Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.01.2013.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
07.10.15, 19:50
Aktualisiert
28.01.18, 01:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XIX. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt
Abt. Jugend, Familie und Soziales
Datum:
0246/XIX
10.01.2013
Ursprungsdrucksachenart:
Ersuchen
Ursprungsinitiator:
Bündnis 90/Die Grünen/CDU
Anke Petters, Stephan Schmidt
Kitahalbtagsplätze auch nachmittags
Beratungsfolge:
Datum
12.09.2012
26.09.2012
14.11.2012
13.02.2013
Gremium
BVV Reinickendorf
JHA
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/011/2012
JHA/006/2012
BVV/013/2012
BVV/016/2013
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abt. Jugend, Familie und Soziales
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
08.01.2013
Drucksache Nr. 0246
XIX. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung
Kitahalbtagsplätze auch nachmittags
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2012 Drucksache Nr. 0246/XIX -:
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, HalbtagsKitagutscheine künftig auch für die Nachmittagsstunden zu nutzen, wodurch eine bessere Auslastung der
Kitas ermöglicht würde.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Anlässlich der Anfrage sind die im Bezirk Reinickendorf ansässigen Träger und/oder deren
Einrichtungen um ihre Einschätzung zum o.g. Themenkomplex gebeten worden. Bei einem
Rücklauf von etwa einem Drittel der angefragten Träger können lediglich 7 Träger sich ein
solches Konzept grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen vorstellen:
es müssten feste Betreuungszeiten jeweils vormittags und nachmittags festgelegt
werden – das könnte längere Öffnungszeiten der Kitas nach sich ziehen,
Überschneidungen sind zu vermeiden, weil davon die Betriebserlaubnis berührt wäre –
es darf nicht zu Überbelegungen führen,
die sog. pädagogische Kernzeit müsste sich über den gesamten Tag erstrecken,
der Einsatz des pädagogischen Personals müsste gewährleistet sein,
die räumlichen Voraussetzungen müssten einen ungestörten Betrieb erlauben.
Dennoch wiesen auch diese Träger bei aller Zustimmung auf erhebliche Einschränkungen
hinsichtlich des pädagogischen Bildungsauftrags hin. Im Einzelnen hatten die Kitaleitungen und
Trägervertreter folgende ablehnende Gründe angeführt:
Eltern mit einem Halbtagsangebot dürfen die Betreuung flexibel, je nach Bedarf, zu allen
Tageszeiten in Anspruch nehmen (auch nachmittags) – erfahrungsgemäß nutzen sie die
Zeit von 8 bis 13 Uhr, von 9 bis 14 Uhr oder 10 bis 15 Uhr.
Die Mittagsessenssituation ist kaum regelbar, weil der „Schichtwechsel“ genau in die
Mittagszeit fiele, wenn feste Betreuungszeiten wie folgt festgelegt wären: entweder 7:30
bis 12:30 Uhr oder 12:30 bis 17:30 Uhr.
Die pädagogische Kernzeit ist bislang für den Vormittag anberaumt, Ausflüge und
ganztägige Angebote wären nicht mehr durchführbar.
Der Einsatz des pädagogischen Personals würde eine große Herausforderung an die
Dienstplangestaltung stellen – Absprachen und gemeinsame Abstimmungen der
Fachkräfte ließen sich schwieriger als ohnehin schon treffen.
Die räumlichen Voraussetzungen sind für die unruhigen Bringe- und Abholsituationen
nicht vorgesehen. Die Früh- und Spätdienste müssten neu geregelt werden.
Der Tagesablauf von jüngeren Krippenkindern ist von elementaren Bedürfnissen
geprägt, die körperliche Fitness an Nachmittagen ist eher eingeschränkt.
FAZIT:
Die Überlegungen zur konzeptionellen Aufteilung in Vormittags- und Nachmittagsbetreuung von
Krippenkindern nicht berufstätiger Eltern, denn nur um diese kann es gehen, beinhaltet
zahlreiche Schwierigkeiten. Das Angebot kann sich nur auf höchstens zwei Jahre beschränken
vom 1. bis zum 3. Lebensjahr, denn die 3-jährigen Kinder sind per se und die 2-jährigen mit
Sprachförderbedarf mit einen Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz bedacht. Spätestens dann
müsste sichergestellt werden, dass für diese Kinder kein Kitawechsel folgen muss. Ein solches
Angebot könnten nur größere Kindertagesstätten mit einem umfangreichen Personalbestand
und großzügigen räumlichen Voraussetzungen entwickeln, weil es pädagogisch sonst gar nicht
zu vertreten wäre. Eine Verlässlichkeit für Eltern ließe sich dennoch nicht herstellen, weil die
Aufnahme
oder
der
Wiedereinstieg
in
eine
Berufstätigkeit
verlässliche
Ganztagsbetreuungszeiten beinhalten müsste, d.h. Eltern müssten bei der Inanspruchnahme
eines Halbtagsangebotes zu bestimmten Tageszeiten bewusst erwerbslos bleiben wollen.
Erfahrungsgemäß nutzen Eltern die Halbtagsbetreuung als Einstieg in die außerhäusliche
Betreuung, in kürzester Zeit erhöhen sie den Betreuungsumfang, um den beruflichen
Anforderungen gerecht werden zu können.
Die Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis mit festgelegter Platzzahl könnte durch die KitaAufsicht der Senatsbildungsverwaltung kaum überwacht werden, weil Überschneidungszeiten
nicht auszuschließen wären und die Einhaltung des Personalschlüssels (Bemessung eines
Gesamtstellenrahmens einer Kindertagesstätte) gar nicht mehr überprüfbar wäre. Die
Bereitstellung des pädagogischen Personals wäre mit einer weiteren Hürde verbunden, weil die
in der Mehrzahl weiblichen Fachkräfte mit eigenen zu versorgenden Kleinkindern in der Regel
keine Nachmittagsbeschäftigung wünschen.
Anders als in den alten Bundesländern hat die Ganztagsbetreuung in den Kindertagesstätten in
Berlin eine lange Tradition. Ein warmes Mittagsessen und die Möglichkeit zum Mittagsschlaf,
die sehr frühe Öffnung (6:00 Uhr) und lange Öffnungszeiten (bis 18:00 Uhr) kamen den Eltern
mit ihren beruflichen Verpflichtungen, insbesondere denen der Alleinerziehenden, immer sehr
entgegen. Was für den Schulbereich gilt, ist auch in der Frühförderung in einer Kita richtig – die
herkunftsunabhängigen Bildungschancen von Kindern sind im wesentlichen von den qualitativ
guten Ganztagsangeboten abhängig. Die Anstrengungen sind darauf zu richten, möglichst
rechtzeitig in die Frühförderung zu investieren und ausreichende Angebote zu errichten, anstatt
die Auslastung zu intensivieren und die tägliche Inanspruchnahme zu verdoppeln. In der
pädagogischen Arbeit mit Kindern und der so wichtigen Elternarbeit braucht man ruhigere
Zeiten im Tagesablauf, meist nachmittags, die der Beziehungspflege und dem
Bildungszuwachs des einzelnen Kindes dienen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0246/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Andreas Höhne
Bezirksstadtrat