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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
09.10.15, 11:05
Aktualisiert
27.01.18, 12:00

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ursprung: Beschlussempfehlung, Ausschuss für Stadtentwicklung Beratungsfolge: Gremium Datum 18.06.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 01.12.2015 Bezirksamt 16.12.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1152/XIX Bezirksamt Umwandlungsverordnung endlich erlassen! Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.06.2014 folgenden Beschluss: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich ergänzend zu den Erhaltungssatzungen beim Senat von Berlin für den Erlass von Umwandlungsverordnungen einzusetzen. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Die Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (Umwandlungsverordnung – UmwandV) ist am 3.3.2015 durch den Senat von Berlin beschlossen und am 13.3.2015 im Gesetzund Verordnungsblatt veröffentlicht worden (GVBl. 2015, 43). Die Umwandlungsverordnung gilt für alle sozialen Erhaltungsgebiete in Berlin. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind dies derzeit die vier Erhaltungsverordnungen Barbarossaplatz/Bayerischer Platz; Kaiser-Wilhelm-Platz; Bautzener Straße; Schöneberger Insel. Berlin, den 07.12.2015 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Kenntnis genommen: Frau Dr. Klotz, Sibyll überwiesen: