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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
09.10.15, 16:48
Aktualisiert
27.01.18, 11:34

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Kenntnisnahme - Nr. 1100/XIX TOP Ursprung: Antrag Initiator: GAL Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 21.05.2014 25.08.2014 22.09.2014 15.10.2014 13.07.2016 BVV ZSW ZSW BVV BVV 032/XIX(BVV) 023/XIX(ZSW) 024/XIX(ZSW) 036/XIX(BVV) 056/XIX(BVV) Beratungsstand überwiesen vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Schlussbericht Belegungsrechte des Bezirksamtes für Wohnungen im Bezirk Die ressortübergreifende Abfrage über die aus fachlicher Sicht benötigte Anzahl an Wohnungen im Bezirk hat Folgendes ergeben: Der Senioren- und Behindertenbeauftragte teilt mit: für Aus soziodemographischen Erhebungen ergibt sich für Spandau ein erheblicher Mehrbedarf an barrierefreien Wohnungen. Dieser Mehrbedarf liegt demnach aktuell bei mindestens 3.100 barrierefreien Wohnungen. Im Jahr 2030 werden in Spandau voraussichtlich mindestens 4.900 zusätzliche barrierefreie Wohnungen benötigt. Der potentielle Mehrbedarf liegt aktuell bei bis zu ca. 9.800 barrierefreien Wohnungen. Im Jahr 2030 könnten in Spandau bis zu ca. 11.600 zusätzliche barrierefreie Wohnungen benötigt werden. Hintergrund: Laut des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg von 2015 wird sich die Zahl von Seniorinnen und Senioren (Personen über 65 Jahre) in Spandau bis 2030 um ca. 20% von ca. 53.000 Personen im Jahr 2015 auf ca. 63.000 Personen im Jahr 2030 erhöhen. Die Anzahl der Hochbetagten (Personen über 80 Jahre) wird sich in diesem Zeitraum von ca. 12.700 Personen auf ca. 20.500 Personen dramatisch erhöhen. Aus Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg von 2014 geht hervor, dass ca. 40% der Seniorenhaushalte Singlehaushalte sind. Bei den Hochbetagten beträgt der Anteil der Singlehaushalte über 60%. Vor diesem Hintergrund ist für Spandau aktuell von ca. 38.300 Seniorenhaushalten auszugehen. Diese Zahl steigt bis 2030 voraussichtlich auf ca. 46.100 Seniorenhaushalte an. Aus einer Erhebung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KdA) von 2011 geht hervor, dass bundesweit 22,6 Prozent der Seniorenhaushalte auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen waren. Wendet man diese Zahl auf die o. g. Seniorenhaushalte in Spandau an, so ergibt sich aktuell ein Bedarf von ca. 8.600 barrierefreien Wohnungen. Für das Jahr 2030 ergibt sich ein Bedarf von vermutlich ca. 10.400 barrierefreien Wohnungen. VO_zKts1.dot Ausdruck vom: 14.07.2016 Seite: 1/3 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Hinzu kommt der Bedarf an barrierefreien Wohnungen für Personen mit besonderen Mobilitätsbedürfnissen, die jünger als 65 Jahre sind. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erfasste 2011 in Spandau ca. 11.800 Personen mit Beeinträchtigung unter 65 Jahren. Mindestens 13,9% dieser Personen benötigen aufgrund ihrer Beeinträchtigung eine barrierefreie Wohnform. Viele der Personen, die eine barrierefreie Wohnform benötigen, leben nicht in Privatwohnungen, sondern in besonderen Wohnformen, z. B Heimen. Laut Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention können Menschen mit Beeinträchtigung nicht dazu verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben. Vielmehr sollen sie frei entscheiden können, wo und mit wem sie leben möchten. Vor diesem Hintergrund ergibt sich ein potentieller Bedarf von bis zu ca. 1.600 barrierefreien Wohnungen. Über den tatsächlichen Bestand barrierefreier Wohnungen gibt es keine verlässlichen Zahlen. Ein Kataster, das über Anzahl und Beschaffenheit barrierefreier Wohnungen Auskunft gibt, wäre dringend erforderlich. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe geht davon aus, dass bundesweit ca. 5% der Seniorenhaushalte in barrierefreien Wohnungen leben. Geht man wie das Amt für Statistik BerlinBrandenburg 2011 für Spandau von ca. 110.000 Haushalten aus, könnte man einen Bestand von ca. 5.500 barrierefreien Wohnungen annehmen. Eine schriftliche Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus vom 16.12.15 ergab, dass in Spandau derzeit nur 396 barrierefreie Wohnungen bekannt sind. Der Migrations- und Integrationsbeauftragte teilt mit: Die Anzahl der Wohnungen, die für die aus den Unterkünften ziehenden Flüchtlinge in Spandau benötigt werden, kann nicht fundiert beurteilt werden. Das Jugendamt teilt mit: zu a.: Diesen Bedarf kann das Jugendamt Spandau nicht beziffern, da seine Höhe sich eher nach dem gesamt-Berliner Bedarf richtet und auch von den individuellen Entscheidungen und Möglichkeiten der Jugendhilfeträger abhängt, ob und wo ein neues Angebot eröffnet werden kann. Die vorhandenen Kapazitäten der stationären Jugendhilfe innerhalb Berlins sind gegenwärtig nahezu komplett ausgelastet, was ein Hinweis auf einen aktuell erhöhten Bedarf an weiteren stationären Jugendhilfeplätzen ist. Dieser erhöhte Bedarf ist auch wesentlich auf die Situation der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge zurückzuführen, die nach erfolgtem Clearing durch SenBJW an die Bezirke zugewiesen werden und von diesen untergebracht werden müssen. Inwieweit diese Entwicklung anhält, ist nicht abzusehen. Allgemein beklagen die Träger einstimmig, dass sich auf dem Markt berlinweit kaum mehr für Jugendhilfemaßnahmen geeignete Wohnungen finden bzw. Vermieter, die bereit sind, an einen Jugendhilfeträger zu vermieten. VO_zKts1.dot Ausdruck vom: 14.07.2016 Seite: 2/3 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode zu b.: Zu Fällen, bei denen ein Umzug in einen anderen Bezirk mit besonderen Härten verbunden wäre, führt das Jugendamt keine gesonderte Statistik, da dies bisher nicht als relevantes Problem für die Spandauer Jugendhilfe in Erscheinung getreten ist. Bedeutsamer hingegen ist, dass das Jugendamt Spandau eine größere Anzahl junger Volljähriger bzw. junger Mütter mit ihren Kindern durch die Jugendhilfe betreuen lässt, deren Verselbständigung zügiger abgeschlossen werden könnte, sofern bezahlbarer Wohnraum für die Überleitung zur Verfügung stünde. Insgesamt sieht das Jugendamt Spandau einen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für 31 junge Volljährige und 7 Mütter und deren Kinder, die derzeit noch in stationärer Jugendhilfe (Wohngemeinschaft, betreutes Einzelwohnen oder Pflegefamilie) bzw. in betreuten MutterKind-Wohnformen leben. zu c.: Aufnahmen / Rückzüge aufgrund von Vereinbarungen kommen im Bereich der Jugendhilfe nicht vor. zu d.: Wie unter b. angemerkt, mangelt es vor allem an bezahlbarem Wohnraum für eine erfolgreiche Verselbständigung. Hier wäre es wünschenswert, wenn Träger kleinere Wohnungen zur Anmietung finden würden, deren Mietvertrag der junge Mensch nach Abschluss der Betreuung dann selbst übernehmen könnte. So wäre es möglich, im Verlauf der Verselbständigung den jungen Menschen in dem Sozialraum zu vernetzen, in dem er dann zunächst auch weiterhin wohnen kann. Die Antwort des Stadtrates für Gesundheit und Soziales, Frank Bewig, bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Berlin-Spandau, den 01.07.2016 Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zKts1.dot Ausdruck vom: 14.07.2016 Seite: 3/3