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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
09.10.15, 10:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:22

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ursprung: Beschlussempfehlung, Die Fraktion der CDU Beratungsfolge: Gremium Datum 25.09.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 25.11.2015 Jugendhilfeausschuss 16.12.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 12.01.2016 Bezirksamt 20.01.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1649/XIX Bezirksamt Umzug der JFE "Die Burg" prüfen Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 25.09.2015 folgenden Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen;  ob ein Umzug der Jugendfreizeiteinrichtung „Die Burg“ an einen Ersatzstandort in Friedenau möglich ist.  ob ein Objekt angemietet werden könnte oder ein bereits durch einen Freien Träger genutztes Objekt als Standort in Frage kommt und mit dem jeweiligen Träger ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden kann.  ob in den Immobilien, die dem Bezirksamt in diesem Jahr durch das Nachbarschaftsheim Schöneberg für den Betrieb einer Bibliothek zur Anmietung angeboten worden sind, der Betrieb einer Jugendfreizeiteinrichtung möglich ist, da diese in wenigen Minuten fußläufig von der „Burg“ erreicht werden können. Für jeden zu prüfenden Standort ist eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorzulegen. Der BVV ist bis zum 31.12.2015 Bericht zu erstatten. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Für die Jugendfreizeiteinrichtung „Die Burg“ gibt es aktuell keinen geeigneten Ersatzstandort, da der aktuelle Standort sich in seiner lebensweltorientierten Angebotsstruktur für Kinder, Jugendliche und Eltern bewährt hat einen Ersatzstandort mit dieser Größe und in dieser zentralen verkehrsgünstigen Lage inmitten Friedenaus (Friedrich-Wilhelm-Platz) wird auch zukünftig nur schwerlich zu finden zu sein. Kenntnis genommen: überwiesen: Eine Reduzierung von Jugendfreizeiteinrichtungen, des bestehenden Platzangebotes und/oder eine Verringerung von Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII ist aufgrund der schon jetzt bezirklich und regional bestehenden Unterversorgung mit Einrichtungen der Jugendarbeit nicht Auffassung des Bezirksamtes. Die Einrichtung „Die Burg“ hat in der Region über die Jugendarbeit hinaus auch eine identitätsstiftende Rolle für nachbarschaftliche Angebote für die ganze Familie. Leer stehende oder nicht genutzte Objekte von freien Trägern der Jugendhilfe sind dem Jugendamt nicht bekannt. Eine Verdrängung bestehender Angebote ist kein Anliegen des Bezirksamtes. Für die Immobilie des Nachbarschaftsheimes Schöneberg e.V. in der Handjerystraße hat der Träger mitgeteilt, dass in dieser Immobilie eine Flüchtlingseinrichtung speziell für den Personenkreis Frauen und deren Kinder eingerichtet werden soll. Berlin, den 12.01.2016 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Herr Schworck, Oliver Seite: 2/2