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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
07.10.15, 21:08
Aktualisiert
27.01.18, 23:31

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Datum: Bezirksamt Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe 0731/XIX 30.04.2014 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme Ursprungsinitiator: Bezirksamt ,, Aufstellung des Bebauungsplans 12-26B-1 für die Grundstücke Gotthardstraße 96 - 100, Blankestraße 4, 5 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf Beratungsfolge: Datum 14.05.2014 Gremium BVV Reinickendorf BVV/030/2014 Sachverhalt: (Text siehe Anlage) Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe 29.04.2014 An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf Drucksache Nr. 0731/XIX XIX. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Aufstellung des Bebauungsplans 12-26B-1 für die Grundstücke Gotthard-straße 96 - 100, Blankestraße 4, 5 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.04.2014 beschlossen: Der Fachbereich Stadtplanung wird beauftragt, für die Grundstücke Gotthardstraße 96 - 100, Blankestraße 4, 5 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-26B-1 aufzustellen. Begründung: Siehe Anlage Rechtsgrundlagen   § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I. S. 1548). § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692). Anlagen: a) b) Frank Balzer Bezirksbürgermeister Kurzbegründung Übersichtsplan Martin Lambert Bezirksstadtrat