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Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16.10.2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16.10.2013.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
07.10.15, 17:26
Aktualisiert
28.01.18, 01:30

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Jugend, Familie und Soziales Datum: 0483/XIX 16.10.2013 Ursprungsdrucksachenart: Beschlussempfehlung Ursprungsinitiator: Ausschuss für Integration ,, Mittelbestreitung für die integrationspolitische Arbeit im Bezirk Reinickendorf Beratungsfolge: Datum 14.08.2013 13.11.2013 Gremium BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/021/2013 BVV/024/2013 ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Jugend, Familie und Soziales An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 15.10.2013 Drucksache Nr. 0483 XIX. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Mittelbestreitung für die integrationspolitische Arbeit im Bezirk Reinickendorf Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.08.2013 - Drucksache Nr. 0483/XIX - : „Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen dafür einzusetzen, dass aus dem Etat der Senatsverwaltung oder auf Anregung der Senatsverwaltung über den Landeshaushalt des Landes Berlin für die bezirkliche Integrationsarbeit ein gesonderter und fachgebundener Etat zur Verfügung gestellt wird, der die Durchführung der laut Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) vorgeschriebenen bezirklichen Aufgaben ermöglicht.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gewandt und mit Schreiben vom 20. September 2013 folgende Stellungnahme der Senatorin Dilek Kolat erhalten: „… Die BVV möchte, dass mein Haus oder auf meine Anregung hin über den Landeshaushalt für die bezirkliche Integrationsarbeit ein gesonderter und fachgebundener Etat zur Verfügung gestellt wird. Nach dem Allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) ist die Integration von ethnischen Minderheiten und Zuwanderern auf Landesebene Sache des Senats. Dies bedeutet, dass mit Ausnahme dieser gesamtstädtischen Aufgaben die Zuständigkeit für die Integrationsarbeit grundsätzlich auf bezirklicher Ebene in der Zuständigkeit der Bezirke liegt. Ich halte es für das bewährte Verfahren, dass die Bezirke entsprechend der ihnen zur Verfügung gestellten Globalmittel Ihre Verantwortung wahrnehmen und eigenständig Prioritäten setzen. Der Senat ist hierbei mit mehreren Instrumenten auch im Sozialraum unterstützend tätig, zum Beispiel über die Quartiersmanagements, die Stadtteilzentren und künftig durch mein Haus verstärkt auch für die Koordinierung von Integrationslotsen und die Einbeziehung ausländischer Roma.“ Wir bitten, die Drucksache Nr. 0483/XIX damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Andreas Höhne Bezirksstadtrat