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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
07.10.15, 14:44
Aktualisiert
27.01.18, 13:20

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit u. Bürgerdienste Datum: 0678/XIX 01.10.2015 Ursprungsdrucksachenart: Empfehlung Ursprungsinitiator: B90/Grüne/CDU Torsten Hauschild, Elke Klünder, Stephan Schmidt Standorte für anzeigenunabhängige Spurensicherung Beratungsfolge: Datum 12.03.2014 08.04.2014 14.05.2014 08.10.2014 14.10.2015 Gremium BVV Reinickendorf GesSoz BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/028/2014 GeS/025/2014 BVV/030/2014 BVV/034/2014 BVV/045/2015 überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 29.09.2015 Drucksache Nr. 0678 XIX. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung „Standorte für anzeigenunabhängige Spurensicherung“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.05.2014 - Drucksache Nr. 678/XIX - : „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auch in Berlin vermehrt Standorte (z.B. Arztpraxen, Opferschutzambulanzen, Kliniken) für die anonyme bzw. anzeigenunabhängige Spurensicherung für Opfer sexueller Gewalt eingerichtet werden.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt hat der BVV bereits am 08.10.2014 über seine Initiative gegenüber der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz berichtet, vermehrt Standorte für die anonyme bzw. anzeigenunabhängige Spurensicherung für die Opfer sexueller Gewalt einzurichten. Um der BVV einen Abschlussbericht vorlegen zu können, ist die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gebeten worden, das Ergebnis der weiteren Überlegungen und Prüfungen mitzuteilen. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat dem Bezirksamt nun die Drucksache 17/2433 des Abgeordnetenhauses Berlin vom 03.09.2015 übersandt. Darin wird über die Erfahrungen aus dem bisherigen Pilotprojekt berichtet. Ein Ergebnis dieser Evaluation ist, dass mittelfristig ein Ausbau der Gewaltschutzambulanz erfolgen soll. Bei dem angesprochenen Ausbau geht es insbesondere um die Schaffung der Möglichkeit, DNA-Spuren gerichtsfest sicherstellen zu können. Darüber hinaus wird die geplante Schaffung von Kinderschutzambulanzen sowie die Verbesserung des Angebots durch ein Family Justice Center angesprochen. In der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – wird ausgeführt: „[…] Am 17. Februar 2014 öffnete auf dem Gelände der Rechtsmedizinischen Untersuchungs-stelle für Berlin an der Charité - Universitätsmedizin Berlin, Turmstraße 21, die Gewaltschutzambulanz, deren Ziel es ist, zentrale Anlaufstelle für Opfer von GewaltStraftaten aller Altersstufen unabhängig von der Erstattung einer Strafanzeige zu sein und eine rechtsmedizinische Untersuchung durchzuführen zu können. Die Gewaltschutzambulanz ist personell mit einer Fachärztin für Rechtsmedizin und einer Sekretärin ausgestattet; sie wird von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mit 150.000,00 € im Jahr finanziert. Im Zeitraum vom 18. Februar 2014 bis zum 16. Februar 2015 wandten sich insgesamt 382 Personen an die Gewaltschutzambulanz. Hierbei berichteten 196 Personen von akut sichtbaren Verletzungen, so dass in diesen Fällen Untersuchungstermine vereinbart wurden. Von den 196 vergebenen Untersuchungsterminen wurden 175 Termine wahrgenommen. Hierbei handelte es sich um 66 Kinder und Jugendliche sowie um 109 Erwachsene (96 Frauen und 13 Männer). Die Rechtsmedizinerin benötigte durchschnittlich drei Stunden pro Opfer für die Untersuchung und die Erstellung der Dokumentation. In 186 Fällen handelte es sich nicht um körperliche Gewalt oder die Gewalt lag schon länger zurück, so dass keine Verletzungen mehr sichtbar waren oder es wurde eine DNA-Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt gewünscht. Die Betroffenen wurden von der Sekretärin mit einem Zeitaufwand von 30-45 Minuten pro Fall an geeignete Hilfseinrichtungen verwiesen. Von den 186 Fällen wandten sich 37 Betroffene sexualisierter Gewalt im ersten Geschäftsjahr an die Gewaltschutzambulanz mit der Bitte um gynäkologische Untersuchung und DNASpurensicherung. Diese wurden an die Rettungsstellen der Charité und an das Landeskriminalamt verwiesen, da nur dort eine DNA-Spurensicherung nach Erstattung einer Strafanzeige möglich ist. Die Personen, die die Gewaltschutzambulanz aufsuchten, wurden zu 31 % von der Polizei vermittelt. 30 % wurden vom Jugendamt beziehungsweise dem Kindernotdienst zugewiesen. Ärzte beziehungsweise Krankenhäuser übermittelten 14 %, die Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen (Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen - BIG e.V.)Hotline sowie Frauenberatungsstellen 8 % und der Weiße Ring 3 % der Personen. Weitere 14 % erfuhren über die Medien oder das Internet von der Gewaltschutzambulanz. In 42 % der Fälle berichteten die Betroffenen von häuslicher Gewalt, wobei es sich in 23 % der Fälle um Ersttaten und in 73 % der Fälle um Wiederholungstaten handelte. In 4 % der Fälle wurden zum Tathintergrund keine Angaben gemacht. In 35 % der Fälle wurde von Gewalt durch eine Person aus dem Umfeld berichtet, wobei es sich in 38 % um Ersttaten und in 56 % der Fälle um Wiederholungstaten handelte. In 6 % der Fälle erfolgten keine Angaben. In 18 % der Fälle erfolgte die Gewaltanwendung durch einen unbekannten Täter, wobei es sich - nachvollziehbar - in 84% der Fälle um Ersttaten, jedoch nur in 16 % der Fälle um Wiederholungstaten handelte. In 5 % der Fälle wurden keine Angaben zum TäterOpfer-Verhältnis gemacht. In 14 % der Fälle wiesen die Betroffenen Verletzungen durch Gewalt gegen den Hals auf. Hierbei handelte es sich in 76 % der Fälle um häusliche Gewalt, in 20 % um einen Täter aus dem Umfeld und in 4 % um einen dem Opfer unbekannten Täter. 57 % der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen war an einer in den Räumen der Gewaltschutzambulanz erfolgenden Beratung durch mobile Beraterinnen der BIG-Hotline interessiert. In 55 % der Fälle wurde eine Strafanzeige erstattet. Soweit zum Zeitpunkt der Untersuchung in der Gewaltschutzambulanz keine Anzeigenerstattung geplant war, wurde dies in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht begründet. Mehrfach wurde als Begründung die Sorge, genannt, dem Opfer würde nicht geglaubt werden oder der Täter habe für den Fall der Anzeigenerstattung mit Konsequenzen gedroht. Weiterhin wurden insgesamt 90 Veranstaltungen durchgeführt. Dabei handelte es sich um 38 Fortbildungen zum Thema Kindesmisshandlung, fünf Veranstaltungen zur häuslichen sowie drei zur sexualisierten Gewalt und weitere 44 Informationsveranstaltungen zur Arbeit der Gewaltschutzambulanz. In den Monaten März bis Dezember 2014 wurden jeweils zwischen 10 und 23 Untersuchungen durchgeführt, im Durchschnitt 14,2 (im Februar, also dem Gründungsmonat, waren es nur zwei Untersuchungen, so dass dieser (Teil-) Monat nicht mitgerechnet wurde). In den Monaten Januar bis April 2015 fielen pro Monat 13 bis 24 Untersuchungen an, insgesamt 83. Insofern liegt eine Steigerung auf durchschnittlich 20,75 Untersuchungen pro Monat vor; die maximale Auslastung von 10 Untersuchungen pro Woche wurde mehrfach erreicht. Diese Steigerung wird auf die verbesserte Öffentlichkeitsarbeit und insbesondere die Berichterstattung in der Presse zurückgeführt. Die personelle Ausstattung der Gewaltschutzambulanz erlaubt derzeit nur die Öffnungszeiten Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag und Donnerstag 12:00 bis 16:00 Uhr. Eine vertrauliche Spurensicherung, also die Sicherung von DNA-Material ohne Erstattung einer Strafanzeige, bei der die Personaldaten des Opfers zwar aufgenommen, jedoch aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nur mit seiner Zustimmung weitergegeben werden dürfen, ist nicht möglich, da zum einen eine gerichtsfeste Lagerung derzeit nur beim Landeskriminalamt möglich ist und zum anderen eine tägliche rechtsmedizinische Bereitschaft von 24 Stunden erforderlich wäre. Mittelfristig soll die Gewaltschutzambulanz ausgebaut und Angebote für erwachsene Opfer sexualisierter Gewalt und insbesondere auch für Kinder geschaffen werden, mit der Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung. Gelingender Kinderschutz wird vor allem durch interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen erzielt. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Konsequenzen aus der Aufarbeitung und kritischen Fallreflexion von Kinderschutzfällen qualifiziert der Senat das ressortübergreifend ausgerichtete „Netzwerk Kinderschutz“, insbesondere zur Stärkung des medizinischen Kinderschutzes und der verbindlichen Kooperation mit medizinischen Fachstellen zur qualifizierten Diagnose von Kinderschutzverdachtsfällen. Die Lenkungsgruppe „Netzwerk Kinderschutz“ hat im Oktober 2013 die Einrichtung der Gewaltschutzambulanz begrüßt und den Beschluss gefasst, auf der Basis einer noch zu erarbeitenden Grundkonzeption die notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung regionaler Kinderschutzambulanzen an mehreren Standorten in Berlin zu schaffen. Kinderschutzambulanzen sind Einrichtungen des ambulanten medizinischen Kinderschutzes, angebunden an Kinderkliniken, die über aktive „Kinderschutzgruppen“ (Zusammenschluss von Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen, Kinderärztinnen und Kinderärzten, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Krankenschwestern und Krankenpflegern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus weiteren Fachbereichen) verfügen. Kinderschutzambulanzen sollten durch den Zugriff auf unterschiedliche Fachdisziplinen interdisziplinär aufgestellt sein. Somit sind sie Anlaufpunkte für niedergelassene Kinderärztinnen und Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater, Gesundheitsämter (Kinder- und Jugendgesundheitsdienste, Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste), Jugendämter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kinderschutzprojekten und andere Kontaktpersonen. Als kompetente Ansprechpersonen stehen die Ärztinnen und Ärzte der Kinderschutzambulanz zur Klärung von Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung zur Verfügung. Kinderschutzambulanzen bieten ein niedrigschwelliges Angebot zur Abklärung von Verdachtsfällen sowie Prozessberatung auf dem Weg zu anderen Hilfsinstitutionen. Davon profitieren vorrangig die betroffenen Kinder und deren Familien, aber auch Fachkräfte aller am Kinderschutz Beteiligten. Kinderschutzambulanzen gehen in ihrer medizinischdiagnostischen, einschließlich der therapeutischen Beurteilung über die Gewaltschutzambulanz hinaus, die, wie dargelegt, eine Anlaufstelle für Gewaltopfer unabhängig vom Geschlecht und Alter ist und in erster Linie der rechtsmedizinischen und gerichtsfesten Dokumentation von Verletzungen ohne das Erfordernis einer polizeilichen Anzeige dient. In den Kinderschutzambulanzen werden Kinder und Jugendliche fachübergreifend klinisch betreut und neben der rechtsmedizinischen auch pädiatrische bzw. kinderchirurgische und kinderpsychiatrisch/-psychologische Expertisen erstellt. Damit ergänzen sich dezentrale Kinderschutzambulanzen und die schon bestehende Gewaltschutzambulanz ideal. Im März 2014 haben der Senator für Gesundheit und Soziales, der Senator für Justiz und Verbraucherschutz und die Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft der Lenkungsgruppe „Netzwerk Kinderschutz“ den Auftrag erteilt, eine Konzeption/Senatsvorlage zur Umsetzung regionaler medizinischer Kinderschutzambulanzen im Land Berlin zu erarbeiten. Die genannten Senatsverwaltungen haben nach fachlicher/fachpolitischer Befassung der jeweiligen Expertinnen und Experten aus den verschiedenen Arbeitsfeldern („Unterarbeitsgruppe Kinderschutzambulanzen“) eine diesbezügliche Senats- und Abgeordnetenhausvorlage erarbeitet, die der Senat zusammen mit dieser Vorlage beschlossen hat. Angestrebt wird darüber hinaus für Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Schaffung der Möglichkeit, auch DNA-Spuren von sexualisierter Gewalt gerichtsfest im Wege der vertraulichen Spurensicherung sicherstellen zu können. Des Weiteren wird zu prüfen sein, inwieweit weitere Ansätze wie beispielsweise ein um eine rechtsmedizinische Versorgung ergänztes Family Justice Center geeignet sind, zur Verbesserung des Angebots für Gewaltopfer beizutragen. […]“ Wir bitten, die Drucksache Nr. 0678/XIX damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Uwe Brockhausen Bezirksstadtrat