Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
310 kB
Erstellt
07.10.15, 22:17
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme
§ 13 BezVG /SB
VII-0879
Ursprung:
Antrag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksamt
Beratungsfolge:
14.01.2015
10.02.2015
03.03.2015
04.03.2015
05.03.2015
17.03.2015
14.04.2015
28.04.2015
08.10.2015
25.11.2015
06.01.2016
10.02.2016
09.03.2016
28.04.2016
01.06.2016
14.09.2016
BVV
ArSoGeSe
ArSoGeSe
Int
StadtGrü
ArSoGeSe
ArSoGeSe
ArSoGeSe
StadtGrü
Int
Int
Int
Int
StadtGrü
BVV
BVV
BVV/ 028/VII
ArSoGeSe/059/VII
ArSoGeSe/060/VII
Int/032/VII
StadtGrü/066/VII
ArSoGeSe/061/VII
ArSoGeSe/062/VII
ArSoGeSe/063/VII
StadtGrü/076/VII
Int/038/VII
Int/039/VII
Int/040/VII
Int/041/VII
StadtGrü/086/VII
BVV/ 040/VII
BVV/ 042/VII
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 01.08.2016
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
zur Kenntnis genommen ohne Aussprache
zur Kenntnis genommen mit Aussprache
zurückgezogen
Drs. VII-0879
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.07.2016
Drucksache-Nr.: VII-0879
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 40. Sitzung am 01.06.2016 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0879
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Geflüchtete nur kurzfristig in Notunterkünften wie Sporthallen, dem ICC oder Flughafen
Tempelhof untergebracht werden. Solche Großunterkünfte müssen zeitnah durch dezentrale
Gemeinschaftsunterkünfte ersetzt werden, die für die Unterbringung von Menschen geeignet
sind und durch die flexibel auf schwankende Zuzugszahlen reagiert werden kann.
für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen muss das Ziel sein, kleinere
Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen, Familien oder
für kleinere Wohngruppen gestaltet sind. Beispiele dafür sind ehemalige Wohnprojekte für
SeniorInnen, Schwesternwohnheime oder ähnliches
Geflüchtete sollen vorrangig in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung von
Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss
verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen
und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und SenSoz bzw. LaGeSo
abgesichert werden.
zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete perspektivisch für höchstens 70 120 Schutzsuchende ausgelegt werden.
die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit mehr
Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und SenSoz dafür
einsetzen, dass qualitative und quantitative Mindeststandards rechtsverbindlich und
überprüfbar werden.
Bei unvermeidbarer Unterbringung in Hostels muss eine soziale Betreuung sichergestellt,
rechtsverbindlich und überprüfbar werden. Die Koordination der verschiedenen Akteure in
der Wohnungspolitik verbessert wird. Maßnahmen müssen abgestimmt und strategisch
ausgerichtet sein. Überfällig ist die Einrichtung einer ressortübergreifenden Steuerungsrunde
unter Beteiligung von Bezirken und Nichtregierungsorganisation, die ein Aufnahme- und
Unterkunftskonzept mittlerer Reichweite erarbeitet.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Vorbemerkungen:
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der umfangreich andauernden
Beratungsfolge der o. g. Drucksache befinden sich einige Beschlusspunkte bereits
berlinweit im Regelungs- bzw. Umsetzungsprozess.
Zu 1. Der Senat beschloss am 3. Mai 2016 ein Konzept für den systematischen Freizug
aller zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Sporthallen. Nach dem vorliegenden und
sich monatlich in Fortschreibung befindlichen Plan soll die überwiegende Zahl an Hallen
entsprechend bezirklicher Prioritätenlisten bis Ende September geräumt werden.
Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der im Konzept beschlossenen Kriterien und die
Verfügbarkeit alternativer geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten. Ein Kriterium ist das
Vorhalten ausreichender Reservemöglichkeiten, um auf schwankende Zuzugszahlen
reagieren zu können. Um die Nutzung von Sporthallen als Notunterkünfte zu beenden,
sind notfalls auch Wohncontainer für diesen Zweck vorgesehen.
Zu 2. bis 4. Vom Senat wurde beschlossen, dass die von den städtischen
Wohnungsbaugesellschaften und der Berliner Gesellschaft zur Errichtung von
Flüchtlingsunterkünften geplanten modularen Bauten so errichtet werden sollen, dass
sie als Wohnungen, Einzelapartments bzw. Mehrzimmerwohnräume nutzbar sind. In
Abhängigkeit von der Bedarfsentwicklung können diese Wohnungen – da sie dem
Standard des sozialen Wohnungsbaus entsprechen – als
Flüchtlingsanschlussunterkünfte genutzt oder dem allgemeinen Wohnungsmarkt
zugeführt werden.1 Die Ausschreibungen von Rahmenverträgen der
Wohnungsbaugesellschaften für die Errichtung dieser nachhaltigen
Flüchtlingswohngebäude in Fertigbauweise sind so konzipiert, dass die Leistungen
auch von den jeweils anderen Wohnungsbaugesellschaften abgerufen werden können.
Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben mit der Senatsverwaltung für
Gesundheit und Soziales einen Letter of Intent über die Errichtung und Bereitstellung
von Wohnraum für Flüchtlinge unterzeichnet.2 Darin erklären die Gesellschaften ihre
Bereitschaft, den Bau von Flüchtlingsunterkünften zu übernehmen und die Gebäude an
das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu vermieten. Über wesentliche Inhalte
hinsichtlich der Gestaltung der abzuschließenden Mietverträge wurde bereits
Einvernehmen erzielt.3
Die Vergabe der Wohnungen an Flüchtlinge erfolgt durch das Evangelische Jugendund Fürsorgewerk.
Zu 5. Notunterkünfte, auf die geltende Qualitätsstandards nicht anwendbar sind,
werden zugunsten von Gemeinschaftsunterkünften sukzessive aufgegeben Das
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat die ersten Ausschreibungen
zum Betrieb der Tempohomes Berlin veröffentlicht. Diese in Container-Bauweise
errichteten Unterkünfte dienen dazu, den bisher in Turnhallen untergebrachten
Geflüchteten eine bessere Wohnperspektive zu verschaffen. Ein wesentlicher
Bestandteil der Ausschreibung bezieht sich auf Standards hinsichtlich der sozialen
Betreuung und Beratung der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Künftigen
1
Vgl. Rote Nummer 2398 M vom 14. Juni 2016
2
Vgl. Rote Nummer 2594 B vom 19. Mai 2016
3 Vgl. Rote Nummer 2795 vom 18. Mai 2016
Ausschreibungen soll ein derzeit in Überarbeitung und Aktualisierung befindlicher
Mustervertrag zugrunde gelegt werden. 4 Somit befindet sich eine rechtsverbindliche
und überprüfbare Implementierung von qualitativen und quantitativen Mindeststandards
der sozialen Betreuung in den Unterkünften bereits im Fluss.
Zu 6. Mit Hilfe der unter 1 bis 5 beschriebenen Maßnahmen und entsprechenden
Steuerungsprozessen soll die berlinweite Philosophie, Unterbringungen in Hostels
gänzlich zu vermeiden, umgesetzt werden.
Auf der Ebene des Rats der Bürgermeister gibt es bereits Überlegungen hinsichtlich der
Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die sich mit den Möglichkeiten einer
gesamtstädtischen Steuerung unter Mitwirkung der Bezirke befassen soll. Zielsetzung
ist die Implementierung einer sozial ausgewogenen gesamtstädtischen
Belegungssteuerung, um die vorgesehenen Standorte im Sinne einer „integrierenden
Durchmischung“ zu den bereits vorhandenen Nachbarschaften entwickeln zu können.5
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
4
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit,
Schule und Sport
Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/18656 AH Berlin zu Betreiber von Not- und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete vom
23. Juni 2016
5 Vgl. Rote Nummer 2398 M vom 14. Juni 2016
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Senioren
VII. Wahlperiode
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Grünanlagen
Herrn Schröder
Vorsitzender
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Fröbelstraße 17 - 10400 Berlin
Telefon90295 5002 / 5003
Fax
90295 6515
Internet:
http://www.berlin.de/ba-pankow/bvv-online
e-mail bvv-buero@ba-pankow.berlin.de
Berlin, den 03. 05. 2015
Zuarbeit
Drs. VII-0879 "Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten"
Der Ausschuss hat den überwiesenen Antrag in mehreren Sitzungen beraten und in
der angeführten Fassung mit folgendem Abstimmungsergebnis als Empfehlung für
den federführenden Ausschuss angenommen:
Abstimmung im Ausschuss Ja 12, Nein 0, Enthaltung 1
Begründung:
Der ursprüngliche Beschlusstext wurde unter Berücksichtigung des Änderungsantrags
mehrfach überarbeitet und die Beschlusspunkte wurden den zwei Adressaten (Senat
und Bezirksamt) zugeordnet.
Berlin, den 28.04.2015
Dr. Axel Bielefeldt
Ausschussvorsitzender
Drs. VII-0879 "Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten"
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass
1. vorrangig Geflüchtete in Wohnungen ziehen sollen. Die Bereitstellung und
Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen
insgesamt muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen
Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen
Wohnungswirtschaft und SenSoz bzw. LaGeSo abgesichert werden.
2. für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen es das Ziel sein
muss kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für
Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind.
3. zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen für
Geflüchtete grundsätzlich für höchstens 70 – 120 Schutzsuchende ausgelegt werden.
4. die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit
mehr Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und
SenSoz dafür einsetzen, dass in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Berlin in den
„Qualitätsanforderungen“ genaue Zahlen an Personal definiert werden und die soziale
Arbeit zukünftig durch andere Träger als den Betreiber der Unterkunft gewährleistet
werden soll.
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. im Bezirk dahingehend Grundstücke und Gebäude auf ihre Eignung für die
Unterbringung von geflüchteten Personen zu untersuchen und ggf. auszuweisen.
Diese Liegenschaften sollen verkehrsgünstig gelegen und gut an das ÖPNV-Netz
angebunden sein. Es sind alle Bezirksregionen zu berücksichtigen, so dass eine gute
Verteilung und Dezentralität der Unterkünfte erreicht werden kann.
2. In Frage kommen dabei ausdrücklich auch unbebaute, brachliegende Flächen.
Dabei sollen auch geeignete Verkehrsflächen einbezogen werden sowie
Infrastrukturflächen im Bereich von Grünanlagen bei der Untersuchung über
geeignete Grundstücke zur temporären Aufstellung von mobilen Unterkünften
berücksichtigt werden.
3. Auch Flächen, die sich nicht im Bezirks- oder Landesbesitz befinden, z.B.
Baulücken, Verkehrsflächen oder andere unbebaute Flächen, sollen hinsichtlich ihrer
Eignung geprüft werden. Dabei soll auch die temporäre Zwischennutzung von Flächen
in Betracht gezogen werden. Bei der Planung größerer Projekte für Wohnbebauung
soll die Einrichtung von solchen Wohneinheiten berücksichtigt werden.
4. Eine Priorisierung der Liegenschaften für die Unterkünfte erfolgt nach
Kenntnisnahme des Berichtes des Bezirksamtes und einer Debatte in den
Ausschüssen durch die Bezirksverordnetenversammlung.
Begründung:
Es ist menschenunwürdig, mitunter traumatisierte Schutzsuchende in Einrichtungen zu
beherbergen, die Platz für über 400 Menschen bieten sollen. Containerdörfer als
Notunterkunft mögen in der derzeitigen Situation für kurzfristige Unterbringung
notwendig sein. Sie dürfen jedoch nicht als Dauerlösung dienen. Andere Städte, so
etwa Münster (vgl. http://www.muenster.de/stadt/zuwanderung/fa_wohnkonzept.html)
oder Bremen, gehen in der Unterbringung der Flüchtlinge mit gutem Beispiel voran.
Durch die Einrichtung mehrere kleinerer Unterkünfte wird die Entstehung vieler
Probleme verhindert, die bei den großen Containeranlagen fast zwangsläufig
auftreten. Soziale Spannungen innerhalb der großen Containeranlagen, Ängste in der
Umgebung und Ausgaben für Sicherheitsdienste und Wachschutz können
beispielsweise vermieden werden. In Unterkünften von geringerer Größe können die
geflüchteten Menschen besser und individueller betreut werden.
Die neuen Standorte müssen an gut erschlossenen Stellen liegen und gut an das
ÖPNV-Netz angebunden sein. So können die Neuankömmlinge besser integriert und
mit Berlin und Deutschland vertraut gemacht werden. Sie haben zudem die
Möglichkeit, Verwaltungstermine leichter wahr zu nehmen und selbständig mobil zu
sein.
Den steigenden Zahlen von Geflüchteten steht dabei durchaus eine große Zahl von
ungenutzten potentiellen Möglichkeiten bzw. Flächen zur Unterbringung gegenüber.
Im Bezirk Pankow gibt es un- und untergenutzte Flächen in ausreichender Anzahl, die
zeitweise oder langfristig für diese Aufgabe genutzt werden können. Das gilt sowohl
für Gelände oder Gebäude in Zwischennutzung als auch für die Erschließung größerer
Flächen für den Wohnungsbau, bei denen die Unterkünfte gut eingeplant werden
können. Bei größeren Wohnungsbauprojekten ist außerdem das Ziel, Wohnungen für
bedürftige soziale Gruppen inklusive Geflüchteter zu schaffen, leicht umzusetzen.
Die Priorisierung der Liegenschaften durch die Bezirksverordnetenversammlung soll
nach einer öffentlichen Diskussion der Standorte in Abwägung der Erfordernisse auch
zur schnellen Unterbringung von Geflüchteten und den Wünschen und Bedürfnissen
der einheimischen Bevölkerung – vor allem bei der Frage der zeitweisen Nutzung von
Grünflächen – erfolgen.
Die soziale Betreuung ist in den Qualitätsanforderungen des Lageso mit der
Formulierung „ausreichend Fachkräfte“
(http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/soziales/bul/qualitaetsanforderungen.pdf)
nur unzureichend geregelt. Nur mit einer klaren Regelung und einer Trennung der
sozialen Arbeit vom Betreiben der Unterkunft sind „schwarze Schafe“ zu vermeiden.
BV Kijora
Bitte nach Beratung zeitnah zurück an das Büro der BVV
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Berlin, den 09.03.2016
Nachweis
über den Bearbeitungsstand von in Ausschüsse überwiesenen Drucksachen
Drucksache Nr.
VII-0879 + Änderungsantrag + vorhandene
Beschlussempfehlungen
Betreff: Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss (federführend):
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
sowie in den Ausschuss/in die Ausschüsse (mitberatend)
Integrationsausschuss
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
Bearbeitungsstand/Ergebnis der Ausschusssitzung
am:
vom Einreicher zurückgezogen
Unterschrift des Einreichers
VERTAGT - Wiedervorlage am:
X
beraten und ABGELEHNT:
Ja
Nein
Enthaltungen
OHNE ÄNDERUNGEN im Ausschuss beschlossen:
Ja
Nein
Enthaltungen
Ja 8
Nein 1
Enthaltungen
MIT ÄNDERUNGEN im Ausschuss beschlossen:
1
ZUARBEIT DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES AN DAS BÜRO BVV ANALOG MUSTER DER
BESCHLUSSEMPFEHLUNG BZW.
ZUARBEIT AN DEN FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS ÜBER BÜRO BVV
Text der Beschlussempfehlung:
Der Integrationsausschuss hat die Drucksache nach mehrfachen Vertagungen und
Wiederaufrufen in der Sitzung am 09.03.2016 final beraten. Der empfohlene Antragstext des
Integrationsausschusses lautet wie folgt:
D:\Allris\allrisDCS\allris\Allris\Work\00065147A08_000046547.pdf
BV Kijora
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass
1. Geflüchtete nur Kurzfristig in Notunterkünften wie Sporthallen, dem ICC oder Flughafen
Tempelhof untergebracht werden. Solche Großunterkünfte müssen zeitnah durch
dezentrale Gemeinschaftsunterkünfte ersetzt werden, die für die Unterbringung von
Menschen geeignet sind und durch die flexibel auf schwankende Zuzugszahlen reagiert
werden kann.
2. für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen muss das Ziel sein,
kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen,
Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind. Beispiele dafür sind ehemalige
Wohnprojekte für SeniorInnen, Schwesternwohnheime oder ähnliches
3. Geflüchtete sollen vorrangig in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung
von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss
verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen
aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und SenSoz
bzw. LaGeSo abgesichert werden.
4. zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete perspektivisch für höchstens 70 –
120 Schutzsuchende ausgelegt werden.
5. die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit mehr
Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und SenSoz
dafür einsetzen, dass qualitative und quantitative Mindeststandards rechtsverbindlich
und überprüfbar werden.
6. Bei unvermeidbarer Unterbringung in Hostels muss eine soziale Betreuung
sichergestellt, rechtsverbindlich und überprüfbar werden.
Die Koordination der verschiedenen Akteure in der Wohnungspolitik verbessert wird.
Maßnahmen müssen abgestimmt und strategisch ausgerichtet sein. Überfällig ist die
Einrichtung einer ressortübergreifenden Steuerungsrunde unter Beteiligung von Bezirken und
Nichtregierungsorganisation, die ein Aufnahme- und Unterkunftskonzept mittlerer Reichweite
erarbeitet.
Begründung des Integrationsausschuss:
Da der Antrag im Integrationsausschuss mehrfach vertagt und wiederaufgerufen wurde, ist zum
Ursprungsantrag, aber auch zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Senioren etliche Zeit vergangen. Zwischenzeitlich haben sich die
Rahmenbedingungen um das Thema des Ursprungsantrages und der bereits vorhandenen
Beschlussempfehlungen deutlich verändert. Der Integrationsausschuss sah es daher als nötig
an den Antrag aufgrund der fortgeschrittenen Zeit zu ändern und zu aktualisieren.
Dementsprechend verfolgt der Antrag in der Beschlussempfehlung des
Integrationsausschusses noch die gleiche Grundintention, wie die beiden bereits vorhandenen
Versionen, geht aber zusätzlich auf aktuelle Gegebenheiten und zwischenzeitlich reale
Rahmenbedingungen ein.
Unterschrift: f.d.A.:
D:\Allris\allrisDCS\allris\Allris\Work\00065147A08_000046547.pdf