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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
07.10.15, 20:20
Aktualisiert
27.01.18, 23:06

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XVIII. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Datum: 0818/XVIII 16.02.2011 Ursprungsdrucksachenart: Empfehlung Ursprungsinitiator: CDU-Fraktion Jürn Jakob Schultze-Berndt, Heike Wessoly, Ulrich Droske Melderecht wieder verschärfen Beratungsfolge: Datum 22.04.2009 13.05.2009 15.06.2009 08.07.2009 09.03.2011 Gremium BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BüDOrdV-A. BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/029/2009 BVV/030/2009 BüD/018/2009 BVV/032/2009 BVV/050/2011 vertagt überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis � beantwortet von ___________________________ � � � � � � � � Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 15.02.2011 Drucksache Nr. 0818 XVIII. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Melderecht wieder verschärfen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.07.2009 Drucksache Nr. 0818/XVIII - : „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Berliner Melderecht dahingehend geändert wird, dass – wie schon vor September 2006 vorgeschrieben – bei der Anmeldung eines Wohnsitzes der Mietvertrag vorgelegt werden muss.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Die Vorschriften des Melderechts wurden bisher noch nicht im Sinne des o.g. Ersuchens angepasst. Mit Schreiben des Bezirksamtes, Abteilung Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten, vom 20.7.2009 wurde die Senatsverwaltung für Inneres und Sport um Übersendung einer Stellungnahme hierzu gebeten. Diese ist jedoch bis zum heutigen Tage nicht erfolgt. Ab dem 2. November 2009 wurden Anmeldungen nach dem Meldegesetz in Reinickendorf wieder unter Vorlage des Mietvertrages bzw. einer schriftlichen Erklärung des Wohnungsgebers entgegengenommen. Weiterhin ist die Anmeldung möglich, wenn der Wohnungsgeber das Anmeldeformular unterschrieben hat. Diese Verfahrensweise ist bisher ohne Kritik der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt worden. Diese Änderung der Verfahrensweise wurde notwendig, um Scheinanmeldungen, die in Berlin seit dem Jahre 2007 stark zugenommen haben, zu verhindern. Die Bearbeitung von Abmeldungen von Amts wegen ist hierdurch in Reinickendorf um 46,6 % zurückgegangen. Wir bitten, die Drucksache Nr. 0818/XVIII damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Thomas Ruschin Bezirksstadtrat