Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
09.10.15, 10:54
Aktualisiert
27.01.18, 11:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
15.07.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
09.09.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
16.09.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
19.07.2016 Bezirksamt
20.07.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
Bezirksamt
1582/XIX
und
1761/XIX
Eckpunkte Bauvorhaben Lichtenrader Damm 229-241
Die Bezirksverordnetenversammlung fasste auf ihrer Sitzung am 16.09.2015 folgenden
Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans für das Grundstück Lichtenrader Damm 229-241 folgende Eckpunkte zu
berücksichtigen.
- Realisierung des Vorhabens im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung mit
dem Vorhabenträger
- Realisierung einer wünschenswerten Durchmischung der Wohnformen /
Wohnungsgrößen
- Nachweis von 25% bezahlbarem Wohnraum
- Korrektur der städtebaulichen Figur, insbesondere Vermeidung von
unangemessenen massiven und engen Hof-Situationen
-Möglichst weitgehende natürliche Belichtung der Wohnungen und Vermeidung
ausschließlicher Nordlagen
Kenntnis genommen:
überwiesen:
über den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.12.2015
Drucksache Nr. 1761/XIX
„Bauvorhaben Lichtenrader Damm 229-241“
Die Bezirksverordnetenversammlung fasste auf ihrer Sitzung am 16.12.2015 folgenden
Beschluss:
Die BVV wolle beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, mit dem Vorhabenträger Lichtenrader Damm 229-241
auf Basis des in der 42. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vorgestellten
Zwischenstatus weiterhin mit dem Ziel zu verhandeln, die im BVV-Beschluss (DsNr.1582/XIX) vom 16.9.2015 festgehaltenen Eckpunkte umzusetzen:
Dazu zählen insbesondere:
Festlegung zur Frage der kooperativen Baulandentwicklung
Der Durchmischung der Wohnformen / Wohnungsgrößen
Und der baulichen Dichte.
Die BVV fordert den Projektträger auf, eine vorläufige Verschattungsstudie vorzulegen
und zeitnah eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 25 (3) des
Verwaltungsverfahrensgesetzes vor Ort durchzuführen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
- Realisierung des Vorhabens im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung
mit dem Vorhabenträger
- Nachweis von 25% bezahlbarem Wohnraum:
Antwort:
Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung ist gemäß Fortschreibung der
Leitlinie vom 14.April 2015 bei jeder Aufstellung eines Bebauungsplans für die
Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit eines Wohnungsbauprojekts anzuwenden und
wird auch im Rahmen dieses Vorhabens Anwendung finden. Des Weiteren schreibt die
Leitlinie zum Berliner Modell einen Anteil von 25% mietpreis- und belegungsgebundenen
Wohnungsbau vor, welche ebenso im Rahmen des Bebauungsplans Berücksichtigung
findet.
Der Vorhabenträger hat mit Zustimmungserklärung vom 24.November 2015 die
Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung und die in der
Fortschreibung der Leitlinie aufgeführten Eckpunkte anerkannt.
- Realisierung einer wünschenswerten Durchmischung der Wohnformen /
Wohnungsgrößen
- Korrektur der städtebaulichen Figur, insbesondere Vermeidung von
unangemessenen massiven und engen Hof-Situationen
- Möglichst weitgehende natürliche Belichtung der Wohnungen und Vermeidung
ausschließlicher Nordlagen:
Antwort:
Aufgrund der Gebietsausprägung geht die Neuplanung (am 11. November 2015 im
Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt) immer noch schwerpunktmäßig von einer
Wohnnutzung aus.
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Die Neuplanung wurde im Ausschuss der ursprünglich vorgestellten Planung vom April
2015 gegenübergestellt. Im direkten Vergleich ergibt sich eine Verringerung der
Wohneinheiten von ca. 250 Mikro-Apartments (GFZ 1,5 / GRZ 0,4) auf ca. 80 Wohnungen
mit einer Mischung der Wohnungsgrößen von 1,5 Zimmer-, 2-Zimmer- und 3-Zimmersowie 4-Zimmerwohnungen. Die GFZ beträgt bei der Neuplanung 1,3 und die GRZ 0,36.
Des Weiteren ergibt sich im direkten Vergleich eine Korrektur der städtebaulichen Figur.
Generell wird die kammartige Struktur des Gebäudes beibehalten, die fünf Finger in
Ostrichtung sind aufgrund neuer möglicher Grundrissgestaltung schmaler und bilden
somit großzügigere Hofbereiche aus. Gleichbleibend ist die geschlossene Bauweise
entlang des Lichtenrader Damms, welche einen lärmrobusten Städtebau mit ruhigen
Innenhöfen garantieren soll.
Mit der neugeplanten Mischung der Wohnungsgrößen ergibt sich ein neuer Spielraum für
die Grundrissgestaltung. Damit ist eine Vermeidung ausschließlicher Nordlagen möglich.
Die BVV fordert den Projektträger auf, eine vorläufige Verschattungsstudie
vorzulegen und zeitnah eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne
des § 25 (3) des Verwaltungsverfahrensgesetzes vor Ort durchzuführen.
Antwort:
Der Hinweis über die Erarbeitung einer vorläufigen Verschattungsstudie ist dem
Vorhabenträger im Rahmen von Abstimmungsgesprächen bereits vorab mündlich
mitgeteilt worden, schriftlich erfolgte dies am 09.05.2016.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine zweistufige Beteiligung der Bürger
nach § 3 (1) und § 3 (2) Baugesetzbuch durchgeführt. Hierbei kann sich die Öffentlichkeit
über die Planung informieren und Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben. Die
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung erfolgt durch Hauswurfsendungen in der
Nachbarschaft, Veröffentlichung in Tageszeitungen sowie auf der Internetseite des
Bezirkes. Eine Information über das Bauvorhaben gem. § 25 (3) VwVfG Berlin ist
entbehrlich, weil die Bürgerbeteiligung nach BauGB durch das Bezirksamt weitergehend
ist.
Berlin, den 19.07.2016
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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