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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
07.10.15, 19:38
Aktualisiert
27.01.18, 13:11

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal Datum: 0107/XIX-14 24.10.2012 Ursprungsdrucksachenart: Beschlussempfehlung Ursprungsinitiator: SPD/Piraten ,, Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Doppelhaushalt) Beratungsfolge: Datum 14.03.2012 14.11.2012 Gremium BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/006/2012 BVV/013/2012 ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis  beantwortet von ___________________________         Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 23.10.2012 Drucksache Nr. 107-14 XIX.WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Doppelhaushalt) Ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.03.2012 - Drucksache Nr. 0107/XIX-14 -: „Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welchen Regeln bei der gewünschten und erfolgreichen Kooperation mit Dritten bei der Entwicklung und Herausgabe von Publikationen in eine für alle Abteilungen verbindliche Verhaltensrichtlinie aufzunehmen sind, die die Vergabe von Kooperationsvereinbarungen regelt. Dabei soll das Bezirksamt auch Antworten auf die Fragen finden, wie mit Verlagsanfragen beim Bezirksamt umgegangen wird und welche Alternativangebote vor Vereinbarung einer Kooperation eingeholt werden sollen. Auch soll die Verhaltensrichtlinie dazu Angaben enthalten, welchen Anteil das bezirkliche Engagement nicht überschreiten soll, wenn eine Publikation ausschließlich Einnahmen beim Kooperationspartner generiert.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Seit geraumer Zeit praktiziert das Bezirksamt keine Kooperationen mehr mit Dritten bei der Herausgabe von Publikationen mit werbendem Charakter. Das Bezirksamt verfährt vielmehr so, dass für derartige Publikationen redaktionelle Beiträge (z.B. Darstellung des Bezirksamts, Ortsteile und deren Geschichte, Abbildungen) zur Verfügung gestellt werden können. In diesen Fällen wird dann jeweils im Impressum der Hinweis gegeben, dass das Bezirksamt ausschließlich für seinen redaktionellen Beitrag Verantwortung trägt, nicht jedoch Herausgeber oder Mitherausgeber ist. Diese Verfahrensweise erspart dem Bezirksamt Auseinandersetzungen wie auch finanzielle Belastungen. wettbewerbsrechtliche Das Bezirksamt wird diese Verfahrensweise für alle Abteilungen verbindlich festlegen. Soweit das Bezirksamt oder einzelne Abteilungen des Bezirksamtes selbst Publikationen herausgeben (und verantworten), gilt diese Verfahrensweise nicht. Ich bitte, die Drucksache Nr. 0107/XIX-14 damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister