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Vorlage zur Kenntnisnahme, 01.12.2014, BA.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme, 01.12.2014, BA.pdf
Größe
21 MB
Erstellt
07.10.15, 13:21
Aktualisiert
28.01.18, 01:49

Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin VII. Wahlperiode Ursprung: Vorlage zur Kenntnisnahme, BA TOP: 033 / 13.1 Vorlage zur Kenntnisnahme Drs.Nr.: VII/0878 Datum 18.12.2014 Gremium BVV Sitzung BVV/VII/033 Beratungsstand Leitlinien des "Entwicklungskonzepts Wohnen - Wohnungsbaupotentialanalyse 2013/ 2014 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin" als Steuerungs- und Handlungsinstrument für die Wohnungsbauentwicklung im Bezirk Die Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 25.11.2014 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 322/2014 über die Leitlinien des "Entwicklungskonzepts Wohnen - Wohnungsbaupotentialanalyse 2013/2014 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin" (Anlage 1 a, Pkt. 6) als Strategie- und Handlungsrahmen für die weitere Wohnungsbauentwicklung im Bezirk zur Kenntnis nehmen. Berlin, den 01.12.2014 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Oliver Igel Bezirksbürgermeister VII/0878 Rainer Hölmer Bezirksstadtrat für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 01.12.2014 Seite: 1/77 Bezirksamtsvorlage BA Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt /2014 19.11.2014 Bezirksamtsvorlage Nr. I 2014 ... Ex. zur B es c h I u s s f a s s u n g in der Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am 25.11.2014 1. Gegenstand der Vorlage: Leitlinien zur Entwicklung von Wohnungsbaupotenzialen im Bezirk Treptow-Köpenick 2. Berichterstatter: Herr Bezirksstadtrat Hölmer 3. Zur Beratunq hinzuzuziehende Personen: keine 4. Beschlussentwurf: I. Das Bezirksamt beschließt die Leitlinien des anliegenden "Entwicklunqskonzepts Wohnen - Wohnungsbaupotenzialanalyse 2013/2014 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin" (Anlage 1 a, Pkt. 6) als Steuerungs- und Handlungsinstrument für die Wohnungsbauentwicklung im Bezirk. II. Die Durchführunq des Beschlusses wird wie folgt geregelt: 1. Die Leitlinien (Anlage 1 a, Pkt. 6) werden aufqrund des ämterübergreifenden und strategischen Ansatzes durch die Abteilungen Zuständigkeit des Bezirksamtes entsprechend ihrer fachlichen mitgetragen und sind Grundlage des gemeinsamen Handels bzw. der jeweiligen fachlichen Schwerpunktsetzunq. 2. Mit der Umsetzunq der sich aus den Leitlinien ergebenden Handlungserfordernisse wird künftig federführend das fachlich vorrangig zuständige Fachamt für das jeweilige Themenfeld beauftragt: a Steuerung der Wohnungsbauentwicklung unter Berücksichtigunq der unterschiedlichen sozialen, ökologischen und stadtstrukturellen Aspekte: Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt: Stadtentwicklunqsamt; b Sicherunq der sozialen Infrastruktur in der jeweiligen fachlichen Zuständigkeit: Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport: Schul- und Sportamt, Amt für Weiterbildunq und Kultur, Abt. Jugend und öffentliche Ordnung: Jugendamt, Abt. Arbeit, Soziales und Gesundheit: Amt für Soziales; c Verringerung der Verkehrsbelastung und Sicherunq wohnungsnaher Grün- und Freiflächen: Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt: Straßen- und Grünflächenamt; d Einbindunq Öffentlichkeit: Entsprechend thematischem Handlungsfeld die jeweilige federführende Abteilunq bzw. das zuständige Fachamt und die OE SPK. Seite 1 von 7 Bezirksamtsvorlage. /2014 111. Die Bezirksverordnetenversammlung wird über den Beschluss in Kenntnis gesetzt (Anlage 2). IV. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird. 5. Begründung: Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, in der laufenden Legislaturperiode die Voraussetzungen für den Bau von 30.000 neuen Wohnungen zu schaffen. Daher sollen die Wohnungsbaupotenziale der einzelnen Bezirke aufgezeigt werden. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat die seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür bereitgestellten Mittel Ende 2013 in Anspruch genommen, um vorrangig die Ergebnisse der Erfassung von Wohnungsbaupotenzialen im Zusammenhang mit der Überarbeitung des StEP Wohnen als auch die eigenen Erhebungen des Bezirks zu qualifizieren: - So wurden im Rahmen des Entwurfs zum StEP Wohnen rund 70 Potenzialgebiete erfasst und insgesamt rd. 36.000 Wohneinheiten (WE) incl. Nachverdichtung für den Bezirk als Potenzial bis 2030 prognostiziert. Bestandteil sind jedoch hier auch die derzeit strittigen· bzw. erst langfristig umsetzbaren Potenziale auf Kleingartenflächen bzw. in stadträumlich problematischen Lagen. - Der Bezirk selbst hat 2013 insgesamt 93 Wohnungsbau-Standorte mit rd. 13.400 WE identifiziert- davon 57 Areale in B-Pianbereichen mit rd. 10.000 WE und 36 Standorte über Nachverdichtung kurz- bis mittelfristig umsetzbar mit derzeit rd. 3.400 WE. Die Differenzen zeigen, dass ein Abgleich der vorhanden Standortdaten und Bewertungen gefunden werden musste, der den unterschiedlichen Interessenlagen und Anforderungen gerecht wird, die sich v.a. auch aus dem Bedarf an Wohnfolgeeinrichtungen (sozial, Freiraum und Verkehr.) aber auch den Umweltaspekten ergeben. Wohnungsbaupotenzialanalyse Das vorliegende Entwicklungskonzept Wohnen 2013/2014 - ist Ergebnis intensiver fachübergreifender Abstimmungen. Im Rahmen von 4 Steuerungsrunden unter Beteiligung sowohl der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm - Abt. lA, I B, WBL), der Fachämter des Bezirkes (SGA, Schulamt, Jugendamt, FB Stapl) als auch der beauftragten Gutachter wurden die wesentlichen Inhalte und Schwerpunktsetzungen diskutiert und abgestimmt. Im Ergebnis wurden die unterschiedlichen Daten und Standorte qualifiziert, neu bewertet und durch weitere Aussagen, insbesondere in Bezug auf notwendige Infrastrukturbedarfe ergänzt. Betrachtet wurden Standorte mit einem Potenzial von mindestens 50 WE insgesamt 61 Potenzialflächen. Die untersuchten Potenzialflächen stellen jedoch nicht das gesamte Wohnungsbaupotenzial des Bezirkes dar. Aufgrund der zeitlichen bzw. · verfahrenstechnischen Zwänge· wurden folgende Flächen nicht einbezogen: Vorhaben, deren Realisierung begonnen hat bzw. nach erteilter Baugenehmigung unmittelbar bevor stand, genehmigte Vorhaben deren Umsetzung bereits im Jahre 2014 erwartet wurde, sich jedoch verzögert hat (u.a. Wohnen am Campus), Standorte mit einem Potenzial von weniger als 50 WE bzw. im Bestand (Baulücken, Anbauten, Dachausbauten, Verdichtungen Nachverdichtung), Standorte, die erst nach Dezember 2013 durch Eigentümer in die Diskussion gebracht wurden und die zudem planarisch besonders konfliktbehaftet sind. Die Ende März 2014 im Rahmen des Verfahrens über eine Abfrage ermittelten. der genossenschaftlichen sowie Nachverdichtungsund/oder Neubaupotenziale landeseigenen Wohnungsunternehmen wurden separat erfasst und aufgeführt (Anlage 1a, Pkt. 4; Anlage 1b- Anhang B-Karte 11; Anlage 1d- Anhang C-Tab.2). Seite 2 von 7 Bezirksarntsvorlage /2014 Das Konzept ermöglicht erstmals einen auch visuellen ÜberbHck über die vorhandenen größeren Wohnbaupotenzialflächen und eine Bewertung und Darstellung jeder Fläche nach einheitlichen Kriterien. Damit steht der (planenden) Verwaltung Arbeitsmaterial zur Verfügung, das Anhaltspunkte zum Umgang mit den einzelnen Flächen gibt. Dazu gehören insbesondere Aussagen zu den vorhandenen und resultierenden Wohnfolgeinfrastrukturen, zu den Entwicklungsvoraussetzungen bzw. Hemmnissen (z.B. derzeitige Nutzung, Lärm), insbesondere den bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen, zur empfohlenen zeitlichen Priorisierung der Entwicklung der verschiedenen Flächen. Durch die Einheitlichkeit der Datendarstellung können die Flächen zudem an Hand verschiedener Kriterien untereinander verglichen und bewertet werden. Wichtige Kriterien umfassen dabei vor allem die Folgebedarfe für die soziale und grüne Infrastruktur und deren Sicherstellung. Zudem können die Ergebnisse der Studie für die bezirkliehen strategischen Planungen i.S. eine Steuerung der Entwicklung der Wohnbaupotenzialflächen genutzt und · damit auch Investorenanfragen schnell beantwortet werden. Da das Konzept jedoch keinen abschließenden Überblick über die Wohnungsbauoptionen im Bezirk geben kann, ist v.a. die grundsätzliche Herangehensweise und Strategie für die weitere Umsetzung in der Praxis von Belang. Sowohl die untersuchten Standorte als auch aktuelle Vorhaben sind bereits Bestandteil des Wohnbauflächen-lnformationssystems (WoFis) beim Senat, müssen jedoch durch den Bezirk halbjährlich aktualisiert werden. Schwerpunkt der Wohnungsbauentwicklung im Bezirk sind die Ortsteile entlang der Autobahn und den Ufern von Spree und Dahme, v.a. Köpenick Süd, die Dammvorstadt, Adlershof (incl. WISTA), Altglienicke, Baumschulenweg und Plänterwald - letzteres ist jedoch im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Kleingartenanlagen (KGA) nachrangig. Lediglich drei der untersuchten Potenzialflächen liegen in der südöstlichen Hälfte des Bezirks (und zwar im Ortsteil Rahnsdorf), welcher zum überwiegenden Teil Naturraum ist und der Siedlungsbeschränkung aufgrund des neuen Flughafens BER unterliegt. Die meisten der untersuchten Flächen eignen sich für Geschosswohnungsbau, in einer nur geringen Zahl für den freistehenden und verdichteten Einfamilienhausbebauung (Anlage 1b: Anhang B, Karte 1). Insgesamt beläuft sich das Potenzial allein der analysierten Flächen auf 13.520 WE und damit rechnerisch auf einen Zuwachs von 29.474 EW (s.a. Anlage 1b: Anhang B, Karte 2). ln der Bevölkerungsprognose des Landes Berlin (Senatsvervvaltung für Stadtentwicklung ·und Umwelt, 2011) wurde für den Bezirk Treptow-Köpenick zwischen 2011 und 2030 ein Zuwachs von 20.000 EW prognostiziert. Im Vergleich der Prognosen und unter Berücksichtigung des zusätzlichen, bisher nicht erfassten Potenzials (s.o) eröffnet sich dem Bezirk ein Spielraum, um zu entscheiden, ob und wann Wohnungsbau auf vorhandenen Potenzialflächen realisieri werden soll. Die im Konzept vorgeschlagene zeitlichen Priorisierung der Potenzialflächen beruht auf der Annahme, dass die Inanspruchnahme einer Fläche in Abhängigkeit zu ihren Entwicklungsvoraussetzungen bzw. Hemmnissen einzuschätzen ist (vergl. auch Anlage 1b, Anhang B, Karten 3-9). Anhand zeitlicher, bauplanungsrechtlicher und strategischer Indikatoren wurde die zeitliche Entwicklung einer Fläche anhand einer Methodik (3 Filter) geprüft, bewertet und drei Umsetzungszeiträumen zugeordnet: - kurzfristig , (2014-2016): - mittelfristig (2017 -2022): - langfristig (2023-2030): 6.063 WE 3.609 WE 3.848 WE Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Bezirk Treptow-Köpenick über vorrangig kurzfristige Wohnungsbaupotenziale verfügt, die - ähnlich wie die langfristigen Potenziale, deutlich über den ursprünglich bei der Bevölkerungsprognose angenommen We1ien liegen. Seite 3 von 7 Bezirksamtsvorlage /2014 Beachtlich dabei ist, dass durch die Bereitstellung von Wohnraum neue Bedarfe an Wohnfolgeinfrastrukturen ausgelöst werden, welche die teilweise bestehenden Defizite weiter verschärfen. Grundlage sind die aktualisierten Planungsannahmen sowie Richt - und Orientierungswerte. Im Konzept wurden daher diejenigen Planungsräume ermittelt, bei denen die zukünftigen Bedarfe an sozialer Infrastruktur kritische Ausmaße erreichen (Anlage 1a, Pkt. 5, Tab. 13, 14). So werden Kurzfristige Bedarfe an Kindertagesstätten- und Grundschulplätzen vor allem in den Planungsräumen Spindlersfeld, Dorf Altglienicke, Bohnsdorf, Grünau und Kietzer Feld/Nachtheide ausgelöst. Hier bedarf es daher gezielter Anstrengungen, zeitnahe Lösungen zu finden bzw. vorrangig Investoren einzubinden. Im Rahmen der Einbeziehung der landeseigenen und. genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen wurden von den Unternehmen mit Beständen im Bezirk geplante Wohnungsneubauvorhaben mit insgesamt 3.234 WE benannt, von denen 1.402 WE als zusätzliches Potenzial zu den bereits ermittelten 13.520 WE zu rechnen sind. Dies ist insofern von Belang, da v.a. hier die Möglichkeit besteht, ein sozialverträgliches Wohnungsangebot im Rahmen des "Bündnisses für sozialen Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" 1 bzw. des "Bündnisses für Wohnungsneubau in Berlin" 2 umsetzen zu können, wenn damit auch insgesamt nur ein geringes Potenzial sozialverträglicher Mieten zu erwarten ist3 . Im Zusammenspiel mit den eingangs benannten, nicht im Rahmen dieses Konzeptes untersuchten Wohnungsbaupotenzialen muss in der Summe mit einem zusätzlichen Neubauvolumen von nicht unerheblichem Umfang über die erfassten 13.520 WE hinaus gerechnet werden, was wiederum auch für die daraus resultierenden Bedarfe an sozialer Wohnfolgeinfrastruktur zu beachten ist. Der Bezirk leistet damit insgesamt einen wichtigen Beitrag v.a. auch zur Absicherung des kurzfristigen Wohnungsbedarfs in Berlin. Hierbei wird auch die Nachfrage für Sonderwohnformen wie "·studentisches Wohnen" oder "Seniorenwohnformen" bedient. Da der Bezirk Treptow-Köpenick jedoch über mehr quantitative Potenziale verfügt als ursprünglich prognostiziert wurde bzw. unter Maßgabe der infrastrukturellen Anforderungen derzeit zu bewältigen ist, kann und sollte der Bezirk durch Priorisierung der Inanspruchnahme von Flächen seine Steuerungskraft für eine geordnete städtebaulichnaturräumliche Entwicklung weiterhin nutzen und ausbauen. Deshalb erfolgt für diejenigen Flächen, auf die der Bezirk planungsrechtlichen Einfluss hat, eine strategische Prioritätensetzung auf der Grundlage einer quantitativen fallbezogenen Einschätzung (u.a. hinsichtlich Inanspruchnahme von KGA; Sicherung von preiswertem Wohnraum). Wesentlich für die künftige Zielstellung des Bezirkes bei der Wohnungsbauentwicklung ist es daher, auf Grundlage der Erfassung der vorhandenen Potenzialflächen und der daraus resultierenden Anforderungen an Wohnfolgeeinrichtungen bzw. die soziale, grüne und technische Infrastruktur sowie unter Berücksichtigung sozialer Aspekte den entsprechenden Entwicklungs- und Handlungsrah.men zu definieren: • Die Sicherstellung eines sozialverträglichen und barrierefreien Wohnt,.mgsangebotes ist v.a. vor dem Hintergrund des demografischen Wandels - so liegt der Bevölkerungsanteil der Über 60-Jährigen im Bezirk bereits bei über 30 %, zudem wird der Anteil der Hochbetagten weiter steigen -eine vorrangige Aufgabe, die v.a. politisch begleitet werden muss. 1 Senat 2 von Berlin und die kommunale Wohnungsunternehmen, Bündnis vom 04.09.2012 (Aufstockung Bestand auf 300.00 WE) "Neubaubündnis" Vereinbarung zwischen SenStadtUrn und den Bezirksämtern: u.a. öffentliche Wohnraum-Förderung ab 2014 (Anteil 20-33% an ausgewählten Neubauprojekten), Infrastrukturinvestition über öffentliche Förderung oder Private (nur bei stbl. Verträgen - B-/ VE-Piäne) 3 Von den derzeit insgesamt erfassten Potenzialen werden nur rd. 22 % durch kommunale Wohnungsunternehmen umgesetzt. Bei einer theoretischen Förderquote von 20% dieser Projekte sind lediglich bei rd. 650 Wohnungen sozialverträgliche Mieten zu erwarten. Das sind (bezogen auf erfasste Potentiale) nur ca. 4,35 % bzw. (bezogen auf die Summer der Potenziale insgesamt) ca. 2,33 % des zu erwartenden Wohnungsbau im Bezirk. Seite 4 von 7 Bezirksamtsvorlage "' /2014 in Bezug auf die Auswirkungen des Klin1awandels sind entsprechende Anforderungen (z. B. Erhalt Freiraumverbund, Minimiet·ung Versieglung/ Verdichtung) beachtlich. Derzeit wird im Bezirk aufgrund der besonderen Lagequalitäten vor allem die Entwicklung von hochwertigem Wohnraum begünstigt. Im Hinblick auf die demografische und soziale Struktur des Bezirkes wird jedoch auch preiswerter Wohmmgsbau benötigt - sowohl für ältere als auch junge Menschen, Familien und Alleinerziehende. Zudem ist unter anderem der dynamische Entwicklungsraum zwischen Innenstadt und BER-Fiughafen zu nennen, welcher ein zusätzliches Nachfragepotenzial nach preiswertem Wohnraum auslöst. Hietiür wird u.a. das bereits vorhandene Engagement der landeseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen auszubauen sein. Über die bevorzugte Vergabe von landeseigenen Grundstücken an diese Wohnungsunternehmen und eine entsprechende Priorisierung bei der Planung und Umsetzung kann hier seitens des Bezirkes eine Unterstützung erreicht werden. Der vergleichsweise geringe Anteil kommunaler Wohnungsunternehmen bei der aktuellen Angebotsentwicklung insgesamt bedingt jedoch auch eine verstärkte Einwirkung des Bezirks im privaten Sektor4 zugunsten von preiswertem Wohnungsbau bzw. die konsequente Anwendung der benannten Steuerungsmöglichkeiten. Die Gewährleistung bezahlbarer Mieten für breite Teile der Bevölker'ung und damit der Erhalt einer heterogenen Bevölkerungsstruktur in den einzelnen Ortsteilen und Quartieren ist dabei als prioritäres Ziel der Stadtentwicklungspolitik in die Planungsverfahren zu implementieren. Eine logische Folge der Entwicklung von Wohnraum ist die ausreichende Vorhaltung/ Bereitstellung an sozialer Infrastruktur, wobei die Standort- und Flächensicherung häufig problematisch und kostenintensiv ist. Vor dem Hintergrund des schnellen Wachstums muss ein besonderes Augenmerk auf eine noch engere Verzahnung zwischen Siedlungs- und Infrastrukturplanung gelegt werden. Aus der Analyse und fachübergreifenden Bewertung der Wohnungsbaupotenziale wurden daher 10 Leitlinien zur Entwicklung der Wohnungsbaupotenziale abgeleitetet und abgestimmt, die als Grundlage für die ämterübergreifende Umsetzung und Strategie des Bezirkes bei der Sicherung eines nachhaltigen, sozialgerechten Wohnungsangebotes dienen sollen (Anlage 1a, Pkt. 6): 1. Einsatz der Steuerungsinstrumente für eine nachhaltige Entwicklung. 2. Gewährleistung einer ausreichenden und bedarfsgerechten Versorgung an sozialen lnfrastruktureinrichtungen. 3. Verringerung der verkehrsbedingten Belastung durch Lärm und Luftschadstoffe. 4. Erhalt der Lebensqualität durch ausreichende Versorgung mit wohnungsnahen Grünund Freiflächen. 5. Förderung einer fußläufigen Grundversorgung der Bevölkerung und Stärkung der vorhandenen Zentren. 6. Erhalt und Stärkung einer sinnvollen Nutzungsmischung unter Berücksichtigung der gewerblichen Wachstumspotenziale. 7. ·Bedarfsgerechte und barrierefreie Ausrichtung der Wohnraumentwicklung für alle. 8. Förderung einer flächensparenden Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte. 9. Verringerung und Vermeidung klimatischer Belastungen durch Berücksichtigung stadtklimatischer und ökologischer Belange. 10. Förderung und Ausbau des Angebots an preiswertem Wohnraum. Zur Umsetzung sollte v.a. die Planungshoheit des Bezirkes genutzt werden, um eine geordnete städtebauliche und freiraumplanerische sowie klimagerechte Entwicklung zu steuern. Wesentliche Grundlage hierfür ist eine politische Einflussnahme und Unterstützung. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Uegenschaftspofitik des Landes (z. Bsp. Umgang mit KGA i.S. des Vorrangs infrastruktureller- klimatischer oder sozialer Aspekte; Vergabepolitik 4 ggf. eine Mischung beim Wohnungsschlüssel (Größe und Ausstattung), Unterstützung bei Fördermittelinanspruchnahme, Zusammenarbeit mit kommunalen Wohnungsunternehmen fördern Seite 5 von 7 Bezirksamtsvorlage /2014 zugunsten kommunaler/ genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen) als auch bei der Investitionsplanung der Infrastruktur (Fördermittelgestaltung, Sicherung der Schwerpunktsetzung etc.) und der Umsetzung der bisherigen landesweiten Bündnisse zum Wohnungsneubau. Besonderes Augenmerk der bezirkliehen Politik sollte dabei der Schaffung von preiswertem Wohnungsangeboten und der Infrastruktursicherung gelten. Mit Verzicht des Landes auf maximale Wertausschöpfung beim Verkauf landeseigener Grundstücke zugunsten der vorrangigen Vergabe an kommunale/ genossenschaftliche Wohnungsunternehmen sowie für Infrastrukturangebote kann hier ein positives Zeichen gesetzt werden.· Die beigefügten Anlagen visualisieren und verdeutlichen die analytischen Ergebnisse (Anlagen 1b - thematische Karten), ermöglichen für die weitere Umsetzung einen Überblick bzw. lassen die Schwerpunkte der Entwicklung der kommunalen Wohnungsbauunternehmen bzw. -genossenschaften erkennen (Anlage 1d -Rücklauf Wohnungsbaugesellschaften). Auf dieser Grundlage können dann künftig für ausgewählte Projekte die Möglichkeiten· für eine Inanspruchnahme von Mitteln aus der Wohnungsbau-Förderkulisse des Senats zur Umsetzung angestrebter Entwicklungsmaßnahmen geprüft bzw. vorbereitet werden. Die fachlichen Verantwortlichkeiten sind jeweils durch die zuständigen Abteilungen und Ämter wahrzunehmen und die Handlungserfordernisse ämterübergreifend abzustimmen. Für die Leitlinien (Anlage 1a, Pkt. 6) zeichnet das Bezirksamt aufgrund der strategischen Schwerpunktsetzung und inhaltlichen Überschneidungen gemeinschaftlich verantwortlich und sichert die Umsetzung durch die jeweilige fachliche Schwerpunktsetzunq innerhalb der Abteilungen und in Absprache mit den involvierten Fachämtern. Die fachliche Verantwortlichkeit bzw. die Fed.erführung (F) für die Umsetzung wird dabei dem verfahrensrechtlich bzw. fachlich vorrangig zuständigen Fachamt für das jeweilige Themenfeld zugeordnet: Wohnungsbauentwicklung/ -aktivierung: Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt: Stadtentwicklungsamt (F) in Zusammenarbeit v.a. mit dem Straßen- und Grünflächenamt, dem Umwelt- und Naturschutzamt, der Beauftragten für Menschen mit Behinderung. Soziale Infrastruktur Federführung (F) in der jeweiligen fachlichen Zuständigkeit (Schule, Sport, Weiterbildung/Kultur, Kita, Jugend, Senioreneinrichtungen) in Zusammenarbeit v.a. mit dem Stadtentwicklungsamt Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport: Schul- und Sportamt (F}; Amt für Weiterbildung und Kultur (F); Abt. Jugend und öffentliche Ordnung: Jugendamt (F); Abt. Arbeit, Soziales und Gesundheit: AmtJür Soziales (F) Verkehr/ Verkehrsminderung Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt: Straßen- und Grünflächenamt (F) in Zusammenarbeit v.a. mit dem Stadtentwicklungsamt und dem Umwelt- und Naturschutzamt und der Wirtschaftsförderung. Umwelt/ Grün- und Freiräume Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt: Straßen- und Grünflächenamt (F) in Zusammenarbeit mit dem Stadtentwicklungsamt und dem Umwelt- und Naturschutzamt Einbindung Öffentlichkeit Verantwortlich ist entsprechend thematischem Handlungsfeld die jeweilige federführende Abteilung bzw. das zuständige Fachamt sowie die OE SPK. Liegen die Zuständigkeiten für Handlungserfordernisse bei Senatsverwaltungen, ist durch das Bezirksamt bzw. das jeweilige federführende Fachamt eine entsprechende Einflussnahme zu sichern. Seite 6 von 7 Bezirksamtsvorlage /2014 Voraussetzung ist nunmehr eine abschließende Willensbildung durch das Bezirksamt zu der künftigen inhaltlichen und räumlichen Schwerpunktsetzung der Entwicklung von Wohnungsbaustandorten des Bezirkes. Da es sich um eine informelle/ sonstige Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr, 11 Baugesetzbuch (BauGB) und eine Angelegenheit von besonderer politischer und grundsätzlicher Bedeutung für den Bezirk Treptow-Köpenick handelt, ist eine Beschlussfassung durch das Bezirksamt erforderlich. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in geeigneter Form erfolgen, beginnend mit der Information der BW durch Kenntnisgabe des Beschlusses. 6. Rechtsgrundlagen: - für die Zuständigkeit des Bezirksamtes: §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 1 Satz 2 AZG, §§ 15, 36 Abs. 2 lit. b, f, I und 41 BezVG § 1 Abs. 1 und 2, Nr. 5 und 19 c) GeschO BA Trep-Köp I - materielle Rechtsgrundlagen § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB 7. Haushaltsmäßige und personelle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind nach Möglichkeit Förderungen aus Programmen der Förderkulisse des Senats (Kita, Schule, Wohnungsneubau Förderung) zu beantragen bzw. zu initiieren. Ggf. ist die Prüfung der Bereitstellung von Mitteln aus dem bezirkliehen Haushalt vorzunehmen. 8. Mitzeichnungen: BzBm: Hr. lgel18.11.2014 ArbSozGes Dez.: Fr. Feierabend 18.11.2014 WeiSchuKU~ !::)"~).: Hr. Vogel19.11.2014 JugOrd Dez.. Hr,r. ~~'rm 1's.11.2o14 ' ./ c-· / ( // i i I / ././ "o:;/....-"2· z-." . _.r;:r-- - ,_.---J /•/ ) /' / /' /::· (_'..-- - / c:._..-·~----._J RalnerHölmer Bezirksstadtrat Anlagen: Anlage 1 Anlage 1a Anlage 1b Anlage 1c Anlage 1d · Anlage 2 Entwicklungskonzept Wohnen - Wohnungsbaupotenzialanalyse 2013/14 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin; Planergemeinschaft Kohlbrenner eG, Juli 2014 i. A. BA Treptow-Köpenick, Abst. BauStadtUm, Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung Anhang B - thematische Karten 1- 11 Anhang C -Tabelle 1 -zeitliche Priorisierung der (erfassten) Potenzialflächen Anhang C -Tabelle 2- Übersicht Rücklauf der Abfrage der Wohnungsbaugesellschaften und - genassensehaften BW-Vorlage Seite 7 von 7 Entwicklungskonzept Wohnen Wohnungsbaupotenzialanalyse 2013/14 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Schlussbericht Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de Entwicklungskonzept Wohnen Wohnungsbaupotenzialanalyse 2013/14 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Schlussbericht Auftraggeber Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Stadtentwicklungsamt - FB Stadtplanung Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin Auftragnehmer Planergemeinschaft Kohlbrenner eG Lietzenburger Straße 44, 10789 Berlin Telefon (030) 885 914 -0 Fax (030) 885 914-99 www.planergemeinschaft.de Bearbeitung Dr. Ursula Flecken Benjamin Wada-Rütenik Mitarbeit Katja Scheinig Anna Opalla Titelbild: Copyright Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Lauber, Juli 2010. Stand 17.7.2014 Die Planergemeinschaft ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 7 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.5.1 2.5.2 2.5.3 2.6 2.7 Inhalt der Standortblätter Kopf des Standortblatts Zusammenfassende Angaben zur Potenzialfläche Quantitatives Potenzial Angaben zu den Kriterien der zeitlichen Priorisierung Angaben zur sozialen, verkehrlichen und grünen Infrastruktur Zugang zum Bestand soziale Infrastruktureinrichtungen Zugang zum Bestand (verkehrliche Infrastruktureinrichtungen) Zugang zu Grünflächen Bedarfe an sozialer Infrastruktur Realisierungszeitraum 12 12 12 13 16 19 19 20 22 22 26 3 3.1 3.2 3.3 Zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen Erster Filter Zweiter Filter Dritter Filter 27 28 28 29 4 Vorhaben der landeseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen 32 5 Schlussfolgerungen 34 6 Leitlinien zur Entwicklung von Wohnbaupotenzialflächen im Bezirk Treptow-Köpenick 39 Quellen 43 Anhang 45 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 5 1 Einleitung Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, in dieser Legislaturperiode 30.000 neue Wohnungen zu bauen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erarbeitete deshalb einen Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen, in welchem Wohnbaupotenzialflächen und strategische Ziele dargestellt werden. Parallel dazu sind die Bezirke von der Senatsverwaltung aufgefordert worden, ihre Wohnbaupotenziale zu ermitteln und eigene Prioritätensetzungen zu definieren. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat in den vergangenen zwei Jahren bereits eigene Bestandsaufnahmen zu Wohnungsbaupotenzialen durchgeführt und in diesem Zusammenhang Daten ermittelt. Diese Daten werden in der vorliegenden Studie qualifiziert und bewertet sowie durch weitere Aussagen ergänzt, insbesondere in Bezug auf notwendige Infrastrukturbedarfe. Berücksichtigt sind dabei Standorte mit einem Potenzial von mindestens 50 Wohneinheiten. Außerdem werden Nachverdichtungspotenziale in Zeilenbau- und Großsiedlungsstrukturen aufgeführt. Weiterhin wird ein Vorschlag zur zeitlichen Priorisierung für die Entwicklung der potenziellen Wohnbauflächen empfohlen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Ermittlung der quantitativen Potenziale und dessen Vorschlägen zur Priorisierung werden Schlussfolgerungen in Form von Handlungserfordernissen abgeleitet. Die Studie mündet in Leitlinien zur Entwicklung von Wohnbaupotenzialflächen im Bezirk Treptow-Köpenick. Aufbau der Wohnungsbaupotenzialanalyse Die Ergebnisse der Studie werden im vorliegenden Bericht folgendermaßen dargestellt: - Kapitel 1: Einleitung (Hintergrund, Aufbau, Ziele, Überblick über Potenzialflächen, nicht untersuchtes Wohnbaupotenzial, Voraussetzungen zur strategischen Prioritätensetzung) - Kapitel 2: Inhalt der Standortblätter (Erläuterung des Inhalts, Erklärung von Datenermittlung, -auswertung und Berechnungsmethoden) - Kapitel 3: Zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen (Erläuterung der Priorisierungsmethode und Ergebnisse der Priorisierung) - Kapitel 4: Vorhaben der landeseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen mit Beständen im Bezirk (Darstellung der Ermittlung, tabellarische und kartografische Darstellung) - Kapitel 5: Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der untersuchten Potenzialflächen - Kapitel 6: Leitlinien zur Entwicklung von Wohnbaupotenzialflächen im Bezirk Treptow-Köpenick Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 7 Anhang A: Standortblätter (Zusammenstellung der wichtigsten Daten zu den untersuchten Potenzialflächen) Anhang B: Thematische Karten (Visualisierung der Ergebnisse, im Programm YADE erstellt) - Anhang C: Ergebnistabellen zu einzelnen Bearbeitungsschritten Ziele der Wohnungsbaupotenzialanalyse Die Ergebnisse der Studie dienen zum einen dazu, einen Überblick über die vorhandenen größeren Wohnbaupotenzialflächen zu geben und jede Fläche mit einem einheitlichen Datensatz (s. Standortblätter) darzustellen. Damit steht der planenden Verwaltung Arbeitsmaterial zur Verfügung, das Anhaltspunkte zum Umgang mit den einzelnen Flächen gibt; dazu gehören insbesondere Aussagen - zu den vorhandenen und resultierenden Wohnfolgeinfrastrukturen, - zu den Entwicklungsvoraussetzungen bzw. Hemmnissen (z.B. derzeitige Nutzung, Lärm), insbesondere den bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen, - zur empfohlenen zeitlichen Priorisierung der Entwicklung der verschiedenen Flächen. Durch die Einheitlichkeit der Datendarstellung können die Flächen an Hand verschiedener Kriterien untereinander verglichen und bewertet werden. Wichtige Kriterien umfassen dabei vor allem die Folgebedarfe für die soziale und grüne Infrastruktur und deren Sicherstellung. Zum anderen können die Ergebnisse der Studie für die bezirklichen strategischen Planungen hinsichtlich einer Steuerung der Entwicklung der Wohnbaupotenzialflächen genutzt werden. Zudem können mithilfe der Studie Investorenanfragen schnell beantwortet werden. Überblick über untersuchte Potenzialflächen Insgesamt werden 61 Potenzialflächen mit mehr als 50 WE in Standortblättern (vgl. Anhang A) und auf Karten (vgl. Anhang B) dargestellt. Sie liegen vor allem in der nordwestlichen Hälfte des Bezirks, also im bebauten Siedlungsbereich. (vgl. Karte 1, Anhang B). Lediglich drei der untersuchten Potenzialflächen liegen in der südöstlichen Hälfte des Bezirks (und zwar im Ortsteil Rahnsdorf), welcher zum überwiegenden Teil Naturraum ist und der Siedlungsbeschränkung aufgrund des neuen Flughafens BER unterliegt. Die meisten Flächen eignen sich für Geschosswohnungsbau, in einer nur geringen Zahl für den freistehenden und verdichteten. Die untersuchten Potenzialflächen und deren ermittelte Wohneinheiten (WE) und Einwohner (EW) verteilen sich folgendermaßen auf die LORPlanungsräume: 8 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de Tabelle 1: Untersuchte Potenzialflächen mit ermittelten Wohneinheiten und Einwohnern, geordnet nach LOR-Planungsräumen LOR LOR PlanungsräuSchlüssel me Kürzel Typologie 9010101 9010101 9010101 9010101 9010101 AT 1 AT 2 AT 3 AT 4 AT 5 Typologie gem. B-Plan Geschosswohnungsbau Typologie gem. B-Plan Geschosswohnungsbau Geschosswohnungsbau 105 225 50 135 131 200 428 94 257 250 PW 2 Geschosswohnungsbau 289 579 PW 3 Geschosswohnungsbau 636 1271 PW 4 Geschosswohnungsbau 109 218 PW 5 Geschosswohnungsbau 197 395 PW 1 Geschosswohnungsbau 221 443 9010301 9010301 9010301 Elsenstraße Elsenstraße Elsenstraße Elsenstraße Elsenstraße Plänterwald/ Am Treptower Park Süd Am Treptower Park Süd Am Treptower Park Süd Am Treptower Park Süd Plänterwald/ Köpenicker Landstraße Baumschulenstraße Baumschulenstraße Baumschulenstraße BW 1 BW 3 BW 4 458 264 116 916 528 233 9010302 Späthsfelde BW 2 322 743 9010401 9010402 JT 1 JT 2 250 50 500 160 OW 1 Geschosswohnungsbau 259 518 OW 2 Typologie gem. B-Plan 140 280 OW 3 Geschosswohnungsbau 295 590 9020601 9020601 9020601 9020601 9020702 9020702 9020801 9020802 9030901 9030901 9030901 Johannisthal West Johannisthal Ost Oberschöneweide West Oberschöneweide West Oberschöneweide Ost Schnellerstraße Schnellerstraße Schnellerstraße Schnellerstraße Adlershof Ost Adlershof Ost Spindlersfeld Kölln. Vorstadt Dorf Altglienicke Dorf Altglienicke Dorf Altglienicke Geschosswohnungsbau Geschosswohnungsbau Geschosswohnungsbau Geschosswohnungsbau, verdichtete Einfamilienhausbebauung Geschosswohnungsbau Typologie gem. B-Plan NW 1 NW 2 NW 3 NW 4 AH 1 AH 2 KVS 2 KVS 1 AG 10 AG 2 AG 3 601 93 90 95 22 37 770 113 50 66 181 1.201 187 181 189 43 74 1.661 227 160 131 363 9030901 Dorf Altglienicke AG 4 160 511 9030901 9030901 9030901 9030901 Dorf Altglienicke Dorf Altglienicke Dorf Altglienicke Dorf Altglienicke AG 5 AG 6 AG 8 AG 9 317 170 124 71 633 544 247 229 9010201 9010201 9010201 9010201 9010202 9020501 9020501 9020502 Geschosswohnungsbau Geschosswohnungsbau Geschosswohnungsbau Geschosswohnungsbau Geschosswohnungsbau Geschosswohnungsbau Typologie gem. B-Plan Geschosswohnungsbau Typologie gem. B-Plan Typologie gem. B-Plan Geschosswohnungsbau verdichtete Einfamilienhausbebauung Geschosswohnungsbau Typologie gem. B-Plan Geschosswohnungsbau verdichtete Einfamilien- Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de WE EW 9 LOR LOR PlanungsräuSchlüssel me Kürzel Typologie WE EW hausbebauung 9030903 9030903 9031001 Kölner Viertel Kölner Viertel Bohnsdorf AG 1 AG 7 BD 1 9031001 Bohnsdorf BD 2 9031001 9031101 Bohnsdorf Grünau BD 3 GR 1 9031101 Grünau GR 2 9051901 9051901 9051901 9051901 9051901 Kietzer Feld/ Nachtheide Kietzer Feld/ Nachtheide Kietzer Feld/ Nachtheide Hirschgarten Hirschgarten Bölschestraße Bölschestraße Rahnsdorf/ Hessenwinkel Rahnsdorf/ Hessenwinkel Rahnsdorf/ Hessenwinkel Dammvorstadt Dammvorstadt Dammvorstadt Dammvorstadt Dammvorstadt 9052001 Köpenick Nord KN 1 9052001 9052001 9052001 Gesamt Köpenick Nord Köpenick Nord Köpenick Nord KN 2 KN 3 KN 4 9041301 9041301 9041301 9051701 9051701 9051702 9051702 9051801 9051801 9051801 Typologie gem. B-Plan Geschosswohnungsbau Typologie gem. B-Plan verdichtete Einfamilienhausbebauung Geschosswohnungsbau Typologie gem. B-Plan freistehende Einfamilienhausbebauung 50 104 400 100 209 1.280 70 225 357 600 713 1.550 49 157 1.100 2.100 KS 1 Typologie gem. B-Plan KS 2 Geschosswohnungsbau 533 1.065 KS 3 Typologie gem. B-Plan 70 224 FH 1 FH 2 FH 3 FH 4 Geschosswohnungsbau Geschosswohnungsbau Geschosswohnungsbau Geschosswohnungsbau freistehende Einfamilienhausbebauung 72 79 74 82 229 159 148 164 87 278 RH 2 Typologie gem. B-Plan 208 666 RH 3 Typologie gem. B-Plan 186 596 DV 1 DV 2 DV 3 DV 4 DV 5 Typologie gem. B-Plan Geschosswohnungsbau Typologie gem. B-Plan Typologie gem. B-Plan Geschosswohnungsbau freistehende Einfamilienhausbebauung Geschosswohnungsbau Typologie gem. B-Plan Geschosswohnungsbau 230 167 115 295 770 460 333 230 590 1.539 46 148 82 330 152 13.520 163 660 304 29.474 RH 1 Nicht untersuchtes Wohnbauflächenpotenzial An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass diese 61 Potenzialflächen nicht das gesamte Wohnbaupotenzial des Bezirks Treptow-Köpenick darstellen, sondern nur einen Teil davon. Die 61 Flächen wurden zu Beginn der Bearbeitung der Analyse im Dezember 2013 an Hand bis dato vorliegender Wohnungsbaupotenzial-Listen des Bezirks und Senats bestimmt. Aus diesen Listen wurden im Dezember 2013 all diejenigen Flächen ermittelt, die ein Potenzial von mindestens 50 WE aufweisen. Es wurden keine Flächen einbezogen, 10 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de auf denen schon mit der Realisierung begonnen bzw. deren Realisierung bereits im Jahre 2014 erwartet wurde. Zusätzlich zu den ermittelten Wohneinheiten der betrachteten 61 Wohnbaupotenzialflächen kommen also noch folgende Wohnbaupotenziale hinzu: - Standorte mit weniger als 50 Wohneinheitenpotenzial, - Wohnbaupotenziale, deren Realisierung unmittelbar bevor steht sowie - Standorte mit mehr als 50 WE, deren Umsetzung sich 2014 verzögert hat (z. B. "Wohnen am Campus" im Entwicklungsgebiet Berlin JohannisthalAdlershof). Ferner kommen Potenziale hinzu - die durch Verdichtungen im Bestand möglich wären (Baulücken, Anbauten, Aufbauten, in den Zeilenbau- und Großsiedlungsquartieren usw.), - deren Flächen erst nach Dezember 2013 durch Eigentümer in die Diskussion gebracht wurden. Diese zusätzlichen Potenziale, welche nicht im Rahmen dieser Studie untersucht wurden, lassen in der Summe einen enormen Umfang erwarten. Die daraus resultierenden Bedarfe an sozialer Wohnfolgeinfrastruktur können ebenfalls beachtliche Größenordnungen erreichen. Als Beispiel kann hier das Entwicklungsgebiet Berlin Johannisthal-Adlershof genannt werden, wo bis zum Jahr 2016 rd. 1.450 WE realisiert werden sollen. Ursprünglich wurde mit einer früheren Fertigstellung gerechnet weshalb dieses Potenzial im Rahmen der Studie nicht betrachtet wurde. Zusätzlich gibt es aktuelle Überlegungen, hier weitere Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung zustellen, weshalb mit zusätzlichen Potenzialen in ähnlichen Größenordnungen gerechnet werden muss. Ausgangspunkte zur strategischen Prioritätensetzung Insgesamt beläuft sich das Potenzial allein der analysierten Flächen auf 13.520 Wohneinheiten. Rechnerisch ergibt sich daraus eine Einwohnerzahl (EW) von 29.474. In der Bevölkerungsprognose des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2011a) ist für den Bezirk Treptow-Köpenick ein Zuwachs von 20.000 EW zwischen 2011 und 2030 prognostiziert. Vergleicht man diese Zahl mit der ermittelten Zahl der Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich aufgrund der 61 analysierten Flächen ergeben, und wissend, dass darüber hinaus ein zusätzliches Potenzial besteht (s.o.), so kann geschlussfolgert werden, dass hierdurch der Bezirk einen Freiraum nutzen kann, ob und wann Wohnungsbau auf seinen Potenzialflächen realisiert werden soll. Weiterhin werden durch die Bereitstellung von Wohnraum neue Bedarfe an Wohnfolgeinfrastrukturen ausgelöst, welche die teilweise bestehenden Defizite weiter verschärfen. Vor diesem Hintergrund sollte die Planungshoheit des Bezirkes genutzt werden, um eine geordnete städtebauliche und freiraumplanerische sowie klimagerechte Entwicklung zu steuern. Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 11 2 Inhalt der Standortblätter Die Standortblätter sind folgendermaßen aufgebaut: - Der Kopf des Standortblatts ist eine genaue Ortsangabe der Potenzialfläche mittels Karten und einer Adresse. - Es folgen zusammenfassende Angaben zur Potenzialfläche. - Auf einer zweiten Seite werden detaillierte Angaben gemacht, die notwendig zur Beurteilung sind, wann die Bebauung auf einer Fläche realisiert werden kann. - Es werden Angaben zur sozialen, verkehrlichen und grünen Infrastruktur gemacht. 2.1 Kopf des Standortblatts Die Potenzialfläche (rot umrandet) und deren Umgebung werden in einem Luftbild sowie der Standort der Fläche (roter Punkt) im Bezirkszusammenhang dargestellt. Es ist das Kürzel der Fläche genannt, das sich aus der Abkürzung der Bezirksregion und einer i.d.R. von Norden nach Süden fortlaufenden Nummerierung der Potenzialflächen ergibt. Ferner ist die Adresse der Fläche angegeben. 2.2 Zusammenfassende Angaben zur Potenzialfläche Es werden aufgeführt: - Räumliche Bezugsebenen der Potenzialfläche: Ortsteil, Bezirksregion (in manchen Fällen stimmen der Name des Ortsteils und der Bezirksregion überein), LOR-Planungsraum mit Nennung des LOR-Schlüssels (LOR: „Lebensweltlich orientierte Räume“). - Eigentumsverhältnisse: Es wird zwischen öffentlich und privat unterschieden. Als „öffentlich“ werden Flächen des Bundes, des Landes, bezirkliches Fachvermögen sowie Flächen landeseigener Wohnungsgesellschaften bezeichnet. - Flächengröße in m² - Planungsrecht: Aufgeführt sind Angaben zur planungsrechtlichen Zulässigkeit und zur FNP-Darstellung nebst Kartenausschnitt 12 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 2.3 Quantitatives Potenzial Weiterhin folgen Angaben zum quantitativen Potenzial: - Bei Flächen, für die ein festgesetzter Bebauungsplan vorliegt, bzw. bei denen ein Bebauungsplanverfahren soweit fortgeschritten ist, dass die städtebaulichen Verträge bereits ausgehandelt sind, wird die im Zusammenhang mit dem B-Planverfahren oder Eigentümerkonzept ermittelte Anzahl des quantitativen Potenzials übernommen. - Für alle nicht unter dem ersten Anstrich genannten Flächen werden die erforderlichen Angaben zur Ermittlung des quantitativen Potenzials (vgl. hierzu die Darstellung des Rechenweges weiter unten) aufgeführt: - die mit dem Fachbereich Stadtplanung abgestimmte städtebauliche Dichte der Potenzialfläche als GFZ-Wert. Als Referenz ist die städtebauliche Dichte im Umfeld angegeben (Quelle: Karte „Städtebauliche Dichte - Geschossflächenzahl (GFZ)“ aus dem Umweltatlas 2011). - Die mit dem Fachbereich Stadtplanung abgestimmte Wohntypologie der Potenzialfläche, differenziert nach Geschosswohnungsbau, freistehende Einfamilienhausbebauung und verdichtete Einfamilienhausbebauung. Als Referenz sind die Wohntypologien des unmittelbaren Umfelds angegeben. Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Bebauungsplans bzw. eines Bebauungsplanentwurfs wurden die ausgewiesenen Typologien entsprechend den oben genannten Wohntypologien übernommen. Die Ergebnisse können anhand der Karte 1 "Wohnbautyp und Anzahl der Wohneinheiten" im Anhang B nachvollzogen werden. Abweichend zu den ausgewiesenen Wohnbautypologien im Standortblatt wurde bei Flächen im Rahmen von Bebauungsplänen hier die Darstellung "Typologie gemäß B-Plan" verwendet, da hier pro Potenzialfläche verschiedene Wohntypologien Anwendung finden können. - Prozentualer Anteil für die Erschließung innerhalb der Potenzialfläche. - Die geplante Nutzung. Hierbei ist bei der Ermittlung des quantitativen Potenzials ein ggf. vorzunehmender Abzug von NichtWohnnutzung zu berücksichtigen. Weiterhin werden hier ggf. Sonderwohnformen wie Senioren- bzw. studentisches Wohnen verzeichnet. In diesen Fällen ist die Anwendung der Planungsannahmen sowie die Heranziehung der Richt- und Orientierungswerte für die Bestimmung der Bedarfe der Wohnfolgeinfrastruktur kritisch zu bewerten. - Es folgen die Angaben zum Wohneinheitenpotenzial und der daraus abgeleiteten Einwohnerzahl. Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 13 - Bei Flächen, zu denen bereits im Rahmen eines B-Planverfahrens oder Eigentümerkonzepts quantitative Potenziale ermittelt wurden, finden sich in den Standortblättern die hieraus entnommenen Werte. - Bei allen anderen Flächen werden die im Rahmen der vorliegenden Arbeit ermittelten Werte in Fettschrift aufgeführt („WE gesamt/Einwohnerzahl gemäß neuer Berechnung“). Daneben finden sich manchmal zum Vergleich Werte, die im Rahmen bisheriger Planungen ermittelt wurden, sei es durch den Bezirk oder den Senat. Tabelle 2: Rechenwege zur Ermittlung des quantitativen WE-Potenzials freistehende Einfamilien- Größe der Potenzialfläche m², ggf. abzüglich 15% für Erhausbebauung schließung, geteilt durch 500 m² Grundstücksgröße gleich Anzahl der WE verdichtete Einfamilien- Größe der Potenzialfläche m², ggf. abzüglich 15% für Erhausbebauung schließung, geteilt durch 300 m² Grundstücksgröße gleich Anzahl der WE Geschosswohnungsbau Größe der Potenzialfläche m², ggf. abzüglich 15% für Erschließung, multipliziert mit GFZ, geteilt durch 106,6 m² BGF( entspricht 80 m² Wohnfläche) gleich Anzahl der WE Es werden keine weiteren Differenzierungen von Gebäudetypologien im Rahmen des „Geschosswohnungsbaus“ (z.B. Blockrandbebauung, „Stadtvillen“, Zeilen oder Punkthochhäuser) vorgenommen, da sich hier erstens keine klaren durchschnittlichen Wohnflächengrößen begründet zuordnen lassen, zweitens eine große Zahl an weiteren Typologien gebaut und gewünscht ist und drittens sich städtebauliche Dichten nach dem Maß der baulichen Dichte (GFZ) eindeutig bestimmen lassen. Als Zahl für eine durchschnittliche Wohnflächengröße wurde 80 m² gewählt. Dies entspricht bei Berücksichtigung von 25% für Nebenräume, Erschließung und Wandstärken einer BGF von 106,6 m² (106,6 m² BGF abzügl. 25% = 80 m² Wohnfläche). Mit Schreiben vom 10.03.2014 aktualisierte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Planungsannahmen sowie die Richt- und Orientierungswerte der sozialen und grünen Infrastruktur als Folgeeinrichtung für Wohnungsneubau (12/2013). Die Erarbeitung des Arbeitsschrittes bezüglich der Ermittlung des quantitativen Potenzials war jedoch bereits abgeschlossen, weshalb in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf die Anwendung der aktualisierten Planungsannahmen sowie der Richt- und Orientierungswerte verzichtet wurde. Begründung der Annahme von 80 m² durchschnittlicher Wohnungsgröße1: 1 Auf eine anzunehmende durchschnittliche Wohnungsgröße für künftigen Wohnungsbau in Berlin konnte zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (November 2013) nicht zurückgegriffen werden. Zum Ende der Auftragsbearbeitung hin wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Planungsannahmen für Wohnungsgrößen veröffentlicht, und zwar 100 m² Bruttofläche für 14 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de Die Zahl von durchschnittlich 80 m² Wohnfläche ist eine Herleitung aus - dem Durchschnitt der Baufertigstellungen von Wohnungen im Mehrfamilienhausbau zwischen den Jahren 2006 und 2011 im Bezirk TreptowKöpenick: 85,9 m2 - dem Durchschnitt derzeit geplanter Wohnungsgrößen von Genossenschaften in Berlin3: 79,07 m², - der Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt4 und - politischer Zielstellung, kleinere Wohnungen zu bauen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Unter Berücksichtigung dieser Mischung aus derzeit marktfähigen und in Zukunft angestrebten Wohnungsgrößen wird in der vorliegenden Studie eine durchschnittliche Wohnungsgröße für den Geschosswohnungsbau in Treptow-Köpenick von 80 m² angenommen. Die aktualisierten Planungsannahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt enthalten ebenfalls Aussagen zu durchschnittlichen Wohnungsgrößen. Die Anwendung der aktualisierten Annahmen hätte aufgrund des vorgestellten Rechenweges nur Einfluss auf die Ergebnisse des Geschosswohnungsbaus, da die quantitativen Potenziale im Einfamilienhausbau aufgrund der Grundstücksgroße ermittelt wurden. Abweichend zu der in der Studie verwendeten Bruttofläche von 106,6 m² pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern, gehen die aktualisierten Planungsannahmen von einer Bruttofläche von 100 m² pro Wohneinheit aus. Das quantitative Potenzial im GeWohnungen in Mehrfamilienhäusern und 150 m² Bruttofläche für Wohnungen in Einfamilienhäusern. 2 Betrachtet man die Baufertigstellungen von Wohngebäuden mit zwei oder mehr Wohnungen zwischen den Jahren 2006 und 2011, so ergibt sich diese durchschnittliche Wohnungsfläche pro Wohnung. (Amt für Statistik, Baufertigstellung und -abgänge/Matrix, Ergebnis Baufertigstellung Treptow-Köpenick 2006 - 2011) Diese Zahl alleine ist nur bedingt brauchbar für eine Herleitung der für die Zukunft anzunehmenden Wohnflächen. Denn es ist zu bedenken, dass in diesem Zeitraum überwiegend Wohnungsbau im oberen Preissegment und somit große Wohnungen realisiert wurden. 3 Die Zahl wurde auf Basis der Wettbewerbsbeiträge des "genossenschaftlichen Neubauwettbe- werbs 2012 für bezahlbaren Wohnraum" (19 Beiträge mit insgesamt 1.681 Wohneinheiten) ermittelt, den die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2012 durchführte. (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2012a) 4 Laut der im Berliner Wohnungsmarktbarometer 2012 befragten Experten erstrecken sich Nachfra- gebedarfe im Mietwohnungssegment auf alle Wohnungsgrößen in ähnlichem Maße. Am häufigsten wurde der Bedarf an Mietwohnungen mit Wohnflächen von 45 m² bis unter 70 m² genannt. In kurzem Abstand dazu folgen Wohnungen mit einer Größe zwischen 70 und 100 m² sowie Wohnungen unter 45 m². Etwas geringer wird der Bedarf an Wohnungen mit mehr als 100 m² eingeschätzt. (IBB 2012: 19) Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 15 schosswohnungsbau würde bei Anwendung der neuen Planungsannahmen um ca. 6,5 % höher ausfallen. Eine direkte Vergleichbarkeit bzw. Hochrechnung ist aufgrund der großen Anzahl von aus Eigentümerkonzepten abgeleiteten Wohneinheiten nicht durchführbar. 2.4 Angaben zu den Kriterien der zeitlichen Priorisierung Auf Seite zwei der Standortblätter wurden mit dem Fachbereich Stadtplanung abgestimmte Kriterien aufgenommen, welche bei der Entwicklung einer Fläche entgegenstehend bzw. begünstigend wirken können. Weiterhin wurde sich in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung auf Kriterien verständigt, welche sich auf die bezirkliche strategische Planung hinsichtlich einer Steuerung der Entwicklung der jeweiligen Wohnbaupotenzialflächen auswirken soll. Es werden aufgeführt: - Eigentumsverhältnisse: Es wird zwischen öffentlich und privat unterschieden. Als „öffentlich“ werden Flächen des Bundes, des Landes, bezirkliches Fachvermögen sowie Flächen landeseigener Wohnungsgesellschaften bezeichnet. Weiterhin werden die Ausführungen um die Anzahl der Eigentümer einer Fläche ergänzt. Verschiedene Eigentümer mit unterschiedlichen Entwicklungsvorstellungen bzw. Ansprüchen an die Fläche kann einer zeitnahen Entwicklung einer Fläche entgegenstehen. - Entgegenstehende weitere Planungen: Vorrangig wurden hier die Zielvorstellungen der Kleingartenentwicklungsplanungen des Senats und des Bezirks Treptow-Köpenick sowie die Darstellungen des Stadtentwicklungsplans Industrie und Gewerbe aufgenommen. Weiterhin wurden Überschneidungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten geprüft. - Gegenwärtige Nutzung: Es wird zwischen Brachflächen und einer vorangegangenen Nutzung unterschieden. Sollte ehemaliger Gebäudebestand einer zügigen Baufeldfreimachung entgegenstehen, wurde dies mit dem Zusatz (aufgelassene Nutzung) gekennzeichnet. - Gemengelage: In Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung wurden Gemengelagen identifiziert und in das Standortblatt aufgenommen. Als "Gemengelagen" werden solche Gebiete bezeichnet, in denen unterschiedliche und aufgrund ihres Störungsgrades miteinander unverträgliche Nutzungen vereint sind. - Verkehrslärmproblematik: Die Erhebung der Lärmsituation wurde auf der Grundlage der "strategischen Lärmkarte Gesamtlärmindex (Nacht) Raster 2012 (Umweltatlas)" vorgenommen. Grundlegendes Problem bei der Ermittlung der Lärmpegel ist die Größe der Potenzialflächen. Lärmbelastungen sind meist verkehrsbedingt und breiten sich gleichmäßig 16 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de von der Lärmquelle aus. Die zukünftige Bebauung hat somit großen Einfluss auf die Belastungen der jeweiligen Potenzialfläche. Aus diesem Grund wurden einerseits die Spitzenpegel (max. dbA) erhoben als auch der in der Fläche "vorherrschende Wert" (dbA). Der "vorherrschende Wert" ist in diesem Zusammenhang der am meisten vertretene Wert auf der jeweiligen Potenzialfläche. Die Bewertung der Flächen wurde auf der Grundlage des vorherrschenden Pegels der Gesamtlärmimmission anhand folgender Lärmpegelbereiche abweichend zur DIN 18005 vorgenommen: - unter 50 dbA - wenig belasteter Standort, - zwischen 50 und 60 dbA - belasteter Standort, - über 60 dbA - stark belasteter Standort. Gemäß Lärmminderungsplanung Berlin, Fortschreibung des Lärmaktionsplans5 sollen bei Überschreitung eines Lärmpegels von 60 db(A) nachts prioritär möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden (Dringlichkeitsstufe 1). Der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete gemäß DIN 18005 ist bereits bei 55 db(A) überschritten, weshalb Werte zwischen 50 und 60 db(A) als belastete Standorte gewertet werden. - Altlasten: Als Grundlage zur Aufnahme von schadstoffbelasteten Böden wurde die aktuelle Arbeitskarte des Flächennutzungsplans bzw. weitere Hinweise aus den Begründungen zum Bebauungsplan verwendet. Wenn Informationen aus dem Altlastenkataster verfügbar waren, wurden diese in das Standortblatt aufgenommen. - Betroffenheitsfaktor: Unter Betroffenheitsfaktor ist in diesem Zusammenhang die zu erwartende Ablehnung der Entwicklung einer Fläche durch die unmittelbar und mittelbar Betroffenen gemeint. - Planungsrecht/ Verfahrensstand: In Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung wurde eine planungsrechtliche Beurteilung aller Potenzialflächen vorgenommen. Einerseits wurde die derzeitige planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben aufgenommen (Stand Frühjahr 2014). Hierbei wird grundsätzlich in drei Fallkonstellationen unterschieden: 5 - § 30 BauGB: Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplan, wobei die planungsrechtliche Zulässigkeit durch die Festsetzungen des Bebauungsplans beurteilt wird. - § 34 BauGB: Das Vorhaben wird dem unbeplanten Innenbereich zugeordnet. Das Vorhaben ist aus planungsrechtlicher Sicht zulässig, wenn es sich in Art und Maß der Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Zulässigkeit einer Wohnbebauung konnte daher bei einer Mehrzahl der Potenzialflächen im unbeplanten Innenbereich angenommen werden. Bei einigen Potenzialflächen kann die anvisierte Wohnnutzung jedoch nicht aus der Eigenart der näheren Umgebung entwickelt werden. Um der anvisierten Wohnnutzung zur (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2012b: 11) Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 17 Zulässigkeit zu verhelfen, muss Bauplanungsrecht in Form eines Bebauungsplans geschaffen werden. Das daraus resultierende Planerfordernis wurde in das Standortblatt aufgenommen. - § 35 BauGB: Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. In diesem Fall sind Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert und die Nutzung(en) des Vorhabens zu den gemäß § 35 BauGB aufgeführten Privilegierungen zählt. Wohnbebauungen mit einer gewissen Größe zählen regelmäßig nicht zu den gemäß § 35 BauGB privilegierten Nutzungen. Zur Schaffung von Bauplanungsrecht muss auch in diesen Fällen ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das daraus resultierende Planerfordernis wurde ebenfalls in das Standortblatt aufgenommen. Soweit die Flächen innerhalb eines Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegen, wurde darüber hinaus der Verfahrensstand aufgenommen. Unterschieden wurde hierbei in: - im Verfahren, - im Verfahren, städtebaulicher Vertrag (hierbei ist der städtebauliche Vertrag bereits ausgehandelt und es wird davon ausgegangen, dass das Verfahren vor dem Abschluss steht) und - festgesetzt (siehe Kapitel 2.3 Quantitatives Potenzial). - FNP-Änderung/-Berichtigung notwendig: Ferner wurde in das Standortblatt die Entwickelbarkeit aus der aktuellen Arbeitskarte des Flächennutzungsplans Berlin (Stand Frühjahr 2014) geprüft und aufgenommen. - Zentrennahe Lage: Die Grundlage für die Beurteilung einer zentrennahen Lage der Potenzialfläche bildete die Karte " Zentrale Versorgungsbereiche und Fachmarktagglomerationen - Konzept, Anlage 1c) des Zentren-und Einzelhandelskonzepts des Bezirks Treptow-Köpenick (2009). Dort wird vorrangig in "Hauptzentrum", "Stadtteilzentrum", "Ortsteilzentrum" und "Nahversorgungszentrum" unterschieden. Innerhalb dieser Studie wurde die Einschätzung einer zentrennahen Lage der Potenzialfläche für sinnvoll erachtet. Dazu wurde die Lage der Potenzialflächen innerhalb der oben benannten zentralen Versorgungsbereiche mit ihren Kerneinzugsbereichen geprüft mit und in das Standortblatt aufgenommen. - Nutzungskonkurrenzen zu Gewerbe: Zur Beurteilung zu bestehenden Nutzungskonkurrenzen zwischen einer Wohn- bzw. gewerblichen Nutzung wurden einerseits die strategischen Zielsetzungen des Stadtentwicklungsplans (StEP) Industrie und Gewerbe als auch die planungsrechtliche Zulässigkeit von Flächen herangezogen. Widerspricht die anvisierte Wohnnutzung den strategischen Zielsetzungen des StEP Industrie und Gewerbe, wurde die Konkurrenz als erfüllt angesehen. Wenn bei der Einschätzung der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Potenzialfläche vorrangig nicht von einer Wohnnutzung ausgegangen werden kann, wurde die Nutzungskonkurrenz zum Gewerbe "teilweise" als erfüllt eingeschätzt. 18 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de - Stadtklimatische Situation: Auf der Grundlage der Karte Planungshinweise Stadtklima 04.11.2/2009 (Umweltatlas Berlin) wurde die klimatische Situation einer Fläche in Abhängigkeit zu dessen Umfeld aufgenommen. Bei Flächen mit festgesetzten Bebauungsplänen bzw. bei denen das Bebauungsplanverfahren soweit fortgeschritten ist, dass die städtebaulichen Verträge bereits ausgehandelt wurden, bleiben die Planungshinweise unberücksichtigt, da hier die planerischen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden. - Demografische Besonderheiten: Schlussendlich wurden prognostische Aussagen bezüglich der demografischen Besonderheiten aus dem bezirklichen Demografie-Konzept (Der demografische Wandel - Handlungskonzept des Bezirks Treptow-Köpenick von Berlin - Entwurfsstand Oktober 2013) übernommen. 2.5 Angaben zur sozialen, verkehrlichen und grünen Infrastruktur Angaben zur sozialen, verkehrlichen und grünen Infrastruktur werden auf den Standortblättern in vier Teilbereiche unterschieden. Einerseits wurde der Zugang zum Bestand der sozialen und verkehrlichen Infrastruktur als auch der Zugang zu wohnungsnahen Grünflächen aufgenommen. In einem weiteren Schritt wurden die durch die Entwicklung der Flächen neu entstehenden Bedarfe an sozialer und grüner Wohnfolgeinfrastruktur in die Standortblätter aufgenommen. 2.5.1 Zugang zum Bestand soziale Infrastruktureinrichtungen Unter Zugang zum Bestand soziale Infrastruktureinrichtungen wurde unter Beachtung der üblichen städtebaulichen Einzugsbereiche der Zugang zu folgenden Wohnfolgeinfrastrukturen geprüft: - Grundschulen, - Kindertagesstätten und - Öffentliche Kinderspielplätze. Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 19 Tabelle 3: Angewendete Einzugsbereiche zur Ermittlung des Zugangs zu sozialen Infrastruktureinrichtungen Infrastrukturbereich Einzugsbereich, Grundlage zur Bestimmung des EinzugsbeRadius reichs Grundschulen 560 m / 1.000 m Westphal 2008: 136 (Wertermittlung auf Basis Zusammenstellung einschlägiger Fachliteratur) Kindertagesstätten 360 m Westphal 2008: 136 (Wertermittlung auf Basis Zusammenstellung einschlägiger Fachliteratur) Öffentliche Kinderspielplätze je nach Altersgruppe 1001000m, Borchard, Schöning 1992, Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) vom 15. Januar 1979 (GVBl. S. 90), in der Fassung vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. Annahme : 500 388), geändert durch Art. XI des Gesetzes m vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617) Die Einzugsbereiche wurden aufgrund von Fachliteratur bestimmt und in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung sowie den betreffenden Fachämtern festgelegt. In einem weiteren Schritt wurden thematische Karten (s. Anhang B) erstellt, in denen alle Standorte der jeweiligen Infrastruktureinrichtungen mit den dazugehörigen Einzugsbereichen im Verhältnis zu den Potenzialflächen abgebildet werden. Mithilfe der thematischen Karten konnte einerseits die direkte Entfernung in Metern als auch die Abdeckung (ja, teilweise, nein) des jeweiligen Einzugsbereichs in Bezug auf die Potenzialflächen erfasst und in die Standortblätter aufgenommen werden. Liegen die jeweiligen Potenzialflächen nicht vollständig innerhalb des Einzugsbereichsradius, wurde der Zugang zur entsprechenden Infrastruktureinrichtung als teilweise gegeben gewertet. 2.5.2 Zugang zum Bestand (verkehrliche Infrastruktureinrichtungen) Unter Zugang zum Bestand (verkehrliche Infrastruktureinrichtungen) wurde unter Beachtung der üblichen Einzugsbereiche gemäß Nahverkehrsplan der Zugang zu folgenden Wohnfolgeinfrastrukturen geprüft: - S-Bahn, - Tram/ Bus und - übergeordnete Straßenverbindung. 20 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de Tabelle 4: Angewendete Einzugsbereiche zur Ermittlung des Zugangs zu verkehrlichen Infrastruktureinrichtungen Infrastrukturbereich Einzugsbereich, Radius Grundlage zur Bestimmung des Einzugsbereichs S-Bahn/ Regionalverkehr 600 m bei Nutzungsdichte ≥ 7.000 Nahverkehrsplan des Landes EW und/oder Beschäftigten je km², Berlin 2006 - 2009 1000 m bei Nutzungsdichte < 7.000 EW und/oder Beschäftigten je km² Tram 350 m bei Nutzungsdichte ≥ 7.000 Nahverkehrsplan des Landes EW und/oder Beschäftigten je km², Berlin 2006 - 2009 550 m bei Nutzungsdichte < 7.000 EW und/oder Beschäftigten je km² Bus 300 m bei Nutzungsdichte ≥ 7.000 Nahverkehrsplan des Landes EW und/oder Beschäftigten je km², Berlin 2006 - 2009 500 m bei Nutzungsdichte < 7.000 EW und/oder Beschäftigten je km² Auch für die Ermittlung der Zugänge vor allem zu dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wurden seitens der Gutachter thematische Karten (s. Anhang B) erstellt. Hierbei wurde sich auf die Bahnhöfe /Haltestellen des schienengebundenen Verkehrs konzentriert. Die Ermittlung der Erreichbarkeit von Bushaltestellen wurde unter Berücksichtigung der unter Tabelle 3 genannten Einzugsbereiche durch den Fachbereich Stadtplanung ermittelt. Auf eine Darstellung in Form einer thematischen Karte zum Thema Zugang zu Bushaltestellen wurde verzichtet. Mithilfe der thematischen Karten konnte einerseits die direkte Entfernung zu den Bahnhöfen /Haltestellen in Metern als auch die Abdeckung (ja, teilweise, nein) des jeweiligen Einzugsbereichs in Bezug auf die Potenzialflächen erfasst und in die Standortblätter aufgenommen werden. Die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz wurde auf der Grundlage der Karte "übergeordneten Straßennetzes im Bestand 2011 des Stadtentwicklungsplans Verkehr (Stand März 2011)" ermittelt. Als Kriterium für eine gute Anbindung wurde die Entfernung zur nächst gelegenen übergeordneten Straße (Stufe I und Stufe II) bestimmt. Die Bestimmung der Entfernung wurde nicht per "Luftlinie" sondern die konkret zurückzulegenden Straßenkilometer bis zur nächstliegenden Zufahrt ermittelt. Da das übergeordnete Straßennetz in Treptow-Köpenick relativ engmaschig ist, kann die Anbindung bei einer Entfernung von unter 1.000 m als sehr gut und bei über 1.000 m als gut bewertet werden. Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 21 2.5.3 Zugang zu Grünflächen Zur Ermittlung des Zugangs zu Grünflächen wurde ebenfalls eine thematische Karte erstellt, in der alle nach dem Grünanlagengesetz gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verzeichnet wurden. In einem weiteren Arbeitsschritt wurden diejenigen Grünflächen aus dem Plan entfernt, welche eine geringere Größe als 500 m² aufweisen, da gemäß Landschaftsprogramm Berlin nur Flächen ≥ 500 m² als wohnungsnahe Grünflächen gewertet werden. Auf der Grundlage dieser Karte wurde die Entfernung in Metern von der Mitte der jeweiligen Potenzialfläche bis zum nächstliegenden Zugang der in Betracht kommenden Grünfläche ermittelt und in die Standortblätter aufgenommen. Zur Bewertung der Entfernung wurde folgender Einzugsbereich herangezogen: Tabelle 5: Angewendete Einzugsbereiche zur Ermittlung des Zugangs zu Grünflächen Infrastrukturbereich Einzugsbereich, Radius Grundlage zur Bestimmung des Einzugsbereichs Wohnungsnahe Grünflächen 500 m Landschaftsprogramm Berlin 1994 Entgegen den Aussagen des Landschaftsprogramms wurde hierbei auf eine Unterscheidung zwischen wohnungs- und siedlungsnahe Grünflächen verzichtet, da aufgrund des großen Anteils an Wald- und Wasserflächen im Bezirk Treptow-Köpenick und den damit verbundenen großen Angebot an Naherholungsfunktionen die Überprüfung des Zugang zu siedlungsnahen Grünflächen für nicht notwendig erachtet wurde. Siedlungsnahe Grünflächen unterscheiden sich vor allem in ihrer Größe und ihren Einzugsradien von wohnungsnahen Grünflächen. Hier gelten gemäß Landschaftsprogramm folgende Einzugsbereiche: - 1.000 m Einzugsbereich bei Grünflächen zwischen 10 ha und 50 ha sowie - 1.500 m Einzugsbereich bei Grünflächen größer als 50 ha. Siedlungsnahe Grünflächen wurden jedoch bei der Ermittlung als wohnungsnahe Grünflächen gewertet, da auch diese die Funktion von wohnungsnahen Grünflächen erfüllen. 2.6 Bedarfe an sozialer Infrastruktur Analog zu der Bestimmung des quantitativen Potenzials wurden bei der Angabe der entstehenden Bedarfe an sozialer und grüner Wohnfolgeinfrastruktur zwei verschiedene Methoden angewendet. 22 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de - Bei Flächen, für die ein festgesetzter Bebauungsplan vorliegt, bzw. bei denen das Bebauungsplanverfahren soweit fortgeschritten ist, dass die städtebaulichen Verträge bereits ausgehandelt sind, werden die Angaben bezüglich der sozialen und grünen Wohnfolgeinfrastruktur aus diesen Verträgen übernommen. - Für alle weiteren Flächen werden die erforderlichen Angaben zur Ermittlung der Bedarfe an sozialer und grüner Wohnfolgeinfrastruktur gemäß nachfolgender Planungsannahmen ermittelt und in die Standortblätter aufgenommen. Die voraussichtlichen Bedarfe wurden auf Basis der seinerzeit landesweiten (Land Berlin) bzw. bezirklichen Richtwerte ermittelt. Für Grundschulen, öffentliche Kinderspielplätze und wohnungsnahe Grünflächen existieren Senatsbeschlüsse zu den Richtwerten. Es gab keinen landesweit gültigen Richtwert für Kindertagesstätten, weshalb hierzu mit dem bezirklichen Jugendamt eine Abstimmung über die Versorgungsquote erfolgte. Zwischenzeitlich wurden Richt- und Orientierungswerte für Kindertagesstätteneinrichtungen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt veröffentlicht. Die Bearbeitung dieses Arbeitsschrittes erfolgte jedoch vor der Veröffentlichung der neuen Richt- und Orientierungswerte. Im Rahmen dieser Studie wäre angesichts des demografischen Wandels auch die Ermittlung der Bedarfe für Senioreneinrichtungen (Seniorenwohnhäuser und vergleichbaren Wohnformen sowie Seniorenfreizeitstätten) interessant gewesen. Da hierzu aber nur veraltete Richtwerte vorliegen, dessen Anwendung die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht empfiehlt (Schreiben SenStadt I A 1 vom 08.04.2011), wurde auf die Ermittlung der Bedarfe bezüglich Senioreneinrichtungen verzichtet. In der folgenden Tabelle sind die entsprechenden Richtwerte aufgeführt. Die Quellen hierfür sind: - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Richt- und Orientierungswerte für Einrichtungen der sozialen und grünen Infrastruktur (02/2011) und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Planungsannahmen (11/2003). Richtwerte in der Infrastrukturplanung ermöglichen rechnerisch ermittelte Werte über zukünftige Bedarfe, sodass für eine angemessene Infrastrukturversorgung in Neubaugebieten weitgehend gesorgt werden kann. In diesem Zusammenhang ist einerseits zwischen der Einwohnerzahl und den Bedarfen bei der Erstbelegung und andererseits zwischen dem mittel- bis langfristigen Bevölkerungszahlen und den daraus abzuleitenden Dauerbedarfen auf der Grundlage der zu erwartenden demographischen Entwicklung zu unterscheiden. Diese Annahme, dass sich nach Fertigstellung und Erstbezug eines Wohnbauprojektes die Einwohnerzahlen und die Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 23 Jahrgangsstärken jährlich verringern6, wird durch die Unterscheidung der Planungsannahmen in Spitzen- und Langzeitbedarfe Rechnung getragen. Tabelle 6: Haushaltsgröße gemäß Planungsannahmen (11/2003) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Einfamilienhausgebiete 3,2 EW/WE Mehrfamilienhausgebiete innerhalb des S-Bahnrings 1,9 EW/WE Mehrfamilienhausgebiete außerhalb des S-Bahnrings 2,0 EW/WE Tabelle 7: Angewendete Richt- und Orientierungswerte zur Ermittlung des voraussichtlichen Infrastrukturbedarfs gemäß Planungsannahmen (11/2003) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Infrastrukturbereich Richtwert Grundschulen Planungsannahme Anzahl der EW 1 Platz je 100% der Spitzenbedarf: 6-bis unter 12In EFH7-Gebieten Jährigen 2% pro Altersjahr, in MFH8-Gebieten innerhalb des SBahnrings 1,0 % pro Altersjahr, in MFH-Gebieten außerhalb des SBahnrings 1,4% pro Altersjahr Kindertagesstätten 1 Platz je 85% der 0- bis unter 3Jährigen, 1 Platz je 85% der 3- bis unter 6 Jährigen Öffentliche Kinderspielplätze 1 m² anrechenbare Nettospielfläche pro EW Wohnungsnahe Grünflächen 6 m² pro EW Spitzenbedarf: In EFH-Gebieten 1,5% pro Altersjahr, in MFH-Gebieten innerhalb des SBahnrings 1,0 % pro Altersjahr, in MFH-Gebieten außerhalb des SBahnrings 1,4% pro Altersjahr Langzeitbedarf: In EFH-Gebieten 1% pro Altersjahr, in MFH-Gebieten innerhalb des S-Bahnrings 0,8 % pro Altersjahr, in MFH-Gebieten außerhalb des SBahnrings 0,9% pro Altersjahr Langzeitbedarf: In EFH-Gebieten 1% pro Altersjahr, in MFH-Gebieten innerhalb des S-Bahnrings 0,9 % pro Altersjahr, in MFH-Gebieten außerhalb des SBahnrings 0,9% pro Altersjahr Mit Schreiben vom 10.03.2014 aktualisierte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Planungsannahmen sowie die Richt- und OrienSiehe auch Infrastrukturplanung im Wohnungsneubau, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin 1999 7 EFH: Einfamilienhaus 8 MFH: Mehrfamilienhaus 6 24 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de tierungswerte der sozialen und grünen Infrastruktur als Folgeeinrichtung für Wohnungsneubau (12/2013). Die Erarbeitung des Arbeitsschrittes bezüglich der Ermittlung der Bedarfe war jedoch bereits abgeschlossen, weshalb in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf die Anwendung der aktualisierten Planungsannahmen sowie der Richt- und Orientierungswerte verzichtet wurde. Im direkten Vergleich zwischen den angewendeten und den aktualisierten Planungsannahmen sowie den Richt- und Orientierungswerte fällt auf, dass auf die Unterscheidung in Spitzen- und Langzeitbedarf (mit Ausnahme bei der Kindertagesbetreuung) verzichtet wurde. Auch wurde bei den Belegungsdichten (EW/WE) und Jahrgangsstärken auf die Unterscheidung in Gebiete innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings verzichtet (s. Tabellen 8-9). Im Rahmen der Erarbeitung wurden an Beispielflächen die aktualisierten Planungsannahmen angewendet, um ggf. pauschalisierte Aussagen für die Abschätzung der Unterschiede zu treffen. Bei der Berechnung der Einwohneranzahlen führt die Anwendung der aktualisierten Planungsannahmen im Geschosswohnungsbau außerhalb des SBahnrings zu einem 5 % höherem Ergebnis, währenddessen in Einfamilienhausgebieten die Anwendung zu einer 6 % geringeren Einwohnerzahl führen würde. Bezogen auf die Bedarfe an sozialen Infrastruktureinrichtungen sind die Unterschiede besonders hinsichtlich der Spitzenbedarfe für die Kindertagesbetreuung signifikant. Die Anhebung der Jahrgangsstärken der aktualisierten Annahmen bei Kindern unter 6 Jahren von 1 % auf 2 % mit einer Versorgungsquote von 75 % führt vor allem in den Innenstadtgebieten zu Bedarfserhöhungen von bis zu 85 %. Bezogen auf Geschoss- und Einfamilienhausbebauungen außerhalb des S-Bahnrings führt die Anwendung der aktualisierten Annahmen zu Erhöhungen zwischen ca. 10 % bzw. 25 %. Die Unterschiede bezüglich der Langzeitbedarfe führen zu weniger drastischen Ergebnissen. Während bei Anwendung der aktualisierten Annahmen für die Berechnung der Kindertagesbetreuung in Einfamilienhausgebieten im Vergleich zu den alten Annahmen zu einem um ca. 20 % geringeren Bedarf führt, sind die Unterschiede im Geschosswohnungsbau kaum relevant. Bei der Berechnung der Grundschulbedarfe in Einfamilienhausgebieten ergibt sich bei Anwendung der aktualisierten Richt- und Orientierungswerte analog zu den Annahmen der Belegungsdichten ein ca. 6 % geringerer Bedarf an Grundschulplätzen im Vergleich zu den alten. Bei Anwendung der aktualisierten Richt- und Orientierungswerte führt die Berechnung der Grundschulbedarfe im Geschosswohnungsbau zu einer Bedarfserhöhung zwischen ca. 11 % (außerhalb des Stadtrings) und 31 % (innerhalb des Stadtrings) im Vergleich zu den alten Berechnungen. Eine direkte Vergleichbarkeit bzw. Hochrechnung im Bezug auf den Gesamtbedarf ist aufgrund der großen Anzahl von aus Eigentümerkonzepten abgeleiteten Wohneinheiten bzw. der Übernahme der Bedarfsberechnungen aus städtebaulichen Verträgen nicht geboten. Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 25 Tabelle 8: Aktualisierte Haushaltsgröße gemäß Planungsannahmen (12/2013) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Einfamilienhausgebiete 3,0 EW/WE Mehrfamilienhausgebiete außerhalb des S-Bahnrings 2,0 EW/WE Tabelle 9: Aktualisierte Planungsannahmen sowie die Richt- und Orientierungswerte der sozialen und grünen Infrastruktur als Folgeeinrichtung für Wohnungsneubau (12/2013) Infrastrukturbereich Richtwert Grundschulen 1 Platz je 100% der Spitzenbedarf: Langzeitbedarf 6-bis unter 12In EFH9-Gebieten Jährigen 1,0 % pro Altersjahr, in MFH10-Gebieten 1,0 % pro Altersjahr, Kindertagesstätten 1 Platz je 75% der unter 6-Jährigen Öffentliche Kinderspielplätze 1 m² anrechenbare Nettospielfläche pro EW Wohnungsnahe Grünflächen 6 m² pro EW 2.7 Planungsannahme Anzahl der EW Spitzenbedarf: In EFH-Gebieten 2,0 % pro Altersjahr, in MFH-Gebieten 2,0 % pro Altersjahr, Langzeitbedarf: In EFH-Gebieten 1,0 % pro Altersjahr, in MFH-Gebieten 1,0 % pro Altersjahr, Realisierungszeitraum Die Methodik zur Einstufung der zeitlichen Realisierbarkeit wird im folgenden Kapitel (Kapitel 3 " Zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen") erläutert. Das ermittelte Ergebnis wurde im Standortblatt unter Realisierungszeitraum vermerkt. 9 EFH: Einfamilienhaus MFH: Mehrfamilienhaus 10 26 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 3 Zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen Der Vorschlag zur zeitlichen Priorisierung erfolgt auf der Basis des folgenden Vorgehens. Indikatoren der zeitlichen Priorisierung Zeitliche Realisierbarkeit 2014-2016 2017-2022 2023-2030 3. Filter 2014-2016 2017-2022 2023-2030 Strategische Prioritätensetzung 2. Filter planungsrechtliche Beurteilung 1. Filter 2014-2016 2017-2022 2023-2030 Flächen nach § 34 mit festgesetzten B-Plänen bzw. stbl. Verträgen Flächen mit B-Plänen im Verfahren bzw. Flächen mit Planerfordernis Abbildung: Indikatoren der zeitlichen Priorisierung Der Vorschlag zur zeitlichen Priorisierung der Potenzialflächen beruht auf der Annahme, dass die zeitliche Realisierbarkeit einer Fläche in Abhängigkeit zu ihren Entwicklungsvoraussetzungen bzw. Hemmnissen einzuschätzen ist. Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen können ebenfalls ausschlaggebend für die zeitliche Entwicklung einer Fläche sein, weshalb diese gesondert geprüft und bewertet werden. Da der Bezirk Treptow-Köpenick über mehr quantitative Potenziale verfügt als voraussichtlich (im Bezirk) benötigt werden bzw. unter Maßgabe der infrastrukturellen Anforderungen zu bewältigen ist (vgl. Kapitel 5 Schlussfolgerungen), kann und sollte der Bezirk durch Priorisierung der Flächen seine Steuerungskraft für eine geordnete städtebaulichnaturräumliche Entwicklung nutzen. Deshalb wird für diejenigen Flächen, auf Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 27 die der Bezirk planungsrechtlichen Einfluss hat11, eine strategische Prioritätensetzung auf der Grundlage einer quantitativen fallbezogenen Einschätzung erfolgen. Auf der Basis der vorrangegangenen Ausführungen wurde eine Methodik entwickelt, wobei die zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen auf der Grundlage von 3 Filtern12 eingeschätzt und den folgenden Umsetzungszeiträumen zugeordnet wird: - kurzfristig (2014-2016), - mittelfristig (2017-2022), - langfristig (2023-2030). 3.1 Erster Filter In einem ersten Schritt erfolgt die Einstufung in die jeweiligen Entwicklungszeiträume auf der Basis einer qualitativen fallbezogenen Einschätzung der zeitlichen Realisierbarkeit der Flächen in Abstimmung mit dem Bezirk. Dazu werden folgende Kriterien herangezogen: - Eigentumsverhältnisse, - entgegenstehende weitere Planungen, insbesondere Kleingartenentwicklungsplanungen sowie StEP Industrie und Gewerbe, - gegenwärtige Nutzung, - Gemengelagenproblematik, - Verkehrslärmproblematik (nachts), - Altlasten sowie - Betroffenheitsfaktor (hiermit wird zum Ausdruck gebracht, dass durch die Planung betroffene Bewohner hemmend auf die Entwicklung eines Standortes wirken können). 3.2 Zweiter Filter Nachdem diese Kriterien der Entwicklungsvoraussetzungen und -hemmnisse eingeschätzt wurden, erfolgt die Überprüfung der zeitlichen Priorisierung durch die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen. Folgende Kriterien wur- 11 Die planende Verwaltung verfügt bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich über keine zeitlichen Steuerungsmöglichkeiten. Bei Flächen, für die ein festgesetzter Bebauungsplan vorliegt, bzw. bei denen das Bebauungsplanverfahren soweit fortgeschritten ist, dass die städtebaulichen Verträge bereits ausgehandelt sind, wurden die zeitlichen Steuerungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund wird der 3. Filter der strategischen Prioritätensetzung lediglich auf Flächen mit B-Plänen im Verfahren bzw. auf Flächen mit Planerfordernis angewendet. 12 vgl. Abbildung 1: Indikatoren der zeitlichen Priorisierung 28 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de den für die qualitative fallbezogene Einschätzung der planungsrechtlichen Beurteilung herangezogen: - planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben gemäß BauGB, - das Vorliegen eines Planungserfordernisses sowie - die Notwendigkeit einer FNP Änderung bzw. Berichtigung. Im Ergebnis kann hierbei eine zuvor als kurz- bzw. mittelfristig bewertete Realisierbarkeit zu einer mittel- bzw. langfristig Bewertung korrigiert werden. 3.3 Dritter Filter Für den dritten und abschließenden Filter wurde eine quantitative fallbezogene Einschätzung zur strategischen Prioritätensetzung gewählt. In Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung wurden hierfür folgende befördernde und einschränkende Faktoren bestimmt und entsprechend der Auflistung mit einer Punkteanzahl gewichtet: Befördernde Faktoren - Lage in gut erschlossenen Gebieten (ÖPNV) 2/ 0 Punkte - Zentrennahe Lage (polyzentrische Struktur) 2/ 1/ 0 Punkte - Zugang zu wohnungsnahen Grünflächen 2/ 1/ 0 Punkte Einschränkende Faktoren: - Stadtklimatische Situation /Gebiete mit Klimafunktion - Lage in unterversorgten Gebieten (soz. Infrastruktur)13 - Nutzungskonkurrenzen zu Gewerbe -2/ 0 Punkte -2/ -1/ 0 Punkte -2/ 0 Punkte Bei der Entwicklung dieser Kriterien würden eine Vielzahl weiterer Aspekte in Betracht kommen. Ziel war es jedoch, die Besonderheiten des Bezirks abzubilden und eine Gewichtung über ein Punktesystem zu entwickeln. Der Bezirk Treptow-Köpenick ist der flächengrößte Bezirk Berlins mit der geringsten Bevölkerungsdichte pro km². Daher ist eine flächendeckende Abdeckung mit sozialen und technischen Infrastruktureinrichtungen problematisch und kostenintensiv. Der Erreichbarkeit von Infrastruktureinrichtungen wird daher ein großes Gewicht bei der Entwicklung von Wohnbauflächen beigemessen. Die Erreichbarkeit von Haltestellen des ÖPNV (Bahn, Tram und Bus) wurde aufgrund der derzeit gültigen Einzugsbereiche geprüft (vgl. Tabelle 3) und mit 2 bzw. 0 Punkten als "befördernder Faktor" gewertet. Demgegenüber wurde der 13 Hierbei wurde nur die räumliche Erreichbarkeit von Grundschulstandorten einbezogen. Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 29 Zugang zu sozialen Infrastruktureinrichtungen nur in Bezug auf die Einzugsbereiche von Grundschulen geprüft, da diese einen Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge darstellen. Außerdem ist aufgrund des Flächenbedarfs hier eine Standortsicherung/ -erweiterung wesentlich problematischer für den Bezirk umsetzbar als bei Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Ein fehlender (-2 Punkte) bzw. nur teilweiser Zugang (-1 Punkt) wurde hier als einschränkender Faktor gewertet, welcher sich durch eine negative Punkteanzahl auswirkt. Aufgrund der historischen Siedlungsentwicklung weist der Bezirk eine polyzentrische Struktur auf. Die Lage einer Potenzialfläche innerhalb eines "Hauptzentrums", "Stadtteilzentrums", "Ortsteilzentrums" bzw. "Nahversorgungszentrums" wurde deshalb im Hinblick auf die damit mögliche Grundversorgung als befördernder Faktor in dem Punktesystem abgebildet. Diese Zentren verfügen teilweise über hoch verdichtete Blockrandbebauungen. Trotz des großen Anteils an Wald- und Wasserflächen im Bezirk Treptow-Köpenick sind vor allem diese Bereiche nicht ausreichend mit Grün- und Freiflächen versorgt. Ein gegebener Zugang zu wohnungsnahen Grün- und Freiflächen wurde daher ebenfalls als befördernder Faktor aufgenommen. Eine weitere Besonderheit des Bezirks Treptow-Köpenick ist, dass er als Bindeglied zwischen dem künftigen Flughafen BER und der Innenstadt fungiert. Der Großteil der Entwicklungsachse Innenstadt zum zukünftigen Flughafen liegt im Bezirk Treptow-Köpenick. Der Bezirk weist auch eine lange Tradition als Wirtschaftsstandort auf. Der Ortsteil Schöneweide verfügt über beachtliche Flächen für das produzierende Gewerbe. Diese Tradition wurde erfolgreich fortgeführt und weiterentwickelt. Berlin Adlershof hat sich zum wichtigsten Wissenschaft-, Wirtschafts- und Medienstandort Berlins entwickelt und zählt zu einem der 15 größten Wissenschaftsparks der Welt. Die Entwicklung von Flächen für die Wohnnutzung kann daher Konkurrenz zu gewerblichen Nutzungen auslösen. Stehen Darstellungen des Stadtentwicklungsplans Industrie und Gewerbe bzw. die derzeitige Nutzung einer Entwicklung als Wohnstandort entgegen, wird dies als einschränkender Faktor gewertet, welcher sich durch eine negative Punkteanzahl (-2 Punkte) auswirkt. Werden Flächen einer neuen Nutzung zugeführt bzw. weiter verdichtet entstehen nicht nur Konkurrenzen zu anderen Nutzungsarten. Unter Umständen können aufgrund veränderter klimatischer Situationen negative Auswirkungen auf das Umfeld auftreten. Um den ökologischen und stadtklimatischen Belangen Rechnung zu tragen, wurde auf der Grundlage der Karte Planungshinweise Stadtklima 04.11.2/2009 (Umweltatlas Berlin) die klimatische Funktion einer Potenzialfläche als einschränkender Faktor gewertet (-2 Punkte), da durch Wegfall dieser Funktion sich die klimatische Situation des Umfelds verschlechtern würde. Die Gewichtung der Punktevergabe wurde so gewählt, dass befördernde und einschränkende Faktoren in der Summe über eine gleiche Gewichtung verfügen. Auf der Grundlage der gebildeten Kategorien können maximal 6 Punkte erlangt werden, im ungünstigsten Fall könnte eine Fläche mit minus sechs Punkten bewertet werden. Bei Punktzahlen zwischen -6 und 0 wird die vor- 30 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de rangegangene Einschätzung des 1. und 2. Filters strategisch in den nächsten Umsetzungszeitraum korrigiert. Bei positiven Punktezahlen wurde die vorrangegangene Einschätzung des 1. und 2. Filters beibehalten. Die konkreten Ergebnisse der zeitlichen Priorisierung zu den einzelnen Kriterien in den Filtern können anhand der Tabelle 1 "Zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen" im Anhang C nachvollzogen werden. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Bezirk Treptow-Köpenick über vorrangig kurzfristige Wohnbaupotenziale verfügt: - kurzfristig (2014-2016): 6.063 WE - mittelfristig (2017-2022): 3.609 WE - langfristig (2023-2030): 3.848 WE Die Ergebnisse der Priorisierung wurden anhand einer Karte visualisiert (siehe Karte 10 Zeitliche Priorisierung im Anhang B). In einem weiteren Schritt wurden die nach Umsetzungszeiträumen gegliederten Potenzialübersichten an das Schulamt und die Kindertagesstättenplanung übermittelt, um die konkreten kurz-, mittel- bzw. langfristigen Bedarfe innerhalb der einzelnen Planungsräume zu ermitteln. (s. Kapitel 5: Schlussfolgerungen). Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 31 4 Vorhaben der landeseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen In diesem Kapitel erfolgt eine erste Ermittlung der Entwicklungs- und Nachverdichtungspotenziale der Flächen im Eigentum landeseigener oder genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen. Mit Hilfe des Bezirksamts Treptow-Köpenick, Fachbereich Stadtplanung, konnten 20 Wohnungsbaugenossenschaften sowie vier landeseigene Wohnungsunternehmen ermittelt werden, welche Bestände im Bezirk aufweisen. Die Eigentümer der o.g. Flächen wurden durch den Bezirksstadtrat Herrn Hölmer im Frühjahr 2014 angeschrieben mit der Bitte, ihre Vorhaben zu erläutern und falls vorhanden, Daten (Anzahl der WE, Wohnbautypologie etc.) zu übermitteln. Von den 20 angeschriebenen Wohnungsgenossenschaften erfolgte durch 11 ein Rücklauf (8 davon mit bekannten Potenzialen), von den landeseigenen Unternehmen mit Beständen im Bezirk haben alle vier Unternehmen geantwortet. Die Unternehmen verfügen einerseits über großflächige Wohnbaupotenziale, welche teilweise bereits im Rahmen dieser Studie betrachtet wurden, als auch über kleinteilige Wohnbaupotenzialstandorte. Der Rücklauf der Unternehmen wurde in Form einer Tabelle ausgewertet (s. Tabelle 2 "Rücklauf der Wohnungsgesellschaften" im Anhang C) als auch gegliedert nach kleinteiligen Standorten und größeren Flächen in einem Plan visualisiert (siehe Karte 11 Wohnbaupotenziale der Wohnungsgesellschaften im Anhang B).Im Ergebnis wurde von den Wohnbaugenossenschaften mit Beständen im Bezirk ein Potenzial von 1.091 WE benannt, wobei 741 WE im Rahmen dieser Studie noch nicht betrachtet wurden und als zusätzliches Potenzial zu den bereits ermittelten 13.520 WE zu werten ist. Tabelle 10: Potenziale der Wohnungsgenossenschaften mit Beständen im Bezirk Wohnungsbaugenossenschaft Lage (Planungsraum) Quantitatives Potenzial Berliner Bau- und Wohnungsbaugenossenschaft 1892 eG Bohnsdorf (BG 3) 350 WE Wohnungsbaugenossenschaft GWG Berliner Bär eG Oberschöneweide Ost 50 WE Hirschgarten 130 WE Wohnungsbaugenossenschaft Altglienicke eG Adlershof West (Entwicklungsgebiet) 120 WE Wohnungsbaugenossenschaft Treptow Süd eG Schnellerstraße 50 WE Summe der weiteren kleinteiligen Potenziale aller acht Genossenschaften mit bekannten Potenzialen Oberschöneweide Ost, Dammvorstadt, Grünau, Baumschulenstraße, Kietzer Feld, Schnellerstraße Adlershof West 391 WE Summe 32 1.091 WE Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de Die landeseigenen Wohnungsgesellschaften DEGEWO sowie die Stadt und Land nannten ein Potenzial von 2.143 WE, wobei 661 WE im Rahmen dieser Studie noch nicht betrachtet wurden. Die Gewobag, welche nur über sehr geringe Bestände im Bezirk verfügt, beabsichtigt keine Neubauvorhaben durchzuführen. Die HOWOGE hat bislang noch keine abschließende Betrachtung ihrer Potenziale vorgenommen. Tabelle 9: Potenziale der landeseigenen Wohnungsunternehmen Landeseigene Wohnungsunternehmen Lage (Planungsraum) Quantitatives Potenzial Dammvorstadt 68 WE Adlershof West (Entwicklungsgebiet) 91 WE Dammvorstadt (DV 2) 182 WE Dorf Altglienicke (AG 8) 243 WE Schnellerstraße 51 WE Altstadt Kiez 196 WE Bölschestr., Dorf Altglienicke, Grünau, Spindlersfeld 100 WE Dorf Altglienicke (AG 5) 355WE Schnellerstraße (NW 2) 118 WE Adlershof West (Entwicklungsgebiet) 70 WE Bohnsdorf (BD 1) 340 WE Kölner Viertel (AG 3) 200 WE Johannisthal Ost und West , Adlershof Ost, 129 WE DEGEWO AG Weitere kleinteilige Potenziale der DEGEWO AG Stadt und Land Wohnbaugesellschaft mbH Weitere kleinteilige Potenziale der Stadt und Land Summe 2.143 WE Durch die Abfrage der genossenschaftlichen und landeseigenen Wohnungsunternehmen konnte insgesamt ein Potenzial von 1.402 WE erfasst werden, welches als zusätzliches Potenzial zu den bereits ermittelten 13.520 WE zu werten ist. Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 33 5 Schlussfolgerungen Auf der Grundlage der vertieft untersuchten Flächen (s. Standortblätter) konnte im Bezirk Treptow-Köpenick ein theoretisches Potenzial von 13.520 WE ermittelt werden. Wie bereits in der Einleitung beschrieben (vgl. Kapitel 1), wird im Rahmen der Wohnbaupotenzialanalyse bloß ein Anteil der tatsächlichen Wohnbaupotenziale behandelt. Zusätzlich zu den ermittelten Wohneinheiten der betrachteten 61 Wohnbaupotenzialflächen kommen also noch folgende Wohnbaupotenziale hinzu: - 1.402 WE der genossenschaftlichen sowie landeseigenen Wohnungsunternehmen, soweit bislang bekannt, - Flächen mit Potenzialen von weniger als 50 WE, - Flächen deren Realisierung unmittelbar bevor steht sowie - Standorte mit mehr als 50 WE, deren Umsetzung sich 2014 verzögert hat (z. B. "Wohnen am Campus " im Entwicklungsgebiet Berlin JohannisthalAdlershof). Ferner kommen Wohnbaupotenziale hinzu, - die durch Verdichtungen im Bestand möglich wären (Baulücken, Anbauten, Aufbauten, in den Zeilenbau- und Großsiedlungsquartieren usw.), - deren Potenzialflächen erst nach Dezember 2013 bekannt wurden. Diese zusätzlichen Potenziale, welche nicht im Rahmen dieser Studie untersucht wurden, können in der Summe einen enormen Umfang aufweisen, was ebenfalls für die daraus resultierenden Bedarfe an sozialer Wohnfolgeinfrastruktur zu erwarten ist. Als Beispiel kann hier das Entwicklungsgebiet Berlin Johannisthal-Adlershof genannt werden, wo bis zum Jahr 2016 rd. 1.450 WE realisiert werden sollen. Ursprünglich wurde mit einer früheren Fertigstellung gerechnet weshalb dieses Potenzial im Rahmen der Studie nicht betrachtet wurde. Zusätzlich gibt es aktuelle Überlegungen, hier weitere Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung zustellen, weshalb mit zusätzlichen Potenzialen in ähnlichen Größenordnungen gerechnet werden muss. Stellt man die im Rahmen der Studie untersuchten quantitativen Potenziale nach voraussichtlichen Realisierungszeiträumen der Bevölkerungsprognose für den Bezirk Treptow-Köpenick gegenüber, kann im Ergebnis festgestellt werden, dass der Bezirk über mehr Wohnbaupotenziale verfügt, als prognostiziert wurde. Hierbei sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Bevölkerungsprognosen auch in Abhängigkeit der zuvor bekannten Potenziale berechnet werden. 34 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de Tabelle 11: Quantitatives Potenzial von betrachtete Flächen mit > 50 WE nach voraussichtlichen Realisierungszeiträumen Quantitatives Potenzial von betrachtete Flächen mit > 50 WE 2014-2016 6.063 WE 13.893 EW 2017-2022 3.609 WE 7.415 EW 2023-2030 3.848 WE 8.166 EW Tabelle 12: Bevölkerungszunahme im Bezirk T-K gemäß Bevölkerungsprognose Bevölkerungszunahme im Bezirk T-K gemäß Bevölkerungsprognose 2014-2016 6.025 EW 2017-2022 6.679 EW 2023-2030 3.035 EW Zusammenfassend lässt sich anhand der Gegenüberstellung feststellen, dass der Bezirk Treptow-Köpenick vor allem kurz- und langfristig über deutlich mehr Wohnbaupotenziale verfügt als ursprünglich bei der Bevölkerungsprognose angenommen. Der Bezirk leistet damit einen wichtigen Beitrag auch für den kurzfristigen Wohnungsbedarf in Berlin. Hierbei werden auch Bedarfe an Sonderwohnformen wie "studentisches Wohnen" oder "Seniorenwohnformen" bedient. Aufgrund der hier aufgezeigten Potenziale, welche im Vergleich zur Bevölkerungsprognose höher ausfallen, sollte der Bezirk auch vor dem Hintergrund der Infrastruktursicherung durch Priorisierung der Flächen seine Steuerungskraft für eine geordnete städtebaulich-naturräumliche Entwicklung weiterhin nutzen und ausbauen. Dabei sind die Besonderheiten des Bezirks zu berücksichtigen. Neben den in Kapitel 3 "Zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen" aufgeführten Besonderheiten, ist die demografische Situation des Bezirks als Eigenart hervorzuheben. Der Anteil der über 65-Jährigen liegt schon heute bei ca. 26 %. Ein ähnlicher Anteil dieser Altersgruppen für gesamt Berlin wird gemäß Bevölkerungsprognose erst für das Jahr 2030 erwartet (Anteil der über 65-Jährigen] ca. 22,8 %). Der Anteil dieser Altersgruppe wird für Treptow-Köpenick in etwa auch für das Jahr 2030 prognostiziert, die Zahl der Hochbetagten (80 Jahre und älter) wird jedoch weiterhin steigen. Der Schaffung von Wohnraum für ältere Menschen kommt daher weiterhin große Bedeutung zu. Aufgrund seiner Wasserlagen sowie ausgedehnten Waldflächen weist der Bezirk Treptow-Köpenick Lagequalitäten auf, welche vor allem die Entwicklung von hochwertigem Wohnraum begünstigten.14 Jedoch wird auch preiswerter Wohnungsbau benötigt. Hierbei ist unter anderem der dynamische Entwicklungsraum zwischen Innenstadt und BER-Flughafen zu nennen, welcher ein zusätzliches Nachfragepotenzial nach preiswertem Wohnraum aus14 Amt für Statistik, Baufertigstellung und -abgänge/Matrix, Ergebnis Baufertigstellung TreptowKöpenick 2006 - 2011 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 35 löst. Hierfür wird u.a. das bereits vorhandene Engagement der landeseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen auszubauen sein, jedoch sollte der Bezirk auch im privaten Sektor auf preiswerten Wohnungsbau hinwirken. Eine logische Folge der Entwicklung von Wohnraum ist die ausreichende Vorhaltung/Bereitstellung an sozialer Infrastruktur, wobei die Standort- und Flächensicherung häufig problematisch und kostenintensiv ist. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen dieser Studie eine Aufstellung der behandelten Potenzialflächen nach LOR-Planungsräumen sowie Umsetzungszeitraum angefertigt und zur Ermittlung der Bedarfe von Kindertagesstättenplätzen sowie Grundschulplätzen an die jeweiligen Fachverwaltungen übermittelt. Ziel war es, diejenigen Planungsräume zu ermitteln, wo die zukünftigen Bedarfe an sozialer Infrastruktur kritische Ausmaße erreichen. Weiterhin sollten die Bedarfe auf der Grundlage der nun aktualisierten Planungsannahmen sowie Richt - und Orientierungswerte ermittelt werden (vgl. Kapitel 2.6 Bedarfe an sozialer Infrastruktur, siehe auch Tabellen 8 und 9). Tabelle 13: Bedarfe an Kindertagesstättenplätzen nach Planungsraum und Priorisierungszeitraum gemäß aktualisierter Planungsannahmen sowie Richtund Orientierungswerte LOR Planungsräume Elsenstraße Am Treptower Park Köpenicker Landstr. Baumschulenstr. Späthsfelde Johannisthal West Johannisthal Ost OSW West OSW Ost Schnellerstraße Adlershof Ost Spindlersfeld Köllnische Vorstadt Dorf Altglienicke Kölner Viertel Bohnsdorf Grünau Kietzer Feld/Nachth. Hirschgarten Bölschestraße Rahnsdorf/Hessenw. Dammvorstadt Köpenick Nord Summe 36 20142017 2023 Kitabedarf Kitabedarf Kitabedarf 2016 EW 2022 EW 2030 EW 351 16 449 20 428 19 0 0 0 0 2.462 111 0 0 0 0 443 20 0 0 0 0 1.677 75 0 0 0 0 743 33 500 23 0 0 0 0 160 7 0 0 0 0 518 23 280 13 0 0 0 0 590 27 0 0 557 25 1.201 54 0 0 74 3 43 2 0 0 1.661 75 0 0 0 0 227 10 0 0 0 0 1.848 83 741 33 229 10 100 5 209 9 0 0 1.505 68 713 32 0 0 1.550 70 0 0 157 7 2.324 105 0 0 1.065 48 0 0 0 0 388 17 164 7 0 0 148 7 666 30 596 27 278 13 1.383 62 1.769 80 0 0 304 14 823 37 148 7 13.892 625 7.414 334 8.166 367 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de Kurzfristige Bedarfe an Kindertagesstättenplätzen werden vor allem in den Planungsräumen Spindlersfeld, Dorf Altglienicke, Bohnsdorf, Grünau und Kietzer Feld/Nachtheide ausgelöst. Langfristig Bedarfe werden vor allem in den innenstadtnahen Planungsräumen "Am Treptower Park Süd" und "Baumschulenstraße" erwartet. Ein Großteil der kurzfristig ausgelösten Bedarfe konnte bereits in Form von Standorten sowie finanziellen Beteiligungen über städtebauliche Verträge im Rahmen von B-Planverfahren gesichert werden. Problematischer ist die Situation in Planungsräumen, wie z. B. "Dorf-Altglienicke" wo mehrere Potenzialflächen über Bauplanungsrecht aus dem Anfang der 90er Jahre verfügen. Bei den mittelfristig und langfristig prognostizierten Bedarfen sollte die bewährte Praxis der Sicherung von Standorten sowie finanziellen Beteiligungen über städtebauliche Verträge beibehalten werden. Ergänzend hierzu wird künftig auch eine eigene Sicherung von Standorten durch eine entsprechenden Liegenschaftspolitik des Landes bzw. die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Gemeinbedarfssicherung notwendig werden, zumal eine Beteiligung des Investors an Wohnfolgekosten im Rahmen einer Vorhabenszulassung im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB (Kopplungsverbot) nicht möglich ist. Weiterhin ist anzumerken, dass im Rahmen der Studie nur ein Teil der tatsächlich vorhandenen Wohnbaupotenziale betrachtet wurde und in den jeweiligen Planungsräumen teilweise bereits schon jetzt Defizite vorhanden sind. Erschwerend kommt hinzu, dass geeignete Standorte bzw. Landesflächen zur Sicherung kaum zur Verfügung stehen. Bereits jetzt wird auf der Grundlage des bezirklichen Kindertagesstättenentwicklungsplans viel Vorsorge für die künftigen Bedarfe geleistet. Jedoch sollte aufgrund des schnellen Wachstums ein besonderes Augenmerk auf eine noch engere Verzahnung zwischen Siedlungs- und Infrastrukturplanung gelegt werden. Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 37 Tabelle 14: Bedarfe an Grundschulplätzen nach Planungsraum und Priorisierungszeitraum GrundGrundGrund20142017 2023 schulplätschulplätschulplät2016 EW 2022 EW 2030 EW ze ze ze Elsenstraße 351 21 449 27 428 26 Am Treptower Park 0 0 0 0 2.462 148 Köpenicker Landstr. 0 0 0 0 443 27 Baumschulenstr. 0 0 0 0 1.677 101 Späthsfelde 0 0 0 0 743 45 Johannisthal West 500 30 0 0 0 0 Johannisthal Ost 160 10 0 0 0 0 OSW West 518 31 280 17 0 0 OSW Ost 0 0 590 35 0 0 Schnellerstraße 557 33 1.201 72 0 0 Adlershof Ost 74 4 43 3 0 0 Spindlersfeld 1.661 100 0 0 0 0 Köllnische Vorstadt 227 14 0 0 0 0 Dorf Altglienicke 1.848 111 741 44 229 14 Kölner Viertel 100 6 209 13 0 0 Bohnsdorf 1.505 90 713 43 0 0 Grünau 1.550 93 0 0 157 9 Kietzer Feld/Nachth. 2.324 139 0 0 1.065 64 Hirschgarten 0 0 0 0 388 23 Bölschestraße 164 10 0 0 148 9 Rahnsdorf/Hessenw. 666 40 596 36 278 17 Dammvorstadt 1.383 83 1.769 106 0 0 Köpenick Nord 304 18 823 49 148 9 Summe 13.892 833 7.414 445 8.166 492 LOR Planungsräume Analog zu den Bedarfen an Kindertagesstättenplätzen werden kurzfristige Bedarfe an Grundschulplätzen vor allem in den Planungsräumen Spindlersfeld, Dorf Altglienicke, Bohnsdorf, Grünau und Kietzer Feld/Nachtheide benötigt. Mittelfristige Bedarfe werden in der "Dammvorstadt" langfristig vor allem in den innenstadtnahen Planungsräumen "Am Treptower Park Süd" und "Baumschulenstraße" erwartet. Ein Teil der kurzfristig ausgelösten Bedarfe konnte bereits in Form von finanziellen Beteiligungen über städtebauliche Verträge im Rahmen von BPlanverfahren gesichert werden. Die bereits zuvor angesprochenen Problemlagen der fehlenden Bedarfssicherung bei Flächen mit Bauplanungsrecht der frühen 90er Jahre sowie bei Flächen im unbeplanten Innenbereich betreffen auch die Grundschulversorgung. Das Hauptproblem bei der Sicherung der Grundschulversorgung besteht jedoch darin, dass im Rahmen von städtebaulichen Verträgen lediglich eine finanzielle Beteiligung für die bestehenden Standorte geregelt werden kann. Eine Standortsicherung ist hierbei nicht möglich, weshalb vorrangig mit den bereits bestehenden Standorten operiert werden muss (z. B. Ausbau, Erweiterung). Auch durch das Schulamt wird bereits jetzt auf der Grundlage des bezirklichen Schulentwicklungsplans viel Vorsorge für die künftigen Bedarfe geleistet. Jedoch sollte auch hier vor dem 38 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de Hintergrund des schnellen Wachstums ein besonderes Augenmerk auf eine noch engere Verzahnung zwischen Siedlungs- und Infrastrukturplanung gelegt werden. Eine vollständige Erfassung der tatsächlich benötigten Bedarfe an sozialen Infrastruktureinrichtungen und eine übergreifende Problembewältigung kann nicht im Rahmen dieser Studie geleistet werden. Gegebenenfalls kann hierbei das Instrument der Bereichsentwicklungsplanung bei der Ermittlung der Handlungsbedarfe und -optionen sowie bei der konkreten Standortsicherung bzw. -erweiterung hilfreich sein. Weiterhin sollte die Siedlungsplanung noch stärker als bislang mit der Kindertagesstätten- und Schulentwicklungsplanung verzahnt werden. 6 Leitlinien zur Entwicklung von Wohnbaupotenzialflächen im Bezirk Treptow-Köpenick Die im Rahmen dieser Studie abgeleiteten und abgestimmten Leitlinien zur Entwicklung der Wohnraupotenziale bilden die Grundlage für die ämterübergreifende Umsetzung. Die Reihenfolge beinhaltet keine Priorisierung. 1. Einsatz der Steuerungsinstrumente für eine nachhaltige Entwicklung Der Bezirk Treptow-Köpenick verfügt über ein hohes Potenzial an Flächen für den Wohnungsbau und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumentwicklung im Bezirk und im Land Berlin. Der Bezirk setzt seine Steuerungsinstrumente weiterhin bestmöglich für eine geordnete städtebauliche-naturräumliche Entwicklung ein. Durch Priorisierung der Potenzialflächen soll eine bedarfsgerechte und nachhaltige Entwicklung gewährleistet werden, welche vor allem demografische Aspekte berücksichtigt. 2. Gewährleistung einer ausreichenden und bedarfsgerechten Versorgung an sozialen Infrastruktureinrichtungen Der Bezirk verfügt insgesamt – sowohl mit den in der Potentialanalyse erfassten als auch den weiteren, nicht untersuchten Standorten- über mehr Wohnungsbaupotentiale als prognostiziert, wodurch auch ein sehr hoher Bedarf an sozialen Wohnfolgeinfrastrukturen benötigt wird. Daher sind Wohnbauflächen im Einzugsbereich zu bestehenden Einrichtungen der sozialen Infrastruktur vorrangig vor anderen Wohnbauflächen zu entwickeln. Der bisherige Einsatz der Steuerungsinstrumente zur Qualifizierung und zum Ausbau der Angebote an sozialen Infrastruktureinrichtungen ist fortzuführen und Defizite sollen verringert werden. Deshalb ist bei der Vergabe von landeseigenen Grundstücken zu prüfen, ob in Ver- Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 39 bindung mit der bestehenden Versorgungslage die Entwicklung als Standort für soziale Infrastruktureinrichtungen vorzunehmen ist. 3. Verringerung der verkehrsbedingten Belastung durch Lärm- und Luftschadstoffe Wohnbauflächen im Einzugsbereich zu bestehenden Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs sind vor dem Hintergrund der Minimierung des motorisierten Individualverkehrs und den damit verbundenen Lärm- und Luftbelastungen sowie Kosten und der weiteren Zunahme älterer und hochbetagter Menschen bevorzugt vor anderen Wohnbauflächen zu entwickeln. 4. Erhalt der Lebensqualität durch ausreichende Versorgung mit wohnungsnahen Grün- und Freiflächen Die Potenzialflächen sollen in das Netz der öffentlichen Räume und Grünflächen eingebunden werden. Eine ausreichende Freiraumversorgung mit öffentlichen Grünflächen sowie Klein- oder Mietergärten im nahen Wohnumfeld ist sicherzustellen. Besondere Bedeutung wird den öffentlich zugänglichen Grünflächen an den Uferlagen und innerhalb der überregionalen Grünverbindungen beigemessen. 5. Förderung einer fußläufigen Grundversorgung der Bevölkerung und Stärkung der vorhanden Zentren Wohnbauflächen in zentrennahen Lagen sind vorrangig zu entwickeln. Das Angebot an fußläufig erreichbaren Dienstleistungsstandorten sowie gewerblichen und der Versorgung der Bevölkerung dienenden Einrichtungen ist insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Anteils älterer Menschen und zunehmenden Anteils Hochbetagter zu erhalten und auszubauen. 6. Erhalt und Stärkung einer sinnvollen Nutzungsmischung unter Berücksichtigung der gewerblichen Wachstumspotenziale Die gewerblichen und wirtschaftlichen Aspekte sind bei der Entwicklung der Wohnbaupotenzialflächen zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der Wachstumspotenziale entlang der Entwicklungsachse BER- Innenstadt sowie der bisherigen Profilierung zum Produktions- und Wissenschaftsstandort sind Nutzungskonkurrenzen zum Gewerbe zu vermeiden. 7. Bedarfsgerechte und barrierefreie Ausrichtung der Wohnraumentwicklung für alle Aufgrund des demografischen Wandels und dem schon derzeit hohen Anteils an über 60-jährigen ist eine bedarfsgerechte Wohnraumentwicklung anzustreben. Eine möglichst barrierefreie Ausgestaltung der Woh- 40 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de nungen und des Wohnumfelds kommt auch jungen Familien zu Gute und entspricht dem Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Unterschiedliche Wohnformen und -typologien sind zu fördern. 8. Förderung einer flächensparenden Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte Bei der Entwicklung der Wohnraumpotenziale ist sparsam mit Grund und Boden umzugehen. Wiedernutzbarmachungen von Brachflächen, Nachverdichtungsmaßnahmen sowie flächensparende Bauweisen sollen daher eine besondere Bedeutung beigemessen werden. Bei der städtebaulichen Umsetzung ist unter Berücksichtigung ökologischer Belange die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu beschränken. Des Weiteren sollte auf Inanspruchnahme von Flächen verzichtet werden, die aus rechtlichen oder sozialen Gründen die Bereitstellung von Ersatzflächen erfordern. 9. Verringerung und Vermeidung klimatischer Belastungen durch Berücksichtigung stadtklimatischer und ökologischer Belange Stadtklimatische und ökologische Belange sind bei der Wohnraumentwicklung auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu berücksichtigen, denn Kinder und ältere Menschen (deren Anteile im Bezirk künftig wachsen werden) sind insbesondere den Folgen des Klimawandels (u. a. lange Hitze- und Trockenperioden) ausgesetzt. Der Stadtentwicklungsplan Klima ist zu beachten und so umzusetzen, dass klimatische Belastungen von Siedlungsräumen nicht verstärkt werden. 10. Förderung und Ausbau des Angebots an preiswertem Wohnraum Angebote an preiswertem Wohnraum werden u. a. aufgrund der Wachstumspotenziale entlang der Entwicklungsachse BER- Innenstadt und der Profilierung als Hochschulstandort notwendig sein. Es sind alle Steuerungsinstrumente zu nutzen, um den Anteil an preiswertem Wohnungsneubau und verschiedenen Wohnformen und Wohnungsgrundrissen im Bezirk zu erhöhen. Das vorhandene Engagement der landeseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen soll weiterhin unterstützt und ausgebaut werden. Bei der Vergabe von landeseigenen Grundstücken sollten deshalb die landeseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen bevorzugt werden. Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 41 - 42 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de Quellen Amt für Statistik, Baufertigstellung und -abgänge/Matrix, Ergebnis Baufertigstellung Treptow-Köpenick 2006 - 2011 Bezirk Treptow-Köpenick (2013): Der demografische Wandel - Handlungskonzept des Bezirks Treptow-Köpenick von Berlin Entwurf 10/2013. Berlin Bezirk Treptow-Köpenick (2009), Autoren: Dr. Lademann & Partner Gesellschaft für Unternehmens und Kommunalberatung in Kooperation mit Spath+Nagel Büro für Städtebau und Stadtforschung: Zentren und Einzelhandelskonzept 2009. Berlin Borchard, Klaus und Schöning, Georg (1992): Städtebau im Übergang ins 21.Jahrhundert. Stuttgart Investitionsbank Berlin - IBB (2012): IBB Wohnungsmarktbarometer 2012. Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2011a): Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2011 – 2030. Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Landschaftsprogramm Berlin 1994. Berlin und Umweltschutz (1994): Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2007): Der Nahverkehrsplan – Berlin fährt vor! Nahverkehrsplan des Landes Berlin 2006 - 2009. Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2012a): Genossenschaftlicher Neubauwettbewerb 2012. Bezahlbarer Wohnraum für Berlin. Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2012b), LK Argus: Lärmminderungsplanung Berlin, Fortschreibung des Lärmaktionsplans. Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planungsannahmen (11/2003). Berlin und Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de Umwelt (2003): 43 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2014): Aktualisierte Planungsannahmen für Soziale Infrastruktur als Folgeeinrichtung bei Wohnungsneubau (12/2013) sowie ausgewählte Angaben (nachrichtliche Übernahme) zu Richtwerten für Kindertagesstätten und Schulen. Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (2011): Richt- und Orientierungswerte für Einrichtungen der sozialen und grünen Infrastruktur (02/2011). Berlin Westphal, Christiane (2008): Dichte und Schrumpfung. Kriterien zur Bestimmung angemessener Dichten in Wohnquartieren schrumpfender Städte aus Sicht der stadttechnischen Infrastruktur. Dresden 44 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de Anhang Anhang A Steckbriefe Anhang B Thematische Karten Anhang C Tabellen Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 45 Karte 1 Wohnbautyp D D D D freistehende Einfamilienhäuser FH1 Flächenbezeichnung verdichtet stehende Einfamilienhäuser Geschosswohnungsbau Typologie gemäß Bebauungsplan ) - ;;.-;· 1 ·~: ( ..,:;'fl,' / I I j_ ~ r 1 __ J Entwicklungskonzept Wohnen Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand 8.7.2014 Maßstab 1:25.000 (im Original AO) Distanz o 250 soo 1.000 2.000 3.000m Planergemeinschaft Planergemeinschaft Koh lbrenner eG I Uelzenburger Str. 44 I 10789 Berlin Karte 2 Anzahl der ermittelten Einwohner D Wohnbaupotenzial FH 1 Flächenbezeichnung 841 EW Einwohner 420 WE Wohneinheiten \I ,., ' ,, ;. l'~l Entwicklungskonzept Wohnen Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand 11.4.201 4 Maßstab 1:25.000 (im Original AO) Distanz o 250 soo 1.000 2.000 3.000m Planergemeinschaft Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Lietzenburger Str. 44 I 10789 Berlin Karte 3 Einzugsbereiche Grundschule D FH 1 Wohnbaupotenzial Flächenbezeichnung Einzugsbereich Grundschule (560 m + 1000 m) ":tc~ ·'/[...::( " Jo, / l '., ' L \ Entwicklungskonzept Wohnen Wohnbaupotenzialstudie 201 3/201 4 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand 11.4.2014 Maßstab 1:25.000 (im Original AO) Distanz o 250 500 1.000 2.000 3.000 m Planergemeinschaft Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Uelzenburger Str. 44 I 10789 Berlin Karte 4 Einzugsbereiche Kindertagesstätte D Wohnbaupotenzial FH 1 Flächenbezeichnung Einzugsbereich Kindertagesstätte (360m) \I ,., ' ,, ;. l'~l Entwicklungskonzept Wohnen Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand 8.7.2014 Maßstab 1:25.000 (im Original AO) Distanz o 250 soo 1.000 2.000 3.000m Planergemeinschaft Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Lietzenburger Str. 44 I 10789 Berlin Karte 5 Öffentliche Spielplätze D Wohnbaupotenzial FH 1 Flächenbezeichnung Einzugsbereich öffentlicher Spielplatz (500 m) \I ,., ' ,, ;. l'~l Entwicklungskonzept Wohnen Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand 8.7.2014 Maßstab 1:25.000 (im Original AO) Distanz o 250 soo 1.000 2.000 3.000m Planergemeinschaft Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Lietzenburger Str. 44 I 10789 Berlin Karte 6 Öffentliche Grünflächen D Wohnbaupotenzial FH 1 Flächenbezeichnung D öffentliche Grünfläche \I ,., ' ,, ;. l'~l Entwicklungskonzept Wohnen Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand 11.4.201 4 Maßstab 1:25.000 (im Original AO) Distanz o 250 soo 1.000 2.000 3.000m Planergemeinschaft Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Lietzenburger Str. 44 I 10789 Berlin Karte 7 Einzugsbereiche S-Bahn und Regionalverkehr D Wohnbaupotenzial FH 1 Flächenbezeichnung Einzugsbereich S-Bahn und Regionalverkehr (600 m bzw. 1000 m je Nutzungsdichte) ":tc~ ·'/[...::( " Jo, / l \ Entwicklungskonzept Wohnen Wohnbaupotenzialstudie 201 3/201 4 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand 11A,2014 Maßstab 1:25,000 (im Original AO) Distanz o 250 500 1.000 2.000 3.000 m Planergemeinschaft Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Uelzenburger Str. 44 I 10789 Berlin Karte 8 Einzugsbereiche Straßenbahn U Wohnbaupotenzial FH 1 Flächenbezeichnung Einzugsbereich Straßenbahn (350m bzw. 550 m je Nutzungsdichte) Q KS2 D KS1 \)GR1 \I ,., ' ,, ;. l'~' Entwicklungskonzept Wohnen Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand 8.7.2014 Maßstab 1:25.000 (im Original AO) Distanz o 250 soo 1.000 2.000 3.000m Planergemeinschaft Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Lietzenburger Str. 44 I 10789 Berlin Karte 9 Lärmbelastung gesamt D Wohnbaupotenzial FH 1 Flächenbezeichnung ~~~~~~~~ wenig belastet belastet ~~~~~~~~ stark belastet \I ,., ' ,, ;. l'~l Entwicklungskonzept Wohnen Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand 8.7.2014 Maßstab 1:25.000 (im Original AO) Distanz o 250 soo 1.000 2.000 3.000m Planergemeinschaft Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Lietzenburger Str. 44 I 10789 Berlin Karte 10 Zeitliche Priorisierung FH1 Kurzfristig (2014-201 6) Mittelfristig (2017-2022) Langfristig (2023-2030) Flächenbezeichnung 841 EW Einwohner 420WE Wohneinheiten D D D \I ,., ' ,, ;. l'~' Entwicklungskonzept Wohnen Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand 6.5.201 4 Maßstab 1:25.000 (im Original AO) Distanz o 250 500 1.000 2.000 3.000m Planergemeinschaft Planergemeinschaft Koh lbrenner eG I Lietzenburger Str. 44 I 10789 Berlin Karte 11 Wohnbaupotenziale der Wohnungsgesellschaften Flächen Wohnbaupotenziale > 50WE Standorte kleinteilige Wohnbaupotenziale Entwicklungskonzept Wohnen Wohnbaupotenzialstudie 2013/2014 für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin Stand 20.5.2014 Maßstab 1:25.000 (im Original AO) Distanz 0 250 500 1.000 2.000 3.000m Planergemei nschaft Planergemeinschaft Kohlbrenner eG I Uelzenburger Str. 44 I 10789 Berlin Tabelle 1: Zeitliche Priorisierung der Potenzialflächen LOR Schlüssel Kürzel Einordnung 1. Filter Einordnung 2. Filter Anwendung Zugang zu des 3. Filters wohnungsnahen Grünflächen Zentrennahe Lage Zugang zu ÖPNV Lage in Nutzungsunterversorg- konkurenzen ten Gebieten zu Gewerbe (soz. Infrastruktur) Gebiete mit hoher stadtklimatischer Bedeutung Ergebnis 3. Filter Einordnung 3. Filter 9010101 AT 1 2017-2022 2017-2022 nein - B-Plan - - - - - - - 2017-2022 9010101 AT 2 2017-2022 2017-2022 ja 2 0,0 0,0 -2,0 0,0 0,0 2023-2030 9010101 AT 3 2014-2016 2014-2016 nein - B-Plan - - - - - - - 2014-2016 9010101 AT 4 2014-2016 2014-2016 nein - § 34 - - - - - - - 2014-2016 9010101 AT 5 2017-2022 2017-2022 nein - § 34 - - - - - - - 2017-2022 9010201 PW 2 2023-2030 2023-2030 ja 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 -1,0 3,0 2023-2030 9010201 PW 3 2017-2022 2017-2022 ja 2,0 0,0 2,0 -2,0 0,0 -1,0 1,0 2023-2030 9010201 PW 4 2014-2016 2017-2022 ja 2,0 0,0 0,0 -2,0 0,0 -1,0 -1,0 2023-2030 9010201 PW 5 2017-2022 2023-2030 ja 2,0 0,0 1,0 -2,0 0,0 0,0 1,0 2023-2030 9010202 PW 1 2017-2022 2023-2030 ja 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 -1,0 3,0 2023-2030 2,0 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de LOR Schlüssel Kürzel Einordnung 1. Filter Einordnung 2. Filter Anwendung Zugang zu des 3. Filters wohnungsnahen Grünflächen Zentrennahe Lage Zugang zu ÖPNV Lage in Nutzungsunterversorg- konkurenzen ten Gebieten zu Gewerbe (soz. Infrastruktur) Gebiete mit hoher stadtklimatischer Bedeutung Ergebnis 3. Filter Einordnung 3. Filter 9010301 BW 1 2017-2022 2023-2030 ja 1,0 1,0 2,0 0,0 0,0 -2,0 2,0 2023-2030 9010301 BW 3 2017-2022 2023-2030 ja 2,0 1 2,0 -1,0 0,0 -2,0 1,0 2023-2030 9010301 BW 4 2017-2022 2023-2030 ja 1,0 1 2,0 -2,0 0,0 -2,0 -1,0 2023-2030 9010302 BW 2 2017-2022 2017-2022 ja 0,0 0 0,0 -2,0 -1,0 -2,0 -5,0 2023-2030 9010401 JT 1 2014-2016 2014-2016 ja 2,0 1,0 2,0 -2,0 0,0 0,0 3,0 2014-2016 9010402 JT 2 2014-2016 2014-2016 nein - B-Plan - - - - - - - 2014-2016 9020501 OW 1 2014-2016 2014-2016 nein - § 34 - - - - - - - 2014-2016 9020501 OW 2 2017-2022 2017-2022 nein - B-Plan - - - - - - - 2017-2022 9020502 OW 3 2017-2022 2017-2022 ja 2,0 0,0 2,0 -1,0 -2,0 0,0 1,0 2017-2022 9020601 NW 1 2017-2022 2017-2022 ja 2,0 2 2,0 0,0 0,0 0,0 4,0 2017-2022 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 2 LOR Schlüssel Kürzel Einordnung 1. Filter Einordnung 2. Filter Anwendung Zugang zu des 3. Filters wohnungsnahen Grünflächen Zentrennahe Lage Zugang zu ÖPNV Lage in Nutzungsunterversorg- konkurenzen ten Gebieten zu Gewerbe (soz. Infrastruktur) Gebiete mit hoher stadtklimatischer Bedeutung Ergebnis 3. Filter Einordnung 3. Filter 9020601 NW 2 2014-2016 2014-2016 nein - § 34 - - - - - - - 2014-2016 9020601 NW 3 2014-2016 2014-2016 nein - § 34 - - - - - - - 2014-2016 9020601 NW 4 2014-2016 2014-2016 nein - § 34 - - - - - - - 2014-2016 9020702 AH 1 2017-2022 2017-2022 nein - § 34 - - - - - - - 2017-2022 9020702 AH 2 2014-2016 2014-2016 nein - § 34 - - - - - - - 2014-2016 9020801 KVS 2 2014-2016 2014-2016 nein - B-Plan - - - - - - - 2014-2016 9020802 KVS 1 2014-2016 2014-2016 nein - § 34 - - - - - - - 2014-2016 9030901 AG 10 2014-2016 2014-2016 nein - B-Plan - - - - - - - 2014-2016 9030901 AG 2 2017-2022 2017-2022 nein - B-Plan - - - - - - - 2017-2022 9030901 AG 3 2017-2022 2017-2022 ja 0,0 2,0 0,0 0,0 -2,0 2,0 2017-2022 2,0 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 3 LOR Schlüssel Kürzel Einordnung 1. Filter Einordnung 2. Filter Anwendung Zugang zu des 3. Filters wohnungsnahen Grünflächen Zentrennahe Lage Zugang zu ÖPNV Lage in Nutzungsunterversorg- konkurenzen ten Gebieten zu Gewerbe (soz. Infrastruktur) Gebiete mit hoher stadtklimatischer Bedeutung Ergebnis 3. Filter Einordnung 3. Filter 9030901 AG 4 2014-2016 2014-2016 ja 2,0 1,0 2,0 -1,0 0,0 -2,0 2,0 2014-2016 9030901 AG 5 2014-2016 2014-2016 ja 2,0 2,0 2,0 -1,0 0,0 -2,0 3,0 2014-2016 9030901 AG 6 2014-2016 2014-2016 nein - B-Plan - - - - - - - 2014-2016 9030901 AG 8 2014-2016 2017-2022 ja 2,0 2,0 2,0 -1,0 0,0 -2,0 3,0 2017-2022 9030901 AG 9 2017-2022 2023-2030 ja 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 0,0 4,0 2023-2030 9030903 AG 1 2014-2016 2014-2016 nein - B-Plan - - - - - - - 2014-2016 9030903 AG 7 2017-2022 2017-2022 ja 0,0 2,0 0,0 0,0 0,0 4,0 2017-2022 9031001 BD 1 2014-2016 2014-2016 nein - B-Plan - - - - - - - 2014-2016 9031001 BD 2 2014-2016 2014-2016 ja 2,0 0,0 2,0 -2,0 0,0 0,0 2,0 2014-2016 9031001 BD 3 2014-2016 2017-2022 ja 2,0 1,0 2,0 -2,0 0,0 0,0 3,0 2017-2022 2,0 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 4 LOR Schlüssel Kürzel Einordnung 1. Filter Einordnung 2. Filter Anwendung Zugang zu des 3. Filters wohnungsnahen Grünflächen Zentrennahe Lage Zugang zu ÖPNV Lage in Nutzungsunterversorg- konkurenzen ten Gebieten zu Gewerbe (soz. Infrastruktur) Gebiete mit hoher stadtklimatischer Bedeutung Ergebnis 3. Filter Einordnung 3. Filter 9031101 GR 1 2014-2016 2014-2016 nein - B-Plan - - - - - - - 2014-2016 9031101 GR 2 2023-2030 2023-2030 nein - § 34 - - - - - - - 2023-2030 9041301 KS 1 2014-2016 2014-2016 nein - B-Plan - - - - - - - 2014-2016 9041301 KS 2 2017-2022 2017-2022 ja 0,0 2,0 -2,0 0,0 0,0 0,0 2023-2030 9041301 KS 3 2014-2016 2014-2016 nein - B-Plan - - - - - - - 2014-2016 9051701 FH 1 2023-2030 2023-2030 ja 2,0 0,0 2,0 -1,0 0,0 0,0 3,0 2023-2030 9051701 FH 2 2017-2022 2023-2030 ja 2,0 0,0 2,0 -2,0 -2,0 0,0 0,0 2023-2030 9051702 FH 3 2023-2030 2023-2030 ja 2,0 2,0 2,0 -1,0 0,0 0,0 5,0 2023-2030 9051702 FH 4 2014-2016 2014-2016 nein - § 34 - - - - - - - 2014-2016 9051801 RH 1 2023-2030 2023-2030 ja 1,0 0,0 2,0 -2,0 0,0 0,0 1,0 2023-2030 0,0 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 5 LOR Schlüssel Kürzel Einordnung 1. Filter Einordnung 2. Filter Anwendung Zugang zu des 3. Filters wohnungsnahen Grünflächen Zentrennahe Lage Zugang zu ÖPNV Lage in Nutzungsunterversorg- konkurenzen ten Gebieten zu Gewerbe (soz. Infrastruktur) Gebiete mit hoher stadtklimatischer Bedeutung Ergebnis 3. Filter Einordnung 3. Filter 9051801 RH 2 2014-2016 2014-2016 ja 0,0 0,0 -2,0 0,0 0,0 -2,0 2014-2016 9051801 RH 3 2017-2022 2017-2022 nein - B-Plan - - - - - - - 2017-2022 9051901 DV 1 2014-2016 2014-2016 nein - B-Plan - - - - - - - 2014-2016 9051901 DV 2 2014-2016 2014-2016 ja 1,0 2,0 0,0 0,0 0,0 5,0 2014-2016 9051901 DV 3 2017-2022 2017-2022 nein - B-Plan - - - - - - - 2017-2022 9051901 DV 4 2014-2016 2014-2016 nein - B-Plan - - - - - - - 2014-2016 9051901 DV 5 2014-2016 2017-2022 ja 1,0 0,0 2,0 -2,0 0,0 0,0 1,0 2017-2022 9052001 KN 1 2017-2022 2023-2030 ja 2,0 0,0 2,0 -2,0 0,0 0,0 2,0 2023-2030 9052001 KN 2 2014-2016 2017-2022 ja 2,0 2,0 2,0 0,0 -1,0 0,0 5,0 2017-2022 9052001 KN 3 2017-2022 2017-2022 nein - B-Plan - - - - - - - 2017-2022 0,0 2,0 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 6 LOR Schlüssel Kürzel Einordnung 1. Filter Einordnung 2. Filter Anwendung Zugang zu des 3. Filters wohnungsnahen Grünflächen Zentrennahe Lage Zugang zu ÖPNV Lage in Nutzungsunterversorg- konkurenzen ten Gebieten zu Gewerbe (soz. Infrastruktur) Gebiete mit hoher stadtklimatischer Bedeutung Ergebnis 3. Filter Einordnung 3. Filter 9052001 KN 4 2014-2016 2014-2016 nein - § 34 - - - - - 2014-2016 - Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de - 7 Anlage 1d der Bezirksamtsvorlage Tabelle 2: Rücklauf Wohnungsgesellschaften auf Schreiben des Stadtrats vom 27. Februar 2014 bzw. 27. März 2014 Genossenschaft Antwort Bestandsflächen für Wohnpobis tenziale 27.3.14 Arbeiter-Baugenossenschaft Paradies eG - Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG - Beamten-Wohnungs-Verein zu Köpenick eG - Berliner Bau und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG 19.3.14 Im Ortsteil Bohnsdorf FORTUNA Wohnungsunternehmen eG 3.3.14 keine Neubauflächen für Wohnbaupotenziale keine Vorh. Konzepte/Planunge n für diese Potenzialflächen Beabsich- Sonstige Angaben tigte Anzahl der WE Ansprechpartner B-Plan XV37c 350 Frank Spiegel keine Keine weiteren nennenswerten Bauflächen in Treptow-Köpenick 30302 - 111 frank.spiegel@1892.de Unterschrift 936 43 203 unleserl. (angeschrieben waren Frank Miller und Peter Schümann (Vorstände) k.A. GeWoSüd Genossenschaftliches Wohnen Berlin-Süd eG Selbstbaugenossenschaft Berlin eG - Wohnungsbaugenossenschaft Amtsfeld eG 11.3.14 Grundstück 800 m² (zzt. mit kl. Gewerbebau + Garagen bebaut), keine Ortsangabe Bauantrag beim Bezirk 11 Marlies Friedrich, Dietmar Grosse (beide Vorstand) 65 88 71 120 info@wbg-amtsfeld.de Ja 50 Horst Steinkemeier (Vorstand), Petra Bredlow (Vorstand) 53 8921 -0 info@berliner-baerkoepenick.de Wohnungsbaugenossenschaft Berolina eG Wohnungsbaugenossenschaft DPF eG - Wohnungsbaugenossenschaft GWG Berliner Bär eG 20.3.14 Steffelbauerstr./Ostendstr. (Anl. 1) Keplerstraße 4-8 (Anl. 2) 20 Stillerzeile 123/Fürstenwalder Damm (Anl. 3) 130 Sonstige Flächen 200 Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de / 2014 Genossenschaft Antwort Bestandsflächen für Wohnpobis tenziale 27.3.14 Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eG 10.3.14 Alte Kaulsdorfer Str., Köpenick Nord (Garagen), 4.750 m² Neubauflächen für Wohnbaupotenziale Vorh. Konzepte/Planunge n für diese Potenzialflächen Beabsich- Sonstige Angaben tigte Anzahl der WE Ansprechpartner keine k.A. Ina Kopplin, Andrea Schulz (beide Vorstand), Bearbeiter H. Hoffmann 67 77 03 11 Regattastr. 61 a-c, Grünau, ca. 2.775 m² Waldstr./Bohnsdorferstr., Grünau, ca. 4.500 m² vorstand@koepenicknord.de Baubeginn für nächsten Neubau für 2016 geplant Wohnungsbau-Genossenschaft Treptow Nord eG Wohnungsbaugenossenschaft Wendenschloß eG 6.3.14 Bodelschwinghstr. nahe Schule ca. 10-12 2025 m² (Baulandreserve f. Wohnungen, Gemeinbedarf + TG) Georg Petters (Vorstand); 536 356 -11 info@wgb-treptow(Vorstand) nord.de Hänselstr. ggü. Schule k.A. 2.480 m² (neues "Wohngebietszentrum" mit Wohnungen, Gemeinbedarf und TG) bei weiteren Fragen: Maria Braun 536356-86 Kiefholzstraße Ecke Hänselstr. k.A. 12.3.14 Kleinere bebaubare Flächen im "Kietzer Feld" vorh. k.A. Wohnungsgenossenschaft Altglienicke eG 11.3.14 Keine Wohnungsgenossenschaft Johannisthal eG Ankauf größerer Ja (nicht Grünfläche im Kietzer mitgeFeld für Baubevorra- schickt) tung geplant k.A. Wohnungsneubau (barrierefrei zugänglich) in Vorbereitung (gepl. Vermietung ab 2016) Ja (nicht mitgeschickt) 18 Fläche im Entwicklungsgeb. Adlershof (Ankauf 2013), Fertigstellung 2016 Ja (nicht mitgeschickt) 120 2.660 m² (Bauland für Wohnungen) Seit 2010 Ankauf von Grundstücken für Neubau (aus dem ein Neubau in Johannisthal aus 2011 mit 38 WE resultiert) Marion Dawurske (Vorstand) 678 06 80 wg-altglienicke@tonline.de Dietmar Labudda; Marlies Broszeit (beide Vorstand) 6 51 96 90 nachricht@wendenschloss.de - Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 2 Genossenschaft Antwort Bestandsflächen für Wohnpobis tenziale 27.3.14 Wohnungsgenossenschaft MERKUR eG - Wohnungsgenossenschaft Neukölln eG 17.3.14 Keine keine Wohnungsgenossenschaft Treptower Park 10.3.14 Keine eG keine Wohnungsgenossenschaft Treptow Süd eG Neubauflächen für Wohnbaupotenziale Vorh. Konzepte/Planunge n für diese Potenzialflächen Beabsich- Sonstige Angaben tigte Anzahl der WE Besitz nur von 3 Häusern In Treptow (Beermannstr. 14-18), davon 2 vom Abriss bedroht 18.3.14 Rudower Str./Köllnische Str., 12439 B. ca. 50 zzt. Kaisers, Aufgabe der Filiale in den nächsten Jahren Wassermannstr./Radickestr., 12489 B. ca. 15 Wirtschaftlichkeit mit günstigem Mietangebot wg. geringer Grundstücksgröße nicht möglich Neltestraße 1-11A, 12489 Bln. ca. 30-50 Lärmbelastet durch Adlergestell und Bahnlinie Köllnische Str.19A/31, 12439 B. ca. 20 noch kein Projektvorschlag Hackbergstraße/Hoffmannstr., 12489 B. ca. 25 nur zur Hälfte Eigentümer Ende Grimausstr., neben Nr. 10, 12439 B. ca. 20 lärmbelastet, Eigentümer Berl. Liegenschaftsfonds, kein Projektvorschlag vorh. Ansprechpartner Michael Saupe (Vorstand) 688743 - 0 saupe@gwneukoelln.de Unterschrift unleserl. 681 15 65 gewoge-treptowerpark.de@t-online.de Ekkehard Curette (Vorstand, Jörg Rose (Vorstand) 67 77 34 - 0 info@wg-treptowsued.de Machbarkeitsstudie 2010 + Ideenwettbewerb Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 3 Landeseigene Wohnungsgesellschaft Antwort Bestandsflächen für Wohnpobis tenziale 11.4.14 DEGEWO AG 7.4.14 Neubauflächen für Wohnbaupotenziale Vorh. Konzepte/Planunge n für diese Potenzialflächen Beabsich- Sonstige Angaben tigte Anzahl der WE Joachimstraße 8 5.269 m² 68 Im Bau Karl-Frank-Str. 33, 35 2.875 m² Nachverdichtung 41 Im Bau 91 Baubeginn 2014 32 Baubeginn 2014 182 Vorplanung ohne Entwicklungspotenzial Abram-Joffe-Str. 4.441 m² Ewaldstr. 94b-98c, Bohnsdorfer Weg 133-137 (Ewaldriegel) 2.823 m² Joachimstr. 1-7/Lindenstr. 5-7 10.990 m² Wongrowitzer Steig 34, 36 2.221 m² Nachverdichtung Schönefelder Chaussee ggü. 23, 25, 27, 29, 31 (Teilfläche Fl. 7126) 15.228 m² 243 Grundstück des Landes Berlin. Einbringung steht noch aus. Grobe Vorplanung Regattastr. 136, 138 1.535 m² 24 Grundstück des Landes Berlin. Einbringung steht noch aus. Grobe Vorplanung Rudower Str. 51 3.190 m² 51 Grundstück des Landes Berlin. Einbringung steht noch aus. Grobe Vorplanung Ahornallee 34 598 m² 3 Grundstück des Landes Berlin. Einbringung steht noch aus. Grobe Vorplanung Luisenstr. 26 (4.995 m²), Wendenschlossstr. 128, 130 (7.277 m²) 12.272 m² 196 Grundstück des Landes Berlin. Einbringung steht noch aus. Grobe Vorplanung GEWOBAG 10.4.14 keine HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH 9.4.14 keine keine Interessiert am Ankauf keine von Neubauflächen. Z.T. bereits Gespräche mit Verkäufern Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de Ansprechpartner Christian Nosinksi 26485-6602 Christian.nosinski@degewo.de Frau Bratke 47081341 Sind an Hinweisen des Bezirks zu Frau Stoklasek, 5464-2218 käuflichen und entwickelbaren Wohn- Herr Wadle bauflächen interessiert K.Bratke@gewobag.de info@howoge.de 4 Landeseigene Wohnungsgesellschaft Antwort Bestandsflächen für Wohnpobis tenziale 11.4.14 STADT UND LAND WohnbautenGesellschaft mbH 10.4.14 Lohmühlenstr. 26/27 Neubauflächen für Wohnbaupotenziale Vorh. Konzepte/Planunge n für diese Potenzialflächen Beabsich- Sonstige Angaben tigte Anzahl der WE Ansprechpartner B-Plan XV62 12 Neubauvorhaben auf eig. Grundstück Herr Hennings (Baubeginn 2014) Winkelmannstr. 8, 10/ Sterndamm 89-91 Baugenehmigung eingereicht 32 Neubauvorhaben auf eig. Grundstück (Baubeginn 2014) Ortolfstr. und Dankmarsteig VE-Plan XV-29b (im Verfahren) 355 Neubauvorhaben auf eig. Grundstück (Baubeginn 2015) Bruno-Bürgel-Weg 39 § 34 BauGB 118 Neubauvorhaben auf eig. Grundstück (Baubeginn 2014) Katharina-Boll-Dornberger-Str. B-Plan XV55a-1 70 Neubauvorhaben auf eig. Grundstück (Baubeginn 2015) Otto-Franke-Str. 70 § 34 BauGB 20 Neubauvorhaben auf eig. Grundstück (Baubeginn k.A.) (Johannes-Tobei-Str.) B-Plan XV37b (340) + 40 GE, Neubauvorhaben auf demnächst eig. Grundstück (KV beurkundet), (Baubeginn k.A.) Hänselstr. 43 (3.425 m²) § 34 BauGB k.A. Nachverdichtung/Lückenschließung auf eig. Grundstücken Krüllstr. 9 (2.410 m²) § 34 BauGB k.A. " Neue Krugallee 22 (3.024 m²) § 34 BauGB k.A. " Orionstr. 9 (13.926 m²) § 34 BauGB k.A. " Silberbergerstr. 31, 34 (2.615 m²) § 34 BauGB k.A. " Sterndamm neben 82 u. Königsheideweg 252 (5.153 m²) § 34 BauGB 40 Geplanter Neubau auf 2014 noch zu übertragenden Liefo-BerlinGrundstücken Nelkenweg, Hassoweg neben 13 (5.130 m²) VE-Plan 956 (im Verfahren) 60 Geplanter Neubau auf 2014 noch zu übertragenden Liefo-BerlinGrundstücken Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de 6892 6363 Jan.Hennings@stadtund land.de 5 Landeseigene Wohnungsgesellschaft Antwort Bestandsflächen für Wohnpobis tenziale 11.4.14 Neubauflächen für Wohnbaupotenziale Vorh. Konzepte/Planunge n für diese Potenzialflächen Nelkenweg, Hassoweg (7.952 m²) VE-Plan 956 (im Verfahren) 140 Geplanter Neubau auf 2014 noch zu übertragenden Liefo-BerlinGrundstücken Schnellerstr. 46-48 (1.667 m²) § 34 BauGB 25 Geplanter Neubau auf 2014 noch zu übertragenden Liefo-BerlinGrundstücken Planergemeinschaft Kohlbrenner eG | Lietzenburger Str. 44 | 10789 Berlin | T. (030) 885 914 0 | www.planergemeinschaft.de Beabsich- Sonstige Angaben tigte Anzahl der WE Ansprechpartner 6