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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
07.10.15, 19:33
Aktualisiert
27.01.18, 12:55

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe Datum: Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme Ursprungsinitiator: Bezirksamt ,, Aufstellung des Bebauungsplanes 12-36B Beratungsfolge: Datum 11.01.2012 Gremium BVV Reinickendorf BVV/004/2012 Sachverhalt: (Text siehe Anlage) Ergebnis � beantwortet von ___________________________ � � � � � � � � Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ 0047/XIX 07.12.2011 Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 06.12.2011 Drucksache Nr. 0047 XIX. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Aufstellung des Bebauungsplans 12-36B für die Grundstücke Heinsestraße 2254, Hermsdorfer Damm 176/182, Schramberger Straße 42/44, 49/55, Backnanger Straße 8-16, Fellbacher Straße 3-5, 26-31 und Heidenheimer Straße 2/12 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Hermsdorf im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Hermsdorf. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 2011 beschlossen: Der Fachbereich Stadtplanung wird beauftragt, für die Grundstücke Heinsestraße 22-54, Hermsdorfer Damm 176/182, Schramberger Straße 42/44, 49/55, Backnanger Straße 8-16, Fellbacher Straße 3-5, 26-31 und Heidenheimer Straße 2/12 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Hermsdorf einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-36B aufzustellen. Begründung: Siehe Anlage Rechtsgrundlagen   § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.Juli 2011 (BGBl. I. S. 1509). § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692). Anlagen: a) Übersichtsplan b) Begründung Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat