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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
07.10.15, 23:53
Aktualisiert
27.01.18, 11:58

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag TOP-Nr.: SPD-Fraktion Wuttig/Andres Vorlage zur Kenntnisnahme DS-Nr: 1118/4 Beratungsfolge: Datum Gremium 29.01.2015 04.03.2015 09.04.2015 06.05.2015 29.05.2015 26.06.2015 09.07.2015 BVV StrG StrG StrG StrG StrG BVV BVV-041/4 StrG-036/4 StrG-037/4 StrG-038/4 StrG-039/4 StrG-040/4 BVV-047/4 überwiesen vertagt vertagt vertagt vertagt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Bessere Ausleuchtung in der S-Bahnunterführung Wilmersdorfer Straße Die BVV hat in ihrer Sitzung am 09.07.2015 beschlossen: Das Bezirksamt wird gebeten, die S-Bahnunterführung in der Wilmersdorfer Straße genauso ausleuchten zu lassen wie die Unterführung in der Lewishamstraße, um dem Sicherheitsbedürfnis der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner und der Besucherinnen und Besucher Rechnung zu tragen. Der BVV ist bis zum 30.04.2015 zu berichten. Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin Hierzu wird Folgendes berichtet: Das Bezirksamt hat in 2012/2013 zusammen mit der Firma Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH und der AG Wilmersdorfer Straße e.V. eine neue Beleuchtung für die Eisenbahnunterführung an der Wilmersdorfer Straße realisiert. Das Bezirksamt hält diese Beleuchtung für ausreichend. 1118/4 Ausdruck vom: 02.05.2016 Seite: 1 Das Bezirksamt hat jedoch den Beschluss der BVV an die Deutsche Bahn mit der Bitte um Stellungnahme geleitet und zitiert an dieser Stelle die Antwort. „Die Anfrage des Bezirksamtes und den übergebenen Beschluss der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf ist von uns nicht nachvollziehbar. Seitens DB Netz AB wurde in 2012 die Genehmigung zur Lichtinstallation an der Eisenbahnunterführung Wilmersdorfer Straße erteilt. Weiterhin fanden in 2013 Abstimmungen mit der bauausführenden Firma Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH statt und es wurden die einzuhaltenden technischen Vorgaben durch unsere Fachbereiche an die Firma übergeben. Somit sind seitens DB Netz AG alle Voraussetzungen zur besseren Ausleuchtung der Eisenbahnunterführung erfüllt.“ Da für die genannte Liegenschaft keine eigene, originäre Zuständigkeit besteht, bittet das Bezirksamt, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Reinhard Naumann Bezirksbürgermeister 1118/4 Dagmar König Bezirksstadträtin Ausdruck vom: 02.05.2016 Seite: 2