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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
09.10.15, 16:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:20

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Kenntnisnahme - Nr. 1563/XIX TOP Ursprung: Antrag Initiator: GAL Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 08.07.2015 10.09.2015 07.10.2015 04.11.2015 06.01.2016 02.03.2016 06.04.2016 02.06.2016 08.06.2016 13.07.2016 BVV HPR NUG NUG NUG NUG NUG HPR BVV BVV Beratungsstand 045/XIX(BVV) 049/XIX(HPR) 033/XIX(NUG) 034/XIX(NUG) 035/XIX(NUG) 036/XIX(NUG) 037/XIX(NUG) 055/XIX(HPR) 055/XIX(BVV) 056/XIX(BVV) überwiesen vertagt vertagt vertagt vertagt vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Schlussbericht Großer Wall - Übertragung an den Bezirk und künftige Nutzung Das Bezirksamt ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine soziale Nutzung für die Kinderund Jugendarbeit auf der Insel „Großer Wall“ unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes nicht möglich ist. Die Insel Großer Wall befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Inseln im Tegeler See“. Laut Schutzgebietsverordnung ist es verboten „die Ruhe der Natur oder den Naturgenuss durch Lärm oder auf andere Weise zu stören“ und „an anderen als hierfür vorgesehenen Plätzen zu zelten oder zu baden sowie unbefugt Feuer anzuzünden“ (LSG VO, §2a, c, 1960). Vor diesem Hintergrund ist eine Nutzung außer für den Naturschutz auf der Insel Großer Wall nicht möglich, sondern würde ein Verbot im Sinne der Schutzgebietsverordnung darstellen. Es gibt keine ausgewiesenen Zelt- oder Badestellen; die Uferkanten eignen sich nicht zum Boote anlegen. Somit fehlt jegliche Möglichkeit Logistik für die Kinder- und Jugendarbeit auf der Insel zu schaffen. Da die Insel jahrzehntelang ungenutzt war, hat sich hingegen eine zunehmende Bedeutung für den Natur- und Artenschutz ergeben. Grundsätzlich ist die Insel zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen geeignet, die auch über das Maß der Anforderungen der geltenden Schutzgebietsverordnung gehen. Insbesondere die Entwicklung eines Röhrichtgürtels um die Insel sowie die Herstellung einer bisher gering ausgeprägten Strauchschicht sind möglich. Berlin-Spandau, den 04. Juli 2016 Das Bezirksamt Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zKts1.dot Röding Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 14.07.2016 Seite: 1/1