Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
07.10.15, 17:29
Aktualisiert
27.01.18, 22:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XIX. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt
Abt. Schule, Bildung und Kultur
Datum:
0522/XIX
04.12.2013
Ursprungsdrucksachenart:
Empfehlung
Ursprungsinitiator:
CDU/Bündnis 90/Die Grünen
Stephan Schmidt, Harald Muschner, Andrea Behnke
Mindeststandard für Lernmittel seit dem Schuljahr 2012/2013
Beratungsfolge:
Datum
11.09.2013
08.01.2014
Gremium
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/022/2013
BVV/026/2013
mit Änderungen in der BVV beschlossen
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
03.12.2013
Abteilung Schule, Bildung und Kultur
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
Drucksache Nr. 0522
XIX. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung
Mindeststandard für Lernmittel seit dem Schuljahr 2012/2013
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.09.2013
- Drucksache Nr. 0522/XIX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, die
erheblichen Einbußen im Grundschulbereich je nicht lernmittelbefreitem Schüler von 15,95 €
auf 3,34 € zurückzunehmen sowie den Zuschlag in Höhe von 10,00 € pro Kind in der 1. bis 4.
Klasse wieder zu leisten.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft um
Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 23.10.2013 nimmt der zuständige Staatssekretär
wie folgt Stellung:
„[…] Dazu ist festzustellen:
Ein Kürzung der seitens des Landes für Lehr- und Lernmittel zur Verfügung gestellten
Finanzbeträge ist nicht erfolgt. Ihr Bezirk hat gemäß Schreiben von SenFin - II D-HB 1/2010
- vom 15.04.2011 im Jahr 2012 für Lehr- und Lernmittel rd. 2.933.671 € erhalten, im Jahr
2013 waren es rd. 2.938.986 €.
An Grundschulen werden für Schülerinnen und Schüler, die nicht von der Zahlung eines
privat zu erbringenden Eigenanteils bei Lernmitteln (bis zu 100 € pro Kopf und Schuljahr)
befreit sind, auf der Grundlage der Mindeststandards für Lernmittel und einer
durchschnittlichen Nutzungsdauer von vier Jahren Sachmittel in Höhe von 3,34 € pro Kopf
und Schuljahr berechnet (s. Anlage 1).
Der im BW-Beschluss benannte frühere Pro-Kopf-Betrag von 15,95 € war zu ändern, da mit
Inkraftsetzung der LernmittelVO v. 16.12.2010 eine bis dato den Lernmitteln zugeordnete
Gruppe - Arbeitsmittel und Verbrauchsmaterialien - nicht mehr den Lernmitteln (mit
Eigenbeteiligung) zugeordnet wurde, sondern den Lehrmitteln (unentgeltlich für alle) - und
somit aus dem Lehrmitteletat zu finanzieren sind. Des Weiteren wurde die Gruppe der
zusätzlichen Sachmittel für schulbuchergänzende Lernmittel (in den Jahrgangsstufen 1 bis 4
von 10,00 € pro Kopf und Schuljahr) Bestandteil der geltenden Mindeststandards für
Lernmittel. Außerdem sind die Anteile für Klassensätze entfallen, da diese nicht mehr den
schülerbezogenen Pro-Kopf-Sätzen zuzuordnen sind. Diese sind aus Bezirksmitteln bereit
zu stellen.
Nach wie vor werden zusätzlich Zuschläge in Höhe von 10 v. H. des Gesamtbedarfs für
Lernmittel bereit gestellt sowie auch weitere Zuschläge für Schülerinnen und Schüler
nichtdeutscher Herkunftssprache.
Sofern die den Grundschulen Ihres Bezirks zur Verfügung gestellten Mittel nicht
auskömmlich sein sollten, besteht gemäß § 7 Abs. 5 SchulG für den Bezirk die Möglichkeit,
die erforderlichen Mittel bereit zu stellen. Der Bezirk kann "zwischen den Schulen
Wertausgleichsmaßnahmen zur bedarfsgerechten Ausstattung vornehmen".
Ich nehme Ihr Schreiben zum Anlass, eine Vereinfachung in der Handhabung der
zweckgebundenen Sachmittel für Lern- und Lehrmittel zu prüfen, da die vielfach erläuterten
Sachverhalte (Definitionen und Berechnungen) immer wieder dargestellt werden müssen,
obwohl die Beträge seit 2007 deutlich erhöht wurden, was auch am hohen
Rücklagenbestand aus den zweckgebundenen Sachmitteln für Lehr- und Lernmittel (für den
Bezirk Reinickendorf rd. 499.343 €) erkennbar ist (s. Anlage 2, Vorlage von SenFin - II G-HB
1876-01/2013 - vom 24.03.2013 an den Unterausschuss Bezirke).“
Die in Aussicht gestellte Vereinfachung in der Handhabung der zweckgebundenen Sachmittel
für Lern- und Lehrmittel wird begrüßt. Richtig ist, dass die von der Senatsverwaltung für
Finanzen (SenFin) zugewiesenen Lehr- und Lernmittel für alle Schulzweige insgesamt nicht
gekürzt wurden. Der darin enthaltene Lernmittelanteil für die Grundschulen wurde allerdings zu
Gunsten der Integrierten Sekundarschulen (ISS) erheblich gekürzt. Das Bezirksamt bedauert,
dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) nicht beabsichtigt,
die Lernmittelsätze für Grundschulen wieder anzuheben.
Der dargelegte Wertausgleich widerspricht der Systematik der Lernmittelberechnung. Die Höhe
der benötigten Lernmittel pro Schüler/-in für die einzelnen Schulzweige wird von SenBJW
aufgrund von Berechnungen, die dem Bezirk nicht bekannt sind, festgelegt und müsste daher
auch von dort korrigiert werden, sofern die Berechnungen nicht korrekt sein sollten.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0522/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Katrin Schultze-Berndt
Bezirksstadträtin