Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
07.10.15, 20:57
Aktualisiert
27.01.18, 23:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XIX. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt
Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und
Gewerbe
Datum:
0244/XIX
19.12.2012
Ursprungsdrucksachenart:
Empfehlung
Ursprungsinitiator:
SPD-Fraktion
Gilbert Collé, Sabine Burk, Henry Mazatis
Bäume an Bahndämmen der S-Bahn überprüfen
Beratungsfolge:
Datum
12.09.2012
09.01.2013
Gremium
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/011/2012
BVV/015/2013
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,
Ordnung und Gewerbe
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
18.12.2012
Drucksache Nr. 0244
XIX. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung
Bäume an Bahndämmen der S-Bahn überprüfen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.09.2012 Drucksache Nr. 0244/XIX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der DB AG dafür einzusetzen, dass die Bäume an
den Bahndämmen der S-Bahn auf Stand- und Astbruchsicherheit geprüft und bei Gefährdung
der Anwohner zurückgeschnitten werden.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend des Beschlusses an die DB Netz AG gewandt. Diese
teilte daraufhin Folgendes mit:
„Gern möchten wir lhnen dazu die gewünschte Auskunft geben. lnsbesondere, da Anfragen
dieser Art gelegentlich auch von Anwohnern und weiteren Behörden gestellt werden und eine
nachvollziehbare lnformation immer auch im lnteresse einer guten Nachbarschaft steht.
ln den geltenden Regelwerken der Deutschen Bahn AG wurde zum Vegetationsbestand an den
Strecken insbesondere festgelegt:
die regelmäßigen Baumkontrollen, die nicht nur die S-Bahn (Gleise) umfassen, sondern
alle Gleise der DB Netz AG
die Baumkontrollen 2 X p.a., welche jeweils im belaubten bzw. unbelaubten Zustand
durchzuführen sind
dass diese Baumkontrollen durch geschulte Mitarbeiter der DB Netz AG und DB
Services Fahrwegdienste zu erfolgen haben
dass in besonderen Fällen externe Baumgutachter/Sachverständige zusätzlich zu
beauftragen sind
die Baumkontrollen nach VTA* zu erfolgen haben
Desweiteren:
es wird seit einigen Jahren eine turnusgemäße Pflege der Strecken im unmittelbaren 6
m Bereich ab Gleismitte durchgeführt (die Strecken werden komplett durchgearbeitet)
sofern sich Flächen der DB Netz AG weiter als 6 m von Gleismitte befinden und einen
Vegetationsbestand aufweisen, werden Rückschnitte bei Gefährdungen der Nachbarn
und benachbarter Verkehrswege (Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht) entsprechend
*
der Begutachtungen und unter Einhaltung der Naturschutzgesetze des Bundes und des
Landes Berlin beauftragt
gepflegt wird die langjährige und gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen Unteren
Naturschutz-, Umwelt- und weiteren Ordnungsbehörden der Stadtbezirke in der
Bundeshauptstadt Berlin sowie zu den Berliner Forsten
sind auch durch die DB Netz AG die gesetzlichen Vorgaben des Bundes sowie des
Landes Berlin hinsichtlich Schnittzeiten, Fällgenehmigungen und weiterer Vorgaben
insbesondere
außerhalb
des
unmittelbaren
Nahbereiches
am
Gleis
(Regellichtraumprofil) einzuhalten
werden zusätzliche Hinweise der Anwohner auf vermutete oder tatsächliche Mängel am
Vegetationsbestand an Bahnstrecken begutachtet und je nach Erfordernis aus Sicht des
Nachbarschaftsgesetzes und den Vorgaben des Naturschutzes zur Erfüllung der
Verkehrssicherungspflichten abgestellt
Quelle Wikipedia
Die von Matteck entwickelte Methode zur Untersuchung der mechanischen Belastbarkeit eines Baumes Visual-Tree-Assessment
(VTA) hat sich auch in der Rechtsprechung als (insbesondere zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht) anerkannter Standard
etabliert. (1)
Vielleicht erlauben Sie uns noch einen Hinweis zum häufig noch gewählten Begriff
"Bahngelände" als übergreifende Bezeichnung verschiedener Standorte an der Bahn. Aus
historischer Sicht ist diese Wortwahl naheliegend. Jedoch erfolgten mit der Privatisierung der
Deutschen Bahn ab 1994 auch neue Zuordnungen, die sich nur anhand aktueller Zuordnungen
der Flurstücke erkennen lassen. So gibt es beispielsweise Flächen, die dem
Bundeseisenbahnvermögen (BEV) zugeordnet worden sind. Oder Flächen die DB lmmobilien
gehören, Flächen privater Bahnen mit eigener lnfrastruktur oder ehemalige Bahnflächen, die an
Dritte verkauft worden sind.
Unsere Auskünfte beziehen sich nur auf Flächen der DB Netz AG. Aber auch hier muss man
immer wieder die aktuellen Grenzverläufe beachten.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0244/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Martin Lambert
Bezirksstadtrat