Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
07.10.15, 17:19
Aktualisiert
27.01.18, 13:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XIX. Wahlperiode
Drucksache-Nr:
Vorlage zur Kenntnisnahme
Aktueller Initiator:
Datum:
Bezirksamt
Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
0409/XIX
21.08.2013
Ursprungsdrucksachenart:
Empfehlung
Ursprungsinitiator:
CDU/Bündnis 90/Die Grünen
Stephan Schmidt, Claudia Skrobek, Torsten Hauschild
Reinickendorf vor Fluglärm schützen III
Beratungsfolge:
Datum
10.04.2013
25.04.2013
25.04.2013
12.06.2013
11.09.2013
Gremium
BVV Reinickendorf
GesSoz
Verkehr
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/018/2013
GeS/015/2013
Ver/011/2013
BVV/020/2013
BVV/022/2013
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sachverhalt:
(Text siehe Anlage)
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
20.08.2013
Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,
Ordnung und Gewerbe
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
Drucksache Nr. 0409
XIX. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf vor Fluglärm schützen III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.06.2013 Drucksache Nr. 0409/XIX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass beantragte Lärmschutzmaßnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner angemessen
gewährt werden.“
wird gemäß § 13 BzVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend des Beschlusses an die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:
„Aufgrund der Notwendigkeit des Weiterbetriebes des Flughafens Berlin-Tegel auf unbestimmte
Zeit haben Anwohner Anträge auf Schallschutzmaßnahmen bzw. angemessene Entschädigung
in Geld bei der zuständigen Behörde […] gestellt. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres
Einganges bearbeitet. Eine Reihe von Anträgen ist bereits geprüft und beschieden worden.“
Nach Rechtsauffassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gilt für den
Flughafen Berlin-Tegel als Anspruchsgrundlage auf passive Lärmschutzmaßnahmen weiterhin
die Verordnung über die Festlegung des Lärmschutzbereiches von 1976.
„lnwieweit dies zutrifft, wird derzeit vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem
laufenden Verwaltungsstreitverfahren um die Ablehnung eines Antrages auf Schallschutz
überprüft. Der Ausgang dieses Verfahrens sollte abgewartet werden […].“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0409/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Martin Lambert
Bezirksstadtrat