Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
07.10.15, 14:31
Aktualisiert
27.01.18, 12:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XIX. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung
u. Gewerbe
Datum:
0675/XIX
21.01.2015
Ursprungsdrucksachenart:
Empfehlung
Ursprungsinitiator:
CDU/B90/Grüne
Stephan Schmidt, Frank Marten, Torsten Hauschild
Busspur Kurt-Schumacher-Damm zeitlich ausweiten
Beratungsfolge:
Datum
12.03.2014
10.09.2014
11.02.2015
Gremium
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/028/2014
BVV/033/2014
BVV/038/2015
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,
Ordnung und Gewerbe
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
20.01.2015
Drucksache Nr. 0675
XIX. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung
Busspur Kurt-Schumacher-Damm zeitlich ausweiten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.03.2014
- Drucksache Nr. 0675/XIX - :
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die
zeitliche Beschränkung der Busspur auf dem nördlichen Kurt-Schumacher-Damm
(Fahrtrichtung Stadtring (A100), Flughafen Tegel und Innenstadt) auf die Zeit von 6.00 bis 18.00
Uhr erweitert wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Bezugnehmend auf den Zwischenbericht vom 01.07.2014 teilt das Bezirksamt mit, dass die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Folgendes mitgeteilt hat:
„Die unzureichende Behinderungsanalyse wurde seitens der BVG überarbeitet und für den
gesamten Monat Juli 2014 eingereicht. Allerdings konnte dem BVV-Antrag nicht in Gänze
gefolgt werden.
Die zeitliche Ausweitung des Bussonderfahrtstreifens (BSF) Kurt-Schumacher-Damm in
Fahrtrichtung Stadtring A 100 sollte täglich für die Zeit von 6 bis 18 Uhr erfolgen. Für eine
derartige Ausweitung konnte wiederum keine Notwendigkeit gesehen werden.
Derzeit ist für den BSF Kurt-Schumacher-Damm Richtung Stadtring eine Geltungszeit von ,,MoFr 6 bis 9 Uhr und 14 bis 18 Uhr" gegeben. Eine Ausdehnung der Geltungszeit auf ,,Mo-Fr 6 bis
18 Uhr" konnte nachvollzogen werden und wurde durch Anordnung entsprochen. Gleichzeitig
wurde der gegenüberliegende Bussonderfahrstreifen von Charles-Corcelle-Ring bis zur
gegenüberliegenden Ausfahrt 105 ebenfalls angepasst, sodass in beide Fahrtrichtungen
dieselbe Geltungszeit von Mo-Fr 6 bis 18 Uhr gegeben ist und die Akzeptanz dadurch bei den
Fahrzeugführern höher wiegt.
Für eine Ausdehnung der Geltungszeit auch auf den Sonnabend und Sonntag wurde der Bedarf
nicht gesehen. Eine weiterführende Begründung über die Behinderungsanalyse hinaus bzw.
den bereits vorgebrachten Gründen erfolgte seitens der BVG nicht. Auch seitens der
Schutzpolizei wurde dieser Bedarf nicht erkannt.
Da der Bereich des Kurt-Schumacher-Damms zudem mit Haltverboten versehen ist, sodass
kein ruhender Verkehr stattfinden kann, besteht auch nicht die Gefahr, dass der BSF außerhalb
der Geltungszeiten zugeparkt wird. Ein Befahren des rechten Fahrstreifens ist somit zu jeder
Tageszeit möglich. Außerhalb der Geltungszeit fährt dann jedoch der übrige lndividualverkehr
mit. Dieser ist an den Wochenenden objektiv aufgrund des nicht stattfindenden Berufsverkehrs
deutlich geringer.
Die angeordnete Ausdehnung der Befristung des Bussonderfahrstreifens kann seitens der
Verkehrsteilnehmer auch in diesem Umfang nachvollzogen werden, so dass eine hohe
Akzeptanz zu erwarten ist.“
Das Bezirksamt wird schnellstmöglich die Anordnung umsetzen. Allerdings ist zu beachten,
dass die besonderen Schilder mit den entsprechenden Zusätzen gesondert bestellt und speziell
angefertigt werden müssen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0675/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Martin Lambert
Bezirksstadtrat