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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
340 kB
Erstellt
07.10.15, 22:17
Aktualisiert
27.01.18, 11:04

Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien; VII-0970 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 10.06.2015 30.06.2015 15.09.2015 08.10.2015 03.11.2015 05.11.2015 16.12.2015 BVV ArSoGeSe ArSoGeSe FiPerIm ArSoGeSe FiPerIm BVV BVV/ 032/VII ArSoGeSe/067/VII ArSoGeSe/069/VII FiPerIm/093/VII ArSoGeSe/071/VII FiPerIm/094/VII BVV/ 036/VII überwiesen vertagt vertagt vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Signet "Berlin barrierefrei" für bezirkliche Gebäude Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 05.11.2015 beraten. Abstimmungsergebnis Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien (federführend): JA 14 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 0 Abstimmungsergebnis Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren (mitberatend): JA 13 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 1 Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei sind und – soweit nicht schon geschehen – mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ versehen werden können. Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist bis zum Ende der Wahlperiode ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann und mit welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen und diese gegebenenfalls zu kennzeichnen. Berlin, den 08.12.2015 Einreicher: Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien Dennis Probst, Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VII-0970 Begründung Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien (federführend): In der Sitzung am 05. November 2015 hat der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien die Drucksache VII-0970 abschließend beraten. Dem federführenden Ausschuss lag eine Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren, welche die Annahme der Drucksache in geänderter Fassung empfiehlt, vor. Dieser schloss sich der federführende Ausschuss nicht an. Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung einstimmig die Annahme der Drucksache in der zweiten Ausfertigung ohne Änderungen. Stellungnahme Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren (mitberatend): Der Ausschuss hat den obigen überwiesenen Antrag beraten und unterstützt prinzipiell das Anliegen des Antrags. Der Ursprungstext wurde ergänzt: Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei sind und – soweit nicht schon geschehen – mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ versehen werden können. Dabei ist ein vernünftiger Aufwand zum Nutzen zu berücksichtigen. Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist bis zum Ende der Wahlperiode ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann und mit welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen und diese gegebenenfalls zu kennzeichnen. Abstimmungsergebnis: Ja 13; Nein 0; Enthaltung: 1 Begründung: In der Diskussion wurde deutlich, das mit der neuen Form der Signetvergabe für die Einrichtungen der Aufwand erhöht und für die Nutzer der Informationsgehalt nicht verbessert wird. Unabhängig von der Signetvergabe wird das Anliegen des Antrags vom Ausschuss unterstützt und das Bezirksamt sollte seine barrierefreien Einrichtungen in der Öffentlichkeit bekannter machen. Im übrigen ist das Anliegen im heute beschlossenen Antrag des Ausschusses zum "Teilhabekonzept für Menschen mit Einschränkungen" bereits enthalten. Der Ausschuss empfiehlt die Berichterstattung zur Drucksache mit der zum Teilhabekonzept zu verbinden. Berlin, den 03.11.2015 Dr. Axel Bielefeldt Ausschussvorsitzender Text Ursprungsantrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei sind und – soweit nicht schon geschehen – mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ verse- hen werden können. Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist bis zum Ende der Wahlperiode ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann und mit welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen und diese gegebenenfalls zu kennzeichnen. Begründung Ursprungsantrag: Auf der Internetseite https://www.berlin.de/lb/behi/berlin-barrierefrei/signet-barrierefrei/ heißt es dazu: „Auf Initiative des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung wurde 2004 die Aktion ‚Berlin barrierefrei‘ ins Leben gerufen und ein geschütztes Signet dazu entwickelt. Bis zum 06.07.2010 galten für die Vergabe des Signets ‚Berlin barrierefrei‘ die einschlägigen Baubestimmungen sowie die in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommenen DIN-Vorschriften und seit dem 07. Juli 2010 u. a. auch die Empfehlungen des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegebenen Handbuchs ‚Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin‘ mit Stand vom Juni 2007. Im Rahmen dieser Aktion konnte das Signet insgesamt an über 700 Einrichtungen vergeben werden. Gut sichtbar an Eingangstüren oder Schaufensterscheiben, an U-BahnAufzügen oder City-Toiletten angebracht, sagte es aus, dass hier alle Menschen, auch solche mit den unterschiedlichsten Behinderungen klarkommen und bei Bedarf Unterstützung erhalten. 2012 übernahm die Pegasus GmbH die Aktion und entwickelte daraus ein neues Konzept zur Überprüfung der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Einrichtungen mit der Zielsetzung, mit einer einheitlichen und transparenteren Bewertungsmethode die Umsetzung der Barrierefreiheit deutlich zu machen. Seit Februar 2014 können sich Einrichtungen für das „Signet barrierefrei“ bewerben. Die Qualität der Ausführung der Barrierefreiheit wird in drei Qualitätsstufen eingeschätzt, die durch Sterne auf dem Signet gekennzeichnet werden. Die Anforderungen sind eindeutig formuliert und geben Aufschluss, zu einer objektiven Bewertung der zu zertifizierenden Einrichtungen.“ Muster Beschlussempfehlung Bitte nach Beratung zeitnah zurück an das Büro der BVV Büro der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Berlin, den 12.06.2015 Nachweis über den Bearbeitungsstand von in Ausschüsse überwiesenen Drucksachen Drucksache Nr. VII-0970 Betreff: Signet „Berlin barrierefrei“ für bezirkliche Gebäude Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss (federführend): Finanzen, Personal und Immobilien sowie in den Ausschuss/in die Ausschüsse (mitberatend) Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren Bearbeitungsstand/Ergebnis der Ausschusssitzung am: vom Einreicher zurückgezogen Unterschrift des Einreichers VERTAGT - Wiedervorlage am: beraten und ABGELEHNT: Ja Nein Enthaltungen OHNE ÄNDERUNGEN im Ausschuss beschlossen: Ja Nein Enthaltungen MIT ÄNDERUNGEN im Ausschuss beschlossen: Ja Nein Enthaltungen ZUARBEIT DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES AN DAS BÜRO BVV ANALOG MUSTER DER BESCHLUSSEMPFEHLUNG BZW. ZUARBEIT AN DEN FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS ÜBER BÜRO BVV Text der Beschlussempfehlung: … Begründung des beratenden Ausschuss (federführend) in elektronischer Form: …. ggf. Begründung des mitberatenden Ausschuss: …. Unterschrift: f.d.A.: D:\Allris\allrisDCS\Allris\Allris\Work\00067841A03_000038735.pdf BV Probst, Bielefeldt Bitte nach Beratung zeitnah zurück an das Büro der BVV Büro der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Berlin, den 12.06.2015 Nachweis über den Bearbeitungsstand von in Ausschüsse überwiesenen Drucksachen Drucksache Nr. VII-0970 Betreff: Signet „Berlin barrierefrei“ für bezirkliche Gebäude Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss (federführend): Finanzen, Personal und Immobilien sowie in den Ausschuss/in die Ausschüsse (mitberatend) Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren Bearbeitungsstand/Ergebnis der Ausschusssitzung am: vom Einreicher zurückgezogen Unterschrift des Einreichers VERTAGT - Wiedervorlage am: beraten und ABGELEHNT: Ja Nein Enthaltungen OHNE ÄNDERUNGEN im Ausschuss beschlossen: Ja Nein Enthaltungen 13 x MIT ÄNDERUNGEN im Ausschuss beschlossen: Ja 0 Nein 1 Enthaltungen ZUARBEIT DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES AN DAS BÜRO BVV ANALOG MUSTER DER BESCHLUSSEMPFEHLUNG BZW. ZUARBEIT AN DEN FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS ÜBER BÜRO BVV Text der Beschlussempfehlung: Siehe E-Mail vom 5. Nov. 2015 Begründung des beratenden Ausschuss (federführend) in elektronischer Form: ggf. Begründung des mitberatenden Ausschuss: Siehe E-Mail vom 5. Nov. 2015 Unterschrift: f.d.A.: gez. Dr. Axel Bielefeldt Muster Beschlussempfehlung Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-00?? Begründung des beratenden Ausschuss (federführend): Zuarbeit des Ausschusses … TEXT TEXT TEXT TEXT TEXT TEXT Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Beschlussempfehlung Ausschuss für Beratungsfolge: ……. (Begründung des mitberatenden Ausschuss:) Betreff: Muster Zuarbeit des Ausschusses … TEXT TEXT TEXT TEXT TEXT TEXT Der Ausschuss für ……………hat die Drucksache in seiner Sitzung am …… beraten. Text Ursprungsantrag des Einreichers: Abstimmungsergebnis Ausschuss für ……: JA / NEIN / ENTHALTUNGEN Wird vom Büro BVV eingefügt (Abstimmungsergebnis mitberatender Ausschuss:) Begründung Ursprungsantrag: Abstimmungsergebnis Ausschuss für ……(mitberatender Ausschuss) Wird vom Büro BVV eingefügt JA / NEIN / ENTHALTUNGEN Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht …. TEXT Berlin, den TT/MM/JJJJ Einreicher: Ausschuss für….. Ausschussvorsitzende/r Begründung siehe Rückseite D:\Allris\allrisDCS\Allris\Allris\Work\00067841A04_000038735.pdf Muster Beschlussempfehlung D:\Allris\allrisDCS\Allris\Allris\Work\00067841A04_000038735.pdf Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren VII. Wahlperiode Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien Herr Probst Ausschussvorsitzender Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Fröbelstraße 17 - 10400 Berlin Telefon90295 5002 / 5003 Fax 90295 6515 Internet: http://www.berlin.de/ba-pankow/bvv-online e-mail bvv-buero@ba-pankow.berlin.de Berlin, den 03. 11. 2015 Beschlussempfehlung Drs. VII-0970 " Signet "Berlin barrierefrei" für bezirkliche Gebäude " Ursprungsdrucksachenart: Ursprungsinitiator: Antrag Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei sind und – soweit nicht schon geschehen – mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ versehen werden können. Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist bis zum Ende der Wahlperiode ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann und mit welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen und diese gegebenenfalls zu kennzeichnen. Berlin, den 09.06.2015 Einreicher: Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: gez. BV Daniela Billig, BV Cornelius Bechtler, BV Ute Schnur Fraktion der CDU: Johannes Kraft, Sebastian Bergmann Begründung: Auf der Internetseite https://www.berlin.de/lb/behi/berlin-barrierefrei/signet-barrierefrei/ heißt es dazu: „Auf Initiative des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung wurde 2004 die Aktion ‚Berlin barrierefrei‘ ins Leben gerufen und ein geschütztes Signet dazu entwickelt. Bis zum 06.07.2010 galten für die Vergabe des Signets ‚Berlin barrierefrei‘ die einschlägigen Baubestimmungen sowie die in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommenen DIN-Vorschriften und seit dem 07. Juli 2010 u. a. auch die Empfehlungen des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegebenen Handbuchs ‚Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin‘ mit Stand vom Juni 2007. Im Rahmen dieser Aktion konnte das Signet insgesamt an über 700 Einrichtungen vergeben werden. Gut sichtbar an Eingangstüren oder Schaufensterscheiben, an UBahn-Aufzügen oder City-Toiletten angebracht, sagte es aus, dass hier alle Menschen, auch solche mit den unterschiedlichsten Behinderungen klarkommen und bei Bedarf Unterstützung erhalten. 2012 übernahm die Pegasus GmbH die Aktion und entwickelte daraus ein neues Konzept zur Überprüfung der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Einrichtungen mit der Zielsetzung, mit einer einheitlichen und transparenteren Bewertungsmethode die Umsetzung der Barrierefreiheit deutlich zu machen. Seit Februar 2014 können sich Einrichtungen für das „Signet barrierefrei“ bewerben. Die Qualität der Ausführung der Barrierefreiheit wird in drei Qualitätsstufen eingeschätzt, die durch Sterne auf dem Signet gekennzeichnet werden. Die Anforderungen sind eindeutig formuliert und geben Aufschluss, zu einer objektiven Bewertung der zu zertifizierenden Einrichtungen.“ Der Ausschuss hat den obigen überwiesenen Antrag beraten und unterstützt prinzipiell das Anliegen des Antrags. Der Ursprungstext wurde ergänzt: Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei sind und – soweit nicht schon geschehen – mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ versehen werden können. Dabei ist ein vernünftiger Aufwand zum Nutzen zu berücksichtigen. Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist bis zum Ende der Wahlperiode ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann und mit welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen und diese gegebenenfalls zu kennzeichnen. Abstimmungsergebnis: Ja 13; Nein 0; Enthaltung: 1 Begründung: In der Diskussion wurde deutlich, das mit der neuen Form der Signetvergabe für die Einrichtungen der Aufwand erhöht und für die Nutzer der Informationsgehalt nicht verbessert wird. Unabhängig von der Signetvergabe wird das Anliegen des Antrags vom Ausschuss unterstützt und das Bezirksamt sollte seine barrierefreien Einrichtungen in der Öffentlichkeit bekannter machen. Im übrigen ist das Anliegen im heute beschlossenen Antrag des Ausschusses zum "Teilhabekonzept für Menschen mit Einschränkungen" bereits enthalten. Der Ausschuss empfiehlt die Berichterstattung zur Drucksache mit der zum Teilhabekonzept zu verbinden. Berlin, den 03.11.2015 Dr. Axel Bielefeldt Ausschussvorsitzender