Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlage zur VzK_0448_XIX.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Anlage zur VzK_0448_XIX.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
07.10.15, 17:24
Aktualisiert
28.01.18, 01:49

öffnen download melden Dateigröße: 1,2 MB

Inhalt der Datei

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin I u ng Stadtentwicklu ng, Umwelt, Ordnung und Gewerbe Abtei beffi Bezirksstadtrat Martin Lambert Rathaus Reinickendorf, Eichborndam m 21 51239 '13437 Berlin Herrn Vorsitzenden Rainer Teschner-Steinhardt Fluglärmschutzkommission Bezirksamt Neukölln von Berlin Karl-Marx-Str. 83 12O4O Berlin T€lefonr 030 / 90 2 94 2260 Telefax: 030 / 90 2 94 3418 lnternet:http://wW.berlin.de/ba-reinickendorl martin.lambert@reinickendorf.berlin.de Berlin, 25. Juli 2013 Neuregelung der Lande- und Abstellentgelte TXL - lhre Mail vom 22. Jult 2013 Sehr geehrter Herr Teschner-Steinhardt, zu den vorgelegten Unterlagen darf ich wie folgt Stellung nehmen: Grundsätzlich haben die Anwohnerinnen und Anwohner von TXL drei berechtigte Anliegen, die bei der Gestaltung der Entgeltordnung Berücksichtigung finden müssen: Erstens muss die Lärmbelastung in den Tagesrand- und Nachtzeiten deutlich reduziert werden. Zweitens geht es darum, die Flugbewegungen auch tagsüber zu begrenzen. Und schließlich dürfen keine neuen Flugverbindungen mehr nach TXL aufgebaut werden. Erstens gilt es, die Lärmbelastung in den Tagesrand- und Nachtzeiten zu reduzieren. Hierbei müssen die Fluggesellschaften auch mit wirtschaftlichen Anreizen gedrängt werden, diese Zeiten flugfrei zu halten. Die nun vorgelegten Aufschläge auf das lärmbezogene Landeentgelt bieten diese Chance. lch gehe davon aus, dass diese Aufschläge auch Anwendung finden auf die im Einzelfall durch die örtliche Luftaufsicht sowie die Oberste Landesluftfahrtbehörde stattgegebenen Ausnahmegeneh m ig u ngen für Nachtflüge. Zweitens muss sichergestellt werden, dass Fluggesellschaften grundsätzlich finanzielle Anreize erhalten, anstelle von TXL den Flughafen Schönefeld anzufliegen. Dies wird durch die vorgesehenen Lärmzuschläge pro Lärmklasse nicht erreicht! Es ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass die Lärmentgelte ab 2014 gegenüber 2013 bis einschließlich Lärmklasse 3 reduziert werden sowie das Entgelt in Lärmklasse 4 konstant bleibt. Die ab 2014 gellenden lärmabhängigen Entgelte müssen gegenüber 2013 in jeder Lärmklasse höher ausfallen! Hierdurch würde zudem vermieden, dass den Fluggesellschäften ein rechnerischer Ausgleich für die Erhöhung der Zuschläge für die Tagesrand- und Nachtzeiten, bei Betrachtung aller Landungen über 24 Stunden, im Vergleich zur jetzigen Situation entsteht. Buslinien: 221, 322, X 33 U-Bahnlinie 8 bis Rathaus Reinrckendorf S-Bahnlinie 1 + 85 bis Wittenau (Nordbahn) 2 Schon in meinem Brief vom 6. Juni 2013 hatte ich eine Verdoppelung der Entgelte pro Lärmklasse vorgeschlagen. Diese Forderung bleibt bestehen! lnsbesondere Flugbewegungen in der Lärmklasse 3 - nach unseren Erkenntnissen fallen hierunter die meisten Luftfahrtzeuge in TXL (A 319, A 320) - würden sich um über 12 Prozent reduzieren. Dies ist der völlig falsche Anreiz für die Fluggesellschaften! Um aber abschließend beurteilen zu können, irvie sich die Entgeltstruktur auf Landungen und Starts auswirkt, ist eine Übersicht nötig, aus der hervorgeht, wie viele Flugzeuge in dJn jeweiligen Lärmklassen starten. Hier sei nochmals an die diesbezügliche Bitte von lhnen, Herr Teschner-Steinhardt, an Herrn Dr. Bunse vom 1 1 . Juli 2013 erinnert. Würden die vorgelegten Entgelte zum Tragen kommen, würde der für die Anwohnerinnen und Anwohner positive Effekt - absehbar geringere Belastung in Tagesrand- und Nachtzeiten durch den negativen Effekt - noch höhere Belastung am Tage - mehr als überkompensiert werden. Die Anwohnerinnen und Anwohner benötigen aber eine Gesamtentlastung - tags und nachtsl - Drittens darf aus grundsätzlicher Sicht zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei den verkehrsfördernden Konditionen zugunsten von TXL kein Destinations-Förderbetrag mehr gewährt werden! Die bereits sehr hohe Auslastung von TXL darf nicht durch neue Verbindungen weiter ansteigen! Für die Förderung ,,zur Generierung einer nachhaltigen Anbindung des Standortes Berlin an neue Destinationen" ist mit dem bevorstehenden Ende des Flugbetriebes TXL die Grundlage entzogen! Diese Förderung muss sich auf Schönefeld und anschließend auf BER konzentrieren! lch erlaube mir, diese Stellungnahme den übrigen Mitgliedern der Fluglärmschutzkommission, der Obersten Landesluftfahrtbehörde sowie dem Senator für Stadtentwicklung und Umwelt zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Martin Lambert