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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
08.10.15, 00:13
Aktualisiert
27.01.18, 10:48

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin IV. Wahlperiode Drucksache: DS/1858/IV Ursprung: Einwohner*innenanfrage Initiator: Einwohner*in, Beitritt: Beratungsfolge 23.09.2015 Gremium BVV 071/IV-BVV Erledigungsart beantwortet Einwohner*innenanfrage Betr.: EA 053 - Lärmproblematik rund um die Simon-Dach-Straße Ich frage das Bezirksamt: 1. Was tut der Bezirk um die bestehenden Auflagen für Gaststätten und Gewerbe (bspw. Spätverkäufe), insbesondere solche zur Verlängerung der Sperrzeit für Schankvorgärten trotz bekannter und regelmäßiger Verstöße im Wohnquartier zwischen Warschauer Str., Revaler Str. (inkl RAW), Modersohn/ Gärtnerstr., Boxhagener Str. durchzusetzen? 2. Wie stellt der Bezirk sicher, dass das Ordnungsamt auch nach 22 Uhr die Einhaltung bestehender Auflagen und Vorschriften der §§ 3-7 des Berliner LImschG im Wohnquartier zwischen Warschauer Str., Revaler Str. (inkl RAW), Modersohn/ Gärtnerstr., Boxhagener Str. gewährleistet? 3. Wieviele Beschwerden und Anzeigen in den letzten 2 Jahren mit den Gründen „Schutz der Nachtruhe, Schutz der Sonntags- und Feiertagsruhe etc. (§§ 3-7 Berliner LImSchG)“ sind dem Ordnungsamt aus dem Wohnquartier zwischen Warschauer Str., Revaler Str. (inkl RAW), Modersohn/ Gärtnerstr., Boxhagener Str. bekannt? Beantwortung: Herr Dr. Beckers zu Frage 1: Nach Kenntnis bzw. Einschätzung des Ordnungsamtes ist die Zahl der Verstöße der einzelnen Gewerbetreibenden gegen Auflagen ihrer Betriebe rund um die Simon-Dach-Straße, also etwa hier, wie Sie das skizziert haben, nicht größer als in anderen Gebieten, das erst mal vorausgeschickt. Und bei den sogenannten Spätkäufen, ist noch mal ein ganz wichtiger Punkt, da hat sich eine Gruppe Einzelhandelsbetriebe der Betreiber darüber hinaus auch noch über eine sogenannte erlaubnisfreie Gaststättenerlaubnis oder Gaststättenbetriebsverfügen, d.h. im Grunde genommen, wenn sie keinen Alkohol dort verzehren vor Ort, haben sie die Möglichkeit, das als eine erlaubnisfreie Gaststätte anzuzeigen. Das ist keine Genehmigung im engeren Sinne, sondern eben eine Anzeige. Damit verbunden ist sehr häufig auch gleich noch der Antrag, der damit verbunden wird, dass dort eine Sondernutzungserlaubnis zum Herausstellen von Tischen und Stühlen mitbeantragt wird. Der erlaubnisfreie Gaststättenbetrieb, also solche Betriebe, die keinen Alkohol ausschenken, wie gesagt, müssen nur angezeigt werden. Deswegen haben wir bei so etwas auch keine Auflage oder irgendeine Form von Auflage in dieser Phase erteilt, weil wahrscheinlich keinen formalen Bescheid gegeben. Die Schranken der Betätigung der Spätibetreiber ergeben sich direkt aus dem Ladenöffnungsgesetz. Das heißt wiederum, dass sie sonntags geschlossen sein müssen und, das ist jetzt auch denke ich extrem wichtig für jeden, der dort sich als Betreiber, in welcher Form auch immer, engagiert, der muss das Landesemissionsschutzgesetz einhalten. Und das heißt Lärmschutz insbesondere zur Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens. Das Ordnungsamt verfügt über einen Außendienst. Dieser Außendienst ist in der Regel von 06:00 bis 22.00 Uhr tätig und somit haben wir natürlich, sage ich mal, kein Personal, das nachts unterwegs ist. Das macht für uns, und da ist es gerade wichtig für dieses Gebiet, das Landeskriminalamt. Das Landeskriminalamt übernimmt diese Aufgaben, um Auflagen bei Betrieben zu kontrollieren. Dann erfolgt das folgendermaßen: LKA geht raus, die Auflagen werden sozusagen nur festgestellt, dann geht es an den Innendienst des Ordnungsamtes und es werden dann entsprechende Bußgelder erhoben oder weitere Auflagen erteilt. Soweit das Landeskriminalamt dort tätig ist, ist es für uns erst mal kein Problem. zu Frage 2: Ein zweites Problem ist allerdings, und da komme ich jetzt zu Ihrer Frage 2, wenn das Landeskriminalamt nicht einbezogen ist, sondern die Bewohner oder Anwohner eines entsprechendes Spätis oder einer Gaststätte im Allgemeinen oder auch mit Alkoholausschank, dann wiederum kann man jedem nur raten, sich an die Polizei zu wenden, denn die hat nach 22.00 Uhr eine Zuständigkeit. Das machen sehr viele leider sehr ungern, weil sie sich nicht nur an die Polizei wenden sollen, sondern und das ist auch noch mal eine zweite Bitte, auch eine Anzeige zu erstellen bzw. darauf zu bestehen, dass die Polizei auch eine Anzeige entgegennimmt. Denn nur eine Anzeige wird für uns aktenkundig, weil alleine eine Bearbeitung nicht unbedingt immer das Ordnungsamt erreicht. Eine Anzeige dagegen wird weitergeleitet an das Ordnungsamt. Eine Anzeige ist dann auch gerichtsfest, wenn die Auflagen dann angezogen werden oder Auflagen erteilt werden, je nachdem, weil in der Regel oder sehr gerne wird dann auch geklagt. Mit der Polizei haben wir dort eine sehr gute Position vor Gericht, weil Polizeimitarbeiter/innen eine qualifizierte Zeugenfunktion haben, so dass diesen Tätigkeitsberichten allein ist es zwar hilfreich, aber eine Anzeige ist für uns die beste Möglichkeit, gegen entsprechende Betreiber vorgehen zu können und notfalls dann Auflagen zu erteilen und dann haben wir auch eine dritte Möglichkeit und das ist der Bereich, den Herr Panhoff eben gerade angesprochen hat, der Bereich des Umweltamtes. Wenn dort festgestellt wird, das Lärmemissionen andauernd ausgehen, kann beantragt werden, also von den Bürgern und Bürgerinnen, dass dort eine Lärmmessung durchgeführt wird oder was auch von der Behörde ausligiert werden kann, eine Prognoseberechnung durchgeführt wird für diese Lärmemission. Auf der Grundlage des Landesemissionsschutzgesetzes bzw. der Verstöße, die dann auch aktenkundig sein sollten oder sein müssen besser gesagt, kann dann Weiteres geschehen, kann möglicherweise die Auflage, wie gesagt, soweit erhöht werden, dass dann auch nach 22.00 Uhr kein Außenausschank an diesem Ort mehr möglich ist. Diese Auflage haben wir beispielsweise am Spreewaldplatz. Die hat das Umweltamt erhoben und dort gibt es zwei oder drei Gaststätten, die dann nach 22.00 Uhr keinen Außenausschank mit der Sondernutzungserlaubnis mehr machen dürfen. zu Frage 3: Es gibt eine Beschwerdedatenbank, die leider so differenzierte Auswertungen, die Sie sich hier gerne wünschen, nicht zulässt. Wir haben jetzt einfach mal die Simon-Dach-Straße rausgezogen, die Revaler Straße und die Boxhagener Straße und ausgewertet nach Mitte 2013 bis heute. Wir haben für alle drei Straßen 66 Beschwerden vorliegen. Das ist nicht so wirklich wahnsinnig viel, ich muss das jetzt mal so sagen. Es kann sein, dass es weitere Aktivitäten gab, ich weiß, sie haben Runde Tische gemacht zur Simon-Dach-Straße, es gab Lärmprotokolle, nur offensichtlich sind die bei der Polizei nicht aktenkundig und damit auch nicht beim Ordnungsamt. Für die Anzeige an die Polizei existiert keine Statistik. Die schätzen im Ordnungsamt und da haben wir so hochgerechnet, dass es etwa die Hälfte sein wird, vielleicht +/- irgendwie, also es ist eine reine Schätzzahl, weil wir die jetzt im Einzelnen nicht auswerten konnten. Dann haben wir noch beim Umweltamt nachgefragt, weil, dort gehen ja auch Lärmbeschwerden ein und dort sind in etwa in den letzten zwei Jahren ca. 100 Vorgänge aktenkundig geworden, also Umweltamt für Lärmbeschwerden. Differenzierte Zahlen kann ich Ihnen leider nicht nennen. Frau Mayrock: Vielen Dank für die Beantwortung. Ich habe tatsächlich noch zwei Nachfragen, und zwar die erste Frage wäre noch mal, ob Sie das konkretisieren könnten, wo Sie sagten, dass es nicht größer als in anderen Gebieten wäre, weil das war die Frage Nr. 1. Und die zweite Nachfrage wäre tatsächlich auch, wie häufig denn die bestehenden Auflagen kontrolliert werden vom LKA haben Sie erwähnt, wo nach 22:00 Uhr tätig wird und auch vom Ordnungsamt selber, weil mir ist bewusst, dass die Polizei, wenn man sie ruft, tatsächlich das schon registriert, tatsächlich auch häufig eben Anzeigen ablehnt, aufzunehmen, weil sie sagen, der Lärm kommt von überall her. Entsprechend glaube ich auch nicht, dass diese Lärmmessungen vom Umweltamt durchgehen, wenn sie sagen, sie können es nicht punktuell festmachen woher der Lärm kommt und zum anderen …, also die könnten Sie ja auch gleich mit beantworten, ich bin da ein bisschen skeptisch. zu Nachfrage 1: Frau Mayrock, ich verspreche mir schon einiges davon, wenn dann Lärm gemessen wird. Dass man den nicht zuordnen kann, das wäre eine Frage, die die Umweltverwaltung hier bei uns dann klären müsste, inwieweit man das auch über Prognoseberechnungen machen kann, wie es z.B. auch in der Simon-Dach-Straße geschehen ist, als damals im Mediationsverfahren durchgeführt wurde, aber das ist auch eine Frage von Rechtssicherheit, weil, wie gesagt, wenn ein Gastronom Einnahmen entgehen und da sind ja noch die Spätis, dann sind die in der Regel auch gern bereit, sich das vor Gericht noch mal prüfen zu lassen und wenn wir da nicht sicher sind mit dem, was wir dort gemessen haben oder was gemessen wurde, oder mit unseren Einschätzungen, dann verliert das Bezirksamt auch gern mal und dann ist es, wie gesagt, auch eine Signalwirkung. Da muss man genau schauen was geht und was nicht geht. Ich verspreche mir jedenfalls einiges davon. Wenn ein Anwohner sagt, ich werde hier ständig nachts um 1.00 Uhr durch den Späti gegenüber und seiner Sondernutzungserlaubnis in meiner Nachtruhe gestört, dass man da in der Tat dann auch eine Messung durchführen kann. Aber das müsste man im Einzelfall klären. zu Nachfrage 2: Was die Auflagenkontrolle angeht, das ist schon durchaus etwas umfangreicher. Ich kann Ihnen die Frage jetzt im Detail nicht beantworten, aber ich ziehe mir ab und zu mal Fälle, die mir …, wo ich dann sozusagen mal irgendwo angefragt werde, was denn da so los ist. Dann hole ich mir die Fälle und schaue mir das an und die Bußgelder, die erhoben werden, sind auch nicht gering, bis hin zur Anordnung des unmittelbaren Vollzugs oder mit Zwangsgeldern versehen. Das wird überwiegend dann auch betreut, aber es gibt auch Fälle, wo es nicht betreut wird und wo man anscheinend als Gastronom eher bereit ist, auch Geld zu zahlen, auch Zwangsgelder zu zahlen, als auf den Betrieb zu verzichten und dann wird es richtig schwierig, weil wir dann in die Einzeldiskussion hineingehen und dann weiterer Anlauf, im Endergebnis ist es aber immer dann letztendlich der Gastronom, der die Position hat, dass er dann quasi für Nachtruhe sorgen muss. Leider, und das ist für mich auch das Schwierige dabei, dauert dieser Prozess oftmals elend lange, weil gerade wenn jetzt eine Gastronomie auffällig ist und, ich nenne es jetzt mal so, auch Auflagen hat, dann ist es so, dass dann natürlich erst mal die Messung stattfinden muss, dass die Kontrolle stattfinden muss und die Polizei hinzugezogen werden muss und dieser ganze Weg, bis es dann tatsächlich zu einer verschärften Auflage kommt, das kann dann auch schon mal vier Wochen dauern. Das ist der schwierige Teil.