Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
08.10.15, 00:09
Aktualisiert
27.01.18, 10:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
IV. Wahlperiode
Drucksache: DS/1763/IV
Ursprung: Mündliche Anfrage
Initiator: Bezirksverordnete Zinn,
Beitritt:
Beratungsfolge
Gremium
BVV
068/IV-BVV
Erledigungsart
beantwortet
Mündliche Anfrage
Betr.: Mangelhafte finanzielle Ausstattung für Verbrauchsartikel an Schulen
Bezugnehmend auf Zeitungsartikel, in denen berichtet wurde, dass die finanzielle Ausstattung der
Schulen im Bezirk nicht ausreicht, um Papierhandtücher, Seife, Klopapier oder ähnliches
anschaffen zu lassen, frage ich das Bezirksamt:
1. Welche Beträge fehlen an den Schulen im Bezirk, wie der Grundschule Fichtelgebirge oder
der Grundschule Reinhardswald, um die Sanitäranlagen ausreichend auszustatten?
2. Welche Ausgaben werden aus dem selben Titel, wie die Ausstattung der Sanitäranlagen
bezahlt?
3. Welche Bedarfe an Schulen müssen durch Fördervereine, durch Eltern, Sponsoren oder
sonstige Fördertöpfe finanziert werden, da die direkte Finanzierung der Bezirke durch das
Land Berlin für den Bedarf der Schulen nicht ausreicht?
Nachfrage:
1. Werden die Beträge für Lehr- und Lernmitteln an den Bezirk in vorgeschriebener oder
ausreichender Höhe weitergegeben?
Beantwortung: Herr Dr. Beckers
zu Frage 1: Zuerst einmal ist es in der Tat extrem betrüblich, wenn Schulen nicht über
ausreichende Mittel verfügen, um grundlegende Einkäufe tätigen zu können und das betrifft
natürlich auch die sanitären Mittel an Schulen. Um die Sanitäranlagen der Schulen im Bezirk z.B.
Reinhardswald-Grundschule oder Fichtelgebirge-Grundschule ausreichend mit Hygieneartikeln
ausstatten zu können, haben wir kalkuliert vom Schulamt, wäre mindestens nochmal 1,00 EUR
mehr pro Schüler notwendig. Diese Mittel sind derzeit nicht zugewiesen. Wir haben
Mittelzuweisung von 2,25 EUR pro Schüler, es könnte in der Tat sein, dass das zu knapp ist.
In den vergangenen Jahren wurde das Defizit über einen Antrag auf überplanmäßige Ausgaben
durch das Bezirksamt gedeckt. Die Unterfinanzierung, die wir derzeit haben, ist der
Haushaltswirtschaft geschuldet, das muss man mal so sagen.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 / 2017 kommen wir dann hoffentlich wieder zu anderen
Formen der Haushaltsdurchführung und Aufstellung, weil wir dort hier eine entsprechende
Erhöhung in diesem Ausgabefeld vorgesehen haben.
Zu den finanziellen Problemen des Schulamtes, Kosten- und Leistungsrechnung, Defizite und
Schulplätze, kann ich ja dann auch nochmal nachher etwas sagen.
zu Frage 2: Das sind ja die anderen, also die Gesamtsumme, die ja 2,25 EUR beträgt, ist z.B.
Geschäftsbedarf. Dazu gehört auch IuK, also Information, Kommunikationstechnik der Schulen,
Postwertzeichen, Bücher, Zeitschriften, für die Verwaltung, Hygieneartikel, habe ich gerade schon
etwas gesagt, Treibstoffe, Öle und Ausstattung für Klassen. Damit sind nicht die Fachräume
gemeint, sondern das sind dann halt kleinere Dinge, die man sich da so anschaffen muss.
zu Frage 3: Also hierzu sind mir zumindest jetzt keine Beispiele praktischer Natur bekannt, dass
jetzt ein an Förderverein Geld einsammeln geht, um z.B. Hygieneartikel, Sanitärartikel oder
irgendwas zu kaufen. Mag sein, dass es so etwas gibt, aber habe ich noch nicht gehört. Zudem wir
ja, wie gesagt, in den vergangenen Jahren eigentlich diese Mehrausgabe oder überplanmäßigen
Ausgaben auch durchaus finanziert haben, nur in diesem und im letzten Jahr meines Erachtens
nicht.
zu Nachfrage 1: Die Beträge für Lehr- und Lernmittel werden in ausreichender Höhe
weitergegeben. Die Schulen sind jährlich in der Lage, hohe Rücklagen zu bilden. Das ist glaube
ich bekannt, wenn man sich mal den Haushaltsplan ansieht. Die Lernmittel werden auf der Basis
der Schülerzahlen und des Mindeststandards zzgl. eines sogenannten Kopierzuschlages in Höhe
von 10% weitergegeben. Bei den Lehrmitteln wird die Leitlinie mit einem Schülersatz von rund
74,00 EUR nicht direkt an die Schulen durchgereicht, um nicht planbare Sonderausgaben, das
kommt ja auch vor, aus diesen Bereich finanzieren zu können wie z.B. die Anschaffung eines
neuen Schulservers, wozu in der Regel auch ein Wartungsvertrag gehört oder die Ausstattung von
Fachräumen, die nicht über andere Mittel abgedeckt werden oder die Beschaffung von neuen
Lehrmitteln, die bei zusätzlich eingerichteten Klassen notwendig werden und natürlich auch, wenn
Lehrmittel halt verschlissen sind und Ersatz beschafft werden müssen. Diese Anschaffungen
können die Schulen in der Regel aus ihrem Bedarf nicht alleine finanzieren, aus diesem Grund gibt
es dann diese Zuschüsse aus den Lehrmitteln, die den Schulen ja auch zusteht.