Daten
Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme, 01.12.2014, BA.pdf
Größe
21 MB
Erstellt
07.10.15, 13:21
Aktualisiert
28.01.18, 01:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin
VII. Wahlperiode
Ursprung: Vorlage zur Kenntnisnahme, BA
TOP: 033 / 13.1
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drs.Nr.: VII/0878
Datum
18.12.2014
Gremium
BVV
Sitzung
BVV/VII/033
Beratungsstand
Leitlinien des "Entwicklungskonzepts Wohnen - Wohnungsbaupotentialanalyse 2013/
2014 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin" als Steuerungs- und Handlungsinstrument für die Wohnungsbauentwicklung im Bezirk
Die Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am
25.11.2014 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 322/2014 über die Leitlinien des "Entwicklungskonzepts Wohnen - Wohnungsbaupotentialanalyse 2013/2014 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin" (Anlage 1 a, Pkt. 6) als Strategie- und Handlungsrahmen für die
weitere Wohnungsbauentwicklung im Bezirk zur Kenntnis nehmen.
Berlin, den 01.12.2014
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Oliver Igel
Bezirksbürgermeister
VII/0878
Rainer Hölmer
Bezirksstadtrat für
Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 01.12.2014
Seite: 1/77
Bezirksamtsvorlage
BA Treptow-Köpenick
Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
/2014
19.11.2014
Bezirksamtsvorlage Nr.
I 2014
... Ex.
zur B es c h I u s s f a s s u n g
in der Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am 25.11.2014
1. Gegenstand der Vorlage:
Leitlinien zur Entwicklung von Wohnungsbaupotenzialen im Bezirk Treptow-Köpenick
2. Berichterstatter:
Herr Bezirksstadtrat Hölmer
3. Zur Beratunq hinzuzuziehende Personen:
keine
4. Beschlussentwurf:
I.
Das
Bezirksamt
beschließt
die
Leitlinien
des
anliegenden
"Entwicklunqskonzepts Wohnen - Wohnungsbaupotenzialanalyse 2013/2014
für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin" (Anlage 1 a, Pkt. 6) als
Steuerungs- und Handlungsinstrument für die Wohnungsbauentwicklung im
Bezirk.
II.
Die Durchführunq des Beschlusses wird wie folgt geregelt:
1. Die
Leitlinien
(Anlage
1 a,
Pkt.
6)
werden
aufqrund
des
ämterübergreifenden und strategischen Ansatzes durch die Abteilungen
Zuständigkeit
des
Bezirksamtes entsprechend
ihrer fachlichen
mitgetragen und sind Grundlage des gemeinsamen Handels bzw. der
jeweiligen fachlichen Schwerpunktsetzunq.
2. Mit der Umsetzunq der sich aus den Leitlinien ergebenden
Handlungserfordernisse wird künftig federführend das fachlich vorrangig
zuständige Fachamt für das jeweilige Themenfeld beauftragt:
a Steuerung der Wohnungsbauentwicklung unter Berücksichtigunq der
unterschiedlichen sozialen, ökologischen und stadtstrukturellen
Aspekte:
Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt: Stadtentwicklunqsamt;
b Sicherunq der sozialen Infrastruktur in der jeweiligen fachlichen
Zuständigkeit:
Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport: Schul- und Sportamt, Amt
für Weiterbildunq und Kultur,
Abt. Jugend und öffentliche Ordnung: Jugendamt,
Abt. Arbeit, Soziales und Gesundheit: Amt für Soziales;
c Verringerung der Verkehrsbelastung und Sicherunq wohnungsnaher
Grün- und Freiflächen:
Abt.
Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt: Straßen- und
Grünflächenamt;
d Einbindunq Öffentlichkeit:
Entsprechend
thematischem
Handlungsfeld
die
jeweilige
federführende Abteilunq bzw. das zuständige Fachamt und die OE
SPK.
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Bezirksamtsvorlage.
/2014
111.
Die Bezirksverordnetenversammlung wird über den Beschluss in Kenntnis
gesetzt (Anlage 2).
IV.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser
Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn
kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der
die Vorlage beschlossen wird.
5. Begründung:
Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, in der laufenden Legislaturperiode die
Voraussetzungen für den Bau von 30.000 neuen Wohnungen zu schaffen. Daher sollen die
Wohnungsbaupotenziale der einzelnen Bezirke aufgezeigt werden.
Der Bezirk Treptow-Köpenick hat die seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt dafür bereitgestellten Mittel Ende 2013 in Anspruch genommen, um vorrangig die
Ergebnisse der Erfassung von Wohnungsbaupotenzialen im Zusammenhang mit der
Überarbeitung des StEP Wohnen als auch die eigenen Erhebungen des Bezirks zu
qualifizieren:
- So wurden im Rahmen des Entwurfs zum StEP Wohnen rund 70 Potenzialgebiete erfasst
und insgesamt rd. 36.000 Wohneinheiten (WE) incl. Nachverdichtung für den Bezirk als
Potenzial bis 2030 prognostiziert. Bestandteil sind jedoch hier auch die derzeit strittigen·
bzw. erst langfristig umsetzbaren Potenziale auf Kleingartenflächen bzw. in stadträumlich
problematischen Lagen.
- Der Bezirk selbst hat 2013 insgesamt 93 Wohnungsbau-Standorte mit rd. 13.400 WE
identifiziert- davon 57 Areale in B-Pianbereichen mit rd. 10.000 WE und 36 Standorte über
Nachverdichtung kurz- bis mittelfristig umsetzbar mit derzeit rd. 3.400 WE.
Die Differenzen zeigen, dass ein Abgleich der vorhanden Standortdaten und Bewertungen
gefunden werden musste, der den unterschiedlichen Interessenlagen und Anforderungen
gerecht wird, die sich v.a. auch aus dem Bedarf an Wohnfolgeeinrichtungen (sozial,
Freiraum und Verkehr.) aber auch den Umweltaspekten ergeben.
Wohnungsbaupotenzialanalyse
Das vorliegende Entwicklungskonzept Wohnen
2013/2014 - ist Ergebnis intensiver fachübergreifender Abstimmungen. Im Rahmen von 4
Steuerungsrunden unter Beteiligung sowohl der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt (SenStadtUm - Abt. lA, I B, WBL), der Fachämter des Bezirkes (SGA, Schulamt,
Jugendamt, FB Stapl) als auch der beauftragten Gutachter wurden die wesentlichen Inhalte
und Schwerpunktsetzungen diskutiert und abgestimmt.
Im Ergebnis wurden die unterschiedlichen Daten und Standorte qualifiziert, neu bewertet und
durch weitere Aussagen, insbesondere in Bezug auf notwendige Infrastrukturbedarfe
ergänzt. Betrachtet wurden Standorte mit einem Potenzial von mindestens 50 WE insgesamt 61 Potenzialflächen.
Die
untersuchten
Potenzialflächen
stellen
jedoch
nicht
das
gesamte
Wohnungsbaupotenzial
des
Bezirkes
dar.
Aufgrund
der
zeitlichen
bzw.
· verfahrenstechnischen Zwänge· wurden folgende Flächen nicht einbezogen:
Vorhaben, deren Realisierung begonnen hat bzw. nach erteilter Baugenehmigung
unmittelbar bevor stand,
genehmigte Vorhaben deren Umsetzung bereits im Jahre 2014 erwartet wurde, sich
jedoch verzögert hat (u.a. Wohnen am Campus),
Standorte mit einem Potenzial von weniger als 50 WE bzw.
im
Bestand
(Baulücken,
Anbauten,
Dachausbauten,
Verdichtungen
Nachverdichtung),
Standorte, die erst nach Dezember 2013 durch Eigentümer in die Diskussion
gebracht wurden und die zudem planarisch besonders konfliktbehaftet sind.
Die Ende März 2014 im Rahmen des Verfahrens über eine Abfrage ermittelten.
der
genossenschaftlichen
sowie
Nachverdichtungsund/oder
Neubaupotenziale
landeseigenen Wohnungsunternehmen wurden separat erfasst und aufgeführt (Anlage 1a,
Pkt. 4; Anlage 1b- Anhang B-Karte 11; Anlage 1d- Anhang C-Tab.2).
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Bezirksarntsvorlage
/2014
Das Konzept ermöglicht erstmals einen auch visuellen ÜberbHck über die vorhandenen
größeren Wohnbaupotenzialflächen und eine Bewertung und Darstellung jeder Fläche
nach einheitlichen Kriterien. Damit steht der (planenden) Verwaltung Arbeitsmaterial zur
Verfügung, das Anhaltspunkte zum Umgang mit den einzelnen Flächen gibt. Dazu gehören
insbesondere Aussagen
zu den vorhandenen und resultierenden Wohnfolgeinfrastrukturen,
zu den Entwicklungsvoraussetzungen bzw. Hemmnissen (z.B. derzeitige Nutzung,
Lärm), insbesondere den bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen,
zur empfohlenen zeitlichen Priorisierung der Entwicklung der verschiedenen Flächen.
Durch die Einheitlichkeit der Datendarstellung können die Flächen zudem an Hand
verschiedener Kriterien untereinander verglichen und bewertet werden. Wichtige Kriterien
umfassen dabei vor allem die Folgebedarfe für die soziale und grüne Infrastruktur und deren
Sicherstellung. Zudem können die Ergebnisse der Studie für die bezirkliehen strategischen
Planungen i.S. eine Steuerung der Entwicklung der Wohnbaupotenzialflächen genutzt und
·
damit auch Investorenanfragen schnell beantwortet werden.
Da das Konzept jedoch keinen abschließenden Überblick über die Wohnungsbauoptionen
im Bezirk geben kann, ist v.a. die grundsätzliche Herangehensweise und Strategie für die
weitere Umsetzung in der Praxis von Belang. Sowohl die untersuchten Standorte als auch
aktuelle Vorhaben sind bereits Bestandteil des Wohnbauflächen-lnformationssystems
(WoFis) beim Senat, müssen jedoch durch den Bezirk halbjährlich aktualisiert werden.
Schwerpunkt der Wohnungsbauentwicklung im Bezirk sind die Ortsteile entlang der
Autobahn und den Ufern von Spree und Dahme, v.a. Köpenick Süd, die Dammvorstadt,
Adlershof (incl. WISTA), Altglienicke, Baumschulenweg und Plänterwald - letzteres ist
jedoch im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Kleingartenanlagen (KGA) nachrangig.
Lediglich drei der untersuchten Potenzialflächen liegen in der südöstlichen Hälfte des Bezirks
(und zwar im Ortsteil Rahnsdorf), welcher zum überwiegenden Teil Naturraum ist und der
Siedlungsbeschränkung aufgrund des neuen Flughafens BER unterliegt.
Die meisten der untersuchten Flächen eignen sich für Geschosswohnungsbau, in einer nur
geringen Zahl für den freistehenden und verdichteten Einfamilienhausbebauung (Anlage 1b:
Anhang B, Karte 1).
Insgesamt beläuft sich das Potenzial allein der analysierten Flächen auf 13.520 WE und
damit rechnerisch auf einen Zuwachs von 29.474 EW (s.a. Anlage 1b: Anhang B, Karte 2).
ln der Bevölkerungsprognose des Landes Berlin (Senatsvervvaltung für Stadtentwicklung
·und Umwelt, 2011) wurde für den Bezirk Treptow-Köpenick zwischen 2011 und 2030 ein
Zuwachs von 20.000 EW prognostiziert. Im Vergleich der Prognosen und unter
Berücksichtigung des zusätzlichen, bisher nicht erfassten Potenzials (s.o) eröffnet sich dem
Bezirk ein Spielraum, um zu entscheiden, ob und wann Wohnungsbau auf vorhandenen
Potenzialflächen realisieri werden soll.
Die im Konzept vorgeschlagene zeitlichen Priorisierung der Potenzialflächen beruht auf
der Annahme, dass die Inanspruchnahme einer Fläche in Abhängigkeit zu ihren
Entwicklungsvoraussetzungen bzw. Hemmnissen einzuschätzen ist (vergl. auch Anlage 1b,
Anhang B, Karten 3-9). Anhand zeitlicher, bauplanungsrechtlicher und strategischer
Indikatoren wurde die zeitliche Entwicklung einer Fläche anhand einer Methodik (3 Filter)
geprüft, bewertet und drei Umsetzungszeiträumen zugeordnet:
- kurzfristig , (2014-2016):
- mittelfristig (2017 -2022):
- langfristig (2023-2030):
6.063 WE
3.609 WE
3.848 WE
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Bezirk Treptow-Köpenick über vorrangig
kurzfristige Wohnungsbaupotenziale verfügt, die - ähnlich wie die langfristigen
Potenziale, deutlich über den ursprünglich bei der Bevölkerungsprognose angenommen
We1ien liegen.
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Bezirksamtsvorlage
/2014
Beachtlich dabei ist, dass durch die Bereitstellung von Wohnraum neue Bedarfe an
Wohnfolgeinfrastrukturen ausgelöst werden, welche die teilweise bestehenden Defizite
weiter verschärfen. Grundlage sind die aktualisierten Planungsannahmen sowie Richt - und
Orientierungswerte. Im Konzept wurden daher diejenigen Planungsräume ermittelt, bei
denen die zukünftigen Bedarfe an sozialer Infrastruktur kritische Ausmaße erreichen (Anlage
1a, Pkt. 5, Tab. 13, 14). So werden Kurzfristige Bedarfe an Kindertagesstätten- und
Grundschulplätzen vor allem in den Planungsräumen Spindlersfeld, Dorf Altglienicke,
Bohnsdorf, Grünau und Kietzer Feld/Nachtheide ausgelöst. Hier bedarf es daher gezielter
Anstrengungen, zeitnahe Lösungen zu finden bzw. vorrangig Investoren einzubinden.
Im Rahmen der Einbeziehung der landeseigenen und. genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen wurden von den Unternehmen mit Beständen im Bezirk geplante
Wohnungsneubauvorhaben mit insgesamt 3.234 WE benannt, von denen 1.402 WE als
zusätzliches Potenzial zu den bereits ermittelten 13.520 WE zu rechnen sind. Dies ist
insofern von Belang, da v.a. hier die Möglichkeit besteht, ein sozialverträgliches
Wohnungsangebot im Rahmen des "Bündnisses für sozialen Wohnungspolitik und
bezahlbare Mieten" 1 bzw. des "Bündnisses für Wohnungsneubau in Berlin" 2 umsetzen zu
können, wenn damit auch insgesamt nur ein geringes Potenzial sozialverträglicher Mieten zu
erwarten ist3 .
Im Zusammenspiel mit den eingangs benannten, nicht im Rahmen dieses Konzeptes
untersuchten Wohnungsbaupotenzialen muss in der Summe mit einem zusätzlichen
Neubauvolumen von nicht unerheblichem Umfang über die erfassten 13.520 WE hinaus
gerechnet werden, was wiederum auch für die daraus resultierenden Bedarfe an sozialer
Wohnfolgeinfrastruktur zu beachten ist.
Der Bezirk leistet damit insgesamt einen wichtigen Beitrag v.a. auch zur Absicherung des
kurzfristigen Wohnungsbedarfs in Berlin. Hierbei wird auch die Nachfrage für
Sonderwohnformen wie "·studentisches Wohnen" oder "Seniorenwohnformen" bedient.
Da der Bezirk Treptow-Köpenick jedoch über mehr quantitative Potenziale verfügt als
ursprünglich prognostiziert wurde bzw. unter Maßgabe der infrastrukturellen Anforderungen
derzeit zu bewältigen ist, kann und sollte der Bezirk durch Priorisierung der
Inanspruchnahme von Flächen seine Steuerungskraft für eine geordnete städtebaulichnaturräumliche Entwicklung weiterhin nutzen und ausbauen.
Deshalb erfolgt für diejenigen Flächen, auf die der Bezirk planungsrechtlichen Einfluss hat,
eine strategische Prioritätensetzung auf der Grundlage einer quantitativen fallbezogenen
Einschätzung (u.a. hinsichtlich Inanspruchnahme von KGA; Sicherung von preiswertem
Wohnraum).
Wesentlich für die künftige Zielstellung des Bezirkes bei der Wohnungsbauentwicklung ist es
daher, auf Grundlage der Erfassung der vorhandenen Potenzialflächen und der daraus
resultierenden Anforderungen an Wohnfolgeeinrichtungen bzw. die soziale, grüne und
technische Infrastruktur sowie unter Berücksichtigung sozialer Aspekte den
entsprechenden Entwicklungs- und Handlungsrah.men zu definieren:
• Die Sicherstellung eines sozialverträglichen und barrierefreien Wohnt,.mgsangebotes ist
v.a. vor dem Hintergrund des demografischen Wandels - so liegt der
Bevölkerungsanteil der Über 60-Jährigen im Bezirk bereits bei über 30 %, zudem wird
der Anteil der Hochbetagten weiter steigen -eine vorrangige Aufgabe, die v.a. politisch
begleitet werden muss.
1 Senat
2
von Berlin und die kommunale Wohnungsunternehmen, Bündnis vom 04.09.2012 (Aufstockung Bestand auf 300.00 WE)
"Neubaubündnis" Vereinbarung zwischen SenStadtUrn und den Bezirksämtern: u.a. öffentliche Wohnraum-Förderung ab 2014
(Anteil 20-33% an ausgewählten Neubauprojekten), Infrastrukturinvestition über öffentliche Förderung oder Private (nur bei
stbl. Verträgen - B-/ VE-Piäne)
3
Von den derzeit insgesamt erfassten Potenzialen werden nur rd. 22 % durch kommunale Wohnungsunternehmen umgesetzt.
Bei einer theoretischen Förderquote von 20% dieser Projekte sind lediglich bei rd. 650 Wohnungen sozialverträgliche Mieten
zu erwarten. Das sind (bezogen auf erfasste Potentiale) nur ca. 4,35 % bzw. (bezogen auf die Summer der Potenziale
insgesamt) ca. 2,33 % des zu erwartenden Wohnungsbau im Bezirk.
Seite 4 von 7
Bezirksamtsvorlage
"'
/2014
in Bezug auf die Auswirkungen des Klin1awandels sind entsprechende Anforderungen
(z. B. Erhalt Freiraumverbund, Minimiet·ung Versieglung/ Verdichtung) beachtlich.
Derzeit wird im Bezirk aufgrund der besonderen Lagequalitäten vor allem die Entwicklung
von hochwertigem Wohnraum begünstigt. Im Hinblick auf die demografische und soziale
Struktur des Bezirkes wird jedoch auch preiswerter Wohmmgsbau benötigt - sowohl für
ältere als auch junge Menschen, Familien und Alleinerziehende. Zudem ist unter anderem
der dynamische Entwicklungsraum zwischen Innenstadt und BER-Fiughafen zu nennen,
welcher ein zusätzliches Nachfragepotenzial nach preiswertem Wohnraum auslöst. Hietiür
wird
u.a.
das
bereits
vorhandene
Engagement
der
landeseigenen
und
genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen auszubauen sein. Über die bevorzugte
Vergabe von landeseigenen Grundstücken an diese Wohnungsunternehmen und eine
entsprechende Priorisierung bei der Planung und Umsetzung kann hier seitens des Bezirkes
eine Unterstützung erreicht werden.
Der vergleichsweise geringe Anteil kommunaler Wohnungsunternehmen bei der aktuellen
Angebotsentwicklung insgesamt bedingt jedoch auch eine verstärkte Einwirkung des Bezirks
im privaten Sektor4 zugunsten von preiswertem Wohnungsbau bzw. die konsequente
Anwendung der benannten Steuerungsmöglichkeiten.
Die Gewährleistung bezahlbarer Mieten für breite Teile der Bevölker'ung und damit der Erhalt
einer heterogenen Bevölkerungsstruktur in den einzelnen Ortsteilen und Quartieren ist dabei
als prioritäres Ziel der Stadtentwicklungspolitik in die Planungsverfahren zu implementieren.
Eine logische Folge der Entwicklung von Wohnraum ist die ausreichende Vorhaltung/
Bereitstellung an sozialer Infrastruktur, wobei die Standort- und Flächensicherung häufig
problematisch und kostenintensiv ist. Vor dem Hintergrund des schnellen Wachstums muss
ein besonderes Augenmerk auf eine noch engere Verzahnung zwischen Siedlungs- und
Infrastrukturplanung gelegt werden.
Aus der Analyse und fachübergreifenden Bewertung der Wohnungsbaupotenziale wurden
daher 10 Leitlinien zur Entwicklung der Wohnungsbaupotenziale abgeleitetet und
abgestimmt, die als Grundlage für die ämterübergreifende Umsetzung und Strategie des
Bezirkes bei der Sicherung eines nachhaltigen, sozialgerechten Wohnungsangebotes dienen
sollen (Anlage 1a, Pkt. 6):
1. Einsatz der Steuerungsinstrumente für eine nachhaltige Entwicklung.
2. Gewährleistung einer ausreichenden und bedarfsgerechten Versorgung an sozialen
lnfrastruktureinrichtungen.
3. Verringerung der verkehrsbedingten Belastung durch Lärm und Luftschadstoffe.
4. Erhalt der Lebensqualität durch ausreichende Versorgung mit wohnungsnahen Grünund Freiflächen.
5. Förderung einer fußläufigen Grundversorgung der Bevölkerung und Stärkung der
vorhandenen Zentren.
6. Erhalt und Stärkung einer sinnvollen Nutzungsmischung unter Berücksichtigung der
gewerblichen Wachstumspotenziale.
7. ·Bedarfsgerechte und barrierefreie Ausrichtung der Wohnraumentwicklung für alle.
8. Förderung einer flächensparenden Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung sozialer
und ökologischer Aspekte.
9. Verringerung und Vermeidung klimatischer Belastungen durch Berücksichtigung
stadtklimatischer und ökologischer Belange.
10. Förderung und Ausbau des Angebots an preiswertem Wohnraum.
Zur Umsetzung sollte v.a. die Planungshoheit des Bezirkes genutzt werden, um eine
geordnete städtebauliche und freiraumplanerische sowie klimagerechte Entwicklung zu
steuern.
Wesentliche Grundlage hierfür ist eine politische Einflussnahme und Unterstützung. Dies
gilt sowohl in Bezug auf die Uegenschaftspofitik des Landes (z. Bsp. Umgang mit KGA
i.S. des Vorrangs infrastruktureller- klimatischer oder sozialer Aspekte; Vergabepolitik
4
ggf. eine Mischung beim Wohnungsschlüssel (Größe und Ausstattung), Unterstützung bei Fördermittelinanspruchnahme,
Zusammenarbeit mit kommunalen Wohnungsunternehmen fördern
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Bezirksamtsvorlage
/2014
zugunsten kommunaler/ genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen) als auch bei der
Investitionsplanung
der
Infrastruktur
(Fördermittelgestaltung,
Sicherung
der
Schwerpunktsetzung etc.) und der Umsetzung der bisherigen landesweiten Bündnisse zum
Wohnungsneubau.
Besonderes Augenmerk der bezirkliehen Politik sollte dabei der Schaffung von preiswertem
Wohnungsangeboten und der Infrastruktursicherung gelten. Mit Verzicht des Landes auf
maximale Wertausschöpfung beim Verkauf landeseigener Grundstücke zugunsten der
vorrangigen Vergabe an kommunale/ genossenschaftliche Wohnungsunternehmen sowie für
Infrastrukturangebote kann hier ein positives Zeichen gesetzt werden.·
Die beigefügten Anlagen visualisieren und verdeutlichen die analytischen Ergebnisse
(Anlagen 1b - thematische Karten), ermöglichen für die weitere Umsetzung einen Überblick
bzw. lassen die Schwerpunkte der Entwicklung der kommunalen Wohnungsbauunternehmen
bzw. -genossenschaften erkennen (Anlage 1d -Rücklauf Wohnungsbaugesellschaften).
Auf dieser Grundlage können dann künftig für ausgewählte Projekte die Möglichkeiten· für
eine Inanspruchnahme von Mitteln aus der Wohnungsbau-Förderkulisse des Senats zur
Umsetzung angestrebter Entwicklungsmaßnahmen geprüft bzw. vorbereitet werden.
Die fachlichen Verantwortlichkeiten sind jeweils durch die zuständigen Abteilungen und
Ämter wahrzunehmen und die Handlungserfordernisse ämterübergreifend abzustimmen.
Für die Leitlinien (Anlage 1a, Pkt. 6) zeichnet das Bezirksamt aufgrund der strategischen
Schwerpunktsetzung und inhaltlichen Überschneidungen gemeinschaftlich verantwortlich
und sichert die Umsetzung durch die jeweilige fachliche Schwerpunktsetzunq innerhalb der
Abteilungen und in Absprache mit den involvierten Fachämtern.
Die fachliche Verantwortlichkeit bzw. die Fed.erführung (F) für die Umsetzung wird dabei dem
verfahrensrechtlich bzw. fachlich vorrangig zuständigen Fachamt für das jeweilige
Themenfeld zugeordnet:
Wohnungsbauentwicklung/ -aktivierung:
Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt:
Stadtentwicklungsamt (F) in Zusammenarbeit v.a. mit dem Straßen- und Grünflächenamt,
dem Umwelt- und Naturschutzamt, der Beauftragten für Menschen mit Behinderung.
Soziale Infrastruktur
Federführung (F) in der jeweiligen fachlichen Zuständigkeit (Schule,
Sport,
Weiterbildung/Kultur, Kita, Jugend, Senioreneinrichtungen) in Zusammenarbeit v.a. mit dem
Stadtentwicklungsamt
Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport: Schul- und Sportamt (F}; Amt für Weiterbildung
und Kultur (F);
Abt. Jugend und öffentliche Ordnung: Jugendamt (F);
Abt. Arbeit, Soziales und Gesundheit: AmtJür Soziales (F)
Verkehr/ Verkehrsminderung
Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt:
Straßen- und Grünflächenamt (F) in Zusammenarbeit v.a. mit dem Stadtentwicklungsamt
und dem Umwelt- und Naturschutzamt und der Wirtschaftsförderung.
Umwelt/ Grün- und Freiräume
Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt:
Straßen- und Grünflächenamt (F) in Zusammenarbeit mit dem Stadtentwicklungsamt und
dem Umwelt- und Naturschutzamt
Einbindung Öffentlichkeit
Verantwortlich ist entsprechend thematischem Handlungsfeld die jeweilige federführende
Abteilung bzw. das zuständige Fachamt sowie die OE SPK.
Liegen die Zuständigkeiten für Handlungserfordernisse bei Senatsverwaltungen, ist durch
das Bezirksamt bzw. das jeweilige federführende Fachamt eine entsprechende
Einflussnahme zu sichern.
Seite 6 von 7
Bezirksamtsvorlage
/2014
Voraussetzung ist nunmehr eine abschließende Willensbildung durch das Bezirksamt zu der
künftigen inhaltlichen und räumlichen Schwerpunktsetzung der Entwicklung von
Wohnungsbaustandorten des Bezirkes.
Da es sich um eine informelle/ sonstige Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr, 11
Baugesetzbuch (BauGB) und eine Angelegenheit von besonderer politischer und
grundsätzlicher Bedeutung für den Bezirk Treptow-Köpenick handelt, ist eine
Beschlussfassung durch das Bezirksamt erforderlich.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in geeigneter Form erfolgen, beginnend mit der
Information der BW durch Kenntnisgabe des Beschlusses.
6. Rechtsgrundlagen:
- für die Zuständigkeit des Bezirksamtes:
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 1 Satz 2 AZG, §§ 15, 36 Abs. 2 lit. b, f, I und 41 BezVG
§ 1 Abs. 1 und 2, Nr. 5 und 19 c) GeschO BA Trep-Köp
I
- materielle Rechtsgrundlagen
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
7. Haushaltsmäßige und personelle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind nach Möglichkeit Förderungen
aus Programmen der Förderkulisse des Senats (Kita, Schule, Wohnungsneubau Förderung) zu beantragen bzw. zu initiieren. Ggf. ist die Prüfung der Bereitstellung von
Mitteln aus dem bezirkliehen Haushalt vorzunehmen.
8. Mitzeichnungen:
BzBm:
Hr. lgel18.11.2014
ArbSozGes Dez.:
Fr. Feierabend 18.11.2014
WeiSchuKU~ !::)"~).:
Hr. Vogel19.11.2014
JugOrd Dez..
Hr,r. ~~'rm 1's.11.2o14
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RalnerHölmer
Bezirksstadtrat
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 1a
Anlage 1b
Anlage 1c
Anlage 1d ·
Anlage 2
Entwicklungskonzept Wohnen - Wohnungsbaupotenzialanalyse 2013/14 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin;
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG, Juli 2014 i. A. BA
Treptow-Köpenick, Abst. BauStadtUm, Stadtentwicklungsamt,
FB Stadtplanung
Anhang B - thematische Karten 1- 11
Anhang C -Tabelle 1 -zeitliche Priorisierung der (erfassten)
Potenzialflächen
Anhang C -Tabelle 2- Übersicht Rücklauf der Abfrage der
Wohnungsbaugesellschaften und
- genassensehaften
BW-Vorlage
Seite 7 von 7
Entwicklungskonzept Wohnen Wohnungsbaupotenzialanalyse 2013/14
für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Schlussbericht
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
Entwicklungskonzept Wohnen Wohnungsbaupotenzialanalyse 2013/14
für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Schlussbericht
Auftraggeber
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Stadtentwicklungsamt - FB Stadtplanung
Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
Auftragnehmer
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG
Lietzenburger Straße 44, 10789 Berlin
Telefon (030) 885 914 -0
Fax
(030) 885 914-99
www.planergemeinschaft.de
Bearbeitung
Dr. Ursula Flecken
Benjamin Wada-Rütenik
Mitarbeit
Katja Scheinig
Anna Opalla
Titelbild: Copyright Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt, Herr Lauber, Juli 2010.
Stand
17.7.2014
Die Planergemeinschaft ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
Inhaltsverzeichnis
Seite
1
Einleitung
7
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.5.1
2.5.2
2.5.3
2.6
2.7
Inhalt der Standortblätter
Kopf des Standortblatts
Zusammenfassende Angaben zur Potenzialfläche
Quantitatives Potenzial
Angaben zu den Kriterien der zeitlichen Priorisierung
Angaben zur sozialen, verkehrlichen und grünen Infrastruktur
Zugang zum Bestand soziale Infrastruktureinrichtungen
Zugang zum Bestand (verkehrliche Infrastruktureinrichtungen)
Zugang zu Grünflächen
Bedarfe an sozialer Infrastruktur
Realisierungszeitraum
12
12
12
13
16
19
19
20
22
22
26
3
3.1
3.2
3.3
Zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen
Erster Filter
Zweiter Filter
Dritter Filter
27
28
28
29
4
Vorhaben der landeseigenen und genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen
32
5
Schlussfolgerungen
34
6
Leitlinien zur Entwicklung von Wohnbaupotenzialflächen im Bezirk
Treptow-Köpenick
39
Quellen
43
Anhang
45
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
5
1
Einleitung
Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, in dieser Legislaturperiode 30.000
neue Wohnungen zu bauen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt erarbeitete deshalb einen Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen, in
welchem Wohnbaupotenzialflächen und strategische Ziele dargestellt werden.
Parallel dazu sind die Bezirke von der Senatsverwaltung aufgefordert worden,
ihre Wohnbaupotenziale zu ermitteln und eigene Prioritätensetzungen zu
definieren. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat in den vergangenen zwei Jahren
bereits eigene Bestandsaufnahmen zu Wohnungsbaupotenzialen durchgeführt und in diesem Zusammenhang Daten ermittelt.
Diese Daten werden in der vorliegenden Studie qualifiziert und bewertet
sowie durch weitere Aussagen ergänzt, insbesondere in Bezug auf
notwendige Infrastrukturbedarfe. Berücksichtigt sind dabei Standorte mit einem Potenzial von mindestens 50 Wohneinheiten. Außerdem werden
Nachverdichtungspotenziale in Zeilenbau- und Großsiedlungsstrukturen aufgeführt. Weiterhin wird ein Vorschlag zur zeitlichen Priorisierung für die
Entwicklung der potenziellen Wohnbauflächen empfohlen. Aufbauend auf den
Ergebnissen der Ermittlung der quantitativen Potenziale und dessen Vorschlägen zur Priorisierung werden Schlussfolgerungen in Form von Handlungserfordernissen abgeleitet.
Die Studie mündet in Leitlinien zur
Entwicklung von Wohnbaupotenzialflächen im Bezirk Treptow-Köpenick.
Aufbau der Wohnungsbaupotenzialanalyse
Die Ergebnisse der Studie werden im vorliegenden Bericht folgendermaßen
dargestellt:
- Kapitel 1: Einleitung (Hintergrund, Aufbau, Ziele, Überblick über Potenzialflächen, nicht untersuchtes Wohnbaupotenzial, Voraussetzungen zur strategischen Prioritätensetzung)
- Kapitel 2: Inhalt der Standortblätter (Erläuterung des Inhalts, Erklärung
von Datenermittlung, -auswertung und Berechnungsmethoden)
- Kapitel 3: Zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen (Erläuterung der
Priorisierungsmethode und Ergebnisse der Priorisierung)
- Kapitel 4: Vorhaben der landeseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen mit Beständen im Bezirk (Darstellung der Ermittlung,
tabellarische und kartografische Darstellung)
- Kapitel 5: Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der untersuchten
Potenzialflächen
- Kapitel 6: Leitlinien zur Entwicklung von Wohnbaupotenzialflächen im
Bezirk Treptow-Köpenick
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7
Anhang A: Standortblätter (Zusammenstellung der wichtigsten Daten zu
den untersuchten Potenzialflächen)
Anhang B: Thematische Karten (Visualisierung der Ergebnisse, im Programm YADE erstellt)
- Anhang C: Ergebnistabellen zu einzelnen Bearbeitungsschritten
Ziele der Wohnungsbaupotenzialanalyse
Die Ergebnisse der Studie dienen zum einen dazu, einen Überblick über die
vorhandenen größeren Wohnbaupotenzialflächen zu geben und jede Fläche
mit einem einheitlichen Datensatz (s. Standortblätter) darzustellen. Damit
steht der planenden Verwaltung Arbeitsmaterial zur Verfügung, das Anhaltspunkte zum Umgang mit den einzelnen Flächen gibt; dazu gehören
insbesondere Aussagen
- zu den vorhandenen und resultierenden Wohnfolgeinfrastrukturen,
- zu den Entwicklungsvoraussetzungen bzw. Hemmnissen (z.B. derzeitige
Nutzung, Lärm), insbesondere den bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen,
- zur empfohlenen zeitlichen Priorisierung der Entwicklung der verschiedenen Flächen.
Durch die Einheitlichkeit der Datendarstellung können die Flächen an Hand
verschiedener Kriterien untereinander verglichen und bewertet werden. Wichtige Kriterien umfassen dabei vor allem die Folgebedarfe für die soziale und
grüne Infrastruktur und deren Sicherstellung. Zum anderen können die Ergebnisse der Studie für die bezirklichen strategischen Planungen hinsichtlich
einer Steuerung der Entwicklung der Wohnbaupotenzialflächen genutzt werden. Zudem können mithilfe der Studie Investorenanfragen schnell
beantwortet werden.
Überblick über untersuchte Potenzialflächen
Insgesamt werden 61 Potenzialflächen mit mehr als 50 WE in Standortblättern (vgl. Anhang A) und auf Karten (vgl. Anhang B) dargestellt. Sie liegen vor
allem in der nordwestlichen Hälfte des Bezirks, also im bebauten Siedlungsbereich. (vgl. Karte 1, Anhang B). Lediglich drei der untersuchten Potenzialflächen liegen in der südöstlichen Hälfte des Bezirks (und zwar im Ortsteil
Rahnsdorf), welcher zum überwiegenden Teil Naturraum ist und der Siedlungsbeschränkung aufgrund des neuen Flughafens BER unterliegt. Die
meisten Flächen eignen sich für Geschosswohnungsbau, in einer nur geringen Zahl für den freistehenden und verdichteten.
Die untersuchten Potenzialflächen und deren ermittelte Wohneinheiten (WE)
und Einwohner (EW) verteilen sich folgendermaßen auf die LORPlanungsräume:
8
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Tabelle 1: Untersuchte Potenzialflächen mit ermittelten Wohneinheiten und
Einwohnern, geordnet nach LOR-Planungsräumen
LOR
LOR PlanungsräuSchlüssel me
Kürzel Typologie
9010101
9010101
9010101
9010101
9010101
AT 1
AT 2
AT 3
AT 4
AT 5
Typologie gem. B-Plan
Geschosswohnungsbau
Typologie gem. B-Plan
Geschosswohnungsbau
Geschosswohnungsbau
105
225
50
135
131
200
428
94
257
250
PW 2
Geschosswohnungsbau
289
579
PW 3
Geschosswohnungsbau
636
1271
PW 4
Geschosswohnungsbau
109
218
PW 5
Geschosswohnungsbau
197
395
PW 1
Geschosswohnungsbau
221
443
9010301
9010301
9010301
Elsenstraße
Elsenstraße
Elsenstraße
Elsenstraße
Elsenstraße
Plänterwald/ Am
Treptower Park Süd
Am Treptower Park
Süd
Am Treptower Park
Süd
Am Treptower Park
Süd
Plänterwald/ Köpenicker Landstraße
Baumschulenstraße
Baumschulenstraße
Baumschulenstraße
BW 1
BW 3
BW 4
458
264
116
916
528
233
9010302
Späthsfelde
BW 2
322
743
9010401
9010402
JT 1
JT 2
250
50
500
160
OW 1 Geschosswohnungsbau
259
518
OW 2 Typologie gem. B-Plan
140
280
OW 3 Geschosswohnungsbau
295
590
9020601
9020601
9020601
9020601
9020702
9020702
9020801
9020802
9030901
9030901
9030901
Johannisthal West
Johannisthal Ost
Oberschöneweide
West
Oberschöneweide
West
Oberschöneweide
Ost
Schnellerstraße
Schnellerstraße
Schnellerstraße
Schnellerstraße
Adlershof Ost
Adlershof Ost
Spindlersfeld
Kölln. Vorstadt
Dorf Altglienicke
Dorf Altglienicke
Dorf Altglienicke
Geschosswohnungsbau
Geschosswohnungsbau
Geschosswohnungsbau
Geschosswohnungsbau, verdichtete Einfamilienhausbebauung
Geschosswohnungsbau
Typologie gem. B-Plan
NW 1
NW 2
NW 3
NW 4
AH 1
AH 2
KVS 2
KVS 1
AG 10
AG 2
AG 3
601
93
90
95
22
37
770
113
50
66
181
1.201
187
181
189
43
74
1.661
227
160
131
363
9030901
Dorf Altglienicke
AG 4
160
511
9030901
9030901
9030901
9030901
Dorf Altglienicke
Dorf Altglienicke
Dorf Altglienicke
Dorf Altglienicke
AG 5
AG 6
AG 8
AG 9
317
170
124
71
633
544
247
229
9010201
9010201
9010201
9010201
9010202
9020501
9020501
9020502
Geschosswohnungsbau
Geschosswohnungsbau
Geschosswohnungsbau
Geschosswohnungsbau
Geschosswohnungsbau
Geschosswohnungsbau
Typologie gem. B-Plan
Geschosswohnungsbau
Typologie gem. B-Plan
Typologie gem. B-Plan
Geschosswohnungsbau
verdichtete Einfamilienhausbebauung
Geschosswohnungsbau
Typologie gem. B-Plan
Geschosswohnungsbau
verdichtete Einfamilien-
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WE
EW
9
LOR
LOR PlanungsräuSchlüssel me
Kürzel Typologie
WE
EW
hausbebauung
9030903
9030903
9031001
Kölner Viertel
Kölner Viertel
Bohnsdorf
AG 1
AG 7
BD 1
9031001
Bohnsdorf
BD 2
9031001
9031101
Bohnsdorf
Grünau
BD 3
GR 1
9031101
Grünau
GR 2
9051901
9051901
9051901
9051901
9051901
Kietzer Feld/
Nachtheide
Kietzer Feld/
Nachtheide
Kietzer Feld/
Nachtheide
Hirschgarten
Hirschgarten
Bölschestraße
Bölschestraße
Rahnsdorf/ Hessenwinkel
Rahnsdorf/ Hessenwinkel
Rahnsdorf/ Hessenwinkel
Dammvorstadt
Dammvorstadt
Dammvorstadt
Dammvorstadt
Dammvorstadt
9052001
Köpenick Nord
KN 1
9052001
9052001
9052001
Gesamt
Köpenick Nord
Köpenick Nord
Köpenick Nord
KN 2
KN 3
KN 4
9041301
9041301
9041301
9051701
9051701
9051702
9051702
9051801
9051801
9051801
Typologie gem. B-Plan
Geschosswohnungsbau
Typologie gem. B-Plan
verdichtete Einfamilienhausbebauung
Geschosswohnungsbau
Typologie gem. B-Plan
freistehende Einfamilienhausbebauung
50
104
400
100
209
1.280
70
225
357
600
713
1.550
49
157
1.100
2.100
KS 1
Typologie gem. B-Plan
KS 2
Geschosswohnungsbau
533
1.065
KS 3
Typologie gem. B-Plan
70
224
FH 1
FH 2
FH 3
FH 4
Geschosswohnungsbau
Geschosswohnungsbau
Geschosswohnungsbau
Geschosswohnungsbau
freistehende Einfamilienhausbebauung
72
79
74
82
229
159
148
164
87
278
RH 2
Typologie gem. B-Plan
208
666
RH 3
Typologie gem. B-Plan
186
596
DV 1
DV 2
DV 3
DV 4
DV 5
Typologie gem. B-Plan
Geschosswohnungsbau
Typologie gem. B-Plan
Typologie gem. B-Plan
Geschosswohnungsbau
freistehende Einfamilienhausbebauung
Geschosswohnungsbau
Typologie gem. B-Plan
Geschosswohnungsbau
230
167
115
295
770
460
333
230
590
1.539
46
148
82
330
152
13.520
163
660
304
29.474
RH 1
Nicht untersuchtes Wohnbauflächenpotenzial
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass diese 61 Potenzialflächen nicht
das gesamte Wohnbaupotenzial des Bezirks Treptow-Köpenick darstellen,
sondern nur einen Teil davon. Die 61 Flächen wurden zu Beginn der Bearbeitung der Analyse im Dezember 2013 an Hand bis dato vorliegender Wohnungsbaupotenzial-Listen des Bezirks und Senats bestimmt. Aus diesen Listen wurden im Dezember 2013 all diejenigen Flächen ermittelt, die ein Potenzial von mindestens 50 WE aufweisen. Es wurden keine Flächen einbezogen,
10
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auf denen schon mit der Realisierung begonnen bzw. deren Realisierung
bereits im Jahre 2014 erwartet wurde.
Zusätzlich zu den ermittelten Wohneinheiten der betrachteten 61 Wohnbaupotenzialflächen kommen also noch folgende Wohnbaupotenziale hinzu:
- Standorte mit weniger als 50 Wohneinheitenpotenzial,
- Wohnbaupotenziale, deren Realisierung unmittelbar bevor steht sowie
- Standorte mit mehr als 50 WE, deren Umsetzung sich 2014 verzögert hat
(z. B. "Wohnen am Campus" im Entwicklungsgebiet Berlin JohannisthalAdlershof).
Ferner kommen Potenziale hinzu
- die durch Verdichtungen im Bestand möglich wären (Baulücken, Anbauten, Aufbauten, in den Zeilenbau- und Großsiedlungsquartieren usw.),
- deren Flächen erst nach Dezember 2013 durch Eigentümer in die Diskussion gebracht wurden.
Diese zusätzlichen Potenziale, welche nicht im Rahmen dieser Studie
untersucht wurden, lassen in der Summe einen enormen Umfang erwarten.
Die daraus resultierenden Bedarfe an sozialer Wohnfolgeinfrastruktur können
ebenfalls beachtliche Größenordnungen erreichen. Als Beispiel kann hier das
Entwicklungsgebiet Berlin Johannisthal-Adlershof genannt werden, wo bis
zum Jahr 2016 rd. 1.450 WE realisiert werden sollen. Ursprünglich wurde mit
einer früheren Fertigstellung gerechnet weshalb dieses Potenzial im Rahmen
der Studie nicht betrachtet wurde. Zusätzlich gibt es aktuelle Überlegungen,
hier weitere Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung zustellen, weshalb
mit zusätzlichen Potenzialen in ähnlichen Größenordnungen gerechnet werden muss.
Ausgangspunkte zur strategischen Prioritätensetzung
Insgesamt beläuft sich das Potenzial allein der analysierten Flächen auf
13.520 Wohneinheiten. Rechnerisch ergibt sich daraus eine Einwohnerzahl
(EW) von 29.474. In der Bevölkerungsprognose des Landes Berlin
(Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2011a) ist für den Bezirk
Treptow-Köpenick ein Zuwachs von 20.000 EW zwischen 2011 und 2030
prognostiziert. Vergleicht man diese Zahl mit der ermittelten Zahl der Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich aufgrund der 61 analysierten Flächen
ergeben, und wissend, dass darüber hinaus ein zusätzliches Potenzial besteht (s.o.), so kann geschlussfolgert werden, dass hierdurch der Bezirk einen
Freiraum nutzen kann, ob und wann Wohnungsbau auf seinen Potenzialflächen realisiert werden soll. Weiterhin werden durch die Bereitstellung von
Wohnraum neue Bedarfe an Wohnfolgeinfrastrukturen ausgelöst, welche die
teilweise bestehenden Defizite weiter verschärfen. Vor diesem Hintergrund
sollte die Planungshoheit des Bezirkes genutzt werden, um eine geordnete
städtebauliche und freiraumplanerische sowie klimagerechte Entwicklung zu
steuern.
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11
2
Inhalt der Standortblätter
Die Standortblätter sind folgendermaßen aufgebaut:
- Der Kopf des Standortblatts ist eine genaue Ortsangabe der Potenzialfläche mittels Karten und einer Adresse.
- Es folgen zusammenfassende Angaben zur Potenzialfläche.
- Auf einer zweiten Seite werden detaillierte Angaben gemacht, die notwendig zur Beurteilung sind, wann die Bebauung auf einer Fläche realisiert
werden kann.
- Es werden Angaben zur sozialen, verkehrlichen und grünen Infrastruktur
gemacht.
2.1
Kopf des Standortblatts
Die Potenzialfläche (rot umrandet) und deren Umgebung werden in einem
Luftbild sowie der Standort der Fläche (roter Punkt) im Bezirkszusammenhang dargestellt.
Es ist das Kürzel der Fläche genannt, das sich aus der Abkürzung der Bezirksregion und einer i.d.R. von Norden nach Süden fortlaufenden Nummerierung der Potenzialflächen ergibt.
Ferner ist die Adresse der Fläche angegeben.
2.2
Zusammenfassende Angaben zur Potenzialfläche
Es werden aufgeführt:
- Räumliche Bezugsebenen der Potenzialfläche: Ortsteil, Bezirksregion (in
manchen Fällen stimmen der Name des Ortsteils und der Bezirksregion
überein), LOR-Planungsraum mit Nennung des LOR-Schlüssels (LOR:
„Lebensweltlich orientierte Räume“).
- Eigentumsverhältnisse: Es wird zwischen öffentlich und privat
unterschieden. Als „öffentlich“ werden Flächen des Bundes, des Landes,
bezirkliches
Fachvermögen
sowie
Flächen
landeseigener
Wohnungsgesellschaften bezeichnet.
- Flächengröße in m²
- Planungsrecht: Aufgeführt sind Angaben zur planungsrechtlichen Zulässigkeit und zur FNP-Darstellung nebst Kartenausschnitt
12
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2.3
Quantitatives Potenzial
Weiterhin folgen Angaben zum quantitativen Potenzial:
- Bei Flächen, für die ein festgesetzter Bebauungsplan vorliegt, bzw. bei
denen ein Bebauungsplanverfahren soweit fortgeschritten ist, dass die
städtebaulichen Verträge bereits ausgehandelt sind, wird die im Zusammenhang mit dem B-Planverfahren oder Eigentümerkonzept ermittelte
Anzahl des quantitativen Potenzials übernommen.
- Für alle nicht unter dem ersten Anstrich genannten Flächen werden die
erforderlichen Angaben zur Ermittlung des quantitativen Potenzials (vgl.
hierzu die Darstellung des Rechenweges weiter unten) aufgeführt:
-
die mit dem Fachbereich Stadtplanung abgestimmte städtebauliche
Dichte der Potenzialfläche als GFZ-Wert. Als Referenz ist die städtebauliche Dichte im Umfeld angegeben (Quelle: Karte „Städtebauliche Dichte - Geschossflächenzahl (GFZ)“ aus dem Umweltatlas
2011).
-
Die mit dem Fachbereich Stadtplanung abgestimmte Wohntypologie der Potenzialfläche, differenziert nach Geschosswohnungsbau,
freistehende Einfamilienhausbebauung und verdichtete Einfamilienhausbebauung. Als Referenz sind die Wohntypologien des unmittelbaren Umfelds angegeben. Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Bebauungsplans bzw. eines Bebauungsplanentwurfs wurden
die ausgewiesenen Typologien entsprechend den oben genannten
Wohntypologien übernommen. Die Ergebnisse können anhand der
Karte 1 "Wohnbautyp und Anzahl der Wohneinheiten" im Anhang B
nachvollzogen werden. Abweichend zu den ausgewiesenen Wohnbautypologien im Standortblatt wurde bei Flächen im Rahmen von
Bebauungsplänen hier die Darstellung "Typologie gemäß B-Plan"
verwendet, da hier pro Potenzialfläche verschiedene Wohntypologien Anwendung finden können.
-
Prozentualer Anteil für die Erschließung innerhalb der Potenzialfläche.
-
Die geplante Nutzung. Hierbei ist bei der Ermittlung des quantitativen Potenzials ein ggf. vorzunehmender Abzug von NichtWohnnutzung zu berücksichtigen. Weiterhin werden hier ggf. Sonderwohnformen wie Senioren- bzw. studentisches Wohnen verzeichnet. In diesen Fällen ist die Anwendung der Planungsannahmen sowie die Heranziehung der Richt- und Orientierungswerte für die Bestimmung der Bedarfe der Wohnfolgeinfrastruktur
kritisch zu bewerten.
- Es folgen die Angaben zum Wohneinheitenpotenzial und der daraus abgeleiteten Einwohnerzahl.
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13
-
Bei Flächen, zu denen bereits im Rahmen eines B-Planverfahrens
oder Eigentümerkonzepts quantitative Potenziale ermittelt wurden,
finden sich in den Standortblättern die hieraus entnommenen Werte.
-
Bei allen anderen Flächen werden die im Rahmen der vorliegenden
Arbeit ermittelten Werte in Fettschrift aufgeführt („WE gesamt/Einwohnerzahl gemäß neuer Berechnung“). Daneben finden
sich manchmal zum Vergleich Werte, die im Rahmen bisheriger Planungen ermittelt wurden, sei es durch den Bezirk oder den Senat.
Tabelle 2: Rechenwege zur Ermittlung des quantitativen WE-Potenzials
freistehende Einfamilien- Größe der Potenzialfläche m², ggf. abzüglich 15% für Erhausbebauung
schließung, geteilt durch 500 m² Grundstücksgröße gleich
Anzahl der WE
verdichtete
Einfamilien- Größe der Potenzialfläche m², ggf. abzüglich 15% für Erhausbebauung
schließung, geteilt durch 300 m² Grundstücksgröße gleich
Anzahl der WE
Geschosswohnungsbau
Größe der Potenzialfläche m², ggf. abzüglich 15% für Erschließung, multipliziert mit GFZ, geteilt durch 106,6 m²
BGF( entspricht 80 m² Wohnfläche) gleich Anzahl der WE
Es werden keine weiteren Differenzierungen von Gebäudetypologien im
Rahmen des „Geschosswohnungsbaus“ (z.B. Blockrandbebauung,
„Stadtvillen“, Zeilen oder Punkthochhäuser) vorgenommen, da sich hier
erstens keine klaren durchschnittlichen Wohnflächengrößen begründet
zuordnen lassen, zweitens eine große Zahl an weiteren Typologien gebaut
und gewünscht ist und drittens sich städtebauliche Dichten nach dem Maß
der baulichen Dichte (GFZ) eindeutig bestimmen lassen.
Als Zahl für eine durchschnittliche Wohnflächengröße wurde 80 m² gewählt.
Dies entspricht bei Berücksichtigung von 25% für Nebenräume, Erschließung
und Wandstärken einer BGF von 106,6 m² (106,6 m² BGF abzügl. 25% = 80
m² Wohnfläche). Mit Schreiben vom 10.03.2014 aktualisierte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Planungsannahmen sowie die
Richt- und Orientierungswerte der sozialen und grünen Infrastruktur als
Folgeeinrichtung für Wohnungsneubau (12/2013). Die Erarbeitung des Arbeitsschrittes bezüglich der Ermittlung des quantitativen Potenzials war jedoch bereits abgeschlossen, weshalb in Abstimmung mit dem Fachbereich
Stadtplanung und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf
die Anwendung der aktualisierten Planungsannahmen sowie der Richt- und
Orientierungswerte verzichtet wurde.
Begründung der Annahme von 80 m² durchschnittlicher Wohnungsgröße1:
1 Auf eine anzunehmende durchschnittliche Wohnungsgröße für künftigen Wohnungsbau in Berlin
konnte zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (November 2013) nicht zurückgegriffen werden.
Zum Ende der Auftragsbearbeitung hin wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt Planungsannahmen für Wohnungsgrößen veröffentlicht, und zwar 100 m² Bruttofläche für
14
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Die Zahl von durchschnittlich 80 m² Wohnfläche ist eine Herleitung aus
- dem Durchschnitt der Baufertigstellungen von Wohnungen im Mehrfamilienhausbau zwischen den Jahren 2006 und 2011 im Bezirk TreptowKöpenick: 85,9 m2
- dem Durchschnitt derzeit geplanter Wohnungsgrößen von Genossenschaften in Berlin3: 79,07 m²,
- der Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt4 und
- politischer Zielstellung, kleinere Wohnungen zu bauen, um bezahlbaren
Wohnraum zu schaffen.
Unter Berücksichtigung dieser Mischung aus derzeit marktfähigen und in
Zukunft angestrebten Wohnungsgrößen wird in der vorliegenden Studie eine
durchschnittliche Wohnungsgröße für den Geschosswohnungsbau in Treptow-Köpenick von 80 m² angenommen.
Die aktualisierten Planungsannahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt enthalten ebenfalls Aussagen zu durchschnittlichen Wohnungsgrößen. Die Anwendung der aktualisierten Annahmen hätte aufgrund
des vorgestellten Rechenweges nur Einfluss auf die Ergebnisse des Geschosswohnungsbaus, da die quantitativen Potenziale im Einfamilienhausbau
aufgrund der Grundstücksgroße ermittelt wurden. Abweichend zu der in der
Studie verwendeten Bruttofläche von 106,6 m² pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern, gehen die aktualisierten Planungsannahmen von einer Bruttofläche von 100 m² pro Wohneinheit aus. Das quantitative Potenzial im GeWohnungen in Mehrfamilienhäusern und 150 m² Bruttofläche für Wohnungen in Einfamilienhäusern.
2
Betrachtet man die Baufertigstellungen von Wohngebäuden mit zwei oder mehr Wohnungen
zwischen den Jahren 2006 und 2011, so ergibt sich diese durchschnittliche Wohnungsfläche pro
Wohnung. (Amt für Statistik, Baufertigstellung und -abgänge/Matrix, Ergebnis Baufertigstellung
Treptow-Köpenick 2006 - 2011) Diese Zahl alleine ist nur bedingt brauchbar für eine Herleitung der
für die Zukunft anzunehmenden Wohnflächen. Denn es ist zu bedenken, dass in diesem Zeitraum
überwiegend Wohnungsbau im oberen Preissegment und somit große Wohnungen realisiert wurden.
3
Die Zahl wurde auf Basis der Wettbewerbsbeiträge des "genossenschaftlichen Neubauwettbe-
werbs 2012 für bezahlbaren Wohnraum" (19 Beiträge mit insgesamt 1.681 Wohneinheiten) ermittelt, den die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2012 durchführte.
(Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2012a)
4
Laut der im Berliner Wohnungsmarktbarometer 2012 befragten Experten erstrecken sich Nachfra-
gebedarfe im Mietwohnungssegment auf alle Wohnungsgrößen in ähnlichem Maße. Am häufigsten
wurde der Bedarf an Mietwohnungen mit Wohnflächen von 45 m² bis unter 70 m² genannt. In
kurzem Abstand dazu folgen Wohnungen mit einer Größe zwischen 70 und 100 m² sowie Wohnungen unter 45 m². Etwas geringer wird der Bedarf an Wohnungen mit mehr als 100 m² eingeschätzt.
(IBB 2012: 19)
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15
schosswohnungsbau würde bei Anwendung der neuen Planungsannahmen
um ca. 6,5 % höher ausfallen. Eine direkte Vergleichbarkeit bzw. Hochrechnung ist aufgrund der großen Anzahl von aus Eigentümerkonzepten abgeleiteten Wohneinheiten nicht durchführbar.
2.4
Angaben zu den Kriterien der zeitlichen Priorisierung
Auf Seite zwei der Standortblätter wurden mit dem Fachbereich Stadtplanung
abgestimmte Kriterien aufgenommen, welche bei der Entwicklung einer Fläche entgegenstehend bzw. begünstigend wirken können. Weiterhin wurde
sich in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung auf Kriterien verständigt, welche sich auf die bezirkliche strategische Planung hinsichtlich einer
Steuerung der Entwicklung der jeweiligen Wohnbaupotenzialflächen auswirken soll.
Es werden aufgeführt:
- Eigentumsverhältnisse: Es wird zwischen öffentlich und privat unterschieden. Als „öffentlich“ werden Flächen des Bundes, des Landes, bezirkliches
Fachvermögen sowie Flächen landeseigener Wohnungsgesellschaften
bezeichnet. Weiterhin werden die Ausführungen um die Anzahl der Eigentümer einer Fläche ergänzt. Verschiedene Eigentümer mit unterschiedlichen Entwicklungsvorstellungen bzw. Ansprüchen an die Fläche kann einer zeitnahen Entwicklung einer Fläche entgegenstehen.
- Entgegenstehende weitere Planungen: Vorrangig wurden hier die Zielvorstellungen der Kleingartenentwicklungsplanungen des Senats und des
Bezirks Treptow-Köpenick sowie die Darstellungen des Stadtentwicklungsplans Industrie und Gewerbe aufgenommen. Weiterhin wurden
Überschneidungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten geprüft.
- Gegenwärtige Nutzung: Es wird zwischen Brachflächen und einer vorangegangenen Nutzung unterschieden. Sollte ehemaliger Gebäudebestand
einer zügigen Baufeldfreimachung entgegenstehen, wurde dies mit dem
Zusatz (aufgelassene Nutzung) gekennzeichnet.
- Gemengelage: In Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung wurden
Gemengelagen identifiziert und in das Standortblatt aufgenommen. Als
"Gemengelagen" werden solche Gebiete bezeichnet, in denen unterschiedliche und aufgrund ihres Störungsgrades miteinander unverträgliche
Nutzungen vereint sind.
- Verkehrslärmproblematik: Die Erhebung der Lärmsituation wurde auf der
Grundlage der "strategischen Lärmkarte Gesamtlärmindex (Nacht) Raster
2012 (Umweltatlas)" vorgenommen. Grundlegendes Problem bei der
Ermittlung der Lärmpegel ist die Größe der Potenzialflächen.
Lärmbelastungen sind meist verkehrsbedingt und breiten sich gleichmäßig
16
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von der Lärmquelle aus. Die zukünftige Bebauung hat somit großen
Einfluss auf die Belastungen der jeweiligen Potenzialfläche. Aus diesem
Grund wurden einerseits die Spitzenpegel (max. dbA) erhoben als auch
der in der Fläche "vorherrschende Wert" (dbA). Der "vorherrschende Wert"
ist in diesem Zusammenhang der am meisten vertretene Wert auf der
jeweiligen Potenzialfläche. Die Bewertung der Flächen wurde auf der
Grundlage des vorherrschenden Pegels der Gesamtlärmimmission
anhand folgender Lärmpegelbereiche abweichend zur DIN 18005
vorgenommen:
-
unter 50 dbA - wenig belasteter Standort,
-
zwischen 50 und 60 dbA - belasteter Standort,
-
über 60 dbA - stark belasteter Standort.
Gemäß Lärmminderungsplanung Berlin, Fortschreibung des Lärmaktionsplans5 sollen bei Überschreitung eines Lärmpegels von 60 db(A) nachts
prioritär möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden (Dringlichkeitsstufe 1). Der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete gemäß DIN 18005 ist bereits bei
55 db(A) überschritten, weshalb Werte zwischen 50 und 60 db(A) als belastete Standorte gewertet werden.
- Altlasten: Als Grundlage zur Aufnahme von schadstoffbelasteten Böden
wurde die aktuelle Arbeitskarte des Flächennutzungsplans bzw. weitere
Hinweise aus den Begründungen zum Bebauungsplan verwendet. Wenn
Informationen aus dem Altlastenkataster verfügbar waren, wurden diese in
das Standortblatt aufgenommen.
- Betroffenheitsfaktor: Unter Betroffenheitsfaktor ist in diesem Zusammenhang die zu erwartende Ablehnung der Entwicklung einer Fläche durch die
unmittelbar und mittelbar Betroffenen gemeint.
- Planungsrecht/ Verfahrensstand: In Abstimmung mit dem Fachbereich
Stadtplanung wurde eine planungsrechtliche Beurteilung aller Potenzialflächen vorgenommen. Einerseits wurde die derzeitige planungsrechtliche
Zulässigkeit von Vorhaben aufgenommen (Stand Frühjahr 2014). Hierbei
wird grundsätzlich in drei Fallkonstellationen unterschieden:
5
-
§ 30 BauGB: Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines
qualifizierten Bebauungsplan, wobei die planungsrechtliche Zulässigkeit durch die Festsetzungen des Bebauungsplans beurteilt wird.
-
§ 34 BauGB: Das Vorhaben wird dem unbeplanten Innenbereich
zugeordnet. Das Vorhaben ist aus planungsrechtlicher Sicht zulässig,
wenn es sich in Art und Maß der Nutzung in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt. Die Zulässigkeit einer Wohnbebauung konnte daher bei einer Mehrzahl der Potenzialflächen im unbeplanten Innenbereich angenommen werden. Bei einigen Potenzialflächen kann die
anvisierte Wohnnutzung jedoch nicht aus der Eigenart der näheren
Umgebung entwickelt werden. Um der anvisierten Wohnnutzung zur
(Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2012b: 11)
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Zulässigkeit zu verhelfen, muss Bauplanungsrecht in Form eines Bebauungsplans geschaffen werden. Das daraus resultierende Planerfordernis wurde in das Standortblatt aufgenommen.
-
§ 35 BauGB: Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. In diesem Fall sind Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, die Erschließung gesichert und die Nutzung(en) des
Vorhabens zu den gemäß § 35 BauGB aufgeführten Privilegierungen
zählt. Wohnbebauungen mit einer gewissen Größe zählen regelmäßig nicht zu den gemäß § 35 BauGB privilegierten Nutzungen. Zur
Schaffung von Bauplanungsrecht muss auch in diesen Fällen ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das daraus resultierende Planerfordernis wurde ebenfalls in das Standortblatt aufgenommen.
Soweit die Flächen innerhalb eines Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegen, wurde darüber hinaus der Verfahrensstand aufgenommen.
Unterschieden wurde hierbei in:
-
im Verfahren,
-
im Verfahren, städtebaulicher Vertrag (hierbei ist der städtebauliche
Vertrag bereits ausgehandelt und es wird davon ausgegangen, dass
das Verfahren vor dem Abschluss steht) und
-
festgesetzt (siehe Kapitel 2.3 Quantitatives Potenzial).
- FNP-Änderung/-Berichtigung notwendig: Ferner wurde in das Standortblatt die Entwickelbarkeit aus der aktuellen Arbeitskarte des Flächennutzungsplans Berlin (Stand Frühjahr 2014) geprüft und aufgenommen.
- Zentrennahe Lage: Die Grundlage für die Beurteilung einer zentrennahen
Lage der Potenzialfläche bildete die Karte " Zentrale Versorgungsbereiche
und Fachmarktagglomerationen - Konzept, Anlage 1c) des Zentren-und
Einzelhandelskonzepts des Bezirks Treptow-Köpenick (2009). Dort wird
vorrangig in "Hauptzentrum", "Stadtteilzentrum", "Ortsteilzentrum" und
"Nahversorgungszentrum" unterschieden. Innerhalb dieser Studie wurde
die Einschätzung einer zentrennahen Lage der Potenzialfläche für sinnvoll
erachtet. Dazu wurde die Lage der Potenzialflächen innerhalb der oben
benannten zentralen Versorgungsbereiche mit ihren Kerneinzugsbereichen geprüft mit und in das Standortblatt aufgenommen.
- Nutzungskonkurrenzen zu Gewerbe: Zur Beurteilung zu bestehenden
Nutzungskonkurrenzen zwischen einer Wohn- bzw. gewerblichen Nutzung
wurden einerseits die strategischen Zielsetzungen des Stadtentwicklungsplans (StEP) Industrie und Gewerbe als auch die planungsrechtliche Zulässigkeit von Flächen herangezogen. Widerspricht die anvisierte Wohnnutzung den strategischen Zielsetzungen des StEP Industrie und Gewerbe, wurde die Konkurrenz als erfüllt angesehen. Wenn bei der Einschätzung der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Potenzialfläche vorrangig
nicht von einer Wohnnutzung ausgegangen werden kann, wurde die Nutzungskonkurrenz zum Gewerbe "teilweise" als erfüllt eingeschätzt.
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- Stadtklimatische Situation: Auf der Grundlage der Karte Planungshinweise
Stadtklima 04.11.2/2009 (Umweltatlas Berlin) wurde die klimatische Situation einer Fläche in Abhängigkeit zu dessen Umfeld aufgenommen. Bei
Flächen mit festgesetzten Bebauungsplänen bzw. bei denen das Bebauungsplanverfahren soweit fortgeschritten ist, dass die städtebaulichen Verträge bereits ausgehandelt wurden, bleiben die Planungshinweise unberücksichtigt, da hier die planerischen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft
wurden.
- Demografische Besonderheiten: Schlussendlich wurden prognostische
Aussagen bezüglich der demografischen Besonderheiten aus dem bezirklichen Demografie-Konzept (Der demografische Wandel - Handlungskonzept des Bezirks Treptow-Köpenick von Berlin - Entwurfsstand Oktober
2013) übernommen.
2.5
Angaben zur sozialen, verkehrlichen und grünen Infrastruktur
Angaben zur sozialen, verkehrlichen und grünen Infrastruktur werden auf den
Standortblättern in vier Teilbereiche unterschieden. Einerseits wurde der Zugang zum Bestand der sozialen und verkehrlichen Infrastruktur als auch der
Zugang zu wohnungsnahen Grünflächen aufgenommen. In einem weiteren
Schritt wurden die durch die Entwicklung der Flächen neu entstehenden Bedarfe an sozialer und grüner Wohnfolgeinfrastruktur in die Standortblätter
aufgenommen.
2.5.1 Zugang zum Bestand soziale Infrastruktureinrichtungen
Unter Zugang zum Bestand soziale Infrastruktureinrichtungen wurde unter
Beachtung der üblichen städtebaulichen Einzugsbereiche der Zugang zu
folgenden Wohnfolgeinfrastrukturen geprüft:
- Grundschulen,
- Kindertagesstätten und
- Öffentliche Kinderspielplätze.
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Tabelle 3: Angewendete Einzugsbereiche zur Ermittlung des Zugangs zu
sozialen Infrastruktureinrichtungen
Infrastrukturbereich
Einzugsbereich, Grundlage zur Bestimmung des EinzugsbeRadius
reichs
Grundschulen
560 m / 1.000
m
Westphal 2008: 136 (Wertermittlung auf Basis
Zusammenstellung einschlägiger Fachliteratur)
Kindertagesstätten
360 m
Westphal 2008: 136 (Wertermittlung auf Basis
Zusammenstellung einschlägiger Fachliteratur)
Öffentliche Kinderspielplätze
je nach Altersgruppe 1001000m,
Borchard, Schöning 1992, Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) vom 15. Januar 1979 (GVBl. S. 90), in
der Fassung vom 20. Juni 1995 (GVBl. S.
Annahme : 500 388), geändert durch Art. XI des Gesetzes
m
vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617)
Die Einzugsbereiche wurden aufgrund von Fachliteratur bestimmt und in
Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung sowie den betreffenden
Fachämtern festgelegt. In einem weiteren Schritt wurden thematische Karten
(s. Anhang B) erstellt, in denen alle Standorte der jeweiligen Infrastruktureinrichtungen mit den dazugehörigen Einzugsbereichen im Verhältnis zu den
Potenzialflächen abgebildet werden. Mithilfe der thematischen Karten konnte
einerseits die direkte Entfernung in Metern als auch die Abdeckung (ja, teilweise, nein) des jeweiligen Einzugsbereichs in Bezug auf die Potenzialflächen erfasst und in die Standortblätter aufgenommen werden. Liegen die
jeweiligen Potenzialflächen nicht vollständig innerhalb des Einzugsbereichsradius, wurde der Zugang zur entsprechenden Infrastruktureinrichtung als
teilweise gegeben gewertet.
2.5.2 Zugang zum Bestand (verkehrliche
Infrastruktureinrichtungen)
Unter Zugang zum Bestand (verkehrliche Infrastruktureinrichtungen) wurde
unter Beachtung der üblichen Einzugsbereiche gemäß Nahverkehrsplan der
Zugang zu folgenden Wohnfolgeinfrastrukturen geprüft:
- S-Bahn,
- Tram/ Bus und
- übergeordnete Straßenverbindung.
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Tabelle 4: Angewendete Einzugsbereiche zur Ermittlung des Zugangs zu
verkehrlichen Infrastruktureinrichtungen
Infrastrukturbereich
Einzugsbereich,
Radius
Grundlage zur Bestimmung
des Einzugsbereichs
S-Bahn/ Regionalverkehr
600 m bei Nutzungsdichte ≥ 7.000 Nahverkehrsplan des Landes
EW und/oder Beschäftigten je km², Berlin 2006 - 2009
1000 m bei Nutzungsdichte <
7.000 EW und/oder Beschäftigten
je km²
Tram
350 m bei Nutzungsdichte ≥ 7.000 Nahverkehrsplan des Landes
EW und/oder Beschäftigten je km², Berlin 2006 - 2009
550 m bei Nutzungsdichte < 7.000
EW und/oder Beschäftigten je km²
Bus
300 m bei Nutzungsdichte ≥ 7.000 Nahverkehrsplan des Landes
EW und/oder Beschäftigten je km², Berlin 2006 - 2009
500 m bei Nutzungsdichte < 7.000
EW und/oder Beschäftigten je km²
Auch für die Ermittlung der Zugänge vor allem zu dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wurden seitens der Gutachter thematische Karten (s.
Anhang B) erstellt. Hierbei wurde sich auf die Bahnhöfe /Haltestellen des
schienengebundenen Verkehrs konzentriert. Die Ermittlung der Erreichbarkeit
von Bushaltestellen wurde unter Berücksichtigung der unter Tabelle 3 genannten Einzugsbereiche durch den Fachbereich Stadtplanung ermittelt. Auf
eine Darstellung in Form einer thematischen Karte zum Thema Zugang zu
Bushaltestellen wurde verzichtet. Mithilfe der thematischen Karten konnte
einerseits die direkte Entfernung zu den Bahnhöfen /Haltestellen in Metern als
auch die Abdeckung (ja, teilweise, nein) des jeweiligen Einzugsbereichs in
Bezug auf die Potenzialflächen erfasst und in die Standortblätter aufgenommen werden.
Die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz wurde auf der Grundlage
der Karte "übergeordneten Straßennetzes im Bestand 2011 des
Stadtentwicklungsplans Verkehr (Stand März 2011)" ermittelt. Als Kriterium
für eine gute Anbindung wurde die Entfernung zur nächst gelegenen
übergeordneten Straße (Stufe I und Stufe II) bestimmt. Die Bestimmung der
Entfernung wurde nicht per "Luftlinie" sondern die konkret zurückzulegenden
Straßenkilometer bis zur nächstliegenden Zufahrt ermittelt. Da das übergeordnete Straßennetz in Treptow-Köpenick relativ engmaschig ist, kann die
Anbindung bei einer Entfernung von unter 1.000 m als sehr gut und bei über
1.000 m als gut bewertet werden.
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21
2.5.3 Zugang zu Grünflächen
Zur Ermittlung des Zugangs zu Grünflächen wurde ebenfalls eine thematische
Karte erstellt, in der alle nach dem Grünanlagengesetz gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verzeichnet wurden. In einem weiteren
Arbeitsschritt wurden diejenigen Grünflächen aus dem Plan entfernt, welche
eine geringere Größe als 500 m² aufweisen, da gemäß Landschaftsprogramm
Berlin nur Flächen ≥ 500 m² als wohnungsnahe Grünflächen gewertet werden. Auf der Grundlage dieser Karte wurde die Entfernung in Metern von der
Mitte der jeweiligen Potenzialfläche bis zum nächstliegenden Zugang der in
Betracht kommenden Grünfläche ermittelt und in die Standortblätter aufgenommen. Zur Bewertung der Entfernung wurde folgender Einzugsbereich
herangezogen:
Tabelle 5: Angewendete Einzugsbereiche zur Ermittlung des Zugangs zu
Grünflächen
Infrastrukturbereich
Einzugsbereich,
Radius
Grundlage zur Bestimmung des
Einzugsbereichs
Wohnungsnahe Grünflächen
500 m
Landschaftsprogramm Berlin 1994
Entgegen den Aussagen des Landschaftsprogramms wurde hierbei auf eine
Unterscheidung zwischen wohnungs- und siedlungsnahe Grünflächen verzichtet, da aufgrund des großen Anteils an Wald- und Wasserflächen im Bezirk Treptow-Köpenick und den damit verbundenen großen Angebot an Naherholungsfunktionen die Überprüfung des Zugang zu siedlungsnahen Grünflächen für nicht notwendig erachtet wurde. Siedlungsnahe Grünflächen unterscheiden sich vor allem in ihrer Größe und ihren Einzugsradien von wohnungsnahen Grünflächen. Hier gelten gemäß Landschaftsprogramm folgende
Einzugsbereiche:
- 1.000 m Einzugsbereich bei Grünflächen zwischen 10 ha und 50 ha sowie
- 1.500 m Einzugsbereich bei Grünflächen größer als 50 ha.
Siedlungsnahe Grünflächen wurden jedoch bei der Ermittlung als wohnungsnahe Grünflächen gewertet, da auch diese die Funktion von wohnungsnahen
Grünflächen erfüllen.
2.6
Bedarfe an sozialer Infrastruktur
Analog zu der Bestimmung des quantitativen Potenzials wurden bei der Angabe der entstehenden Bedarfe an sozialer und grüner Wohnfolgeinfrastruktur zwei verschiedene Methoden angewendet.
22
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- Bei Flächen, für die ein festgesetzter Bebauungsplan vorliegt, bzw. bei
denen das Bebauungsplanverfahren soweit fortgeschritten ist, dass die
städtebaulichen Verträge bereits ausgehandelt sind, werden die Angaben
bezüglich der sozialen und grünen Wohnfolgeinfrastruktur aus diesen Verträgen übernommen.
- Für alle weiteren Flächen werden die erforderlichen Angaben zur Ermittlung der Bedarfe an sozialer und grüner Wohnfolgeinfrastruktur gemäß
nachfolgender Planungsannahmen ermittelt und in die Standortblätter aufgenommen.
Die voraussichtlichen Bedarfe wurden auf Basis der seinerzeit landesweiten
(Land Berlin) bzw. bezirklichen Richtwerte ermittelt. Für Grundschulen,
öffentliche Kinderspielplätze und wohnungsnahe Grünflächen existieren
Senatsbeschlüsse zu den Richtwerten. Es gab keinen landesweit gültigen
Richtwert für Kindertagesstätten, weshalb hierzu mit dem bezirklichen
Jugendamt eine Abstimmung über die Versorgungsquote erfolgte. Zwischenzeitlich wurden Richt- und Orientierungswerte für Kindertagesstätteneinrichtungen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt veröffentlicht. Die Bearbeitung dieses Arbeitsschrittes erfolgte jedoch vor der Veröffentlichung der neuen Richt- und Orientierungswerte.
Im Rahmen dieser Studie wäre angesichts des demografischen Wandels
auch die Ermittlung der Bedarfe für Senioreneinrichtungen
(Seniorenwohnhäuser
und
vergleichbaren
Wohnformen
sowie
Seniorenfreizeitstätten) interessant gewesen. Da hierzu aber nur veraltete
Richtwerte vorliegen, dessen Anwendung die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt nicht empfiehlt (Schreiben SenStadt I A 1 vom
08.04.2011), wurde auf die Ermittlung der Bedarfe bezüglich
Senioreneinrichtungen verzichtet.
In der folgenden Tabelle sind die entsprechenden Richtwerte aufgeführt. Die
Quellen hierfür sind:
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Richt- und Orientierungswerte für
Einrichtungen der sozialen und grünen Infrastruktur (02/2011) und
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Planungsannahmen (11/2003).
Richtwerte in der Infrastrukturplanung ermöglichen rechnerisch ermittelte
Werte über zukünftige Bedarfe, sodass für eine angemessene
Infrastrukturversorgung in Neubaugebieten weitgehend gesorgt werden kann.
In diesem Zusammenhang ist einerseits zwischen der Einwohnerzahl und den
Bedarfen bei der Erstbelegung und andererseits zwischen dem mittel- bis
langfristigen Bevölkerungszahlen und den daraus abzuleitenden
Dauerbedarfen auf der Grundlage der zu erwartenden demographischen
Entwicklung zu unterscheiden. Diese Annahme, dass sich nach Fertigstellung
und Erstbezug eines Wohnbauprojektes die Einwohnerzahlen und die
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Jahrgangsstärken jährlich verringern6, wird durch die Unterscheidung der
Planungsannahmen in Spitzen- und Langzeitbedarfe Rechnung getragen.
Tabelle 6: Haushaltsgröße gemäß Planungsannahmen (11/2003) der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Einfamilienhausgebiete
3,2 EW/WE
Mehrfamilienhausgebiete innerhalb des S-Bahnrings
1,9 EW/WE
Mehrfamilienhausgebiete außerhalb des S-Bahnrings
2,0 EW/WE
Tabelle 7: Angewendete Richt- und Orientierungswerte zur Ermittlung des
voraussichtlichen Infrastrukturbedarfs gemäß Planungsannahmen (11/2003)
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Infrastrukturbereich Richtwert
Grundschulen
Planungsannahme Anzahl der EW
1 Platz je 100% der Spitzenbedarf:
6-bis unter 12In EFH7-Gebieten
Jährigen
2% pro Altersjahr,
in MFH8-Gebieten
innerhalb des SBahnrings 1,0 %
pro Altersjahr,
in MFH-Gebieten
außerhalb des SBahnrings 1,4% pro
Altersjahr
Kindertagesstätten 1 Platz je 85% der
0- bis unter 3Jährigen, 1 Platz je
85% der 3- bis
unter 6 Jährigen
Öffentliche Kinderspielplätze
1 m² anrechenbare
Nettospielfläche
pro EW
Wohnungsnahe
Grünflächen
6 m² pro EW
Spitzenbedarf:
In EFH-Gebieten
1,5% pro Altersjahr,
in MFH-Gebieten
innerhalb des SBahnrings 1,0 %
pro Altersjahr,
in MFH-Gebieten
außerhalb des SBahnrings 1,4% pro
Altersjahr
Langzeitbedarf:
In EFH-Gebieten 1%
pro Altersjahr,
in MFH-Gebieten innerhalb des S-Bahnrings
0,8 % pro Altersjahr,
in MFH-Gebieten außerhalb des SBahnrings 0,9% pro
Altersjahr
Langzeitbedarf:
In EFH-Gebieten 1%
pro Altersjahr,
in MFH-Gebieten innerhalb des S-Bahnrings
0,9 % pro Altersjahr,
in MFH-Gebieten außerhalb des SBahnrings 0,9% pro
Altersjahr
Mit Schreiben vom 10.03.2014 aktualisierte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Planungsannahmen sowie die Richt- und OrienSiehe auch Infrastrukturplanung im Wohnungsneubau, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin 1999
7 EFH: Einfamilienhaus
8 MFH: Mehrfamilienhaus
6
24
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tierungswerte der sozialen und grünen Infrastruktur als Folgeeinrichtung für
Wohnungsneubau (12/2013). Die Erarbeitung des Arbeitsschrittes bezüglich
der Ermittlung der Bedarfe war jedoch bereits abgeschlossen, weshalb in
Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung und der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt auf die Anwendung der aktualisierten Planungsannahmen sowie der Richt- und Orientierungswerte verzichtet wurde.
Im direkten Vergleich zwischen den angewendeten und den aktualisierten
Planungsannahmen sowie den Richt- und Orientierungswerte fällt auf, dass
auf die Unterscheidung in Spitzen- und Langzeitbedarf (mit Ausnahme bei der
Kindertagesbetreuung) verzichtet wurde. Auch wurde bei den Belegungsdichten (EW/WE) und Jahrgangsstärken auf die Unterscheidung in Gebiete innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings verzichtet (s. Tabellen 8-9). Im Rahmen
der Erarbeitung wurden an Beispielflächen die aktualisierten Planungsannahmen angewendet, um ggf. pauschalisierte Aussagen für die Abschätzung
der Unterschiede zu treffen.
Bei der Berechnung der Einwohneranzahlen führt die Anwendung der aktualisierten Planungsannahmen im Geschosswohnungsbau außerhalb des SBahnrings zu einem 5 % höherem Ergebnis, währenddessen in Einfamilienhausgebieten die Anwendung zu einer 6 % geringeren Einwohnerzahl führen
würde.
Bezogen auf die Bedarfe an sozialen Infrastruktureinrichtungen sind die Unterschiede besonders hinsichtlich der Spitzenbedarfe für die Kindertagesbetreuung signifikant. Die Anhebung der Jahrgangsstärken der aktualisierten
Annahmen bei Kindern unter 6 Jahren von 1 % auf 2 % mit einer Versorgungsquote von 75 % führt vor allem in den Innenstadtgebieten zu Bedarfserhöhungen von bis zu 85 %. Bezogen auf Geschoss- und Einfamilienhausbebauungen außerhalb des S-Bahnrings führt die Anwendung der aktualisierten Annahmen zu Erhöhungen zwischen ca. 10 % bzw. 25 %. Die Unterschiede bezüglich der Langzeitbedarfe führen zu weniger drastischen Ergebnissen. Während bei Anwendung der aktualisierten Annahmen für die Berechnung der Kindertagesbetreuung in Einfamilienhausgebieten im Vergleich
zu den alten Annahmen zu einem um ca. 20 % geringeren Bedarf führt, sind
die Unterschiede im Geschosswohnungsbau kaum relevant.
Bei der Berechnung der Grundschulbedarfe in Einfamilienhausgebieten ergibt
sich bei Anwendung der aktualisierten Richt- und Orientierungswerte analog
zu den Annahmen der Belegungsdichten ein ca. 6 % geringerer Bedarf an
Grundschulplätzen im Vergleich zu den alten. Bei Anwendung der aktualisierten Richt- und Orientierungswerte führt die Berechnung der Grundschulbedarfe im Geschosswohnungsbau zu einer Bedarfserhöhung zwischen ca. 11 %
(außerhalb des Stadtrings) und 31 % (innerhalb des Stadtrings) im Vergleich
zu den alten Berechnungen.
Eine direkte Vergleichbarkeit bzw. Hochrechnung im Bezug auf den Gesamtbedarf ist aufgrund der großen Anzahl von aus Eigentümerkonzepten abgeleiteten Wohneinheiten bzw. der Übernahme der Bedarfsberechnungen aus
städtebaulichen Verträgen nicht geboten.
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25
Tabelle 8: Aktualisierte Haushaltsgröße gemäß Planungsannahmen
(12/2013) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Einfamilienhausgebiete
3,0 EW/WE
Mehrfamilienhausgebiete außerhalb des S-Bahnrings
2,0 EW/WE
Tabelle 9: Aktualisierte Planungsannahmen sowie die Richt- und Orientierungswerte der sozialen und grünen Infrastruktur als Folgeeinrichtung für
Wohnungsneubau (12/2013)
Infrastrukturbereich Richtwert
Grundschulen
1 Platz je 100% der Spitzenbedarf:
Langzeitbedarf
6-bis unter 12In EFH9-Gebieten Jährigen
1,0 % pro Altersjahr,
in MFH10-Gebieten
1,0 % pro Altersjahr,
Kindertagesstätten 1 Platz je 75% der
unter 6-Jährigen
Öffentliche Kinderspielplätze
1 m² anrechenbare
Nettospielfläche
pro EW
Wohnungsnahe
Grünflächen
6 m² pro EW
2.7
Planungsannahme Anzahl der EW
Spitzenbedarf:
In EFH-Gebieten
2,0 % pro Altersjahr,
in MFH-Gebieten
2,0 % pro Altersjahr,
Langzeitbedarf:
In EFH-Gebieten 1,0 %
pro Altersjahr,
in MFH-Gebieten 1,0 %
pro Altersjahr,
Realisierungszeitraum
Die Methodik zur Einstufung der zeitlichen Realisierbarkeit wird im folgenden
Kapitel (Kapitel 3 " Zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen") erläutert. Das
ermittelte Ergebnis wurde im Standortblatt unter Realisierungszeitraum vermerkt.
9
EFH: Einfamilienhaus
MFH: Mehrfamilienhaus
10
26
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3
Zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen
Der Vorschlag zur zeitlichen Priorisierung erfolgt auf der Basis des folgenden
Vorgehens.
Indikatoren der zeitlichen Priorisierung
Zeitliche Realisierbarkeit
2014-2016
2017-2022
2023-2030
3. Filter
2014-2016
2017-2022
2023-2030
Strategische Prioritätensetzung
2. Filter
planungsrechtliche Beurteilung
1. Filter
2014-2016
2017-2022
2023-2030
Flächen nach § 34 mit festgesetzten B-Plänen bzw. stbl. Verträgen
Flächen mit B-Plänen im Verfahren bzw. Flächen mit Planerfordernis
Abbildung: Indikatoren der zeitlichen Priorisierung
Der Vorschlag zur zeitlichen Priorisierung der Potenzialflächen beruht auf der
Annahme, dass die zeitliche Realisierbarkeit einer Fläche in Abhängigkeit zu
ihren Entwicklungsvoraussetzungen bzw. Hemmnissen einzuschätzen ist. Die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen können ebenfalls ausschlaggebend für die zeitliche Entwicklung einer Fläche sein, weshalb diese gesondert
geprüft und bewertet werden. Da der Bezirk Treptow-Köpenick über mehr
quantitative Potenziale verfügt als voraussichtlich (im Bezirk) benötigt werden
bzw. unter Maßgabe der infrastrukturellen Anforderungen zu bewältigen ist
(vgl. Kapitel 5 Schlussfolgerungen), kann und sollte der Bezirk durch Priorisierung der Flächen seine Steuerungskraft für eine geordnete städtebaulichnaturräumliche Entwicklung nutzen. Deshalb wird für diejenigen Flächen, auf
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27
die der Bezirk planungsrechtlichen Einfluss hat11, eine strategische Prioritätensetzung auf der Grundlage einer quantitativen fallbezogenen Einschätzung
erfolgen. Auf der Basis der vorrangegangenen Ausführungen wurde eine
Methodik entwickelt, wobei die zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen auf
der Grundlage von 3 Filtern12 eingeschätzt und den folgenden Umsetzungszeiträumen zugeordnet wird:
- kurzfristig (2014-2016),
- mittelfristig (2017-2022),
- langfristig (2023-2030).
3.1
Erster Filter
In einem ersten Schritt erfolgt die Einstufung in die jeweiligen Entwicklungszeiträume auf der Basis einer qualitativen fallbezogenen Einschätzung der
zeitlichen Realisierbarkeit der Flächen in Abstimmung mit dem Bezirk. Dazu
werden folgende Kriterien herangezogen:
- Eigentumsverhältnisse,
- entgegenstehende weitere Planungen, insbesondere Kleingartenentwicklungsplanungen sowie StEP Industrie und Gewerbe,
- gegenwärtige Nutzung,
- Gemengelagenproblematik,
- Verkehrslärmproblematik (nachts),
- Altlasten sowie
- Betroffenheitsfaktor (hiermit wird zum Ausdruck gebracht, dass durch die
Planung betroffene Bewohner hemmend auf die Entwicklung eines Standortes wirken können).
3.2
Zweiter Filter
Nachdem diese Kriterien der Entwicklungsvoraussetzungen und -hemmnisse
eingeschätzt wurden, erfolgt die Überprüfung der zeitlichen Priorisierung
durch die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen. Folgende Kriterien wur-
11
Die planende Verwaltung verfügt bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich über keine zeitlichen Steuerungsmöglichkeiten. Bei Flächen, für die ein festgesetzter Bebauungsplan vorliegt, bzw.
bei denen das Bebauungsplanverfahren soweit fortgeschritten ist, dass die städtebaulichen Verträge bereits ausgehandelt sind, wurden die zeitlichen Steuerungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft.
Vor diesem Hintergrund wird der 3. Filter der strategischen Prioritätensetzung lediglich auf Flächen
mit B-Plänen im Verfahren bzw. auf Flächen mit Planerfordernis angewendet.
12 vgl. Abbildung 1: Indikatoren der zeitlichen Priorisierung
28
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den für die qualitative fallbezogene Einschätzung der planungsrechtlichen
Beurteilung herangezogen:
- planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben gemäß BauGB,
- das Vorliegen eines Planungserfordernisses sowie
- die Notwendigkeit einer FNP Änderung bzw. Berichtigung.
Im Ergebnis kann hierbei eine zuvor als kurz- bzw. mittelfristig bewertete
Realisierbarkeit zu einer mittel- bzw. langfristig Bewertung korrigiert werden.
3.3
Dritter Filter
Für den dritten und abschließenden Filter wurde eine quantitative fallbezogene Einschätzung zur strategischen Prioritätensetzung gewählt. In Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung wurden hierfür folgende befördernde und einschränkende Faktoren bestimmt und entsprechend der Auflistung
mit einer Punkteanzahl gewichtet:
Befördernde Faktoren
- Lage in gut erschlossenen Gebieten (ÖPNV)
2/ 0 Punkte
- Zentrennahe Lage (polyzentrische Struktur)
2/ 1/ 0 Punkte
- Zugang zu wohnungsnahen Grünflächen
2/ 1/ 0 Punkte
Einschränkende Faktoren:
- Stadtklimatische Situation /Gebiete mit Klimafunktion
- Lage in unterversorgten Gebieten (soz. Infrastruktur)13
- Nutzungskonkurrenzen zu Gewerbe
-2/ 0 Punkte
-2/ -1/ 0 Punkte
-2/ 0 Punkte
Bei der Entwicklung dieser Kriterien würden eine Vielzahl weiterer Aspekte in
Betracht kommen. Ziel war es jedoch, die Besonderheiten des Bezirks abzubilden und eine Gewichtung über ein Punktesystem zu entwickeln. Der Bezirk
Treptow-Köpenick ist der flächengrößte Bezirk Berlins mit der geringsten
Bevölkerungsdichte pro km². Daher ist eine flächendeckende Abdeckung mit
sozialen und technischen Infrastruktureinrichtungen problematisch und kostenintensiv. Der Erreichbarkeit von Infrastruktureinrichtungen wird daher ein
großes Gewicht bei der Entwicklung von Wohnbauflächen beigemessen. Die
Erreichbarkeit von Haltestellen des ÖPNV (Bahn, Tram und Bus) wurde aufgrund der derzeit gültigen Einzugsbereiche geprüft (vgl. Tabelle 3) und mit 2
bzw. 0 Punkten als "befördernder Faktor" gewertet. Demgegenüber wurde der
13
Hierbei wurde nur die räumliche Erreichbarkeit von Grundschulstandorten einbezogen.
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Zugang zu sozialen Infrastruktureinrichtungen nur in Bezug auf die Einzugsbereiche von Grundschulen geprüft, da diese einen Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge darstellen. Außerdem ist aufgrund des Flächenbedarfs
hier eine Standortsicherung/ -erweiterung wesentlich problematischer für den
Bezirk umsetzbar als bei Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Ein fehlender (-2 Punkte) bzw. nur teilweiser Zugang (-1 Punkt) wurde hier als einschränkender Faktor gewertet, welcher sich durch eine negative Punkteanzahl auswirkt.
Aufgrund der historischen Siedlungsentwicklung weist der Bezirk eine polyzentrische Struktur auf. Die Lage einer Potenzialfläche innerhalb eines
"Hauptzentrums",
"Stadtteilzentrums",
"Ortsteilzentrums"
bzw.
"Nahversorgungszentrums" wurde deshalb im Hinblick auf die damit mögliche
Grundversorgung als befördernder Faktor in dem Punktesystem abgebildet.
Diese Zentren verfügen teilweise über hoch verdichtete Blockrandbebauungen. Trotz des großen Anteils an Wald- und Wasserflächen im Bezirk Treptow-Köpenick sind vor allem diese Bereiche nicht ausreichend mit Grün- und
Freiflächen versorgt. Ein gegebener Zugang zu wohnungsnahen Grün- und
Freiflächen wurde daher ebenfalls als befördernder Faktor aufgenommen.
Eine weitere Besonderheit des Bezirks Treptow-Köpenick ist, dass er als
Bindeglied zwischen dem künftigen Flughafen BER und der Innenstadt fungiert. Der Großteil der Entwicklungsachse Innenstadt zum zukünftigen Flughafen liegt im Bezirk Treptow-Köpenick. Der Bezirk weist auch eine lange
Tradition als Wirtschaftsstandort auf. Der Ortsteil Schöneweide verfügt über
beachtliche Flächen für das produzierende Gewerbe. Diese Tradition wurde
erfolgreich fortgeführt und weiterentwickelt. Berlin Adlershof hat sich zum
wichtigsten Wissenschaft-, Wirtschafts- und Medienstandort Berlins entwickelt
und zählt zu einem der 15 größten Wissenschaftsparks der Welt. Die Entwicklung von Flächen für die Wohnnutzung kann daher Konkurrenz zu gewerblichen Nutzungen auslösen. Stehen Darstellungen des Stadtentwicklungsplans
Industrie und Gewerbe bzw. die derzeitige Nutzung einer Entwicklung als
Wohnstandort entgegen, wird dies als einschränkender Faktor gewertet, welcher sich durch eine negative Punkteanzahl (-2 Punkte) auswirkt.
Werden Flächen einer neuen Nutzung zugeführt bzw. weiter verdichtet entstehen nicht nur Konkurrenzen zu anderen Nutzungsarten. Unter Umständen
können aufgrund veränderter klimatischer Situationen negative Auswirkungen
auf das Umfeld auftreten. Um den ökologischen und stadtklimatischen Belangen Rechnung zu tragen, wurde auf der Grundlage der Karte
Planungshinweise Stadtklima 04.11.2/2009 (Umweltatlas Berlin) die klimatische Funktion einer Potenzialfläche als einschränkender Faktor gewertet (-2
Punkte), da durch Wegfall dieser Funktion sich die klimatische Situation des
Umfelds verschlechtern würde.
Die Gewichtung der Punktevergabe wurde so gewählt, dass befördernde und
einschränkende Faktoren in der Summe über eine gleiche Gewichtung verfügen. Auf der Grundlage der gebildeten Kategorien können maximal 6 Punkte
erlangt werden, im ungünstigsten Fall könnte eine Fläche mit minus sechs
Punkten bewertet werden. Bei Punktzahlen zwischen -6 und 0 wird die vor-
30
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rangegangene Einschätzung des 1. und 2. Filters strategisch in den nächsten
Umsetzungszeitraum korrigiert. Bei positiven Punktezahlen wurde die vorrangegangene Einschätzung des 1. und 2. Filters beibehalten. Die konkreten
Ergebnisse der zeitlichen Priorisierung zu den einzelnen Kriterien in den Filtern können anhand der Tabelle 1 "Zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen" im Anhang C nachvollzogen werden.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Bezirk Treptow-Köpenick
über vorrangig kurzfristige Wohnbaupotenziale verfügt:
- kurzfristig (2014-2016):
6.063 WE
- mittelfristig (2017-2022):
3.609 WE
- langfristig (2023-2030):
3.848 WE
Die Ergebnisse der Priorisierung wurden anhand einer Karte visualisiert (siehe Karte 10 Zeitliche Priorisierung im Anhang B). In einem weiteren Schritt
wurden die nach Umsetzungszeiträumen gegliederten Potenzialübersichten
an das Schulamt und die Kindertagesstättenplanung übermittelt, um die konkreten kurz-, mittel- bzw. langfristigen Bedarfe innerhalb der einzelnen Planungsräume zu ermitteln. (s. Kapitel 5: Schlussfolgerungen).
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4
Vorhaben der landeseigenen und genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen
In diesem Kapitel erfolgt eine erste Ermittlung der Entwicklungs- und
Nachverdichtungspotenziale der Flächen im Eigentum landeseigener oder
genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen. Mit Hilfe des Bezirksamts
Treptow-Köpenick, Fachbereich Stadtplanung, konnten 20 Wohnungsbaugenossenschaften sowie vier landeseigene Wohnungsunternehmen ermittelt
werden, welche Bestände im Bezirk aufweisen. Die Eigentümer der o.g. Flächen wurden durch den Bezirksstadtrat Herrn Hölmer im Frühjahr 2014
angeschrieben mit der Bitte, ihre Vorhaben zu erläutern und falls vorhanden,
Daten (Anzahl der WE, Wohnbautypologie etc.) zu übermitteln. Von den 20
angeschriebenen Wohnungsgenossenschaften erfolgte durch 11 ein Rücklauf
(8 davon mit bekannten Potenzialen), von den landeseigenen Unternehmen
mit Beständen im Bezirk haben alle vier Unternehmen geantwortet.
Die Unternehmen verfügen einerseits über großflächige Wohnbaupotenziale,
welche teilweise bereits im Rahmen dieser Studie betrachtet wurden, als
auch über kleinteilige Wohnbaupotenzialstandorte. Der Rücklauf der Unternehmen wurde in Form einer Tabelle ausgewertet (s. Tabelle 2 "Rücklauf der
Wohnungsgesellschaften" im Anhang C) als auch gegliedert nach kleinteiligen
Standorten und größeren Flächen in einem Plan visualisiert (siehe Karte 11
Wohnbaupotenziale der Wohnungsgesellschaften im Anhang B).Im Ergebnis
wurde von den Wohnbaugenossenschaften mit Beständen im Bezirk ein Potenzial von 1.091 WE benannt, wobei 741 WE im Rahmen dieser Studie noch
nicht betrachtet wurden und als zusätzliches Potenzial zu den bereits ermittelten 13.520 WE zu werten ist.
Tabelle 10: Potenziale der Wohnungsgenossenschaften mit Beständen im
Bezirk
Wohnungsbaugenossenschaft
Lage (Planungsraum)
Quantitatives
Potenzial
Berliner Bau- und Wohnungsbaugenossenschaft 1892 eG
Bohnsdorf (BG 3)
350 WE
Wohnungsbaugenossenschaft
GWG Berliner Bär eG
Oberschöneweide Ost
50 WE
Hirschgarten
130 WE
Wohnungsbaugenossenschaft
Altglienicke eG
Adlershof West (Entwicklungsgebiet)
120 WE
Wohnungsbaugenossenschaft
Treptow Süd eG
Schnellerstraße
50 WE
Summe der weiteren kleinteiligen Potenziale aller acht
Genossenschaften mit bekannten Potenzialen
Oberschöneweide Ost, Dammvorstadt, Grünau, Baumschulenstraße, Kietzer Feld, Schnellerstraße Adlershof West
391 WE
Summe
32
1.091 WE
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Die landeseigenen Wohnungsgesellschaften DEGEWO sowie die Stadt und
Land nannten ein Potenzial von 2.143 WE, wobei 661 WE im Rahmen dieser
Studie noch nicht betrachtet wurden. Die Gewobag, welche nur über sehr
geringe Bestände im Bezirk verfügt, beabsichtigt keine Neubauvorhaben
durchzuführen. Die HOWOGE hat bislang noch keine abschließende Betrachtung ihrer Potenziale vorgenommen.
Tabelle 9: Potenziale der landeseigenen Wohnungsunternehmen
Landeseigene Wohnungsunternehmen
Lage (Planungsraum)
Quantitatives Potenzial
Dammvorstadt
68 WE
Adlershof West (Entwicklungsgebiet)
91 WE
Dammvorstadt (DV 2)
182 WE
Dorf Altglienicke (AG
8)
243 WE
Schnellerstraße
51 WE
Altstadt Kiez
196 WE
Bölschestr., Dorf
Altglienicke, Grünau,
Spindlersfeld
100 WE
Dorf Altglienicke (AG
5)
355WE
Schnellerstraße (NW
2)
118 WE
Adlershof West (Entwicklungsgebiet)
70 WE
Bohnsdorf (BD 1)
340 WE
Kölner Viertel (AG 3)
200 WE
Johannisthal Ost und
West , Adlershof Ost,
129 WE
DEGEWO AG
Weitere kleinteilige Potenziale
der DEGEWO AG
Stadt und Land Wohnbaugesellschaft mbH
Weitere kleinteilige Potenziale
der Stadt und Land
Summe
2.143 WE
Durch die Abfrage der genossenschaftlichen und landeseigenen Wohnungsunternehmen konnte insgesamt ein Potenzial von 1.402 WE erfasst werden,
welches als zusätzliches Potenzial zu den bereits ermittelten 13.520 WE zu
werten ist.
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5
Schlussfolgerungen
Auf der Grundlage der vertieft untersuchten Flächen (s. Standortblätter) konnte im Bezirk Treptow-Köpenick ein theoretisches Potenzial von 13.520 WE
ermittelt werden. Wie bereits in der Einleitung beschrieben (vgl. Kapitel 1),
wird im Rahmen der Wohnbaupotenzialanalyse bloß ein Anteil der tatsächlichen Wohnbaupotenziale behandelt. Zusätzlich zu den ermittelten Wohneinheiten der betrachteten 61 Wohnbaupotenzialflächen kommen also noch
folgende Wohnbaupotenziale hinzu:
- 1.402 WE der genossenschaftlichen sowie landeseigenen Wohnungsunternehmen, soweit bislang bekannt,
- Flächen mit Potenzialen von weniger als 50 WE,
- Flächen deren Realisierung unmittelbar bevor steht sowie
- Standorte mit mehr als 50 WE, deren Umsetzung sich 2014 verzögert hat
(z. B. "Wohnen am Campus " im Entwicklungsgebiet Berlin JohannisthalAdlershof).
Ferner kommen Wohnbaupotenziale hinzu,
- die durch Verdichtungen im Bestand möglich wären (Baulücken, Anbauten, Aufbauten, in den Zeilenbau- und Großsiedlungsquartieren usw.),
- deren Potenzialflächen erst nach Dezember 2013 bekannt wurden.
Diese zusätzlichen Potenziale, welche nicht im Rahmen dieser Studie
untersucht wurden, können in der Summe einen enormen Umfang aufweisen, was ebenfalls für die daraus resultierenden Bedarfe an sozialer Wohnfolgeinfrastruktur zu erwarten ist. Als Beispiel kann hier das Entwicklungsgebiet Berlin Johannisthal-Adlershof genannt werden, wo bis zum Jahr 2016 rd.
1.450 WE realisiert werden sollen. Ursprünglich wurde mit einer früheren
Fertigstellung gerechnet weshalb dieses Potenzial im Rahmen der Studie
nicht betrachtet wurde. Zusätzlich gibt es aktuelle Überlegungen, hier weitere
Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung zustellen, weshalb mit zusätzlichen Potenzialen in ähnlichen Größenordnungen gerechnet werden muss.
Stellt man die im Rahmen der Studie untersuchten quantitativen Potenziale
nach voraussichtlichen Realisierungszeiträumen der Bevölkerungsprognose
für den Bezirk Treptow-Köpenick gegenüber, kann im Ergebnis festgestellt
werden, dass der Bezirk über mehr Wohnbaupotenziale verfügt, als prognostiziert wurde. Hierbei sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Bevölkerungsprognosen auch in Abhängigkeit der zuvor bekannten Potenziale berechnet
werden.
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Tabelle 11: Quantitatives Potenzial von betrachtete Flächen mit > 50 WE
nach voraussichtlichen Realisierungszeiträumen
Quantitatives Potenzial von betrachtete Flächen mit > 50 WE
2014-2016
6.063 WE
13.893 EW
2017-2022
3.609 WE
7.415 EW
2023-2030
3.848 WE
8.166 EW
Tabelle 12: Bevölkerungszunahme im Bezirk T-K gemäß Bevölkerungsprognose
Bevölkerungszunahme im Bezirk T-K gemäß Bevölkerungsprognose
2014-2016
6.025 EW
2017-2022
6.679 EW
2023-2030
3.035 EW
Zusammenfassend lässt sich anhand der Gegenüberstellung feststellen, dass
der Bezirk Treptow-Köpenick vor allem kurz- und langfristig über deutlich
mehr Wohnbaupotenziale verfügt als ursprünglich bei der Bevölkerungsprognose angenommen. Der Bezirk leistet damit einen wichtigen Beitrag auch für
den kurzfristigen Wohnungsbedarf in Berlin. Hierbei werden auch Bedarfe an
Sonderwohnformen wie "studentisches Wohnen" oder "Seniorenwohnformen"
bedient.
Aufgrund der hier aufgezeigten Potenziale, welche im Vergleich zur Bevölkerungsprognose höher ausfallen, sollte der Bezirk auch vor dem Hintergrund
der Infrastruktursicherung durch Priorisierung der Flächen seine Steuerungskraft für eine geordnete städtebaulich-naturräumliche Entwicklung weiterhin
nutzen und ausbauen.
Dabei sind die Besonderheiten des Bezirks zu berücksichtigen. Neben den in
Kapitel 3 "Zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen" aufgeführten Besonderheiten, ist die demografische Situation des Bezirks als Eigenart hervorzuheben. Der Anteil der über 65-Jährigen liegt schon heute bei ca. 26 %. Ein
ähnlicher Anteil dieser Altersgruppen für gesamt Berlin wird gemäß Bevölkerungsprognose erst für das Jahr 2030 erwartet (Anteil der über 65-Jährigen]
ca. 22,8 %). Der Anteil dieser Altersgruppe wird für Treptow-Köpenick in etwa
auch für das Jahr 2030 prognostiziert, die Zahl der Hochbetagten (80 Jahre
und älter) wird jedoch weiterhin steigen. Der Schaffung von Wohnraum für
ältere Menschen kommt daher weiterhin große Bedeutung zu.
Aufgrund seiner Wasserlagen sowie ausgedehnten Waldflächen weist der
Bezirk Treptow-Köpenick Lagequalitäten auf, welche vor allem die Entwicklung von hochwertigem Wohnraum begünstigten.14 Jedoch wird auch preiswerter Wohnungsbau benötigt. Hierbei ist unter anderem der dynamische
Entwicklungsraum zwischen Innenstadt und BER-Flughafen zu nennen, welcher ein zusätzliches Nachfragepotenzial nach preiswertem Wohnraum aus14
Amt für Statistik, Baufertigstellung und -abgänge/Matrix, Ergebnis Baufertigstellung TreptowKöpenick 2006 - 2011
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löst. Hierfür wird u.a. das bereits vorhandene Engagement der landeseigenen
und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen auszubauen sein, jedoch
sollte der Bezirk auch im privaten Sektor auf preiswerten Wohnungsbau hinwirken.
Eine logische Folge der Entwicklung von Wohnraum ist die ausreichende
Vorhaltung/Bereitstellung an sozialer Infrastruktur, wobei die Standort- und
Flächensicherung häufig problematisch und kostenintensiv ist. Vor diesem
Hintergrund wurde im Rahmen dieser Studie eine Aufstellung der behandelten Potenzialflächen nach LOR-Planungsräumen sowie Umsetzungszeitraum
angefertigt und zur Ermittlung der Bedarfe von Kindertagesstättenplätzen
sowie Grundschulplätzen an die jeweiligen Fachverwaltungen übermittelt. Ziel
war es, diejenigen Planungsräume zu ermitteln, wo die zukünftigen Bedarfe
an sozialer Infrastruktur kritische Ausmaße erreichen. Weiterhin sollten die
Bedarfe auf der Grundlage der nun aktualisierten Planungsannahmen sowie
Richt - und Orientierungswerte ermittelt werden (vgl. Kapitel 2.6 Bedarfe an
sozialer Infrastruktur, siehe auch Tabellen 8 und 9).
Tabelle 13: Bedarfe an Kindertagesstättenplätzen nach Planungsraum und
Priorisierungszeitraum gemäß aktualisierter Planungsannahmen sowie Richtund Orientierungswerte
LOR Planungsräume
Elsenstraße
Am Treptower Park
Köpenicker Landstr.
Baumschulenstr.
Späthsfelde
Johannisthal West
Johannisthal Ost
OSW West
OSW Ost
Schnellerstraße
Adlershof Ost
Spindlersfeld
Köllnische Vorstadt
Dorf Altglienicke
Kölner Viertel
Bohnsdorf
Grünau
Kietzer Feld/Nachth.
Hirschgarten
Bölschestraße
Rahnsdorf/Hessenw.
Dammvorstadt
Köpenick Nord
Summe
36
20142017 2023 Kitabedarf
Kitabedarf
Kitabedarf
2016 EW
2022 EW
2030 EW
351
16
449
20
428
19
0
0
0
0
2.462
111
0
0
0
0
443
20
0
0
0
0
1.677
75
0
0
0
0
743
33
500
23
0
0
0
0
160
7
0
0
0
0
518
23
280
13
0
0
0
0
590
27
0
0
557
25
1.201
54
0
0
74
3
43
2
0
0
1.661
75
0
0
0
0
227
10
0
0
0
0
1.848
83
741
33
229
10
100
5
209
9
0
0
1.505
68
713
32
0
0
1.550
70
0
0
157
7
2.324
105
0
0
1.065
48
0
0
0
0
388
17
164
7
0
0
148
7
666
30
596
27
278
13
1.383
62
1.769
80
0
0
304
14
823
37
148
7
13.892
625
7.414
334
8.166
367
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Kurzfristige Bedarfe an Kindertagesstättenplätzen werden vor allem in den
Planungsräumen Spindlersfeld, Dorf Altglienicke, Bohnsdorf, Grünau
und Kietzer Feld/Nachtheide ausgelöst. Langfristig Bedarfe werden vor
allem in den innenstadtnahen Planungsräumen "Am Treptower Park Süd"
und "Baumschulenstraße" erwartet.
Ein Großteil der kurzfristig ausgelösten Bedarfe konnte bereits in Form von
Standorten sowie finanziellen Beteiligungen über städtebauliche Verträge im
Rahmen von B-Planverfahren gesichert werden. Problematischer ist die Situation in Planungsräumen, wie z. B. "Dorf-Altglienicke" wo mehrere Potenzialflächen über Bauplanungsrecht aus dem Anfang der 90er Jahre verfügen.
Bei den mittelfristig und langfristig prognostizierten Bedarfen sollte die bewährte Praxis der Sicherung von Standorten sowie finanziellen Beteiligungen
über städtebauliche Verträge beibehalten werden. Ergänzend hierzu wird
künftig auch eine eigene Sicherung von Standorten durch eine entsprechenden Liegenschaftspolitik des Landes bzw. die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Gemeinbedarfssicherung notwendig werden, zumal eine Beteiligung
des Investors an Wohnfolgekosten im Rahmen einer Vorhabenszulassung im
unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB (Kopplungsverbot) nicht möglich ist.
Weiterhin ist anzumerken, dass im Rahmen der Studie nur ein Teil der tatsächlich vorhandenen Wohnbaupotenziale betrachtet wurde und in den jeweiligen Planungsräumen teilweise bereits schon jetzt Defizite vorhanden sind.
Erschwerend kommt hinzu, dass geeignete Standorte bzw. Landesflächen zur
Sicherung kaum zur Verfügung stehen.
Bereits jetzt wird auf der Grundlage des bezirklichen Kindertagesstättenentwicklungsplans viel Vorsorge für die künftigen Bedarfe geleistet. Jedoch sollte
aufgrund des schnellen Wachstums ein besonderes Augenmerk auf eine
noch engere Verzahnung zwischen Siedlungs- und Infrastrukturplanung gelegt werden.
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Tabelle 14: Bedarfe an Grundschulplätzen nach Planungsraum und Priorisierungszeitraum
GrundGrundGrund20142017 2023 schulplätschulplätschulplät2016 EW
2022 EW
2030 EW
ze
ze
ze
Elsenstraße
351
21
449
27
428
26
Am Treptower Park
0
0
0
0
2.462
148
Köpenicker Landstr.
0
0
0
0
443
27
Baumschulenstr.
0
0
0
0
1.677
101
Späthsfelde
0
0
0
0
743
45
Johannisthal West
500
30
0
0
0
0
Johannisthal Ost
160
10
0
0
0
0
OSW West
518
31
280
17
0
0
OSW Ost
0
0
590
35
0
0
Schnellerstraße
557
33
1.201
72
0
0
Adlershof Ost
74
4
43
3
0
0
Spindlersfeld
1.661
100
0
0
0
0
Köllnische Vorstadt
227
14
0
0
0
0
Dorf Altglienicke
1.848
111
741
44
229
14
Kölner Viertel
100
6
209
13
0
0
Bohnsdorf
1.505
90
713
43
0
0
Grünau
1.550
93
0
0
157
9
Kietzer Feld/Nachth.
2.324
139
0
0
1.065
64
Hirschgarten
0
0
0
0
388
23
Bölschestraße
164
10
0
0
148
9
Rahnsdorf/Hessenw.
666
40
596
36
278
17
Dammvorstadt
1.383
83
1.769
106
0
0
Köpenick Nord
304
18
823
49
148
9
Summe
13.892
833
7.414
445
8.166
492
LOR Planungsräume
Analog zu den Bedarfen an Kindertagesstättenplätzen werden kurzfristige
Bedarfe an Grundschulplätzen vor allem in den Planungsräumen Spindlersfeld, Dorf Altglienicke, Bohnsdorf, Grünau und Kietzer
Feld/Nachtheide benötigt. Mittelfristige Bedarfe werden in der "Dammvorstadt" langfristig vor allem in den innenstadtnahen Planungsräumen "Am
Treptower Park Süd" und "Baumschulenstraße" erwartet.
Ein Teil der kurzfristig ausgelösten Bedarfe konnte bereits in Form von finanziellen Beteiligungen über städtebauliche Verträge im Rahmen von BPlanverfahren gesichert werden. Die bereits zuvor angesprochenen Problemlagen der fehlenden Bedarfssicherung bei Flächen mit Bauplanungsrecht der
frühen 90er Jahre sowie bei Flächen im unbeplanten Innenbereich betreffen
auch die Grundschulversorgung. Das Hauptproblem bei der Sicherung der
Grundschulversorgung besteht jedoch darin, dass im Rahmen von städtebaulichen Verträgen lediglich eine finanzielle Beteiligung für die bestehenden
Standorte geregelt werden kann. Eine Standortsicherung ist hierbei nicht
möglich, weshalb vorrangig mit den bereits bestehenden Standorten operiert
werden muss (z. B. Ausbau, Erweiterung). Auch durch das Schulamt wird
bereits jetzt auf der Grundlage des bezirklichen Schulentwicklungsplans viel
Vorsorge für die künftigen Bedarfe geleistet. Jedoch sollte auch hier vor dem
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Hintergrund des schnellen Wachstums ein besonderes Augenmerk auf eine
noch engere Verzahnung zwischen Siedlungs- und Infrastrukturplanung gelegt werden.
Eine vollständige Erfassung der tatsächlich benötigten Bedarfe an sozialen
Infrastruktureinrichtungen und eine übergreifende Problembewältigung kann
nicht im Rahmen dieser Studie geleistet werden. Gegebenenfalls kann hierbei
das Instrument der Bereichsentwicklungsplanung bei der Ermittlung der
Handlungsbedarfe und -optionen sowie bei der konkreten Standortsicherung
bzw. -erweiterung hilfreich sein. Weiterhin sollte die Siedlungsplanung noch
stärker als bislang mit der Kindertagesstätten- und Schulentwicklungsplanung
verzahnt werden.
6
Leitlinien zur Entwicklung von Wohnbaupotenzialflächen im
Bezirk Treptow-Köpenick
Die im Rahmen dieser Studie abgeleiteten und abgestimmten Leitlinien zur
Entwicklung der Wohnraupotenziale bilden die Grundlage für die ämterübergreifende Umsetzung. Die Reihenfolge beinhaltet keine Priorisierung.
1. Einsatz der Steuerungsinstrumente für eine nachhaltige Entwicklung
Der Bezirk Treptow-Köpenick verfügt über ein hohes Potenzial an Flächen
für den Wohnungsbau und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumentwicklung im Bezirk und im Land Berlin. Der Bezirk setzt seine
Steuerungsinstrumente weiterhin bestmöglich für eine geordnete städtebauliche-naturräumliche Entwicklung ein. Durch Priorisierung der Potenzialflächen soll eine bedarfsgerechte und nachhaltige Entwicklung gewährleistet werden, welche vor allem demografische Aspekte berücksichtigt.
2. Gewährleistung einer ausreichenden und bedarfsgerechten Versorgung an sozialen Infrastruktureinrichtungen
Der Bezirk verfügt insgesamt – sowohl mit den in der Potentialanalyse
erfassten als auch den weiteren, nicht untersuchten Standorten- über
mehr Wohnungsbaupotentiale als prognostiziert, wodurch auch ein sehr
hoher Bedarf an sozialen Wohnfolgeinfrastrukturen benötigt wird.
Daher sind Wohnbauflächen im Einzugsbereich zu bestehenden Einrichtungen der sozialen Infrastruktur vorrangig vor anderen Wohnbauflächen
zu entwickeln. Der bisherige Einsatz der Steuerungsinstrumente zur Qualifizierung und zum Ausbau der Angebote an sozialen Infrastruktureinrichtungen ist fortzuführen und Defizite sollen verringert werden. Deshalb ist
bei der Vergabe von landeseigenen Grundstücken zu prüfen, ob in Ver-
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bindung mit der bestehenden Versorgungslage die Entwicklung als Standort für soziale Infrastruktureinrichtungen vorzunehmen ist.
3. Verringerung der verkehrsbedingten Belastung durch Lärm- und
Luftschadstoffe
Wohnbauflächen im Einzugsbereich zu bestehenden Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs sind vor dem Hintergrund der Minimierung des motorisierten Individualverkehrs und den damit verbundenen
Lärm- und Luftbelastungen sowie Kosten und der weiteren Zunahme älterer und hochbetagter Menschen bevorzugt vor anderen Wohnbauflächen
zu entwickeln.
4. Erhalt der Lebensqualität durch ausreichende Versorgung mit wohnungsnahen Grün- und Freiflächen
Die Potenzialflächen sollen in das Netz der öffentlichen Räume und Grünflächen eingebunden werden. Eine ausreichende Freiraumversorgung mit
öffentlichen Grünflächen sowie Klein- oder Mietergärten im nahen Wohnumfeld ist sicherzustellen. Besondere Bedeutung wird den öffentlich zugänglichen Grünflächen an den Uferlagen und innerhalb der überregionalen Grünverbindungen beigemessen.
5. Förderung einer fußläufigen Grundversorgung der Bevölkerung und
Stärkung der vorhanden Zentren
Wohnbauflächen in zentrennahen Lagen sind vorrangig zu entwickeln.
Das Angebot an fußläufig erreichbaren Dienstleistungsstandorten sowie
gewerblichen und der Versorgung der Bevölkerung dienenden Einrichtungen ist insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Anteils älterer Menschen und zunehmenden Anteils Hochbetagter zu erhalten und auszubauen.
6. Erhalt und Stärkung einer sinnvollen Nutzungsmischung unter Berücksichtigung der gewerblichen Wachstumspotenziale
Die gewerblichen und wirtschaftlichen Aspekte sind bei der Entwicklung
der Wohnbaupotenzialflächen zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund
der Wachstumspotenziale entlang der Entwicklungsachse BER- Innenstadt sowie der bisherigen Profilierung zum Produktions- und Wissenschaftsstandort sind Nutzungskonkurrenzen zum Gewerbe zu vermeiden.
7. Bedarfsgerechte und barrierefreie Ausrichtung der Wohnraumentwicklung für alle
Aufgrund des demografischen Wandels und dem schon derzeit hohen
Anteils an über 60-jährigen ist eine bedarfsgerechte Wohnraumentwicklung anzustreben. Eine möglichst barrierefreie Ausgestaltung der Woh-
40
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
nungen und des Wohnumfelds kommt auch jungen Familien zu Gute und
entspricht dem Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Unterschiedliche Wohnformen und -typologien sind zu fördern.
8. Förderung einer flächensparenden Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte
Bei der Entwicklung der Wohnraumpotenziale ist sparsam mit Grund und
Boden umzugehen. Wiedernutzbarmachungen von Brachflächen, Nachverdichtungsmaßnahmen sowie flächensparende Bauweisen sollen daher
eine besondere Bedeutung beigemessen werden. Bei der städtebaulichen
Umsetzung ist unter Berücksichtigung ökologischer Belange die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu beschränken. Des Weiteren sollte auf Inanspruchnahme von Flächen verzichtet werden, die aus rechtlichen oder sozialen Gründen die Bereitstellung von Ersatzflächen erfordern.
9. Verringerung und Vermeidung klimatischer Belastungen durch Berücksichtigung stadtklimatischer und ökologischer Belange
Stadtklimatische und ökologische Belange sind bei der Wohnraumentwicklung auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu berücksichtigen, denn Kinder und ältere Menschen (deren Anteile im Bezirk künftig wachsen werden) sind insbesondere den Folgen des Klimawandels (u.
a. lange Hitze- und Trockenperioden) ausgesetzt. Der Stadtentwicklungsplan Klima ist zu beachten und so umzusetzen, dass klimatische Belastungen von Siedlungsräumen nicht verstärkt werden.
10. Förderung und Ausbau des Angebots an preiswertem Wohnraum
Angebote an preiswertem Wohnraum werden u. a. aufgrund der Wachstumspotenziale entlang der Entwicklungsachse BER- Innenstadt und der
Profilierung als Hochschulstandort notwendig sein. Es sind alle Steuerungsinstrumente zu nutzen, um den Anteil an preiswertem Wohnungsneubau und verschiedenen Wohnformen und Wohnungsgrundrissen im
Bezirk zu erhöhen. Das vorhandene Engagement der landeseigenen und
genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen soll weiterhin unterstützt
und ausgebaut werden. Bei der Vergabe von landeseigenen Grundstücken sollten deshalb die landeseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen bevorzugt werden.
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41
-
42
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
Quellen
Amt für Statistik, Baufertigstellung und -abgänge/Matrix, Ergebnis Baufertigstellung Treptow-Köpenick 2006 - 2011
Bezirk Treptow-Köpenick (2013): Der demografische Wandel - Handlungskonzept des Bezirks Treptow-Köpenick von Berlin Entwurf 10/2013. Berlin
Bezirk Treptow-Köpenick (2009), Autoren: Dr. Lademann & Partner Gesellschaft für Unternehmens und Kommunalberatung in Kooperation mit
Spath+Nagel Büro für Städtebau und Stadtforschung: Zentren und Einzelhandelskonzept 2009. Berlin
Borchard, Klaus und Schöning, Georg (1992): Städtebau im Übergang ins
21.Jahrhundert. Stuttgart
Investitionsbank Berlin - IBB (2012): IBB Wohnungsmarktbarometer 2012.
Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2011a): Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2011 – 2030. Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Landschaftsprogramm Berlin 1994. Berlin
und
Umweltschutz
(1994):
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2007):
Der
Nahverkehrsplan – Berlin fährt vor! Nahverkehrsplan des Landes Berlin 2006
- 2009. Berlin
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung
und Umwelt
(2012a):
Genossenschaftlicher Neubauwettbewerb 2012. Bezahlbarer Wohnraum für
Berlin. Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2012b), LK Argus:
Lärmminderungsplanung Berlin, Fortschreibung des Lärmaktionsplans. Berlin
Senatsverwaltung
für
Stadtentwicklung
Planungsannahmen (11/2003). Berlin
und
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
Umwelt
(2003):
43
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2014): Aktualisierte
Planungsannahmen für Soziale Infrastruktur als Folgeeinrichtung bei Wohnungsneubau (12/2013) sowie ausgewählte Angaben (nachrichtliche Übernahme) zu Richtwerten für Kindertagesstätten und Schulen. Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (2011): Richt- und Orientierungswerte
für Einrichtungen der sozialen und grünen Infrastruktur (02/2011). Berlin
Westphal, Christiane (2008): Dichte und Schrumpfung. Kriterien zur
Bestimmung angemessener Dichten in Wohnquartieren schrumpfender
Städte aus Sicht der stadttechnischen Infrastruktur. Dresden
44
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
Anhang
Anhang A Steckbriefe
Anhang B Thematische Karten
Anhang C Tabellen
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45
Karte 1
Wohnbautyp
D
D
D
D
freistehende Einfamilienhäuser
FH1
Flächenbezeichnung
verdichtet stehende Einfamilienhäuser
Geschosswohnungsbau
Typologie gemäß Bebauungsplan
) -
;;.-;· 1
·~:
(
..,:;'fl,'
/
I
I
j_
~
r 1
__ J
Entwicklungskonzept Wohnen
Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand
8.7.2014
Maßstab 1:25.000 (im Original AO)
Distanz
o 250 soo
1.000
2.000
3.000m
Planergemeinschaft
Planergemeinschaft Koh lbrenner eG I Uelzenburger Str. 44 I 10789 Berlin
Karte 2
Anzahl der ermittelten Einwohner
D
Wohnbaupotenzial
FH 1
Flächenbezeichnung
841 EW
Einwohner
420 WE
Wohneinheiten
\I
,.,
'
,, ;.
l'~l
Entwicklungskonzept Wohnen
Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand
11.4.201 4
Maßstab 1:25.000 (im Original AO)
Distanz
o 250 soo
1.000
2.000
3.000m
Planergemeinschaft
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Lietzenburger Str. 44 I 10789 Berlin
Karte 3
Einzugsbereiche Grundschule
D
FH 1
Wohnbaupotenzial
Flächenbezeichnung
Einzugsbereich Grundschule
(560 m + 1000 m)
":tc~
·'/[...::(
"
Jo,
/
l
'., '
L
\
Entwicklungskonzept Wohnen
Wohnbaupotenzialstudie 201 3/201 4 für den
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand
11.4.2014
Maßstab 1:25.000 (im Original AO)
Distanz
o 250 500
1.000
2.000
3.000 m
Planergemeinschaft
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Uelzenburger Str. 44 I 10789 Berlin
Karte 4
Einzugsbereiche Kindertagesstätte
D
Wohnbaupotenzial
FH 1
Flächenbezeichnung
Einzugsbereich Kindertagesstätte
(360m)
\I
,.,
'
,, ;.
l'~l
Entwicklungskonzept Wohnen
Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand
8.7.2014
Maßstab 1:25.000 (im Original AO)
Distanz
o 250 soo
1.000
2.000
3.000m
Planergemeinschaft
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Lietzenburger Str. 44 I 10789 Berlin
Karte 5
Öffentliche Spielplätze
D
Wohnbaupotenzial
FH 1
Flächenbezeichnung
Einzugsbereich öffentlicher Spielplatz
(500 m)
\I
,.,
'
,, ;.
l'~l
Entwicklungskonzept Wohnen
Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand
8.7.2014
Maßstab 1:25.000 (im Original AO)
Distanz
o 250 soo
1.000
2.000
3.000m
Planergemeinschaft
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Lietzenburger Str. 44 I 10789 Berlin
Karte 6
Öffentliche Grünflächen
D
Wohnbaupotenzial
FH 1
Flächenbezeichnung
D
öffentliche Grünfläche
\I
,.,
'
,, ;.
l'~l
Entwicklungskonzept Wohnen
Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand
11.4.201 4
Maßstab 1:25.000 (im Original AO)
Distanz
o 250 soo
1.000
2.000
3.000m
Planergemeinschaft
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Lietzenburger Str. 44 I 10789 Berlin
Karte 7
Einzugsbereiche S-Bahn und
Regionalverkehr
D
Wohnbaupotenzial
FH 1
Flächenbezeichnung
Einzugsbereich S-Bahn und Regionalverkehr
(600 m bzw. 1000 m je Nutzungsdichte)
":tc~
·'/[...::(
"
Jo,
/
l
\
Entwicklungskonzept Wohnen
Wohnbaupotenzialstudie 201 3/201 4 für den
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand
11A,2014
Maßstab 1:25,000 (im Original AO)
Distanz
o 250 500
1.000
2.000
3.000 m
Planergemeinschaft
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Uelzenburger Str. 44 I 10789 Berlin
Karte 8
Einzugsbereiche Straßenbahn
U
Wohnbaupotenzial
FH 1
Flächenbezeichnung
Einzugsbereich Straßenbahn
(350m bzw. 550 m je Nutzungsdichte)
Q
KS2
D KS1
\)GR1
\I
,.,
' ,, ;.
l'~'
Entwicklungskonzept Wohnen
Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand
8.7.2014
Maßstab 1:25.000 (im Original AO)
Distanz
o 250 soo
1.000
2.000
3.000m
Planergemeinschaft
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Lietzenburger Str. 44 I 10789 Berlin
Karte 9
Lärmbelastung gesamt
D
Wohnbaupotenzial
FH 1
Flächenbezeichnung
~~~~~~~~
wenig belastet
belastet
~~~~~~~~
stark belastet
\I
,.,
'
,, ;.
l'~l
Entwicklungskonzept Wohnen
Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand
8.7.2014
Maßstab 1:25.000 (im Original AO)
Distanz
o 250 soo
1.000
2.000
3.000m
Planergemeinschaft
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Lietzenburger Str. 44 I 10789 Berlin
Karte 10
Zeitliche Priorisierung
FH1
Kurzfristig
(2014-201 6)
Mittelfristig
(2017-2022)
Langfristig
(2023-2030)
Flächenbezeichnung
841 EW
Einwohner
420WE
Wohneinheiten
D
D
D
\I
,.,
' ,, ;.
l'~'
Entwicklungskonzept Wohnen
Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand
6.5.201 4
Maßstab 1:25.000 (im Original AO)
Distanz
o 250 500
1.000
2.000
3.000m
Planergemeinschaft
Planergemeinschaft Koh lbrenner eG I Lietzenburger Str. 44 I 10789 Berlin
Karte 11
Wohnbaupotenziale der
Wohnungsgesellschaften
Flächen Wohnbaupotenziale
> 50WE
Standorte kleinteilige
Wohnbaupotenziale
Entwicklungskonzept Wohnen
Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Stand
20.5.2014
Maßstab 1:25.000 (im Original AO)
Distanz
0 250 500
1.000
2.000
3.000m
Planergemei nschaft
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Uelzenburger Str. 44 I 10789 Berlin
Tabelle 1: Zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen
LOR
Schlüssel
Kürzel
Einordnung
1. Filter
Einordnung
2. Filter
Anwendung Zugang zu
des 3. Filters wohnungsnahen Grünflächen
Zentrennahe
Lage
Zugang zu
ÖPNV
Lage in
Nutzungsunterversorg- konkurenzen
ten Gebieten zu Gewerbe
(soz. Infrastruktur)
Gebiete mit
hoher stadtklimatischer
Bedeutung
Ergebnis 3.
Filter
Einordnung
3. Filter
9010101
AT 1
2017-2022
2017-2022
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2017-2022
9010101
AT 2
2017-2022
2017-2022
ja
2
0,0
0,0
-2,0
0,0
0,0
2023-2030
9010101
AT 3
2014-2016
2014-2016
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9010101
AT 4
2014-2016
2014-2016
nein - § 34
-
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9010101
AT 5
2017-2022
2017-2022
nein - § 34
-
-
-
-
-
-
-
2017-2022
9010201
PW 2
2023-2030
2023-2030
ja
2,0
0,0
2,0
0,0
0,0
-1,0
3,0
2023-2030
9010201
PW 3
2017-2022
2017-2022
ja
2,0
0,0
2,0
-2,0
0,0
-1,0
1,0
2023-2030
9010201
PW 4
2014-2016
2017-2022
ja
2,0
0,0
0,0
-2,0
0,0
-1,0
-1,0
2023-2030
9010201
PW 5
2017-2022
2023-2030
ja
2,0
0,0
1,0
-2,0
0,0
0,0
1,0
2023-2030
9010202
PW 1
2017-2022
2023-2030
ja
2,0
0,0
2,0
0,0
0,0
-1,0
3,0
2023-2030
2,0
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
LOR
Schlüssel
Kürzel
Einordnung
1. Filter
Einordnung
2. Filter
Anwendung Zugang zu
des 3. Filters wohnungsnahen Grünflächen
Zentrennahe
Lage
Zugang zu
ÖPNV
Lage in
Nutzungsunterversorg- konkurenzen
ten Gebieten zu Gewerbe
(soz. Infrastruktur)
Gebiete mit
hoher stadtklimatischer
Bedeutung
Ergebnis 3.
Filter
Einordnung
3. Filter
9010301
BW 1
2017-2022
2023-2030
ja
1,0
1,0
2,0
0,0
0,0
-2,0
2,0
2023-2030
9010301
BW 3
2017-2022
2023-2030
ja
2,0
1
2,0
-1,0
0,0
-2,0
1,0
2023-2030
9010301
BW 4
2017-2022
2023-2030
ja
1,0
1
2,0
-2,0
0,0
-2,0
-1,0
2023-2030
9010302
BW 2
2017-2022
2017-2022
ja
0,0
0
0,0
-2,0
-1,0
-2,0
-5,0
2023-2030
9010401
JT 1
2014-2016
2014-2016
ja
2,0
1,0
2,0
-2,0
0,0
0,0
3,0
2014-2016
9010402
JT 2
2014-2016
2014-2016
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9020501
OW 1
2014-2016
2014-2016
nein - § 34
-
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9020501
OW 2
2017-2022
2017-2022
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2017-2022
9020502
OW 3
2017-2022
2017-2022
ja
2,0
0,0
2,0
-1,0
-2,0
0,0
1,0
2017-2022
9020601
NW 1
2017-2022
2017-2022
ja
2,0
2
2,0
0,0
0,0
0,0
4,0
2017-2022
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
2
LOR
Schlüssel
Kürzel
Einordnung
1. Filter
Einordnung
2. Filter
Anwendung Zugang zu
des 3. Filters wohnungsnahen Grünflächen
Zentrennahe
Lage
Zugang zu
ÖPNV
Lage in
Nutzungsunterversorg- konkurenzen
ten Gebieten zu Gewerbe
(soz. Infrastruktur)
Gebiete mit
hoher stadtklimatischer
Bedeutung
Ergebnis 3.
Filter
Einordnung
3. Filter
9020601
NW 2
2014-2016
2014-2016
nein - § 34
-
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9020601
NW 3
2014-2016
2014-2016
nein - § 34
-
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9020601
NW 4
2014-2016
2014-2016
nein - § 34
-
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9020702
AH 1
2017-2022
2017-2022
nein - § 34
-
-
-
-
-
-
-
2017-2022
9020702
AH 2
2014-2016
2014-2016
nein - § 34
-
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9020801
KVS 2
2014-2016
2014-2016
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9020802
KVS 1
2014-2016
2014-2016
nein - § 34
-
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9030901
AG 10
2014-2016
2014-2016
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9030901
AG 2
2017-2022
2017-2022
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2017-2022
9030901
AG 3
2017-2022
2017-2022
ja
0,0
2,0
0,0
0,0
-2,0
2,0
2017-2022
2,0
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
3
LOR
Schlüssel
Kürzel
Einordnung
1. Filter
Einordnung
2. Filter
Anwendung Zugang zu
des 3. Filters wohnungsnahen Grünflächen
Zentrennahe
Lage
Zugang zu
ÖPNV
Lage in
Nutzungsunterversorg- konkurenzen
ten Gebieten zu Gewerbe
(soz. Infrastruktur)
Gebiete mit
hoher stadtklimatischer
Bedeutung
Ergebnis 3.
Filter
Einordnung
3. Filter
9030901
AG 4
2014-2016
2014-2016
ja
2,0
1,0
2,0
-1,0
0,0
-2,0
2,0
2014-2016
9030901
AG 5
2014-2016
2014-2016
ja
2,0
2,0
2,0
-1,0
0,0
-2,0
3,0
2014-2016
9030901
AG 6
2014-2016
2014-2016
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9030901
AG 8
2014-2016
2017-2022
ja
2,0
2,0
2,0
-1,0
0,0
-2,0
3,0
2017-2022
9030901
AG 9
2017-2022
2023-2030
ja
2,0
0,0
2,0
0,0
0,0
0,0
4,0
2023-2030
9030903
AG 1
2014-2016
2014-2016
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9030903
AG 7
2017-2022
2017-2022
ja
0,0
2,0
0,0
0,0
0,0
4,0
2017-2022
9031001
BD 1
2014-2016
2014-2016
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9031001
BD 2
2014-2016
2014-2016
ja
2,0
0,0
2,0
-2,0
0,0
0,0
2,0
2014-2016
9031001
BD 3
2014-2016
2017-2022
ja
2,0
1,0
2,0
-2,0
0,0
0,0
3,0
2017-2022
2,0
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
4
LOR
Schlüssel
Kürzel
Einordnung
1. Filter
Einordnung
2. Filter
Anwendung Zugang zu
des 3. Filters wohnungsnahen Grünflächen
Zentrennahe
Lage
Zugang zu
ÖPNV
Lage in
Nutzungsunterversorg- konkurenzen
ten Gebieten zu Gewerbe
(soz. Infrastruktur)
Gebiete mit
hoher stadtklimatischer
Bedeutung
Ergebnis 3.
Filter
Einordnung
3. Filter
9031101
GR 1
2014-2016
2014-2016
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9031101
GR 2
2023-2030
2023-2030
nein - § 34
-
-
-
-
-
-
-
2023-2030
9041301
KS 1
2014-2016
2014-2016
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9041301
KS 2
2017-2022
2017-2022
ja
0,0
2,0
-2,0
0,0
0,0
0,0
2023-2030
9041301
KS 3
2014-2016
2014-2016
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9051701
FH 1
2023-2030
2023-2030
ja
2,0
0,0
2,0
-1,0
0,0
0,0
3,0
2023-2030
9051701
FH 2
2017-2022
2023-2030
ja
2,0
0,0
2,0
-2,0
-2,0
0,0
0,0
2023-2030
9051702
FH 3
2023-2030
2023-2030
ja
2,0
2,0
2,0
-1,0
0,0
0,0
5,0
2023-2030
9051702
FH 4
2014-2016
2014-2016
nein - § 34
-
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9051801
RH 1
2023-2030
2023-2030
ja
1,0
0,0
2,0
-2,0
0,0
0,0
1,0
2023-2030
0,0
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
5
LOR
Schlüssel
Kürzel
Einordnung
1. Filter
Einordnung
2. Filter
Anwendung Zugang zu
des 3. Filters wohnungsnahen Grünflächen
Zentrennahe
Lage
Zugang zu
ÖPNV
Lage in
Nutzungsunterversorg- konkurenzen
ten Gebieten zu Gewerbe
(soz. Infrastruktur)
Gebiete mit
hoher stadtklimatischer
Bedeutung
Ergebnis 3.
Filter
Einordnung
3. Filter
9051801
RH 2
2014-2016
2014-2016
ja
0,0
0,0
-2,0
0,0
0,0
-2,0
2014-2016
9051801
RH 3
2017-2022
2017-2022
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2017-2022
9051901
DV 1
2014-2016
2014-2016
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9051901
DV 2
2014-2016
2014-2016
ja
1,0
2,0
0,0
0,0
0,0
5,0
2014-2016
9051901
DV 3
2017-2022
2017-2022
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2017-2022
9051901
DV 4
2014-2016
2014-2016
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2014-2016
9051901
DV 5
2014-2016
2017-2022
ja
1,0
0,0
2,0
-2,0
0,0
0,0
1,0
2017-2022
9052001
KN 1
2017-2022
2023-2030
ja
2,0
0,0
2,0
-2,0
0,0
0,0
2,0
2023-2030
9052001
KN 2
2014-2016
2017-2022
ja
2,0
2,0
2,0
0,0
-1,0
0,0
5,0
2017-2022
9052001
KN 3
2017-2022
2017-2022
nein - B-Plan -
-
-
-
-
-
-
2017-2022
0,0
2,0
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
6
LOR
Schlüssel
Kürzel
Einordnung
1. Filter
Einordnung
2. Filter
Anwendung Zugang zu
des 3. Filters wohnungsnahen Grünflächen
Zentrennahe
Lage
Zugang zu
ÖPNV
Lage in
Nutzungsunterversorg- konkurenzen
ten Gebieten zu Gewerbe
(soz. Infrastruktur)
Gebiete mit
hoher stadtklimatischer
Bedeutung
Ergebnis 3.
Filter
Einordnung
3. Filter
9052001
KN 4
2014-2016
2014-2016
nein - § 34
-
-
-
-
-
2014-2016
-
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
-
7
Anlage 1d der Bezirksamtsvorlage
Tabelle 2: Rücklauf Wohnungsgesellschaften auf Schreiben des Stadtrats vom 27. Februar 2014 bzw. 27. März 2014
Genossenschaft
Antwort Bestandsflächen für Wohnpobis
tenziale
27.3.14
Arbeiter-Baugenossenschaft Paradies eG
-
Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG
-
Beamten-Wohnungs-Verein zu Köpenick
eG
-
Berliner Bau und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG
19.3.14 Im Ortsteil Bohnsdorf
FORTUNA Wohnungsunternehmen eG
3.3.14
keine
Neubauflächen für
Wohnbaupotenziale
keine
Vorh.
Konzepte/Planunge
n für diese
Potenzialflächen
Beabsich- Sonstige Angaben
tigte
Anzahl
der WE
Ansprechpartner
B-Plan XV37c
350
Frank Spiegel
keine
Keine weiteren nennenswerten
Bauflächen in Treptow-Köpenick
30302 - 111 frank.spiegel@1892.de
Unterschrift
936 43 203
unleserl.
(angeschrieben
waren Frank
Miller und Peter
Schümann
(Vorstände)
k.A.
GeWoSüd Genossenschaftliches Wohnen Berlin-Süd eG
Selbstbaugenossenschaft Berlin eG
-
Wohnungsbaugenossenschaft Amtsfeld
eG
11.3.14 Grundstück 800 m²
(zzt. mit kl. Gewerbebau +
Garagen bebaut), keine Ortsangabe
Bauantrag
beim Bezirk
11
Marlies Friedrich, Dietmar
Grosse (beide
Vorstand)
65 88 71 120
info@wbg-amtsfeld.de
Ja
50
Horst Steinkemeier (Vorstand), Petra
Bredlow
(Vorstand)
53 8921 -0
info@berliner-baerkoepenick.de
Wohnungsbaugenossenschaft Berolina eG Wohnungsbaugenossenschaft DPF eG
-
Wohnungsbaugenossenschaft GWG
Berliner Bär eG
20.3.14 Steffelbauerstr./Ostendstr. (Anl.
1)
Keplerstraße 4-8 (Anl. 2)
20
Stillerzeile 123/Fürstenwalder
Damm (Anl. 3)
130
Sonstige Flächen
200
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
/ 2014
Genossenschaft
Antwort Bestandsflächen für Wohnpobis
tenziale
27.3.14
Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick
Nord eG
10.3.14 Alte Kaulsdorfer Str., Köpenick
Nord (Garagen), 4.750 m²
Neubauflächen für
Wohnbaupotenziale
Vorh.
Konzepte/Planunge
n für diese
Potenzialflächen
Beabsich- Sonstige Angaben
tigte
Anzahl
der WE
Ansprechpartner
keine
k.A.
Ina Kopplin,
Andrea Schulz
(beide Vorstand),
Bearbeiter H.
Hoffmann
67 77 03 11
Regattastr. 61 a-c, Grünau, ca.
2.775 m²
Waldstr./Bohnsdorferstr.,
Grünau, ca. 4.500 m²
vorstand@koepenicknord.de
Baubeginn für nächsten Neubau für
2016 geplant
Wohnungsbau-Genossenschaft Treptow
Nord eG
Wohnungsbaugenossenschaft Wendenschloß eG
6.3.14
Bodelschwinghstr. nahe Schule
ca. 10-12
2025 m² (Baulandreserve f. Wohnungen, Gemeinbedarf + TG)
Georg Petters
(Vorstand);
536 356 -11 info@wgb-treptow(Vorstand)
nord.de
Hänselstr. ggü. Schule
k.A.
2.480 m² (neues "Wohngebietszentrum" mit Wohnungen, Gemeinbedarf
und TG)
bei weiteren
Fragen: Maria
Braun
536356-86
Kiefholzstraße Ecke Hänselstr.
k.A.
12.3.14 Kleinere bebaubare Flächen im
"Kietzer Feld" vorh.
k.A.
Wohnungsgenossenschaft Altglienicke eG 11.3.14 Keine
Wohnungsgenossenschaft Johannisthal
eG
Ankauf größerer
Ja (nicht
Grünfläche im Kietzer mitgeFeld für Baubevorra- schickt)
tung geplant
k.A.
Wohnungsneubau
(barrierefrei zugänglich) in Vorbereitung
(gepl. Vermietung ab
2016)
Ja (nicht
mitgeschickt)
18
Fläche im Entwicklungsgeb.
Adlershof (Ankauf
2013), Fertigstellung
2016
Ja (nicht
mitgeschickt)
120
2.660 m² (Bauland für Wohnungen)
Seit 2010 Ankauf von Grundstücken
für Neubau (aus dem ein Neubau in
Johannisthal aus 2011 mit 38 WE
resultiert)
Marion Dawurske (Vorstand)
678 06 80
wg-altglienicke@tonline.de
Dietmar Labudda; Marlies
Broszeit (beide
Vorstand)
6 51 96 90
nachricht@wendenschloss.de
-
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
2
Genossenschaft
Antwort Bestandsflächen für Wohnpobis
tenziale
27.3.14
Wohnungsgenossenschaft MERKUR eG
-
Wohnungsgenossenschaft Neukölln eG
17.3.14 Keine
keine
Wohnungsgenossenschaft Treptower Park 10.3.14 Keine
eG
keine
Wohnungsgenossenschaft Treptow Süd
eG
Neubauflächen für
Wohnbaupotenziale
Vorh.
Konzepte/Planunge
n für diese
Potenzialflächen
Beabsich- Sonstige Angaben
tigte
Anzahl
der WE
Besitz nur von 3 Häusern In Treptow
(Beermannstr. 14-18), davon 2 vom
Abriss bedroht
18.3.14 Rudower Str./Köllnische Str.,
12439 B.
ca. 50
zzt. Kaisers, Aufgabe der Filiale in
den nächsten Jahren
Wassermannstr./Radickestr.,
12489 B.
ca. 15
Wirtschaftlichkeit mit günstigem
Mietangebot wg. geringer Grundstücksgröße nicht möglich
Neltestraße 1-11A, 12489 Bln.
ca. 30-50
Lärmbelastet durch Adlergestell und
Bahnlinie
Köllnische Str.19A/31, 12439 B.
ca. 20
noch kein Projektvorschlag
Hackbergstraße/Hoffmannstr.,
12489 B.
ca. 25
nur zur Hälfte Eigentümer
Ende Grimausstr., neben Nr.
10, 12439 B.
ca. 20
lärmbelastet, Eigentümer Berl. Liegenschaftsfonds, kein Projektvorschlag vorh.
Ansprechpartner
Michael Saupe
(Vorstand)
688743 - 0
saupe@gwneukoelln.de
Unterschrift
unleserl.
681 15 65
gewoge-treptowerpark.de@t-online.de
Ekkehard
Curette (Vorstand, Jörg
Rose (Vorstand)
67 77 34 - 0 info@wg-treptowsued.de
Machbarkeitsstudie 2010 + Ideenwettbewerb
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
3
Landeseigene Wohnungsgesellschaft
Antwort Bestandsflächen für Wohnpobis
tenziale
11.4.14
DEGEWO AG
7.4.14
Neubauflächen für
Wohnbaupotenziale
Vorh.
Konzepte/Planunge
n für diese
Potenzialflächen
Beabsich- Sonstige Angaben
tigte
Anzahl
der WE
Joachimstraße 8
5.269 m²
68
Im Bau
Karl-Frank-Str. 33, 35
2.875 m² Nachverdichtung
41
Im Bau
91
Baubeginn 2014
32
Baubeginn 2014
182
Vorplanung
ohne
Entwicklungspotenzial
Abram-Joffe-Str.
4.441 m²
Ewaldstr. 94b-98c, Bohnsdorfer Weg 133-137 (Ewaldriegel)
2.823 m²
Joachimstr. 1-7/Lindenstr. 5-7
10.990 m²
Wongrowitzer Steig 34, 36
2.221 m² Nachverdichtung
Schönefelder Chaussee ggü.
23, 25, 27, 29, 31 (Teilfläche
Fl. 7126)
15.228 m²
243
Grundstück des Landes Berlin.
Einbringung steht noch aus. Grobe
Vorplanung
Regattastr. 136, 138
1.535 m²
24
Grundstück des Landes Berlin.
Einbringung steht noch aus. Grobe
Vorplanung
Rudower Str. 51
3.190 m²
51
Grundstück des Landes Berlin.
Einbringung steht noch aus. Grobe
Vorplanung
Ahornallee 34
598 m²
3
Grundstück des Landes Berlin.
Einbringung steht noch aus. Grobe
Vorplanung
Luisenstr. 26 (4.995 m²),
Wendenschlossstr. 128, 130
(7.277 m²)
12.272 m²
196
Grundstück des Landes Berlin.
Einbringung steht noch aus. Grobe
Vorplanung
GEWOBAG
10.4.14 keine
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft
mbH
9.4.14
keine
keine
Interessiert am Ankauf keine
von Neubauflächen.
Z.T. bereits Gespräche mit Verkäufern
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
Ansprechpartner
Christian
Nosinksi
26485-6602 Christian.nosinski@degewo.de
Frau Bratke
47081341
Sind an Hinweisen des Bezirks zu
Frau Stoklasek, 5464-2218
käuflichen und entwickelbaren Wohn- Herr Wadle
bauflächen interessiert
K.Bratke@gewobag.de
info@howoge.de
4
Landeseigene Wohnungsgesellschaft
Antwort Bestandsflächen für Wohnpobis
tenziale
11.4.14
STADT UND LAND WohnbautenGesellschaft mbH
10.4.14 Lohmühlenstr. 26/27
Neubauflächen für
Wohnbaupotenziale
Vorh.
Konzepte/Planunge
n für diese
Potenzialflächen
Beabsich- Sonstige Angaben
tigte
Anzahl
der WE
Ansprechpartner
B-Plan XV62
12
Neubauvorhaben auf eig. Grundstück Herr Hennings
(Baubeginn 2014)
Winkelmannstr. 8, 10/ Sterndamm 89-91
Baugenehmigung
eingereicht
32
Neubauvorhaben auf eig. Grundstück
(Baubeginn 2014)
Ortolfstr. und Dankmarsteig
VE-Plan
XV-29b (im
Verfahren)
355
Neubauvorhaben auf eig. Grundstück
(Baubeginn 2015)
Bruno-Bürgel-Weg 39
§ 34 BauGB
118
Neubauvorhaben auf eig. Grundstück
(Baubeginn 2014)
Katharina-Boll-Dornberger-Str.
B-Plan XV55a-1
70
Neubauvorhaben auf eig. Grundstück
(Baubeginn 2015)
Otto-Franke-Str. 70
§ 34 BauGB
20
Neubauvorhaben auf eig. Grundstück
(Baubeginn k.A.)
(Johannes-Tobei-Str.)
B-Plan XV37b
(340)
+ 40 GE, Neubauvorhaben auf
demnächst eig. Grundstück (KV
beurkundet), (Baubeginn k.A.)
Hänselstr. 43 (3.425 m²)
§ 34 BauGB
k.A.
Nachverdichtung/Lückenschließung
auf eig. Grundstücken
Krüllstr. 9 (2.410 m²)
§ 34 BauGB
k.A.
"
Neue Krugallee 22 (3.024 m²)
§ 34 BauGB
k.A.
"
Orionstr. 9 (13.926 m²)
§ 34 BauGB
k.A.
"
Silberbergerstr. 31, 34
(2.615 m²)
§ 34 BauGB
k.A.
"
Sterndamm neben 82
u. Königsheideweg
252
(5.153 m²)
§ 34 BauGB
40
Geplanter Neubau auf 2014 noch zu
übertragenden Liefo-BerlinGrundstücken
Nelkenweg, Hassoweg neben 13
(5.130 m²)
VE-Plan 956 (im
Verfahren)
60
Geplanter Neubau auf 2014 noch zu
übertragenden Liefo-BerlinGrundstücken
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
6892 6363
Jan.Hennings@stadtund
land.de
5
Landeseigene Wohnungsgesellschaft
Antwort Bestandsflächen für Wohnpobis
tenziale
11.4.14
Neubauflächen für
Wohnbaupotenziale
Vorh.
Konzepte/Planunge
n für diese
Potenzialflächen
Nelkenweg, Hassoweg
(7.952 m²)
VE-Plan 956 (im
Verfahren)
140
Geplanter Neubau auf 2014 noch zu
übertragenden Liefo-BerlinGrundstücken
Schnellerstr. 46-48
(1.667 m²)
§ 34 BauGB
25
Geplanter Neubau auf 2014 noch zu
übertragenden Liefo-BerlinGrundstücken
Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de
Beabsich- Sonstige Angaben
tigte
Anzahl
der WE
Ansprechpartner
6