der Jugendgerichtshilfe sind die
Arbeiterwohlfahrt, sowie die Träger der Brücke e.V.
und Waage e.V. mit Angeboten der nachgehenden
JGH, wie soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich
und Durchführung von gerichtlich angeordneten
Betreuungsanweisungen.
Die Jugendgerichtshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Kölner Haus des Jugendrechts.
Die Kooperationspartner sind die Polizei Köln und die
Staatsanwaltschaft Köln. Die gemeinsame Schnittmenge sind Jugendliche und junge Volljährige, die
von der Polizei als „Intensivtäter“ und vom Jugendamt
als „mehrfach tatverdächtige Jugendliche und Heranwachsende mit besonderen sozialen Problemlagen“
bezeichnet werden. Die Aktivitäten des Haus des
Jugendrechts werden jährlich in einem eigenständigen Geschäftsbericht zusammengefasst.
Mit dem Arbeitskreis „Kölner Qualitätszirkel Jugendstrafrecht“ hat sich in den letzten beiden Jahren ein
qualitativer guter fachlicher Austausch zwischen
Jugendrichtern, Staatsanwälten, Bewährungshilfe
und Jugendgerichtshilfe entwickelt und etabliert.
Prozessvertretung Beistandschaften
Das Fallaufkommen im Arbeitsbereich ist in den
letzten Jahren angestiegen. Insgesamt wurden in
2014 996 (Vorjahr: 776) Anträge bearbeitet. 53 % aller
Fälle beziehen sich auf das Störungsbild Legasthenie.
In 91 Fällen (9 %) wurden beide Störungsbilder
benannt.
Durch die gesetzlichen Änderungen nach Einführung
des FamFG, wonach familienrechtliche Verfahren bei
Gericht als Antragsverfahren geführt werden und in
diesen Verfahren ein Anwaltszwang besteht, sind
Verfahren im Bereich der Unterhaltsfestsetzungen mit
höherem Aufwand zu bearbeiten und gegenüber der
Beistandschaft in den Bezirksjugendämtern besteht
ein deutlich erhöhter Beratungsaufwand.
Jugendgerichtshilfe der Stadt Köln
Führung von Amtsvormundschaften
Das Jugendamt der Stadt Köln entspricht dem gesetzlichen Auftrag gem. § 38 JGG mit einer spezialisierten Jugendgerichtshilfe.
Schwerpunkt im Bereich der Amtsvormundschaften
war die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur
Belastung eines in Vollzeit tätigen Vormundes mit in
der Regel nicht mehr als 50 Fällen nach § 55 SGB VIII.
Die Jugendgerichtshilfe hat frühzeitig zu prüfen, ob
für den Jugendlichen oder jungen Volljährigen
(Heranwachsenden) Leistungen der Jugendhilfe in
Betracht kommen und diese gegebenenfalls dazu
führen können, dass das Strafverfahren nicht weiterverfolgt oder eingestellt wird (§ 52 SGB VIII).
Es ist gelungen eine entsprechende personelle
Ausstattung für diese Vorgabe mit derzeit 830 Fällen
zu erwirken, wobei die Einarbeitung der neuen
Kolleginnen und Kollegen Schwerpunkt in diesem
Bereich ist.
Die Jugendgerichtshilfe ist einerseits Gerichtshilfe,
indem sie die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte in das Gerichtsverfahren einbringt und
Durch die Einbindung der Vereine zur Führung von
Vormundschaften mit insgesamt 366 Fällen (SKF,
Diakonie und Auf Achse - Treberhilfe) besteht eine
Seite 11
Fallverteilungsquote von rund 70% beim Amt für
Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln und
rund 30% bei den freien Trägern.
Darüber hinaus ist in 2014 ein Projekt für die
Werbung ehrenamtlicher Vormünder, speziell für den
Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge, gestartet worden. Dieses Projekt wird
unter anderem aus Mitteln der EU unterstützt.
Adoptionsvermittlung
In 2014 befanden sich 52 Kinder (Vorjahr: 51 Kinder)
in Adoptionspflege. Mit 41 abgeschlossenen Adoptionen hat es, gegenüber dem Vorjahr mit 33
abgeschlossenen Adoptionen, eine Steigerung
gegeben. In 69 Fällen wurden Stiefkind-Adoptionen
durchgeführt. Dem gegenüber standen 338 Adoptionsbewerber (Vorjahr: 277).
In 62 Fällen wurden durch Adoptionsfamilien eine
Nachbetreuung angefragt.
Ein Schwerpunkt im Bereich der Adoptionsvermittlung war die Umsetzung der geänderten gesetzlichen
Vorgaben zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen
Paaren (sukzessiv Adoption). Hierzu sind zum Beispiel
der StadtAG Lesben, Schwule und Transgender die
Umsetzung die rechtlichen Neuerungen vorgestellt
worden.
Insgesamt sind bei den 69 ausgesprochenen Adoptionen im Bereich von Stiefkind Adoptionen 23 bei
gleichgeschlechtlichen Paaren ausgesprochen
worden.
Foto: Michael Kalthoff
Neben den Informationsveranstaltungen für Adoptionsbewerber, die vierteljährlich angeboten werden,
sind die Herkunftsklärungen Schwerpunkte der
Leistungen in 2014 gewesen (insgesamt 205 Fälle).
Seite 12
Berichte 515
Foto: Liv Stephan/www.jugendfotos.de, CC(by-nc-nd)
Bezirksjugendämter des
Amtes für Kinder, Jugend
und Familie
Nach organisatorischer Neuausrichtung des Jugendamtes wurde im Jahr 2010 die Abteilung 515/Bezirksjugendämter gegründet. Ursächlich hierfür war die
Erkenntnis, dass der unmittelbare Kontakt der über
500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Kölner
Familien das Herzstück des Jugendamtes ist, insofern
einer genauen inhaltlichen und organisatorischen
Steuerung bedarf. Für das Jugendamt ist es selbstverständlich, dass jede Familie die für sie notwendigen Unterstützungsangebote in allen Bezirksjugendämtern gleichermaßen in der bestmöglichen
Qualität erhält.
Während die Abteilung 511 für Grundsatzentscheidungen und die Richtlinienkompetenz verantwortlich
zeichnet, ist die Abteilung 515 die ausführende Stelle,
die, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, das
operative Geschäft der Jugendhilfe in den 9 Bezirksjugendämtern umsetzt. Um den Kontakt zu den
Kölner Kindern, Jugendlichen und deren Familien
optimal zu gestalten, sind die verschiedenen Bereiche
von 515 dezentral in den jeweiligen Bezirksämtern
organisiert.
In den 9 Bezirksjugendämtern des Amtes für Kinder,
Jugend und Familie gibt es jeweils folgende
Sachgebiete:
l Allgemeiner Sozialer Dienst
l Gefährdungsmeldungssofortdienst
l Interkultureller Dienst
l Erziehungsbeistandschaft
l Beistandschaft
l Wirtschaftliche Jugendhilfe
Abweichend von dieser Regelung ist nur der Pflegekinderdienst der Stadt Köln zentral in der
Rheingasse organisiert.
Abteilungsleitung
Herr Röttgen
515/0
515/1
515/2
515/3
515/4
515/5
515/6
515/7
515/8
515/9
Pflegekinder
-dienst
Sachgebietsleitung
Leitung
Frau
Süßmuth
Bezirksjugendamt
Innenstadt
Bezirksjugendamt
Rodenkirchen
Bezirksjugendamt
Lindenthal
Bezirksjugendamt
Ehrenfeld
Bezirksjugendamt
Nippes
Bezirksjugendamt
Chorweiler
Bezirksjugendamt
Porz
Bezirksjugendamt
Kalk
Bezirksjugendamt
Mülheim
Leitung
Herr
Röttgen
Leitung
Frau
Hartmann
Leitung
Frau
Schmitt
Leitung
Frau
Vossen
Leitung
Frau
Gerhold
Leitung
Herr
Havekost
Leitung
Frau
Overhage
Leitung
Herr
Vesen
Leitung
Herr
Müller
Seite 13
Allgemeiner Soziale Dienst
l die fallbezogene Kooperation mit ambulanten
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist Anlauf-,
Beratungs- und Vermittlungsstelle für alle Familien,
die in den neun Kölner Stadtbezirken leben.
Gefährdungsmeldungssofortdienst
Der Arbeitsalltag im ASD ist vor allem durch regelmäßige Kontakte zu Kindern, Jugendlichen und ihren
Familien geprägt. Gemeinsam mit den oft stark
belasteten Hilfesuchenden werden im Rahmen eines
Beratungsprozesses passgenaue Lösungen für ihre
individuelle Situation gefunden.
Die Mitarbeitenden des ASD in den Bezirksjugendämtern haben folgende Aufgaben:
l Förderung und Unterstützung von jungen
Menschen und deren Familien: z.B. durch die
Gewährung von erzieherischen Hilfen gemäß
§§ 27 ff SGB VIII
l Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren
für ihr Wohl (§ 42 SGB VIII)
Trägern der Jugendhilfe, Schule und Kindertages
stätten optimiert
Zu den Aufgaben des Gefährdungsmeldungssofortdienstes (GSD) gehört:
l die Aufnahme von Gefährdungsmeldungen, die
Abschätzung des Gefährdungsrisikos, ggf. die
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
l die Sicherstellung der Erreichbarkeit eines Bereit-
schaftsdienstes innerhalb und außerhalb der
Öffnungszeiten des Jugendamtes
l die Wahrnehmung der Funktion der Fachkraft
gemäß § 8a SGB VIII für Schulen und Kindertagesstätten
Mehr Informationen zum Thema finden Sie ab Seite
40 des Geschäftsberichtes.
l Mitwirkung bei familiengerichtlichen Verfahren zur
Der ASD ist nach der Methode der Sozialraumorientierung (nach ISSAB) in sogenannten Sozialraumteams organisiert. Diese bestehen neben Mitarbeitenden des ASD auch aus Fachkräften der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie Vertreter/-innen eines freien
Jugendhilfeträgers. Jedem Team ist ein bestimmter
Schwerpunktträger zugeordnet.
Im Rahmen der Sozialraumteamsitzungen werden
einzelfall - wie auch sozialraumbezogene Fragestellungen mit dem Ziel thematisiert, frühzeitig auf
verschiedene Problemlagen zu reagieren und flexible
bzw. bedarfsgerechte Lösungen und Angebote zu
entwickeln.
Ziel des sozialräumlichen Arbeitsansatzes ist unter
anderem, förderliche Lebensbedingungen für
Familien zu schaffen, bzw. mitzugestalten und die
Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken. Um dieses
Ziel zu erreichen, werden:
l individuelle, von Kindern, Jugendlichen und
Familien nutzbare Ressourcen erschlossen
l die Infrastruktur und dadurch die Lebensqualität im
Sozialraum verbessert
Interkultureller Dienst
Der Interkulturelle Dienst (IKD) ist ein Spezialdienst
des ASD. Er ist innerhalb des Bezirksjugendamtes
zuständig für Familien mit Migrationshintergrund.
Des Weiteren initiiert, organisiert und koordiniert der
IKD interkulturelle Projekte und Maßnahmen, die der
Förderung der Integration dienen.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie ab Seite
44 des Geschäftsberichtes.
Foto: Elisabeth Woldt / www.jugendfotos.de, CC(by-nc)
Sorgerechtsregelung und zum Umgangsrecht
(§ 50 SGB VIII)
Seite 14
Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft (EB) ist im § 30 SGB VIII
verankert. Als eigenständiger Spezialdienst der
Bezirksjugendämter in Köln ist die Erziehungsbeistandschaft organisatorisch dem ASD zugeordnet.
Foto: ines89 / photocase.de
Diese Hilfeform ist eine ambulante, einzelfallbezogene Hilfe zur Erziehung, die zum Ziel hat, Kindern
und Jugendlichen bei der Aufarbeitung ihrer
Entwicklungsbeeinträchtigungen zu helfen.
Ferner werden Eltern und andere Erziehungspersonen durch ein Beratungsangebot bei der Bewältigung
von Erziehungsproblemen unterstützt.
Gruppenarbeit in der EB dient der Entwicklung des Einzelnen.
Mehr Informationen zum Thema Erziehungsbeistandschaft finden Sie auf der Seite 28 des Geschäftsberichtes.
Beistandschaft
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) bearbeitet alle
laufenden und einmaligen finanziellen Leistungen
nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe.
Sie ist in diesem Rahmen u.a. für die Prüfung der
Rechtmäßigkeit von Hilfen, die Abwicklung des
Verwaltungs- und Auszahlungsverfahrens sowie die
Prüfung der Erstattungsansprüche und Ersatzansprüche gegenüber Dritten oder anderer Sozialleistungsträger zuständig. Dazu gehört unter anderem
die Erstellung rechtsmittelfähiger Bescheide, bezogen
auf die eingesetzten Hilfen und die Prüfung der
Abhilfe bei Widerspruchsfällen.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die
Abwicklung aller regelmäßig anfallenden Kosten und
darüber hinaus für einzelfallabhängige Beihilfen.
Genauso fallen folgende Tätigkeiten in das Aufgabengebiet der WJH:
l die regelmäßige Prüfung der örtlichen Zuständig-
keit und Feststellung der Kostenträgerschaft,
ggfls. die Fertigung von Kostenrechnungen
l die Prüfung der Leistungsfähigkeit von Eltern und
Jugendhilfeempfängern, ggfls. die Einziehung von
Kostenbeiträgen
Weitere, wesentliche Tätigkeitsbereiche der WJH sind
die Analyse und Dokumentation der Kosten- und
Fallentwicklung sowie die Teilnahme an den
Sitzungen der Sozialraumteams.
Beratung – Unterstützung - Beistandschaft
Die Beistandschaften der neun Bezirksjugendämter
bieten Beratung und Unterstützung bei der Klärung
der Abstammung eines Kindes an. Sofern die Eltern
nicht miteinander verheiratet sind, besteht die Vaterschaft rechtlich erst, wenn sie wirksam anerkannt
wurde oder gerichtlich festgestellt ist. Beraten wird in
diesem Zusammenhang auch zum Umgangs- und
Sorgerecht.
Nach Feststellung der Vaterschaft ergibt sich ein Unterhaltsanspruch des Kindes. Der Beistand errechnet
die Höhe des Unterhalts und versucht eine Einigung
zwischen den Beteiligten herbeizuführen.
Dieses Angebot können auch getrennt lebende oder
geschiedene Eltern in Anspruch nehmen. Die freiwillig erklärte Anerkennung der Vaterschaft, die
Verpflichtung zum Unterhalt sowie die Erklärung zur
gemeinsamen elterlichen Sorge können in der
Beistandschaft beurkundet werden.
Der Vorrang der Beratung/Unterstützung, vor der
Einrichtung der Beistandschaft, dient der Stärkung
der Elternautonomie. Sollte zwischen den Eltern kein
Konsens herbeigeführt werden, ist in einem zweiten
Schritt auf die Möglichkeit der Vertretung des Kindes
im Rahmen der Beistandschaft hinzuweisen. Hierbei
wird der Beistand, neben dem antragstellenden
Elternteil, gesetzlicher Vertreter des Kindes innerhalb
seines Aufgabenbereiches (Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen) und kann außergerichtlich und vor Gericht
tätig werden. Junge Volljährige bis zur Vollendung
des 21. Lebensjahres haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung
ihrer Unterhaltsansprüche. Ebenso der Elternteil, der
Seite 15
das Kind betreut und deshalb nicht erwerbstätig ist.
Bis zu drei Jahre nach Geburt des Kindes besteht in
der Regel ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Die Aufgaben der Beistandschaft werden immer
komplexer und erfordern ein zunehmend hohes Maß
an fachlicher und persönlicher Kompetenz des
Beistands. Er ist häufig erster Ansprechpartner der
Eltern beim Jugendamt und hat eine „Türöffnerfunktion“ für andere Angebote und Hilfsmöglichkeiten
des Jugendamtes. Er steht im engen Austausch mit
Sozialen Diensten, anderen Ämtern und Sozialleistungsträgern.
Pflegekinderdienst
piert. 2015 können erstmals 12 Kölner Pflegekinder
auf einen Reiterhof fahren und werden dort, unter
Berücksichtigung ihrer Lebenssituation, intensiv
pädagogisch betreut.
Besonders wertgeschätzt wurde die Arbeit des PKD
durch den Besuch der Dezernentin Frau Dr. Klein, die
sich in der Rheingasse im Sommer 2014 über die
Arbeit des PKD, die Situation der Pflegekinder und
der Pflegefamilien informierte. Zwei ehemalige
Pflegekinder und ein Pflegevater konnten dabei
Frau Dr. Klein ihre Sicht der Dinge vermitteln und
Einblicke ermöglichen.
Zum Schluss des Jahres wurde dann die Arbeit des
PKD den Mitarbeitern der Stadt Köln durch einen sehr
gelungenen Artikel in Stadt Intern näher gebracht.
Seit 2012 sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Pflegekinderdienstes in einer Dienststelle zusammengefasst, um folgende Aufgaben zu erledigen:
l Betreuung der in Kölner Pflegefamilien lebenden
Kinder
l Akquise und Prüfung von geeigneten Pflegeeltern
l Unterstützung der Pflegeeltern in Konflikt- und
Krisensituationen
l Konzeptionierung und Durchführung von beson-
Die Neuorganisation des Pflegekinderdienstes (PKD)
aus den Bezirksjugendämtern in die Rheingasse 11 ist
zwischenzeitlich mit vielen organisatorischen und
planerischen Erweiterungen auf den Weg gebracht
worden.
In 2014 stand der Ausbau der Angebote für Pflegekinder und Pflegeeltern im Mittelpunkt. Als Pilotprojekt wurde mit dem Jugendhilfeträger LOGO eine
Konzeption für die Unterstützung und Sicherung von
Pflegeverhältnissen in Krisensituationen entwickelt.
Erste positive Erfahrungen aus 2014 liegen vor.
Neue Pflegeeltern erhalten ab Februar 2015 die Möglichkeit zum zwanglosen Austausch im Bürgerhaus
Kalk. Das Konzept hierzu wurde 2014, gemeinsam mit
der Abteilung 511/12– Grundsatzangelegenheiten
PKD, erarbeitet.
Eine Ferienfreizeit, speziell für Pflegekinder, wurde
mit dem Kooperationspartner „Wir für Pänz“ konzi-
Foto: StadtIntern
deren Angeboten (Wochenendfahrten, Pflegeelternfesten, Schulungen von Pflegeeltern, Gruppenangebote für Pflegekinder, etc.)
Das Team des Pflegekinderdienstes
Netzwerkarbeit der Bezirksjugendämter
Neben den vorgenannten vielfältigen Aufgaben der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kontakt mit den
Kölner Familien, organisierten die Bezirksjugendämter auch im Jahr 2014 verschiedene bezirkliche
Netzwerktreffen.
Je früher das Jugendamt von einem individuellen
Unterstützungsbedarf in Erziehungsfragen erfährt,
um so effektiver kann der betroffen Familien geholfen
werden. Entsprechend dieser Erkenntnis sind in den
vergangenen Jahren konsequent bezirkliche Netzwerktreffen mit handelnden Akteuren, wie den Schulen, den Kitas, den im Gesundheitsdienst Tätigen und
den freien Jugendhilfeträgern aufgebaut worden.
Seite 16
Netzwerk Erziehung in Schule (NEIS)
Alle Schulen im Stadtbezirk werden zweimal jährlich
durch die jeweilige Bezirksjugendamtsleitung eingeladen. Das Netzwerk besteht aus Schulleitungen
und Schulsozialarbeiter/-innen des Bezirkes, die
Bezirksjugendamtsleitungen, Mitarbeitende des
jeweiligen IKD, ASD und GSD und des Ordnungsamtes, die Bezirksjugendpflege, Kollegen/-innen der
Polizei und bei Bedarf Fachkräfte eines freien Trägers
und andere soziale Einrichtungen.
Das Netzwerk hat folgende Ziele:
l Schaffung eines Klimas des Vertrauens zwischen
Polizei, Schule, Schülern/Schülerinnen, Eltern und
Jugendamt
l Fortführung der bestehenden Vernetzungen, um
auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit „kurze Wege“ nutzen zu können
l Entwicklung gemeinsamer Handlungskonzepte zu
verschiedenen Themenstellungen
l Verbesserung des Sicherheitsgefühls an den
Schulen und im Schulumfeld
l Initiierung von Projekten zur Gewaltprävention,
Schulverweigerung, u.a.
Köln für Kinder - Bezirkliche Netzwerke
für Schwangere und Familien
Auf Einladung der jeweiligen Bezirksjugendamtsleitung trifft sich das bezirkliche Netzwerk mindestens
zweimal jährlich mit allen Akteuren der Gesundheitshilfe, den Beteiligten der freien- und öffentlichen
Kinder- und Jugendhilfe sowie den unterschiedlichen
familienbezogenen Diensten des Gesundheitssystems. Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf
Seite 32 des Geschäftsberichtes.
Weitere Entwicklungen 2014
Bezirkliche Qualitätsdialoge mit den sozialräumlich
zugeordneten Schwerpunktträgern
Durch die partnerschaftliche Kooperation mit den
Trägern der freien Jugendhilfe ist es auch 2014
gelungen, dass die vielen tausend Familien eine
adäquate Hilfe zur Erziehung erhalten haben.
Einmal jährlich wird sehr konkret die gemeinsame
Kooperation unter Federführung der Bezirksjugendamtsleitung im Rahmen eines bezirklichen Qualitätsdialoges kritisch reflektiert. Hierdurch gelingt es die
gemeinsame Kooperation stetig weiterzuentwickeln,
um so die Hilfen noch passgenauer für die Familien
zu konzipieren.
GAIKOS – Gute Arbeit im Sozial- und
Erziehungsdienst der Stadt Köln
Aufgrund der Initiative des Örtlichen Personalrates
Dez. IV ist es gelungen, dass das vorgenannte Projekt
mit entsprechender finanzieller Unterstützung nach
Köln geholt werden konnte. Neben vielen Mitarbeiterbefragungen und zahlreichen Veranstaltungen
konnten so im Jahr 2014 wertvolle Erkenntnisse
gewonnen werden, wie die Arbeitsbedingungen
noch weiter optimiert werden können. Die Grundlage
für eine gute Arbeit mit den Familien in den Bezirksjugendämtern sind gut ausgebildete Kolleginnen und
Kollegen, die nur durch optimale Arbeitsbedingungen in der Lage sind, den hohen Erwartungen und
den hohen psychischen Belastungen Stand zu halten.
Projekt
Gute Arbeit
im Kölner
Sozial- und
Erziehungsdienst
Zwischenzeitlich ist das GAIKOS Projekt beendet
worden. Erste Maßnahmen, wie beispielsweise der
Ausbau von Supervisionsangeboten, konnten bereits
in Angriff genommen werden. Weitere Maßnahmen
werden in 2015 folgen.
Seite 17
Die weiterhin hohe Inanspruchnahme von Hilfen zur
Erziehung in der Kölner Bevölkerung macht nicht zuletzt deutlich, dass es notwendig ist, permanent die
praktische Fallbearbeitung einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.
Handlungsweisend ist es dabei für die Abteilung 515,
den Familien eine passgenaue Unterstützung zukommen zu lassen, die für die jeweilige Problemlage
benötigt wird.
Im Rahmen eines Qualitätsentwicklungsprozesses,
unter Beteiligung alle Hierarchieebenen, ist ein
Konzept erstellt worden, wie die Fallsteuerung und
das Kostenbewusstsein im ASD noch weiter optimiert
werden kann.
Im Vordergrund stehen hier folgende Maßnahmen,
die mit der Fortbildungsabteilung des Jugendamtes
nun Schritt für Schritt umgesetzt werden:
l Leitungsfortbildungen
l Ausbau von Supervisionsangeboten
l Fortbildungen zum Fallverstehen
l Ausbau des Traineeprogramms für den ASD
Das im Jahr 2011 entwickelte Traineeprogramm für
Nachwuchskräfte im ASD wurde im Jahr 2014 weiter
professionalisiert und ausgebaut.
Mehr Informationen dazu finden Sie ab Seite 48 des
Geschäftsberichtes.
Foto: Michael Kalthoff
Qualitätsentwicklung in der Steuerung
der Hilfen zur Erziehung (QE)
Seite 18
Spotlights 515
Foto: Mr. Nico / photocase.de
Blitzlichter aus den
Bezirksjugendämtern
Bezirk 1 Innenstadt
Wirtschaftliche Jugendhilfe im
Bezirk Innenstadt
An stürmischen und regnerischen Tagen in Köln pfeift
der Wind über die Domplatte und treibt die Nässe
mal hierhin mal dorthin. Wenn auch an solchen Tagen
der schier unaufhörliche Strom der Touristen zu
Europas Sehenswürdigkeit Nr.1, dem Kölner Dom,
nachlässt, ist das sicher kein bequemer Aufenthaltsort
für Obdachlose, auch wenn die sagen, dass sie „Platte
machen“.
Vielleicht resultieren daraus Missverständnisse, die
der Wirtschaftlichen Jugendhilfe der Innenstadt
immer wieder Schreiben auswärtiger Jugendämter
bescheren, dass eine alleinsorgeberechtigte Kindesmutter - oder seltener ein alleinsorgeberechtigter
Kindesvater - dort auf der Domplatte ihren bzw.
seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ genommen hat.
Natürlich wissen wir, dass damit auch die Gegend in
und um den Kölner Hauptbahnhof gemeint ist.
Die Kinder obdachloser Eltern leben oftmals in Jugendhilfeeinrichtungen, wenn es keine anderen
Familienmitglieder gibt, die die Betreuung der Kinder
übernehmen.
Da diesen Schreiben auch die Bitte beigefügt ist, das
Jugendamt Köln solle nun die Heimkosten für die
Kinder der Besagten übernehmen und sich das
schnell mal auf 100.000 € und mehr summieren kann,
bedeutet Zeit jetzt Geld. Wir greifen zum Telefon und
sprechen mit den Notschlafstellen, den RESO-Diensten der Stadt und dem Jobcenter. Denn an einer
dieser Stellen werden Obdachlose vorstellig, nehmen
sich eine Postanschrift, beantragen Sozialleistungen
und für diesen Fall gilt es dann, die Menschen
sachlich aber feinfühlig zur Vorsprache einzuladen,
denn in Heimen lebende Kinder sind selten ein Anlass
zum Stolz von Eltern.
Viel öfter aber erhalten wir Auskunft, dass die
Menschen gar nicht in Erscheinung getreten sind, von
einer möglichen Meldeadresse ganz zu schweigen.
Möglicherweise haben die Menschen auf der Durchreise die Domplatte besichtigt, wenn nicht an den
eingangs erwähnten ungemütlichen Tagen vielleicht
abgeschreckt durch das bunte und lebendige
Gewimmel von Menschen aller möglichen Nationen.
Unsere Antwort an die anderen Jugendämter lautet
dann jedenfalls, dass die sorgeberechtigten Eltern
oder Elternteile sich nicht hier aufhalten und daher
auch keine Kosten übernommen werden. Wir wissen
nicht genau, wie viel Geld die Stadt Köln dadurch
spart, aber abseits davon hoffen wir jedes Mal, dass
die Geschichte für Kinder wie Eltern ein gutes Ende
finden möge.
Seite 19
Mobiler Sozialer Hilfsdienst im
Bezirksjugendamt Innenstadt
Im Jahr 1980 wurde der Mobile Soziale Hilfsdienst
nach einem Ratsbeschluss dem Bezirksjugendamt
Innenstadt angegliedert. Die praktische Arbeit der
vielfältigen Aufgaben dieses Dienstes wird von
Bundesfreiwilligendienstlern geleistet. Beim Bundesfreiwilligendienst handelt es sich um den Nachfolgedienst des Zivildienstes. Im Unterschied zu diesem
können auch Frauen daran teilnehmen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, darüber hinaus gibt es keine
Altersbegrenzung. Die Vollzeitschulpflicht muss
erfüllt sein. Der Bundesfreiwilligendienst ist in der
Regel auf ein Jahr begrenzt.
Hilfestellung für Senioren
Die Bundesfreiwilligen werden je nach Auftragsanfragen, persönlichen Ressourcen und Interessen
eingesetzt, beispielsweise bei der Begleitung und
Betreuung von hilfsbedürftigen Bürgern, zur
Erledigung haushaltsnaher Dienste, Begleitung zu
Ärzten, Therapien und Behörden sowie Hilfen beim
Schriftverkehr.
Hilfestellung für Familien
In Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen des
Allgemeinen Sozialen Dienstes im Jugendamt
können niedrigschwellige Hilfen in Notsituationen
angeboten werden, in der Regel für Alleinerziehende
und Pflegefamilien.
So besteht die Möglichkeit, Kinder stundenweise zu
beaufsichtigen, sich spielerisch mit ihnen zu beschäftigen und bei den Hausaufgaben zu unterstützen.
Es können Bring- und / oder Abholdienste für Kinder
zu Sportvereinen, Kindertagesstätten, Schulen und
Therapiestunden organisiert werden.
Praxisbeispiel
Eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern absolviert eine ganztägige Umschulung für ein Jahr.
Um der Mutter dies zu ermöglichen, ist sie auf
Unterstützung angewiesen.
Ein Bundesfreiwilliger holt die siebenjährigen
Drillinge täglich von der Schule ab und geht mit
ihnen nach Hause. Die Kinder werden beaufsichtigt
und erhalten Hilfestellung bei der Erledigung der
Hausaufgaben.
Des Weiteren wird aktuell täglich eine Spielgruppe in
einem Flüchtlingsheim angeboten. Den Kindern werden Bastel-, Mal- und Spielangebote gemacht.
Der Bundesfreiwilligendienst ist kein Ersatz für
Sozialpädagogische Familienhilfen und pädagogische Einzelfallhilfen. Er dient dazu, Betreuungsnotstände zu überbrücken und niedrigschwellige Hilfen
anzubieten, für die es ansonsten kurzfristig keine
professionellen Hilfen gibt.
Damit schließt der Bundesfreiwilligendienst eine
wichtige Lücke in der Versorgungs-und Betreuungsstruktur.
Foto: ein Bundesfreiwilliger betreut Kinder
nach der Unterrichtszeit
Seite 20
Bezirk 2 Rodenkirchen
Inklusive Bildung im Stadtbezirk
Rodenkirchen (IBiS Rodenkirchen)
Kinder und Jugendliche mit Behinderung in den
Regelunterricht an Grund- und weiterführenden
Schulen zu integrieren, ist eine Herausforderung, der
sich einige Rodenkirchener Schulen bereits seit
längerer Zeit annehmen. Das ist vielleicht der Grund
dafür, weswegen Eingliederungshilfen in Form von
Schulbegleitung besonders häufig in unserem
Stadtbezirk beim Jugendamt beantragt und auch
gewährt werden.
Integrationshelfer/Schulbegleiter sind individuelle
Assistenzkräfte für Kinder mit Handicap, die die
Schüler/innen ggf. den kompletten Schultag begleiten und die Bewältigung des Unterrichts erst
ermöglichen.
So entlastend diese personelle Ressource für Lehrerinnen und Lehrer im Alltag auch sein mag, die
Vorstellung, dass 4-5 Erwachsene neben einzelnen
Kindern in der Klasse sitzen, ist auch befremdlich und
wirkt im Ergebnis vielleicht auch stigmatisierend.
Eine alternative Konzeptentwicklung war daher der
Wunsch der Akteure aus Jugendamt und Schule,
insbesondere da in den letzten beiden Jahren der
Bedarf an Schulbegleitung durch den angekündigten
Rechtsanspruch auf inklusive Bildung quantitativ
enorm gewachsen ist.
Im Diskurs mit (u.a.) der Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule in der Mainstrasse und der Offenen Schule
Köln (weiterführende Schule; An der Wachsfabrik) mit
der Zentrale des Jugendamtes und dem Sozialamt
wurde ein neuer Ansatz erdacht, der die Schulen mit
einem Gesamtbudget für Assistenzkräfte ausstattet
und ihnen selbst die Hoheit gibt, den Einsatz der
Kräfte vor Ort zu organisieren. Der aktuelle Bedarf an
Unterstützung eines einzelnen Kindes in der Schule
steht damit im Fokus und kann unbürokratisch und
ganz zeitnah „bedient“ werden.
Die Schulen selbst sind nicht Träger des Angebotes,
sondern die jeweiligen OGTS-Vereine, mit denen die
Schulen ohnehin aufs engste zusammenarbeiten.
Was sich so einfach anhört ist in der praktischen
Umsetzung mit vielen bürokratischen Hürden
verbunden gewesen. Alleine die Tatsache, dass die
Eingliederungshilfe beim Jugendamt (zuständig für
seelisch Behinderte) auf dem SGB VIII basiert und im
Sozialamt (zuständig für geistig und körperlich
Behinderte) auf dem SGB XII, lässt erahnen, dass es
kompliziert war, Regelungen zu finden, die rechtssicher waren.
Wenn derart viele Akteure zwecks Planung eines
Pilotprojekts am Tisch sitzen, gibt es natürlich außerdem die unterschiedlichsten Interessen. Nicht zuletzt
war zu beachten, dass dieses Konzept nicht teurer
sein durfte, als das bisherige Verfahren.
Der Entwicklungsprozess dauerte dann auch ca. ein
Jahr. Seit 1.4. 2014 (Offene Schule), bzw. 1.8.2014
Das Team der
Schulbegleiter/-innen
von Perspektive
Bildung e.V./ EMA Grundschule
Von inks: Silke Funke,
Anka Blankenhagen,
Inga Schiebener, Sylvia Toma,
Isabelle Schäfer, Susanne Wengen,
Andre Santos, Fatime Pal,
Nathalie Ecke, Ines Connemann,
Laura Löwe, Susanne Ploch,
Jara Mülders, Marion Weber,
Dominik Drotleff
Seite 21
(EMA Grundschule) sind die beiden Schulen mit Ihren
Trägern (Mittendrin e.V. und Perspektive Bildung e.V.)
und insgesamt ca. 60 Inklusionskindern am Start.
Foto: suschaa / photocase.de
Die KollegInnen der Eingliederungshilfe in Rodenkirchen sind über die ersten sehr positiven
Praxiserfahrungen im Projekt ebenso erfreut, wie
Träger und Schulen. Nach Auswertung des IBiS-Projekts wird Mitte 2015 entschieden, ob das Konzept
weitergeführt wird. Wir sind da guter Dinge!
Seite 22
Bezirk 3 Lindenthal
Familienladen Sülz
Die Sozialraumarbeit im ASD des Bezirksjugendamtes
Lindenthal stand 2014 im Zeichen der Projektarbeit.
Seit 2008 ist man hier in der Sozialraumarbeit tätig;
bisher haben die beiden Sozialraumteams (SRT) eher
kleine Projekte mit den Schwerpunktträgern initiiert.
Im SRT 2 überlegten sich die Fachkräfte des ASD und
des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), wie man die
Familien in Sülz - dem kinderreichsten Stadtteil
Deutschlands - durch Sozialraumarbeit sinnvoll
unterstützen kann.
Für Stephanie Koll ist es hierbei unerlässlich, dass…
„die Fachkräfte im Veedel als Freund und Helfer
verstanden und in Anspruch genommen werden.
Dies gelingt jedoch nur, wenn man im direkten und
kontinuierlichen Kontakt mit der Bevölkerung steht
und quasi von innen heraus die Sorgen und Nöte
erkennt und konkrete Hilfestellung geleistet werden
kann.“ Gemeinsam mit dem DRK entstand die
Projektidee: Familienladen Sülz.
Eine passende Immobilie wurde gefunden und so
konnte am 05.09.2014 der Familienladen Sülz in der
Berrenrather Str. 181 durch die Bezirksbürgermeisterin Frau Blömer-Frerker, Dr. Leidel (2. Vorsitzender des
DRK) und dem Bezirksjugendamt Lindenthal eröffnet
werden.
Ziel des Familienladens ist es, die Eltern früh zu erreichen bevor sich problematische Entwicklungen
manifestieren. Ruth Faßbender erhofft sich, dass „so
Berührungsängste mit dem professionellen Helfersystems“ abgebaut werden können, wenn „die Gesichter
vor Ort“ bekannt sind.
Die Beratung der Eltern bei
allen Fragen zur Erziehung,
Förderung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen teilen sich die
Fachkräfte des DRK und des
ASD. Die Projektverantwortliche Stefanie Mai ist
zur festen Sprechzeit an
einem Vormittag im Familienladen. Aus der Praxis
weiß sie „…dass vielen Eltern gar nicht klar ist, dass
KollegInnen vom SRT 2
man auch zum Jugendamt
gehen kann „nur“ um sich beraten zu lassen“.
Ihr Kollege Claudio D’Orsaneo ist an einem Nachmittag für die berufstätigen Eltern im Familienladen.
Für ihn ist „die Präsenz vor Ort sinnvoll und nützlich.
Die Ressourcen können so einfacher gebündelt und
an die Bürger/-innen weitergegeben werden“.
Ein weiterer Aspekt für den niederschwelligen
Zugang für Familien sind Bildungsangebote. Das Familienbildungswerk des DRK bietet zahlreiche Kurse
an wie z.B. Geburtsvorbereitung, Stillcafé, PEKiP,
Spielgruppen und Musikgarten.
Das Angebot im Familienladen Sülz wird für junge
Familien komplettiert durch eine Vernetzung zu den
Frühen Hilfen. Bei besonderen Belastungen bis zum
3. Lebensjahr des Kindes werden ehrenamtliche
Helferinnen vermittelt zur Unterstützung im lebenspraktischen Bereich. Das Projekt zur Entwicklung von
Ehrenamtsstrukturen und zur nachbarschaftlichen
Unterstützung von Familien initiierte das Netzwerk
Frühe Hilfen Lindenthal in Kooperation mit dem DRK.
Einweihung des Familienladens
am 05.09.2014 auf der Berrenrather Straße
in Köln-Sülz
Auf dem Foto (von links):
Bürgeramtsleiter Herr Stocker,
Bezirksbürgermeisterin Frau Blömer-Frerker,
Dr. Leidel und Frau Isselhorst von DRK
Seite 23
Es wird gefördert aus den Mitteln der Bundesinitiative
Frühe Hilfen.
Die Angebote im Familienladen Sülz werden gerne
von den Familien angenommen. Die Kurse sind gut
besucht. Im Familienladen fließen Beratung, Bildung
und nachbarschaftliche Unterstützung zusammen,
für ein gutes Aufwachsen von Kindern in ihren
Familien.
Die Helferinnen und Helfer sind vor Ort, um die
Familien dabei zu unterstützen, dass die Belastungen
des Familienalltages mit Ressourcen aus dem Sozialraum behoben werden können.
Foto (von links): Frau Bosbach (DRK-Mitarbeiterin), Frau Schmitt (Bezirksjugendamtsleiterin) und Herr Stocker (Bürgeramtsleiter)
Werbeflyer Familienladen
Foto: unikation / photocase.de
Aufsteiger: Köln-Sülz
ist der
geburtenreichste
Stadtteil
Deutschlands
Seite 24
Bezirk 4 Ehrenfeld
Nur durch eine konstruktive Zusammenarbeit mit
allen Kooperationspartnern werden Erfolge gewährleistet und eine Verbesserung der Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien erzielt.
Kooperation
Die Aufgaben und Arbeitsfelder des Bezirksjugendamtes Ehrenfeld sind sehr vielfältig. Die Kooperation
mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ist
maßgeblich, um dem gesetzlichen Auftrag gemäß
dem SGB VIII nachkommen zu können.
Einen Überblick über die Vielzahl der Kooperationspartner bietet die folgende grafische Darstellung:
Darüber hinaus sind die Mitarbeitenden des Bezirksjugendamtes auf eine enge, gute Vernetzung mit
Institutionen innerhalb und außerhalb des Sozialraums angewiesen.
Kooperation und Vernetzung im
Bezirksjugendamt Ehrenfeld
freie Träger der Jugendhilfe
Hilfeberechtigte
städtische Institutionen
Bundesverwaltungsamt
+
Wirtsch. Jugendhilfe
Bevölkerung des Stadtteils
-
Knappschaft
Beratungsstellen
externe Jugendämter
Finanzamt
Bezirksjugendamt Ehrenfeld
LVR
Rechtsanwälte
Arbeitgeber
städtische Institutionen
JVA
Schulen
Netzwerke
-
ASD / GSD (IKD + EB)
LVR
Beistandschaft
+
Polizei
-
städtische Institutionen
Gericht
Konsulat + Auslandsvertr.
medizinische Dienste
freie Träger
Polizei
+
-
+
Gericht
Staatsanwaltschaft
+
+
Krankenkasse
Bundesagentur für Arbeit
+
+
+
Rententräger
freie Träger der Jugendhilfe
Kinder, Jugl. und Familien
+
+
Eltern
Schwerpunktträger stationäre Träger ambulante Träger gesetzliche Betreuer Vormünder
Familiengericht OLG Verwaltungsgericht Gutachter Verfahrensbeistände Familienberatung
Schulpsychologischer Dienst Pflegekinderdienst Kitas Jugendgerichtshilfe Bezirksjugendämter
Frühförderung Amtsvormundschaft Adoptionsvermittlung Prozessvertretung KIWI Schulamt
Schulentwicklungsamt Integrationsrat Gesundheitsamt Ordnungsamt Sozialamt
Ausländeramt Wohnungsamt KIDS Grundschulen Förderschulen Realschulen Gymnasien
Privatschulen Schulsozialarbeit OGTS NEIS Frühe Hilfen Bezirkliche Steuerungsgruppe
Interkulturelle Konferenz Kriminalpräventive Konferenz KJP Kinder- und Jugendpsychiater
Allgemeinmediziner Pädiater Psychiatrie suchttherapeutische Einrichtungen Geburtskliniken
Kinderkliniken Krankenhäuser Rechtsmedizin ...
Senat für Familie u. Jugend
in Berlin
Deutsches Institut
für Jugend und Familie
+
+
+
Seite 25
Beistandschaft Nippes
Die Beistandschaft in Nippes: Wir helfen Ihnen weiter!
Montag, 10.00 Uhr: Frau A. betritt das Büro des
Beistands, an der Hand ein Kind, 6 Jahre alt. Ein weiteres Kind liegt im Kinderwagen, es ist erst wenige
Wochen alt. Frau A. wirkt sehr aufgelöst.
Sie erzählt, dass sie sich am Wochenende mit ihrem
Lebensgefährten gestritten hat wegen des Babys; er
glaubt, er sei nicht der Vater des Kindes. Unterhalt will
er für das Baby auch nicht zahlen. Sie weiß nicht mehr
weiter und benötigt dringend Hilfe.
So oder ähnlich sehen die Fälle aus, mit denen es die
Beistandschaft in Köln-Nippes regelmäßig zu tun hat.
Wir bieten an, die Probleme gemeinsam mit den
Eltern im Gespräch zu klären und die Rechtslage zu
erörtern. Im oben genannten Fall würden wir Frau A.
beispielsweise zwecks Klärung der Vaterschaft
beraten. Zudem könnte eine Berechnung der Unterhaltsansprüche des Kindes, aber auch ggf. der
Ansprüche der Kindesmutter erfolgen. Darüber
hinaus führen wir die Einleitung gerichtlicher Schritte
zur Durchsetzung der Ansprüche durch, sofern dies
erforderlich ist.
Die Beistandschaft in Nippes hilft weiter bei allen
Fragen rund um die Anerkennung der Vaterschaft,
der Unterhaltsberechnung oder auch der gemeinsamen Sorge beider Eltern. Sofern dies gewünscht ist,
können wir auch die entsprechenden Beurkundungen vornehmen.
In jedem Fall versuchen wir zum Wohle des Kindes
eine Annäherung beider Eltern zu erreichen mit dem
Ziel, dass die Eltern wieder eigenverantwortlich
gemeinsame Entscheidungen für ihr Kind treffen und
im Idealfall keine Hilfe des Jugendamtes mehr
benötigen.
Zudem ist die Beistandschaft oft erster Ansprechpartner und so Türöffner für das Kölner Hilfesystem und
kann, sofern erforderlich, weitere Ansprechpartner
benennen, die die Eltern unterstützen.
Wir sind ein jahrelang gewachsenes Team. Die meisten Beistände haben bereits langjährige Erfahrungen
mit den Sorgen und Nöten von Eltern. Wir beraten
aber auch junge Volljährige bis zur Vollendung des
21. Lebensjahres.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten und unterstützen Sie!
Foto: Only one / photocase.de
Bezirk 5 Nippes
Seite 26
Bezirk 6 Chorweiler
Kinderschutz
Ein exemplarischer Kinderschutzfall und sein Fallverlauf
Es wird berichtet über den Verlauf eines tatsächlich
stattgefundenen Kinderschutzfalls im Zuständigkeitsbereich, der so in allen Bezirksjugendämtern vorkommen kann. Über diesen Fall zu berichten, soll aufzeigen, wie komplex die Problemlage im Einzelfall
sein kann und welche Verantwortung und welches
Risiko die Sozialarbeit im Jugendamt mit sich bringt
und wie erfolgreich sie auch sein kann.
Klinischer Befund: Schwere Körperverletzung
S06.4 traumatische epidurale Blutung
S06.5 traumatische subdurale Blutung
H35.6 Netzhautblutung
S02.9 Schädelfraktur
T74.1 Schütteltrauma
Man vermutet, so die ärztliche Diagnose, noch „ältere
Hämatome“ und sieht den eindeutigen Hinweis, dass
das Kind Verletzungen eines sog. „Shaken Babys“
vorweist, was von der Rechtsmedizin bestätigt wird.
Entsprechend der Erkenntnis aus wissenschaftlichen
Langzeituntersuchungen von Shaken Babys bestehe
- sollte das Kind wieder in den Haushalt der Eltern zurückkehren - die erhebliche Gefahr, dass Mark erneut
körperlich misshandelt wird.
Von der Kinderklinik wird zudem die Frage aufgeworfen, ob nicht zwingend Seitens des Jugendamtes eine
Anzeige wegen schwerer Körperverletzung erfolgen
muss. Die fallzuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes veranlasst die sofortige Inobhutnahme des Säuglings. Dem Jugendamt war die Familie vorher nicht
bekannt.
Im Gespräch mit den Eltern erklärt der Vater zum
Vorfall: „Ich habe Mark auf der Schulter getragen und
bei einer unglücklichen Bewegung und im übermüdeten Zustand ist mir mein Sohn zuerst auf den
Wickeltisch und dann auf dem Fußboden gefallen.
Ich befürchtete Mark sei tot und habe ihn, in der darauffolgenden entstandenen Panik, versucht wachzurütteln bzw. geschüttelt.“
Foto: m|ias / photocase.de
Mark (Name geändert), 2 Monate alt, wohnhaft bei
den Eltern, infolge schwerster Verletzungen erfolgt
Aufnahme zur stationären Behandlung im Kinderkrankenhaus. Das zuständige Bezirksjugendamt
Chorweiler wird benachrichtigt.
Die Mutter hält die Erklärung ihres Mannes für nachvollziehbar und versucht beruhigend auf ihn einzuwirken.
Die Eltern, beide als Angestellte berufstätig, gehören
nach eigener Einschätzung nicht zu dem „typischen
Klientel“, welches üblicherweise mit dem Jugendamt
in Verbindung steht. Den ersten Eindrücken nach sind
bei den Eltern keine sozialen Auffälligkeiten (Aggressivität, Drogenmissbrauch, Partnerschaftskonflikte,
psychische Erkrankungen etc.) zu erkennen, die eine
augenscheinliche Erklärung für die massive Verletzung des Kindes anbietet.
Für die Eltern, die Mutter ist 44 Jahre, der Vater 42, ist
Mark ein lang erhofftes Wunschkind. Sie sind grundsätzlich bereit, wenn auch zugegebenermaßen nicht
besonders motiviert, zur Kooperation mit dem
Jugendamt, um ihr Kind wieder im eigenen Haushalt
aufnehmen zu können.
Obwohl sich die Eltern nach den Beobachtungen im
Kinderkrankenhaus sehr liebevoll um ihr Kind kümmern, hat der Soziale Dienst des Krankenhauses
aufgrund der dort gemachten Erfahrungen in
vergleichbaren Fällen große Bedenken gegen die
Rückgabe des Säuglings an seine Eltern. Es wurde
eine interdisziplinäre Fallbesprechung im Kinderkrankenhaus einberufen, an der auch die Leitung des
Bezirksjugendamtes teilnimmt.
Seite 27
Nach dieser Konferenz und vielen weiteren Gesprächen mit den Eltern (der Vater war inzwischen bereit
zur Selbstanzeige) wurde entschieden, trotz aller
nachvollziehbarer Bedenken, das Kind mit Auflagen
wieder in die Obhut der Eltern zu geben.
Bei einer Kontrolluntersuchung des Kindes ca. drei
Monate später wurde von einem Radiologen der
Verdacht geäußert, dass Mark erneut fortgesetzten
Misshandlungen ausgesetzt sei. Andere ebenfalls an
der Untersuchung beteiligte Fachärzte (u.a. das
Rechtsmedizinische Institut) konnten diese Vermutung aufgrund eigener Untersuchungen aber nicht
bestätigen, bzw. kamen sogar zum gegenteiligen
Ergebnis.
Ein halbes Jahr später wird der Vater vom Vorwurf der
schweren Körperverletzung vom Amtsgericht freigesprochen. Ein Unfall, hieß es in der Begründung des
Richters.
1 ½ Jahre später stellten die Ärzte fest, dass Mark gute
Entwicklungsfortschritte macht und keine Entwicklungsverzögerungen mehr festzustellen sind.
So hat sich nach einiger Zeit bestätigt hat, dass das
Jugendamt die richtige Entscheidung für das Kind
und die Familie getroffen zu hat.
Auch wenn die Eltern heute nicht mehr zusammenleben, war das Vertrauen, welches ihnen gegenüber
aufgebracht wurde, in Nachhinein gesehen,
gerechtfertigt.
Fazit:
Viele werden zu Recht sagen, dass die Mitarbeitenden
des ASD und die Leitungskräfte mit ihrer Entscheidung ein großes Wagnis eingegangen sind.
Aber arbeiten im Kinderschutz heißt immer auch
arbeiten im Risikobereich. Sich am Wohle des Kindes
zu orientieren und die sich daraus ableitende Arbeitspraxis im ASD bedeutet umfangreiche Informationen einzuholen, zusätzliche Expertenmeinungen
heranzuziehen und sich im ständigen Dialog mit allen
Beteiligten zu befinden.
Die grundsätzliche Bereitschaft und Notwendigkeit
zum Risiko und der gleichzeitige Versuch immer eine
möglichst „sichere“ Entscheidung zu treffen, spiegeln
die Spannweite der Arbeit im ASD wieder. Andererseits agiert der Kinderschutzverantwortliche im
permanenten Bewusstsein, dass bei allen notwendigen Abwägungen immer ein Restrisiko bleibt.
Trotz aller notwendigen Verfahrensstandards in
Kinderschutzfällen bildet die subjektive Wahrnehmung, eigene individuelle, professionelle
Erfahrungen/Wissen die wesentliche Grundlage für
das eigene Vorgehen.
Seite 28
Bezirk 7 Porz
Foto: Mr. Nico / photocase.de
Erziehungsbeistandschaft des Bezirksjugendamtes in Köln- Porz
Die Erziehungsbeistandschaft (EB) nach § 30 SGB VIII
ist eine ambulante einzelfallbezogenen Hilfe zur
Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII) und in die Hilfeplanung
(§ 36 SGB VIII) eingebunden.
Als eigenständiger Spezialdienst der BJA`s in Köln, ist
die EB organisatorisch dem ASD zugeordnet. Sie steht
Vorort in regelmäßigem, zeitnahen Austausch mit
dem ASD und den am Hilfeplanverfahren beteiligten
Institutionen. Entsprechend der jeweiligen Erfordernisse in einem Fall wird die Betreuungsintensität
inhaltlich, wie zeitlich angeglichen. Die EB verfügt
über eine finanzielle Ausstattung für Sachmittel.
Auf der Grundlage der städtischen Konzeption koordiniert in Porz die EB - ebenso wie die EB´s in den
anderen Bezirksjugendämtern - Hilfen innerhalb aller
Sozialräume eines Bezirks. Die aufsuchenden Einzel-/
Familien-/ Fachgespräche, die Angebote der Gruppenarbeit und der Projekte der EB (z.B. wie das
Bauernhofprojekt und die Garten-AG in Porz), als
auch die Anbindung an den Sozialraum finden in der
unmittelbaren, örtlichen Nähe zu der Familie statt.
Nachfolgend ein Arbeitsausschnitt am Fallbeispiel
Samira:
Die 11 jährige Samira lebt mit ihren Eltern und zwei
Geschwistern in einer kleinen Wohnung. Sie besucht
die 3. Grundschulklasse. Die Geschwister besuchen
eine Förderschule. Die Eltern sprechen kaum Deutsch.
Der zusätzlich sprachbehinderte Vater verdient als
Obsthändler Geld zur Leistung dazu. Die Mutter leidet
an Depressionen und Angststörungen, was ihre Teilhabe im familiären und am gesellschaftlichen Leben
erheblich beeinträchtigt. Kontakt zur Außenwelt hält
die Familie über das TV. Samira hat selber keine Spielsachen zu Hause. Nach der Schule darf sie draußen
nicht mit den Nachbarskindern spielen, sie hat keine
Freundin. In der Schule verhält sie sich zurückgezogen und spricht nicht.
Mit der EB fanden zunächst Einzel-/ Familien-/Fachgespräche mit der Schule und der KJP statt. Bei Samira
wurde ein selektiver Mutismus und eine Lernschwäche diagnostiziert. Sie und die Eltern wurden zeitnah
bei einer türkisch sprechenden Psychologin der
Erziehungsberatungsstelle angebunden. EB und Erziehungsberatungsstelle vernetzten einander ihre
methodischen Interventionen zu Samira.
Dann wurde die Teilnahme an der OGTS für Samira
initiiert, sowie die Anbindung der Eltern an die
Schulsozialarbeiterin. Neben der reinen Einzelfallarbeit gelang es, Samira in der Mädchengruppe der EB
mit sozial- und kunstpädagogischer Arbeitsweise
aufzunehmen. Neben den Kontakten durch die OGTS,
konnte sie hier Freundinnen und Selbstvertrauen
gewinnen.
Über dieses Angebot motiviert, nahm sie während
der Ferien an dem mit der EB begleiteten theaterpädagogischem Projekt bei „TheaterImPuls“ teil. Bei der
abschließenden Vorführung übernahm Samira eine
sprechende Rolle vor dem Publikum. Bei „Chance
Tanz“, einem Projekt im Rahmen von „Kultur macht
stark“ und der gemeinsamen pädagogischen Zusammenarbeit zwischen den Tanzpädagogen und der EB
konnte Samira zusätzlich kreative und soziale Potentiale entwickeln.
Heute nimmt Samira häufig mit ihren Freundinnen an
den Angeboten des Jugendzentrums „Glashütte“ teil.
Konzept der
Erziehungsbeistandschaft
Seite 29
„Rückenwind“
Ein Schulverweigerungsprojekt
Mit Rückenwind gegen den Schulfrust, damit Schule
wieder Spaß macht!
Das Schulverweigerungsprojekt „Rückenwind“ wird
im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung
zwischen dem ASD Kalk, der Internationaler Bund IB
West gGmbH und den beiden Hauptschulen GHS
Nürnberger Str. und KHS Adolph Kolping durchgeführt.
Schulverweigerung ist ein ernsthaftes Problem, aus
welchem große Bildungs- und Kompetenzdefizite der
Betroffenen resultieren. Deren gesellschaftliche
Teilhabe wird dadurch massiv gefährdet und aufgrund der möglichen Folgeprobleme wie Arbeitslosigkeit und Delinquenz werden auch die sozialen
Systeme finanziell belastet. Durch das komplexe
Zusammenspiel aus verschiedenen Problemlagen
ergibt sich die Notwendigkeit, bereits frühzeitig zu
intervenieren und gegen eine Chronifizierung vorzugehen, um die Reintegration der Jugendlichen in den
normalen schulischen und gesellschaftlichen
Bildungs- und Erziehungsprozess zu erreichen.
Das Projekt richtet sich an Schüler/-innen ab der
5. Klasse, die ihren Schulabschluss belegbar durch
aktive oder passive Schulverweigerung gefährden.
Das erklärte Ziel des Projektes ist die Integration der
Schüler/-innen in das Regelschulsystem. Dadurch soll
die Zahl der Jugendlichen, die ohne Schulabschluss
die Schule verlassen, gesenkt und ihre Chance auf
dem Ausbildungsmarkt erhöht werden.
An den beiden Kooperationsschulen stehen jeweils
10 Plätze für die Teilnehmer/-innen zur Verfügung.
Für jeweils 4 Teilnehmer/-innen wird für die Finanzierung der Kostenanteile eine Hilfe gem. § 27 SGB VIII
im Umfang von 7 FLS/Woche eingerichtet. Die dafür
infrage kommenden Schüler/-innen werden durch
die Kooperationspartner benannt und der Zugang
zum Projekt erfolgt in enger Abstimmung mit den
Beteiligten. Beim Bezirksjugendamt Kalk gibt es im
ASD einen festen Ansprechpartner, der für alle Regelungen zuständig ist, die in der Zusammenarbeit
zwischen dem Projekt und dem Jugendamt relevant
sind. Ebenso sind von den beiden Kooperationsschulen Kontaktlehrer/-innen benannt, die für alle Belange
ansprechbar sind, welche in der Kooperation zwischen dem Programm des Projektes und der Schule
von Bedeutung sind. Die Mitarbeiter/-innen der IB
West gGmbH sind fest angestellte Sozialpädagogen/innen mit Zusatzqualifikationen, wie Systemische
Familientherapie und interkultureller Pädagogik.
Das Projekt „Rückenwind“, früher „ 2. Chance“,
besteht seit September 2006. Von den bisherigen
Teilnehmer/-innen konnten ca. 55 % in das Regelschulsystem integriert werden. Von daher kann das
Projekt durchaus als effektiv und gewinnbringend
charakterisiert werden. Die Finanzierung des
Projektes ist vorerst bis 31.07.2016 sichergestellt.
Foto: tobi.tobsen / photocase.de
Bezirk 8 Kalk
Seite 30
Bezirk 9 Mülheim
den Arbeit wie auch über die Kontakte im Netzwerk
zu den verschiedenen Institutionen/Trägern.
MÜLHEIM 2020, Stadtteilmütter
Durch den Ratsbeschluss vom 30.09.2014 konnte eine
Verstetigung von einzelnen Projekten des Programms
MÜLHEIM 2020 erreicht werden. Es wurde u.a. die
Weiterfinanzierung von sechs Stadtteilmüttern in
einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zunächst bis zum 31.12.2016 beschlossen.
In den letzten Jahren war, neben den üblichen
Aufgabenfeldern, das Programm MÜLHEIM 2020 ein
wichtiger Schwerpunkt für das Bezirksjugendamt
Mülheim.
Das Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 mit
einem Finanzvolumen von rund 40 Millionen Euro
sollte positive Entwicklungen in den Stadtteilen
Mülheim, Buchheim und Buchforst unterstützen.
Mit rund 40 Projekten sollte die Bildung gefördert, die
Arbeitslosigkeit verringert, die Wirtschaftskraft verbessert und die gesundheitliche Situation der
Bewohnerinnen und Bewohner gebessert werden.
Darüber hinaus wurden durch bauliche Maßnahmen
Straßen, Plätze und Grünanlagen umgestaltet und
aufgewertet. Das Vorhaben wurde gefördert durch
die Europäische Union/Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Ministerium
für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes NRW und die Stadt Köln.
Der Einsatz der Stadtteilmütter wurde auf den gesamten Stadtbezirk Mülheim ausgeweitet. Die Stadtteilmütter übernehmen hier Lotsenfunktionen, in dem
sie Familien begleiten und Gruppenaktivitäten von
Institutionen/Träger unterstützen.
Zur Qualitätssicherung und Verstetigung wurde ein
Beirat gegründet, der sich aus Akteuren der sozialkulturellen Arbeit und Vertreter/-innen der lokalen
Ökonomie, aus der lokalen Verwaltung und Politik
und aus Vertreter/-innen der Stadtteile des Stadtbezirkes Mülheim zusammensetzt. Ziel ist es über 2016
hinaus, Stadtteilmütter als ein ständiges Leistungsangebot in der Kommune zu etablieren.
Das Projekt Stadtteilmütter hatte in diesem Rahmen
zwei wesentliche Aufgabenstellungen zur Umsetzung
des Leitkonzeptes. Die unterstützende Begleitung des
prekären Migranten Milieus in Hinblick auf die persönliche, schulische und berufliche Entwicklung der
Kinder und die begleitete Qualifizierung und anschließende Beschäftigung benachteiligter Frauen
aus dem ambitionierten Migranten-Milieu. Um im
Rahmen dieses Projektes die Chancen der Familien
auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben zu stärken, wurden mit den Stadtteilmüttern
Kommunikationsstrukturen geschaffen, die die
Familien erreichten.
Die Aufgabe der Stadtteilmütter, Familien aus dem
Migrantenmilieu in Hinblick auf die persönliche,
schulische und berufliche Entwicklung der Kinder zu
unterstützen, hat im bestehenden Rahmen positiv
gegriffen. Die Evaluation ergab einen hohen Wirkungsgrad bezogen auf die erreichten Familien, sei es
über die Einzelkontakte im Rahmen der aufsuchen-
Foto: sorkin, flickr.com/CC(by)
Finanzielle Unterstützung gibt es außerdem durch die
Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter.
Die Koordination des Gesamtprogramms MÜLHEIM
2020 lag beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik
in Kooperation mit den einzelnen Fachämtern. Die
Förderphase endete zum 30.09.2014.
Einige Stadtteilmütter
Logo des Strukturförderprogrammes
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Zahlen, Daten, Fakten
Kostenpflichtige Einzelfälle
SGB VIII
Ausgaben in Mio. Euro
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
2013
2014
Gesamtzahl
7029
6972
159,65
162,81
Minderjährige in Pflegefamilien
610
623
9,7
10,0
... in Heimerziehung
1196
1155
67,7
62,2
... in ambulanten Familienhilfen
1916
1627
17,29
15,95
... in Eingliederungshilfen
1013
1177
9,81
10,65
... davon Schulbegleitung
217
274
5,81
6,87
Hilfen für junge Volljährige
833
820
10,4
11,52
Fallzahlen
Stichtag
31.12.2013
Personaleinsatz
31.12.2014
Abteilung Pädagogische
und Soziale Dienste
Inobhutnahmen
2412
2922
Bearbeitete Meldungen „Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung“
11780
9545
Beratungsfälle ASD
außerhalb von Hilfen zur Erziehung
4628
4487
Trennungs- und Scheidungsberatung
ASD
3197
3068
Abgeschl. Fälle Familienberatung
Stadt Köln und freie Träger
4579
5321
Vollzeitstellen (gesamt)
101
Amtsvormünder
24,5
Adoptionsvermittlg.
6
UmF + Ortsfremde
13
Legasthenie/ Dyskalk.
7,5
Abteilung Bezirksjugendämter
Erziehungsbeistandschaften
Vormundschaften
1270
1196
... davon Amtsvormundschaften
870
830
Vollzeitstellen (gesamt)
511,25
im ASD
238,75
im GSD
50
im PKD
18
in der Beistandschaft
92
in der WJH
83,25
Seite 32
Im Blick
Foto: adina80xx / photocase.de
Schwerpunktthemen
der Abteilungen
FRÜHE HILFEN
„Köln für Kinder - Das Netzwerk für Schwangere
und Familien“
Rahmenbedingungen
Alle Jugendämter sind seit Einführung des am
1. Januar 2012 in Kraft getreten Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) dazu aufgefordert, verbindliche
Netzwerkstrukturen im Tätigkeitsfeld der Frühen
Hilfen aufzubauen. Das Gesetz zur Kooperation und
Information im Kinderschutz (KKG) als wesentlicher
Bestandteil des BKiSchG regelt die Vernetzung von
Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe sowie
Sozialwesen im § 3 Abs. 4, um das gesunde Aufwachsen von Kindern zu optimieren.
Die Stadt Köln hat sich bereits 2011 im Rahmen des
sozialen Frühwarnsystems in Kooperation mit dem
Gesundheitsamt auf den Weg gemacht und die
konzeptionellen Grundlagen dafür geschaffen. 2012
formierte sich daraus das Netzwerk „Köln für Kinder –
Das Netzwerk für Schwangere und Familien“.
Das Engagement der Bundesländer, Städte, Gemeinden und Landkreise für die Frühen Hilfen wird von
der Bundesinitiative Frühe Hilfen unterstützt.
Aus den Bundesmittel standen Köln € 652.955 zur
Verfügung, um den Aus- und Aufbau der regionalen
Netzwerke Frühe Hilfen zu stärken, den Einsatz von
Familienhebammen bzw. vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich sowie ehrenamtliches Engagement zu fördern. Ziel ist es, dass
jede Familie die Chance hat, von diesen Angeboten
zu profitieren.
Was sind Frühe Hilfen?
Frühe Hilfen sind „möglichst frühzeitige, koordinierte und
multiprofessionelle Angebote im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern, vor allem in den ersten Lebensjahren, für
Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und
werdende Väter.
Seite 33
Frühe Hilfen sind Angebote, die Eltern schon ab der
Schwangerschaft und in der frühen Kindheit durch
niederschwelligen Zugang dabei unterstützen sollen,
ihrem Kind eine gesunde Entwicklung zu
ermöglichen.
Sie liegen im Bereich zwischen Kinder- und Jugendhilfe sowie Gesundheits- und Sozialwesen und
können von allgemeiner Information über Entlastungs- und Gesprächsangebote bis hin zu individuellen Hilfen in spezifischen Lebenssituationen reichen.
Leitgedanke ist die Prävention und frühzeitige Unterstützung von Familien mit dem Ziel, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie
und Gesellschaft nachhaltig zu verbessern und
dadurch den Kindesschutz zu sichern.
Kölner Struktur
Die Stadt Köln erfüllt den gesetzlichen Auftrag in den
Förderbereichen mit dem Auf- und Ausbau des Netzwerkes Frühe Hilfen, dem Einsatz von Familienhbammen und dem Aufbau von Ehrenamtsstrukturen.
Das Netzwerk „Köln für Kinder“ besteht aus einer
übergeordneten zentralen Steuerungsgruppe, der
zentralen Steuerung mit dem Sachgebiet „Pädagogische und Wirtschaftliche Grundsatzangelegenheiten“ sowie den bezirklich organisierten Netzwerken,
die durch die jeweilige Bezirksjugendamtsleitung
geleitet und von Mitarbeitern koordinierend
unterstützt werden.
In der zentralen Steuerungsgruppe „Köln für Kinder“
sind alle für die Frühen Hilfen relevanten Bereiche
vertreten. Hier finden die grundsätzlichen Abstimmungen für die bezirklich
organisierte Netzwerkarbeit
der Frühen Hilfen statt. Die
Geschäftsführung liegt in der
Abteilung „pädagogische und
wirtschaftliche Grundsatzangelegenheiten“.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit auf
Bundes- und Landesebene
findet über das Nationale
Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)
statt, welches vom Bundesfamilienministerium neben den
Landeskoordinierungsstellen
der Bundesinitiative zur
Evaluation und wissenschaftlichen Begleitung eingerichtet
wurde.
Die Öffentlichkeitsarbeit in den Kommunen wird
zentral über die jeweiligen Jugendämter reguliert.
Zur Gestaltung der stadtweiten Öffentlichkeitsarbeit
hat sich in Köln unter Federführung der Jugendverwaltung ein Arbeitskreis gebildet. Es werden dort
gemeinsam Ideen gesammelt und Vorschläge erarbeitet, die seitens der zentralen Steuerung mit dem
Amt für Öffentlichkeitsarbeit abgestimmt und von
dort aus umgesetzt werden. So wurde im ersten
Schritt neben den von der Bundesinitiative vorgegebenen Logos zur gemeinsamen Identifikation ein
Kölner Logo eingeführt.
Des Weiteren wurden vom Arbeitskreis diverse Informationsmedien (Flyer, Plakate, Pressemitteilungen)
erstellt, die sich speziell an Familien bzw. an Fachkräfte und Fachöffentlichkeit richten. In Kooperation
mit dem Amt für Öffentlichkeitsarbeit findet zusätzlich Pressearbeit in Form von Pressemitteilungen und
Pressekonferenzen statt.
Seite 34
Als öffentlichkeitswirksame Veranstaltung fand nach
Anregung der Steuerungsgruppe in Kooperation mit
Fachkräften aus dem Gesundheitswesen am 01.10.14
ein stadtweiter von über 200 Personen besuchter
Fachtag zum Thema „Gelungene Schwangerschaft –
gesunde Familie“ in der Trinitatiskirche statt.
Qualitätsentwicklung
Durch den § 79 a SGB VIII wurden neue Regelungen
für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung festgelegt, um fachliches Handeln in der Kinder- und
Jugendhilfe in quantitativen und qualitativen Strukturen zu gewährleisten. Diese Regelungen sollen ebenfalls für die Frühen Hilfen umgesetzt werden.
Zur Weiterentwicklung der bestehenden Ansätze in
Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachkräften und
Einrichtungen finden in Köln Maßnahmen zur Qualitätssicherung statt. Mit den Jugendhilfeträgern wurden auf der Grundlage zentral entwickelter Konzepte
und Standards die jeweiligen Vereinbarungen zur
verbindlichen Zusammenarbeit vertraglich festgelegt. Diese werden in Konferenzen und Qualitätsentwicklungsdialogen sowie statistischen Erhebungen
überprüft.
Für die Arbeit der Familienhebammen wurde durch
die Initiative „Anschwung für frühe Chancen“ eine
Prozessbegleitung für einen übergreifenden Fachaustausch eingeleitet. Des Weiteren befindet sich ein
Qualitätszirkel zur Weiterentwicklung der Standards
im Aufbau.
Evaluation
Um die Netzwerkarbeit auf ihre Zielsetzung hin unabhängig zu betrachten und die Wünsche der Akteure
einzubinden, wurde von Seiten der Stadt Köln das
Institut für Bewegungs- und Neurowissenschaft der
Deutschen Sporthochschule Köln dazu beauftragt,
eine Evaluation durchzuführen, da es über vielfältige
Erfahrungen in diesem Bereich verfügt. Die Evaluation des Netzwerkes „Köln für Kinder“ erfolgt mit
allen Netzwerkakteuren der Frühen Hilfen in den
neun Stadtbezirken. Die erste anonyme Erhebung
mittels eines Fragebogens erfolgte im September
2014, die zweite war für Februar 2015 geplant.
Weitere zwei Erhebungen sind bis Ende 2016
vorgesehen.
„Wiki Köln für Kinder“ - Informations- und
Kommunikationsplattform für Fachkräfte
Die Abteilung 511/2 der Stadt Köln hat im letzten Jahr
zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages auf der
Ebene Kooperation und Information das „Wiki Köln für
Kinder“ gestartet. Hierbei handelt es sich es sich um
ein webbasiertes Content-Management-System,
welches den Fachkräften Jugendhilfe, Gesundheitsund Sozialwesen als eine zeitgemäße Plattform zur
Wissensvermittlung die Zusammenarbeit erleichtern
soll. Durch das Einstellen aller wichtigen Informationen im Bereich der Frühen Hilfen wird Transparenz
geschaffen und gleichzeitig bietet das System den
Mitgliedern die Möglichkeit zur Diskussion und
Austausch.
Förderbereich I - Netzwerkarbeit
Ziel der Netzwerkarbeit ist eine Stärkung der Frühen
Hilfen insbesondere dahingehend, dass die Übergänge von Familien zwischen den verschiedenen
Systemen erleichtert und Schwellenängste zur Inanspruchnahme von Hilfen überwunden werden.
Damit Familien einfacher mit ihnen entsprechenden
Angeboten erreicht werden können, müssen die
Akteure miteinander kooperieren. Die Netzwerkarbeit
dient dazu, die jeweiligen oft bereits vorhandenen
Ressourcen besser kennenzulernen und daraus
gemeinsame Ziele und Maßnahmen abzuleiten.
Über den systemübergreifenden Austausch zwischen
den Fachkräften können die Zuständigkeiten transparenter gemacht und die Zusammenarbeit erleichtert werden.
In Köln hat sich das Netzwerk „Köln für Kinder - das
Netzwerk für Schwangere und Familien“ aus Fachkräften der öffentlichen und freien Kinder– und
Jugendhilfe, des Gesundheitssystems sowie unterschiedlicher familienbezogener Dienste erfolgreich in
allen neun Stadtbezirken etabliert und ist auch im
landesweiten Vergleich gut aufgestellt.
Lokale Akteure der Frühen Hilfen verknüpfen sich und
ihre Angebote in jedem Stadtbezirk. Die Familienhebammen und Koordinatoren der Kinder-Willkommen-Besuche sind fester Bestandteil der Netzwerke.
Seite 35
Vorhandene Ressourcen in den Bezirken wurden und
werden bezirklich erfasst und in Beziehung zueinander gesetzt. Es haben sich weitergehende Arbeitskooperationen entwickelt und über Multiplikatoren
besteht der Austausch zu anderen Arbeitskreisen.
Die Netzwerksitzungen werden von der jeweiligen
Bezirksjugendamtsleitung geleitet und finden in der
Regel 2-4 Mal im Jahr statt. Mit allen Akteurinnen und
Akteuren werden Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen, um eine größere Verbindlichkeit
herzustellen.
Im Vordergrund stehen bislang das gegenseitige
Kennenlernen, der Austausch und die Auseinandersetzung mit verschiedenen Themen. Die Bezirksjugendämter haben hierzu in Kooperation mit Kliniken
und Netzwerkteilnehmern diverse Fachveranstaltungen, Präsentationen und Fortbildungen zu unterschiedlichen Themen auf die Beine gestellt. Die Veranstaltungen zu den Schwerpunkten wie Bindung,
Umgang mit Familien mit Säuglingen aus belasteten
Situationen, psychische Erkrankungen, postpartale
Depression, Datenschutz, Gewaltauswirkung auf
Schwangere, EU-Zuwanderung und Flüchtlinge
erfreuten sich einer regen Teilnahme. Einige Stadtbezirke zeigten des Weiteren ihre Präsenz auf Stadtteiloder Nachbarschaftsfesten.
Im Netzwerk Porz stellten sich alle Akteure/-innen mit
ihren Angeboten im Rahmen eines „Marktes der
Möglichkeiten“ vor.
Familienhebammen - ein Fallbeispiel
Frau S. hat sich als junge schwangere Frau über eine
Schwangerenberatungsstelle in Köln, bei der Familienhebamme gemeldet. Frau S. ist 20 Jahre alt, hat
einen Migrationshintergrund und keine
Verwandten in Deutschland.
Sie erwartete das erste Kind und konnte in ihre erste
Wohnung einziehen. Durch diese Situation und
auch der späteren Trennung von ihrem Partner,
erfüllten sich in jeder Hinsicht alle Voraussetzungen
für die Angebote- bzw. Begleitung einer Familienhebamme.
Sie bekam im Juli 2014 einen gesunden Sohn. Auf
dem Weg in ein neues Leben als kleine Familie,
konnte ihr die Familienhebamme durch Gespräche,
Begleitung, Unterstützung bei Ämtergängen und
die Lotsenfunktion zu weiteren Einrichtungen
hilfreich zur Seite stehen.
Ihr Sohn ist hervorragend herangewachsen und
Frau S. hat mittlerweile schon persönliche Wünsche
für ihre berufliche Zukunft ins Auge gefasst.
Im Netzwerk Nippes stand das Thema „Zugang zu
EU-Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien“
sowie „Flüchtlinge im Stadtbezirk“ im Fokus der
Frühen Hilfen.
Im November führte das Netzwerk Ehrenfeld eine
zweitätige Fachtagung zum Thema „Schwierige
Eltern-Kind-Interaktion“ durch. Referentinnen wie
Prof. Dr. Ziegenhain, Frau Derksen und Prof. Dr. Trost
sicherten den theoretischen als auch praxisbezogenen Input. Diese erfolgreiche Fachtagung wurde
von 180 Fachkräften besucht.
Im Dezember fand eine Veranstaltung des Netzwerkes Mülheim mit Prof. Weiß (Kinderklinik Köln)
und Prof. Lenz zum Thema „Kinder psychisch kranker
Eltern und präventive Unterstützungsmaßnahmen“
statt.
Im Rahmen der Netzwerkarbeit entstanden im vergangenen Jahr zwei Projekte:
l Ein Projekt widmet sich der „Entwicklung von
Ehrenamtsstrukturen im Bereich der Frühen Hilfen im
Bezirk Lindenthal“ im Rahmen des Familienladens
Sülz, in enger Kooperation mit dem JH-Träger DRK.
l Ein weiteres Projekt zielt auf die „Förderung der
Bindungsentwicklung durch Einbindung von Familien ins Netzwerk Frühe Hilfen“. Es handelt sich um ein
Kooperationsprojekt der Bezirke Ehrenfeld und
Lindenthal mit der Uniklinik, der Clearingstelle des
Gesundheitsamtes und niedergelassenen Pädiatern.
Über ein Screening zur Feststellung von postpartalen
Depressionen bei Müttern soll dem Risiko einer
gestörten Bindungsentwicklung der Kinder begegnet
werden. Das gesunde Aufwachsen der Kinder soll
durch individualisierte Vermittlung von entsprechenden Angeboten im Sozialraum gesichert werden.
Förderbereich II – Familienhebammen
Familienhebammen sind staatlich examinierte
Hebammen und Mitarbeiterinnen aus vergleichbaren
Berufsgruppen mit einer Zusatzqualifikation.
Sie arbeiten interdisziplinär vernetzt und als Lotsen
zur Vermittlung an die bestehenden Angebote Früher
Hilfen. Ihre Tätigkeit ist daher als Querschnittsaufgabe
im Gesundheitsbereich und der Kinder- und Jugendhilfe zu verorten.
In Köln hat sich der der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen auf der Basis
des Kompetenzprofils des Nationalen Zentrums Frühe
Hilfen etabliert. Über die Mittel der Bundesinitiative
wurden insgesamt fünf Stellen besetzt.
Seite 36
Alle werdenden Eltern und Elternteile mit einem Kind
bis zu einem Jahr in belastenden Lebenssituationen
können sich u.a. über Kliniken, Hebammen, Ärzte,
Gesundheitsamt oder Beratungsstellen über das
Angebot informieren.
Förderbereich III – Ehrenamt in den
KinderWillkommenBesuchen (KiWi)
Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachkräften aus den unterschiedlichen Disziplinen
erreicht werden.
Ausnahmen sind...
l wenn die Leistung in den Bereich des SGB V fällt
und von der Krankenkasse finanziert wird
Familien sollen so früh wie möglich die Erfahrung
machen, dass sie in der Stadt Köln Partner haben, die
sie wertschätzend bei der Versorgung, Erziehung und
Bildung Ihres Kindes unterstützen. Daher erhalten alle
frisch gebackenen Eltern bereits seit 2008 das Angebot eines Kinder-Willkommen-Besuches (KiWi) von
einem Ehrenamtlichen.
Das Projekt wurde von der Abteilung 511/2 unter Mitwirkung interessierter Jugendhilfeträger initiiert und
wird von dort aus fachlich gesteuert und koordiniert.
Die Verantwortung für die Durchführung der Willkommensbesuche liegt bei sieben ausgewählten Trägern
der Jugendhilfe.
Ziel des Hausbesuches ist die Vermittlung von
Informationen und Adressen über bestehende Angebote im jeweiligen Stadtteil und niederschwellige
Beratung bei Bedarf. Neben allgemeinen Tipps und
Hinweisen erhalten die Eltern eine Tasche mit einem
Informationsordner über die Angebote der frühen
Hilfen sowie Präsenten der Kooperationspartner
Kölner Zoo, RheinEnergie, Kölner Philharmonie und
den DEVK Versicherungen. Auch der 1. FC Köln als
ehemaliger KiWi-Partner beteiligte sich sich ebenfalls
wieder mit einem Geschenk.
Das Angebot wurde im Kontext der Frühen Hilfen
dahingehend erweitert, dass die Koordinationskräfte
als Schnittstelle zwischen bezirklichem Netzwerk und
Familien fungieren. Durch sie erfolgt eine kontinuierliche Bestandsaufnahme der Frühen Hilfen im Bezirk
und sie sind feste Netzwerkpartner. Ihnen wurde nun
die Funktion als Ansprechpartner für Familien im Kontext der Frühen Hilfen zugeordnet. Sie sollen die über
KiWi erfassten Problemlage und Bedarfe in die Bezirke
vermitteln.
Aussicht
Die weitere Entwicklung des Netzwerkes läuft
prozesshaft unter Einbeziehung der Wünsche und
Bedarfe der beteiligten Akteure. Ziel ist die weitere
Vernetzung aller Angebote der Frühen Hilfen innerhalb einer klar definierten und für Familien verständlichen Struktur im gesamtstädtischen Konzept.
Dies kann durch eine transparente und verbindliche
l wenn eine Kindeswohlgefährdung gemäß
§ 8a SGB VIII vorliegt oder vermutet wird
l wenn eine Hilfe zur Erziehung (HzE) gemäß
§ 27 SGB VIII besteht oder die Bedarfe diesen
Leistungen entsprechen
l bei fehlendem Mitwirkungswille und
Kooperationsbereitschaft
Seite 37
Der Arbeitsbereich Vormundschaften
und Pflegschaften
Der Bereich der Vormundschaften, und hier insbesondere der Amtsvormundschaften, hat in den letzten
Jahren gravierende Veränderungen erfahren. Ein
wesentlicher Grund für die erforderliche neue
Gestaltung des Bereichs waren zunächst die gesetzlich geänderten Grundlagen.
Der Gesetzgeber hat mit dem Vormundschaftsrechtsänderungsgesetz festgelegt, dass ein in Vollzeit
beschäftigter Vormund in der Regel nicht mehr als 50
Fälle bearbeiten soll. Darüber hinaus soll ein
Vormund, wenn er 50 Fälle führt, zusätzlich keine
anderen Funktionen wahrnehmen.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt
Köln hat auch wegen dieser Voraussetzungen eine
grundlegende strukturelle Änderung des Bereichs
umgesetzt. Nach diesem ersten Schritt war eine
angemessene personelle Ausstattung unter Berücksichtigung der gegebenen Fallzahlen erforderlich.
Neue Wirkungsstätte der Amtsvormundschaft seit 2013
860 Fällen eine Belastung von derzeit 40 Fällen je
Vormund (Vollzeitstelle) bedeutet.
Im September 2013 folgte dieser organisatorischen
Veränderung auch die tatsächliche personelle
Zentralisierung in der Christian-Sünner Straße 3,
51103 Köln.
Die Amtsvormünder/Amtspfleger wurden im Laufe
des Jahres 2009 zunächst organisatorisch aus der
Struktur der Bezirksjugendämter herausgelöst und
zentral in das neue gestaltete Sachgebiet in der
Zentrale des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
angebunden. Gleichzeitig wurden die Amtsvormünder/-pfleger von der Funktion der Gruppenleitung für
die weiterhin bezirklich organisierten Bereiche
Beistandschaft entbunden.
Bei den vielen neuen KollegInnen, die als Amtsvormünder eingesetzt werden, bedarf es noch der
Einarbeitung, um die Qualität zu erreichen, die als
Anforderung an die Aufgabe des Amtsvormundes
gestellt wird. Zur Einarbeitung der neuen Kolleginnen
und Kollegen stehen bereits länger als Amtsvormünder eingesetzte Personen als Mentoren zur Verfügung. Darüber hinaus werden Einführungslehrgänge
für alle Neuanfänger durchgeführt.
Die genannte geänderte gesetzliche Grundlage birgt
allerdings ein Problem, da bei einer tatsächlichen
Auslastung mit „nur“ 50 Fällen die seitens des Gesetzgebers vorgesehene Kontaktdichte nicht eingehalten
werden kann, auch wenn nicht in allen Fällen der
rechtlichen Vertretung eine regelmäßige monatliche
Kontaktaufnahme angezeigt ist. Deshalb mussten
nach der organisatorischen Umsetzung seitens des
Amtes für Kinder, Jugend und Familie zunächst
Standardreduzierungen eingeführt und gegenüber
dem Familiengericht vertreten werden, da das Familiengericht die Einzelfallaufsicht über die Amtsvormünder innehat.
Die Qualifizierung der MitarbeiterInnen, auch über
extern angebotene Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote, ist eine weiterhin bestehende
Aufgabe und Angesichts der zuvor erläuterten
Verantwortung unverzichtbar. Bei den hinzu gewonnen Kollegen und Kolleginnen sind mittlerweile auch
solche, die ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit haben. Dies ist zur Erweiterung des Spektrums
eine sinnvolle Ergänzung zur Bewältigung der
Aufgabe „Vormund“.
Mit Beschluss des Stadtvorstandes am 10.12.2013
wurden im Bereich der Amtsvormundschaft 6,5
Stellen zugesetzt und somit eine Gesamtzahl von 21,5
Stellen eingerichtet.
Es ist dem Amt für Kinder, Jugend und Familie gelungen eine personelle Ausstattung zu erreichen, die bei
Das Aufgabenspektrum eines Amtsvormundes umfasst verschiedene Bereiche, die bei Übertragung
vereinzelter Teilbereiche der elterlichen Sorge als
Pflegschaften, auch Ergänzungspflegschaften,
bezeichnet werden.
So werden nicht selten Aufgabenbereiche, wie das
Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, Antragstellung auf Leistungsgewährung nach
SGB VIII oder anderen bestehenden rechtlichen
Seite 38
Vorgaben (SGB II, XII oder nach dem OEG, Rentenantragstellung, Krankenversicherungsfragen) als Pflegschaft übertragen. Auch zur Klärung erbrechtlicher
Ansprüche erfolgt die Übertragung der Aufgabe in
Form einer Pflegschaft.
Auch die mögliche Unterbringung nach einer Inobhutnahme stellt nicht selten einen umfangreichen
Aufwand dar, zumal die betroffenen Kinder und
Jugendlichen mit der für sie gewählten Unterbringung nicht immer einverstanden sind.
Im Rahmen von Strafverfahren werden Pflegschaften
bestellt, um festzustellen, ob Minderjährige von dem
Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen oder ob sie als Zeuge in einem Strafverfahren
aussagen können und möchten.
Eine Steigerung der Fallzahlen ist unter anderem
wegen der zu erwartenden Zugänge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen absehbar.
In diesem Rahmen hat der Pfleger den Willen seines
Pfleglings zu ermitteln, aber auch über die rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen seiner
Entscheidung aufzuklären und mit den Institutionen
(in der Regel der Staatsanwaltschaft) abzugleichen.
Speziell für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist das Spektrum der ausländerrechtlichen
Gesetzgebung, der Regelungen zum Aufenthaltsstatus bis hin zur Antragstellung auf Asyl, seitens des
Vormundes oder Pflegers mit seinem Mündel oder
Pflegling abzuklären und mit den Behörden (Ausländeramt) zu klären.
Durch die Einbindung der Vereine zur Führung von
Vormundschaften mit insgesamt 366 Fällen (SKF,
Diakonie und Auf Achse - Treberhilfe) haben wir eine
Fallverteilungsquote von rd. 70 % beim Amt für
Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln und
rd. 30 % bei den freien Trägern.
Darüber hinaus ist in 2014 ein Projekt für die
Werbung ehrenamtlicher Vormünder, speziell für den
Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge gestartet worden. Dieses Projekt wird
unter anderem aus Mitteln der EU unterstützt.
Funktionen der Amtsvormünder
Vormundschaft und Pflegschaft
Die wesentlichen Funktionen des Amtsvormundes/pflegers sind:
Die Vormundschaft dient dem Schutz des minderjährigen Kindes und wird durch das Familiengericht
angeordnet, wenn Eltern aus rechtlichen Gründen
(z.B. wenn die Kindesmutter selbst minderjährig ist)
oder aus tatsächlichen Gründen (z. B. familiengerichtlich angeordneter Entzug der elterlichen Sorge)
an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert
sind.
l Der Amtsvormund/-pfleger übt die gesetzliche
Vertretung für Kinder und Jugendliche aus und
nimmt deren Interessen wahr
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt
die Vormundschaft für ein minderjähriges Kind dann,
wenn andere geeignete Personen, die eine Vormundschaft ehrenamtlich übernehmen könnten
(z.B. Verwandte oder Rechtsanwälte), nicht zur
Verfügung stehen.
l Der Amtsvormund/-pfleger hat die Pflege und
Erziehung persönlich zu fördern und zu gewährleisten (§ 1800, Satz 2 BGB)
l Der Amtsvormund/-pfleger pflegt regelmäßig
persönlichen Kontakt mit dem Mündel
(§ 1793 Abs. 1a BGB)
l Der Amtsvormund/-pfleger entscheidet über den
Lebensort seines Mündels und wählt die Schule
oder die Ausbildungsstätte aus
Somit tritt die Vormundschaft an die Stelle der elterlichen Sorge und beinhaltet alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Vertretung eines Minderjährigen.
l Der Amtsvormund/-pfleger wählt die notwendigen erzieherischen Hilfen aus und beantragt diese
beim zuständigen Jugendamt
Eine Pflegschaft wird durch das Familiengericht dann
angeordnet, wenn Eltern nur in bestimmten Angelegenheiten in der Ausübung der elterlichen Sorge
gehindert sind.
l Der Amtsvormund/-pfleger regelt die Belange, die
die Gesundheit seines Mündels betreffen
Zum 31.12.2014 wurden beim Amt für Kinder,
Jugend und Familie 81 gesetzliche Amtsvormundschaften, 578 bestellte Amtsvormundschaften und
221 Amtspflegschaften geführt.
l Der Amtsvormund/-pfleger ist Ansprechpartner
für sein Mündel, Gerichte, Vereine, Schulen, soziale
Dienste sowie andere Institutionen und Personen,
die mit dem Minderjährigen in Kontakt stehen
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Netzwerk Ehrenamtliche Einzelvormundschaft
Der Einsatz ehrenamtlich tätiger Vormünder ist eine
Möglichkeit einzelnen Kindern einen rechtlichen
Vertreter zu vermitteln, der sich umfassend Zeit für
sein Mündel nehmen kann. Nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch ist der vorrangige Einsatz eines ehrenamtlichen Vormundes festgeschrieben.
Die EU führt derzeit ein Projekt im Rahmen der EU
SOLID Fonds durch (do-it), um für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge ehrenamtliche Vormünder
einzusetzen. Die Förderung im Rahmen der nationalen Jahresprogramme erfolgt ausschließlich durch
Projektmaßnahmen.
Die Koordination des Do-It-Projektes erfolgt über die
Diakonie Wuppertal. Voraussetzung für die Umsetzung einer solchen Aufgabe ist es, Interessenten zu
finden, aus den Bewerbern geeignete Personen zur
Wahrnehmung einer Vormundschaft auszuwählen
und diese zu schulen.
Die Umsetzung der Schritte Werbung, Auswahl und
Schulung der Interessenten ist mit den auch für die
Führung von Vormundschaften und dem Einsatz von
ehrenamtlich tätigen Personen befassten freien
Trägern, dem SKF und der Diakonie, gestartet
worden.
Zur Umsetzung der Aufgabe ist ein Team mit Beteiligten des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, der
Diakonie und dem SKF gebildet worden, mit der
Bezeichnung: „Netzwerk Ehrenamtliche Einzelvormundschaft Köln“.
Die Beteiligung an der ersten Informationsveranstaltung für Personen, die an der Übernahme einer
ehrenamtlichen Vormundschaft interessiert sind,
war deutlich besser als erwartet. Insgesamt waren
63 Interessenten anwesend; davon haben 53 ihre
EMail-Adresse hinterlegt.
Das Team vom Netzwerk (von links nach rechts): Felix Hartmann (Diakonie), Hildegard Stapper (SKF), Jutta Arens (SKF),
Erwin Thomas, Gerd Breuer und Ulrike Spitzlay (Stadt Köln).
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Gefährundungsmeldungssofortdienst
Sechs Jahre Gefährdungsmeldungssofortdienst und
Sicherstellung des Minderjährigenschutzes gemäß
Kinderschutzgesetz
Mit Ratsbeschluss (03/2008) wurde der Einrichtung
eines neuen Spezialdienstes im Jugendamt, dem
Gefährdungsmeldungssofortdienst (GSD), zugestimmt. Infolge dessen wurde die Krisenintervention von der längerfristigen pädagogischen Fallarbeit
getrennt.
Die personelle Ressource der Bezirksjugendämter
wurde erweitert. Der Dienst wurde mit 45 überwiegend neu eingestellten Fachkräften (Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen)
ausgestattet, die über eine mindestens dreijährige
Berufserfahrung verfügen mussten. Gleichzeitig
wurden fünf Leitungsstellen zugesetzt.
In vier Bezirksjugendämtern startete das „Pilotprojekt
GSD“ am 1. Februar 2009. Ein Jahr später wurde der
Dienst stadtweit in allen neun Bezirksjugendämtern
eingerichtet.
Die Mitarbeitenden des GSD werden zu allen relevanten Themen kontinuierlich fortgebildet. Sie werden
zum Beispiel zum Thema Minderjährigenschutz
geschult.
Bezirksübergreifend finden regelmäßig Dienstbesprechungen statt, die zum einen dem kollegialen
und thematischen Austausch dienen. Ferner werden
Arbeitsstandards gemeinsam (weiter-)entwickelt.
Neben den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII,
des BGB und des Grundgesetzes nutzen die Mitarbeitenden des GSD die interne Richtlinie „Minderjährigenschutz“ und das Handbuch GSD als fachliche
Arbeitsgrundlagen im Bereich des Minderjährigenschutzes.
Kernaufgaben des GSD
1. Durch die Mitarbeitenden wird der telefonische
und elektronische Tagesdienst (Bedarfsklärung und
Kurzberatung) in den Bezirksjugendämtern übernommen. Durch die umfassende Erreichbarkeit der
Mitarbeitenden des GSD ist gewährleistet, dass jeder
mitgeteilte Verdacht einer Kindeswohlgefährdung
kurzfristig überprüft und erforderliche Schutzmaßnahmen für die betroffenen Minderjährigen eingeleitet werden. Jedes Jahr werden auf diese Weise mehr
als 10.000 Verdachtsmeldungen für das gesamte
Stadtgebiet bearbeitet. Der GSD steht zur Verfügung,
wenn beispielsweise nachts unbegleitete Minderjäh-
rige von der Polizei aufgegriffen und nicht ihren sorgeberechtigten Eltern übergeben werden können. Er
ist Ansprechpartner und reagiert in allen Situationen,
zum Beispiel wenn sich besorgte Nachbarn melden,
die in der Nebenwohnung häufiges Weinen oder
Schreien von Kindern hören.
Auch Minderjährige, deren Wohl im Haushalt der
Eltern nicht sichergestellt ist, haben die Möglichkeit,
sich ohne Begleitung der Eltern beraten zu lassen.
Auf ihren Wunsch hin und zu ihrem Schutz, können
sie durch den GSD bis zur Klärung der häuslichen
Situation in Obhut genommen werden.
Erst wenn eine akute Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen ist und sichergestellt wurde, dass die
betroffenen Minderjährigen im Haushalt ihrer Eltern
(ggf. mit Unterstützung von weitergehenden Jugendhilfemaßnahmen) oder in einer Einrichtung der
Jugendhilfe sicher versorgt werden, endet die Arbeit
des GSD.
2. Die Sicherstellung von Bereitschaftsdienst bzw.
Rufbereitschaft außerhalb der allgemeinen Dienstzeit
gehört zu den weiteren Aufgaben der Mitarbeitenden. Diese wird in der Regel durch jeweils zwei Fachkräfte sichergestellt. Im Rahmen des Bereitschaftsdienstes bzw. der Rufbereitschaft sichert der GSD die
telefonische Erreichbarkeit, steht für eine Klärung
akuter Krisensituationen (ggf. auch vor Ort) bereit,
leitet erforderliche Sofortmaßnahmen (z.B. Inobhutnahmen) ein und dokumentiert alle Tätigkeiten in
einem Bereitschaftsbuch.
3. Die Mitarbeitenden des GSD übernehmen die
gesetzlich geforderten Aufgabenstellungen als
Kinderschutzfachkräfte gem. § 8a SGB VIII. Sie sind
Ansprechpartner für alle Schulen und Kitas in Köln
und bieten (ggf. auch anonyme) Beratung für die
dort tätigen Fachkräfte bzgl. potentieller Gefährdungsfälle an.
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
Eine enge Vernetzung mit den Kooperationspartnern
im Stadtteil erfolgt, indem eine gezielte Zuordnung
jeder/jedes GSD-Mitarbeitenden zu den jeweiligen
Institutionen besteht. Einrichtungen, Institutionen
und Behörden kennen somit ihre Ansprechpartner/im Jugendamt. Infolge dessen ist die Hemmschwelle
für eine Kontaktaufnahme in den letzten Jahren gesunken. Der kontinuierliche Austausch zwischen GSD
und den Schulen im Sozialraum erhöht die fachliche
Qualität der Kooperation und die Möglichkeit, die
potentielle Gefährdung von Minderjährigen durch
frühzeitige Fachberatung schnellstmöglich zu erkennen und gemeinsame Schritte zum Schutz des
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Foto: Concord/photocase.de
Kindes, bzw. Jugendlichen zu erarbeiten. Die Zusammenarbeit der Institutionen ist durch Kooperationsvereinbarungen verbindlich geregelt.
Die ständige Erreichbarkeit und sofortige Handlungsbereitschaft und Handlungsmöglichkeit des GSD
haben eine weitere positive Außenwirkung. Durch
die persönliche Präsenz im Sozialraum ist eine gute
Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger gegeben.
Die genaue Kenntnis der Gegebenheiten in den einzelnen Sozialräumen und die hohe Flexibilität der
Mitarbeitenden in Bezug auf unterschiedliche Ausgestaltungen und Regelungen ermöglicht ein passgenaues Arbeiten für den jeweiligen Bezirk.
Zusammenarbeit zwischen GSD und ASD
Die Zusammenarbeit zwischen GSD und ASD hat sich
gut eingespielt. Klare und einheitliche Strukturen
helfen bei der Aufgabenteilung zwischen den Diensten. Die Mitarbeitenden des ASD ziehen den GSD zur
kollegialen Beratung in Kinderschutzfällen hinzu.
Erfolgt eine Gefährdungsmitteilung in einem laufenden Jugendhilfefall führen ASD und GSD gemeinsame Hausbesuche zur Klärung des Sachverhaltes
durch. Die Mitarbeitenden des GSD nehmen bei
Bedarf auch an der kollegialen Beratungen im Sozialraumteam teil.
Die Fallübergabe vom GSD an den ASD nach Abklärung einer akuten Gefährdung erfolgt in der Regel im
Rahmen eines Fachgespräches, in dem auch eine
Empfehlung zum weiteren Vorgehen ausgesprochen
wird. Die gute Kommunikation und Kooperation der
Dienste sind unerlässlich im Sinne der gemeinsamen
Fallverantwortung.
Aktuelles
Die Themen „Häusliche Gewalt“ und „Flüchtlingsproblematik“ sind für den GSD Schwerpunktbereiche
seiner Arbeit. Der Begriff „Häusliche Gewalt“ umfasst
alle Formen der physischen, sexuellen, psychischen,
sozialen und emotionalen Gewalt, die zwischen meist
erwachsenen Menschen stattfindet, die in nahen
Beziehungen zueinander stehen oder gestanden
haben. Dies sind in erster Linie Erwachsene in ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften,
aber auch in anderen Verwandtschaftsbeziehungen.
Auch fast erwachsene Jugendliche, die Gewalt innerhalb der Familie ausüben und Gewalt unter Geschwistern fallen mit hierunter.
Das Miterleben von häuslicher Gewalt hat vielfältige
und unterschiedliche Auswirkungen auf Kinder und
Jugendliche. Nie bleibt es ohne Auswirkungen. Das
Miterleben dieser Situation ist für Minderjährige
immer schädigend.
Der GSD bearbeitet in allen Stadtbezirken täglich eine
hohe Zahl von Meldungen in diesem Bereich. Bei
akuter Gefährdung wird das Kind/der Jugendliche
von Mitarbeitenden des GSD/ASD in Obhut genommen. Die Unterbringung erfolgt unter Berücksichtigung familiärer und sozialräumlicher Ressourcen.
Im Rahmen des Klärungsprozesses stellt sich heraus,
inwiefern die beteiligten Familien ein Problembewusstsein hinsichtlich der Auswirkung der häuslichen
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Gewalt auf Minderjährige haben und bereit sind, ihre
Situation zu verändern. Hilfsangebote des Jugendamtes, der Interventionsstellen und anderen Beratungsstellen werden den Familien „an die Hand“
gegeben. Diese Prozesse sind häufig langwierig und
schwierig und das Veränderungspotenzial jeder einzelnen Familie sehr unterschiedlich.
Die extreme Zunahme an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die in Köln in den letzten Monaten
um Unterstützung gebeten haben, wird auch im GSD
wahrgenommen - insbesondere in den Zeiten außerhalb der normalen Öffnungszeiten der Dienststellen am Abend, in der Nacht und am Wochenende.
Die Zuständigkeit für Inobhutnahmen für diesen
Personenkreis liegt beim Jugendamt Köln (tagsüber
ASD/GSD und 511/3 und in der Nacht beim GSD).
Die Suche und Auswahl geeigneter Unterbringungsplätze stellt auf Grund der steigenden Zahl an Flüchtlingen für den GSD eine große Herausforderung dar.
Die Aufnahmeverpflichtung für die jungen Flüchtlinge liegt in Köln bei den bekannten Aufnahmeeinrichtungen, deren Kapazitäten begrenzt sind.
Alle Beteiligten arbeiten an gemeinsamen Lösungsstrategien, um den gestiegenen Anforderungen fachlich versiert entsprechen zu können.
Fazit
Betrachtet man die Entwicklung der letzten sechs
Jahre, hat sich die Einführung des Spezialdienstes
GSD als ein wesentlicher Baustein zur Optimierung
des Kinderschutzes in Köln als fachlich richtiger und
unverzichtbarer Schritt erwiesen. Der GSD ist in allen
Stadtbezirken Kölns ein etablierter und fachlich anerkannter Ansprechpartner in Fragen des Kinderschutzes. Die Verbindlichkeit, jeden mitgeteilten Verdacht
einer Kindeswohlgefährdung zeitnah und umfassend
zu prüfen, führt zu einer erhöhten Organisationssicherheit.
Angesichts der Vielzahl an Anfragen und Mitteilungen, insbesondere vor dem Hintergrund des breiten
Aufgabenspektrums und der hohen fachlichen Verantwortung der Mitarbeitenden im GSD, ist die bestehende Organisationsform ein genauso fachlich sehr
versierter wie effizienter und effektiver Dienst.
Ein Beispiel aus der Praxis spiegelt den
Arbeitsalltag des GSD wieder
22:46 Uhr: Anruf der Polizeiwache Chorweiler.
Es meldet sich der Polizeibeamte POM B.
Er berichtet, dass er sich derzeit mit zwei weiteren
Kollegen (PM S. und PK K.) bei der Familie Z. im Einsatz befindet. Zwischen der Kindesmutter Frau Z.
(0157 ...) und ihrer Tochter L. Z. (0177 ...), geb.
21.11.2000 (Geburtsdatum geändert), beide wohnhaft: G... str. 82, 50... Köln, sei es vor ca. einer Stunde
zunächst zu einem heftigen verbalen Streit gekommen – dann sei die Situation eskaliert und die zuvor
Genannten seien „kurz davor gewesen, sich Schlimmeres anzutun“, so habe ihm die Kindesmutter
berichtet, worauf die Tochter schließlich vor ca. 25
Minuten die Polizei verständigt hätte. Der nicht
sorgeberechtigte Kindesvater sei derzeit inhaftiert
und auch hierüber seien Kindesmutter und Tochter
„mal wieder heftig“ aneinander geraten. L. habe nun
geäußert, dass sie „auf keinen Fall“ mehr bei ihrer
Mutter bleiben und stattdessen in Obhut genommen werden wolle. Die Kindesmutter habe bereits
erklärt, dass sie „mit ihren Kräften am Ende…“ und
auch aus diesem Grund mit der Unterbringung
erstmal einverstanden sei.
22:52 Uhr: Im Telefonat mit der Kindesmutter schildert diese sehr eindrücklich mit der Erziehung ihrer
Tochter „zurzeit total überfordert“ und insbesondere
heute Abend „an ihre Grenzen“ gekommen zu sein.
Außerdem sehe sie sich nicht in der Lage, ihre Tochter in eine Einrichtung zu begleiten, dazu „fehlten ihr
die Nerven“. L. halte sich seit einiger Zeit an keine
Regeln mehr und wenn die Kindesmutter versuche
ihr Grenzen zu setzten, verhalte sie sich ihr gegenüber sehr herablassend, werde schnell beleidigend
und „ignoriere einfach alles“. Auch über den wegen
verschiedener Delikte derzeit inhaftierten Kindesvater gerate man immer wieder in heftigsten Streit.
Wenn L. jetzt wolle könne sie „sehr gerne gehen“.
Sie werde dann ja schon sehen, „was sie davon
habe“.
23:04 Uhr: Telefonat mit L. Sie erklärt, dass sie zu
Hause nicht mehr zu „ihrem Recht“ komme.
Sie fühle sich nicht verstanden und ihre Mutter
würde nur noch mit ihr „motzen“. Sie wolle auf
keinen Fall mehr zu Hause bleiben und bestehe weiterhin darauf „in einem Heim“ untergebracht zu
werden.
23:09 Uhr: Erneutes Gespräch mit POM B. Der Polizeibeamte erklärt zwischenzeitlich nun in einem
weiteren Notfall „ausrücken zu müssen“. Der Kollege
PM S. könne aber vor Ort bis zum Eintreffen des BD
und der Kollegin der RB warten.
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23:14 Uhr: Austausch mit der Kollegin im RB-Dienst.
Es wird ein Hausbesuch vor Ort beschlossen.
01:03 Uhr: Ankunft im RPH und Gespräch mit der
dort diensthabenden Kollegin.
00:24 Uhr: Eintreffen des BD und der Kollegin der RB
an der oben genannte Adresse und Gespräch mit
Mutter und Tochter. Beide bestehen weiterhin auf
einer Inobhutnahme von L.
Eine andere familiäre Ressource gäbe es nicht.
01:34 Uhr: Rückfahrt von BD und RB.
02:45 Uhr: Ende des Außeneinsatzes und EMail an
das zuständige BJA Chorweiler.
Foto: adina80xx / photocase.de
00:38 Uhr: Telefonische Ankündigung im RPH. Von
dort wird der Aufnahme von L. zugestimmt.
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In Köln leben mehr als 33% Menschen mit Migrationshintergrund. Der Interkulturelle Dienst in den
Bezirksjugendämtern ist mit dem Ziel eingesetzt
worden, in den jeweiligen Stadtbezirken Angebote zu
installieren, die der Integration dienen und ein friedliches Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen
im Stadtteil ermöglichen.
In seinem regulären Arbeitsauftrag greift der IKD
aktuelle Bedarfe auf, berät den ASD und den GSD in
Einzelfällen, entwickelt Angebote und Projekte für
Migranten/-innen in Kooperation mit den bezirklichen Netzwerken und wirkt als Multiplikator hinsichtlich aller Fragen der Integration im Stadtbezirk.
Quartiersentwicklungs - und Nachbarschaftsarbeit
am Beispiel Kalk
Der IKD in Köln-Kalk entwickelt zahlreiche Angebote
im Rahmen der Integrationsarbeit und setzt diese in
Verbindung mit Quartiersentwicklung und Nachbarschaftsarbeit um. Die Ergebnisse werden in den Runden Tisch Quartiersentwicklung eingebracht.
Die Zielsetzung der Angebote beinhaltet die Förderung der Integration, die Verbesserung der Erziehungskompetenz, die Erweiterung der persönlichen
Kompetenz sowie die interkulturelle Öffnung und die
Förderung von Bildung und Arbeitsaufnahme.
In Kalk lebt eine Vielzahl von Menschen mit Migrationshintergrund, deren Anzahl durch den Zuzug von
Flüchtlingen und Neuzuwanderern aus Bulgarien und
Rumänien stetig wächst. In den sozialen Brennpunkten lebt zudem eine große Anzahl an Transferleistungsempfängern und Arbeitslosen. Die Menschen
haben unzureichenden Wohnraum, es mangelt an
KITA-, OGS- und Schulplätzen, sowie bedarfsgerechten Bildungsmöglichkeiten.
Soziale Konflikte fördern zudem die Perspektivlosigkeit der Menschen. Sie bewirken Erziehungsprobleme
und ziehen Vorfälle häuslicher Gewalt nach sich.
Durch die Veränderungen haben viele in Kalk verwurzelte Deutsche und Arbeitsmigranten Überfremdungsgefühle. Auf der einen Seite werden Konflikte
ethnisiert, auf der anderen Seite wächst die Sorge um
politisch motivierte Abgrenzung und Anfeindungen.
Der Nachbarschaftstreff des IKD gilt als niederschwelliger Treffpunkt für arabische, türkische, syrische,
irakische, iranische, deutsche und bulgarische
Anwohner/-innen verschiedener Generationen.
Zu den unterschiedlichen Gruppierungen konnten
Zugänge durch Feste, Kurse und Verschönerungsangebote geschaffen und gefestigt werden. Der Nachbarschaftstreff ist mit vielen Akteuren im Stadtteil
vernetzt und gut angenommen. Er dient der
Befriedung der Situation im Stadtteil.
Projekt ‚Stadtteilmütter/Stadtteileltern‘ – in
Chorweiler, Mülheim, Rodenkirchen, Kalk
„Ich sage: Ich gebe dir keinen Fisch, aber ich zeige dir
wie man Fische angelt. Gebe ich dir Fisch, kommst du
morgen wieder und brauchst Fisch“ (Zitat einer Chorweiler Stadtteilmutter aus Marokko über die Arbeitsweise im Projekt).
Das Konzept wurde 2006 vom IKD Mülheim gemeinsam mit einer Steuerungsgruppe von Berlin nach
Köln geholt. Es beinhaltet die Schulung von Müttern
oder Vätern mit Migrationshintergrund. Sie werden in
die Lage versetzt, in Gesprächen auf Augenhöhe interessierten Familien ihrer Communities eine breite
Palette an Informationen weiterzugeben.
Jede interessierte Familie wird maximal zehnmal
besucht. Sie erhält umfangreiche Informationen und
Foto: strassenstriche / flickr.com - CC(by-nc)
Der Interkulturelle Dienst (IKD)
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Jede/r Stadtteilmutter/vater erhält für ihre /seine
Arbeit 10 € pro Stunde.
Die Angebote sind für die
Teilnehmer/-innen kostenlos und setzen an den Ressourcen und Stärken der
Eltern an. In den Bezirken Mülheim, Chorweiler,
Rodenkirchen und Kalk wurde das Konzept unter der
Federführung des IKD’s und teilweise durch die Sozialraumkoordination aufgegriffen. Fortwährend mussten neue Finanzierungsmöglichkeiten gefunden
werden (Sozialraummittel, Spenden, Stiftungsgelder,
Jugendamtsmittel). Durch den IKD Chorweiler wurde
die Finanzierung einer zusätzlichen Koordinierungsstelle (bei der „Lernenden Region Mülheim“) angebahnt, die das Projekt auch langfristig auf eine
sichere Basis stellen wird. In Mülheim werden aufgrund der positiven Erfahrungen durch das „Projekt
2020“ bereits sechs Stadtteilmütter über die Stadt
Köln finanziert.
Interkultureller und Interreligiöser Dialog
Der IKD ist je nach Ausgangslage auf verschiedene
Art und Weise in den Stadtbezirken aktiv an der
Gestaltung interkultureller und/oder interreligiöser
Dialoge beteiligt.
Angesprochen werden insbesondere Migrantenselbstorganisationen, Moscheenverbände und
andere Religionsgemeinschaften, Vereine und Initiativen sowie soziale Träger, Verbände und Institutionen
des Stadtbezirks. Im Dialog werden aktuelle Themen
aufgegriffen, wie z. B. religiöse Unterschiede, Werteorientierung, Rassismus, Diskriminierung, Inhalte
migrantischer Elternarbeit, Jugendarbeit, Mehrsprachigkeit und Zuzug von Flüchtlingen.
Ziele des interkulturellen Dialoges sind der Austausch
über verschiedene kulturelle und religiöse Besonderheiten, das Kennenlernen der unterschiedlichsten
Angebote, die Einbeziehung der Migrantenselbstor-
Foto: icecairo / fikr.com - CC (by)
Materialien zu den Themen
wie Erziehung, Bildung, Arbeitswelt und Gesundheit.
Infolge dessen wird eine
Auseinandersetzung mit
dem eigenen Erziehungsverhalten angeregt. Ferner
werden konkrete Hilfestellungen gegeben. Soweit
dann weiterer Hilfebedarf
besteht, verweisen Stadtteileltern Familien auf Fachdienste vor Ort, bzw. begleiten sie ggf. dorthin.
ganisationen in die bezirkliche Angebotsstruktur und
die Vernetzung im Stadtbezirk.
Neue Zielgruppen
Aktuell ist in Köln ein ständiger Zuwachs von Flüchtlingen ebenso wie der Zuzug von EU Neu-Bürgerinnen und Neu-Bürgern - insbesondere aus Rumänien
und Bulgarien - zu verzeichnen. Das Aufgabengebiet
des IKD hat sich dementsprechend deutlich
ausgeweitet.
Flüchtlingsfamilien
Nach Angaben des Amtes für öffentliche Ordnung
wurden zum Jahresbeginn 2014 in Köln insgesamt
3072 Flüchtlingen erfasst - im November 2014 sind es
bereits insgesamt ca. 4500 Flüchtlinge – davon sind
ca. 1/3 Kinder und Jugendliche.
Die Köln zugewiesenen Familien stammen aus Länder
des ehemaligen Jugoslawien, Syrien, Afghanistan,
Iran, Irak sowie weiteren Ländern des Nahen Osten
und verschiedenen afrikanischen Ländern. Die neu
eingereisten Flüchtlinge sind i.d.R. durch traumatisierende Erlebnisse in ihrem Heimatland geprägt, bzw.
beeinträchtigt. Infolge ihrer Flucht sind sie gesundheitlich und/oder psychisch sehr stark belastet.
Die vordringlichsten Themenfelder bei der Zuweisung nach Köln sind:
l Unterbringung in Wohnheimen durch das Amt für
Wohnungswesen
l Klärung einer möglichen aufenthaltsrechtlichen
Perspektive
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l Beantragung von Transferleistungen zur Sicherung
Foto: Giulio Piscitelli / www.jugendfotos.de, CC(by-nc)
des Lebensunterhaltes und Krankenversicherungsschutz
l Vermittlung der Kinder/Jugendlichen in Kinderta-
gesstätten und Schulen
Die Bewältigung all dieser Themenstellungen erfordert von den Familien ein hohes Maß an Eigenengagement. Zumeist sind die Flüchtlinge mit den Ämterangelegenheiten sprachlich überfordert. Sie benötigen eine ergänzende Hilfestellung.
Begleitende Angebote des Interkulturellen Dienstes
in Flüchtlingsunterkünften
Aufgabe des IKD ist diesbezüglich das Zusammentragen aktueller Bedarfslagen der Flüchtlinge sowie
die Organisation und Bereitstellung ergänzender
Angebote in den Wohnheimen. Die enge Kooperation
mit dem Wohnungsamt, den örtlich zuständigen
Trägern der Wohnheime und den Zusammenschlüssen von Ehrenamtlern ist an dieser Stelle ein maßgeblicher Faktor für eine erfolgreiche Arbeit.
Der IKD versteht sich als Brücke zu den im Stadtbezirk
vorhandenen Netzwerkstrukturen. Er unterstützt
Träger in ihrer Aufgabenstellung und erleichtert den
Flüchtlingen die Integration in den Stadtteil durch
das oben beschriebene Angebot.
Themenfelder für Ergänzungsangebote sind z. B.
Sprachförderung, Gesundheit, Ernährung, Vorschulförderung, Erziehung, schulische und berufliche
Bildung, Teilhabe an sozialen und Kulturellen Angeboten, Einbindung in Nachbarschaftsaktivitäten, etc...
Flüchtlingsarbeit am Beispiel des
Wohnheimes Hansaring
Im Flüchtlingswohnheim am Hansaring leben 59 Personen, davon sind 18 minderjährig. Dieses Wohnheim
hat keine externe Trägerschaft, sondern wird von den
Wohnversorgungsbetrieben der Stadt Köln verwaltet.
Die Familien werden durch Sozialarbeiter/-innen in
Bezug auf Behördengänge, Gesundheitsfragen, Regelangebote, Erziehungsfragen und Aufenthaltsfragen unterstützt und begleitet.
Für die Kinder und Jugendlichen aus dem Wohnheim
Hansaring wurde in 2009 ein festes Angebot (Soziale
Gruppenarbeit) eingerichtet, welches am Wochenende stattfindet.
mes statt, z.B. im Quäker Nachbarschaftsheim.
Der IKD übernimmt die Aufgabe, Netzwerkstrukturen
im Bezirk in Bezug auf Räume, Finanzierung, Trägerschaft zu nutzen. Fundierte Kenntnisse über sozialräumliche Ressourcen und Entwicklungen im
Sozialraum sind dringend erforderlich. Bei den Angeboten stehen Themen wie die Integration der Familien und die soziale und emotionale Förderung der
Kinder im Vordergrund.
Neu-Zuwanderer – EU-Bürger/-innen aus
Bulgarien und Rumänien
Ende September 2014 wurden in Köln insgesamt
11248 gemeldete EU Bürgern/-innen aus Rumänien
und Bulgarien gezählt, davon 2537 Minderjährige.
Besonderen Unterstützungsbedarf zeigen die
Familien, die als Armutsflüchtlinge einreisen und
wenig an Bildung und Ausbildung mitbringen.
Diese Gruppe zeigt folgende Merkmale:
l Im Rahmen des EU Freizügigkeitsrechts besteht
kein Anspruch auf Transferleistungen zum Zwecke
der Arbeitssuche. Ohne Ausbildung und Deutschkenntnisse gestaltet sich die Integration in den
Arbeitsmarkt äußerst schwierig
l Der Zugang zu Integrationskursen ist erschwert,
weil eine Kostenbefreiung erst möglich ist, wenn
nachweisbare Transferleistungen bezogen werden
l Ohne nachweisbares/geringes Einkommen oder
Transferleistungen besteht kein Anspruch auf
öffentliche Wohnversorgung
l In Folge besteht i.d.R. kein Krankenversicherungs-
schutz
Aus der Zielgruppe der 6 -14 Jährigen nehmen zehn
Kinder teil. Im Wohnheim stehen keine Räume für die
Soziale Gruppenarbeit oder andere Angebote zur
Verfügung. Sie finden alle außerhalb des Wohnhei-
l Die Schulanbindung der Kinder in Seiteneinsteiger-
klassen ist nicht immer zeit- und ortsnah
umzusetzen
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2014 hat der IKD zu dieser Thematik ein Hand-Out für
Kollegen/-innen entwickelt, das einen Überblick über
relevante Themenstellungen und Ansprechpartner
für die Beratung der Neuzuwanderer aus Bulgarien
und Rumänien bietet.
Ermöglicht durch eine Landesförderung im Rahmen
des gesamtstädtischen Konzeptes zur Zuwanderung
aus Südosteuropa konnten in drei Bezirken zusätzliche Angebote für Kinder unter sechs Jahren und
ihren Familien installiert werden.
„Integration von Familien aus den neuen EU-Ländern mit Kindern unter sechs Jahren“ am
Beispiel Porz
Das Projekt startete im Mai 2014 und besteht aus vier
Modulen:
l Muttersprachliche Beratung
Erstkontakt mit den Familien, Beziehungsanbahnung, Kita-Anmeldung, Vermittlung in Spielgruppe
und/ oder an Integrationslotsen, allgemeine Orientierung im Stadtteil u.a. ; wöchentlich kommen 10
bis 15 Familien in die Beratung - insgesamt wurden
bisher ca. 60 Familien erreicht. 90 % der Kinder wurden in einer Kindertagesstätte angemeldet – viele
warten noch auf einen Platz
l Eltern-Kind-Spiel-Gruppe
für Kinder, die auf einen Kita-Platz warten. Die Spielgruppe wird von durchschnittlich 12 bis 15 Kindern
und sechs Elternteilen besucht
l Integrationslotsen
für Familien mit besonderem Orientierungsbedarf
(z. B. Begleitung zur Malteser-Migranten-Medizin,
Krankenkassen, Frauen- und Kinderarzt, Vermieter)
l Sprachmittler
Vermittlung an Einrichtungen wie EsperanzaSchwangerenberatung, Frauenklinik Porz, Familien
hebamme, Kindertagesstätten u.a.
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Das Traineeprogramm der Stadt Köln
Das Traineeprogramm ist eine Personalentwicklungsmaßnahme, die speziell zu der fachlichen und praxisbezogenen Qualifikation für die Tätigkeit im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) entwickelt wurde.
Die Idee zu diesem Programm entstand im Jahr 2010
und wurde in Zusammenarbeit von Frau SchmidtHoller, Herrn Staschik (510/1), Frau Vossen (511/1)
und Herrn Röttgen (515) entwickelt. Die ersten
Trainees wurden 2011 erfolgreich eingestellt.
Seither wird Berufseinsteigern/-innen zweimal pro
Jahr die Gelegenheit geboten, sich für das Traineeprogramm zu qualifizieren. Dies ist nur durch das
hohe Engagement der Mitarbeitenden des ASD
möglich, die sich gern als Mentorinnen und Mentoren
für die Trainees zur Verfügung stellen.
Das Programm bildet den Übergang zwischen der
wissenschaftlichen Ausbildung an der Fachhochschule oder Universität und der ersten selbstverantwortlichen beruflichen Tätigkeit. Bei diesem Übergang wird dem Trainee eine erfahrene Fachkraft
(Mentor) begleitend zur Seite gestellt. Es sichert
neben der aktiven Fachkräftegewinnung auch die
Identitätsbildung mit dem modernen Dienstleistungsunternehmen Stadt Köln und dem Arbeitsfeld
des ASD.
Folgenden Schlüsselkompetenzen werden dabei
vermittelt:
l Aufbau und Struktur der Stadtverwaltung und des
Jugendamtes
l gutacht(er)liche Stellungnahme im Bereich der
elterliche Sorge
l sicheres und selbstbewusstes Auftreten in
Konfliktsituationen
l Gesprächsführung für neue Fachkräfte im ASD
l strafrechtliche Verantwortung in der sozialen Arbeit
l Gewalt gegen Kinder – Kindesvernachlässigung
erkennen, beurteilen und handeln
l die Beratung im Trennungs- und Scheidungsrecht
l Sozialraumorientierung in der Arbeit des ASD
l Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VII) und die Entschei-
dungsabläufe
l rechtliche Grundlagen des § 8a und § 42 SGB VIII
l Dokumentation, Aktenführung, Berichtswesen
Darüber hinaus durchlaufen die Trainees ein Hospitationsprogramm zur Erkundung der mit dem ASD
kooperierenden Jugendhilfeeinrichtungen.
Was sagen eigentlich… die, die es geschafft haben?
Auszug aus einem aktuellen Interview mit drei
Traineeabsolventen des Jahres 2014:
Wie haben Sie die Rolle als Trainee empfunden?
Frau Hillebrand: „Ich fand die Rolle als Trainee spannend und fühlte mich nicht in der Praktikantenrolle,
sondern als vollwertiges Teammitglied angenommen.
In Gesprächen mit Klienten ist es meiner Meinung
nach wichtig, eine klare Rolle zugeschrieben zu
bekommen.“
Herr Bottermann:„Auch ich habe mich im Team als
vollwertiger Kollege gefühlt. Im Kontakt mit den
Klienten ist mir aufgefallen, dass der Begriff „Trainee“
diesen oft nicht bekannt ist. Nach meiner Einschätzung hat es ein anderes Standing, wenn man als
Kollege in der Einarbeitung vorgestellt wird.“
Frau Schrewe:„Mein Mentor hat mir viel Vertrauen
entgegen gebracht. Daher habe ich mich als vollwertige Kollegin im Team angesehen gefühlt. Ich habe
auf der anderen Seite auch erlebt, dass der Begriff des
Trainees zu Irritationen führen kann, da dieser mit
dem Begriff des Praktikanten gleichgestellt wird.“
Wie haben Sie die drei Phasen (Einführungs- Differenzierungs- und Konsolidierungsphase) des Traineeprogramms erlebt?
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lernen, damit ich meine eigene entwickeln konnte.
Das fand ich super.“
Herr Bottermann: „Auch ich konnte mich neben meiner Mentorin an andere Kollegen wenden. Dies sollte
man meiner Meinung nach auch tun, nach dem
Motto Best Practise.“
Frau Schrewe: „Ich bin überwiegend mit meinem
Anleiter mitgelaufen, außer im Urlaub mit seiner
Vertretung.“
Fühlen Sie sich gut gewappnet für den Arbeitsalltag
im ASD?
Herr Bottermann: „Wichtig war mir das wöchentliche
Reflexionsgespräch mit meiner Mentorin. Das DreiPhasen-Modell haben wir hintergründig als Orientierungshilfe genutzt.“
Frau Hillebrand: „Meine Mentorin hat wenig damit
gearbeitet. Sie hat meine persönliche Entwicklung
beobachtet und das Modell individuell gehandhabt.
Dies hat mir gut gefallen.“
Frau Schrewe:„Man konnte sich an den Phasen sehr
gut orientieren. Ich durfte in der Phase schon einen
Kurzbrief rausschicken, obwohl dies nicht vorgesehen
war. Mein Mentor hat mir das zugetraut.“
Wie haben Sie die Hospitationen erlebt?
Herr Bottermann: „Ich finde gut, dass man die Örtlichkeiten kennenlernen und sich ein Bild von der Arbeit
der Kooperationspartner des ASD´s machen konnte.“
Frau Schrewe:„Ich war anfangs kein großer Freund der
Hospitationen, da ich den Eindruck hatte, mir würde
dadurch Arbeitszeit verloren gehen. Infos hätte ich
mir auch aus dem Internet holen können. Im Nachhinein finde ich es nicht schlecht z.B. schon mal im
Gesundheitsamt gewesen zu sein.“
Frau Hillebrand: „Ich habe die Gruppenhospitation
allgemein als angenehm erlebt. Die Vernetzung von
uns Trainees wurde durch diese sieben Treffen
gestärkt.“
Wie haben Sie sich im Rahmen des Programms
eingebettet gefühlt?
Frau Hillebrand:„Als ich mich für das Trainee-Programm entschieden habe, war mein Umfeld zunächst
sehr skeptisch. Nachdem ich nun fertig bin, würde ich
das Programm jedem empfehlen. Ich habe sehr viel
gelernt, vor allem in diesem Schutzraum. Alles lernen
kann man gewiss nicht in 6 Monaten. Sicher fühle ich
mich noch nicht, aber ich fühle mich wohl und
gewappnet. Ich bin froh, dass ich das Traineeprogramm gemacht habe.“
Frau Schrewe:„Ohne das Traineeprogramm wäre es
viel schwieriger in den ASD einzusteigen. Schön, dass
die Stadt Köln sich diesen Luxus erlaubt.“
Herr Bottermann: „Besonders schön fand ich auch den
Austausch zwischen den Trainees. Wir hatten es einfacher als andere Berufseinsteiger. Im ASD-Alltag
kommen viele Detailfragen auf und es ist super, diese
mit der Mentorin besprechen zu können. Als Trainee
hatte ich den Raum dazu, ganz viel fragen zu dürfen.
Ich habe auch erlebt, dass ältere Kollegen noch viele
Fragen haben. Das bringt der Beruf im ASD mit sich.“
Frau Schrewe: „Ich habe an der FH in Köln studiert und
dort an dem Seminar ‘Fit für den ASD’ teilgenommen.
Dadurch fühlte ich mich gut gewappnet.“
Was es bedeutet, ein Mentor zu sein...
Ohne den großen Einsatz der Mentorinnen und
Mentoren wäre es nicht möglich, das Traineeprogramm so erfolgreich durchzuführen.
Folgende Grundhaltungen bringen unsere
Mentoren mit:
l Interesse und Freude am Entwicklungsprozess
anderer Menschen
Frau Hillebrand: „Ich habe mich sehr wohl an der Seite
der Mentorin gefühlt. Auch konnte ich mich an andere Teammitglieder wenden. Meine Mentorin hat
mir geraten, verschiedene Arbeitsweisen kennenzu-
l Offenheit für das Dazulernen
l Geduld und Toleranz
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l Fähigkeit zur Selbstreflexion
l positive Grundeinstellung
l Loyalität dem Unternehmen gegenüber
das Bündel an Fähigkeiten, das mit sozialer Kompetenz bezeichnet wird.
Damit die Arbeit Spaß macht: Kreativität und Humor
sind nützliche Begleiter!
Gute kommunikative Fähigkeiten sind ebenso Voraussetzungen für einen gelungen Mentoring-Prozess wie
Sie haben Einiges an Erwartungen mitgebracht: unsere Trainees 2015!
Foto: emanoo / photocase.de
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