Daten
Kommune
Berlin Lichtenberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
162 kB
Erstellt
08.10.15, 14:38
Aktualisiert
27.01.18, 09:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Lichtenberg von Berlin
VII. Wahlperiode
Dringl. Vorlage zur Kenntnisnahme
(Abb.)
Drucksachen-Nr:
DS/0189/VII
13.12.2012
Datum:
Ursprungsdrucksachenart:
Antrag zur Beschlussfassung
Ursprungsinitiator:
Fraktion SPD
Sachstand Konfliktpunkte Biotopverbund
Beratungsfolge:
Datum
Gremium / Ergebnis
15.03.2012
BVV
BVV
BVV-006/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen:
(bezieht sich auf das Kapitel 2.2.5.7 im Landschaftsrahmenplan 2006)
In Bezug auf den Biotopverbund, dessen rechtliche Grundlagen, Richtlinien und Umsetzung
hat sich seit dem Landschaftsrahmenplan 2006 einiges an Veränderungen eingestellt. Im
Folgenden wird auf die veränderten Gesetze und Richtlinien auf Bundes- und Landesebene,
auf Grundsätze der bisherigen und aktuellen Biotopverbundplanung, auf erfolgte
Maßnahmenumsetzungen und schließlich auf den weiteren Entwicklungsbedarf für den
Biotopverbund im Bezirk Lichtenberg eingegangen.
A) Grundlagen (Gesetze & Richtlinien):
Bundesnaturschutzgesetz 20091
Angaben zum Aufbau und Schutz eines Biotopverbunds und der Biotopvernetzung sollen
laut § 9 Abs. 3 Punkt 4 BNatSchG in Landschaftsrahmenplänen dargestellt werden.
Konkrete Angaben, Größe und Vorgehensweise beim Schutz von Natur und Landschaft in
Form eines Biotopverbundsystems, liefern § 20 Allgemeine Grundsätze, § 21 Biotopverbund
und Biotopvernetzung sowie § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft.
Demnach muss ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) geschaffen werden, das
mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfasst.
1
vom 29. Juli 2009, in Kraft ab 01.03.2010
Ausdruck vom: 27.02.2013
Seite: 1/9
Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender
Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften
sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer
Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes
„Natura 2000“ beitragen.
Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu
untereinander ab.
Der
Biotopverbund
besteht
aus
Kernflächen,
Verbindungsflächen
und
Verbindungselementen. Bestandteile des Biotopverbunds sind, sofern sie dem unter
§ 21 Abs. 1 formulierten Ziel dienen:
-
Naturschutzgebiete nach Maßgabe des § 23 (NSG)
-
Nationalparks oder Nationale Naturmonumente nach Maßgabe des § 24
-
Biosphärenreservate nach Maßgabe § 25
-
Landschaftsschutzgebiete nach Maßgabe § 26 (LSG)
-
Naturpark nach Maßgabe § 27
-
Naturdenkmal nach Maßgabe § 28 (ND)
-
Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB)
-
Gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30
-
weitere Flächen und Elemente, einschließlich solcher des Nationalen Naturerbes und
des Grünen Bandes
-
oberirdische Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen
-
lineare und punktförmige Vernetzungselemente - insbesondere Feldraine, Hecken
und Trittsteinbiotope vor allem in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften
Vernetzungselemente wie Feldraine, Hecken, Trittsteinbiotope (Kleingewässer),
Gewässerrandstreifen und Uferzonen gilt es zu erhalten und vor allem dort zu schaffen, wo
sie nicht in ausreichendem Maße für die Biotopvernetzung vorhanden sind.
Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch
Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2,
durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder
andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu
gewährleisten. Geschützte Teile von Natur und Landschaft sind zu registrieren und zu
kennzeichnen. Das Nähere richtet sich nach Landesrecht.
Nationale Biodiversitätsstrategie 2007 und Berliner Strategie zur
Biologischen Vielfalt 2012
Die Nationale Biodiversitätsstrategie zur biologischen Vielfalt fordert eine Minimierung von
Zerschneidungseffekten in der Landschaft, die Vermeidung von Konflikten mit dem
länderübergreifenden Biotopverbund bei künftigen Planungen und Projekten (z. B.
Siedlungsentwicklung,
Verkehrswege,
Ressourcennutzung),die
Reduzierung
der
wesentlichen Gefährdungsfaktoren, die zu einer Degradation von Lebensräumen führen (z.
B. nicht nachhaltige Nutzungen, stoffliche Einträge, Beeinträchtigung des Wasser- und
Nährstoffhaushaltes, nichtstoffliche Beeinträchtigungen wie Licht und Lärm, Zerschneidung),
die Regeneration und Neuentwicklung gefährdeter Biotoptypen und Biotopkomplexe und
die Erhaltung und Vermehrung von ökologisch wertvollen extensiv genutzten Lebensräumen
(z. B. Heiden, Hecken, Streuobstwiesen, Teile des Grünlands).2
2
(2007): Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt, S. 29
Ausdruck vom: 27.02.2013
Seite: 2/9
Die nationale Strategie unterstreicht die zentrale Rolle des Biotopverbundes und eines
funktionierenden Schutzgebietsnetzes für den Erhalt reproduktiver Arten (Artenschutz) und
den Erhalt der biologischen Vielfalt. Konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung
des Biotopverbunds für Länder und Kommunen sind u. a. die Ausweisung von
Verbindungsgebieten
und
Verbindungselementen
eines
länderübergreifenden
Biotopverbunds sowie die langfristige Sicherung von Naturschutzprojekten.3
In der Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt4 bekennt sich Berlin zur Umsetzung des
Berliner Biotopverbundsystems, wobei auch neue Erkenntnisse über Zielarten berücksichtigt
werden sollen. Die Umsetzung des Berliner Biotopverbundsystems erfolgt auf der
Basis der vorhandenen Grundbaussteine wie z.B. das Zielartenkonzept, welches zur
größtmöglichen Wirksamkeit mit dem Land Brandenburg abzustimmen ist.
Im Zuge des Zielartenkonzepts wurden dem Bezirk Lichtenberg die Verantwortlichkeit für
die Zielarten Feldhase und Rotbauchunke übertragen.
Landschaftsprogramm (LaPro) für Berlin 2004
Folgende erforderliche Maßnahmen nennt das Landschaftsprogramm:
Steigerung der Biotopqualität vorhandener Landwirtschaftsflächen und
Wiederherstellung von Feldern und Wiesen
Intensivnutzungen
und
landschaftsuntypische
sowie
belastende
Freizeitnutzungen sind zu begrenzen
Förderung der hochgradig gefährdeten Ackerwildpflanzen und der auf sie
angewiesenen Fauna
Entwicklung der typischen Landschaftselemente wie Hecken, Feldgehölze,
unbefestigte Feldwege, Gräben, Pfühle usw. durch Biotoppflegekonzepte
Weiterhin bedürfen die dörflichen Strukturen sowie die gewachsenen räumlichen
Beziehungen zwischen Dorf, Feldflur, Wald usw. einer gezielte Pflege und Entwicklung. Eine
Renaturierung der Grabensysteme und die Neuschaffung von Feuchtgebieten für
durchziehende Watvögel im Bereich der Rieselfelder sind laut Landschaftsprogramm zu
prüfen.
Artenhilfsprogramm Berlin
Das Artenhilfsprogramm beschreibt die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen
zur Stabilisierung der Populationen von einzelnen besonders gefährdeten Arten oder
Artengruppen. Das Landschaftsprogramm benennt für eine Reihe von Arten
Artenhilfsprogramme (AHP), die bereits erarbeitet und mit unterschiedlicher Intensität auch in
die Praxis umgesetzt worden sind (z. B. Rotbauchunke, Wechselkröte, Fledermäuse,
Ringelnatter). Die AHPe stellen jedoch ein dynamisches Hilfsmittel dar, dessen Anpassung
und Fortschreibung den jeweiligen Kenntnis- und Wissenschaftssachstand berücksichtigt.
Des Weiteren werden die Arten genannt, für die Artenhilfsprogramme erforderlich sind (z. B.
Feldhase, Wasserspitzmaus, Weißstorch, Zauneidechse, Kammmolch usw.).
B) Grundsätze der bisherigen und aktuellen Biotopverbundplanung in Lichtenberg
Eine Verknüpfung der Biotope untereinander und zu den angrenzenden Landschaftsräumen
sollte gerade bei hoher baulicher Dichte entwickelt werden, um ein örtliches
Biotopverbundsystem zu erhalten. So sollten bei der Gestaltung der Siedlungsfreiräume
vornehmlich großkronige Parkbäume, Feldgehölze und sonstige gebietstypische, traditionelle
Arten verwendet werden.
BMU (2007): Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt, S. 64
Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt – Begründung, Themenfelder und strategische Ziele, Entwurf Januar
2012 (vor Senatsbeschluss), S. 16
3
4
Ausdruck vom: 27.02.2013
Seite: 3/9
Besonders schutzwürdige Bestandteile des Biotopverbundsystems stellen folgende dar:
- Stadtbrachen (im Innenbereich z. B. großräumige Restflächen „Weiße Taube
zwischen Landsberger Allee und Ferdinand-Schultze-Str.)
- alte Friedhöfe (z. B. Konrad-Wolf-Straße)
- Parkanlagen (z. B. Obersee-Orankesee und Stadtpark Lichtenberg)
- Kleingärten (z.B. KGA Land in Sonne, KGA Bielefeldt)
- Landwirtschaftliche Flächen im Norden des Bezirks (Ortsteile Malchow, NeuHohenschönhausen, Wartenberg und Falkenberg)
- gut ausgebildete Verbindungsbiotope (einige gesäumte Gräben, Bahntrassen mit
ihren Randbereichen, breite Grünstreifen sowie Baumreihen und Heckenpflanzungen
an Straßen, Ackerland und Weideflächen),
die im Hinblick auf ein Biotopverbundsystem erhalten, entwickelt und renaturiert
werden sollten.
Das im Landschaftsprogramm aus Gründen der Erholungsanforderung beschriebene
Entwicklungsziel einer Umgestaltung mehrerer Landwirtschaftsflächen zur Parkanlage wird
hier mit den Entwicklungszielen des Biotop- und Artenschutzes als miteinander vereinbar
bezeichnet, sofern die kulturlandschaftlichen Besonderheiten nicht nur erhalten bleiben,
sondern auch ihre gezielte Entwicklung zum gestalterischen Leitbild dieser Erholungsgebiete
gerecht wird.
C) Erfolgte Maßnahmenumsetzungen im Bezirk Lichtenberg
Im Landschaftsrahmenplan 2006 wurden im Kapitel 2.2.5.7 Konfliktpunkte des
Biotopverbundes identifiziert und Vorschläge zur Entwicklung formuliert. Es wurde in
Verbindung mit dem LRP eine Karte zum Biotopverbund erstellt.
Folgende Arbeiten und Maßnahmen wurden seitdem im Fachbereich Naturschutz- und
Landschaftsplanung des Umwelt- und Naturschutzamtes durchgeführt:
1.
Erstellung
von
handhabbaren
Planungsdokumenten
für
die
Biotopverbundplanung: Biotopverbundkarte & Konfliktpunktekatalog mit einem
Stand vom April 2010
2.
Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbundsystems
Die detaillierten Umsetzungen werden im Folgenden erläutert.
1.
Erstellung
von
handhabbaren
Planungsdokumenten
für
die
Biotopverbundplanung: Biotopverbundkarte & Konfliktpunktekatalog mit einem
Stand vom April 2010
Im Jahr 2010 wurden vom Umwelt- und Naturschutzamt eine aktualisierte
Biotopverbundkarte (Stand April 2010) und parallel dazu ein Konfliktpunktekatalog
2010 erstellt. Darin werden 28 Konfliktpunkte im Bezirk Lichtenberg mit
Kartenausschnitt, Foto und Beschreibung erläutert sowie Lösungsansätze (so weit
möglich) benannt.
Die Biotopverbundkarte wird derzeit nochmals aktualisiert.
Ausdruck vom: 27.02.2013
Seite: 4/9
2.
Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbundsystems
2a) Verbesserung der Durchgängigkeit des Biotopverbundsystems
- An
der
Hohenschönhauser
Str.
wurde
2006
ein
Kleintierund
Amphibienleitsystem (insgesamt ca. 300 m) mit 3 Straßenunterführungen
gebaut. Somit wurde der Konfliktpunkt 18 im Konfliktkatalog beseitigt. Der
bezirksübergreifende Biotopverbund Lichtenberg – Marzahn-Hellerdorf erfährt
dadurch eine enorme Aufwertung.
- Die Biotopverbindung zwischen Berl und Hechtgraben wurde im Jahr 2010 durch
die Bordsteinabsenkung in der Wohngebietsstraße Am Berl verbessert. Eine
Beschilderung der Bordsteinabsenkung als Maßnahme des Amphibienschutzes
muss noch erfolgen (siehe BA-Beschluss 117/10 „Lichtenberger Amphibien mit
europäischer Bedeutung“) und ist auch für die Außendarstellung/ Öffentlichkeitsarbeit
des Bezirks von Bedeutung.
- Im Zuge des Rückbaus vom Güterbahnhof Roeder im LP Herzberge wurde eine
Grünverbindung angelegt und somit die Biotopentwicklungslinie im Bereich
Herzberge zu einer real existierenden Verbundlinie entwickelt.
2b) Verbesserung/ Schaffung/ Sicherstellung von großflächigen Habitatstrukturen für
Tiere und Pflanzen
-
LP Herzberge: im Bereich
Flächenentsiegelung statt
der
ehemaligen
-
Entschlammung des Gehrensees und des Mühlengrundteichs erhebliche
Habitatverbesserung
-
Bei der Verpachtung bezirkseigener Landwirtschaftsflächen werden in den
Pachtverträgen Kriterien des Naturschutzes berücksichtigt (Strukturierung, Düngerund Herbizideinsatz, etc.)
-
extensive Grünflächenpflege durch Beweidung mit z. T. alten Nutztierrassen
(Schottische Hochlandrinder, Heckrinder, Koniks, Rauwolliges Pommersches
Landschaf) im Norden des Bezirks und im Landschaftspark Herzberge gleichzeitig
ein Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur urbanen Landwirtschaft
-
extensive Pflege öffentlicher Grünflächen durch das Bezirksamt auf Grundlage
von BA-Beschlüssen (siehe BA-Beschlüsse für Detailinformationen 163/09
„Blühende Landschaften in Lichtenberg“ und 119/10 „Blühende Wiesen, gesunde
Bäume und Artenvielfalt“)
-
LSG-Unterschutzstellung für Norden (Wartenberger/Falkenberger Feldmark und
Gehrenseebereich), Herzberge, Biesenhorster Sand in Vorbereitung
2c) Verbesserung/ Schaffung/ Sicherstellung von
Vernetzungselementen des Biotopverbundes
Gewächshäuser
punkt-
und
fand
eine
linienförmigen
-
Seit dem Jahr 2000 wurden unter der Regie des Umwelt- und Naturschutzamtes 17
Kleingewässer im Bezirk angelegt (z. B. 5 neue Kleingewässer im LP Herzberge,
Molchteich, Scheunenpfuhl, etc.)
-
Der Arbeitskreis Umweltbildung und Naturschutz, in dem das Umwelt- und
Naturschutzamt als Gründungsmitglied eine Vertretung stellt, pflanzt seit vielen
Jahren in zweijährlichen Pflanzaktionen an der Ahornallee in der Wartenberger
Feldmark Feldhecken.
-
Es erfolgt die Umsetzung des Heckenpflegekonzeptes in der Falkenberger
Feldmark durch das Bezirksamt.
Ausdruck vom: 27.02.2013
Seite: 5/9
-
Renaturierung des Hechtgrabens erfolgte 2005 durch die Senatsverwaltung.
Derzeit werden die Uferbereiche des Orankesees durch das Umwelt- und
Naturschutzamt naturnah umgestaltet. Dies kommt vor allem den
wassergebundenen Lebensformen zugute.
-
In Falkenberg wurde ein Fledermaus-Winterquartier gebaut.
-
Der Erhalt der Eichen für den Heldbock im Bereich der Trabrennbahn Karlshorst
und neuer potentieller Lebensräume im Kiefern-Eichen-Wäldchen wurde gesichert.
-
Dohlenkästen wurden in der Rummelsburger Bucht angebracht.
Eine Weißstorch-Nisthilfe in Wartenberg befindet sich in der Bauvorbereitung.
D) Entwicklungsmöglichkeiten im Bezirk Lichtenberg
Betrachtet man den Nordteil des Bezirks mit seinen Schutzgebieten, ist ein bestimmtes Netz
erkennbar, jedoch sind die Schutzgebiete immer noch unzureichend miteinander verbunden.
Stellen Schutzgebiete als Hauptlebensräume und Reproduktionsebenen den Ausgangspunkt
für den Biotopverbund dar, ist jedoch eine flächenmäßige Erweiterung geschützter Flächen
in naher Zukunft kaum realisierbar. Eine Extensivierung der Nutzung des Umfeldes sollte
somit angestrebt werden, um dadurch eine Vergrößerung der potenziellen Lebensräume der
Schutzgebiete zu erreichen. Ferner würden Rand- bzw. Pufferzonen geschaffen werden.
Da eine allgemein hohe Intensität der Flächennutzung im Bezirk vorhanden ist, wird an den
Biotopverbund eine sehr hohe Anforderung gestellt.
Biotopverbindungen in Lichtenberg
Hauptstrukturen eines Verbundes im Bezirk bilden die einzelnen Linien, die auf der „Karte
Biotopverbund“ sichtbar sind. Dabei sind einerseits der Bestand des Biotopverbundes und
andererseits
die
angestrebte
Biotopverbund-Entwicklung
dargestellt.
Beide
Darstellungsformen zeichnen ein Verbundsystem eines möglichen zukünftigen
Biotopverbunds im Bezirk. Des Weiteren werden Konfliktpunkte dargestellt, die mögliche
Biotopverbindungen unterbrechen und vorhandene Verbindungen beeinträchtigen. Die in der
Karte abgebildeten Konfliktpunkte (1-28) sind im Konfliktkatalog aufgelistet. Im Folgenden
werden die einzelnen Verbundsysteme erläutert und Vorschläge zur Entwicklung gemacht:
Der zu entwickelnde Biotopverbund, ausgehend von Konfliktpunkt 1 über die Konfliktpunkte
2 und 3, verbindet den nördlichen Teil Malchows mit dem Koppelgraben im NSG
„Falkenberger Rieselfelder“.
Um die Falkenberger Rieselfelder befinden sich für den Biotopverbund wertvolle
Einzelbiotope, wie den Berlpfuhl, der Pappelpfuhl und verschiedene Feuchtgebiete. Um den
Zustand erhalten und verbessern zu können, ergeben sich Maßnahmen zur Sicherstellung,
zur Entwicklung und Renaturierung der Gebiete sowie der landschaftsräumlichen
Zusammenhänge. Es können beispielsweise typische Landschaftselemente wie Feldraine,
Gehölze, Gräben, Hecken, Alleen und Pfuhle wiederhergestellt und angelegt werden. Ferner
ist eine Verbesserung der naturverträglichen Erholungsnutzung anzustreben, daher die
Verlagerung störender und untypischer Nutzungen. Dieser Verbund wird durch verschiedene
Maßnahmen, wie z. B. der Bau von Amphibientunnel oder durch Straßenberuhigung,
funktionsfähig.
Ausgehend vom Millionengraben ist ein Verbund mit dem Gehrensee anzustreben, der durch
den Konfliktpunkt 5 – der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße – unterbrochen wird. Die
Problematik kann durch verkehrsberuhigende Maßnahmen beschränkt vermindert werden.
Ferner ist ein bestehender Biotopverbund entlang des Gehrenseegrabens funktionsfähig.
Ausdruck vom: 27.02.2013
Seite: 6/9
Ein weiterer Biotopverbund für Amphibien schließt sich südlich der eben beschriebenen
Verbundsmöglichkeit entlang des dargestellten Grabens an. Die Funktionsfähigkeit ist
gewährleistet, da keine größeren Barrieren auftreten.
Der durch Konfliktpunkt 15 gestörte Verbund zwischen Gutsteich Falkenberg und
Millionengraben, der sich im östlichen Teil von Falkenberg befindet, kann durch eine
verbesserte Durchgängigkeit des Millionengrabens entwickelt werden. Darüber hinaus ist die
Renaturierung des Millionengrabens anzustreben.
Der bestehende Biotopverbund zwischen dem Gutsteich Falkenberg und dem Hechtgraben
soll ab dem Konfliktpunkt 8 weiter geführt werden über den Malchower See entlang des
Fließgrabens nach Pankow. Die Gebiete des Gutsparks Malchow, der Malchower See, das
Wartenberger und das Falkenberger Luch sowie der Gutspark Falkenberg sind bei diesem
Verbund die wichtigsten Bestandteile. Die einzelnen Kleingewässer, wie der Krummer Pfuhl,
der Treue Herzenspfuhl und der Dorfteich Wartenberg spielen ebenfalls eine große Rolle.
Dieser Verlauf wird nach Lösen der Konfliktpunkte 8, 11 und 12 ohne größere Probleme
funktionsfähig.
Die Verbindung zwischen dem Treue Herzenspfuhl und Krummer Pfuhl wird durch die
Dorfstraße (Konfliktpunkt 10) beeinträchtigt. Der Konfliktpunkt 13 beschreibt eine Barriere
zwischen dem Krummen Pfuhl und dem Wartenberger / Falkenberger Luch.
Der Verbund zwischen dem Schälingsgraben und dem Hechtgraben (Wartenberger Weg) im
westlichen Teil von Wartenberg gewann durch die Neuanlage von Gewässern im Gebiet der
Wartenberger Feldmark an großer Bedeutung, vor allem für die Anbindung in das Umland.
Der vorhandene Verbund zwischen Marzahn-Hellersdorf und Pankow, entlang des
Reichsbahnringes, eingeschlossen der Konfliktpunkte 17, 8, 7, 4 und 1 ist ebenfalls
funktionsfähig. An der Bahntrasse sind großflächige Randbereiche vorhanden, die sich gut
für den Biotopverbund eignen würden. Problematisch wird es für bodengebundene Tiere am
Wartenberger Weg, an der Falkenberger Chaussee sowie an der B1, da diese Punkte zu
schwer überwindbaren Barrieren werden. Eine Konfliktlösung in diesen Bereichen wäre
durch eine Untertunnelung oder durch Nutzung der Brücken als Übergang zu erreichen.
Ein Wanderweg für Amphibien befindet sich entlang des Dorfgrabens Malchow. Er zieht sich
in südliche Richtung vom Teich Margaretenhöhe über das NSG Malchower Aue sowie dem
Malchower See in den Fenngraben. Der Wartenberger Weg (Konfliktpunkt 6) sowie die
Brücke (Konfliktpunkt 4) stellen hier Konfliktpunkte dar.
Der durch die Konfliktpunkte 14 und 16 gestörte Verbund entlang des südlichen Seelgrabens
in Falkenberg kann durch die Schaffung von Überquerungsmöglichkeiten über die Dorfstraße
und der Hohenschönhauser Straße (Amphibientunnel sowie Nutzbarmachung der Brücke)
verbessert werden. Die Dorfstraße in Falkenberg stellt hier den Konfliktpunkt 14 dar. Die
Möglichkeit einer Untertunnelung der Straße für bodengebundene Tiere ist hier am
Dorfeingang möglich. Der Verbund ist grenzübergreifend (nach Marzahn-Hellersdorf) und
vollstreckt sich entlang des Grenzgrabens.
Der Wanderweg der Amphibien von Neu-Hohenschönhausen über die Bezirksgrenze zum
Grenzgraben in Marzahn-Hellersdorf wurde durch die Anlage des Kleintierleitsystems von
300 m Länge und 3 Straßenunterführungen entlang der Hohenschönhauser Straße auf Höhe
des LSG Falkenberger Krugwiesen ermöglicht, der im Konfliktkatalog benannte Konfliktpunkt
18 somit eliminiert.
Ein Verbund von dem Malchower Auenpark entlang der Bezirksgrenze nach Pankow ist
anzustreben. Es treten keine größeren Konflikte bei der Durchgängigkeit des Verbundes auf.
Südlich der Darßer Straße befindet sich der Darßer Graben. Dort existiert ein
funktionsfähiger Wanderweg für Amphibien in Richtung Pankow.
Ausdruck vom: 27.02.2013
Seite: 7/9
Die Verbindung zwischen dem Faulen See und der Kleingartenanlage „Land in Sonne“ ist
herzustellen, wobei die Wartenberger Straße (Konfliktpunkt 20) sowie die Pablo-PicassoStraße (Konfliktpunkt 19) als Barriere wirken. Diese Verbindung stellt eine wichtige
Querverbindung dar, weil diese den Austausch zwischen den Schutzgebieten und dem
Umland verbessern würde. Deshalb ist in nächster Zeit eine Untertunnelung als
Konfliktlösung anzustreben, die wahrscheinlich an großen finanziellen Aufwand gebunden
ist.
Ein weiterer Verbund erstreckt sich vom Pappelpfuhlbecken in nördliche Richtung entlang
des Industriebahnhofs vorbei am Obersee / Orankesee bis nach Pankow. Wichtig sind hier
der Faule See und der Bereich Orankesee als Bestandteil des möglichen Verbundes. Da die
Bahntrasse zurzeit als Industriebahnhof genutzt wird, ist eine langfristige Verwirklichung
schwierig, sollte aber in weitere Planungen mit einbezogen werden. Konfliktbereiche stellen
die Hansastraße (Konfliktpunkt 21) und die Suermondtstraße (Konfliktpunkt 23) als
Überquerungshindernis dar.
Eine weitere Wandermöglichkeit für Amphibien erstreckt sich von den Kleingartenanlagen
„Land in Sonne“ und „Mühlengrund“ entlang der Tamselerstraße nach Pankow. Die Straße
stellt hier wiederum den Konfliktpunkt 22 dar.
Eine Biotopverbindung ist wünschenswert entlang des Marzahn-HohenschönhausenerGrenzgrabens vom Pappelpfuhlbecken zum städtischen Zentralfriedhof Friedrichsfelde.
Allerdings ist eine Verbindung für bodengebundene Arten zwischen dem MarzahnHohenschönhausener-Grenzgraben und dem Friedhof aufgrund der langen Verrohrung nicht
machbar. Der Konfliktpunkt 24 stellt hier eine Barriere dar, weil eine ausreichende
Durchlässigkeit des Rohres nicht gewährleistet ist. In nördliche Richtung erstreckt sich ein
bereits funktionsfähiger Biotopverbund nach Marzahn-Hellersdorf entlang des Grenzgrabens.
Ferner ist sie als Anbindung zur Wuhle gedacht. Insofern ist der nord-östliche Teil dieser
Querverbindung gesondert zu betrachten. Die Dorfstraße in Falkenberg stellt hier den
Konfliktpunkt 14 dar. Die Möglichkeit einer Untertunnelung der Straße für bodengebundene
Tiere ist am Dorfeingang möglich.
Ausgehend vom Kinderkrankenhaus „Lindenhof“ erstreckt sich ebenfalls ein funktionsfähiger
Biotopverbund, der um das Krankenhaus Herzberge in östliche Richtung erweitert werden
soll. Die als Verbindungselement genutzt Brücke beschreibt den Konfliktpunkt 25. Diese ist
zeitweilig durch einen Zaun versperrt. Der Feldhase kann die Barriere nur schwerlich
überwinden. Den Tieren bleibt nur die Möglichkeit über die stark befahrene Rhinstraße zu
laufen. Die Behebung des Konfliktpunktes wäre hier schnell und einfach durch die
Entfernung des Zaunes oder eine geeignete Zaunöffnung als Durchschlupf realisierbar.
Derzeit gibt es Überlegungen für die Schaffung einer Grünbrücke. Ein Gespräch mit der DB
AG ist in Vorbereitung.
Ausgehend vom Stadtparktheater (nahe Möllendorffstraße) erstreckt sich entlang der
westlichen Bezirksgrenze ein funktionsfähiger Biotopverbund für Amphibien, welcher sich
weiter in nördlicher Richtung zum Ortsteil Fennpfuhl ausdehnt.
Die S-Bahntrasse von Friedrichshain-Kreuzberg nach Hellersdorf, südlich des städtischen
Zentralfriedhofs Friedrichsfelde, entspricht einem Biotopverbund, welcher durch Brücke
Rhinstraße, Konfliktpunkt 26, beeinträchtigt wird. Diese Verbindung sollte bei weiteren
Planungen mit in Betracht gezogen werden.
Ein weiterer Biotopverbundbesteht insbesondere für Amphibien entlang des Kraatz-TränkeGrabens. Er führt durch den Tierpark bis in den Bezirk Marzahn-Hellersdorf weiter. Ein
wichtiger Bestandteil ist der Tierpark Friedrichsfelde, der mit vielen Kleingewässern
ausgestattet ist Allerdings ist eine Verbindung für bodengebundene Arten zwischen dem
Kraatz-Tränke-Graben und dem Tierpark eingeschränkt funktionsfähig, da eine Querung der
Straße Am Tierpark nur in den Nachtstunden möglich ist.
Ausdruck vom: 27.02.2013
Seite: 8/9
Eine weitere S-Bahntrasse von Friedrichshain-Kreuzberg nach Hellersdorf, südlich des
Tierparks, übernimmt ebenfalls die Funktion eines Biotopverbundes. Die Brücke über die
Treskowallee bildet hier den Konfliktpunkt 27.
Die Verbindung zwischen den Bezirken Friedrichshain, Lichtenberg und Köpenick stellt einen
Verbund dar. Eine Anbindung nach Treptow wäre weiterhin denkbar. Die Brücke der S-BahnTrasse über die Treskowallee bildet allerdings den Konfliktpunkt 28. Insofern wäre zu prüfen,
inwieweit die Brücke als Übergang genutzt werden kann.
Ein Biotopverbund – eventuell auch als Abzweigung vom zuvor erwähnten Biotopverbund in
südöstliche Richtung - für die Zauneidechse wäre auf dem Gelände der Trabrennbahn,
ausgehend von der Wandlitzstraße nach Köpenick, denkbar.
Eine weitere Biotopverbindung erstreckt sich entlang des Rummelsburger Sees. Dieser
Biotopverbund funktioniert ohne größere Probleme. Eine Verlängerung des Verbundes durch
das Gewerbegebiet und durch das Waldgebiet am Heegemeister Weg nach Treptow
Köpenick ist anzustreben.
In nord-südlicher Erstreckung befindet sich im Ortsteil Karlshorst der Biotopverbund im
Gebiet des Biesenhorster Sand.
Initiator: Bezirksamt
, BzStR Stadt
Ausdruck vom: 27.02.2013
Seite: 9/9