Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
07.10.15, 17:16
Aktualisiert
27.01.18, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XIX. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt
Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal
Datum:
0343/XIX
15.05.2013
Ursprungsdrucksachenart:
Ersuchen
Ursprungsinitiator:
SPD-Fraktion
Gilbert Collé, Ulf Wilhelm
Energierückspeisung bei bezirkseigenen Aufzugsanlagen
Beratungsfolge:
Datum
09.01.2013
14.02.2013
13.03.2013
12.06.2013
Gremium
BVV Reinickendorf
BauA
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/015/2013
Bau/010/2013
BVV/017/2013
BVV/020/2013
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
14.05.2013
Drucksache Nr. 0343
XIX. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung
Energierückspeisung bei bezirkseigenen Aufzugsanlagen
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.03.2013
- Drucksache Nr. 0343/XIX -:
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern bei bezirkseigenen Aufzugsanlagen eine
Energierückspeisung wirtschaftlich und technisch möglich ist. Generell soll bei Neubau und
Umbauten/notwendigen Nachrüstungen von Aufzugsanlagen die Verwendung von
regenerativen Antrieben geprüft werden. Des Weiteren sind weitere Energiesparmaßnahmen
wie stromsparende LEDs für die Beleuchtung etc. zu untersuchen.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Regenerative Antriebe bei Aufzugsanlagen, mit denen die Bremsenergie in das Netz ein- bzw.
zurückgespeist werden kann, lassen sich aufgrund der nicht unerheblichen Investitionskosten in
der Regel nur bei Aufzugsanlagen mit einer hohen Nutzungsintensität bzw. -häufigkeit und
langen Fahrstrecken wirtschaftlich darstellen.
In der Mehrheit der bezirkseigenen Liegenschaften, die mit einer Aufzugsanlage ausgestattet
sind, lösen diese Anlagen ein Zugangs- und kein Beförderungsproblem. Das bedeutet, diese
Aufzugsanlagen dienen insbesondere in Schulen (ca. 2/3 der Gesamtanlagen) dazu, im
Bedarfsfall einen barrierefreien Zugang zu den Gebäuden zu ermöglichen. Die Anzahl der
Fahrten dieser Anlagen muss infolgedessen als gering eingeschätzt werden.
Von den im Bezirk betriebenen 67 Personen-, Kleingüteraufzügen und Treppenliften besitzen
nur 18 Anlagen einen für die Rückspeisung von elektrischer Energie notwendigen Seilantrieb.
Die durchschnittliche Förderhöhe dieser Anlagen beträgt lediglich ca. 13 m.
Der maßgebliche Energieverbrauch bei den bezirkseigenen Aufzugsanlagen wird aufgrund der
Nutzungskategorie dieser Anlagen im Wesentlichen der Stillstandsverbrauch sein.
Die Verwendung von energiesparenden Beleuchtungen (LEDs), einer automatischen
Kabinenlichtabschaltung sowie der Einführung eines "Standby-Betriebes" für die Zeiten, in
denen die Aufzugsanlagen nicht zur Verfügung stehen müssen, bieten demzufolge das größte
Einsparpotential. Diese Maßnahmen können bei zukünftigen Modernisierungen und im Bereich
des Neubaus Berücksichtigung finden.
Ich bitte die Drucksache Nr. 0343/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister