Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16.10.2013.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
07.10.15, 17:26
Aktualisiert
28.01.18, 01:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XIX. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt
Abt. Jugend, Familie und Soziales
Datum:
0483/XIX
16.10.2013
Ursprungsdrucksachenart:
Beschlussempfehlung
Ursprungsinitiator:
Ausschuss für Integration
,,
Mittelbestreitung für die integrationspolitische Arbeit im Bezirk
Reinickendorf
Beratungsfolge:
Datum
14.08.2013
13.11.2013
Gremium
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/021/2013
BVV/024/2013
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Jugend, Familie und Soziales
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
15.10.2013
Drucksache Nr. 0483
XIX. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung
Mittelbestreitung für die integrationspolitische Arbeit im Bezirk Reinickendorf
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom
14.08.2013 - Drucksache Nr. 0483/XIX - :
„Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung
für Arbeit, Integration und Frauen dafür einzusetzen, dass aus dem Etat der
Senatsverwaltung oder auf Anregung der Senatsverwaltung über den Landeshaushalt
des Landes Berlin für die bezirkliche Integrationsarbeit ein gesonderter und
fachgebundener Etat zur Verfügung gestellt wird, der die Durchführung der laut Gesetz
zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) vorgeschriebenen
bezirklichen Aufgaben ermöglicht.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
gewandt und mit Schreiben vom 20. September 2013 folgende Stellungnahme der
Senatorin Dilek Kolat erhalten:
„… Die BVV möchte, dass mein Haus oder auf meine Anregung hin über den
Landeshaushalt für die bezirkliche Integrationsarbeit ein gesonderter und
fachgebundener Etat zur Verfügung gestellt wird.
Nach dem Allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) ist die Integration von
ethnischen Minderheiten und Zuwanderern auf Landesebene Sache des Senats. Dies
bedeutet, dass mit Ausnahme dieser gesamtstädtischen Aufgaben die Zuständigkeit für
die Integrationsarbeit grundsätzlich auf bezirklicher Ebene in der Zuständigkeit der
Bezirke liegt.
Ich halte es für das bewährte Verfahren, dass die Bezirke entsprechend der ihnen zur
Verfügung gestellten Globalmittel Ihre Verantwortung wahrnehmen und eigenständig
Prioritäten setzen. Der Senat ist hierbei mit mehreren Instrumenten auch im Sozialraum
unterstützend tätig, zum Beispiel über die Quartiersmanagements, die Stadtteilzentren
und künftig durch mein Haus verstärkt auch für die Koordinierung von Integrationslotsen
und die Einbeziehung ausländischer Roma.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0483/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Andreas Höhne
Bezirksstadtrat