Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
07.10.15, 23:54
Aktualisiert
27.01.18, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Einwohnerfragestunde
Bezirksverordnetenvorsteherin
Einwohnerfragestunde
TOP-Nr.:
DS-Nr: 1317/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
09.07.2015
BVV
BVV-047/4
beantwortet
Einwohnerfragen
1. Einwohnerfrage
Marcel Luthe
Rüdesheimer Platz
1. Plant das Bezirksamt, und wenn nein, warum nicht, im Rahmen des
Lichtkonzeptes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung oder aus eigenen
Mitteln, den Rüdesheimer Platz und insbesondere den Siegfriedbrunnen - als
gesamtstädtisches besonders bedeutsames öffentliches Objekt bzw. Parkanlage
mit besonderer Bedeutung - zu beleuchten?
2. Plant das Bezirksamt, und wenn nein, warum nicht, auf und um den
Rüdesheimer Platz größere Abfallbehälter als bisher aufzustellen, um zukünftig
der mit der Ausweitung des sogenannten "Weinfestes" einhergehenden, höheren
Besucherzahlen im Abfallaufkommen Rechnung zu tragen?
3. Wann, wo und in welchen Zeiträumen wird die Vergabe des sogenannten
"Weinfestes" vom Bezirksamt ausgeschrieben und welchen Ertrag erzielt der
Bezirk aus der Sondernutzung?
4. Wann ist die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes gegenüber dem Haus
Rüdesheimer Platz 6 für die Aufstellung eines Toilettencontainers von wem
beantragt und wann genehmigt worden?
5. Hat das Bezirksamt, und wenn ja, mit welchem detaillierten Ergebnis, geprüft ob
die Aufstellung eines Toilettencontainers und einer Dixi-Toilette am Rüdesheimer
Platz unter Berücksichtigung des § 10 Berliner Denkmalschutzgesetz zulässig
ist?
1317/4
Ausdruck vom: 14.07.2015
Seite: 1
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Luthe,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Luthe teile ich Folgendes mit:
1. Plant das Bezirksamt, und wenn nein, warum nicht, im Rahmen des
Lichtkonzeptes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung oder aus eigenen
Mitteln, den Rüdesheimer Platz und insbesondere den Siegfriedbrunnen - als
gesamtstädtisches besonders bedeutsames öffentliches Objekt bzw. Parkanlage
mit besonderer Bedeutung - zu beleuchten?
Nein. Eine Beleuchtung von Grünanlagen ist im Rahmen des Lichtkonzeptes der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt grundsätzlich nicht vorgesehen. Die
Natur soll auch zu Ruhe kommen können und damit ein gewisser Schutz vor
Lichtemission geboten werden. Eine überdurchschnittliche hohe gesamtstädtische
Bedeutung, die Ausnahmen von dieser Regel bei Objekt-Anstrahlungen zulassen
könnte, hat der Siegfriedbrunnen nicht. Die auf dem Rüdesheimer Platz führenden
Wege stellen weder einen Hauptweg zur Verbindung angrenzender Quartiere noch
einen wichtigen Schulweg oder eine touristisch relevante Verbindung dar, so dass auch
diese Kriterien zu einer Beleuchtung nicht greifen.
2.
Plant das Bezirksamt, und wenn nein, warum nicht, auf und
um den Rüdesheimer Platz größere Abfallbehälter als bisher aufzustellen, um
zukünftig der mit der Ausweitung des sogenannten "Weinfestes"
einhergehenden, höheren Besucherzahlen im Abfallaufkommen Rechnung zu
tragen?
Eine Ausweitung des Weinfestes hat im Vergleich zu den Vorjahren weder räumlich
noch zeitlich stattgefunden. Das Bezirksamt prüft derzeit, größere und krähensichere
Abfallbehälter als bisher auf dem Rüdesheimer Platz aufzustellen. Zudem sind die
Winzer zur Müllentsorgung vertraglich verpflichtet. Für die Entsorgung des Mülls auf
dem die Platzanlage umgebenden öffentlichen Straßenland, einschließlich der Leerung der orangefarbenen Abfallbehälter, ist die BSR zuständig. Eine höhere
Reinigungs- und Leerungsfrequenz könnte hier vom Bezirk lediglich angeregt werden,
dies scheint aber nach unseren Erkenntnissen nicht notwendig zu sein.
3.
Wann, wo und in welchen Zeiträumen wird die Vergabe des
sogenannten "Weinfestes" vom Bezirksamt ausgeschrieben und welchen Ertrag
erzielt der Bezirk aus der Sondernutzung?
Der noch bis zu diesem Jahr gültige Rahmenvertrag wurde für fünf Jahre geschlossen.
Das für 2015 insgesamt festgesetzte Nutzungsentgelt beläuft sich auf 12 126 Euro.
4.
Wann ist die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes
gegenüber dem Haus Rüdesheimer Platz 6 für die Aufstellung eines
Toilettencontainers von wem beantragt und wann genehmigt worden?
Die Genehmigung wurde der Rheingauer Weinbrunnen GbR im Mai 2015 erteilt.
1317/4
Ausdruck vom: 14.07.2015
Seite: 2
5.
Hat das Bezirksamt, und wenn ja, mit welchem detaillierten
Ergebnis, geprüft ob die Aufstellung eines Toilettencontainers und einer DixiToilette am Rüdesheimer Platz unter Berücksichtigung des § 10 Berliner
Denkmalschutzgesetz zulässig ist?
Da es sich um eine temporäre Nutzung handelt, war diese Prüfung nicht Teil des
Genehmigungsverfahrens. Allerdings wurde der Standort gegenüber dem Haus
Rüdesheimer Platz 6 gewählt, um den Gesamtblick auf das Ensemble insgesamt am
wenigsten zu verdecken. Den Hinweisen von Anwohnerinnen und Anwohnern folgend,
wird der Toilettencontainer kurzfristig zur westlichen Platzseite auf die Rüdesheimer
Straße umgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
2. Einwohnerfrage
Norbert Machachej
Cornelsenwiese
1. Wie ist es zu erklären, dass an der Cornelsenwiese etwa 30 Bäume gepflanzt
werden konnten, ohne dass es im Grünflächenamt bekannt ist, von wem dies
veranlasst wurde, obwohl das Amt für die Pflege der Wiese zuständig ist?
2. Es wurden auch mehrere Bäume nachgepflanzt. Ist wenigstens bekannt, wer
diese Nachpflanzungen veranlasst hat?
3. Aus welchem Haushaltsposten wurden das Auslegen der Findlinge und das
Setzen von Blumenzwiebeln auf der Cornelsenwiese bezahlt?
4. Das "Forum" zur Cornelsenwiese hat genau einmal getagt. Die Vertreter der
Bürgerinitiative hatten keinen Einfluss auf die Geschäftsordnung (Nichtzulassung
von Zuhörern) und auf die Tagesordnung. Ein Protokoll (geschrieben von einem
Vertreter des Investors) befindet sich in den Akten, wurde aber den Vertretern
der Bürgerinitiative nicht zugestellt. Ist es das, was das Bezirksamt unter
Bürgerbeteiligung versteht?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Machachej,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Machachej teile ich Folgendes mit:
1. Wie ist es zu erklären, dass an der Cornelsenwiese etwa 30 Bäume gepflanzt
werden konnten, ohne dass es im Grünflächenamt bekannt ist, von wem dies
veranlasst wurde, obwohl das Amt für die Pflege der Wiese zuständig ist?
Wie bereits in Ihrer Einwohnerfrage zur Juni-Sitzung zum gleichen Thema ausgeführt,
erfolgte die Pflanzung vor etwa 30 Jahren. Es ließ sich weder aus Unterlagen noch bei
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr ermitteln, wer die Pflanzung veranlasste.
1317/4
Ausdruck vom: 14.07.2015
Seite: 3
2. Es wurden auch mehrere Bäume nachgepflanzt. Ist wenigstens bekannt, wer diese
Nachpflanzungen veranlasst hat?
Diese Nachpflanzungen hat das Bezirksamt im Rahmen seiner Pflege vorgenommen.
3. Aus welchem Haushaltsposten wurden das Auslegen der Findlinge und das Setzen
von Blumenzwiebeln auf der Cornelsenwiese bezahlt?
Die Findlinge stammen aus Beständen des damaligen Gartenbauamtes, die
Blumenzwiebeln wurden aus Restbeständen der sogenannten Frühjahrsplanzungen
genommen, die aus der allgemeinen Grünflächenunterhaltung finanziert werden.
4. Das "Forum" zur Cornelsenwiese hat genau einmal getagt. Die Vertreter der
Bürgerinitiative hatten keinen Einfluss auf die Geschäftsordnung (Nichtzulassung
von Zuhörern) und auf die Tagesordnung. Ein Protokoll (geschrieben von einem
Vertreter des Investors) befindet sich in den Akten, wurde aber den Vertretern der
Bürgerinitiative nicht zugestellt. Ist es das, was das Bezirksamt unter
Bürgerbeteiligung versteht?
Das Bezirksamt hat das Forum entsprechend des Beschlusses der BVV vom 19.
Februar 2015 einberufen. Vorangegangen war eine ausführliche Diskussion des
Themas in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 11. Februar 2015, in
der öffentlich und unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern des
Einwohnerantrages unter anderem das Für und Wider dieses Forums und der Kreis der
Beteiligten diskutiert wurde. Das Ergebnis des Forums wurde ebenfalls öffentlich im
Stadtentwicklungsausschuss am 15. April 2015 diskutiert und am 29. April 2015 darüber
entschieden. Das Bezirksamt hat daraus den Auftrag der BVV erhalten, ein
vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren durchzuführen, in welchem wiederum
Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. Zur Frage der Protokollführung beim Forum wurde
gestern in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ebenfalls noch einmal
ausführlich diskutiert.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
3. Einwohnerfrage
Brigitte Bruch
Bauvorhaben in Halensee
1. Welche Pläne gibt es, die durch die diversen Bauvorhaben in Halensee
erforderlichen Maßnahmen zur Angleichung der Infrastruktur vorzunehmen, wie
z.B. Errichtung von Spielplätzen, Einrichtung von Kitaplätzen, Hortplätzen,
Schulen, Aufenthaltsflächen für Seniorenheim?
2. Gibt es inzwischen für das Grundstück Seesener Straße 31 - 39 eine
Bauvoranfrage?
3. Das Gelände des Grundstücks Seesener Straße 40 - 47 war vor Beginn der
Bauarbeiten nach dem verbindlichen Bebauungsplan als Mischgebiet
1317/4
Ausdruck vom: 14.07.2015
Seite: 4
ausgewiesen. Seit wann und mit welcher Begründung wurde das Gelände nicht
mehr als Mischgebiet ausgewiesen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Bruch,
zu der Einwohneranfrage der Frau Bruch teile ich Folgendes mit:
1. Welche Pläne gibt es, die durch die diversen Bauvorhaben in Halensee
erforderlichen Maßnahmen zur Angleichung der Infrastruktur vorzunehmen, wie
z.B. Errichtung von Spielplätzen, Einrichtung von Kitaplätzen, Hortplätzen,
Schulen, Aufenthaltsflächen für Seniorenheim?
Das Bezirksamt ist regelmäßig bei festgesetzten Baugebieten dafür verantwortlich, die
Versorgung mit sozialer Infrastruktur sicherzustellen. Für das Grundstück Seesener Str.
40-47 hat sich der Bauherr verpflichtet, eine Kindertagesstätte in das Gebäude zu
integrieren.
2.
Gibt es inzwischen für das Grundstück Seesener Straße 31 - 39 eine
Bauvoranfrage?
Nein.
3.
Das Gelände des Grundstücks Seesener Straße 40 - 47 war vor Beginn der
Bauarbeiten nach dem verbindlichen Bebauungsplan als Mischgebiet
ausgewiesen. Seit wann und mit welcher Begründung wurde das Gelände nicht
mehr als Mischgebiet ausgewiesen?
Das Grundstück liegt in einem Gemischten Gebiet nach § 58 Bauordnung für Berlin. Die
genehmigte Wohnnutzung ist daher planungsrechtlich zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
4. Einwohnerfrage
Dr. Michael Roeder
Gedenktafelkommission (GTK)
Öffentlich oder nichtöffentlich?
(schriftliche Beantwortung)
Am 18.06.2015 beschloss die BVV (DS Nr. 1311/4): Die Sitzungen der
Gedenktafelkommission des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf sind grundsätzlich
öffentlich“. Am 30.06.2015 steht auf der Seite der GTK: „Die Sitzungen sind
grundsätzlich nicht öffentlich.“
Was stimmt nun?
Sehr geehrter Herr Dr. Roeder,
im Namen der Bezirksverordnetenversammlung beantworte ich Ihre o. g.
Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:
1317/4
Ausdruck vom: 14.07.2015
Seite: 5
Die genannte Entscheidung der BVV wurde durch eine Neufassung der Informationen
im Internet umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Stückler
Bezirksverordnetenvorsteherin
1317/4
Ausdruck vom: 14.07.2015
Seite: 6