Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
07.10.15, 22:21
Aktualisiert
27.01.18, 11:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0925
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD für Bürger_innen
Beratungsfolge:
25.03.2015
21.04.2015
06.05.2015
10.06.2015
27.01.2016
BVV
VerkOrd
BVV
BVV
BVV
BVV/ 030/VII
VerkOrd/063/VII
BVV/ 031/VII
BVV/ 032/VII
BVV/ 037/VII
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Friedrich-Engels-Straße im Ortsteil
Niederschönhausen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 19.01.2016
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0925
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.01.2016
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.:VII-0925
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Friedrich-Engels-Straße im Ortsteil Niederschönhausen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 31.Tagung der BVV am 06.05.2015 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0925:
“Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, zu prüfen, wie die Querungssituation an der
Kreuzung Friedrich-Engels-Straße/Platanenstraße verbessert und so die
Verkehrssicherheit erhöht werden kann.
Insbesondere ist zu prüfen,
ob als Vorzugsvariante die zwischen dem Pastor-Niemöller-Platz und der
Kuckhoff-Straße bestehende 30er Zone bis zur Kreuzung mit der Eichenstraße
ausgeweitet werden kann;
wo Schilder mit der Aufschrift „Achtung Kinder“ aufgestellt oder gleichlautende
Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht werden können;
wo ein Geschwindigkeitsanzeiger aufgestellt werden kann, der den Autofahrern
die aktuelle von ihnen gefahrene Geschwindigkeit signalisiert;
ob an der Kreuzung Friedrich-Engels-Straße/Platanenstraße ein Zebrastreifen
eingerichtet werden kann.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständig-keitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allge-meinen
Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßen-netz zu-
ständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempelhofer
Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten.
Der Leiter der Verkehrslenkung Berlin hat geantwortet:
„Die Friedrich-Engels-Straße verbindet die Grabbeallee mit dem Wilhelmsruher Damm
und ist als übergeordnete Straßenverbindung der Kategorie II des Stadtentwicklungsplanes (StEP-Netz) eingestuft. Mittig der Fahrbahn verläuft eine Gleisanlage. Hier fährt
die Straßenbahn- Metrolinie 1 Richtung Rosenthal im 20- Minutentakt. Mit Ausbau/ Umbau der Friedrich-Engels-Straße wurde die Fahrbahnoberfläche bis zur Nordendstraße
asphaltiert und das Kopfsteinpflaster ersetzt, eine Radverkehrsanlage am Fahrbahnrand angelegt sowie die Haltestellen mitunter als Haltestellenkap ausgebaut. Durch diese Maßnahmen wurde die Aufenthaltsfunktion der Friedrich-Engels-Straße verbessert.
Mit dem Umbau der Friedrich-Engels-Straße wurde die Gleisanlage in ihrer Grundform
beibehalten. Auch vor dem Umbau gab es bereits keine gesicherte Querungsstelle
durch eine Lichtzeichenanlage bzw. einen Fußgängerüberweg.
Nördlich der Platanenstraße fährt die Straßenbahn in der Friedrich-Engels-Straße im
eigenen Gleisbett eingleisig. Durch eine Weiche fährt sie dann zweigleisig hinter dem
Knoten weiter, jedoch fahrbahnbündig. Auch vor dem Umbau war diese Situation so
vorhanden. Allerdings konnten hier die Fußgänger nördlich der Platanenstraße über die
Gleisanlage queren, da beidseitig des Gleises Auftrittsmöglichkeiten zur Verfügung
standen. Diese Querung ist nunmehr nicht mehr gegeben und auch aufgrund des Sicherheitsabstandes zwischen Bord und Straßenbahn nicht mehr möglich. Baulich wurden auch explizit an dieser Örtlichkeit keine Rillenplatten verlegt. An allen anderen
Überquerungsstellen an diesem Knoten, sowohl über die zuführenden Platanenstraßen
als auch die Friedrich-Engels-Straße südlich der Platanenstraße, sind an den Fahrbahnborden Rillenplatten angelegt worden, um den Fußgängern die Querungsstellen zu
suggerieren sowie um Sehschwachen und Blinden die Lage der Querungsstellen zu
verdeutlichen. Das Grasbett, das östlich des Gleises verläuft, zeigt auch, dass die Fußgänger diese nicht mehr vorhandene Querungsstelle respektieren. Ein Heruntertreten
des Grases konnte vor Ort nicht festgestellt werden. Im Zuge der Baumaßnahmen wurde vor dem Umbau explizit geprüft, ob der Knoten um eine Lichtzeichenanlage erweitert
werden sollte, um den Fußgängern die Querung zu erleichtern. Diese wurde bei der
Planung negiert.
Derzeit ist baustellenbedingt eine provisorische Lichtzeichenanlage gestellt, sodass problematische Fußgängerquerungen bei meiner Ortsbesichtigungen nicht wahrgenommen
werden konnten. Allerdings wurden trotz der LZA auch kaum Fußgängerquerungen
festgestellt.
Eine von mir angeforderte Unfallauswertung der Berliner Polizei zeigt für den Zeitraum
zwischen Januar 2012 bis Mai 2015, dass sich an diesem Knoten nur wenige vereinzelte Unfälle ereignet haben. Hierbei sind weder Fußgänger noch Radfahrer involviert gewesen. Dieser Knoten ist in punkto Unfallbildung daher unauffällig.
Die erwähnte unübersichtliche Geometrie der Fahrbahn konnte ich bei meiner Ortsbesichtigung ebenfalls nicht erschwerend zum Queren feststellen. Zu beiden Fahrbahnseiten ist der Fließverkehr sehr gut einsehbar. Durch die Radverkehrsanlage wird am rechten Fahrbahnrand nicht geparkt. Der ruhende Verkehr findet in Parkbuchten statt, sodass die Fahrbahn in keiner Weise durch parkende Fahrzeuge schlecht oder gar nicht
einsehbar wäre. Durch die benachbarten Lichtzeichenanlagen sind auch immer wieder
größere Lücken im Fließverkehr gegeben, sodass auch die Friedrich-Engels-Straße
hätte gequert werden können. Der Abbiegeverkehr aus der Platanenstraße ist verpflich-
tet, dem querenden Fußgängerverkehr über die Friedrich-Engels-Straße Vorrang zu gewähren, sodass diesbezüglich keine Probleme bestehen dürften.
Auch im Verlauf der Fahrbahn zwischen Platanenstraße und Lutherstraße ist im gleichen Zeitraum nur 1 Verkehrsunfall aufgenommen worden. Dieser ereignete sich beim
Öffnen einer Tür, sodass das vorbeifahrende Fahrzeug beschädigt wurde. Entlang der
Kita „Wirbelwind“ die sich nordwestlich des Knotens befindet und ihren Zugang in der
Lutherstraße hat, der 35 m von der Friedrich-Engels-Straße abgesetzt ist, sind keine
Unfälle in den letzten 3 ½ Jahren verzeichnet worden.
Sollten Fußgänger sich unsicher fühlen, die 11 m breite Fahrbahn an der Kreuzung
Friedrich-Engels-Straße/ Platanenstraße zu queren, so können diese bis zur Lutherstraße laufen, um dort über die Fahrbahn zu gehen. Aufgrund der dort befindlichen Haltestellenkaps, verkürzt sich der Querungsbereich auf 6 m. Kindergartenkinder laufen zudem nicht alleine in die Kita, sondern werden von Erziehungsberechtigten gebracht
bzw. abgeholt. Eine Grundschule bzw. andere soziale Einrichtungen, die an diesem
Knoten ein erhöhtes Querungsaufkommen auch von Kindern ohne Begleitung nach sich
ziehen würden, sind nicht bekannt.
Darüber hinaus soll Zeichen 136 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) nur dort angeordnet
werden, „…wo die Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn
laufen und eine technische Sicherung nicht möglich ist.“ Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen Verkehrszeichen generell nur dann angeordnet werden, wenn hierfür aufgrund besonderer Umstände die Anordnung dieser Maßnahme zwingend geboten ist. Dieses
zwingende Erfordernis zur Anordnung konnte hier nicht erkannt werden. Eine Änderung
des jetzt bestehenden Kreuzungsquerschnittes ist baulich nicht möglich. Aktuell sind
keine Gründe bekannt, die weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen oder eine
technische Querungssicherung erforderlich machen.“
Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme der VLB zur Kenntnis. Aufgrund fehlender
Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst mit verkehrsbehördlichen Anordnungen tätig werden.
Die Möglichkeit zur Anschaffung und Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigern (Dialogdisplays) wird gegenwärtig vom Bezirksamt noch generell geprüft. Nach Aussage der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sind Mittel im Landeshaushalt für
die Anschaffung vorgesehen. Hingegen sind keine Mittel für Wartung und Betrieb der
Dialogdisplays vorhanden. Auch die Frage der Betreuung (z.B. bei Vandalismus, Reparaturen, Umsetzungen, etc.) muss noch geklärt werden. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird auch eine Aufstellung in der Friedrich-Engels-Straße geprüft werden.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice
Bezirksstadtrat
.07.2015
Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Frau Sabine Röhrbein
über
den stellv. Bezirksbürgermeister
Herrn Jens-Holger Kirchner
Drs. Nr.: VII-0925/2015 - Erhöhung der Verkehrssicherheit in der
Friedrich-Engels-Straße im Ortsteil Niederschönhausen
Beschluss der BVV vom: 06.05.2015
Gemäß § 66 der Geschäftsordnung der BVV möchte ich der Berichtspflicht über den
gegenwärtigen Stand der Bearbeitung zur o.g. Drucksache nachkommen:
Derzeit gibt es nichts Neues zu berichten.
Dr. Torsten Kühne
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice
Bezirksstadtrat
25.09.2015
Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Frau Sabine Röhrbein
über
den Bezirksbürgermeister
Herrn Matthias Köhne
Drs. Nr.: VII-0925/2015 - Erhöhung der Verkehrssicherheit in der
Friedrich-Engels-Straße im Ortsteil Niederschönhausen
Beschluss der BVV vom: 06.05.2015
Gemäß § 66 der Geschäftsordnung der BVV möchte ich der Berichtspflicht über den
gegenwärtigen Stand der Bearbeitung zur o.g. Drucksache nachkommen:
Derzeit gibt es nichts Neues zu berichten.
Dr. Torsten Kühne
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice
Bezirksstadtrat
18.12.2015
Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Herrn Ronald Rüdiger
über
den Bezirksbürgermeister
Herrn Matthias Köhne
Drs. Nr.: VII-0925/2015 - Erhöhung der Verkehrssicherheit in der
Friedrich-Engels-Straße im Ortsteil Niederschönhausen
Beschluss der BVV vom: 06.05.2015
Gemäß § 66 der Geschäftsordnung der BVV möchte ich der Berichtspflicht über den
gegenwärtigen Stand der Bearbeitung zur o.g. Drucksache nachkommen:
Derzeit gibt es nichts Neues zu berichten.
Dr. Torsten Kühne