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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
08.10.15, 00:09
Aktualisiert
27.01.18, 10:52

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin IV. Wahlperiode Drucksache: DS/1763/IV Ursprung: Mündliche Anfrage Initiator: Bezirksverordnete Zinn, Beitritt: Beratungsfolge Gremium BVV 068/IV-BVV Erledigungsart beantwortet Mündliche Anfrage Betr.: Mangelhafte finanzielle Ausstattung für Verbrauchsartikel an Schulen Bezugnehmend auf Zeitungsartikel, in denen berichtet wurde, dass die finanzielle Ausstattung der Schulen im Bezirk nicht ausreicht, um Papierhandtücher, Seife, Klopapier oder ähnliches anschaffen zu lassen, frage ich das Bezirksamt: 1. Welche Beträge fehlen an den Schulen im Bezirk, wie der Grundschule Fichtelgebirge oder der Grundschule Reinhardswald, um die Sanitäranlagen ausreichend auszustatten? 2. Welche Ausgaben werden aus dem selben Titel, wie die Ausstattung der Sanitäranlagen bezahlt? 3. Welche Bedarfe an Schulen müssen durch Fördervereine, durch Eltern, Sponsoren oder sonstige Fördertöpfe finanziert werden, da die direkte Finanzierung der Bezirke durch das Land Berlin für den Bedarf der Schulen nicht ausreicht? Nachfrage: 1. Werden die Beträge für Lehr- und Lernmitteln an den Bezirk in vorgeschriebener oder ausreichender Höhe weitergegeben? Beantwortung: Herr Dr. Beckers zu Frage 1: Zuerst einmal ist es in der Tat extrem betrüblich, wenn Schulen nicht über ausreichende Mittel verfügen, um grundlegende Einkäufe tätigen zu können und das betrifft natürlich auch die sanitären Mittel an Schulen. Um die Sanitäranlagen der Schulen im Bezirk z.B. Reinhardswald-Grundschule oder Fichtelgebirge-Grundschule ausreichend mit Hygieneartikeln ausstatten zu können, haben wir kalkuliert vom Schulamt, wäre mindestens nochmal 1,00 EUR mehr pro Schüler notwendig. Diese Mittel sind derzeit nicht zugewiesen. Wir haben Mittelzuweisung von 2,25 EUR pro Schüler, es könnte in der Tat sein, dass das zu knapp ist. In den vergangenen Jahren wurde das Defizit über einen Antrag auf überplanmäßige Ausgaben durch das Bezirksamt gedeckt. Die Unterfinanzierung, die wir derzeit haben, ist der Haushaltswirtschaft geschuldet, das muss man mal so sagen. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 / 2017 kommen wir dann hoffentlich wieder zu anderen Formen der Haushaltsdurchführung und Aufstellung, weil wir dort hier eine entsprechende Erhöhung in diesem Ausgabefeld vorgesehen haben. Zu den finanziellen Problemen des Schulamtes, Kosten- und Leistungsrechnung, Defizite und Schulplätze, kann ich ja dann auch nochmal nachher etwas sagen. zu Frage 2: Das sind ja die anderen, also die Gesamtsumme, die ja 2,25 EUR beträgt, ist z.B. Geschäftsbedarf. Dazu gehört auch IuK, also Information, Kommunikationstechnik der Schulen, Postwertzeichen, Bücher, Zeitschriften, für die Verwaltung, Hygieneartikel, habe ich gerade schon etwas gesagt, Treibstoffe, Öle und Ausstattung für Klassen. Damit sind nicht die Fachräume gemeint, sondern das sind dann halt kleinere Dinge, die man sich da so anschaffen muss. zu Frage 3: Also hierzu sind mir zumindest jetzt keine Beispiele praktischer Natur bekannt, dass jetzt ein an Förderverein Geld einsammeln geht, um z.B. Hygieneartikel, Sanitärartikel oder irgendwas zu kaufen. Mag sein, dass es so etwas gibt, aber habe ich noch nicht gehört. Zudem wir ja, wie gesagt, in den vergangenen Jahren eigentlich diese Mehrausgabe oder überplanmäßigen Ausgaben auch durchaus finanziert haben, nur in diesem und im letzten Jahr meines Erachtens nicht. zu Nachfrage 1: Die Beträge für Lehr- und Lernmittel werden in ausreichender Höhe weitergegeben. Die Schulen sind jährlich in der Lage, hohe Rücklagen zu bilden. Das ist glaube ich bekannt, wenn man sich mal den Haushaltsplan ansieht. Die Lernmittel werden auf der Basis der Schülerzahlen und des Mindeststandards zzgl. eines sogenannten Kopierzuschlages in Höhe von 10% weitergegeben. Bei den Lehrmitteln wird die Leitlinie mit einem Schülersatz von rund 74,00 EUR nicht direkt an die Schulen durchgereicht, um nicht planbare Sonderausgaben, das kommt ja auch vor, aus diesen Bereich finanzieren zu können wie z.B. die Anschaffung eines neuen Schulservers, wozu in der Regel auch ein Wartungsvertrag gehört oder die Ausstattung von Fachräumen, die nicht über andere Mittel abgedeckt werden oder die Beschaffung von neuen Lehrmitteln, die bei zusätzlich eingerichteten Klassen notwendig werden und natürlich auch, wenn Lehrmittel halt verschlissen sind und Ersatz beschafft werden müssen. Diese Anschaffungen können die Schulen in der Regel aus ihrem Bedarf nicht alleine finanzieren, aus diesem Grund gibt es dann diese Zuschüsse aus den Lehrmitteln, die den Schulen ja auch zusteht.