Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
07.10.15, 17:53
Aktualisiert
27.01.18, 22:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt
Abt. Wirtschaft und Bauen
Datum:
Ursprungsdrucksachenart:
Vorlage zur Kenntnisnahme
Ursprungsinitiator:
Bezirksamt
Aufstellung des Bebauungsplanes 12-24
Beratungsfolge:
Datum
10.02.2010
Gremium
BVV Reinickendorf
BVV/038/2010
Sachverhalt:
(Text siehe Anlage)
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
1054/XVIII
20.01.2010
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abt. Wirtschaft und Bauen
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
19.01.2010
Drucksache Nr.
XVIII. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
für das Grundstück Speerweg
Betr.: Aufstellung des Bebauungsplanes 12-24 vom
7-9 / Maximiliankorso 31 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Frohnau
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Der Fachbereich Stadt- und Regionalplanung wurde beauftragt, für das Grundstück Speerweg
7-9 / Maximiliankorso 31 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Frohnau einen Bebauungsplan mit
der Bezeichnung 12-24 aufzustellen. Der Bebauungsplan soll Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung –Seniorenpflegeheim und -tagesstätte– festsetzen.
Für den Bebauungsplan 12-24 soll die Darlegung der Planungsziele sowie die Anhörung der
Bürger nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in den Räumen des Fachbereiches Stadt- und
Regionalplanung für die Dauer von 4 Wochen stattfinden. Die Beteiligung der betroffenen
Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (frühzeitige
Trägerbeteiligung) soll durchgeführt werden.
Begründung:
Veranlassung und Erforderlichkeit , Ziele und Zwecke der Planung
Ein privater Träger beabsichtigt, auf seinem Grundstück Speerweg 7-9/ Maximiliankorso 31 in
Berlin-Frohnau ein Seniorenpflegeheim mit Seniorentagesstätte zu errichten.
Geplant ist ein Seniorenwohnheim mit ca. 45 Einzelzimmern sowie eine Seniorentagesstätte für
ca. 30 Tagesgäste. Die neue Einrichtung entspricht den Richtlinien der Heim-Mindestbauverordnung.
Auf dem Grundstück befindet sich bereits eine Tagesstätte für Senioren mit 20 Plätzen sowie
Räume für eine Seniorenwohngemeinschaft mit 8 Plätzen. Das Gebäude ist in einem sehr
sanierungsbedürftigem Zustand und soll abgerissen werden. Es soll eine den heutigen
Bedürfnissen entsprechende Pflegeeinrichtung geschaffen werden für Menschen, die nicht
mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen und in der häuslichen Umgebung nicht das
erforderliche Maß an medizinisch-pflegerischer Betreuung erhalten können.
Das Grundstück liegt nach der verbindlichen Bauleitplanung im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes XX-25p vom 7.2.2006. Der Bebauungsplan setzt hier als Art der Nutzung
Allgemeines
-2-
-2-
Wohngebiet fest. Das Maß der Nutzung beträgt II Vollgeschosse + Dach, GRZ 0,2, GFZ 0,3 ,
sowie offene Bauweise, in einer Tiefe von 20 m, gemessen ab vorderer Baugrenze des
Speerwegs sowie des Maximiliankorsokorso. Durch textliche Festsetzung wird bestimmt, dass
bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche die Flächen von Aufenthaltsräumen in
anderen als Vollgeschossen einschließlich der dazu gehörigen Treppenräume und
einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen sind.
Das Grundstück hat eine Größe von 2.682,00 m². Bedingt durch den erforderlichen Raumbedarf
einer derartigen Einrichtung überschreiten die Nutzungsmaße eines Neubaus nach jetzigem
Planungsstand mit einer Grundflächenzahl von GRZ 0,31 und einer Geschossflächenzahl GFZ
0,49 in den Vollgeschossen die festgesetzte Nutzungsmaße GRZ 0,2 und GFZ 0,3 erheblich.
Dieser Neubau ist auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts nicht realisierbar.
Befreiungsgründe gemäß § 31 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor. Um die öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und somit den für dieses
Konzept erforderlichen Raumbedarf zu ermöglichen, wird die Aufstellung eines qualifizierten
Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung
unter Berücksichtigung der städtebauliche Eigenart des Ortsteils Frohnau.
Als Art der Nutzung soll die Baufläche als -Fläche für den Gemeinbedarf- mit der
Zweckbestimmung "Seniorenpflegeheim und -tagesstätte" festgesetzt werden. Diese
Festsetzung entspricht zum einen der bisherigen bzw. der künftigen Nutzung, zum anderen wird
damit ausgeschlossen, dass nach einer möglichen Aufgabe der geplanten Nutzung hier
Wohnungsbau errichtet werden kann, der dann in diesem Umfang dem Maß der baulichen
Nutzung für Wohngrundstücke in Frohnau widersprechen würde. Die überbaubare Fläche des
Grundstücks wird durch Baukörperausweisung festgesetzt. Die Bebauung innerhalb der
Baukörperausweisung wird 2-geschossig sein.
Der Bebauungsplanbereich 12-24 liegt innerhalb der "Gartenstadt Frohnau", die im Jahre 2006
durch 23 qualifizierte Bebauungspläne in ihrem Bestand gesichert wurde. Bis auf wenige
Bereiche setzen diese Bebauungspläne in der Gartenstadt eine Geschossflächenzahl von GFZ
0,3 fest. Gemeinbedarfseinrichtungen (wie Feuerwehr, Schulen, Turnhallen usw.) stellen jedoch
eine grundsätzlich andere Nutzungsart dar und sind damit nicht den Beurteilungskriterien
unterworfen, die für Wohnungsbau anzusetzen sind. Dies gilt sowohl für das Maß der Nutzung
als auch für die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche.
Das Planungsziel ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.
Für den Bebauungsplan soll das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB angewendet
werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben werden im
Laufe des Verfahrens ermittelt.
Anlage:
Planausschnitt mit Geltungsbereich im Maßstab 1 : 5000
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Martin Lambert
Bezirksstadtrat