Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
08.10.15, 00:13
Aktualisiert
27.01.18, 10:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
IV. Wahlperiode
Drucksache: DS/1858/IV
Ursprung: Einwohner*innenanfrage
Initiator: Einwohner*in,
Beitritt:
Beratungsfolge
23.09.2015
Gremium
BVV
071/IV-BVV
Erledigungsart
beantwortet
Einwohner*innenanfrage
Betr.: EA 053 - Lärmproblematik rund um die Simon-Dach-Straße
Ich frage das Bezirksamt:
1. Was tut der Bezirk um die bestehenden Auflagen für Gaststätten und Gewerbe (bspw.
Spätverkäufe), insbesondere solche zur Verlängerung der Sperrzeit für Schankvorgärten
trotz bekannter und regelmäßiger Verstöße im Wohnquartier zwischen Warschauer Str.,
Revaler Str. (inkl RAW), Modersohn/ Gärtnerstr., Boxhagener Str. durchzusetzen?
2. Wie stellt der Bezirk sicher, dass das Ordnungsamt auch nach 22 Uhr die Einhaltung
bestehender Auflagen und Vorschriften der §§ 3-7 des Berliner LImschG im Wohnquartier
zwischen Warschauer Str., Revaler Str. (inkl RAW), Modersohn/ Gärtnerstr., Boxhagener
Str. gewährleistet?
3. Wieviele Beschwerden und Anzeigen in den letzten 2 Jahren mit den Gründen „Schutz der
Nachtruhe, Schutz der Sonntags- und Feiertagsruhe etc. (§§ 3-7 Berliner LImSchG)“ sind
dem Ordnungsamt aus dem Wohnquartier zwischen Warschauer Str., Revaler Str. (inkl
RAW), Modersohn/ Gärtnerstr., Boxhagener Str. bekannt?
Beantwortung: Herr Dr. Beckers
zu Frage 1: Nach Kenntnis bzw. Einschätzung des Ordnungsamtes ist die Zahl der Verstöße der
einzelnen Gewerbetreibenden gegen Auflagen ihrer Betriebe rund um die Simon-Dach-Straße,
also etwa hier, wie Sie das skizziert haben, nicht größer als in anderen Gebieten, das erst mal
vorausgeschickt. Und bei den sogenannten Spätkäufen, ist noch mal ein ganz wichtiger Punkt, da
hat sich eine Gruppe Einzelhandelsbetriebe der Betreiber darüber hinaus auch noch über eine
sogenannte erlaubnisfreie Gaststättenerlaubnis oder Gaststättenbetriebsverfügen, d.h. im Grunde
genommen, wenn sie keinen Alkohol dort verzehren vor Ort, haben sie die Möglichkeit, das als
eine erlaubnisfreie Gaststätte anzuzeigen. Das ist keine Genehmigung im engeren Sinne, sondern
eben eine Anzeige. Damit verbunden ist sehr häufig auch gleich noch der Antrag, der damit
verbunden wird, dass dort eine Sondernutzungserlaubnis zum Herausstellen von Tischen und
Stühlen mitbeantragt wird.
Der erlaubnisfreie Gaststättenbetrieb, also solche Betriebe, die keinen Alkohol ausschenken, wie
gesagt, müssen nur angezeigt werden. Deswegen haben wir bei so etwas auch keine Auflage oder
irgendeine Form von Auflage in dieser Phase erteilt, weil wahrscheinlich keinen formalen Bescheid
gegeben.
Die Schranken der Betätigung der Spätibetreiber ergeben sich direkt aus dem
Ladenöffnungsgesetz. Das heißt wiederum, dass sie sonntags geschlossen sein müssen und, das
ist jetzt auch denke ich extrem wichtig für jeden, der dort sich als Betreiber, in welcher Form auch
immer, engagiert, der muss das Landesemissionsschutzgesetz einhalten. Und das heißt
Lärmschutz insbesondere zur Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens.
Das Ordnungsamt verfügt über einen Außendienst. Dieser Außendienst ist in der Regel von 06:00
bis 22.00 Uhr tätig und somit haben wir natürlich, sage ich mal, kein Personal, das nachts
unterwegs ist. Das macht für uns, und da ist es gerade wichtig für dieses Gebiet, das
Landeskriminalamt. Das Landeskriminalamt übernimmt diese Aufgaben, um Auflagen bei
Betrieben zu kontrollieren. Dann erfolgt das folgendermaßen: LKA geht raus, die Auflagen werden
sozusagen nur festgestellt, dann geht es an den Innendienst des Ordnungsamtes und es werden
dann entsprechende Bußgelder erhoben oder weitere Auflagen erteilt. Soweit das
Landeskriminalamt dort tätig ist, ist es für uns erst mal kein Problem.
zu Frage 2: Ein zweites Problem ist allerdings, und da komme ich jetzt zu Ihrer Frage 2, wenn das
Landeskriminalamt nicht einbezogen ist, sondern die Bewohner oder Anwohner eines
entsprechendes Spätis oder einer Gaststätte im Allgemeinen oder auch mit Alkoholausschank,
dann wiederum kann man jedem nur raten, sich an die Polizei zu wenden, denn die hat nach 22.00
Uhr eine Zuständigkeit. Das machen sehr viele leider sehr ungern, weil sie sich nicht nur an die
Polizei wenden sollen, sondern und das ist auch noch mal eine zweite Bitte, auch eine Anzeige zu
erstellen bzw. darauf zu bestehen, dass die Polizei auch eine Anzeige entgegennimmt. Denn nur
eine Anzeige wird für uns aktenkundig, weil alleine eine Bearbeitung nicht unbedingt immer das
Ordnungsamt erreicht. Eine Anzeige dagegen wird weitergeleitet an das Ordnungsamt. Eine
Anzeige ist dann auch gerichtsfest, wenn die Auflagen dann angezogen werden oder Auflagen
erteilt werden, je nachdem, weil in der Regel oder sehr gerne wird dann auch geklagt. Mit der
Polizei haben wir dort eine sehr gute Position vor Gericht, weil Polizeimitarbeiter/innen eine
qualifizierte Zeugenfunktion haben, so dass diesen Tätigkeitsberichten allein ist es zwar hilfreich,
aber eine Anzeige ist für uns die beste Möglichkeit, gegen entsprechende Betreiber vorgehen zu
können und notfalls dann Auflagen zu erteilen und dann haben wir auch eine dritte Möglichkeit und
das ist der Bereich, den Herr Panhoff eben gerade angesprochen hat, der Bereich des
Umweltamtes. Wenn dort festgestellt wird, das Lärmemissionen andauernd ausgehen, kann
beantragt werden, also von den Bürgern und Bürgerinnen, dass dort eine Lärmmessung
durchgeführt wird oder was auch von der Behörde ausligiert werden kann, eine
Prognoseberechnung durchgeführt wird für diese Lärmemission.
Auf der Grundlage des Landesemissionsschutzgesetzes bzw. der Verstöße, die dann auch
aktenkundig sein sollten oder sein müssen besser gesagt, kann dann Weiteres geschehen, kann
möglicherweise die Auflage, wie gesagt, soweit erhöht werden, dass dann auch nach 22.00 Uhr
kein Außenausschank an diesem Ort mehr möglich ist. Diese Auflage haben wir beispielsweise am
Spreewaldplatz. Die hat das Umweltamt erhoben und dort gibt es zwei oder drei Gaststätten, die
dann nach 22.00 Uhr keinen Außenausschank mit der Sondernutzungserlaubnis mehr machen
dürfen.
zu Frage 3: Es gibt eine Beschwerdedatenbank, die leider so differenzierte Auswertungen, die Sie
sich hier gerne wünschen, nicht zulässt. Wir haben jetzt einfach mal die Simon-Dach-Straße
rausgezogen, die Revaler Straße und die Boxhagener Straße und ausgewertet nach Mitte 2013 bis
heute. Wir haben für alle drei Straßen 66 Beschwerden vorliegen. Das ist nicht so wirklich
wahnsinnig viel, ich muss das jetzt mal so sagen. Es kann sein, dass es weitere Aktivitäten gab,
ich weiß, sie haben Runde Tische gemacht zur Simon-Dach-Straße, es gab Lärmprotokolle, nur
offensichtlich sind die bei der Polizei nicht aktenkundig und damit auch nicht beim Ordnungsamt.
Für die Anzeige an die Polizei existiert keine Statistik. Die schätzen im Ordnungsamt und da haben
wir so hochgerechnet, dass es etwa die Hälfte sein wird, vielleicht +/- irgendwie, also es ist eine
reine Schätzzahl, weil wir die jetzt im Einzelnen nicht auswerten konnten.
Dann haben wir noch beim Umweltamt nachgefragt, weil, dort gehen ja auch Lärmbeschwerden
ein und dort sind in etwa in den letzten zwei Jahren ca. 100 Vorgänge aktenkundig geworden,
also Umweltamt für Lärmbeschwerden. Differenzierte Zahlen kann ich Ihnen leider nicht nennen.
Frau Mayrock: Vielen Dank für die Beantwortung. Ich habe tatsächlich noch zwei Nachfragen, und
zwar die erste Frage wäre noch mal, ob Sie das konkretisieren könnten, wo Sie sagten, dass es
nicht größer als in anderen Gebieten wäre, weil das war die Frage Nr. 1. Und die zweite Nachfrage
wäre tatsächlich auch, wie häufig denn die bestehenden Auflagen kontrolliert werden vom LKA
haben Sie erwähnt, wo nach 22:00 Uhr tätig wird und auch vom Ordnungsamt selber, weil mir ist
bewusst, dass die Polizei, wenn man sie ruft, tatsächlich das schon registriert, tatsächlich auch
häufig eben Anzeigen ablehnt, aufzunehmen, weil sie sagen, der Lärm kommt von überall her.
Entsprechend glaube ich auch nicht, dass diese Lärmmessungen vom Umweltamt durchgehen,
wenn sie sagen, sie können es nicht punktuell festmachen woher der Lärm kommt und zum
anderen …, also die könnten Sie ja auch gleich mit beantworten, ich bin da ein bisschen skeptisch.
zu Nachfrage 1: Frau Mayrock, ich verspreche mir schon einiges davon, wenn dann Lärm
gemessen wird. Dass man den nicht zuordnen kann, das wäre eine Frage, die die
Umweltverwaltung hier bei uns dann klären müsste, inwieweit man das auch über
Prognoseberechnungen machen kann, wie es z.B. auch in der Simon-Dach-Straße geschehen ist,
als damals im Mediationsverfahren durchgeführt wurde, aber das ist auch eine Frage von
Rechtssicherheit, weil, wie gesagt, wenn ein Gastronom Einnahmen entgehen und da sind ja noch
die Spätis, dann sind die in der Regel auch gern bereit, sich das vor Gericht noch mal prüfen zu
lassen und wenn wir da nicht sicher sind mit dem, was wir dort gemessen haben oder was
gemessen wurde, oder mit unseren Einschätzungen, dann verliert das Bezirksamt auch gern mal
und dann ist es, wie gesagt, auch eine Signalwirkung. Da muss man genau schauen was geht und
was nicht geht. Ich verspreche mir jedenfalls einiges davon. Wenn ein Anwohner sagt, ich werde
hier ständig nachts um 1.00 Uhr durch den Späti gegenüber und seiner Sondernutzungserlaubnis
in meiner Nachtruhe gestört, dass man da in der Tat dann auch eine Messung durchführen kann.
Aber das müsste man im Einzelfall klären.
zu Nachfrage 2: Was die Auflagenkontrolle angeht, das ist schon durchaus etwas umfangreicher.
Ich kann Ihnen die Frage jetzt im Detail nicht beantworten, aber ich ziehe mir ab und zu mal Fälle,
die mir …, wo ich dann sozusagen mal irgendwo angefragt werde, was denn da so los ist. Dann
hole ich mir die Fälle und schaue mir das an und die Bußgelder, die erhoben werden, sind auch
nicht gering, bis hin zur Anordnung des unmittelbaren Vollzugs oder mit Zwangsgeldern versehen.
Das wird überwiegend dann auch betreut, aber es gibt auch Fälle, wo es nicht betreut wird und wo
man anscheinend als Gastronom eher bereit ist, auch Geld zu zahlen, auch Zwangsgelder zu
zahlen, als auf den Betrieb zu verzichten und dann wird es richtig schwierig, weil wir dann in die
Einzeldiskussion hineingehen und dann weiterer Anlauf, im Endergebnis ist es aber immer dann
letztendlich der Gastronom, der die Position hat, dass er dann quasi für Nachtruhe sorgen muss.
Leider, und das ist für mich auch das Schwierige dabei, dauert dieser Prozess oftmals elend lange,
weil gerade wenn jetzt eine Gastronomie auffällig ist und, ich nenne es jetzt mal so, auch Auflagen
hat, dann ist es so, dass dann natürlich erst mal die Messung stattfinden muss, dass die Kontrolle
stattfinden muss und die Polizei hinzugezogen werden muss und dieser ganze Weg, bis es dann
tatsächlich zu einer verschärften Auflage kommt, das kann dann auch schon mal vier Wochen
dauern. Das ist der schwierige Teil.