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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
07.10.15, 17:19
Aktualisiert
27.01.18, 13:38

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Drucksache-Nr: Vorlage zur Kenntnisnahme Aktueller Initiator: Datum: Bezirksamt Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe 0409/XIX 21.08.2013 Ursprungsdrucksachenart: Empfehlung Ursprungsinitiator: CDU/Bündnis 90/Die Grünen Stephan Schmidt, Claudia Skrobek, Torsten Hauschild Reinickendorf vor Fluglärm schützen III Beratungsfolge: Datum 10.04.2013 25.04.2013 25.04.2013 12.06.2013 11.09.2013 Gremium BVV Reinickendorf GesSoz Verkehr BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/018/2013 GeS/015/2013 Ver/011/2013 BVV/020/2013 BVV/022/2013 überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: (Text siehe Anlage) Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 20.08.2013 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf Drucksache Nr. 0409 XIX. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vor Fluglärm schützen III Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.06.2013 Drucksache Nr. 0409/XIX -: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass beantragte Lärmschutzmaßnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner angemessen gewährt werden.“ wird gemäß § 13 BzVG berichtet: Das Bezirksamt hat sich entsprechend des Beschlusses an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt Folgendes mit: „Aufgrund der Notwendigkeit des Weiterbetriebes des Flughafens Berlin-Tegel auf unbestimmte Zeit haben Anwohner Anträge auf Schallschutzmaßnahmen bzw. angemessene Entschädigung in Geld bei der zuständigen Behörde […] gestellt. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Eine Reihe von Anträgen ist bereits geprüft und beschieden worden.“ Nach Rechtsauffassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gilt für den Flughafen Berlin-Tegel als Anspruchsgrundlage auf passive Lärmschutzmaßnahmen weiterhin die Verordnung über die Festlegung des Lärmschutzbereiches von 1976. „lnwieweit dies zutrifft, wird derzeit vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem laufenden Verwaltungsstreitverfahren um die Ablehnung eines Antrages auf Schallschutz überprüft. Der Ausgang dieses Verfahrens sollte abgewartet werden […].“ Wir bitten, die Drucksache Nr. 0409/XIX damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Martin Lambert Bezirksstadtrat