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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
09.10.15, 11:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:44

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU Beratungsfolge: Gremium Datum 21.11.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 08.07.2014 Bezirksamt 27.08.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0455/XIX Bezirksamt Keine Rundfunkgebühren für Kindertagesstätten Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2012 folgenden Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Kindertagesstätten auch weiterhin von den Rundfunkgebühren befreit bleiben. Der BVV ist bis zum 31.12.2012 über die Ergebnisse zu berichten. Begründung: Ab Januar 2013 gilt ein neuer Vertrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Rundfunkgebühren (vormals GEZ-Gebühren) werden dann pauschal pro Haushalt oder Unternehmen berechnet. Je mehr Angestellte ein Unternehmen hat, desto mehr Beiträge sind zu entrichten. Das können für große Kitas mit mehr als 9 Angestellten bis zu 216 € sein, und zwar unabhängig davon, ob sie Radio oder Fernseher überhaupt nutzen. Die Kita-Gebühren sollen zu 100% bei den Kindern ankommen. Bisher waren gemeinnützige Einrichtungen wie Kitas von den GEZ-Gebühren befreit. Das muss auch in Zukunft unbedingt so bleiben. Kenntnis genommen: überwiesen: Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Das Bezirksamt hat sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft deutlich positioniert: Der Wegfall des Befreiungstatbestands einer Kindertageseinrichtung für GEZ-Gebühren ist nicht vertretbar. Kindertagesstätten finanzieren sich über die in den Kostensätzen der Rahmenvereinbarung verhandelten Entgelte. Die seit 2013 zu entrichtenden Gebühren - losgelöst von einer tatsächlichen Inanspruchnahme - sind im Kostensatz nicht eingepreist worden. Dennoch müssen sie gezahlt werden, von jeder Kindertagesstätte und Kindertagespflegestelle, die für die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten immerhin „Einrichtungen des Gemeinwohls“ sind. Trotz massiven Protestes gegen die Umsetzung sowohl von Bezirken, Dach- und Wohlfahrtsverbänden, von Trägern und fachpolitischen Gremien, konnte bisher nicht erreicht werden, dass Betreuungseinrichtungen für Kinder von der Gebührenpflicht befreit sind. Das Bezirksamt bedauert diese Entscheidung. Berlin, den 09.07.2014 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Herr Schworck, Oliver Seite: 2/2