Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
09.10.15, 11:09
Aktualisiert
27.01.18, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage, Bezirksverordnete DIE LINKE
Beratungsfolge:
Datum
27.08.2014
17.09.2014
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Große Anfrage
Drucks. Nr:
1186/XIX
Bezirksverordnete DIE LINKE
BVV-Beschluss Drucks. Nr. 1453/XVIII –
Wer ist für die Täuschung von BVV und Öffentlichkeit verantwortlich?
Wir fragen das Bezirksamt:
1) Was ist eine „Nachbestückungsliste“ (siehe Antwort auf Kleine Anfrage 0215/XIX), die
landeseigene Grundstücke in das Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds überträgt und
welche rechtliche Bindung hat diese Liste?
2) Werden diese Listen der BVV zur Abstimmung vorgelegt? Wenn nein, warum nicht?
3) Wie hat das Bezirksamt versucht vor Abgabe des Grundstücks (Hauptstraße/ Ecke
Willmanndamm) den Beschluss der BVV vom 16.06.2010 umzusetzen, der ein öffentliches
Interessenbekundungsverfahren und die Beteiligung von Bezirksamt sowie der BVV an dem
Zuschlag vorsah?
4) Inwieweit war dem Bezirksamt zum Zeitpunkt des Beschlusses bekannt, dass der
Liegenschaftsfonds nicht an die Beschlüsse der BVV gebunden ist?
5) Wie ist es zu erklären, dass die BVV ihren Beschluss am 16.06.2010 fasste, das Bezirksamt
aber erst am 09.02.2011 dem Stadtplanungsausschuss berichtete, dass der Beschluss
dahingehend umgesetzt wurde, „dass das Grundstück dem Liegenschaftsfonds zur
Verwertung gemeldet wurde“?
6) Wurde bei den Berichten der Verwaltung im Stadtplanungsausschuss am 10.11.2010 und
09.02.2011 darauf hingewiesen, dass der BVV-Beschluss hinsichtlich eines öffentliches
Interessenbekundungsverfahrens und Beteiligung des Bezirks bei dem Zuschlag abhängig
von Entscheidungen des Liegenschaftsfonds ist?
7) Wie sah der genaue Zeitablauf der Vorgänge aus (genaues Datum): Aufstellung und Meldung
der „Nachbestückungsliste“, rechtlich bindende Abgabe des Grundstücks, erster Kontakt
(Bauberatung) des Käufers mit dem Stadtplanungsamt?
8) Wie entkräftet das Bezirksamt den in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck, dass der
Beschluss der BVV am 16.06.2010 ein Verfahren vortäuschte, dass entweder zu diesem
Zeitpunkt nicht mehr durchgeführt werden konnte oder anschließend vom Bezirksamt nicht
ernsthaft verfolgt wurde?
Berlin, den 19.08.2014
Frau Wissel, Elisabeth
Bezirksverordnete DIE LINKE
Herr Gindra, Harald