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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
163 kB
Erstellt
07.10.15, 19:06
Aktualisiert
27.01.18, 12:37

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XVIII. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Gesundheit und Soziales Datum: 1153/XVIII 24.02.2011 Ursprungsdrucksachenart: Empfehlung Ursprungsinitiator: SPD-Fraktion Uwe Brockhausen, Karin Hiller-Ewers Unterstützung GSW-Mieter Beratungsfolge: Datum 12.05.2010 09.06.2010 22.06.2010 28.09.2010 06.10.2010 10.11.2010 08.12.2010 09.03.2011 Gremium BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf Sozial-A. Sozial-A. BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/041/2010 BVV/042/2010 Soz/022/2010 Soz/023/2010 BVV/045/2010 BVV/046/2010 BVV/047/2010 BVV/050/2011 vertagt überwiesen vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen vertagt vertagt mit Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis � beantwortet von ___________________________ � � � � � � � � Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Gesundheit und Soziales An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 22.02.2011 Drucksache Nr. 1153 XVIII. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Unterstützung GSW-Mieter Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 8. Dezember 2010 - Drucksache Nr. 1153/XVIII - : „Ferner wird dem Bezirksamt empfohlen, sich gegenüber der GSW dafür einzusetzen, dass die GSW - nicht die volle, gesetzlich zulässige Mieterhöhung von 20% innerhalb von 3 Jahren ausschöpft, sondern Mieterhöhungen sozialverträglich durchführt, - ihre Heiz- und Nebenkosten besser kalkuliert, so dass die Mieter nicht mit drei- bis vierstelligen Nachzahlungen zu rechnen haben, - den Mietern wieder fachlich qualifizierte Ansprechpartner benennt, die für die Mieter auch direkt erreichbar sind, - in eine energetische Sanierung der Häuser investiert.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt hat die GSW Immobilien AG um Stellungnahme zum Beschluss der BVV gebeten. Der nun vorliegende Bericht der GSW Immobilien AG lautet wie folgt: „… Die GSW Immobilien AG führt nicht pauschal sämtliche Mieterhöhungen durch, die uns das deutsche Mietrecht ermöglichen würde. Die Mietanpassungen erfolgen vielmehr in einem vielschichtigen Prozess, der das Mietrecht, die Marktmiete und auch die wirtschaftliche Situation der Mieter in einer Wohnanlage berücksichtigt. Mieten werden bei der GSW immer unter den Gesichtspunkten des Marktes und der Sozialverträglichkeit angepasst. Die Durchschnittsmiete der GSW in Reinickendorf liegt zurzeit bei 4,71 EUR/m² und Monat und damit deutlich unter dem Durchschnitt der Mieten im sozialen Wohnungsbau in Höhe von 4,98 EUR. Bei der Kalkulation der Betriebskostenvorauszahlung gehen wir nach besten Wissen und Gewissen vor. Leider können wir ebenso wenig Primärenergiekostenentwicklungen wie auch kommunale Gebührenerhöhungen vorhersehen. Ebenso ist es schwierig, besonders harte Winter, wie der zur Jahreswende 2009/2010, zu planen. Ein weiterer Grund für hohe Nachzahlungen sind leider auch Widersprüche von Mietern gegen die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen sowie unsachgemäßes Heizen und Lüften in Kälteperioden. Grundsätzlich sind unsere Nebenkostenvorauszahlungen so kalkuliert, dass unter Berücksichtigung aller planbaren Prämissen keine Nachzahlungen entstehen sollten. Wir sind für unsere Mieter täglich von 8 bis 18 Uhr über unseren Telefonservice persönlich erreichbar. Unser Telefonservice hat im Jahr 2010 eine durchschnittliche Erreichbarkeit von über 99 % gehabt. Das heißt: Bei mehr als 99 % aller Anrufe war innerhalb von 3 Klingeltönen ein GSW-Mitarbeiter am Telefon. Für Fälle, die nicht am Telefon gelöst werden können, hat die GSW zudem einen eigenen Kundenaußendienst, der die Fragen beim Mieter vor Ort nach gesonderter Terminvereinbarung erörtert. Im Rahmen unserer periodischen Instandhaltungsmaßnahmen prüfen wir auch Maßnahmen, die die Energiebilanz unserer Häuser verbessert. Grundlage für eine Sanierungsentscheidung muss dabei immer ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis für Vermieter und Mieter bei wirtschaftlicher Tragfähigkeit sein. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass viele Maßnahmen durch die Modernisierungsumlage zu einer erhöhten Kaltmiete führen, die die eingesparten Nebenkosten um ein vielfaches übersteigt. Hierdurch würde die maximal finanzierbare Mietleistung von vielen Mietern überschritten werden. Dies kann im Sinne der Sozialverträglichkeit von Miethöhen nicht das Ziel sein. Wir appellieren daher an die Politik, sich intensiv für Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zur Realisierung von umweltpolitischen Zielen einzusetzen.“ Wir bitten, die Drucksache Nr. 1153/XVIII damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Andreas Höhne Bezirksstadtrat