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Daten

Kommune
Berlin Neukölln
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
09.10.15, 12:41
Aktualisiert
27.01.18, 09:59

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Vorlage zur Wahl Ursprungsinitiator: BA/Soz Beratungsfolge: Datum 29.01.2014 Gremium BVV Sitzung BVV/028/XIX Drs. Nr.: Lfd. Nr.: 0796/XIX Beratungsstand Vorlage zur Wahl Nachwahl zweier Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales des Bezirksamtes Neukölln für das bisherige ordentliche Mitglied bei der AWO Berlin Kreisverband Südost e.V., Frau Maria-Mina Samimi-Fard Dernburgstr. 19 14057 Berlin Frau Gülcan Klein Fregestr. 45 12161 Berlin, die als Schuldner- und Insolvenzberaterin bei der AWO Berlin Kreisverband Südost e.V. tätig ist, zum ordentlichen Mitglied. sowie für das bisherige stellvertretende Mitglied, ehemaliger Bezirksverordnete der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln, Herrn Thomas Reller Herrfurthplatz 5 12049 Berlin Herrn Wolfgang Hecht, Suderoder Str. 6 12347 Berlin, Bezirksverordneter der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln, zum stellvertretenden Mitglied Begründung: Die Nachwahl ist erforderlich, weil das bisherige ordentliche Mitglied Frau Samimi-Fard aus der AWO Berlin Kreisverband Südost e.V. zum 31.10.2013 und das stellvertretende Mitglied Herr Thomas Reller am 30.06.2013 aus der BVV Neukölln ausgeschieden sind. Gesetzliche Grundlage: Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz AZG) vom 02.10.1958. § 34 Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten (1) Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat gebildet. (2) Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören. (3) Der Beirat besteht aus  a) drei Bezirksverordneten;  b) einem Vertreter der Gewerkschaften;  c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen;  d) zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden. (4) Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. (5) Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet die Verhandlungen des Beirats. Berlin-Neukölln, den 16.01.2014 BA/Soz, Herr Bernd Szczepanski (Antragsteller, Fragesteller bzw. Berichterstatter) Abstimmungsverhalten: SPD Einstimmig JA NEIN ENTH.  CDU    Grüne       PIRATEN    LINKE    Ergebnis:        beschlossen (mit Änderung) Kenntnis genommen zurückgezogen vertagt   abgelehnt gegenstandslos überwiesen in den Ausschuss für   (federführend) zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für beantwortet  BzBm/FinWi  schriftlich  BiSchulKuSport  JugGes  BauNatBüD  Soz