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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
07.10.15, 22:21
Aktualisiert
27.01.18, 11:28

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-1009 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU Antrag Fraktion der CDU; Beratungsfolge: 08.07.2015 BVV BVV/ 033/VII Betreff: Einwohnerversammlung in Karow einberufen Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, gem. §42 BezVG eine Einwohnerversammlung zu den geplanten Änderungen der Bebauungspläne XVIII-20a und VXIII-24-1 im Ortsteil Karow einzuberufen und durchzuführen. Berlin, den 30.06.2015 Einreicher: Fraktion der CDU Johannes Kraft und die übrigen Mitglieder der CDU-Fraktion Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VII-1009 Begründung: Die jüngeren Erfahrungen mit Wohnbauprojekten in größerem Umfang (Michelangelostraße, Güterbahnhof Greifswalder Straße, Mauerpark, Elisabethaue, Neukirch- und Idunastraße, Rangierbahnhof Heinersdorf, etc.) zeigen genauso wie die baulichen Veränderungen sehr kleiner Flächen, Bsp. Dreieckplatzes an der Krüger- und Kuglerstraße, dass eine frühzeitige Kommunikation der beabsichtigen Planungen, eine ergebnisoffene Diskussion und die angemessene Berücksichtigung der Belange der betroffenen Anlieger wichtig sind. Durch eine solche, über die gesetzlich vorgeschriebene hinausgehende Beteiligung können bereits in einer frühen Phase Nutzungskonflikte identifiziert und die Planungen ggf. angepasst werden. Dies gilt sowohl für großräumige Vorhaben, wie auch für vergleichsweise kleine Flächen, die aber intensiv genutzt werden und die die Attraktivität eines Quartiers prägen. Auf den im Antrag genannten Flächen im Ortsteil Karow haben sich die Fachbedarfe aus dem Bereich Jugend erübrigt. Das Bezirksamt schlägt im Rahmen von im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen vorgestellten B-Plan-Änderungsverfahren vor, die Errichtung vom Geschosswohnungsbau zu ermöglichen. Die Flächen an der Busonistraße und dem Ballonplatz sind entgegen der Annahme des Bezirksamtes keine Brachen. Vielmehr handelt es sich hier um intensiv genutzte Grünflächen in direkter Nachbarschaft zu mehreren Kitas, einer Grundschule und zahlreicher bestehender Wohngebäude. Ein wesentliches Attraktivitätsmerkmal für Karow-Nord (auch Gartenstadt Karow) ist die großzügige Ausstattung mit Grünflächen. Durch die Vereinnahmung dieser durch eine Wohnbebauung würde genau dieses Merkmal erheblich geschwächt und damit die Attraktivität KarowNords (hier gibt es noch freien und bezahlbaren Wohnraum) zumindest in einigen Bereichen (denen der kostengünstigen Wohnungen) massiv gemindert werden.