Daten
Kommune
Berlin Steglitz Zehlendorf
Dateiname
7. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
09.10.15, 09:50
Aktualisiert
27.01.18, 22:56
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Foto IV
Urkundenrolle Nr. P 552/2013
durchgehend nur einseitig beschrieben -
Verhandelt
ZU
am
Berlin
25. Juni 2013
Vor dem unterzeichneten Notar
Rüdiger Probst
in 14193 Berlin (Grunewald), Hagenstraße 23
erschien(en) heute in den Geschäftsräumen im Rathaus Zehlendorf, Kirchstraße 1-3 in
14163 Berlin, wohin sich der Notar auf Ersuchen begab:
1. Herr Bezirksstadtrat Norbert Schmidt,
handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als gesetzlicher Vertreter für das Land Berlin,
vertreten durch
das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin,
dieses vertreten durch den Bezirksstadtrat Norbert Schmidt,
Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin
nachstehend „Berlin" genannt -
2. Herr Thomas Seiler,
geschäftsansässig Kirchstraße 1/3 in 14163 Berlin,
handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als vollmachtloser Vertreter ohne Übernahme
jeglicher persönlichen Schuldverpflichtung und unter Befreiung von den Beschränkungen
des §181 BGB für
STOFANEL Truman Plaza Mischgebiet GmbH & Co. KG,
vertreten durch die alleinige persönlich haftende Gesellschafterin
STORANEL Verwaltungsgesellschaft Truman Plaza Mischgebiet mbH,
nachstehend „Vorhabenträger zu 1." genannt -;
für
STOFANEL Truman Plaza Wohnen GmbH & Co. KG,
vertreten durch die alleinige persönlich haftende Gesellschafterin
STOFANEL Verwaltungsgesellschaft Truman Plaza Wohnen mbH,
nachstehend „Vorhabenträger zu 2." genannt -;
für
Fünf Morgen SO GmbH & Co. KG,
vertreten durch die alleinige persönlich haftende Gesellschafterin
Fünf Morgen SO Verwaltungs GmbH,
(vormals: STOFANEL Truman Plaza Gewerbe GmbH &Co. KG,
vertreten durch die alleinige persönlich haftende Gesellschafterin,
STOFANEL Verwaltungsgesellschaft Truman Plaza Gewerbe mbH),
-
nachstehend „Vorhabenträger zu 3." genannt -
sowie für
Stofanel Investment AG,
- nachstehend „Vorhabenträger zu 4." genannt -.
Der amtierende Notar wird ersucht, die Genehmigungserklärungen in grundbuchtauglicher
Form unverzüglich beizuziehen. Der Notar belehrte über die Rechtsfolgen des § 177 Abs. 2
BGB. Der Notar ist nicht befugt, die Frist des § 177 Abs. 2 BGB auszulösen.
Die Vorhabenträger zu 1. bis 4. werden zusammen nachstehend auch „Vorhabenträger"
genannt.
Der Erschienenen zu 1. ist dem Notar von Person bekannt; der Erschienene zu 2. wies sich
zur Gewissheit des Notars aus durch Vorlage seiner gültigen Personalpapiere.
Der Notar befragte die Erschienenen, ob er oder die mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus
übung verbundenen Kollegen für sie wegen der in dieser Verhandlung beurkundeten Ange
legenheit bereits tätig war oder ist. Dieses wurde von den Erschienenen verneint.
Dies vorausgeschickt, baten die Erschienenen - handelnd wie angegeben - um Beurkundung
der nachstehenden
2. Ergänzung eines städtebaulichen Vertrages
1. Berlin und die Vorhabenträger haben am 30. März 2012 zur UR-Nr. P 235/2012 des am
tierenden Notars einen städtebaulichen Vertrag und am 30. Januar 2013 zur UR-Nr. P
102/2013 des amtierenden Notars die Erklärung über den Eintritt der aufschiebenden
Bedingung und Ergänzung eines städtebaulichen Vertrages geschlossen.
2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass in Folge des Ergebnisses des Anzei
geverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AG BauGB des Bebauungsplans 6-22 (Truman Plaza)
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt der 2. Teil der textlichen
Festsetzung Nr. 16 zum Schallschutz der Außenwohnbereiche im Bebauungsplan gestri
chen werden muss, weil diese im Bebauungsplan nicht festsetzbar sind. Um das ange
strebte Ziel des Außenwohnraumschutzes dennoch so umfassend wie gewollt zu gewähr
leisten, sollen die früher im Bebauungsplan vorgesehenen Maßnahmen im städtebauli
chen Vertrag wie folgt vereinbart werden:
Zum
Schutz
vor
Freizeitlärm durch die Außenanlagen
des
George-Marshall-
Jugendfreizeitheims verpflichten sich die Vorhabenträger im Bereich des allgemeinen
Wohngebiets in Gebäuden, die sich innerhalb in dem dieser Urkunde als Anlage beigefügten Auszuges des Bebauungsplans mit den Buchstaben „L", „M", „N" und „P" gekenn
zeichneten Flächen befinden, oberhalb bestimmter Höhen folgende Lärmschutzmaß
nahmen durchzuführen:
Dachterrassen, Loggien, Balkone und ähnliche bauliche Einrichtungen sind zur Lärmmin
derung an allen offenen Seiten mit einer mindestens 2,5 m hohen, geschlossenen Ab
schirmwand mit einem Mindest-Flächengewicht von 20 kg / m2 zu errichten.
Die Anlage wurde den Parteien zur Durchsicht vorgelegt und von Ihnen genehmigt.
Hiervon kann abgewichen werden, wenn nachgewiesen wurde, dass auch niedrigere
und/qder nicht-allseitige Abschirmwände sicherstellen, dass auf mindestens 80 % der ge
samtem Außenwohnfläche in Höhe von 1,6 m ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) ein
gehalten wird. Als Bezugspunkt für die Höhe gilt der Terrassenfußboden. Ggf. erforderli
che Nachberechnungen für den Nachweis der Einhaltung der 55 dB(A) sind auf Grundla
ge des Schallschutzgutachtens zum Bebauungsplanverfahren zu erstellen (Immissions
prognose Müller-BBM vom 01.03.2012).
Die durchzuführenden Lärmschutzmaßnahmen sind in den genannten Flächen ab fol
genden Höhen durchzuführen:
Fläche
Höhe ab
L
56,3 m ü. NHN
M1.M2
59,6 m ü. NHN
N1.N2, N3
62,8 m ü. NHN
P1.P2.P3
66.1 m ü. NHN.
3. Alle übrigen Bestimmungen des vorgenannten städtebaulichen Vertrages bleiben unver
ändert.
4. Den Geschäftswert dieser Urkunde geben die Vertragsparteien im Kosteninteresse mit €
60.916,67 (5 % des ursprünglichen Geschäftswertes) an.
5. Die Kosten dieser Urkunde trägt Berlin.
Die Beteiligten erteilen dem Notar die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der mit
dieser Angelegenheit zusammenhängenden Daten (BDSchG).
6
Das Protokoll wurde den Erschienenen vom Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und
eigenhändig wie folgt unterschrieben:
Anlage
zur 2. Ergänzung des städtebaulichen Vertrags vom 30.03.2012
Die gewählten Höhenbezugspunkte innerhalb der Flächen L, M, N und P
werden in der folgenden Abbildung erläutert.
Rasterhöhe 16,0 m-*
V
Rasterhöhe 12,8 m->
IV
Rasterhöhe 9,5 m -*
III
Rastertiöhe 6,3 m -+
II
f
<
66,05 mü. NHN
'
62,8 m 0. NHN
<
59,55 m ü. NHN
<
56,3 mü. NHN
<
53,05 m ü. NHN
<
48,6 m ü. NHN (Höhenniveau Marshallstraße
T
_
Jugendfreizeiteinrichtungen
Marshallstraße
mit Schallschutzwand
— )J>(H-a^
Truman-Plaza
Urkundenroile Nr. P 558 /2013
Genehmigungserklärung
Ich/Wir, qler/die Unterzeichnete/n genehmige/n hiermit alle Erklärungen, die in der Urkunde vom 25.
Juni 2013 (UR-Nr. P 552/2013) des Notars Rüdiger Probst, Berlin, abgegeben wurden mit der aus
drücklichen Erklärung, dass mir/uns der Inhalt der genannten Urkunde in allen Teilen bekannt ist.
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Notar wird ermächtigt, diese Genehmigung den übrigen Beteiligten bekannt zu geben.
Der Geschäftswert dieser Erklärung beträgt € 60.916,67.
Berlin, den 26. Juni 2013
Vorstehende, vor mir vollzogene Unterschriften, Unter den Linden 78 in 10117 Berlin, wohin sich der
Notar auf Ersuchen begab,
1. des Herrn Jürgen Schrödl, geboren am 02. Januar 1965,
geschäftsansässig Unter den Linden 78 in 10117 Berlin,
2. des Herrn Andreas H a m b a c h, geboren am 27. September 1980,
geschäftsansässig Unter den Linden 78 in 10117 Berlin,
- beide persönlich bekannt beglaubig e ich hiermit.
Die Beteiigten haben vorab die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1
Nr. 7 BeiirkG verneint.
Der Notar bescheinigt aufgrund seiner heutigen Einsichtnahme in das elektronische Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg
a. zu HRA 44944 B und HRB 132398 B, dass die STOFANEL Truman Plaza Mischgebiet GmbH &
Co. KG dort eingetragen, die STOFANEL Verwaltungsgesellschaft Truman Plaza Mischgebiet
mbH als persönlich haftender Gesellschafter zu ihrer Vertretung berechtigt und die Erschienenen
zu 1. und 2. in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer zur gemeinsamen Vertretung der STOFANEL
Verwaltungsgesellschaft Truman Plaza Mischgebiet mbH berechtigt und von den Beschrän
kungen des § 181 BGB befreit sind;
b. zu HRA 43152 B und HRB 122689 B, dass die STOFANEL Truman Plaza Wohnen GmbH & Co.
KG dort eingetragen, die STOFANEL Verwaltungsgesellschaft Truman Plaza Wohnen mbH als
persönlich haftender Gesellschafter zu ihrer Vertretung berechtigt und die Erschienenen zu 1. und
2. in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer zur gemeinsamen Vertretung der STOFANEL Verwal-
tungsgesellschaft Truman Plaza Wohnen mbH berechtigt und von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit sind;
c. zu HRA 47532 B und HRB 146016 B, dass die Fünf Morgen SO GmbH & Co. KG dort eingetra
gen, die Fünf Morgen SO Verwaltungs GmbH als persönlich haftender Gesellschafter zu ihrer
Vertretung berechtigt und die Erschienenen zu 1. und 2. in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer
zur gemeinsamen Vertretung der Fünf Morgen SO Verwaltungs GmbH berechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind.
Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15. November 2012 und der Zustimmungsbeschlüs
se vom selben Tage ist die STOFANEL Truman Plaza Gewerbe GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRA 43136) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung
ohne Abwicklung als Ganzes auf die STOFANEL Projektentwicklung GmbH & Co. Marthashof Ber
lin KG (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 40459 B) verschmolzen.
Der Notar bescheinigt aufgrund seiner heutigen Einsichtnahme in das elektronische Handelsregis
ter des Amtsgerichts Charlottenburg zu HRA 40459 B und HRB 110527 B, dass die STOFANEL
Projektentwicklung GmbH & Co. Marthashof Berlin KG dort eingetragen, die STOFANEL Pro
jektverwaltungsgesellschaft mbH als persönlich haftender Gesellschafter zu ihrer Vertretung be
rechtigt und die Erschienenen zu 1. und 2. in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer zur gemeinsa
men Vertretung der STOFANEL Projektverwaltungsgesellschaft mbH berechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind;
Ferner erklären die Erschienenen zu 1) und 2), dass die STOFANEL Projektentwicklung GmbH &
Co. Marthashof Berlin KG mit Kaufvertrag vom 21. Dezember 2012 die vertragsgegenständlichen
Grundstücke mit Wirkung zum 21. Dezember 2012 (Nutzen- und Lastenwechsel) an die Fünf Mor
gen SO GmbH & Co. KG verkauft hat. Die Eintragung im Grundbuch ist bisher nicht erfolgt.
d. zu HRB 113171 B, dass die STOFANEL Investment AG dort eingetragen und der Erschienene zu
2. in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied und der Erschienene zu 1. in seiner Eigenschaft als
Prokurist zur gemeinsamen Vertretung der STOFANEL Investment AG berechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind.
Berlin, den 26. Juni 2013
12
Probst,
Notarkostenberechnunq (S154 KostO)
Geschäftswert: 60.916,67 € (§§ 18,19, 20 1,41 KostO)
Entwurf einer Urkunde, Beurkundung Zustimmungserklärung §§ 32,141,145 Abs. 1 S. 1,
38 Abs. 2 Nr. 1 KostO
5/10
81,00 €
Geschäfte außerhalb der Gerichtsstelle §§ 32,141, 58 Abs. 1 S. 1 KostO
5/10
30,00 €
Erteilung einer Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 BNotO§ 150 Nr. 1 KostO
Erteilung einer Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 BNotO§ 150 Nr. 1 KostO
Erteilungeiner Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 BNotO § 150 Nr. 1 KostO
Erteilung einer Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 BNotO § 150 Nr. 1 KostO
Erteilung einer Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 BNotO § 150 Nr. 1 KostO
Erteilung einer Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 BNotO § 150 Nr. 1 KostO
Erteilung einer Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 BNotO § 150 Nr. 1 KostO
Erteilung einer Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 BNotO§ 150 Nr. 1 KostO
Erteilung einer Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 BNotO § 150 Nr. 1 KostO
13,00 €
13,00 €
13,00 €
13,00 €
13,00 €
13,00 €
13,00 €
13,00 €
13.00€
Zwischensumme der Gebührenpositionen
228,00 €
Dokumentenpauschale SS 136 Abs. 1.2.152 Abs. 1 KostO (Ablichtungen 2 Seiten)
Zwischensumme netto
1.00€
229,00 €
19 % Mehrwertsteuer $ 151a KostO
43.51 €
272.S1 €