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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
07.10.15, 17:29
Aktualisiert
27.01.18, 22:30

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Schule, Bildung und Kultur Datum: 0522/XIX 04.12.2013 Ursprungsdrucksachenart: Empfehlung Ursprungsinitiator: CDU/Bündnis 90/Die Grünen Stephan Schmidt, Harald Muschner, Andrea Behnke Mindeststandard für Lernmittel seit dem Schuljahr 2012/2013 Beratungsfolge: Datum 11.09.2013 08.01.2014 Gremium BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/022/2013 BVV/026/2013 mit Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 03.12.2013 Abteilung Schule, Bildung und Kultur An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf Drucksache Nr. 0522 XIX. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Mindeststandard für Lernmittel seit dem Schuljahr 2012/2013 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.09.2013 - Drucksache Nr. 0522/XIX -: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, die erheblichen Einbußen im Grundschulbereich je nicht lernmittelbefreitem Schüler von 15,95 € auf 3,34 € zurückzunehmen sowie den Zuschlag in Höhe von 10,00 € pro Kind in der 1. bis 4. Klasse wieder zu leisten.“ wird gem. § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 23.10.2013 nimmt der zuständige Staatssekretär wie folgt Stellung: „[…] Dazu ist festzustellen:  Ein Kürzung der seitens des Landes für Lehr- und Lernmittel zur Verfügung gestellten Finanzbeträge ist nicht erfolgt. Ihr Bezirk hat gemäß Schreiben von SenFin - II D-HB 1/2010 - vom 15.04.2011 im Jahr 2012 für Lehr- und Lernmittel rd. 2.933.671 € erhalten, im Jahr 2013 waren es rd. 2.938.986 €.  An Grundschulen werden für Schülerinnen und Schüler, die nicht von der Zahlung eines privat zu erbringenden Eigenanteils bei Lernmitteln (bis zu 100 € pro Kopf und Schuljahr) befreit sind, auf der Grundlage der Mindeststandards für Lernmittel und einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von vier Jahren Sachmittel in Höhe von 3,34 € pro Kopf und Schuljahr berechnet (s. Anlage 1).  Der im BW-Beschluss benannte frühere Pro-Kopf-Betrag von 15,95 € war zu ändern, da mit Inkraftsetzung der LernmittelVO v. 16.12.2010 eine bis dato den Lernmitteln zugeordnete Gruppe - Arbeitsmittel und Verbrauchsmaterialien - nicht mehr den Lernmitteln (mit Eigenbeteiligung) zugeordnet wurde, sondern den Lehrmitteln (unentgeltlich für alle) - und somit aus dem Lehrmitteletat zu finanzieren sind. Des Weiteren wurde die Gruppe der zusätzlichen Sachmittel für schulbuchergänzende Lernmittel (in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 von 10,00 € pro Kopf und Schuljahr) Bestandteil der geltenden Mindeststandards für Lernmittel. Außerdem sind die Anteile für Klassensätze entfallen, da diese nicht mehr den schülerbezogenen Pro-Kopf-Sätzen zuzuordnen sind. Diese sind aus Bezirksmitteln bereit zu stellen.  Nach wie vor werden zusätzlich Zuschläge in Höhe von 10 v. H. des Gesamtbedarfs für Lernmittel bereit gestellt sowie auch weitere Zuschläge für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache.  Sofern die den Grundschulen Ihres Bezirks zur Verfügung gestellten Mittel nicht auskömmlich sein sollten, besteht gemäß § 7 Abs. 5 SchulG für den Bezirk die Möglichkeit, die erforderlichen Mittel bereit zu stellen. Der Bezirk kann "zwischen den Schulen Wertausgleichsmaßnahmen zur bedarfsgerechten Ausstattung vornehmen".  Ich nehme Ihr Schreiben zum Anlass, eine Vereinfachung in der Handhabung der zweckgebundenen Sachmittel für Lern- und Lehrmittel zu prüfen, da die vielfach erläuterten Sachverhalte (Definitionen und Berechnungen) immer wieder dargestellt werden müssen, obwohl die Beträge seit 2007 deutlich erhöht wurden, was auch am hohen Rücklagenbestand aus den zweckgebundenen Sachmitteln für Lehr- und Lernmittel (für den Bezirk Reinickendorf rd. 499.343 €) erkennbar ist (s. Anlage 2, Vorlage von SenFin - II G-HB 1876-01/2013 - vom 24.03.2013 an den Unterausschuss Bezirke).“ Die in Aussicht gestellte Vereinfachung in der Handhabung der zweckgebundenen Sachmittel für Lern- und Lehrmittel wird begrüßt. Richtig ist, dass die von der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) zugewiesenen Lehr- und Lernmittel für alle Schulzweige insgesamt nicht gekürzt wurden. Der darin enthaltene Lernmittelanteil für die Grundschulen wurde allerdings zu Gunsten der Integrierten Sekundarschulen (ISS) erheblich gekürzt. Das Bezirksamt bedauert, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) nicht beabsichtigt, die Lernmittelsätze für Grundschulen wieder anzuheben. Der dargelegte Wertausgleich widerspricht der Systematik der Lernmittelberechnung. Die Höhe der benötigten Lernmittel pro Schüler/-in für die einzelnen Schulzweige wird von SenBJW aufgrund von Berechnungen, die dem Bezirk nicht bekannt sind, festgelegt und müsste daher auch von dort korrigiert werden, sofern die Berechnungen nicht korrekt sein sollten. Wir bitten, die Drucksache Nr. 0522/XIX damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Katrin Schultze-Berndt Bezirksstadträtin