Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
35 kB
Erstellt
07.10.15, 18:59
Aktualisiert
27.01.18, 12:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt
Abt. Jugend und Familie
Datum:
1117/XVIII
11.08.2010
Ursprungsdrucksachenart:
Empfehlung
Ursprungsinitiator:
FDP-Fraktion
Andreas Vetter
Kinderfreundliches Reinickendorf V - Kinderfußgängerschein
Beratungsfolge:
Datum
14.04.2010
28.04.2010
09.06.2010
08.09.2010
Gremium
BVV Reinickendorf
JHA
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/040/2010
JHA/031/2010
BVV/042/2010
BVV/044/2010
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Jugend und Familie
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
10.08.2010
Drucksache Nr. 1117
XVIII. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung
Kinderfreundliches Reinickendorf V - Kinderfußgängerschein
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.06.2010 Drucksache Nr. 1117/XVIII - :
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in den Reinickendorfer
Jugendverkehrsschulen für jeden Erstklässler ein theoretisches und praktisches Schulwegtraining verbunden mit der Vergabe eines „Kinderfußgängerscheins“ angeboten
wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Fußgängertraining für Kita-Kinder und in der Schulanfangsphase in Zusammenarbeit mit der
Verkehrssicherheitsberatung der Polizei wird seit vielen Jahren in Reinickendorf praktiziert. Da
jede Schule die Unterrichtsanteile der Verkehrs- und Mobilitätserziehung eigenständig in ihr
Schuljahresprogramm einplant, lässt sich ein zentral gesteuertes Fußgängertraining, das alle
Schulanfangskinder erreichen würde, nicht organisieren.
Die Schulen arbeiten mit den jährlich aktualisierten Schulwegplänen; es gibt sogar einige Kinderstadtpläne. Der „sichere Schulweg zu Fuß“ ist auch ein Thema der Aktionstage zum Schulanfang in den beiden Jugendverkehrsschulen. Dabei absolvieren an 3 Tagen im September
insgesamt 42 Schulklassen ein spielerisches und lehrreiches Verkehrserziehungsprogramm.
Darüber hinaus sind die Jugendverkehrsschulen mit dem Vorbereiten und Durchführen von
Radfahrprüfungen der 4. Klassen ausgelastet. Andere Programme in ähnlicher Größenordnung
können schon deshalb leider nicht umgesetzt werden. Praktisches Fußgängertraining für 5- und
6-jährige Kinder muss – wegen des noch nicht entwickelten Abstraktionsvermögens – am
Wohnort und auf den Straßen des Schulweges erfolgen.
Die Empfehlung basiert erkennbar auf einem entsprechenden Projekt in Stuttgart. Hier haben
sich das „Kuratorium Kinderfreundliches Stuttgart“, das staatliche Schulamt und die Stuttgarter
Polizei entschlossen, flächendeckend für jede/n Erstklässler/in ein theoretisches und praktisches Schulwegtraining anzubieten. Die Inhalte sind Teil des Lehrplans und werden im Unterricht wiederholt. Jede/r Schüler/in erhält einen „Kinderfußgängerschein“. Die Kosten dieser Aktion werden vom Kuratorium getragen.
(Das Kuratorium ist 2004 auf Initiative des Stuttgarter Oberbürgermeisters gegründet worden.
Mehr als 68 Persönlichkeiten aus allen gesellschaftlichen Bereichen engagieren sich mit dem
Ziel, Stuttgart zur „Kinderwunschstadt“ werden zu lassen. Zur finanziellen Unterstützung ist
auch ein Förderverein gegründet worden.)
Die Stuttgarter Polizei hat auf Anfrage mitgeteilt, das das Fußgängertraining in Stuttgart flächendeckend für alle Grundschulen eingeplant ist. 12 Beamte führen in der Zeit von September
bis November jeden Vormittag das Training durch, Theorie in der Klasse und Praxis auf der
Straße. Ein Team von 2 Beamten bewältigt an einem Vormittag 2 Klassen.
Dabei ist zu bedenken, dass die 12 Stuttgarter polizeilichen Verkehrserzieher nur für den präventiven Bereich eingesetzt werden und keine anderen polizeilichen Aufgaben wahrnehmen
müssen.
Derartige Voraussetzungen sind im Bezirk nicht gegeben.
Das Bezirksamt hat aber die Empfehlung zum Anlass genommen, die Idee eines „Fußgängerscheins“ an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung heranzutragen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1117/XVIII damit als erledigt zu betrachten.
Peter Senftleben
Stellv. Bezirksbürgermeister