Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
07.10.15, 23:51
Aktualisiert
27.01.18, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
Piraten/Linke(fraktionslos)/Grüne
TOP-Nr.:
Pabst/Cieschinger/Dr.Vandrey/Wapler
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 1310/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.06.2015
16.09.2015
21.10.2015
08.12.2015
10.12.2015
beendet)
BVV
Bü
Bü
Haus
BVV
BVV-046/4
Bü-040/4
Bü-041/4
Haus-058/4
BVV-052/4
überwiesen
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge
Sprechende Türen in bezirklichen Gebäuden
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 10.12.2015 beschlossen:
In allen bezirklichen Dienstgebäuden, beginnend mit dem Rathaus, werden sämtliche
Räume barrierefrei für Blinde und Sehbehinderte ausgezeichnet. Dazu werden die
Türen mit QR-Codes und NFC-Chips ausgestattet, welche mit lesefähigen
Mobiltelefonen ausgelesen und nach den persönlichen Bedürfnissen angezeigt werden
können.
Die Einrichtung eines Wegeleitsystems z. B. mit Beacons ist zu prüfen. Für das
Projekt sind Fördermittel zu akquirieren.
Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Prüfung QR-Codes/ NFC-Chips:
Das Bezirksamt hatte bezüglich des Antrages mit dem Behindertenbeauftragten Kontakt
aufgenommen und einen gemeinsamen Termin bei dem Allgemeinen Blinden- und
Sehbehindertenverein zur Beratung vereinbart. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass
der Verein sich mit wenigen Zimmern bzw. Türen auf einer Ebene / Flur befindet. Ein
Auslesen der Codes oder Chips wäre für die Betroffenen dort mit geringem Aufwand
möglich, da die Anzahl der Räume begrenzt ist. Zudem wird der Verein überwiegend
von den Betroffenen aufgesucht, sodass diese Codes oder Chips auch tatsächlich eine
Zielgruppe haben.
1310/4
Ausdruck vom: 02.05.2016
Seite: 1
In einem derart komplexen Haus wie dem Rathaus Charlottenburg mit mehreren
Etagen, innerhalb der Etagen mit Niveauunterschieden, verschachtelten Fluren und
diversen Treppenhäusern und Aufzügen und ca. 1600 Türen scheint dieses System
nicht praktikabel. Zudem müsste eine Datenbank zum Erfassen der Daten, die auf die
Codes bzw. Chips hinterlegt sein sollen, erstellt und anschließend auch dauerhaft
gepflegt und aktualisiert werden. Dies ist personell nicht leistbar.
Zum anderen sieht das Bezirksamt keine übermäßige Nutzer/innengruppe dafür. Aus
den ansässigen Fachabteilungen liegen keine Bedarfsmeldungen für blinde oder
sehbehinderte Menschen im Rathaus Charlottenburg vor. Auch sind bislang keine
Beschwerden dieser Nutzer/innengruppe bekannt. Derzeit ist es gelebte Praxis, dass im
Einzelfall blinde oder sehbehinderte Menschen, sofern sie nicht in Begleitung kommen,
sich beim Pförtner melden, und die Personen dann von den Auskunftassistenten/innen
zu dem gewünschten Raum und dem Mitarbeiter/ der Mitarbeiterin begleitet werden.
Diese Praxis gilt auch für das Dienstgebäude Hohenzollerndamm. In der Regel
erscheinen eingeschränkte Personen jedoch nicht allein, sondern in Begleitung.
Im Rahmen der Implementierung des Wegeleitsystems im Rathaus Charlottenburg ist
der Handlauf im Haupteingangsbereich mit Braille-Schrift versehen worden, sodass
blinde oder sehbehinderte Menschen darauf hingewiesen werden, wo sich die
Pförtnerloge befindet.
Prüfung Beacons:
Ein Beacon ist eine low-energy Bluetooth 4.0-Technologie, also Nahfunktechnik, die es
erlaubt, in einem Radius von bis zu 30 Metern mit anderen Geräten, zum Beispiel
Smartphones, anderen Smart Objects und den Beacons Daten auszutauschen.
Erforderliche Voraussetzungen für die Nutzung von Beacons sind:
Beacons,
ein Beacon-App-lesefähiges Smartphone bei der/dem Nutzer/in
Download der Beacon-fähigen App vom Nutzer/in auf das Smartphone
Aktivierung von Push-Informationen durch diese App
Bluetooth muss auf dem Smartphone aktiv geschaltet sein
ein Management-System beim Anbieter der Informationen, um diese zu
verarbeiten und senden zu können.
Da die meisten Kundinnen und Kunden des Bezirksamtes die Behörde nur einmal
aufsuchen, ist nicht davon auszugehen, dass die Bereitschaft besteht, dafür eine App
auf seinem Handy zu installieren. Die datenschutzrechtlichen Fragestellungen einer
offenen Bluetooth-Technik (z.B. Bewegungsprofil, Zugriffe durch Dritte) müssten zudem
separat geprüft werden.
Das Bezirksamt hat den Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung hinsichtlich seiner
Umsetzbarkeit geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sich weder der Wunsch
nach Türen mit QR-Codes/ NFC-Chips noch ein Wegeleitsystem mit Beacons personell
und finanziell realisieren lässt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann
1310/4
Dagmar König
Ausdruck vom: 02.05.2016
Seite: 2
Bezirksbürgermeister
1310/4
Bezirksstadträtin
Ausdruck vom: 02.05.2016
Seite: 3