Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischenbericht vom 02.09.2015.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
07.10.15, 14:36
Aktualisiert
28.01.18, 01:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XIX. Wahlperiode
Drucksache-Nr:
Vorlage z. Kenntnisnahme/
Zwischenbericht
Datum:
0983/XIX
02.09.2015
Aktueller Initiator:
Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit u.
Bürgerdienste
Ursprungsdrucksachenart:
Ersuchen
Ursprungsinitiator:
CDU/B90/Grüne
Stephan Schmidt, Lorenz Weser, Torsten Hauschild
Einführung von Dokumentenprüfgeräten in den Bürgerämtern
Beratungsfolge:
Datum
15.04.2015
15.06.2015
08.07.2015
16.09.2015
Gremium
BVV Reinickendorf
BOV
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/040/2015
BOV/015/2015
BVV/043/2015
BVV/045/2015
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
01.09.2015
Drucksache Nr. 0983
XIX. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
„Einführung von Dokumentenprüfgeräten in den Bürgerämtern“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.07.2015 Drucksache Nr. 0983/XIX - :
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob zur Erkennung gefälschter Personaldokumente
elektronische Dokumentenprüfgeräte angeschafft und in den Bürgerämtern zum Einsatz
gebracht werden können. Zur Prüfung sollte auch eine Kosten-Nutzen-Analyse gehören.
Eine Unterstützung der Finanzierung der Anschaffung und der laufenden Softwarekosten durch
den Senat von Berlin ist in geeigneter Weise anzuregen und anzustreben.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Bundesdruckerei stellt seit 2012 Geräte zur Prüfung maschinenlesbarer Dokumente zur
Verfügung. Diese Geräte können Unregelmäßigkeiten bei den Dokumenten erkennen.
Erprobt wurden die Dokumentenprüfgeräte in 3 Berliner Bezirken, die dies – mit Ausnahme vom
Bezirk Neukölln – mit dem Hinweis auf einen geringen Praxisnutzen und zu hoher
Fehlermeldungen seinerzeit einstellten.
Auf Grund berlinweiter Erkenntnisse zu möglichen erheblichen Schäden durch gefälschte
Dokumente werden zurzeit mit allen Beteiligten bei den Senatsverwaltungen, bei der Polizei
und in den Bezirken die grundsätzlichen Rahmenbedingungen entwickelt, die für die
flächendeckende Einführung der Dokumentenprüfgeräte nötig sind.
Zu diesen Rahmenbedingungen gehören rechtliche, logistische, finanzielle und
organisatorische Aspekte.
Es wird eine landesweite Regelung und Einführung angestrebt sowie eine zentrale
Finanzierung.
Isolierte bezirkliche Entscheidungen und Einführungen sind wegen der überregionalen
Allzuständigkeit der Berliner Bürgerämter kontraproduktiv.
Bei entsprechender Klärung der Rahmenbedingungen und positiver Entscheidung zur
flächendeckenden Einführung der Dokumentenprüfgeräte in den Berliner Bürgerämtern würden
sich die Reinickendorfer Bürgerämter selbstverständlich anschließen.
Der Abschlussbericht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport – ZS C 3 – sowie die
politischen Entscheidungen in allen Berliner Bezirken sind abzuwarten.
Wir bitten, dies als Zwischenbericht zur Drucksache Nr. 0983/XIX zu betrachten.
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Uwe Brockhausen
Bezirksstadtrat