Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
09.10.15, 10:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
14.10.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Drucks. Nr:
1670/XIX
Bezirksamt
Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über
die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der
Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Art. 1
Neuntes ÄndG vom 16.05.2014 (GVBl. S. 122)
Nach § 34 AZG muss zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in
Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet werden, der zu hören
ist, wenn die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der
Sozialhilfe oder die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen kann.
Der Beirat, dessen Verhandlungen das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet,
besteht aus
a)
b)
c)
d)
drei Bezirksverordneten
einem/r Vertreter_in der Gewerkschaften
drei Vertretern_innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen.
zwei Vertretern_innen von Organisationen, die sich für Belange der
sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2
des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig
von Migrantenverbänden.
Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von
zwei Jahren gewählt.
Bezirksverordnete (§ 34 Abs. 3 a) AZG)
Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen
Bezirksverordnetenversammlung veranlasst.
wird
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
durch
die
Folgende Vorschläge stehen im Ergebnis zur Verfügung
Gewerkschaften (§ 34 Abs. 3 b) AZG)
Vorschlag Mitglied
Deutscher Gewerkschaftsbund
Berlin-Brandenburg
Herr
Ulrich Rautenberg
als Stellvertretendes Mitglied
Herr
Michael Borka
dbb
beamtenbund und tarifunion berlin
Herr
Dieter Dahl
Vereinigungen (§ 34 Abs. 3 c) AZG)
Vorschlag Mitglied
AWO Kreisverband
Südwest e.V.
Frau
Marion Kurze
Diakonie
Berlin-BrandenburgSchlesische Oberlausitz
Herr
Matthias Altfeld
DER PARITÄTISCHE
BERLIN
Herr
Claus Görigk
Deutsches Rotes Kreuz
KV Berlin Schöneberg-Wilmersdorf e.V.
Herr
Sebastian Wegner
UNIONHILFSWERK
Landesverband Berlin e.V.
Herr
Manfred Röseler
als Stellvertretendes Mitglied
Frau
Anita Kümmel
Sozialverband VdK
Berlin-Brandenburg e.V.
Frau
Ariane Rausch
als Stellvertretendes Mitglied
Herr
Hans-Joachim Kobert
Seite: 3/2
Organisationen (§ 34 Abs. 3 d) AZG)
Vorschlag Mitglied
Ausländer Mit Uns e.V.
Herr
Hermann Mildner
als Stellvertretendes Mitglied
Frau
Heidemarie Buntrock
Assyrische Union
Berlin e.V.
Herr
Ulrich Krüger
Berlin, den 06.10.2015
Frau Schöttler, Angelika
Frau Dr. Klotz, Sibyll
Bezirksamt
Seite: 3/3