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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
07.10.15, 17:53
Aktualisiert
27.01.18, 22:53

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XVIII. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Wirtschaft und Bauen Datum: Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme Ursprungsinitiator: Bezirksamt Aufstellung des Bebauungsplanes 12-24 Beratungsfolge: Datum 10.02.2010 Gremium BVV Reinickendorf BVV/038/2010 Sachverhalt: (Text siehe Anlage) Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ 1054/XVIII 20.01.2010 Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abt. Wirtschaft und Bauen An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 19.01.2010 Drucksache Nr. XVIII. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung für das Grundstück Speerweg Betr.: Aufstellung des Bebauungsplanes 12-24 vom 7-9 / Maximiliankorso 31 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Frohnau Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Der Fachbereich Stadt- und Regionalplanung wurde beauftragt, für das Grundstück Speerweg 7-9 / Maximiliankorso 31 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Frohnau einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-24 aufzustellen. Der Bebauungsplan soll Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung –Seniorenpflegeheim und -tagesstätte– festsetzen. Für den Bebauungsplan 12-24 soll die Darlegung der Planungsziele sowie die Anhörung der Bürger nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in den Räumen des Fachbereiches Stadt- und Regionalplanung für die Dauer von 4 Wochen stattfinden. Die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Trägerbeteiligung) soll durchgeführt werden. Begründung: Veranlassung und Erforderlichkeit , Ziele und Zwecke der Planung Ein privater Träger beabsichtigt, auf seinem Grundstück Speerweg 7-9/ Maximiliankorso 31 in Berlin-Frohnau ein Seniorenpflegeheim mit Seniorentagesstätte zu errichten. Geplant ist ein Seniorenwohnheim mit ca. 45 Einzelzimmern sowie eine Seniorentagesstätte für ca. 30 Tagesgäste. Die neue Einrichtung entspricht den Richtlinien der Heim-Mindestbauverordnung. Auf dem Grundstück befindet sich bereits eine Tagesstätte für Senioren mit 20 Plätzen sowie Räume für eine Seniorenwohngemeinschaft mit 8 Plätzen. Das Gebäude ist in einem sehr sanierungsbedürftigem Zustand und soll abgerissen werden. Es soll eine den heutigen Bedürfnissen entsprechende Pflegeeinrichtung geschaffen werden für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen und in der häuslichen Umgebung nicht das erforderliche Maß an medizinisch-pflegerischer Betreuung erhalten können. Das Grundstück liegt nach der verbindlichen Bauleitplanung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XX-25p vom 7.2.2006. Der Bebauungsplan setzt hier als Art der Nutzung Allgemeines -2- -2- Wohngebiet fest. Das Maß der Nutzung beträgt II Vollgeschosse + Dach, GRZ 0,2, GFZ 0,3 , sowie offene Bauweise, in einer Tiefe von 20 m, gemessen ab vorderer Baugrenze des Speerwegs sowie des Maximiliankorsokorso. Durch textliche Festsetzung wird bestimmt, dass bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen als Vollgeschossen einschließlich der dazu gehörigen Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen sind. Das Grundstück hat eine Größe von 2.682,00 m². Bedingt durch den erforderlichen Raumbedarf einer derartigen Einrichtung überschreiten die Nutzungsmaße eines Neubaus nach jetzigem Planungsstand mit einer Grundflächenzahl von GRZ 0,31 und einer Geschossflächenzahl GFZ 0,49 in den Vollgeschossen die festgesetzte Nutzungsmaße GRZ 0,2 und GFZ 0,3 erheblich. Dieser Neubau ist auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts nicht realisierbar. Befreiungsgründe gemäß § 31 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor. Um die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und somit den für dieses Konzept erforderlichen Raumbedarf zu ermöglichen, wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der städtebauliche Eigenart des Ortsteils Frohnau. Als Art der Nutzung soll die Baufläche als -Fläche für den Gemeinbedarf- mit der Zweckbestimmung "Seniorenpflegeheim und -tagesstätte" festgesetzt werden. Diese Festsetzung entspricht zum einen der bisherigen bzw. der künftigen Nutzung, zum anderen wird damit ausgeschlossen, dass nach einer möglichen Aufgabe der geplanten Nutzung hier Wohnungsbau errichtet werden kann, der dann in diesem Umfang dem Maß der baulichen Nutzung für Wohngrundstücke in Frohnau widersprechen würde. Die überbaubare Fläche des Grundstücks wird durch Baukörperausweisung festgesetzt. Die Bebauung innerhalb der Baukörperausweisung wird 2-geschossig sein. Der Bebauungsplanbereich 12-24 liegt innerhalb der "Gartenstadt Frohnau", die im Jahre 2006 durch 23 qualifizierte Bebauungspläne in ihrem Bestand gesichert wurde. Bis auf wenige Bereiche setzen diese Bebauungspläne in der Gartenstadt eine Geschossflächenzahl von GFZ 0,3 fest. Gemeinbedarfseinrichtungen (wie Feuerwehr, Schulen, Turnhallen usw.) stellen jedoch eine grundsätzlich andere Nutzungsart dar und sind damit nicht den Beurteilungskriterien unterworfen, die für Wohnungsbau anzusetzen sind. Dies gilt sowohl für das Maß der Nutzung als auch für die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche. Das Planungsziel ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Für den Bebauungsplan soll das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB angewendet werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben werden im Laufe des Verfahrens ermittelt. Anlage: Planausschnitt mit Geltungsbereich im Maßstab 1 : 5000 Frank Balzer Bezirksbürgermeister Martin Lambert Bezirksstadtrat