Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
07.10.15, 20:20
Aktualisiert
27.01.18, 23:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt
Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
Datum:
0818/XVIII
16.02.2011
Ursprungsdrucksachenart:
Empfehlung
Ursprungsinitiator:
CDU-Fraktion
Jürn Jakob Schultze-Berndt, Heike Wessoly,
Ulrich Droske
Melderecht wieder verschärfen
Beratungsfolge:
Datum
22.04.2009
13.05.2009
15.06.2009
08.07.2009
09.03.2011
Gremium
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BüDOrdV-A.
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/029/2009
BVV/030/2009
BüD/018/2009
BVV/032/2009
BVV/050/2011
vertagt
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Ergebnis
� beantwortet von ___________________________
�
�
�
�
�
�
�
�
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
15.02.2011
Drucksache Nr. 0818
XVIII. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung
Melderecht wieder verschärfen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.07.2009 Drucksache Nr. 0818/XVIII - :
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das
Berliner Melderecht dahingehend geändert wird, dass – wie schon vor September 2006
vorgeschrieben – bei der Anmeldung eines Wohnsitzes der Mietvertrag vorgelegt werden
muss.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Vorschriften des Melderechts wurden bisher noch nicht im Sinne des o.g. Ersuchens
angepasst.
Mit Schreiben des Bezirksamtes, Abteilung Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten, vom
20.7.2009 wurde die Senatsverwaltung für Inneres und Sport um Übersendung einer
Stellungnahme hierzu gebeten. Diese ist jedoch bis zum heutigen Tage nicht erfolgt.
Ab dem 2. November 2009 wurden Anmeldungen nach dem Meldegesetz in Reinickendorf
wieder unter Vorlage des Mietvertrages bzw. einer schriftlichen Erklärung des Wohnungsgebers
entgegengenommen. Weiterhin ist die Anmeldung möglich, wenn der Wohnungsgeber das
Anmeldeformular unterschrieben hat. Diese Verfahrensweise ist bisher ohne Kritik der
Bürgerinnen und Bürger durchgeführt worden.
Diese Änderung der Verfahrensweise wurde notwendig, um Scheinanmeldungen, die in Berlin
seit dem Jahre 2007 stark zugenommen haben, zu verhindern. Die Bearbeitung von
Abmeldungen von Amts wegen ist hierdurch in Reinickendorf um 46,6 % zurückgegangen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0818/XVIII damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Thomas Ruschin
Bezirksstadtrat