Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Drucksache.pdf
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89 kB
Erstellt
09.10.15, 16:54
Aktualisiert
27.01.18, 11:41
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Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 0922/XVIII
TOP
Ursprung: Antrag
Initiator: Bezv. (fraktionslos/DIE LINKE)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
27.02.2008
28.03.2012
26.09.2012
BVV
BVV
BVV
014/XVIII(BVV)
009/XIX(BVV)
014/XIX(BVV)
Beratungsstand
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Schlussbericht
Kinderschutz im Bezirk verbessern
1. Zwischenbericht vom 07.03.2012
Die Verfahrensabläufe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind in den gemeinsamen
Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz in den
Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirksämter des Landes Berlin (AV Kinderschutz
JugGes vom 08.04.2008) festgelegt. Auf dieser Grundlage haben das Jugendamt und
Gesundheitsamt des Bezirksamtes Spandau eine Kooperationsvereinbarung geschlossen und
am 15.08.2008 in Kraft gesetzt. Regelmäßige Kooperationstreffen der Kinderschutzkoordinationen vom Gesundheitsamt und Jugendamt, der ärztlichen Leitung des KJGD und
Vertretern der RSD des Jugendamtes werden umgesetzt.
Weitere gesetzliche Grundlagen für den Kinderschutz sind im Jahr 2009 mit dem Berliner
Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes sowie aktuell im Jahr 2011 mit dem Bundeskinderschutzgesetz geschaffen worden.
Seit 2009 werden regelmäßig Zielvereinbarungen über die Ersthausbesuche zwischen dem
Stadtrat Soz/Ges und der LuV-Leitung des Gesundheitsamtes abgeschlossen.
Mit dem Erstkontakt soll eine frühe ganzheitliche und umfassende Familienberatung gewährleistet, eine persönliche Beziehung zwischen Sozialpädagoginnen und Familien aufgebaut und
damit die Grundlage für die Annahme akuter und späterer Hilfen geschaffen werden. Seither
ist es gelungen für alle gemeldeten Geburten die Sorgeberechtigten der im Bezirk Spandau
geborenen Kinder schriftlich zu kontaktieren und ein Informations-/Beratungsgespräch in der
Regel mit Termin als Hausbesuch anzubieten (d.h. nicht wie im Berliner Kinderschutzgesetz –
KiSchuG – nur Erstgebärenden und bei der Geburt unter belastenden Sozialverhältnissen).
Unter dieser Voraussetzung haben im Jahr 2011 laut Senatsstatistik (es werden die Eingänge
der Geburtenmeldungen pro Jahr gezählt) 70,19% der Spandauer Kinder einen Hausbesuch
(1479 Ersthausbesuche) erhalten. Die von außerhalb Berlins nach Spandau zugezogenen
Familien mit Säuglingen sind in der o. g. Prozentzahl zur Senatsstatistik mit enthalten.
Zusätzlich fanden 63 Erstkontakte in den Beratungsstellen des KJGD statt.
Im Rahmen der Prävention erfolgen durch Sozialarbeiterinnen des KJGD im Ev. Waldkrankenhaus wöchentliche Informationsgespräche/ Beratungen auf der Neugeborenen-/
Wöchnerinnenstation. Darüber hinaus wurden bei diesen Terminen mit dem ärztlichen
Personal der Klinik regelmäßige Fallbesprechungen im Sinne von Frühe Hilfen / Kinderschutz
geführt und bei Bedarf entsprechende Beratungen angeboten bzw. Hilfen eingeleitet.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 27.09.2012
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Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Zur Umsetzung der „Aufsuchenden Elternhilfe in Berlin Spandau“ wurde eine Projektgruppe
zur regelmäßigen fachlichen Begleitung installiert. Teilnehmer sind die Kinderschutzkoordinationen des Gesundheitsamtes und des Jugendamtes Spandau und der Träger Trialog
e.V.. Es handelt sich um ein aufsuchendes Angebot schon für Schwangere (in der Regel
Erstgebärende), die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden.
Ebenfalls seit 2009 wird im Bereich Gesundheit die Vernetzung und Kooperation im Sinne von
„Frühe Hilfen und des Kinderschutzes“ weiter intensiviert. „Frühe Hilfen“ beschreibt ein
frühzeitiges Angebot für werdende Mütter, Väter und über die Geburt hinaus Eltern mit
Säuglingen und Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr in schwierigen Lebenslagen bzw. mit
Risikofaktoren.
Der KJGD hat Veranstaltungen für alle in Spandau tätigen Kinderärzte, Hebammen, Kliniken
und anderen Akteuren in diesen Bereich zum Thema Kinderschutz organisiert und durchgeführt. Im Mai 2012 hat inzwischen
in Kooperation mit der Planungs- und
Koordinierungsstelle SozGes PK das 6. Treffen des Arbeitskreises „Frühe Hilfen rund um die
Geburt – Netzwerk Gesundheitsförderung„ stattgefunden. Es konnte ein Netzwerkplakat fertig
gestellt werden, welches den Fachleuten des Bezirks als Orientierungshilfe dient.
Die Teilnehmer im AK „Kinder und häusliche Gewalt – Kinderschutz“, organisiert von der
Planungs- und Koordinierungsstelle SozGes PK in Zusammenarbeit mit der Kinderschutzkoordination des Gesundheitsamtes und jetzt auch mit der Kinderschutzkoordination des
Jugendamtes, bildet inzwischen das Netzwerk Kinderschutz im Bezirk Spandau ab.
Es besteht eine gute, verlässliche Kooperation zwischen der Kinderschutzkoordination des
Gesundheitsamtes und der des Jugendamtes, sowohl in der Netzwerkarbeit zum Kinderschutz, in der Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen im Bezirk als auch
insbesondere in den Absprachen bei schwierigen Fallverläufen im Kinderschutzfall.
Im Jahr 2011 hat der KJGD Spandau 458 Kinder intensiv sozialpädagogisch/ sozialpädiatrisch
im Rahmen des Kinderschutzes begleitet. Bei 60 Kindern erfolgte infolge einer Meldung zum
Kinderschutz eine Risikoeinschätzung in Form eines 1. Checkbogens (Verfahrensstandards
zur Risikoabschätzung aus der AV Kinderschutz Jug Ges) durch den KJGD Spandau.
Zwischenzeitlich ist auch der Zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes im Kinderschutzverfahren miteinbezogen.
Als neue Aufgabe ist das „Einladungswesen und Rückmeldeverfahren für die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen“ insbesondere für den KJGD und hier die Sozialarbeiterinnen hinzu gekommen, welches im Berliner Kinderschutzgesetz geregelt ist. Ziel des
Gesetzes ist es, Kindern und Jugendlichen eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen und sie
vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. In der Umsetzung soll dafür gesorgt werden, dass
jedes Kind Vorsorgeuntersuchungen und bei Bedarf Frühbehandlung und Frühförderung in
Anspruch nehmen kann.
Vorsorgeuntersuchungen sind darüber hinaus eine Möglichkeit sich von dem Wohlergehen
aller Kinder in bestimmten Zeitabschnitten zu überzeugen, „kein Kind sollte durch das Rost
fallen“. Eigens für diese Aufgabe haben die Bezirke je 2 Beschäftigungspositionen erhalten, zu
gleichen Teilen das Gesundheitsamt und das Jugendamt. Jetzt nach zwei Jahren hat die
Evaluation ergeben, dass 90% der Folgearbeiten des Rückmeldewesens durch den Kinderund Jugendgesundheitsdienst geleistet werden, weil dort die Kontakte mit den Familien und
die aufsuchende Arbeit der Sozialarbeiter stattfindet und erhebliche Verwaltungs- und
Dokumentationsaufgaben hinzugekommen sind. Die Jugendämter sind mit den Folgen des
Früherkennungssystems weniger belastet.
Im KJGD Spandau haben im Jahr 2011 für diesen Aufgabenbereich 322 Hausbesuche, 95
Beratungen in der Dienststelle und 1712 telefonische Kontakte zu Eltern stattgefunden. In 95
Fällen ergab sich ein weiterer Beratungsbedarf, der ebenfalls vorwiegend zu dem Aufgabenbereich des KJGD gehörte.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 27.09.2012
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Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Die eingesetzten Personalressourcen in den Gesundheitsämtern zur Erfüllung der Aufgaben
aus dem Einladungswesen haben nicht ausgereicht. Die Evaluation ergab für Spandau einen
Personalbedarf nur für die Aufgaben des verbindlichen Einladungswesens von 2,19 Vollzeitstellen. Deshalb ist auch für den Bezirk Spandau eine Korrektur der Personalmittel bzw. eine
Verschiebung der Beschäftigungspositionen (BPos) zugunsten des Gesundheitsamtes vom
Bezirksamt anerkannt worden.
Wir bitten, den Beschluss daher als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, 3.9.2012
Das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zKts1.dot
Vogt
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 27.09.2012
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