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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
35 kB
Erstellt
07.10.15, 18:59
Aktualisiert
27.01.18, 12:35

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XVIII. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Jugend und Familie Datum: 1117/XVIII 11.08.2010 Ursprungsdrucksachenart: Empfehlung Ursprungsinitiator: FDP-Fraktion Andreas Vetter Kinderfreundliches Reinickendorf V - Kinderfußgängerschein Beratungsfolge: Datum 14.04.2010 28.04.2010 09.06.2010 08.09.2010 Gremium BVV Reinickendorf JHA BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/040/2010 JHA/031/2010 BVV/042/2010 BVV/044/2010 überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Jugend und Familie An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 10.08.2010 Drucksache Nr. 1117 XVIII. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Kinderfreundliches Reinickendorf V - Kinderfußgängerschein Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.06.2010 Drucksache Nr. 1117/XVIII - : „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in den Reinickendorfer Jugendverkehrsschulen für jeden Erstklässler ein theoretisches und praktisches Schulwegtraining verbunden mit der Vergabe eines „Kinderfußgängerscheins“ angeboten wird.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Fußgängertraining für Kita-Kinder und in der Schulanfangsphase in Zusammenarbeit mit der Verkehrssicherheitsberatung der Polizei wird seit vielen Jahren in Reinickendorf praktiziert. Da jede Schule die Unterrichtsanteile der Verkehrs- und Mobilitätserziehung eigenständig in ihr Schuljahresprogramm einplant, lässt sich ein zentral gesteuertes Fußgängertraining, das alle Schulanfangskinder erreichen würde, nicht organisieren. Die Schulen arbeiten mit den jährlich aktualisierten Schulwegplänen; es gibt sogar einige Kinderstadtpläne. Der „sichere Schulweg zu Fuß“ ist auch ein Thema der Aktionstage zum Schulanfang in den beiden Jugendverkehrsschulen. Dabei absolvieren an 3 Tagen im September insgesamt 42 Schulklassen ein spielerisches und lehrreiches Verkehrserziehungsprogramm. Darüber hinaus sind die Jugendverkehrsschulen mit dem Vorbereiten und Durchführen von Radfahrprüfungen der 4. Klassen ausgelastet. Andere Programme in ähnlicher Größenordnung können schon deshalb leider nicht umgesetzt werden. Praktisches Fußgängertraining für 5- und 6-jährige Kinder muss – wegen des noch nicht entwickelten Abstraktionsvermögens – am Wohnort und auf den Straßen des Schulweges erfolgen. Die Empfehlung basiert erkennbar auf einem entsprechenden Projekt in Stuttgart. Hier haben sich das „Kuratorium Kinderfreundliches Stuttgart“, das staatliche Schulamt und die Stuttgarter Polizei entschlossen, flächendeckend für jede/n Erstklässler/in ein theoretisches und praktisches Schulwegtraining anzubieten. Die Inhalte sind Teil des Lehrplans und werden im Unterricht wiederholt. Jede/r Schüler/in erhält einen „Kinderfußgängerschein“. Die Kosten dieser Aktion werden vom Kuratorium getragen. (Das Kuratorium ist 2004 auf Initiative des Stuttgarter Oberbürgermeisters gegründet worden. Mehr als 68 Persönlichkeiten aus allen gesellschaftlichen Bereichen engagieren sich mit dem Ziel, Stuttgart zur „Kinderwunschstadt“ werden zu lassen. Zur finanziellen Unterstützung ist auch ein Förderverein gegründet worden.) Die Stuttgarter Polizei hat auf Anfrage mitgeteilt, das das Fußgängertraining in Stuttgart flächendeckend für alle Grundschulen eingeplant ist. 12 Beamte führen in der Zeit von September bis November jeden Vormittag das Training durch, Theorie in der Klasse und Praxis auf der Straße. Ein Team von 2 Beamten bewältigt an einem Vormittag 2 Klassen. Dabei ist zu bedenken, dass die 12 Stuttgarter polizeilichen Verkehrserzieher nur für den präventiven Bereich eingesetzt werden und keine anderen polizeilichen Aufgaben wahrnehmen müssen. Derartige Voraussetzungen sind im Bezirk nicht gegeben. Das Bezirksamt hat aber die Empfehlung zum Anlass genommen, die Idee eines „Fußgängerscheins“ an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung heranzutragen. Wir bitten, die Drucksache Nr. 1117/XVIII damit als erledigt zu betrachten. Peter Senftleben Stellv. Bezirksbürgermeister