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Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.08.2015.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.08.2015.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
07.10.15, 14:32
Aktualisiert
28.01.18, 01:42

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie u. Soziales Datum: 0946/XIX 05.08.2015 Ursprungsdrucksachenart: Empfehlung Ursprungsinitiator: B90/Grüne/CDU Torsten Hauschild, Jens Augner, Stephan Schmidt Jugendverkehrsschulen dezentral erhalten Beratungsfolge: Datum 11.02.2015 25.02.2015 25.03.2015 13.05.2015 16.09.2015 Gremium BVV Reinickendorf JHA JHA BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/038/2015 JHA/029/2015 JHA/030/2015 BVV/041/2015 BVV/045/2015 überwiesen vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: (Text siehe Anlage) Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Jugend, Familie und Soziales An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 03.08.2015 Drucksache Nr. 0946 XIX. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Jugendverkehrsschulen dezentral erhalten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2015 Drucksache Nr. 0946/XIX -: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, die Jugendverkehrsschulen nicht zu zentralisieren. “ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt mit Datum vom 22.07.2015 Folgendes mit: „Zu der von Ihnen geschilderten Problematik ist seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu sagen, dass die Verkehrs- und Mobilitätserziehung im schulischen Bereich einen hohen Stellenwert hat. Bisher liegt die Zuständigkeit für die von Ihnen angesprochenen Jugendverkehrsschulen in der Trägerschaft der einzelnen Bezirke. Da die zum Thema Verkehrssicherheit beteiligten Senatsverwaltungen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Senatsverwaltung für Inneres sowie Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) den Jugendverkehrsschulen eine besondere Bedeutung beimessen, ist es auch in unserem Interesse, mögliche Verbesserungen herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund nimmt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zurzeit Kontakt mit den Bezirken auf und möchte insbesondere die Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt intensivieren. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf das Aktionsprogramm „Berlin Sicher Mobil 2020“ der drei o. a. Senatsverwaltungen. Darin ist ein Zukunftsmodell der Jugendverkehrsschulen entworfen. Demnach soll geprüft werden, ob eine neue, zentrale Trägerschaft für die Arbeit der Jugendverkehrsschulen auf gesamtstädtischer Ebene erfolgen kann. Die Umsetzung einer solchen Maßnahme setzt jedoch die Zustimmung der Bezirke voraus und ist vermutlich erst mittel- bis langfristig umsetzbar. Eine Aufnahme der Jugendverkehrsschulen ins Schulgesetz ist gegenwärtig nicht geplant. Ich kann Ihnen versichern, dass das Thema Verkehrs- und Mobilitätserziehung aus der Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft weiterhin ein wichtiges Aufgabengebiet der Berliner Schule bleiben und in dem neuen Rahmenlehrplan für die Jahrgänge 1 bis 10 als übergreifendes Thema für alle Fächer ausgewiesen sein wird.“ Wir bitten, die Drucksache Nr. 0946/XIX damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Andreas Höhne Bezirksstadtrat