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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
132 kB
Erstellt
07.10.15, 19:12
Aktualisiert
27.01.18, 12:42

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt - Abt. Finanzen, Liegenschaften u. Personal Datum: 0583/XVIII 17.09.2014 Ursprungsdrucksachenart: Entschließungsantrag Ursprungsinitiator: Fraktion DIE GRAUEN Generationspartei ,, Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung umsetzen Beratungsfolge: Datum 11.06.2008 30.06.2008 01.09.2008 08.10.2008 10.11.2010 29.11.2010 08.10.2014 Gremium BVV Reinickendorf Haushalts-A. Haushalts-A. BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf Haushalts-A. BVV Reinickendorf BVV/020/2008 HhA/023/2008 HhA/024/2008 BVV/023/2008 BVV/046/2010 HhA/055/2010 BVV/034/2014 überwiesen vertagt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen überwiesen mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 16.09.2014 Drucksache Nr. 0583 XVIII. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Richtlinien zur Korruptionsprävention umsetzen Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.10.2008 - Drucksache Nr. 0583/XVIII - : „Das Bezirksamt wird ersucht, die vom Berliner Korruptionsbekämpfung zu unterstützen und somit Senat empfohlenen Richtlinien zur folgende Anregungen aufzunehmen:  Der Bezirk sollte über eine zentrale Prüfgruppe verfügen, in die die einzelnen Innenrevisionen der Abteilungen - zumindest lose - eingebunden sind. Die zentrale Prüfgruppe sowie die einzelnen Revisionen sollten dem Antikorruptionsbeauftragten unterstellt sein, der seinerseits nur dem Bürgermeister verantwortlich sein sollte.  Es sollte einen jährlichen Bericht des Bürgermeisters vor der BVV geben, um gerade im Bereich der Korruptionsbekämpfung Prävention, Transparenz und Verantwortung zu unterstreichen. Dieser Bericht sollte auf der Homepage des Bezirks veröffentlich werden.  Der Bezirk sollte über einen externen Ombudsmann verfügen. Er ist ein Rechtsanwalt außerhalb der Behörde und nimmt anonyme Hinweise auf Korruption und andere Unregelmäßigkeiten entgegen.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt hat zur Drucksache mit Vorlage vom 12.10.2010 berichtet und darum gebeten, mit dem Bericht die Drucksache als erledigt zu betrachten. Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.11.2010 die Drucksache zur Kenntnis genommen. Zwischenzeitlich hat das Bezirksamt mit Vorlage vom 28.08.2012 (Drs. 0233/XIX) über die Weiterführung der Prüfgruppe „Korruptionsprävention“ berichtet. Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2012 die Drucksache zur Kenntnis genommen. Damit ist zum ersten und dritten Beschlusspunkt eine Berichterstattung erfolgt und es verbleibt ein jährlicher Bericht gemäß Ziffer 9 des Berichtes des Bezirksamtes zur Drucksache 583/XVIII. Für die Jahre 2010 bis 2013 wird wie folgt berichtet: Betrugsfall in der damaligen Abteilung Wirtschaft und Bauen im Zusammenhang mit Rechnungsanweisungen Im Jahre 2010 wurde ein Betrugsfall aufgedeckt, bei dem eine Dienstkraft mit hoher krimineller Energie mehrere Prüfhürden umgangen hat, um Zahlungen des Bezirksamtes auf das eigene Konto umzulenken. Über den Fall wurde in den Gremien ausführlich berichtet und personelle Konsequenzen gezogen. Vergabe einer Liegenschaft an einen Träger im Jahr 2008 Im Jahre 2011 gab es eine interne Prüfung des Vergabevorgangs durch die Arbeitsgruppe Korruptionsprävention. Die Prüfung wurde angeregt durch einen von dem Vergabeverfahren nach Jahren mittelbar Betroffenen. Die Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Vergaberecht zwar nicht feststellbar war, dass aber der Gang des Verfahrens in Ermangelung einer ordnungsgemäßen Dokumentation im Nachhinein auch nicht mehr richtig nachvollzogen werden konnte. Um zukünftig ggf. notwendig werdende Prüfungen zu erleichtern, wurden verwaltungsintern aus dem Vorgang die entsprechenden nachhaltigen Konsequenzen gezogen und u.a. die Fachabteilung zur besseren Dokumentation von Vergabevorgängen angehalten sowie auf eine vertiefte Prüfung der zweckgebundenen Nutzung überlassener Einrichtungen verpflichtet. Prüfung einer behaupteten Begünstigung eines Bauherren durch eine Dienstkraft Im Jahre 2012 gab es eine interne Prüfung eines Genehmigungsverfahrens zu einem Bauvorhaben aus dem Jahr 1993. Hier wurde von einer Dienstkraft der Verdacht geäußert, dass eine andere Dienstkraft seinerzeit den Bauherrn vorsätzlich begünstigt hätte. Die Prüfung bestätigte den Verdacht nicht. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Aufträgen an Honorarkräfte und bei anderen Auftragsvergaben Über die Ombudsfrau des Bezirks ging 2012 ein Hinweis ein, dass es in einem Amtsbereich zu Bevorteilungen kommen würde u.a. bei der Auswahl von Honorarkräften sowie der Kontrolle von deren Tätigkeit und im Zusammenhang mit weiteren Auftragsvergaben. Die Prüfung erfolgte in mehreren Stufen zunächst ohne die Fachabteilung und dann später auch mit Einbindung der Fachabteilung. Aus den vorgelegten und geprüften Unterlagen ergaben sich plausible Begründungen für die jeweiligen Entscheidungen. Dennoch wurde die Dokumentation in dem entsprechenden Amtsbereich weiter verbessert und das Verfahren auch für nachgehende Prüfungen nachvollziehbarer ausgestaltet. Hinweis auf „willkürliche“ Bescheide über Ordnungswidrigkeiten durch eine Dienstkraft Über die Ombudsfrau des Bezirksamtes ging 2013 ein anonymer Hinweis ein, nach dem eine Dienstkraft bei Ordnungswidrigkeiten unterschiedlich verfahren würde und dabei die Firma bevorteilt, bei der ein/e Angehörige/r arbeitet. Die Prüfung des Sachverhaltes ergab, dass mehrere Dienstkräfte regelmäßig für diese Art von Prüfungen und auch für die korrespondierenden Örtlichkeiten zuständig sind und Ordnungswidrigkeiten aufnehmen. Ein Bevorzugen einzelner Firmen bzw. speziell der Firma, bei der der/die Angehörige der Dienstkraft beschäftigt ist, konnte nicht festgestellt werden. Im Gegenteil sind gerade auch von der Dienstkraft Ordnungswidrigkeiten bei der in Rede stehenden Firma sanktioniert worden und die Dienstkraft zeichnet sich tendenziell eher durch ein überdurchschnittliches Maß an aufgenommenen Ordnungswidrigkeiten aus. Um mit den angespannten Situationen bei Ordnungswidrigkeiten angemessen Konfliktgespräche führen zu können, wurden und werden seitens der Dienststelle auch alle Fortbildungsmöglichkeiten geprüft, um die Dienstkräfte auf solche Situationen gut vorzubereiten. Hinweis auf unerlaubten Gaststättenbetrieb und Ablehnung des Tätigwerdens der Behörde Über die Ombudsfrau des Bezirksamtes ging ebenfalls 2013 ein anonymer Hinweis ein, nach dem es einen unerlaubten Gaststättenbetrieb geben würde unter dem „Deckmantel“ eines Vereins. Die Behörde hätte sich geweigert tätig zu werden, weil der Beschwerdeführer sich dort nicht ausweisen wollte. Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Bezirk weitergegeben, da sich herausstellte, dass es sich nicht um eine Reinickendorfer Zuständigkeit handelt. Hinweis auf Angebotsabsprachen bei Umzugsfirmen im Umfeld von Empfängern von Sozialleistungen In 2013 ging ein anonymer Hinweis ein, nach dem es auch in Reinickendorf bei Auftragsvergaben Unregelmäßigkeiten geben könnte. Hintergrund seien Auftragsvergaben im Zusammenhang mit Umzügen insbesonders älterer Menschen. Die Prüfung ergab, dass in einem Großteil der Fälle die Umzüge gar nicht von der Behörde organisiert werden und deshalb nur begrenzt geprüft werden können. In den weiteren Fällen ergab die Prüfung, dass sich der geäußerte Verdacht nicht bestätigen ließ. Die in diesem Umfeld tätigen Dienstkräfte wurden für den Sachverhalt sensibilisiert und erneut auf die Einholung von unabhängigen Vergleichsangeboten auch bei kleineren Auftragssummen hingewiesen. Weitere konkrete Hinweise an die Arbeitsgruppe Korruptionsprävention ergaben sich nicht im Berichtszeitraum. Dennoch sei darauf hingewiesen, dass Hinweise auf möglicherweise nicht korrektes Verhalten von Dienstkräften auf verschiedenen Wegen und an verschiedene Adressaten im Bezirksamt erfolgt. So gehen einfache Beschwerden über das Verhalten von Dienstkräften oder Dienstaufsichtsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern genauso ein wie Hinweise, die sich innerhalb der Verwaltung bei der vertieften Auseinandersetzung mit Organisation, Abläufen oder Verhalten mittelbar oder unmittelbar ergeben. Die daraus folgenden Prüfungen sind zahlenmäßig deutlich höher als die vorstehend berichteten Sachverhalte und nicht nur reaktiv. Allerdings bestehen dazu keine statistischen Auswertungen, da sie zu unterschiedlich in der Zuständigkeit und den Beteiligten sind. In allen Fällen wird solchen Hinweisen aber „von Amts wegen“ nachgegangen und führt bei Bestätigung auch zu den jeweiligen rechtlichen, personellen oder organisatorischen Konsequenzen. In Einzelfällen ergeben und ergaben sich hieraus auch strafrechtliche Ermittlungen und / oder disziplinarische / arbeitsrechtliche Konsequenzen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt auch außerhalb der Zuständigkeit der Arbeitsgruppe Korruptionsprävention präventiv tätig ist. Genannt sei hier die laufende Prüfung von Organisationsabläufen genauso wie die ständige Optimierung von Entscheidungswegen und deren Dokumentation bei Vergabeverfahren. Letzteres war seinerzeit bspw. auch Auslöser zur Einrichtung einer zentralen Submissionsstelle, die die Auftragsvergabe von den bauenden Bereichen getrennt sicherstellt. Anlassunabhängig werden in den unterschiedlichsten Fachbereichen (z.B. in den Aufgabenbereichen Jugend und Familie oder Soziales) Revisionen im Rahmen der vorhandenen personellen Situationen durchgeführt. Diese Revisionen, auch unterlegt mit entsprechenden internen Dienstanweisungen, erfüllen die Aufgaben, gegebenenfalls vorhandene Unregelmäßigkeiten im Organisationsbetrieb festzustellen und zur Abhilfe konstruktive Veränderungen zur recht- und ordnungsmäßigen Gestaltung des Organisationsbetriebes auf den Weg zu bringen. Allgemein auch in anderen Verwaltungen verbindlicher geregelt sind Prüfungen im Zusammenhang mit Zahlstellen, Kassen und Selbstbewirtschaftungsmitteln. Hier prüfen die Revisoren/innen des Haushaltsbereiches regelmäßig die Geldbestände, Buchführung und die Abläufe. Seit April 2013 ist überdies eine neue Verwaltungsvorschrift zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen in Kraft, die versehen mit den zusätzlichen Reinickendorfer Regelungen seitdem angewandt wird. Der Leiter der Arbeitsgruppe Korruptionsprävention hat in Personalunion auch diesbezüglich eine zentrale Rolle bei der Entscheidung zu solchen Sachverhalten. Ein Gefährdungsatlas wurde Ende 2008 erarbeitet und in Amtsleitungsrunden mit den Führungskräften des Bezirks diskutiert. Es wurden die gefährdeten Bereiche identifiziert und priorisiert. Durch die Diskussionen in den Leitungsrunden wurde und wird die angestrebte Sensibilisierung erreicht. Die Arbeitsgruppe Korruptionsprävention ist vernetzt mit der landesweiten Arbeitsgruppe unter Leitung des zuständigen Oberstaatsanwaltes. Ebenso ist der Erfahrungsaustausch auch über den Bezirk hinweg organisiert. So werden insbesondere in den Amtsleitungsrunden Finanzen der Berliner Bezirke bekanntgewordene Schwachstellen im System thematisiert, die Erfahrungen dazu ausgetauscht und bei Bedarf Prüfungen im eigenen Bezirk eingeleitet. Gleiches gilt bei fachspezifischen Themen anderer überbezirklicher Amtsleitungsrunden. Ich bitte die Drucksache Nr. 0583/XVIII damit – bis auf vorzunehmende Folgeberichte über durchgeführte Prüfungen der Arbeitsgruppe Korruptionsprävention - als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister