Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
09.10.15, 10:59
Aktualisiert
27.01.18, 11:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Frakt. GRÜNE, SPD
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
22.01.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
06.05.2014 Bezirksamt
21.05.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0945/XIX
Bezirksamt
Nicht oder eingeschränkt nutzbare Sporthallen nutzbar machen!
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg hat am 22.01.2014 die
Drucksache Nr. 0945/XlX beschlossen und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von
Berlin ersucht, alle aktuell nicht oder eingeschränkt nutzbaren Sporthallen tabellarisch
aufzulisten und dabei folgende Angaben zu machen:
Name der Sporthalle, Anschrift
Datumangabe (seit wann besteht der Ausfall/die Einschränkung?)
KLR-Mengen p.a. (im betriebsfähigen Zustand und aktuell; ggf. Null-Angabe)
Kurzbeschreibung der zum Ausfall oder zur Einschränkung der Nutzbarkeit führenden
Mängel
Provisorische Maßnahmen zur Behebung der Mängel (auch wenn diese in einigen
Jahren wieder auftreten)
Kosten der provisorische Maßnahmen (ggf. grob schätzen)
Ja/Nein-Angabe (ist die Maßnahme in der Hochbauplanung 2014 berücksichtigt?)
Kosten der Gesamtsanierung (ggf. grob schätzen)
Monatsangabe (wann ist nach aktueller Planung die Sporthalle wieder nutzbar?)
Des Weiteren sollten für die Sporthallennutzung Angaben zu den entsprechenden Produkten
(Gesamtmengen, Selbstkosten pro Einheit (Stückkosten) in 2012 und 2013 und der jeweilige
Median) aufbereitet werden.
Das Bezirksamt hat die von der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg
geforderten Informationen zusammengestellt und in der Anlage beigefügt.
Berlin, den 07.05.2014
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Kenntnis genommen:
Frau Kaddatz, Jutta
überwiesen: