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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
07.10.15, 17:17
Aktualisiert
27.01.18, 13:34

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Jugend, Familie und Soziales Datum: 0229/XIX-04 21.03.2013 Ursprungsdrucksachenart: Beschlussempfehlung Ursprungsinitiator: Temporärer Ausschuss für transparente und moderne Öffentlichkeitsarbeit ,, Transparente und moderne Öffentlichkeitsarbeit im Bezirk Reinickendorf - Öffentliche Dokumentation der "Kiezrunden" nach § 78 KJHG Beratungsfolge: Datum 12.09.2012 26.09.2012 14.11.2012 10.04.2013 Gremium BVV Reinickendorf JHA BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/011/2012 JHA/006/2012 BVV/013/2012 BVV/018/2013 überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abt. Jugend, Familie und Soziales An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 20.03.2013 Drucksache Nr. 0229-04 XIX. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Transparente und moderne Öffentlichkeitsarbeit im Bezirk Reinickendorf – Öffentliche Dokumentation der „Kiezrunden“ nach § 78 KJHG Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2012 Drucksache Nr. 0229/XIX-04 -: „Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und welche Informationen der Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 KJHG im Internet veröffentlicht werden können. Das Prüfergebnis ist der BVV und dem JHA zur Beratung vorzulegen.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: In Reinickendorf gibt es seit Jahren eine breite Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG, in denen sich das Jugendamt gemeinsam mit Akteuren der Jugendhilfe zu Fachthemen und -planungen verständigt. Diese Arbeitsgemeinschaften haben folgende Zielstellungen: - Partnerschaftliche Zusammenarbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe Optimierung des Angebots für Kinder, Jugendliche und Familien durch qualifizierte Kooperation Sicherung der Trägervielfalt und Pluralität Die Aufgaben der sog. „Kiezrunden“ lassen sich in folgende Punkte gliedern: - Einhaltung, Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung und Weiterentwicklung fachlicher Standards Abstimmung von Angeboten mit dem Ziel der Vernetzung von Einrichtungen, Diensten und Initiativen Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für den Jugendhilfeausschuss, Institutionen und Gremien Eine Veröffentlichung dieser Ergebnisse kommt aus folgenden Gründen nicht in Betracht: In der Kommentierung zum SGB VIII heißt es: „Im Gegensatz zum Jugendhilfeausschuss sind Arbeitsgemeinschaften keine in den kommunalen Verfassungsaufbau eingeordneten Ausschüsse mit bestimmten Kontroll- und Mitwirkungsrechten…“ (Wiesner SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, Kommentar, 3. Auflage München 2006) Daraus folgt, dass es ein Öffentlichkeitsgebot analog zum Jugendhilfeausschuss nicht gibt. Die Geschäftsordnungen der Arbeitsgemeinschaften sehen aus dem o.g. Gründen auch keine öffentlichen Sitzungen vor. Wir bitten, die Drucksache Nr. 0229/XIX-04 damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Andreas Höhne Bezirksstadtrat