Daten
Kommune
Berlin Neukölln
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
09.10.15, 12:41
Aktualisiert
27.01.18, 09:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung:
Vorlage zur Wahl
Ursprungsinitiator: BA/Soz
Beratungsfolge:
Datum
29.01.2014
Gremium
BVV
Sitzung
BVV/028/XIX
Drs. Nr.:
Lfd. Nr.:
0796/XIX
Beratungsstand
Vorlage zur Wahl
Nachwahl zweier Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung
Soziales des Bezirksamtes Neukölln
für das bisherige ordentliche Mitglied
bei der AWO Berlin Kreisverband Südost e.V.,
Frau Maria-Mina Samimi-Fard
Dernburgstr. 19
14057 Berlin
Frau Gülcan Klein
Fregestr. 45
12161 Berlin,
die als Schuldner- und Insolvenzberaterin bei der AWO Berlin Kreisverband Südost e.V.
tätig ist,
zum ordentlichen Mitglied.
sowie für das bisherige stellvertretende Mitglied,
ehemaliger Bezirksverordnete der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln,
Herrn Thomas Reller
Herrfurthplatz 5
12049 Berlin
Herrn Wolfgang Hecht,
Suderoder Str. 6
12347 Berlin,
Bezirksverordneter der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln,
zum stellvertretenden Mitglied
Begründung:
Die Nachwahl ist erforderlich, weil das bisherige ordentliche Mitglied Frau Samimi-Fard aus der AWO Berlin
Kreisverband Südost e.V. zum 31.10.2013 und das stellvertretende Mitglied Herr Thomas Reller am
30.06.2013 aus der BVV Neukölln ausgeschieden sind.
Gesetzliche Grundlage:
Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz AZG) vom 02.10.1958.
§ 34
Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten
(1) Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat
gebildet.
(2) Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die
Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.
(3) Der Beirat besteht aus
a) drei Bezirksverordneten;
b) einem Vertreter der Gewerkschaften;
c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen;
d) zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit
Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und
zwar vorrangig von Migrantenverbänden.
(4) Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
(5) Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet die Verhandlungen des Beirats.
Berlin-Neukölln, den 16.01.2014
BA/Soz, Herr Bernd Szczepanski
(Antragsteller, Fragesteller bzw. Berichterstatter)
Abstimmungsverhalten:
SPD
Einstimmig
JA
NEIN
ENTH.
CDU
Grüne
PIRATEN
LINKE
Ergebnis:
beschlossen (mit Änderung)
Kenntnis genommen
zurückgezogen
vertagt
abgelehnt
gegenstandslos
überwiesen in den Ausschuss für
(federführend)
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
beantwortet
BzBm/FinWi
schriftlich
BiSchulKuSport
JugGes
BauNatBüD
Soz