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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
310 kB
Erstellt
07.10.15, 22:17
Aktualisiert
27.01.18, 11:04

Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB VII-0879 Ursprung: Antrag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksamt Beratungsfolge: 14.01.2015 10.02.2015 03.03.2015 04.03.2015 05.03.2015 17.03.2015 14.04.2015 28.04.2015 08.10.2015 25.11.2015 06.01.2016 10.02.2016 09.03.2016 28.04.2016 01.06.2016 14.09.2016 BVV ArSoGeSe ArSoGeSe Int StadtGrü ArSoGeSe ArSoGeSe ArSoGeSe StadtGrü Int Int Int Int StadtGrü BVV BVV BVV/ 028/VII ArSoGeSe/059/VII ArSoGeSe/060/VII Int/032/VII StadtGrü/066/VII ArSoGeSe/061/VII ArSoGeSe/062/VII ArSoGeSe/063/VII StadtGrü/076/VII Int/038/VII Int/039/VII Int/040/VII Int/041/VII StadtGrü/086/VII BVV/ 040/VII BVV/ 042/VII überwiesen vertagt vertagt vertagt vertagt vertagt vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen vertagt vertagt vertagt vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 01.08.2016 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: zur Kenntnis genommen ohne Aussprache zur Kenntnis genommen mit Aussprache zurückgezogen Drs. VII-0879 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .07.2016 Drucksache-Nr.: VII-0879 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 40. Sitzung am 01.06.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0879 Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass 1. 2. 3. 4. 5. 6. Geflüchtete nur kurzfristig in Notunterkünften wie Sporthallen, dem ICC oder Flughafen Tempelhof untergebracht werden. Solche Großunterkünfte müssen zeitnah durch dezentrale Gemeinschaftsunterkünfte ersetzt werden, die für die Unterbringung von Menschen geeignet sind und durch die flexibel auf schwankende Zuzugszahlen reagiert werden kann. für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen muss das Ziel sein, kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind. Beispiele dafür sind ehemalige Wohnprojekte für SeniorInnen, Schwesternwohnheime oder ähnliches Geflüchtete sollen vorrangig in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und SenSoz bzw. LaGeSo abgesichert werden. zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete perspektivisch für höchstens 70 120 Schutzsuchende ausgelegt werden. die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit mehr Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und SenSoz dafür einsetzen, dass qualitative und quantitative Mindeststandards rechtsverbindlich und überprüfbar werden. Bei unvermeidbarer Unterbringung in Hostels muss eine soziale Betreuung sichergestellt, rechtsverbindlich und überprüfbar werden. Die Koordination der verschiedenen Akteure in der Wohnungspolitik verbessert wird. Maßnahmen müssen abgestimmt und strategisch ausgerichtet sein. Überfällig ist die Einrichtung einer ressortübergreifenden Steuerungsrunde unter Beteiligung von Bezirken und Nichtregierungsorganisation, die ein Aufnahme- und Unterkunftskonzept mittlerer Reichweite erarbeitet. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Vorbemerkungen: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der umfangreich andauernden Beratungsfolge der o. g. Drucksache befinden sich einige Beschlusspunkte bereits berlinweit im Regelungs- bzw. Umsetzungsprozess. Zu 1. Der Senat beschloss am 3. Mai 2016 ein Konzept für den systematischen Freizug aller zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Sporthallen. Nach dem vorliegenden und sich monatlich in Fortschreibung befindlichen Plan soll die überwiegende Zahl an Hallen entsprechend bezirklicher Prioritätenlisten bis Ende September geräumt werden. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der im Konzept beschlossenen Kriterien und die Verfügbarkeit alternativer geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten. Ein Kriterium ist das Vorhalten ausreichender Reservemöglichkeiten, um auf schwankende Zuzugszahlen reagieren zu können. Um die Nutzung von Sporthallen als Notunterkünfte zu beenden, sind notfalls auch Wohncontainer für diesen Zweck vorgesehen. Zu 2. bis 4. Vom Senat wurde beschlossen, dass die von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der Berliner Gesellschaft zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften geplanten modularen Bauten so errichtet werden sollen, dass sie als Wohnungen, Einzelapartments bzw. Mehrzimmerwohnräume nutzbar sind. In Abhängigkeit von der Bedarfsentwicklung können diese Wohnungen – da sie dem Standard des sozialen Wohnungsbaus entsprechen – als Flüchtlingsanschlussunterkünfte genutzt oder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt werden.1 Die Ausschreibungen von Rahmenverträgen der Wohnungsbaugesellschaften für die Errichtung dieser nachhaltigen Flüchtlingswohngebäude in Fertigbauweise sind so konzipiert, dass die Leistungen auch von den jeweils anderen Wohnungsbaugesellschaften abgerufen werden können. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales einen Letter of Intent über die Errichtung und Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge unterzeichnet.2 Darin erklären die Gesellschaften ihre Bereitschaft, den Bau von Flüchtlingsunterkünften zu übernehmen und die Gebäude an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu vermieten. Über wesentliche Inhalte hinsichtlich der Gestaltung der abzuschließenden Mietverträge wurde bereits Einvernehmen erzielt.3 Die Vergabe der Wohnungen an Flüchtlinge erfolgt durch das Evangelische Jugendund Fürsorgewerk. Zu 5. Notunterkünfte, auf die geltende Qualitätsstandards nicht anwendbar sind, werden zugunsten von Gemeinschaftsunterkünften sukzessive aufgegeben Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat die ersten Ausschreibungen zum Betrieb der Tempohomes Berlin veröffentlicht. Diese in Container-Bauweise errichteten Unterkünfte dienen dazu, den bisher in Turnhallen untergebrachten Geflüchteten eine bessere Wohnperspektive zu verschaffen. Ein wesentlicher Bestandteil der Ausschreibung bezieht sich auf Standards hinsichtlich der sozialen Betreuung und Beratung der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Künftigen 1 Vgl. Rote Nummer 2398 M vom 14. Juni 2016 2 Vgl. Rote Nummer 2594 B vom 19. Mai 2016 3 Vgl. Rote Nummer 2795 vom 18. Mai 2016 Ausschreibungen soll ein derzeit in Überarbeitung und Aktualisierung befindlicher Mustervertrag zugrunde gelegt werden. 4 Somit befindet sich eine rechtsverbindliche und überprüfbare Implementierung von qualitativen und quantitativen Mindeststandards der sozialen Betreuung in den Unterkünften bereits im Fluss. Zu 6. Mit Hilfe der unter 1 bis 5 beschriebenen Maßnahmen und entsprechenden Steuerungsprozessen soll die berlinweite Philosophie, Unterbringungen in Hostels gänzlich zu vermeiden, umgesetzt werden. Auf der Ebene des Rats der Bürgermeister gibt es bereits Überlegungen hinsichtlich der Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die sich mit den Möglichkeiten einer gesamtstädtischen Steuerung unter Mitwirkung der Bezirke befassen soll. Zielsetzung ist die Implementierung einer sozial ausgewogenen gesamtstädtischen Belegungssteuerung, um die vorgesehenen Standorte im Sinne einer „integrierenden Durchmischung“ zu den bereits vorhandenen Nachbarschaften entwickeln zu können.5 Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister 4 Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule und Sport Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/18656 AH Berlin zu Betreiber von Not- und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete vom 23. Juni 2016 5 Vgl. Rote Nummer 2398 M vom 14. Juni 2016 Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren VII. Wahlperiode Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Herrn Schröder Vorsitzender Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Fröbelstraße 17 - 10400 Berlin Telefon90295 5002 / 5003 Fax 90295 6515 Internet: http://www.berlin.de/ba-pankow/bvv-online e-mail bvv-buero@ba-pankow.berlin.de Berlin, den 03. 05. 2015 Zuarbeit Drs. VII-0879 "Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten" Der Ausschuss hat den überwiesenen Antrag in mehreren Sitzungen beraten und in der angeführten Fassung mit folgendem Abstimmungsergebnis als Empfehlung für den federführenden Ausschuss angenommen: Abstimmung im Ausschuss Ja 12, Nein 0, Enthaltung 1 Begründung: Der ursprüngliche Beschlusstext wurde unter Berücksichtigung des Änderungsantrags mehrfach überarbeitet und die Beschlusspunkte wurden den zwei Adressaten (Senat und Bezirksamt) zugeordnet. Berlin, den 28.04.2015 Dr. Axel Bielefeldt Ausschussvorsitzender Drs. VII-0879 "Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten" Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass 1. vorrangig Geflüchtete in Wohnungen ziehen sollen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und SenSoz bzw. LaGeSo abgesichert werden. 2. für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen es das Ziel sein muss kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind. 3. zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete grundsätzlich für höchstens 70 – 120 Schutzsuchende ausgelegt werden. 4. die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit mehr Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und SenSoz dafür einsetzen, dass in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Berlin in den „Qualitätsanforderungen“ genaue Zahlen an Personal definiert werden und die soziale Arbeit zukünftig durch andere Träger als den Betreiber der Unterkunft gewährleistet werden soll. Das Bezirksamt wird ersucht, 1. im Bezirk dahingehend Grundstücke und Gebäude auf ihre Eignung für die Unterbringung von geflüchteten Personen zu untersuchen und ggf. auszuweisen. Diese Liegenschaften sollen verkehrsgünstig gelegen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein. Es sind alle Bezirksregionen zu berücksichtigen, so dass eine gute Verteilung und Dezentralität der Unterkünfte erreicht werden kann. 2. In Frage kommen dabei ausdrücklich auch unbebaute, brachliegende Flächen. Dabei sollen auch geeignete Verkehrsflächen einbezogen werden sowie Infrastrukturflächen im Bereich von Grünanlagen bei der Untersuchung über geeignete Grundstücke zur temporären Aufstellung von mobilen Unterkünften berücksichtigt werden. 3. Auch Flächen, die sich nicht im Bezirks- oder Landesbesitz befinden, z.B. Baulücken, Verkehrsflächen oder andere unbebaute Flächen, sollen hinsichtlich ihrer Eignung geprüft werden. Dabei soll auch die temporäre Zwischennutzung von Flächen in Betracht gezogen werden. Bei der Planung größerer Projekte für Wohnbebauung soll die Einrichtung von solchen Wohneinheiten berücksichtigt werden. 4. Eine Priorisierung der Liegenschaften für die Unterkünfte erfolgt nach Kenntnisnahme des Berichtes des Bezirksamtes und einer Debatte in den Ausschüssen durch die Bezirksverordnetenversammlung. Begründung: Es ist menschenunwürdig, mitunter traumatisierte Schutzsuchende in Einrichtungen zu beherbergen, die Platz für über 400 Menschen bieten sollen. Containerdörfer als Notunterkunft mögen in der derzeitigen Situation für kurzfristige Unterbringung notwendig sein. Sie dürfen jedoch nicht als Dauerlösung dienen. Andere Städte, so etwa Münster (vgl. http://www.muenster.de/stadt/zuwanderung/fa_wohnkonzept.html) oder Bremen, gehen in der Unterbringung der Flüchtlinge mit gutem Beispiel voran. Durch die Einrichtung mehrere kleinerer Unterkünfte wird die Entstehung vieler Probleme verhindert, die bei den großen Containeranlagen fast zwangsläufig auftreten. Soziale Spannungen innerhalb der großen Containeranlagen, Ängste in der Umgebung und Ausgaben für Sicherheitsdienste und Wachschutz können beispielsweise vermieden werden. In Unterkünften von geringerer Größe können die geflüchteten Menschen besser und individueller betreut werden. Die neuen Standorte müssen an gut erschlossenen Stellen liegen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein. So können die Neuankömmlinge besser integriert und mit Berlin und Deutschland vertraut gemacht werden. Sie haben zudem die Möglichkeit, Verwaltungstermine leichter wahr zu nehmen und selbständig mobil zu sein. Den steigenden Zahlen von Geflüchteten steht dabei durchaus eine große Zahl von ungenutzten potentiellen Möglichkeiten bzw. Flächen zur Unterbringung gegenüber. Im Bezirk Pankow gibt es un- und untergenutzte Flächen in ausreichender Anzahl, die zeitweise oder langfristig für diese Aufgabe genutzt werden können. Das gilt sowohl für Gelände oder Gebäude in Zwischennutzung als auch für die Erschließung größerer Flächen für den Wohnungsbau, bei denen die Unterkünfte gut eingeplant werden können. Bei größeren Wohnungsbauprojekten ist außerdem das Ziel, Wohnungen für bedürftige soziale Gruppen inklusive Geflüchteter zu schaffen, leicht umzusetzen. Die Priorisierung der Liegenschaften durch die Bezirksverordnetenversammlung soll nach einer öffentlichen Diskussion der Standorte in Abwägung der Erfordernisse auch zur schnellen Unterbringung von Geflüchteten und den Wünschen und Bedürfnissen der einheimischen Bevölkerung – vor allem bei der Frage der zeitweisen Nutzung von Grünflächen – erfolgen. Die soziale Betreuung ist in den Qualitätsanforderungen des Lageso mit der Formulierung „ausreichend Fachkräfte“ (http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/soziales/bul/qualitaetsanforderungen.pdf) nur unzureichend geregelt. Nur mit einer klaren Regelung und einer Trennung der sozialen Arbeit vom Betreiben der Unterkunft sind „schwarze Schafe“ zu vermeiden. BV Kijora Bitte nach Beratung zeitnah zurück an das Büro der BVV Büro der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Berlin, den 09.03.2016 Nachweis über den Bearbeitungsstand von in Ausschüsse überwiesenen Drucksachen Drucksache Nr. VII-0879 + Änderungsantrag + vorhandene Beschlussempfehlungen Betreff: Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss (federführend): Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen sowie in den Ausschuss/in die Ausschüsse (mitberatend) Integrationsausschuss Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren Bearbeitungsstand/Ergebnis der Ausschusssitzung am: vom Einreicher zurückgezogen Unterschrift des Einreichers VERTAGT - Wiedervorlage am: X beraten und ABGELEHNT: Ja Nein Enthaltungen OHNE ÄNDERUNGEN im Ausschuss beschlossen: Ja Nein Enthaltungen Ja 8 Nein 1 Enthaltungen MIT ÄNDERUNGEN im Ausschuss beschlossen: 1 ZUARBEIT DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES AN DAS BÜRO BVV ANALOG MUSTER DER BESCHLUSSEMPFEHLUNG BZW. ZUARBEIT AN DEN FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS ÜBER BÜRO BVV Text der Beschlussempfehlung: Der Integrationsausschuss hat die Drucksache nach mehrfachen Vertagungen und Wiederaufrufen in der Sitzung am 09.03.2016 final beraten. Der empfohlene Antragstext des Integrationsausschusses lautet wie folgt: D:\Allris\allrisDCS\allris\Allris\Work\00065147A08_000046547.pdf BV Kijora Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass 1. Geflüchtete nur Kurzfristig in Notunterkünften wie Sporthallen, dem ICC oder Flughafen Tempelhof untergebracht werden. Solche Großunterkünfte müssen zeitnah durch dezentrale Gemeinschaftsunterkünfte ersetzt werden, die für die Unterbringung von Menschen geeignet sind und durch die flexibel auf schwankende Zuzugszahlen reagiert werden kann. 2. für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen muss das Ziel sein, kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind. Beispiele dafür sind ehemalige Wohnprojekte für SeniorInnen, Schwesternwohnheime oder ähnliches 3. Geflüchtete sollen vorrangig in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und SenSoz bzw. LaGeSo abgesichert werden. 4. zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete perspektivisch für höchstens 70 – 120 Schutzsuchende ausgelegt werden. 5. die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit mehr Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und SenSoz dafür einsetzen, dass qualitative und quantitative Mindeststandards rechtsverbindlich und überprüfbar werden. 6. Bei unvermeidbarer Unterbringung in Hostels muss eine soziale Betreuung sichergestellt, rechtsverbindlich und überprüfbar werden. Die Koordination der verschiedenen Akteure in der Wohnungspolitik verbessert wird. Maßnahmen müssen abgestimmt und strategisch ausgerichtet sein. Überfällig ist die Einrichtung einer ressortübergreifenden Steuerungsrunde unter Beteiligung von Bezirken und Nichtregierungsorganisation, die ein Aufnahme- und Unterkunftskonzept mittlerer Reichweite erarbeitet. Begründung des Integrationsausschuss: Da der Antrag im Integrationsausschuss mehrfach vertagt und wiederaufgerufen wurde, ist zum Ursprungsantrag, aber auch zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren etliche Zeit vergangen. Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen um das Thema des Ursprungsantrages und der bereits vorhandenen Beschlussempfehlungen deutlich verändert. Der Integrationsausschuss sah es daher als nötig an den Antrag aufgrund der fortgeschrittenen Zeit zu ändern und zu aktualisieren. Dementsprechend verfolgt der Antrag in der Beschlussempfehlung des Integrationsausschusses noch die gleiche Grundintention, wie die beiden bereits vorhandenen Versionen, geht aber zusätzlich auf aktuelle Gegebenheiten und zwischenzeitlich reale Rahmenbedingungen ein. Unterschrift: f.d.A.: D:\Allris\allrisDCS\allris\Allris\Work\00065147A08_000046547.pdf