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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
164 kB
Erstellt
07.10.15, 20:23
Aktualisiert
27.01.18, 23:07

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Jugend, Familie, Gesundheit und Soziales Datum: 1395/XVIII 01.11.2011 Ursprungsdrucksachenart: Ersuchen Ursprungsinitiator: FDP-Fraktion Andreas Vetter, Heinz-Jürgen Schmidt, Beatrix Weller-Bechtold Einhaltung der Kampfhundeverordnung kontrollieren Beratungsfolge: Datum 09.03.2011 28.03.2011 11.05.2011 16.11.2011 Gremium BVV Reinickendorf BüDOrdV-A. BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/050/2011 BüD/029/2011 BVV/052/2011 BVV/002/2011 überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis � beantwortet von ___________________________ � � � � � � � � Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Jugend, Familie, Gesundheit und Soziales An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 02.08.2011 Drucksache Nr. 1395 XVIII. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung „Einhaltung der Kampfhundeverordnung kontrollieren“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.05.2011 Drucksache Nr. 1395/XVIII - : „Das Bezirksamt wird ersucht, die Einhaltung des Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin im Bezirk zu gewährleisten.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten Das „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin” (HundeG Berlin) unterscheidet zwischen a) auffällig gewordenen Hunden (§ 4 Abs. 1) und b) Hunden, die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich gelten (§ 4 Abs. 2). Dieses gilt ebenso für Kreuzungen dieser Rassen untereinander und Kreuzungen mit anderen Rassen. Die Zuständigkeit liegt bei den bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern. Folgende Rassen sind im HundeG aufgeführt: 1. Pit-Bull 2. American Staffordshire Terrier 3. Bullterrier 4. Tosa Inu 5. Bullmastiff 6. Dogo Argentino 7. Fila Brasiliero 8. Mastin Espanol 9. Mastino Napoletano 10. Mastiff Für die vorgenannten Rassen gilt ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang beim Führen in der Öffentlichkeit. Für die Rassen unter 1. bis 4. gilt zusätzlich:  Wesenstest für den Hund (fehlendes aggressives Verhalten)  Sachkundenachweis (für das Führen eines Listenhundes)  Pol. Führungszeugnis  Haftpflichtversicherung (gilt für alle Hunde)  Transponderkennzeichnung (gilt für alle Hunde) Sind diese Bedingungen erfüllt, erhält der Besitzer die ”grüne Plakette”. Für die Zwischenzeit wird ihm eine Anmeldebestätigung ausgehändigt. Kommt der Hundebesitzer den o. g. Auflagen auch nach wiederholter Aufforderung nicht nach, erhält dieser die Anordnung, den Hund abzuschaffen in Verbindung mit einem Haltungsverbot von Listenhunden. Kommt der Besitzer der Abschaffung nicht nach, wird der Hund im Rahmen des unmittelbaren Zwangs durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt eingezogen. Dies geschieht in ca. 20% der Anmeldeverfahren. Situation Bis auf sehr wenige Ausnahmen kommen die Besitzer der ersten 4 Rassen ihrer Anzeigepflicht nicht nach. Auch wird nicht selten gegen die Maulkorb- und Leinenpflicht verstoßen. Arbeitsabläufe Verstöße gegen das Hundegesetz Berlin werden in Reinickendorf i. d. R. durch den Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) des hiesigen Ordnungsamtes vor Ort festgestellt. Besteht der Verdacht, dass es sich bei einem Tier um einen nicht angemeldeten Hund gem. § 4 (2) HundeGBln. handelt, werden die Personalien und der Sachverhalt auf einem beim Ordnungsamt eigens entwickelten Erhebungsbogen eingetragen und zusammen mit einem Foto des Hundes an das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt weitergeleitet. Hier wird dann wie oben erwähnt verfahren, wenn es sich nach dem Gutachten von 2 amtlichen Tierärzten tatsächlich um einen Hund gem. § 4 (2) HundeGBln. handelt. Diese Verfahrensweise des AOD wird auch bei Verstößen gegen die Maulkorb- und Leinenpflicht angewandt. Hier werden dann durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Verstöße werden jeweils mit 250,- Euro geahndet. Bei wiederholten Verstößen, u. U. in Verbindung mit Bissvorfällen, wird die Abschaffung des Hundes und ein Haltungsverbot für gefährliche Hunde verfügt. Kommt der Besitzer dieser Auflage nicht nach, wird die Wegnahme des Hundes im Rahmen des unmittelbaren Zwangs angeordnet. Genaue Zahlen könne hier nicht angegeben werden, weil keine getrennte Erfasssung für anmeldepflichtige, sonstige Listenhunde und sonstige (bissige) Hunde erfolgt. Zahlen und Entwicklung Derzeit sind 746 Listenhunde in Reinickendorf gemeldet. Die Zahl der ermittelten Verdachtsfälle durch den AOD ist rückläufig, von ca. 100 im Jahr 2009 auf ca. 50 im Jahr 2010. Auch die Zahl der Bürgerbeschwerden über gefährliche Hunde und Verstöße gegen Maulkorb- und Leinenzwang hat abgenommen, von 20 im Jahr 2008 auf 10 im Jahr 2010. Wir bitten, die Drucksache Nr. 1395/XVIII damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Andreas Höhne Bezirksstadtrat