Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
07.10.15, 22:18
Aktualisiert
27.01.18, 11:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0896
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
18.02.2015
05.05.2015
10.06.2015
23.09.2015
16.12.2015
BVV
VerkOrd
BVV
BVV
BVV
BVV/ 029/VII
VerkOrd/064/VII
BVV/ 032/VII
BVV/ 034/VII
BVV/ 036/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Kein Rückbau der sog. Planstraße D
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 07.12.2015
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0896
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
12.2015
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache-Nr.: VII-0896
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Kein Rückbau der sog. Planstraße D
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 32. Sitzung am 10.06.2015 angenommenen Empfehlung der
Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0896
„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass die im Zuge des sechsstreifigen
Ausbaus der Bundesautobahn A 10 angelegte Erschließungsstraße (sog. Planstraße D)
im Pankower Ortsteil Buch nicht zurückgebaut wird und sicherzustellen, daß diese
Verbindung künftig dem Rad- und Fußverkehr vorbehalten bleibt.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat sich schriftlich an den Staatssekretär der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Gaebler, gewandt und um eine Äußerung zu
diesem Sachverhalt gebeten. Die Antwort liegt nun dem Bezirksamt vor und wird hiermit
wiedergegeben.
„Die betreffende Baustraße (siehe Anlage: Digitale farbige Orthophotos 2014 mit A
gekennzeichnete Baustraße – „Planstraße D“) wurde im Zuge des planfestgestellten
Bauvorhabens zum 6-streifigen Ausbau der BAB A10 in Berlin-Pankow als nördliche
Baustellenanbindung angelegt. Dadurch konnte der anfallende Baustellenverkehr durch
die Ortsteile Buch und Karow minimiert werden.
Diese Baustraße befindet sich auf einem landeseigenen Grundstück (Flur 66, Flurstück
43).
Zum Zeitpunkt der Herstellung wurde diese Baustraße bekannterweise parallel zu
einem bereits vorhandenen, unbefestigten Wanderweg (siehe Anlage: Digitale farbige
Orthophotos 2014 mit B gekennzeichneter Wanderweg) angelegt, um eine
Nutzungsabhängigkeit und mögliche Kollisionen von Baustraßenverkehr und
Wanderwegnutzung zu vermeiden.
Nach Auswertung der mir vorliegenden Unterlagen stellt dieser Wanderweg bis dato die
von Ihnen aufgezeigte Verbindung zwischen dem NSG Karower Teiche und
Hobrechtsfelde dar. Die Ausführungsart der Baustraße resultierte aus Gründen der
günstigeren Unterhaltung und Vermeidung von Staub- und Lärmauswirkungen während
der Bauzeit der o.g. Baumaßnahme. Die Finanzierung für Bau, Unterhaltung und
geplanten Rückbau erfolgte bzw. erfolgt aus Bundesmitteln.
Weiterhin möchte ich Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass während
der zurückliegenden Bauzeit diese Baustraße, trotz aufgestellter Verbotsschilder durch
private Fahrzeuge genutzt wurde. Leider mussten in diesem Zusammenhang auch
illegale Müllentsorgungen festgestellt werden.
Mit Bezug zu den planrechtlichen und bauvertraglichen Randbedingungen ist bislang
ein Rückbau der Baustraße im Jahr 2016 vorgesehen.
Grundsätzlich besteht aus meiner Sicht die Möglichkeit diesen Rückbau der Baustraße
nicht auszuführen. Auch wenn die Begrifflichkeit „Baustraße“ auf einen vergleichbaren
Zustand einer öffentlichen Straße hinweisen könnte, handelt es sich hierbei um eine
bauzeitliche Baustellenlogistikfläche innerhalb der planfestgestellten Baufläche, welche
keinen als Verkehrsfläche oder öffentliche Grundanlage gewidmete Fläche darstellt.
Weitere Zuordnungen aus dem Grundbuch oder sonstigen eigentümerrechtlichen
Unterlagen des Landes Berlin waren für mich bislang entbehrlich. Bei Beibehaltung der
Baustraße entfällt der bestehende Status. Es wäre in diesem Zusammenhang im
Vorfeld in Ihrem Haus zu klären ob, u.a. eine entsprechende Widmung oder sonstige
planrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind und ob sich aus der verbleibenden
Versiegelung dieser Flächen zusätzliche A*E-Maßnahmen ergeben. Mit Übertragung
dieser Aufgaben bzw. Schnittstellen an das Bezirksamt Pankow und Übernahme der
Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten einschließlich zugehöriger
Finanzierung ist die vorgeschlagene Verfahrensweise möglich. Bei Zustandekommen
einer entsprechenden Vereinbarung würde die Baustraße im derzeitigen Zustand zu
einem festzulegenden Termin im Jahr 2016 an Ihre Dienststelle übergeben werden.“
Für die Nutzung der ehemaligen Baustraße, sog. Planstraße D, als künftige dauerhafte
Straßenverkehrsfläche im Landschaftsschutzgebiet fehlt die planrechtliche
Genehmigung. Eine Widmung und Übernahme dieser sog. Planstraße D in die
Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht durch das Bezirksamt ist daher nicht
möglich.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
1 Anlage:
digitales farbiges Orthophoto
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung