Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
07.10.15, 22:28
Aktualisiert
27.01.18, 11:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VII-1022
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
23.09.2015
BVV
BVV/ 034/VII
Betreff: Stellungnahme des Bezirksamtes Pankow von Berlin zum
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Panke in Mitte und Pankow, Phase II,
Linienhafter Ausbau
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 15.09.2015
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-1022
Bezirksamt Pankow von Berlin
.09.2015
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Stellungnahme des Bezirksamtes Pankow von Berlin zum Planfeststellungsverfahren
zum Ausbau der Panke in Mitte und Pankow, Phase II, linienhafter Ausbau
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.09.2015 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt Pankow lehnt die Renaturierung der Panke in der geplanten Form ab.
Nach eingehender Prüfung der Planfeststellungsunterlagen hat das Bezirksamt
wichtige Hinweise und Einwendungen, die sich in den Stellungnahmen der Abteilungen
und zuständigen Fachämter des Bezirksamtes wiederfinden und im Folgenden im
Einzelnen aufgeführt sind.
A. Stellungnahme Abteilung Stadtentwicklung
1.
Fachbereich Stadtplanung
1.1.
Bauberatung/Einzelvorhaben
Das Verfahren zum Ausbau der Panke betrifft u. a. den festgesetzten
Bebauungsplan XIX-34a im PA 14. Die Maßnahmen stehen den Festsetzungen
des Bebauungsplans nicht entgegen, da sie sämtlich im Bereich der
festgesetzten Grünanlage erfolgen sollen.
Weiter befindet sich der Abschnitt PA 12 unmittelbar am nördlichen Rand des
festgesetzten Bebauungsplans XVIII-20a. Sofern dieser überhaupt tangiert
ist, finden Maßnahmen in äußerster Randlage der festgesetzten Grünfläche
statt, die die BAB begleitet.
Der überwiegende Teil der Maßnahmen erfolgt ansonsten im Außenbereich
gem. § 35 BauGB. Die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) geplanten
Maßnahmen tangieren angrenzende private voraussichtlich nicht. Ungeachtet
dessen werden im Rahmen der Bauberatung Hinweise zu dem
Planfeststellungsverfahren gegeben werden.
1.2. Verbindliche Bauleitplanung
Von dem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Panke
sind die Bebauungsplanverfahren XIX-13 und XVIII-20a2 betroffen.
PA 6 - Bebauungsplan XIX-13
Der Bezirksamtsbeschluss zur Aufstellung des Verfahrens erfolgte am
02.09.1995 (ABl. S. 1630), die Durchführung der förmlichen Trägerbeteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.01.1996-15.03.1996.
Planungsziele:
- Sicherung des Pankewanderweges (FNP)
- Sicherung von Verkehrsflächen als gesamtstädtisches Planerfordernis,
- Sicherung von öffentlichen Grünflächen
- Sicherung von Gemeinbedarfsflächen und
- Sicherung von allgemeinem Wohngebiet
Der Pankewanderweg als gesamtstädtisches Planungsziel (FNP) soll nördlich
der Panke unter Inanspruchnahme von Privatflächen geführt werden. Die
Planfeststellungsunterlagen in diesem Bereich sehen eine Verlagerung der
Panke auf landeseigenen Flächen südlich des Flussbettes, begrenzt durch
neue Stützmauern vor. Eine Weiterführung des übergeordneten Wanderweges
entlang der neuen Stützmauer auf landeseigenen Flächen wird angeregt. Bei
Nichtberücksichtigung dieser Anregung können die Auswirkungen auf das
Bebauungsplanverfahren und auf das übergeordnete Ziel des Wanderweges
zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht benannt werden.
PA 12 - Bebauungsplan XVIII-20a2
Der Bezirksamtsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens
erfolgte am 09.05.2000 (ABl. S. 1851).
Planungsziele:
- Sicherung der Verkehrsfläche Bahnhofsvorplatz
- Sicherung der Grünfläche sowie Sport- und Spielplatzanlagen
Die Fläche für den Ausbau der Panke soll südlich auf dem Flurstück 6042
erweitert werden, das im Wesentlichen als Grünfläche im Entwurf XVIII-20a-2
gesichert wer-den soll. Die Planungsziele des Bebauungsplanentwurfes werden
bei einer Fortführung des Bebauungsplanverfahrens an die Fachplanung
angepasst.
2.
Untere Denkmalschutzbehörde (UD)
Aus denkmalpflegerischer Sicht sind vor allem die drei großen Bereiche Schlosspark
Buch, Schlosspark Schönhausen und Bürgerpark betroffen, die alle von der Panke
durchflossen werden.
2.1
Schlosspark Buch (Gartendenkmal)
Hier wurde bereits in der Phase I der Panke-Renaturierung ein Querbauwerk
zurückgebaut.
Im Planfeststellungsverfahren sind derzeit keine weiteren Maßnahmen
vorgesehen.
Für den Schlosspark Buch existiert ein Parkpflegewerk, welches u.a. die
Wiederherstellung der Gräben des ehemaligen Holländischen Gartens als
Zielvorstellung hat. Da auch dieser Bereich mit zu Panke gehört, sollte das im
Verfahren Berücksichtigung finden. Gleichzeitig können sich damit weitere
Retentionsflächen ergeben.
2.2
Schlosspark Schönhausen (Gartendenkmal)
Im Gartendenkmal Schlosspark Schönhausen soll der derzeitigen Verlauf der
Panke durch die geplante Mäanderung über mehrere Hundert Meter
grundlegend verändert werden. Dies ist ein erheblicher und umfangreicher
Eingriff in das Gartendenkmal, welcher auch mit der Fällung vieler Bäume
verbunden ist. Grundlage soll die Lennèsche Planung sein.
Die vorliegenden Pläne reichen für eine abschließende denkmalfachliche
Beurteilung allerdings nicht aus!
Es sind noch folgende Unterlagen erforderlich, welche durch ein im
Gartendenkmalbereich erfahrenes Landschaftsplanungsbüro zu erstellen sind:
Plangrafische Überlagerung des Pankeverlaufs in der Lennèschen
Planung mit der aktuellen Planung
Gartendenkmalpflegerische Begutachtung und Bewertung der zur Fällung
vorgesehenen Bäume einschl. genauer Auflistung (Art, Größe, Alter,
Zustand)
Erarbeitung eines gartendenkmalpflegerischen Konzeptes (abgestimmt mit
den Denkmalbehörden UD und LDA) für eingriffsnahe
Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Schlossparks (Baumpflanzungen,
Wegekonzept)
Da die vorliegende Planung des neuen Pankeverlaufs maßgeblich nach
wasserbehördlichen und ökologischen Gesichtspunkten erstellt wurde, ist erst
nach der Auswertung der benannten Unterlagen eine abschließende
Stellungnahme möglich. Ob sich daraus Forderungen nach Änderung des
Verlaufs ergeben können, ist damit offen.
2.3
Bürgerpark (Denkmalbereich / Gesamtanlage)
Die geplante Mäanderung der Panke ist auch unmittelbar hinter dem
Rosenpavillon geplant. Die neue Böschungsoberkante ist an der schmalsten
Stelle nur etwa 5m vom denkmalgeschützten Pavillon entfernt.
Da davon auszugehen ist, dass für die Arbeiten der Einsatz von Baumaschinen
erforderlich ist, welche zwangsläufig Erschütterungen mit sich bringen, besteht
die Gefahr, dass es dadurch am Rosenpavillon (errichtet 1860) zu baulichen
Schäden (Rißbildungen) kommen kann.
Die Gründung dieses Gebäudes und dessen Statik sind zumindest der Unteren
Denkmalschutzbehörde nicht bekannt. Ein Hinweis auf Berücksichtigung dieses
besonderen Umstands in der Planung wurde nicht gefunden.
Erfahrungsgemäß reagieren aber so alte, aus heutiger Sicht oft unzureichend
gegründete Gebäude sehr empfindlich auf Erschütterungen in unmittelbarer
Nähe. In jedem Fall sind hier Bausachverständige und Statiker hinzu zu ziehen,
um die Situation zu untersuchen, zu bewerten und ggf. entsprechende
Sicherungsmaßnahmen vorzusehen, ein Beweissicherungsverfahren
einzuleiten.
Um ganz sicher zu gehen, dass der Rosenpavillon keinen Schaden nimmt, wird
allerdings dringend angeraten, den Pankeverlauf in dessen unmittelbarer Nähe
nicht zu verändern!
Als möglicher Ausgleich für fehlende Retentionsflächen sollte hier der weiter
westlich gelegene Bereich der bezirklichen Personalunterkunft mit einbezogen
werden.
2.4
Grundstück Parkstraße 37/39
Das Grundstück ist sowohl als Baudenkmal „ehem. Gartenhaus (Katholische
Herz-Jesu-Kapelle), um 1790, nach 1823, um 1900“ als auch als
Gartendenkmal geschützt.
Der erste Gebäudeteil (ein einfacher Eiskeller, in den Hügel gebaut) stammt
aus dem Jahr 1790 und wurde später erst überbaut und mehrfach erweitert.
Das Gebäude hat große geschichtliche, künstlerische und wissenschaftliche
Bedeutung.
Da am Bauwerk bereits vor einigen Jahren massive Risse entstanden sind,
nachdem auf dem Nachbargrundstück Parkstraße 35 ein Neubau errichtet
wurde, ist hier besondere Vorsicht geboten, wenn der Trog für die Panke durch
neue Spundwände zur Südseite erweitert werden soll.
Es ist ein technologisches Verfahren zu wählen, welches keine Erschütterungen
verursacht, die das bereits vorgeschädigte Gebäude weiter gefährden könnten.
Für das Gebäude ist vor Beginn der Maßnahme ein Beweissicherungsverfahren
zu veranlassen. Während des Baus ist die Überwachung durch einen Statiker
sicher zu stellen.
3.
Fachbereich Vermessung
Folgende fachliche Informationen bzw. Hinweise aus der Zuständigkeit des
Fachbereichs Vermessung werden zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der
Panke gegeben:
Auf allen Planzeichnungen ist die Aktualität der Katastergrenzen anzugeben.
Die dargestellten Katastergrenzen im Bezirk Pankow von Berlin basieren auf
der Digitalisierung der Karte 1 : 1000. Die Koordinaten aus der ALK dürfen nur
für graphische Darstellungen verwendet werden. Eine "Grenzschärfe" liegt für
diese digitalen Daten nicht vor. Der mittlere Fehler für lagemäßig eindeutig
bestimmbare Punkte beträgt aufgrund der Kartierung der Flurkarte und der
anschließenden Digitalisierung mindestens .
Es sind daher folgende Maßnahmen durchzuführen, um diesen Sachverhalt
eindeutig kenntlich zu machen:
Die Angabe in der Legende in den Planzeichnungen „Katastergrenzen“ ist mit
dem Zusatz „(grafische Genauigkeit)“ zu ergänzen.
Der Abschnitt im Erläuterungsbericht unter dem Kapitel „2.1.1 Lage, Größe,
Zuschnitt“ ist wie folgt anzupassen (fett-kursiv ≙ Ergänzung):
„Die Lage, die Größe und der Zuschnitt der betroffen Grundstücke kann den
Lageplänen und den beiliegenden Verzeichnissen der Eigentümer entnommen
werden. Die Darstellung der Katastergrenzen im Bezirk Pankow von Berlin
erfolgt auf Basis der Automatisierten Liegenschaftskarte (grafische
Genauigkeit). Die Panke verläuft weitgehend in einem eigenen Grundstück,
verteilt auf mehrere Flurstücke. Zufolge früherer Ausbaumaßnahmen weichen
der Pankeverlauf und die Flurstücke bereichsweise voneinander ab. Das
Maßnahmengebiet ist etwa 23 ha groß. Die Längen der beplanten
Fließabschnitte reichen von rund 450 m bis rund 11,1 km. Die Breite des
Gebiets beträgt im Mittel rund 10 bis 22 m und erreicht lokal bis zu rund 90 m.“
In den Grunderwerbsplänen ist in der Legende oder im Plankopf folgender
Hinweis hinzuzufügen: „Die Darstellung der Katastergrenzen und die Ermittlung
der Teilflächen erfolgte auf Basis der Automatisierten Liegenschaftskarte
(grafische Genauigkeit). Die endgültigen Flächen können erst nach Zerlegung
der Flurstücke und Übernahme der Fortführungsvermessungen in das
Liegenschafts-kataster angegeben werden.“ Des Weiteren sind alle
Flächenangaben auf volle Quadratmeter zu runden und mit dem Präfix „ca.“
anzugeben.
Im Grunderwerbsverzeichnis ist die Tabelle auf Seite 1 „Übersicht nach Planungsabschnitten“ mit folgendem Zusatz zu ergänzen: „Die Ermittlung der
Teilflächen erfolgte auf Basis der Automatisierten Liegenschaftskarte (grafische
Genauigkeit). Die endgültigen Flächen können erst nach Zerlegung der
Flurstücke und Übernahme der Fortführungsvermessungen in das
Liegenschaftskataster angegeben werden.“
Wir empfehlen diesen Hinweis auf allen Folgeseiten unterhalb der Tabelle
anzugeben. Des Weiteren sind alle Flächenangaben auf volle Quadratmeter zu
runden und mit dem Präfix „ca.“ anzugeben.
4.
Fachbereich Stadterneuerung
Zu Endbericht 6.2.2.13 PA 13 Panketal/Pankepark Buch
Der Pankepark Buch befindet sich in der aktuellen Stadtumbaukulisse.
Das integrierte Stadtentwicklungskonzept – ISEK – für das Stadtumbaugebiet Buch
befindet sich gerade in der Endabstimmung. Darin kommt der Entwicklung des Pankeparks eine besondere Bedeutung zu und soll ab 2016 vorrangig bearbeitet werden.
Im kommenden Jahr soll der gesamte Bereich des Verlaufs der Panke zwischen dem
Park-+-Ride-Parkplatz, südlich des Bucher Zentrums bis zum Kappgraben im Bereich
des ehemaligen Baugebiets im sog. Buch IV durch ein Gutachten vertieft untersucht
werden. Um dies zu unterstreichen, hat das Bezirksamt für eine qualifizierte
Untersuchung einen Antrag auf Förderung bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt für das Programmjahr 2016 zur Ausschreibung eines
Gutachtens in Höhe von 30.000 € gestellt.
Entsprechend der Aussagen auf Seite 261 des Endberichts der Planfeststellung soll der
Pankepark als Ergebnis des ISEK als Naherholungsraum unter besonderer
Berücksichtigung eines Gesundheitsparcours entlang der Wegeverbindungen im
Verlauf der Panke und unter Einbeziehung der Sportanlagen qualifiziert werden.
Gleichzeitig soll der Pankepark in das bestehende Wege- und Erschließungskonzept
des Ortsteils Buch eingebunden werden.
Die seinerzeit bereits geplanten Wohngebietsarrondierungen im südlich gelegenen
Buch IV bzw. die Gebiete nordwestlich der Bahn- und S-Bahntrasse als sogenanntes
geplantes Wohngebiet Buch V, sind gleichfalls schon Bestandteil der
Stadtumbaukulisse Buch bzw. sollen in der Erweiterung der Stadtumbaukulisse
aufgenommen werden.
Auch dazu werden im ISEK mit geplanten Vertiefungsuntersuchungen entsprechende
Setzungen vorgenommen. In den geplanten vertiefenden Untersuchungen zum erneut
geplanten Wohngebiet Buch IV, der angrenzenden Brunnengalerie und des
Grünstreifens entlang der Bundesautobahntrasse ist der naturnahe Verlauf der Panke
entsprechend zu berücksichtigen.
Der Fachbereich Stadterneuerung geht davon aus, dass das auf Seite 261 des Endberichts zur Planfeststellung der Panke formulierte Ziel diese zukünftig „entfesselt“, also
eigendynamisch durch den Pankepark fließen zu lassen, die zukünftige Entwicklung
des Pankeparks nicht erheblich erschweren sollte. Es sei darauf hingewiesen, dass im
Rahmen des ISEK in zahlreichen Bürgerveranstaltungen hohe Erwartungen an die
Gestaltung des Pankeparks formuliert worden sind.
Der Fachbereich Stadterneuerung geht davon aus, dass die wesentlichen Ziele des
Stadtumbauprogramms, durch Qualifizierung des öffentlichen Raums die Qualität der
Wohnquartiere zu steigern, sowie eine bedarfsgerechte Gestaltung der öffentlichen
Grün- und Erholungsflächen zu erzielen, keinesfalls behindert werden. Das Ziel der
Planfeststellung im Pa 13, einen etwa 20 m breiten Ziel-Korridor für einen naturnahen
Gewässerverlauf zu berücksichtigen, wird in der weiteren vertiefenden Planung für den
Pankepark im Rahmen der Abwägung hinterfragt werden müssen.
Zu Endbericht 6.2.2.14 PA 14 Ortskern Buch
Der Bereich der Planfeststellung liegt innerhalb der Stadtumbaukulisse Buch.
Auf Seite 264 des Endberichts zur Planfeststellung wird unter Erläuterungen zur
integrierten Maßnahmenplanung auf zwei Prioritäten der zukünftigen Entwicklung
abgestellt. Das langfristige Ziel der Priorität 2, auch hier den Verlauf der Panke
naturnäher auszuformen, steht den im ISEK formulierten Zielen nicht grundsätzlich
entgegen.
Sofern neben dem avisierten Ziel, ein Korridor in einer Breite von 20 – 22 Metern für
einen naturnahen Gewässerverlauf neben einer noch öffentlichen Wegeverbindungen
vom Zentrum in südlicher Richtung zu den Wohngebieten realisierbar ist, ist die
Zielsetzung aus Sicht des Fachbereichs Stadterneuerung mit dem ISEK vereinbar.
Im Zuge einer Neuplanung des Gewässerverlaufs im zentrumsnahen Bereich sind im
Rahmen der Abwägung Naturschutzbelange als auch die bedarfsgerechte Gestaltung
für die Bewohner von Buch in Einklang zu bringen. Im Endbericht zur Planfeststellung
wird auf einen engen Zusammenhang zum südlichen angrenzenden Verlauf der Panke
verwiesen. Daher muss im kommenden Jahr das vertiefende Gutachten für den
Pankepark den nördlichen Anschluss bis zum Bucher Zentrum berücksichtigen.
Zu Endbericht 6.2.2.15 PA 15 Schlosspark Buch, ab Seite 266
Der Schlosspark Buch befindet sich gleichfalls innerhalb der Stadtumbaukulisse Buch.
Das integrierte Stadtentwicklungskonzept Buch trifft zur Entwicklung des Schloss-parks
Buch die Aussage, dass auf der Grundlage eines noch zu erarbeitenden
Parkpflegewerks ab 2016 Wegbauarbeiten, Arbeiten an Einfriedungen bzw.
Geländeprofilierungen im Schlosspark in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege
durchgeführt werden sollen.
Das Bezirksamt Pankow hat hierzu bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt für die Programmplanung 2016 einen Antrag auf Förderung in Höhe von
300.000 € für einen weiteren Bauabschnitt gestellt. Mit der denkmalgerechten
Wiederherstellung der Gartenanlage wurde bereits begonnen. Im Rahmen des
Stadtumbaus wurde 2012 – 2013 der Eingangsbereich an der Straße Alt-Buch für ca.
200.0000 € wiederhergestellt.
Wichtigstes Ziel des Stadtumbaus ist es, dass der kulturhistorisch wertvolle Park, der
seit über 100 Jahren öffentlich zugänglich ist, weder durch die Verordnung zum
Naturschutzgebiet „ Schlosspark Buch und angrenzende Waldfläche“ noch durch die
Planfeststellung für die Panke eingeschränkt wird. Im Endbericht zur Planfeststellung
wird von einem Ziel-Korridor von 20 Metern für die Entwicklung eines naturnahen
Gewässerverlaufs ausgegangen.
Der Fachbereich Stadterneuerung geht davon aus, dass dieses Ziel einer zukünfti-gen
öffentlichen Zugänglichkeit nicht im Wege steht. Die öffentliche Zugänglichkeit ist eine
wesentliche Forderung der Bürgerinnen und Bürger im Beteiligungsprozess im Rahmen
der Aktualisierung des ISEK für das Stadtumbaugebiet Buch.
5.
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
Folgende laufende Einzelvorhaben tangieren derzeit das Planfeststellungsverfahren
Panke-Ausbau:
Ausbauabschnitt – PA 06
•
Vorhaben Parkstr. 39 (Vorgang 140-2015-2781– Antrag auf vereinfachte
Baugenehmigung/Neubau eines Einfamilienhaus)
•
Vorhaben Elisabethweg 4 B (Vorgang 140-2015-5387 – Antrag auf
vereinfachte Baugenehmigung/Nutzungsänderung, Aufstockung
Bestandsgebäude)
6.
Straßen- und Grünflächenamt
6.1
Allgemeines
Die in Pankow sich im Eigentum des Landes Berlin befindlichen Flächen sind
größtenteils öffentlich gewidmete Grünanlagen nach dem Grünanlagengesetz
(GrünanlG), verpachtete Flächen zur Erholung oder verpachtete Flächen mit
landwirtschaftlicher Nutzung.
6.1.1
Rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen ist ein Antrag auf
Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 5 GrünanlG zu stellen. Bei nicht
gewidmeten Flächen wird der Antrag privatrechtlich bearbeitet. Im
Zusammenhang mit der Sondernutzungsgenehmigung/privatrechtliche
Vereinbarung werden Detailfragen der Flächennutzung und Wiederherstellung
abschließend geklärt. z.B. Baustraßen auf bestehenden Wegen und neue
Baustraßen, Lagerflächen, Schließung von öffentlichen Wegen und die
Festlegung ihrer Umleitung.
6.1.2
Die Festlegung der Verantwortlichen: für die Informationen an die Bürger, die
Presse, die Ausschilderung der Ansprechpartner muss bei SenStadtUm
erfolgen.
6.1.3
In den vorliegenden Plänen fehlen Angaben über die zukünftig beabsichtigten
Vermögensaufteilungen. Das Verfahren der Flächenrückgabe, bzw.
Neuordnung nach den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen an das Vermögen
SGA (Straßen- und Grünflächenamt) oder SenStadt Gewässer muss festgelegt
sein.
6.1.4
Für die Vermögenszuordnung ist eine Vermessung nach Abschluss der
Maßnahme im shape Format und im Berliner Koordinatensystem notwendig.
Anhand dieser Vermessungsunterlagen/Pläne kann die Zuordnung in das
entsprechende Vermögen beantragt werden.
6.1.5
Verantwortliche für die Lieferung der Unterlagen an die
Grundstücksverwaltungen SenStadtGewässer und SGA müssen benannt
werden.
6.1.6
In diversen Plänen soll nach den vorliegenden Unterlagen die Baustrasse auf
den Pankewanderweg gelegt werden. Erhebliche Teile des Pankewanderweges
sind auch Abschnitte des länderübergreifenden Usedomradweges. Das heißt,
auf diesem Weg findet reger Fahrrad- und Fußgängerverkehr statt. Eine
entsprechende Umleitung muss dauerhaft während der Bautätigkeit vorgehalten
und öffentlichkeitswirksam bekannt gemacht werden.
6.1.7
Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung unserer Wege in Grünanlagen
als Baustraßen kein Lichtraumprofil an Bäumen und Sträuchern, wie im
Straßenland üblich, gewährleistet ist. Für entsprechende Schäden an den
Baufahrzeugen übernehmen wir keine Haftung.
6.1.8
Da dem SGA nicht alle Unterlagen übermittelt wurden gehen wir davon aus,
dass auf Flächen des SGA keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen getätigt
werden.
6.1.9
Rechtzeitig, wegen des Umfanges der Maßnahme und des
Abstimmungsbedarfs mindestens zwei Monate besser 3 Monate vor Beginn der
Baumaßnahmen, ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 5
GrünanlG zu stellen. Bei nicht gewidmeten Flächen wird der Antrag
privatrechtliche bearbeitet. Im Zusammenhang mit dem Antrag auf
Ausnahmegenehmigung /privatrechtlichen Genehmigung müssen alle
Detailfragen der Flächennutzung, Wiederherstellung und Sicherheitsleistung
abschließend geklärt werden z.B. Baustraßen auf bestehenden Wegen und
neue Baustraßen, Lagerflächen, Schließung von öffentlichen Wegen und die
Festlegung ihrer Umleitung, Standorte Ausschilderungen). Hierfür ist für jeden
Bauabschnitt mit durch die ausführenden Firmen ein Termin zur
Vorabstimmung im Straßen und Grünflächenamt mit den Bereichen Pflege- und
Unterhaltung Grün und Sondernutzung zu vereinbaren. Diese Forderung und
der Hinweis auf das unbedingte Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
gemäß GrünanlG muss in den Ausschreibungen klar formuliert sein.
Das in diesem Zusammenhang einzureichende Kartenmaterial muss, um den
Sachbearbeitern eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, die
Grundstücksgrenzen und Flurstücksbezeichnungen der beanspruchten Flächen
klar erkennen lassen.
6.1.10 Da sich durch die wasserwirtschaftliche Maßnahme der Verlauf der Panke und
wasserführenden Flächen ändern wird, muss das Verfahren der
Flächenrückgabe nach den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen an das
Vermögen SGA oder SenStadtUmGewässer festgelegt sein. Hier muss eine
koordinierender Verantwortlicher bei SenStadtUmGewässer benannt werden,
welcher sich darum kümmert, dass entsprechende Vermessungen durchgeführt
werden und die Vermessungsunterlagen den Grundstücksverwaltungen bei
SenStadtUmGewässer und dem bezirklichen SGA zur Verfügung gestellt
werden.
Die Vermessungsdaten/Pläne müssen im shape Format und im Berliner
Koordinatensystem erstellt werden, damit diese in den Planunterlagen des
bezirklichen SGA eingearbeitet werden können.
Durch die Maßnahme neu gebildete Inseln, welche von Pflegebereich des
bezirklichen SGA nicht bewirtschaftet werden können, werden nicht in das
bezirkliche Vermögen SGA übernommen, da sie nicht unterhalten und verwaltet
werden können sowie der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen
werden kann.
6.1.11 Wassertechnische Bauwerke (Stiegen, Pegel u.a.) bleiben in der Verantwortung
von SenStadtUmGewässer (Verkehrssicherungspflicht und Sanierung) auch
wenn diese sich durch den veränderten Verlauf der Panke auf bezirkseigenen
Flächen befinden. Diese wassertechnischen Anlagen werden entweder von
SenStadtUmGewässer zurückgebaut oder wenn dies nachweislich nicht
möglich ist, muss eine entsprechende vermögensrechtliche Vereinbarung
geschlossen werden.
6.1.12 Wege in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sollen zum Teil gekappt
beseitigt werden. Kreuzungen, Knotenpunkte an denen mehrere Wege
zusammenlaufen werden blockiert durch Baustraßen und
Geländeinanspruchnahme. Hier muss in jedem Einzelfall eine sinnvolle
Weiterführung oder Verlegung des Weges aus Mitteln der Baumaßnahme
erfolgen, nicht nur um den Bürgern, noch dort wo es möglich ist,
Erholungsqualität zu sichern, sondern auch um der Verkehrssicherungspflicht
nachzukommen und wilde Trampelfade, Begängnisse und Unfallquellen zu
vermeiden.
6.1.13 Die Festlegung des Verantwortlichen/Ansprechpartners für die Informationen an
die Presse, interessierte Bürger sowie für das Entwerfen, Herstellen lassen und
Aufstellen der Hinweisschilder zur Erklärung der Maßnahme muss bei
SenStadtUmGewässer erfolgen und dem Bezirksamt Pankow, SGA bekannt
gegeben werden.
6.1.14 Die Baustraßen verlaufen über lange Strecken auf dem PankeFernradwanderweg. Dort bedarf es eines besonderen Schutzes vor der
Zerstörung durch schwere Baumaschinentechnik.
6.2
E 1 Grunderwerb
Der aufgezeigte Grunderwerb in den Planungsabschnitten 11 und 12 betrifft
nach E1 Grunderwerbsverzeichniss des Ordner Nr. 4 nur private Flächen.
6.3
Planabschnitt 05, Teil 1
6.3.1
Regenrückhaltebecken
Die Radwegeanbindung im Bereich des Regenrückhaltebeckens Wilhelm-KuhrStraße erfordert eine teilweise Flächennutzung von Randflächen des RRBeckens auf Straßenniveau. Die beiden wichtigen Radwegeverbindungen des
Panke-Fernradwegs sowie der Mauer-Radwegs kreuzen im Bereich der
Pankebrücke und erfordern einen sicheren Ausbau als Fuß- und Radweg mit
insgesamt 4m Breite je Fahrtrichtung. Derzeitig stehen nur etwa 2,5m zur
Verfügung, ein zusätzlicher ca. 1,5 m Randstreifen auf Flächen der
Gewässerunterhaltung (SenStadtUm) wird für einen regelgerechten Ausbau
benötigt.
6.3.2
Bürgerpark / Revierstützpunkt Wilhelm-Kuhr-Str.
Das SGA weist darauf hin, dass der Bereich der Personalunterkunft, der als
Überschwemmungsgebiet einstweilig sichergestellt wurde, in die Planung
einzubeziehen ist. Sollte aus finanziellen Gründen der Ausbau in diesem
Abschnitt nicht beabsichtigt sein, bittet der Bezirk darum, für diesen Abschnitt
dennoch eine Planfeststellung durchzuführen.
Grund: Für den Bezirk ergibt sich bei einer Vielzahl privater Baumaßnahmen
die Möglichkeit erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen
in Natur und Landschaft auf bezirkseigenen Flächen durchführen zu lassen, die
von den jeweiligen Vorhabenträgern ausgeführt werden müssen. Es bieten sich
gute Chancen zur zeitnahen Realisierung einer Entsiegelung und
Renaturierung der derzeitigen Betriebsflächen sofern die planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen festgesetzt worden sind.
6.3.3
Der geplante geschwungene Fließverlauf im Bereich zwischen Spielplatz
Bürgerpark und dem Revierstützpunkt Wilhelm-Kuhr-Straße nimmt keine
Rücksicht auf den vorhandenen z.T. sehr wertvollen alten Baumbestand. Davon
betroffen ist der komplette Baumbestand zwischen Fußweg und der
Uferböschung nördlich und westlich der Panke.
Der vorliegende Entwurf kann nur als symbolische Darstellung gewertet werden
und muss den Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Die östliche Uferseite
wird im Entwurf überhaupt nicht betrachtet, obwohl auf dieser Uferseite durch
den geplanten Neubau einer Personalunterkunft ein Rückbau der vorh.
Gebäudesubstanz und Entsiegelung der Flächen sinnvoll und wünschenswert
ist. Der Eingriff in den vorh. wertvollen Baumbestand könnte dadurch verringert
und zusätzliche Überflutungsflächen aktiviert werden.
6.3.4
Ein Großteil der zur Erholungsnutzung wichtigen Uferwiesen wird der
Bevölkerung durch die vorgeschlagene Planung einer weiteren Nutzung
entzogen. Die Uferböschungen werden steiler ausgebildet als bisher.
6.3.5
Baustraße
Die Baustraße soll zwischen Spielplatz und Skatinggelände und die von
Kindern und Familien genutzte Liegewiese führen. Bezüglich der
Erholungsqualität und Baustellensicherung eine ungünstige Lage.
6.3.6
Der zukünftige Panke-Korridor wurde im Vergleich zu vorangegangenen
Planungen teilweise stark verengt. Die Absicht, dennoch den derzeit
naturfernen Charakter eines Entwässerungskanals aufzuheben wird vom Bezirk
unterstützt. Der aktuell stark vertiefte Pankekanal wird als Schaden für das
Landschaftsbild gewertet. Eine Verbreiterung des Fließkorridors nach Norden
mit gleichzeitiger Wegeverlegung wird unterstützt.
6.3.7
Baustraße
Die eingezeichnete Baustraße betrifft einen stark frequentierten Hauptweg.
Parkwegeverbindungen werden abgeschnitten. Restliche Wegeabschnitte sind
ohne Anbindung oder Umverlegung auch nicht nutzbar (siehe allgemeine
Hinweise).
Im Bereich 4+400 bis 4+600 sind keine Baustraßen eingetragen?! Bitte prüfen.
Die Fachvermögensgrenzen sind festzulegen (Böschungsoberkante?).
6.4
Planabschnitt 06
Elisabethweg 1 (Akte 28)
Für die Rampe wird analog Stellungnahme 22.01.2014 nur noch im
Eingangsbereich an der Böschung Fläche in Anspruch genommen. Eine
Baustraße als Anschluss an die Ossietzkybrücke ist nicht eingezeichnet aber
sicher notwendig. Bei Nutzung des kürzesten Weges zur Ossietzkystraße als
Baustraße ist zu beachten, dass dies nur möglich ist, wenn der sich dort
befindende Baumbestand nicht tangiert wird.
6.5
Planabschnitt 07
6.5.1
Teil 1: Schlosspark Schönhausen
6.5.1.1 Zwischen Schlossparkbrücken 1 bis 2
Bitte stimmen Sie Ihre konkreten Absichten zur Änderung der Flächen unser
beider Fachverwaltungen mit uns ab. Aus dem Plan ist nicht eindeutig zu
ersehen, was zum zukünftigen Gewässer gehört uns was nicht.
Sollten Sie beabsichtigen, dass wir die von Ihnen geplanten Inseln verwalten,
bitten wir dafür zu sorgen, dass wir diese mit unserer Technik (z. B.
Aufsitzmäher Fahrzeug mit Hebebühne, Transportfahrzeuge) erreichen können.
Sollten Sie beabsichtigen, uns auch die Flutmulden zu übertragen, nehmen Sie
bitte zur Kenntnis, dass wir nicht für hydrologische Belange zuständig sind.
Hydraulische Kurzschlüsse oder Rückstaue wären von unserer Seite nicht zu
verantworten. Schadensersatzforderungen, die daraus entstehen könnten,
werden wir nicht begleichen.
6.5.1.2 Der vorgesehene Eingriff in den Bestand der Grünanlage ist als erheblich
einzustufen und kann in der dargestellten Form durch die Grünunterhaltung des
Bezirkes nicht mit getragen werden.
Es sollen erhebliche Teile der zur Erholung nutzbaren offenen Wiesenflächen
mit eingestreutem Baumbestand einer weiteren Nutzung entzogen werden.
6.5.1.3 Es wird erheblich den vorhandenen parkbildprägenden und ökologisch
bedeutsamen wertvollen Baumbestand eingegriffen.
6.5.1.4 Die nach der geplanten Umgestaltung geformten als ‚Inseln‘ bezeichneten
Teilflächen sind für die weitere Pflege durch die Grünunterhaltung des Bezirkes
nicht geeignet. Sie können nicht mit der zur Pflege zur Verfügung stehenden
Mähtechnik durch die Panke oder durch die angelegten Flutmulden erreicht
werden. Für schwerere Fahrzeuge, wie sie für die Baumpflege erforderlich sind,
z.B. eine Hubbühne, sind die Inseln nicht erreichbar. Der Kostenaufwand zur
Kontrolle und Pflege der Bäume zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit
wird durch den Einsatz von Baumkletterern erheblich steigen.
Alle durch den Bezirk zu kontrollierenden und zu pflegenden Teilflächen
müssen durch einen 2,5 m (gerade Abschnitte) bis 3 m (kurvige Abschnitte mit
weniger als 5m Kurvenradius) breiten befestigte Zuwegungen mit einer Neigung
von max. 10 % für Lkw bis 18t zul. Gesamtgewicht und 5,5 m Radabstand
ganzjährig erreichbar sein. Die meisten Baumpflegearbeiten werden im Winter
ausgeführt, wenn die Witterung i.d.R. feucht und der unbefestigte Untergrund
wenig belastbar-nass ist. Die ggf. als Furt ausgebildeten Zufahrten sind sinnvoll
an das verbleibende befahrbare (Wirtschafts-)wegenetz im Park anzubinden.
Falls eine durchgängige Wegeanbindung nicht möglich ist, ist eine
entsprechende Wendemöglichkeit für die Fahrzeuge vorzusehen.
6.5.1.5 Es wird erheblich in die Gestaltung und das vorhandene Wegesystem
eingegriffen. Ein adäquater Ersatz für das unterbrochene Wegenetz ist wieder
herzustellen.
6.5.1.6 Es sollen erhebliche Teile der derzeit zur Erholung nutzbaren offenen
Wiesenflächen mit locker eingestreutem Baumbestand einer weiteren Nutzung
de facto entzogen werden. Die geplante unterschiedlich hügelig modellierte
Oberflächengestaltung lässt in den umgestalteten Bereichen eine
Erholungsnutzung in Form von großen zusammenhängenden Spiel- und
Bewegungsflächen im wohnungsnahen Umfeld nicht weiter zu. Die
einsetzenden Verdrängungseffekte führen zu einer unerwünschten Verlagerung
derartiger Nutzungen in den historischen Kernbereich des besonders
hochwertigen und schutzbedürftigen inneren Schlossparks.
6.5.1.7 Die im Entwurf beanspruchten Flächen sind ein wesentlicher Bestandteil einer
denkmal-geschützen Parkanlage. Die beanspruchten Flächen sollen in eine
naturnah wirkende mäanderartige Uferlandschaft umgeformt werden. Die
Gestaltung ist weder ortstypisch noch angemessen für den Schlosspark mit
einer wichtigen Erholungsfunktion inmitten eines zunehmend stärker
verdichteten Wohnumfeldes.
6.5.1.8 Hinter Schlossparkbrücke 2
Bitte formen Sie die Böschung so aus, dass unsere Pflegefahrzeuge zwischen
der Kleingartenanlage und der Panke unsere Flächen erreichen können.
6.5.1.9 Teilweise werden Teilflächen zwischen Pankebett und Außengrenze vom
übrigen Parkteil de facto abgetrennt und sind für Pflegefahrzeuge nicht mehr
erreichbar obwohl insbesondere im Grenzbereich die Gewährleistung der
Verkehrssicherheit gegenüber Privatgrundstücken unbedingt abgesichert
werden muss.
Die Grünunterhaltung lehnt die Bewirtschaftung von zergliederten Teilflächen
aus technischen und wirtschaftlichen Gründen entschieden ab.
6.5.2
Planabschnitt 07, Teil 2
6.5.2.1 Bitte übernehmen Sie die Insel an Kilometer 6+380 in Ihr Fachvermögen! Sie ist
für uns nicht pflegbar. Selbst eine Furt durch die Flutmulde würde hier nicht
helfen, da auf der Seite der KGA keine Wegeanbindung besteht
6.5.2.2 Insel an der Fischtreppe
Bitte beziehen Sie die Insel in Ihre zu überflutende Fläche mit ein, so dass sich
Ihre Flächeninanspruchnahme zu Gunsten unserer Wiese verringert. Da dabei
die gesamte Fläche in Ihrem Fachvermögen geführt werden kann, entfällt auch
unsere Forderung einer Erreichbarkeit der Insel. Sollten Sie unserer Bitte nicht
nachkommen, bitten wir darum, die Insel für unsere Technik erreichbar
herzustellen
6.5.2.3 Schlosspark Schönhausen (Akte 49)/ KGA
Die nur partiell eingezeichneten Baustraßen sind nicht ausreichend. Sie
müssen genau abgestimmt werden.
Entscheidende Wege mit hoher Benutzerfrequenz werden nach aktueller
Planung gekappt oder ganz beseitigt. Es muss in Zusammenarbeit mit dem
Denkmalschutz ein Wegekonzept entwickelt werden. Dieses im Rahmen der
Maßnahme neu angelegte Wegenetz muss vermessen und die Daten müssen
im shape Format und im Berliner Koordinatensystem erstellt werden, damit
diese in den Planunterlagen des bezirklichen SGA eingearbeitet werden
können.
Aus den Planunterlagen ist ersichtlich, dass große Bereiche, durch die
Mäandrierung in Anspruch genommen werden, des Weiteren Inseln und
Flutmulden gebildet werden. Hier ist zu bedenken, dass die Verwaltung,
Bewirtschaftung und Verkehrssicherungspflicht nur für durch den Pflegebereich
des SGA erreichbare Flächen in das Vermögen des bezirklichen SGA
übernommen werden können. Alle anderen Flächen müssen Bestandteil des
Vermögens SenStadtUmGewässer werden.
6.6
Planabschnitt 08
6.6.1
PA 08 Teil 1
6.6.1.1 Der Pankebegleitweg sollte weiter über die Flurstücke 281, 283 286 geführt
werden (Bungalow kann abgerissen werden, die Restflächen werden zur
Öffentlichen Grünanlage)
6.6.1.2 Pankewanderweg (Akte 56)
Der Pankebegleitweg kann weiter ausgebaut und über die Flurstücke 281, 283
286 geführt werden. Auf den drei Flurstücken liegen zwei Pachtverträge mit
Kündigungsmöglichkeit. Das Pachtverhältnis endet zum 31.12. jeden Jahres
und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner
spätestens einen Monat vor Ablauf der Befristung der Verlängerung
widerspricht. Der Bungalow kann nach Kündigung abgerissen werden. Eine
Verpachtung der Restflächen dieser Flurstücke ist nicht sinnvoll und wird
deshalb von den jetzigen Pächtern sicher nicht angestrebt. Die Weiterführung
des Begleitweges (km 7/100 bis km 7/200) wäre deshalb wünschenswert.
Hinweis zur geplanten Baustraße über das FS 415: Das FS befindet sich noch
im Eigentum des Lifo/BIM, es ist aber zur Übertragung in das Fachvermögen
des bezirklichen SGA und als Bewirtschaftungszugang für den Pankegrünzug
vorgesehen. Daraus folgend ist vor der Maßnahme eine Abstimmung über die
Ausstattung der Baustraße vom bezirklichen SGA erwünscht.
6.6.2
PA 08 Teil 2
6.6.2.1 Abschnitt zwischen Löffelbrücke und Schlossalleebrücke
Für die Flurstücke 321, 324, 327 besteht unsererseits kein Fachbedarf mehr.
Wir würden es begrüßen, wenn Sie diese in Ihr Vorhaben vollständig integrieren
könnten!
6.6.2.2 Hinweis der Grundstücksverwaltung:
Wird der Begleitweg bis zum km 7/200 geführt könnte die Weiterführung des
Pankwanderweges über das ehemalige Krankenhausgelände (Flurstück (FS)
369) erfolgen, welches für die Maßnahme vorgesehen ist.
Es wäre dann noch die Anbindung über ein FS (FS 64 oder 367) notwendig.
Das nebenliegende FS 312 befindet sich im Vermögen des bezirklichen SGA.
Das Flurstück 59 befindet sich im Privateigentum. Die Mutter des Eigentümers
hat sich 2013 an das bezirkliche SGA gewandt und angeboten einen Teil des
Flurstücks 59 für den Pankewanderweg, im Tausch gegen einen annähernd
gleichen Teil des Flurstücks 312, abzugeben.
Zwischen dem FS 59 bis zum Anschluss an das landeseigene Gelände der
Gartenarbeitschule FS 78 wäre dann nur noch eine Lösung für die Anbindung
über ein FS (FS 57 oder 344) notwendig. (Siehe beigefügte Anlage)
6.7
Planabschnitt 11
6.7.1
Abschnitt zwischen Pankebrücke A114 und Königsteinbrücke
Für die Flurstücke 301 und 7014 besteht unsererseits kein Fachbedarf. Der die
Kleingärten begleitende Weg wird in die Verwaltung der Kleingärten übergehen.
Wir würden es begrüßen, wenn Sie den Rest in Ihr Vorhaben vollständig
integrieren könnten!
Eine Wegeumlegung ist nicht notwendig
6.7.2
Planabschnitt 11, Teil 4 – OT Französisch Buchholz
6.7.2.1 Die Grundstücksverwaltung regt die Abgabe einer Teilfläche bzw des gesamten
FS 7014 an SenStadt an. Die Fläche nördl. der Königsteinbrücke wird nach
dem Pankeumbau sehr klein und der Pflegeaufwand im Verhältnis zur dann
kaum nutzbaren Fläche zu hoch.
6.7.2.2 Ebenfalls mit in die Bauplanung einbezogen werden kann aus sich der
Grundstücksverwaltung das FS 301. Es wird angeregt, das FS 301 als
Ausweichmöglichkeit für die geplante Gewässeraue an der Flaischlenbrücke
genutzt werden.
6.7.2.3 Es ist geplant, den Bestandsweg zwischen Flaischlenbrücke und Bucher Straße
soll durch Schaffung einer langen Umleitungsstrecke zu verändern. Seit Jahren
wird der Weg wird von Radfahrern und Fußgängern intensiv genutzt und die
Akzeptanz des geplanten Umwegs ist recht fraglich. Die fortwährende Nutzung
der vorhandenen Wegführung nach Umbau durch die Gewässeraue,
insbesondere bei trockenen Zeitabschnitten, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu
erwarten.
6.8
Planabschnitt 12
6.8.1
Weißensee ist nur bei Planabschnitt 12 mit dem Flurstück 6042 betroffen. Die
Nutzung ist unproblematisch.
6.8.2
Planabschnitt 12, Teil 3 - OT Frz. Buchholz
Die Fortführung des Baustraße endet nördl. der Einmündung Rübländer Graben
Nord. Der weitere Verlauf der Baustraße ist an dieser Stelle nicht schlüssig.
6.9
Planabschnitt 13, Teil 2 – OT Buch
6.9.1
Arbeitsweg zwischen Pankebrücke und Eisenbahnbrücke
Der Bereich wir von unserer Rasenmahd- und Baumkolonne als Arbeitsweg
genutzt, weil er neben dem bestehendem Hügel noch einen ebenen Verlauf
besitzt. Eine weitere Möglichkeit an den Baumbestand in Nähe der ehemaligen
Bahntrasse zu gelangen, besteht nicht.
Den Unterlagen ist die bestehende Topografie leider nicht zu entnehmen.
Bitte stellen Sie die Oberflächenmodulation so her, dass ein LKW auf ebenem
Untergrund die Strecke zwischen neuer Panke und dem Hügel passieren kann!
6.9.2
Wie wird mit der fehlenden Verbindung der Baustraße (neben der
Eisenbahnbrücke) umgegangen?
6.10
Planabschnitt 14
Wiltbergstraßenbrücke bis Brücke am 2. S-Bahnausgang
Das künstliche Fließgefälle hinter der Wiltbergstraßenbrücke ist enorm hoch
und völlig untypisch für den Fluss. Das Wasser ist für den Betrachter nur mit
gesenktem Kopf und Blick nach Unten erlebbar. Der Flußabschnitt stellt einen
Landschaftsschaden dar. Aus diesem Grunde bieten wir Teile des Flurstücks 83
und das Flurstück 84 (alter Schulgarten) für den Pankeausbau an. Durch die
Verlängerung des Fließabschnitts ist kann im Ergebnis ein geringeres
Fließgefälle erreicht und der Artenaustausch im Gewässer begünstigt werden.
Eine Verlegung des nördlichen Pankeweges wäre hier notwendig.
Insgesamt würde sich die Attraktivität der Erholungslandschaft im Bucher
Zentrum erhöhen.
6.11
Planabschnitt 15
6.11.1 Wegenutzung
Im Schlosspark Buch gibt es unregelmäßig überflutete Wege, die dann gesperrt
werden müssen. Deshalb können die Baustraßen hier nur witterungsabhängig
genutzt werden.
6.11.2 Parkpflegewerk Schlosspark Buch (Landesdenkmalamt Berlin)
Wir bitten darum, den vierten Graben an den Holländergärten gemäß des
gültigen Parkpflegewerks wieder als Gewässer festzustellen und wenn möglich
wieder nach historischem Vorbild auszubauen. Die Verfügung eines höheren
Wasserrückhaltevolumens im Hochwasserfall wäre ein positiver Nebeneffekt.
Weiterhin bitten wir um die Verlegung der Uferlinien der anderen drei Gräben in
ihren ursprünglichen Verlauf (siehe Parkpflegewerk)!
Selbst in Niedrigwassersituationen sind die Gräben als gestalterische Grenze
des Holländergartens sowie als gartenkünstlerische Objekte seiner Zeit von
Bedeutung. Der Gewässerbereich der Holländergräben (auch
Schlossparkteiche genannt) gehört zum Pankeverlauf (Nebenarm) und sollte
zusammen mit der Panke als Einheit behandelt werden.
6.12
Planabschnitt 16
6.12.1 Alte Panke
Sollte die Absicht bestehen, einen Teil der alten Panke in das Fachvermögen
des SGA Pankow zu übertragen, bitten wir darum, diesen Teil verkehrssicher
zu übergeben und wenn nötig Absturzsicherungen (evtl. am neuen
Fernradwegabschnitt nötig?) anzubringen.
6.12.2 Von der Flussverlegung sind bestehende Pachtverträge betroffen. Dazu sowie
zum Verlauf der Baustraße bedarf es einer Klärung mit den Pächtern vor
Baubeginn.
6.12.3 Unterhaltungstrassen
Durch die Pankeverlegung kommen unsere Pächter nicht mehr auf ihre Flächen
und unsere eigenen Fahrzeuge nicht an die zu pflegenden Baumbestände. Bitte
stellen Sie, wie vorab besprochen, Furten durch die Mühlteichdämme her, damit
Landwirtschafts- und Pflegefahrzeuge alle Flächen erreichen können.
6.12.4 Der Weg über die Sudauer Brücke wird stark genutzt. Die Brücke wird nach
Verlegung der Panke nicht mehr die Panke überspannen und deshalb
zurückgebaut. Nach den Umbaumaßnahmen muss eine sichere Durchwegung
des ehemaligen Pankebetts angelegt werden.
B. Stellungnahme Abteilung Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
1. Amt für Schule und Sport
Die Abgabe einer Fläche in Größenordnung von ca. 1.300 m², wie im Plan mit der
Zeichnungsnummer 04-08-W-521 dargestellt, wird abgelehnt.
Freigegeben wird vom Schul- und Sportamt Pankow die Nutzung von Teilen der
Flurstücke 77 und 78 wie im beigefügten Plan eingezeichnet (siehe Anlage,
blaumarkierte Fläche).
Zusätzlich bieten wir als Kompensationsfläche die im Plan eingezeichnete
blaumarkierte Fläche im Flurstück 73 an. Nach Rücksprache mit dem Schul- und
Sportamt ist hier, bei Bedarf, durch SenStadtUm auch eine größere Fläche einplanbar.
Sollten die von uns vorgeschlagenen Flächen in Anspruch genommen werden, ist zur
Absicherung der Schülerinnen und Schüler der Gartenarbeitsschule entlang der neuen
Nutzungsgrenze ein Zaun zu Lasten der SenStadtUm, zu errichten.
Sollte die Prüfung entgegen unserer Stellungnahme zum Ergebnis kommen, dass die
ursprünglich angedachte Fläche doch dem Fachvermögen des Schul- und Sportamtes
entzogen wird, sind Ausgleichszahlungen in Höhe von mindestens 60 T€ für die
Verlegung der derzeitigen Nutzungen (Bienen- und Imkerhaus, Bauerngarten,
Kräutergarten, Wege) einzuplanen und zu tätigen.
Die Lage und Form der während der Bauzeit benötigten Baustraße ist mit den
Mitarbeitern der Gartenarbeitsschule dahingehend abzustimmen, dass die Sicherheit
der Schülerinnen und Schüler nicht gefährdet und der Unterricht nicht beeinträchtigt
wird. Die vorhandene Zuwegung ist zu nutzen, aber für die Baufahrzeuge entsprechend
herzurichten. Die Bestandsanlagen (Kräutergarten, Beete) sind in Ihrer Form und Lage
zu belassen.
C. Stellungnahme Abt. Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
1. Umwelt- und Naturschutzamt
1
Grundsätzliches
1.1
Baumfällungen
1.2
Die aktuellen Unterlagen sind nicht vollständig nachvollziehbar und
genügen nicht den fachlichen Anforderungen. Dies zeigt sich
insbesondere bei der Eingriffsregelung und hier beim Thema der
geplanten Baumfällungen. Die Eingriffsregelung geht von einem
Vermeidungs- bzw. Minimierungsgebot bei Eingriffen aus. Diese
Herangehensweise lässt sich aus den Unterlagen nicht erkennen.
Daher sind entweder die Unterlagen so zu konkretisieren, dass klar
erkennbar ist, welche Bäume von einer Fällung betroffen sind, oder die in
den Planfeststellungsunterlagen aufgezeigten Baumfällungen, sind, soweit
sie durchgeführt werden müssen, für jeden Planabschnitt zu
konkretisieren und zu begründen. Dabei muss geprüft werden, ob die
Arten der Weichholzaue (Weiden ect.) bei Geländevertiefungen /
Muldenanlegungen evt. bestehen bleiben können. Darüber hinaus sind die
aktuellen Grundlagendaten zu den Brutbäumen und potentiellen
Brutbäumen von Heldbock und Eremiten zu berücksichtigen.
Falls eine abschließende Planung im Hinblick auf die vorzunehmenden
Baumfällungen auf der aktuellen Planungsebene nicht möglich ist, muss
die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen der Ausführungsplanung
zwingend beteiligt werden, so dass eine Optimierungen der Planung und
insbesondere eine Minimierung der Baumfällungen vor Beginn der
Baumaßnahmen berücksichtigt werden können.
Pflanzungen und Aussaaten
1.3
Für alle Pflanzungen und Aussaaten ist gemäß § 30 BNatSchG
autochthones Material des Herkunftsgebietes 22 (Uckermark), ersatzweise
des Herkunftsgebietes 4 (ostdeutsches Tiefland), zu verwenden. Nur
wenn nachweislich kein autochthones Material zur Verfügung stehen
sollte, darf, nach jeweiliger Rücksprache mit der UNB Pankow, auf
gebietsheimisches und standortgerechtes Material zurückgegriffen
werden. Ebenso dürfen keine Regelsaatgutmischungen (RSM) verwendet
werden, da diese z.T. südamerikanisches Saatgut enthalten. Für die
Festlegung der jeweiligen Ansaatmischungen ist vorher mit der UNB
Pankow Kontakt aufzunehmen.
Neben der Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde und
dem Grünflächenamt ist nach Beendigung der Pflege- und
Entwicklungszeiträume zur Überprüfung der Funktionalität der
vorgesehenen Maßnahmen eine Abstimmung mit der Unteren
Naturschutzbehörde erforderlich. Gleiches gilt für die vorgesehenen
Vermeidungsmaßnahmen.
Baustelleneinrichtung:
2
In den Bereichen geschützter Biotope und auf sonstigen Biotopen mit
Habitat- oder Verbundfunktion sollte nach Möglichkeit nur außerhalb der
Brutzeit gebaut werden (Störungsminimierung).
Es ist nach Möglichkeit zu vermeiden, für Baustelleneinrichtungen
geschützte Biotope zu nutzen und/oder geschützte Bäume zu fällen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP
Kap. 1.6.1 Schutzgebietsausweisungen
Im Kap. 1.6.1 des LBP werden Aussagen zu Naturdenkmalen im
Untersuchungsraum getroffen. Hierzu zählen insbesondere die in Tab. 1
aufgelisteten 14 Bäume innerhalb des Untersuchungsraumes. Im LBP
fehlt ein Hinweis darauf, ob Naturdenkmale durch die Planung betroffen
sind. Die Karte 6 der UVS, in der die Naturdenkmale dargestellt werden,
trifft keine Aussagen zur vorgesehenen Planung.
Unklar bleibt außerdem, ob die im Kap. 1.6.1 beschriebenen
Schutzgebiete (NSG, LSG) durch die Planung betroffen sind bzw. in
Anspruch genommen werden.
Kap. 2.3.2.5 Holzbewohnende Käfer
Es sind die aktuellen Untersuchungen aus dem Jahr 2015 zu den
holzbewohnenden Käfern auszuwerten.(siehe hierzu Abschnitt
Artenschutz)
Kap. 2.5 Eingriffsbewertung – Einzelbäume (Vor-Eingriffs-Zustand)
Die Methodik zur Bewertung der Einzelbäume nach Wertpunkten gemäß
„Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin“
(SenStadtUm Mai 2013) setzt voraus, dass die Baumarten und das Alter
der Bäume bekannt sind. Da diese Daten zu den Bäumen nicht vorlagen,
wurde für alle Bäume der Mittelwert 9 festgelegt. Diese Vorgehensweise
ist nicht nachvollziehbar, da der Anhang 8 des Leitfadens Spannen bis zu
einem Wertpunkt von 58 (Altbaum, heimisch) zulässt (vgl. dazu
Anmerkungen Kap. 3.1).
Kap. 3.1 Eingriffsermittlung und –Bewertung / Optimierung
und Vermeidung
Die vorgenommenen Optimierungen schöpfen die
Ausführungsalternativen zur Vermeidung und Minderung von
Beeinträchtigungen insbesondere bzgl. des Baumschutzes nicht
vollumfänglich aus. Der Worst-Case-Ansatz, also die Fällung aller
innerhalb des Vorhabensbereiches befindlichen Bäume, entspricht nicht
den Vorgaben der Eingriffsregelung, wonach der Verursacher eines
Eingriffs gemäß § 15 Abs. BNatSchG verpflichtet ist, vermeidbare Eingriffe
zu unterlassen. Eingriffe sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen
gegeben sind, um den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort
ohne bzw. mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
zu erreichen. Gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG sind vom Verursacher eines
Eingriffs zur Vorbereitung der Entscheidung die für die Beurteilung des
Eingriffs erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Vorgesehene Baumfällungen sind für jeden Planungsabschnitt
nachvollziehbar darzulegen und zu begründen und im Sinne des § 15
BNatSchG vorrangig zu vermeiden. Auf die Fällung von Bäumen für
temporäre Baustelleneinrichtungsflächen ist zu verzichten. Die
Ausführungsplanung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde
abzustimmen. Insbesondere ist zu prüfen, ob Bäume, die im Bereich von
Böschungsprofilierungen stehen, erhalten bleiben können. Gleiches gilt für
standortgerechte Bäume der Weichholzaue innerhalb neugeplanter
Überflutungsmulden. Weiterhin sollte geprüft werden, ob die gefällten
Bäume ggf. als Totholz zur Strukturanreicherung am Standort verbleiben
können.
Statt der angewandten Methodik nach Wertpunkten ist, um dem
Vermeidungsgebot gemäß § 15 BNatSchG gerecht zu werden, für den zu
fällenden geschützten Baumbestand außerhalb von Waldflächen die
BaumSchVO anzuwenden. Für die Bäume sind demnach Baumart,
Stammumfang und Schadstufe anzugeben und die entsprechende
Ausgleichspflanzung im Rahmen der Ausführungsplanung zu ermitteln.
Weiterhin ist eine ökologische Baubegleitung vorzusehen, in der die
Untere Naturschutzbehörde einzubinden ist.
Es fehlt weiterhin ein Hinweis darauf, ob für die vorgesehenen
Baustelleneinrichtungsflächen Varianten zur Standortfindung geprüft
worden sind. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen mit
geschützten Biotopen zu rechnen ist (u.a. Pölnitzwiesen).
3
Kap. 3.4 Bewertung des prognostizierten Zustandes nach Durchführung
des Eingriffs (Nach-Eingriffs-Zustand)
Bei der Biotoptypenwertpunktermittlung (Tab. 29 / Tab. 30) sind nach
Durchführung der geplanten Maßnahmen (Nach-Eingriffs-Zustand) als
Wertpunkte pro 1.000 m² nur die Grundwerte des jeweiligen Biotoptyps
der Liste anzusetzen. Dementsprechend ändern sich auch die
Gesamtsummen der Wertpunkte nach dem Eingriff. Die geschützten
Baumbestände sind wie bereits beschrieben gemäß BaumSchVO zu
bilanzieren.
Kap. 4.2.1 Ausgleichsmaßnahmen
Bei Anwendung der BaumSchVO kann die Maßnahme A 4 (Pflanzung von
Heistern der Qualität 125/150 cm) als Ausgleichsmaßnahme für zu
fällende geschützte Bäume nicht anerkannt werden. Es sind somit weitere
Baumpflanzungen mit entsprechenden Stammumfängen vorzusehen.
Artenschutz
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Ordner 10
Hier wurden nur die vorliegen Untersuchungen zum Heldbock und
Eremiten aus den Jahren 2003 und 2010 hinzugezogen. Die 2014 vom
Senat beauftragten und teils vorliegenden Untersuchungen durch die
Büros StegnerPlan und BIOM zu Brut- und den potentiellen Brutbäumen
des Eremiten und Heldbock sollten dringend in die Planung mit
einbezogen werden.
Artenschutzbeitrag (ASB), Ordner 12 und
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) H3, Ordner 9
Die Belange des Artenschutzes werden hier zum großen Teil, aber nicht
im vollen Maße, besonders im Zusammenhang mit Baumfällungen und schnitt in Bezug auf die Erhaltung der Heldbock- und
Eremitenpopulationen im Schlosspark Schönhausen und Buch
berücksichtigt (Abschnitt Pa 07 und Pa15).
Im ASB (Ordner 12) wird in den aufgeführten Vermeidungsstrategien (S.
72) und in den Maßnahmenblättern (Ordner 9, zu VASB 5 und 6) nach der
dort festgelegten Untersuchung jedes Baumes vor der Fällung hinsichtlich
geschützter Fortpflanzungs- und Ruhestätten von einer
"unabdingbaren Fällung" ausgegangen, falls es nicht möglich wäre, bei
einem Brutbaum und einem potentiellen Brutbaum den Verlauf der Panke
zu ändern oder die notwendige Baustelleneinrichtung an anderer Stelle
aufzubauen. Dies halten wir für unwahrscheinlich – beides wäre machbar.
Durch Fällung oder Schnitt von festgestellten Brutbäumen würden die
Verbotstatbestände (Zugriffsverbote) des § 44 BNatSchG erfüllt und es
müssten Ausnahmen erteilt werden.
Ausgehend von den u. a. auch im ASB unter 2.1. (6. und 7. Absatz der
Seite 4) genannten rechtlichen Grundlagen (Ausnahmeregelung des § 45
(7) BNatSchG und Art. 16 (1) der FFH-RL), dass Ausnahmen bei streng
geschützten FFH-Arten wie dem Heldbock und Eremiten nur erteilt
werden,
wenn keine Verschlechterung des günstigen (jetzigen)
Erhaltungszustandes der Population erfolgt bzw. wenn die
Population der betroffenen Art im Gebiet trotz Ausnahme ohne
Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes bleibt
und
wenn es keine zumutbaren Alternativen gibt, ist hier die Erteilung
einer Ausnahme für Fällungen und Schnitt von Brutbäumen- und
potentiellen Brutbäumen sowohl des Heldbocks als auch des
Eremiten nicht möglich.
Des Weiteren käme es durch Fällungen und Schnittmaßnahmen an Brut-,
aber auch an potenziellen Brutbäumen, zu erheblichen Störungen, die bei
streng geschützten FFH-Arten den Verbotstatbestand gem. § 44
BNatSchG erfüllen. Erhebliche Störungen (§ 44 (1) Nr. 2 liegen vor, wenn
sich dadurch der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert
(was auch bei Entfernung von potentiellen Brutbäumen für die Zukunft der
Fall wäre).
Hinzu kommt, dass der Erhaltungszustand der Metapopulation beider
Arten gem. dem letzten FFH-Bericht von 2013
(https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/natura2000/Nat_B
ericht_2013/arten_kon.pdf) nicht günstig ist und sich verschlechtert.
Alle als „ unabdingbar“ unter den VASB 5 und 6 auf geführten Fällungen
sind nicht durchführbar. Somit sind auch alle als Folgemaßnahme
genannten Punkte (z. B. Totholzlagerung oder-verbringung) nicht relevant.
Fällungen von Brut- und Zukunftsbäumen des Heldbock (Eichen jeden
Alters) und durch den Eremiten belegten Brut- und potentielle Bäumen
(diverse Laubbaumarten) sind im Zusammenhang mit dem Pankeausbau
nicht ausnahmefähig. Es müssen in diesem Zusammenhang
Alternativen gefunden werden.
4
Planungsabschnitt 05
Durch die Remäandrierung der Panke entfällt im Bereich des Stützpunktes
des SGA der dort rechtsseitig der Panke gelegene Pankeweg. Dabei
handelt es sich um einen übergeordneten Rad- und Wanderweg mit
berlinweiter Bedeutung. Als neuer Verlauf des Pankeweges soll der
parallel verlaufende Parkweg qualifiziert werden. Dies muss jedoch auch
den Umbau der Grünfläche im Bereich des Spielplatzes im Westteil des
Bürgerparks (Volkspark Schönholz) beinhalten, da die jetzige Gestaltung
keine gefahrlose Anbindung des Weges an dessen Fortsetzung zulässt.
5
Aufgrund des Aufwertungspotenzials im Bereich des vorhandenen
Revierstütz-punktes des BA Pankow (südlicher Bereich des Bürgerparks)
ist zu prüfen, ob Maßnahmen zur Gewässeraufweitung bzw. –
strukturierung linksseitig durchgeführt werden können. Es ist davon
auszugehen, dass die Konfliktintensität aufgrund des geringen
Gehölzbestandes und der vorhandenen Versiegelungen deutlich geringer
ist als rechtsseitig der Panke. Lediglich der derzeitige Verlauf der Panke
steht unter Denkmalschutz.
Planungsabschnitt 07
Bei dem Parkweg im Schlosspark Schönhausen, der durch die Ausbildung
des neuen Pankeverlaufs bzw. der Flutmulden unterbrochen wird, handelt
es sich nicht um einen Trampelpfad. Daher muss für diesen Weg ein
Ersatz außerhalb des Umbaubereichs der Panke mit Anschluss an das
bestehende Parkwegesystem hergestellt werden. Auch die Bänke müssen
ersetzt werden.
6
Planungsabschnitt 10
7
Planungsabschnitt 12
8
Die zusätzliche Schaffung von Sedimentationsflächen hat einen erhöhten
Bewirtschaftungsaufwand zur Folge.
Im Planungsabschnitt 12 könnten Fällungen vermieden werden, wenn die
Form der Retentionsflächen verändert wird. Ob das aus
wasserwirtschaftlicher Sicht möglich ist, muss geprüft werden.
Planungsabschnitt 16
Die geplante Baustelleneinrichtung auf den Pölnitzwiesen befindet sich auf
den Panketalmooren. Mit einer Fläche von 6.000 m² und der geplanten
Nutzung als Schüttgutlager und für das Aufstellen von Containern wird
hier die geplante Retentionserhöhung durch nicht rückgängig zu
machende Schäden am Moor (Zusammenpressen) konterkariert. Moore
gehören ebenso zu den geschützten Biotopen, insofern ist die Aussage
aus dem LBP/UVS falsch.
Daher kann einer Nutzung der Flächen zur Baustelleneinrichtung nicht
zugestimmt werden. Vielmehr ist zu prüfen, ob die Baustelleneinrichtung
auf die Wiese im Schlosspark Buch am Pölnitzweg/Röntgenthaler Weg
und das gegenüberliegende Grundstück der Deutschen Bahn (Flur 41 /
Flurstück 221) verlegt werden kann.
9
Sollte auf den Standort nördlich der Straße 5 für die Nutzung als
Baustellen-einrichtung nicht verzichtet werden können, dann wird die
Unterlage eines Vlieses und darauf die Schüttung von
Recyclingträgermaterial (RCT) zur Vermeidung von Verdichtungsschäden
gefordert. Die Fläche ist anschließend wieder herzustellen.
Für die Verfüllung des Grabens des derzeitigen Pankelaufs bis auf halbe
Höhe fehlt bislang eine Begründung. Dort haben sich geschützte Arten
(u.a. Wasserminze und Sumpfvergissmeinnicht) angesiedelt. Wir schlagen
daher vor, den derzeitigen Pankeverlauf als Altarm bestehen zu lassen.
Die Verfüllung wäre eingriffsrelevant und demzufolge zu bilanzieren.
Bodenschutz / Altlasten
Es erfolgte eine Prüfung der Umweltverträglichkeitsstudie, Stand April
2013 in Bezug auf die korrekte Ausweisung der Flächen im
Untersuchungsraum, die im Bodenbelastungskataster des Landes Berlin
registriert sind - hier für den Bezirk Pankow. In der Tabelle sind die in der
direkten Nachbarschaft, aber auch in einem gewissen Abstand zur Panke
befindlichen Flächen, die im Bodenbelastungskataster erfasst sind,
aufgelistet.
Zudem ist der aktuelle Stand der Bewertung aufgeführt und die
ausgelegten Unterlagen müssen angepasst werden (UVS, Tabelle
9:.Altlastenvderdachtsflächen, S. 43).
Die nicht in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Flächen sind kursiv
geschrieben, sollten jedoch aufgeführt werden, da letztlich nicht
ausgeschlossen werden kann, dass es durch Bodenverunreinigungen
eventuell auch zu Beeinträchtigungen des Grundwassers mit der
Fließrichtung Panke kommen kann.
Tabelle: Altlastenflächen Bezirk Pankow
BBK
Kategorie
Bewertung
9105 Verdachtsfläche
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
9036 Altlastenverdächtige
Anhaltspunkte für das
Fläche
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
9106 Verdachtsfläche
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
9074 Schädliche
Teilsanierung erfolgt;
Bodenveränderung
weitere Anhaltspunkte für
schädliche
Keine
Erkundungsergebnisse
Orientierende
Bodenuntersuchung
Keine
Erkundungserg
ebnisse
9035
Altlastenverdächtige
Fläche
9039
Altlastenverdächtige
Fläche
9070
Verdachtsfläche
9084
Verdachtsfläche
9156
Verdachtsfläche
9011
a
Altlastenverdächtige
Fläche
9011
b
Altlastenverdächtige
Fläche
8982
Verdachtsfläche
8992
Verdachtsfläche
9010
Altlastenverdächtige
Fläche
9053
Verdachtsfläche
9104
Verdachtsfläche
8915
Altlastenverdächtige
Fläche
Bodenveränderung/Altlast
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Gesamte Fläche vom
Verdacht auf schädliche
Bodenveränderung oder
Altlast befreit
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Gesamte Fläche vom
Verdacht auf schädliche
Bodenveränderung oder
Keine
Erkundungsergebnisse
Orientierende
Bodenuntersuchung
Orientierende
Bodenuntersuchung
Keine
Erkundungsergebnisse
Orientierende
Bodenuntersuchung
Detailerkundun
g
Keine
Erkundungsergebnisse
Keine
Erkundungsergebnisse
Orientierende
Bodenuntersuchung
Keine
Erkundungsergebnisse
Orientierende
Bodenuntersuchung
1041
5
Verdachtsfläche
1457
Verdachtsfläche
1448
Altlastenverdächtige
Fläche
1446
Altlast
9169
Altlastenverdächtige
Fläche
1561
5
Verdachtsfläche
8971
Altlastenverdächtige
Fläche
9047
Altlastenverdächtige
Fläche
Altlast befreit
Hinreichender Verdacht
einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Nachweis einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Teilsanierung erfolgt,
weitere Anhaltspunkte für
schädliche
Bodenveränderung / Altlast
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Anhaltspunkte für das
Bestehen einer schädlichen
Bodenveränderung oder
Altlast
Orientierende
Bodenuntersuchung
Keine
Erkundungsergebnisse
Keine
Erkundungsergebnisse
Orientierende
Bodenuntersuchung
Orientierende
Bodenuntersuchung
Keine
Erkundungsergebnisse
Keine
Erkundungsergebnisse
Begründung
Das Bezirksamt Pankow steht der grundsätzlichen Intention des Projektes
Renaturierung der Panke, für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks einen
urtypischen norddeutschen Tieflandbach wieder erlebbar und sichtbar zu machen,
aufgeschlossen gegenüber. Nach eingehender Prüfung der Planfeststellungsunterlagen
durch die zuständigen Abteilungen und Fachämter des Bezirksamtes kann das
Bezirksamt dem Projekt in der geplanten Form aber nicht zustimmen und listet im
Einzelnen notwendigen fachliche Änderungsvorschläge auf.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz,
Kultur, Umwelt und Bürgerservice
Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen
Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium
1. Fläche
- Versiegelungsgrad
2. Wasser
- Wasserverbrauch
3. Energie
- Energieverbrauch
- Anteil erneuerbarer Energie
4. Abfall
- Hausmüllaufkommen
- Gewerbeabfallaufkommen
5. Verkehr
- Verringerung des Individualverkehrs
- Anteil verkehrsberuhigter
Zonen
- Busspuren
- Straßenbahnvorrangschaltungen
- Radwege
6. Immissionen
- Schadstoffe
- Lärm
7. Einschränkung von Fauna
und Flora
8. Bildungsangebot
9. Kulturangebot
10. Freizeitangebot
11. Partizipation in Entscheidungsprozessen
12. Arbeitslosenquote
13. Ausbildungsplätze
14. Betriebsansiedlungen
15. wirtschaftl. Diversifizierung
nach Branchen
keine Auswirkungen
positive Auswirkungen
quantitativ
qualitativ
negative Auswirkungen
quantitativ
qualitativ
Bemerkungen
X
x
x
x
x
x
Es ergeben sich sowohl positive aks
auch negative Auswirkungen auf
Flora und Fauna