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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
07.10.15, 22:17
Aktualisiert
27.01.18, 11:05

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0887 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Piratenfraktion Beratungsfolge: 18.02.2015 03.03.2015 17.03.2015 14.04.2015 28.04.2015 19.05.2015 02.06.2015 11.11.2015 02.03.2016 BVV ArSoGeSe ArSoGeSe ArSoGeSe ArSoGeSe ArSoGeSe ArSoGeSe BVV BVV BVV/ 029/VII ArSoGeSe/060/VII ArSoGeSe/061/VII ArSoGeSe/062/VII ArSoGeSe/063/VII ArSoGeSe/064/VII ArSoGeSe/065/VII BVV/ 035/VII BVV/ 038/VII überwiesen vertagt vertagt vertagt vertagt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Mindestanforderungen für die nicht vertragsgebundene Unterbringung von Obdachlosen Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 23.02.2016 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0887 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .02.2016 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0887/15 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Mindestanforderungen für die nicht vertragsgebundene Unterbringung von Obdachlosen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 35. Tagung am 11.11.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0887. Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür ein, dass bei der ordnungsrechtlichen Unterbringung Wohnungsloser nach dem Allgemeinen Sicherheitsund Ordnungsgesetz (ASOG) im Land Berlin die Mindeststandards auf einem hohen Niveau angepasst werden.  Dabei werden folgende Leitlinien empfohlen: - Berlinweit werden höhere Mindeststandards für die ordnungsrechtliche Unterbringung von Menschen ohne festem Wohnsitz nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) in Berlin gemäß der Mindeststandards der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsloser (BAGW) etabliert. Dazu zählen unter anderem eine Mindestwohnfläche von 14 Quadratmetern pro Person, Gemeinschaftsräume, Kühlschränke, Kochgelegenheiten, abschließbare Schranke, qualifizierte Beratung und Unterstützung durch Sozialarbeiter*innen sowie die Möglichkeit zur Einrichtung einer Postadresse. Bei der Betreuung durch Fachkräfte wie Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagogen*innen wird ein Mindestbetreuungsschlüssel gemessen an der Anzahl der Bewohner*innen der Einrichtung festgelegt.  Der Senat entwickelt mit den Bezirken einen Prozess mit allgemeinverbindlichen Begehungsrichtlinien für wirksame Kontrollen der Mindeststandards in den Unterkünften. Diese Kontrollen sind grundsätzlich unangemeldet durchzuführen. Nach dem Grundsatz der sachkundigen Selbsthilfe und politischen InteressenSelbstvertretung sind bei den Begehungen Vertreter*innen der Menschen ohne festen Wohnsitz zu beteiligen. Die entsprechende Personalausstattung für diese Kontrollen ist den Bezirken zur Verfügung zu stellen. Der Senat und das Bezirksamt berichtet dem Abgeordnetenhaus und der BVV jährlich zum 31. März über den Umfang und die Ergebnisse der Begehungen der Unterkünfte.  Nach dem Grundsatz der sachkundigen Selbsthilfe sollen unterzubringende Menschen ohne festen Wohnsitz befragt werden, wie sie untergebracht werden möchten und ob sie interessiert sind, an der Herstellung oder Herrichtung von Unterkünften, die den o.g. Mindeststandards entsprechen, mitzutun.  Das Bezirksamt prüft, inwiefern die im Bezirk vorhandenen vertragsfreien Unterkünfte mindestens zur Hälfte in vertragsgebundene Übergangswohnheime mit einer Betreuung nach § 67 ff. SGB XII ausgestattet und umgewandelt bzw. anderweitig mit sozialarbeiterischer Betreuung versorgt werden können. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit Schreiben vom 11.02.2016 hat das Bezirksamt Pankow von Berlin den für Soziales zuständigen Staatssekretär gebeten, das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung zu unterstützen und zu einer landesweiten Anhebung von Mindeststandards Stellung zu nehmen. Das Bezirksamt wird der BVV gegenüber berichten, sobald ihm die Antwort zugegangen ist. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport